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Dokumentenidentifikation DE10256875B3 16.09.2004
Titel Verfahren zum Verbessern des Eintragverhaltens eines Schussgarns, insbesondere synthetisches Filament-Schussgarn beider Gewebeherstellung auf Düsenwebmaschinen, insbesondere Luftdüsenwebmaschinen und Düsenwebmaschine zur Durchführung des Verfahrens
Anmelder Lindauer DORNIER Gesellschaft mbH, 88131 Lindau, DE
Erfinder Wahhoud, Adnan, Dr., 88131 Lindau, DE
DE-Anmeldedatum 04.12.2002
DE-Aktenzeichen 10256875
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 16.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 16.09.2004
IPC-Hauptklasse D03J 1/04
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbessern des Eintragverhaltens eines Schussgarns, insbesondere synthetisches Filament-Schussgarn bei der Gewebeherstellung auf Düsenwebmaschinen, insbesondere Luftdüsenwebmaschinen, das darauf abstellt, die aus einem bekannten Tängelprozess im Mischrohr einer Hauptblasdüse resultierende Modifikation des Schussgarns, insbesondere im Hinblick auf eine schädliche Veränderung der Schussgarnstruktur, auf eine Schussgarnlänge zu begrenzen, die zum späteren Schussgarnabfall gehört, und auf den Haltevorgang des Schussgarnes mit Halteluft zu verzichten.
Gemäß der Erfindung wird das dadurch erreicht, dass das in der Hauptblasdüse (1) verbleibende Schussgarn (7) in Richtung des Schusseintrags (15) nach dem Injektor (2) der Hauptblasdüse (1) von einer Klemmeinrichtung (6) geklemmt wird und die in das Webfach eingetragene Länge des Schussgarns (7) durch Schließen des Webfaches abgebunden wird und nachfolgend das Schussgarn (7) auf der zwischen der Klemmeinrichtung (6) und der eintragsseitigen Abbindung verbleibenden Länge während eines vorbestimmten Drehwinkelbereiches der Webmaschinen-Hauptwelle einem Tängelprozess unterzogen wird.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbessern des Eintragverhaltens eines Schussgarns, insbesondere synthetisches Filament-Schussgarn bei der Gewebeherstellung auf Düsenwebmaschinen, insbesondere Luftdüsenwebmaschinen nach den Merkmalen des Oberbegriffs von Patentanspruch 1.

Die Erfindung betrifft ferner eine Düsenwebmaschine, insbesondere Luftdüsenwebmaschine zur Durchführung des Verfahrens mit mustergesteuertem Eintrag des Schussgarns.

Aus der DE 32 00 638 A1 ist es bekannt, den Schussfaden im Mischrohr der Hauptdüse einer Luftdüsenwebmaschine durch mechanische Klemmung zu halten. Die hierzu erforderliche Klemmeinrichtung ist im Bereich des Austrittendes des Mischrohres angeordnet, in dem der Schussfaden in das Mischrohr übertritt. Die Klemmeinrichtung kann beispielsweise in einem Schieber bestehen, der quer zur Längsrichtung des Mischrohres als Huborgan verschiebbar ist und den im Mischrohr befindlichen Schussfaden zwischen der Durchtrittsöffnung des Schiebers und der Innenwand des Mischrohres einklemmt.

Eine andere Ausführung sieht einen quer verschiebbaren Stempel vor, der den Schussfaden an die Innenwand des Mischrohres drückt.

Schließlich ist noch eine weitere Ausführungsform der bekannten Klemmeinrichtung vorgesehen, wonach ein elastischer Teilbereich des Mischrohres in Art eines Muskels ausgebildet ist. Das Zwischenstück wird durch zwei einander diametral gegenüberliegende Huborgane zusammengedrückt, wenn diese gegeneinander bewegt werden. Der Schussfaden wird dann durch das zusammengedrückte elastische Zwischenstück eingeklemmt.

Ein von der Anmelderin offenkundig benutztes Verfahren zum Tängeln von nicht getängelten oder nur teilweise getängelten Schussgarnen, insbesondere synthetischen Filament-Schussgarnen und eine Webmaschine zur Verfahrensdurchführung ist Gegenstand der DE 102 09 278 A1.

Nach dem Gegenstand der vorgenannten Patentanmeldung wird ein sich vom Eingang der Hauptblasdüse bis zum Ausgang des Mischrohres der Hauptblasdüse erstreckender Längenabschnitt eines Schussgarns an dessen Endbereich, also nahe am Ausgang des Mischrohres der Hauptblasdüse, einem Tängelprozess unterzogen. Diese Maßnahme führt dazu, dass das Schussgarn bis in den Injektor der Hauptblasdüse hinein und zum Teil bis zum Vorspuler mehr oder weniger ungewollt getängelt wird. Durch eine notwendigerweise während einer Wartezeit des Schussgarnes im Bereich der Hauptblasdüse auf das Schussgarn gerichtete sogenannte Halteluft wird die Tängelung teilweise wieder aufgelöst. Die Überlagerung dieser Prozesse (Halten des Schussgarnes mit Halteluft und Tängeln mit einem Luftstrom) führt einerseits insbesondere bei reissempfindlichen Garnen zum unerwünschten Herauslösen und Abreissen von Filamenten.

Andererseits wird durch die Halteluft und durch den Tängelprozess die Schussgarnstruktur auf einer Länge verändert, die nach dem Eintrag des Schussgarnes Bestandteil des Gewebes wird. Die Qualität des hergestellten Gewebes ist dadurch in erheblichen Maße beeinträchtigt.

Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung, bei Verbesserung des Eintragverhaltens eines Schussgarnes die aus einem bekannten Tängelprozess im Mischrohr einer Hauptblasdüse resultierende Modifikation des Schussgarnes, insbesondere im Hinblick auf eine schädliche Veränderung der Schussgarnstruktur, auf eine Schussgarnlänge zu begrenzen, die zum späteren Schussgarnabfall gehört, und auf den Haltevorgang des Schussgarnes mit Halteluft zu verzichten.

Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass eine nach dem Eintragen eines Schussgarnes in ein Webfach in der Hauptblasdüse verbleibende Länge des Schussgarnes in Richtung des Schusseintrags nach dem Injektor der Hauptblasdüse an einer Stelle von einer Klemmeinrichtung geklemmt wird, daraufhin die in das Webfach eingetragene Länge des Schussgarns durch Schließen des Webfaches abgebunden wird und dass das Schussgarn auf der zwischen der Klemmeinrichtung und der eintragsseitigen Abbindung verbleibenden Länge während eines vorbestimmten Drehwinkelbereiches der Webmaschinen-Hauptwelle einem Tängelprozess unterzogen wird.

Damit wird der Vorteil erreicht, dass bei einem getängelten Schussgarn die Tängelung nicht durch die Halteluft wieder aufgelöst wird, dass auf Halteluft vollständig verzichtet werden kann und damit der Verbrauch an Druckluft reduziert und die Energiebilanz verbessert wird. Des weiteren sind die mit der bekannten Lösung einhergehenden Nachteile vermieden.

In Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens beginnt der Tängelprozess vor dem Abschneiden des eingetragenen Schussgarnes von dem bereitgehaltenen Schussgarn, und zwar bei etwa 320° des Drehwinkels der Webmaschinen-Hauptwelle.

Ferner sei erwähnt, dass der Tängelprozess, wie aus der Anwendung des Verfahrens bekannt, im Mischrohr der Hauptblasdüse ausgeführt wird.

Das erfindungsgemäße Verfahren wird auf einer Düsenwebmaschine, insbesondere Luftdüsenwebmaschine mit mustergesteuertem Eintrag des Schussgarnes durchgeführt. Nach Patentanspruch 6 umfasst die Luftdüsenwebmaschinen zumindest eine Hauptblasdüse mit Injektor und Mischrohr, eine in Richtung des Schusseintrags nach dem Injektor im Mischrohr angeordnete Klemmeinrichtung zum Klemmen des Schussgarns, eine in Richtung des Schusseintrags nach der Klemmeinrichtung im Mischrohr oder ausgangsseitig am Mischrohr angeordnete Tängeleinrichtung sowie Mittel zur Ausbildung eines Webfaches und zur Herbeiführung eines Fachschlusses.

Eine insbesondere im Mischrohr der Hauptblasdüse eingeordnete Klemmeinrichtung kann erfindungsgemäß ein Zentralverschluss in Form eines pneumatischen oder hydraulischen Muskels sein.

Eine Klemmeinrichtung können ferner ein pneumatischer oder hydraulischer Muskel und zwei im Muskel integrierte, lamellenartig ausgebildete Teile als Klemmmittel sein, die aus federelastischem Material bestehen, welche Klemmmittel zusammen mit dem Muskel die Klemmeinrichtung bilden.

Darüber hinaus können als Klemmeinrichtung zwei aus vorzugsweise federelastischem Material bestehende lamellenartige Teile vorgesehen sein, wobei durch steuerbare Mittel die Lage wenigstens eines der beiden lamellenartigen Teile gegenüber dem anderen lamellenartigen Teil verstellbar ist. Wenigstens eines der lamellenartigen Teile kann dabei als Piezo-Element ausgebildet sein, oder es kann wenigstens einen der lamellenartigen Teile ein bestrombares elektromagnetisches Mittel zugeordnet sein.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine der vorgenannten Klemmeinrichtungen von einer Kammer eines Gehäuses umschlossen, welches Gehäuse zwischen einem ersten und einem zweiten Mischrohrabschnitt des Mischrohres der Hauptblasdüse eingeordnet ist. Bei der Tängeleinrichtung kann es sich um eine durch die Anmelderin vorbenutzte Einrichtung handeln, bei welcher zum Tängeln das Mischrohr wenigstens eine quer zur Eintragsrichtung des Schussfadens verlaufende und in den Innenraum des Mischrohres mündende Tängelöffnung besitzt, die über wenigstens ein steuerbares Magnetventil an eine pneumatische Druckquelle angeschlossen ist.

Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.

Die Zeichnung zeigt eine Hauptblasdüse 1 mit einer nach dem Injektor 2 der Hauptblasdüse 1 zwischen einem ersten Mischrohrabschnitt 4 und einem zweiten Mischrohrabschnitt 5 eines Mischrohres 3 eingeordneten Klemmeinrichtung 6 für das Schussgarn 7.

Die Klemmeinrichtung 6 ist hier in Form eines pneumatischen Muskels 8 ausgebildet. Der pneumatische Muskel 8 ist von einer mit Druck beaufschlagbaren Kammer 9 eines Gehäuses 10 umschlossen.

Über ein elektrisch ansteuerbares Magnet-Wegeventil 11 und über die Druckleitungen 12,13 wird von einer pneumatischen Druckquelle 14 Druckluft in die Kammer 9 gefördert. Der Muskel 8 schnürt das Schussgarn etwa in der Längsmittenachse des Mischrohres 3 ein. Das Schussgarn 7 wird für eine vorbestimmte Zeitdauer geklemmt gehalten. Durch Umschalten des Magnet-Wegeventils 11 aus der Schaltstellung A in die Schaltstellung B entspannt der Muskel 8, wodurch das Schussgarn 7 zum Eintrag, entsprechend Richtungspfeil 15, in ein nicht dargestelltes Webfach freigegeben wird.

Nach der Klemmeinrichtung 6 ist an dem zweiten Mischrohrabschnitt 5 eine an sich bekannte Tängeleinrichtung 16 angeordnet.

Die Tängeleinrichtung 16 besitzt quer zur Mittenlängsachse des Mischrohres 3 einen Druckluftanschluss 17, der in eine Querbohrung 18 des Mischrohrabschnittes 5 mündet. Ein elektrisch gesteuertes Magnet-Wegeventil 19 verbindet die Tängeleinrichtung 16 über die Druckleitungen 20, 21 mit einer pneumatischen Druckquelle 22. Durch Umschalten des Magnet-Wegeventils 19 aus der Schaltstellung A in die Schaltstellung B wird der Tängelprozess unterbrochen.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zum Verbessern des Eintragverhaltens eines Schussgarns, insbesondere synthetisches Filament-Schussgarn bei der Gewebeherstellung auf Düsenwebmaschinen, wonach das Schussgarn bei einem ersten vorbestimmten Drehwinkelbereich der Webmaschinen-Hauptwelle in ein durch Kettfäden gebildetes Webfach von einer Hauptblasdüse eingetragen und auszugseitig des Webfaches bei einem zweiten vorbestimmten Drehwinkelbereich der Webmaschinen-Hauptwelle empfangen wird, daraufhin das in der Hauptblasdüse verbleibende Schussgarn in Richtung des Schusseintrags nach dem Injektor der Hauptblasdüse von einer Klemmeinrichtung geklemmt wird und die in das Webfach eingetragene Länge des Schussgarns durch Schließen des Webfaches abgebunden wird und nachfolgend das Schussgarn auf der zwischen der Klemmeinrichtung und der eintragseitigen Abbindung verbleibenden Länge während eines vorbestimmten dritten Drehwinkelbereiches der Webmaschinen-Hauptwelle einem Tängelprozess unterzogen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tängelprozess vor dem Abschneiden des eingetragenen Schussfadens von dem bereitgehaltenen Schussfaden beginnt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste vorbestimmte Drehwinkelbereich innerhalb eines Webzyklus zwischen etwa 50° und 80° liegt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite vorbestimmte Drehwinkelbereich innerhalb eines Webzyklus zwischen etwa 220° und 280° liegt.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte vorbestimmte Drehwinkelbereich innerhalb eines Webzyklus zwischen etwa 320° und 350° liegt.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tängelprozess im Mischrohr der Hauptblasdüse ausgeführt wird.
  7. Düsenwebmaschine, insbesondere Luftdüsenwebmaschine mit mustergesteuertem Eintrag des Schussgarns zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6, umfassend zumindest eine Hauptblasdüse (1) mit Injektor (2) und Mischrohr (3), eine in Richtung des Schusseintrags (15) nach dem Injektor (2) im Mischrohr (3) angeordnete Klemmeinrichtung (6) zum Klemmen des Schussgarns (7), eine in Richtung des Schusseintrags (15) nach der Klemmeinrichtung (6) im Mischrohr (3) oder ausgangsseitig des Mischrohres (3) angeordnete Tängeleinrichtung (16) sowie Mittel zur Ausbildung eines Webfaches und zur Herbeiführung eines Fachschlusses.
  8. Düsenwebmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, bei welcher die Klemmeinrichtung (6) ein Zentralverschluss in Form eines pneumatischen oder hydraulischen Muskels (8) ist.
  9. Düsenwebmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, bei welcher die Klemmeinrichtung (6) einen pneumatischen oder hydraulischen Muskel und zwei im Muskel integrierte, lamellenartige Teile aus federelastischem Material als Klemmmittel umfasst, welche Klemmmittel zusammen mit dem Muskel die Klemmeinrichtung bilden.
  10. Düsenwebmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, bei welcher die Klemmeinrichtung (6) zwei, aus vorzugsweise federelastischem Material bestehende, lamellenartige Teile umfasst, wobei durch steuerbare Mittel die Lage wenigstens eines der beiden lamellenartigen Teile gegenüber dem anderen lamellenartigen Teil verstellbar ist.
  11. Düsenwebmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der lamellenartigen Teile als Piezo-Element ausgebildet ist.
  12. Düsenwebmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einem der lamellenartigen Teile ein bestrombares elektromagnetisches Mittel zugeordnet ist.
  13. Düsenwebmaschine nach den Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (6) zwischen einem ersten und einem zweiten Mischrohrabschnitt (4, 5) des Mischrohres (3) eingeordnet ist.
  14. Düsenwebmaschine mit einer Klemmeinrichtung (6) und einer Tängeleinrichtung (16) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, bei welcher Tängeleinrichtung das Mischrohr (3) wenigstens eine quer zur Eintragsrichtung (15) des Schussfadens (7) verlaufende und in den Innenraum des Mischrohres (3) mündende Tängelöffnung (18) besitzt, die über wenigstens ein steuerbares Magnetventil (19) an eine pneumatische Druckquelle (22) angeschlossen ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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