| Dokumentenidentifikation |
DE10256875B3 16.09.2004 |
| Titel |
Verfahren zum Verbessern des Eintragverhaltens eines Schussgarns, insbesondere synthetisches Filament-Schussgarn beider Gewebeherstellung auf Düsenwebmaschinen, insbesondere Luftdüsenwebmaschinen und Düsenwebmaschine zur Durchführung des Verfahrens |
| Anmelder |
Lindauer DORNIER Gesellschaft mbH, 88131 Lindau, DE |
| Erfinder |
Wahhoud, Adnan, Dr., 88131 Lindau, DE |
| DE-Anmeldedatum |
04.12.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10256875 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
16.09.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.09.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
D03J 1/04
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbessern des Eintragverhaltens eines Schussgarns, insbesondere synthetisches Filament-Schussgarn bei der Gewebeherstellung auf Düsenwebmaschinen, insbesondere Luftdüsenwebmaschinen, das darauf abstellt, die aus einem bekannten Tängelprozess im Mischrohr einer Hauptblasdüse resultierende Modifikation des Schussgarns, insbesondere im Hinblick auf eine schädliche Veränderung der Schussgarnstruktur, auf eine Schussgarnlänge zu begrenzen, die zum späteren Schussgarnabfall gehört, und auf den Haltevorgang des Schussgarnes mit Halteluft zu verzichten. Gemäß der Erfindung wird das dadurch erreicht, dass das in der Hauptblasdüse (1) verbleibende Schussgarn (7) in Richtung des Schusseintrags (15) nach dem Injektor (2) der Hauptblasdüse (1) von einer Klemmeinrichtung (6) geklemmt wird und die in das Webfach eingetragene Länge des Schussgarns (7) durch Schließen des Webfaches abgebunden wird und nachfolgend das Schussgarn (7) auf der zwischen der Klemmeinrichtung (6) und der eintragsseitigen Abbindung verbleibenden Länge während eines vorbestimmten Drehwinkelbereiches der Webmaschinen-Hauptwelle einem Tängelprozess unterzogen wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbessern des Eintragverhaltens
eines Schussgarns, insbesondere synthetisches Filament-Schussgarn bei der Gewebeherstellung
auf Düsenwebmaschinen, insbesondere Luftdüsenwebmaschinen nach den Merkmalen des
Oberbegriffs von Patentanspruch 1.
Die Erfindung betrifft ferner eine Düsenwebmaschine, insbesondere
Luftdüsenwebmaschine zur Durchführung des Verfahrens mit mustergesteuertem Eintrag
des Schussgarns.
Aus der DE 32 00 638 A1
ist es bekannt, den Schussfaden im Mischrohr der Hauptdüse einer Luftdüsenwebmaschine
durch mechanische Klemmung zu halten. Die hierzu erforderliche Klemmeinrichtung
ist im Bereich des Austrittendes des Mischrohres angeordnet, in dem der Schussfaden
in das Mischrohr übertritt. Die Klemmeinrichtung kann beispielsweise in einem Schieber
bestehen, der quer zur Längsrichtung des Mischrohres als Huborgan verschiebbar ist
und den im Mischrohr befindlichen Schussfaden zwischen der Durchtrittsöffnung des
Schiebers und der Innenwand des Mischrohres einklemmt.
Eine andere Ausführung sieht einen quer verschiebbaren Stempel vor,
der den Schussfaden an die Innenwand des Mischrohres drückt.
Schließlich ist noch eine weitere Ausführungsform der bekannten Klemmeinrichtung
vorgesehen, wonach ein elastischer Teilbereich des Mischrohres in Art eines Muskels
ausgebildet ist. Das Zwischenstück wird durch zwei einander diametral gegenüberliegende
Huborgane zusammengedrückt, wenn diese gegeneinander bewegt werden. Der Schussfaden
wird dann durch das zusammengedrückte elastische Zwischenstück eingeklemmt.
Ein von der Anmelderin offenkundig benutztes Verfahren zum Tängeln
von nicht getängelten oder nur teilweise getängelten Schussgarnen, insbesondere
synthetischen Filament-Schussgarnen und eine Webmaschine zur Verfahrensdurchführung
ist Gegenstand der DE 102 09 278 A1.
Nach dem Gegenstand der vorgenannten Patentanmeldung wird ein sich
vom Eingang der Hauptblasdüse bis zum Ausgang des Mischrohres der Hauptblasdüse
erstreckender Längenabschnitt eines Schussgarns an dessen Endbereich, also nahe
am Ausgang des Mischrohres der Hauptblasdüse, einem Tängelprozess unterzogen. Diese
Maßnahme führt dazu, dass das Schussgarn bis in den Injektor der Hauptblasdüse hinein
und zum Teil bis zum Vorspuler mehr oder weniger ungewollt getängelt wird. Durch
eine notwendigerweise während einer Wartezeit des Schussgarnes im Bereich der Hauptblasdüse
auf das Schussgarn gerichtete sogenannte Halteluft wird die Tängelung teilweise
wieder aufgelöst. Die Überlagerung dieser Prozesse (Halten des Schussgarnes mit
Halteluft und Tängeln mit einem Luftstrom) führt einerseits insbesondere bei reissempfindlichen
Garnen zum unerwünschten Herauslösen und Abreissen von Filamenten.
Andererseits wird durch die Halteluft und durch den Tängelprozess
die Schussgarnstruktur auf einer Länge verändert, die nach dem Eintrag des Schussgarnes
Bestandteil des Gewebes wird. Die Qualität des hergestellten Gewebes ist dadurch
in erheblichen Maße beeinträchtigt.
Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung, bei Verbesserung
des Eintragverhaltens eines Schussgarnes die aus einem bekannten Tängelprozess
im Mischrohr einer Hauptblasdüse resultierende Modifikation des Schussgarnes, insbesondere
im Hinblick auf eine schädliche Veränderung der Schussgarnstruktur, auf eine Schussgarnlänge
zu begrenzen, die zum späteren Schussgarnabfall gehört, und auf den Haltevorgang
des Schussgarnes mit Halteluft zu verzichten.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Aufgabe dadurch gelöst,
dass eine nach dem Eintragen eines Schussgarnes in ein Webfach in der Hauptblasdüse
verbleibende Länge des Schussgarnes in Richtung des Schusseintrags nach dem Injektor
der Hauptblasdüse an einer Stelle von einer Klemmeinrichtung geklemmt wird, daraufhin
die in das Webfach eingetragene Länge des Schussgarns durch Schließen des Webfaches
abgebunden wird und dass das Schussgarn auf der zwischen der Klemmeinrichtung und
der eintragsseitigen Abbindung verbleibenden Länge während eines vorbestimmten Drehwinkelbereiches
der Webmaschinen-Hauptwelle einem Tängelprozess unterzogen wird.
Damit wird der Vorteil erreicht, dass bei einem getängelten Schussgarn
die Tängelung nicht durch die Halteluft wieder aufgelöst wird, dass auf Halteluft
vollständig verzichtet werden kann und damit der Verbrauch an Druckluft reduziert
und die Energiebilanz verbessert wird. Des weiteren sind die mit der bekannten Lösung
einhergehenden Nachteile vermieden.
In Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens beginnt der Tängelprozess
vor dem Abschneiden des eingetragenen Schussgarnes von dem bereitgehaltenen Schussgarn,
und zwar bei etwa 320° des Drehwinkels der Webmaschinen-Hauptwelle.
Ferner sei erwähnt, dass der Tängelprozess, wie aus der Anwendung
des Verfahrens bekannt, im Mischrohr der Hauptblasdüse ausgeführt wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird auf einer Düsenwebmaschine, insbesondere
Luftdüsenwebmaschine mit mustergesteuertem Eintrag des Schussgarnes durchgeführt.
Nach Patentanspruch 6 umfasst die Luftdüsenwebmaschinen zumindest
eine Hauptblasdüse mit Injektor und Mischrohr, eine in Richtung des Schusseintrags
nach dem Injektor im Mischrohr angeordnete Klemmeinrichtung zum Klemmen des Schussgarns,
eine in Richtung des Schusseintrags nach der Klemmeinrichtung im Mischrohr oder
ausgangsseitig am Mischrohr angeordnete Tängeleinrichtung sowie Mittel zur Ausbildung
eines Webfaches und zur Herbeiführung eines Fachschlusses.
Eine insbesondere im Mischrohr der Hauptblasdüse eingeordnete Klemmeinrichtung
kann erfindungsgemäß ein Zentralverschluss in Form eines pneumatischen oder hydraulischen
Muskels sein.
Eine Klemmeinrichtung können ferner ein pneumatischer oder hydraulischer
Muskel und zwei im Muskel integrierte, lamellenartig ausgebildete Teile als Klemmmittel
sein, die aus federelastischem Material bestehen, welche Klemmmittel zusammen mit
dem Muskel die Klemmeinrichtung bilden.
Darüber hinaus können als Klemmeinrichtung zwei aus vorzugsweise federelastischem
Material bestehende lamellenartige Teile vorgesehen sein, wobei durch steuerbare
Mittel die Lage wenigstens eines der beiden lamellenartigen Teile gegenüber dem
anderen lamellenartigen Teil verstellbar ist. Wenigstens eines der lamellenartigen
Teile kann dabei als Piezo-Element ausgebildet sein, oder es kann wenigstens einen
der lamellenartigen Teile ein bestrombares elektromagnetisches Mittel zugeordnet
sein.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine der vorgenannten
Klemmeinrichtungen von einer Kammer eines Gehäuses umschlossen, welches Gehäuse
zwischen einem ersten und einem zweiten Mischrohrabschnitt des Mischrohres der Hauptblasdüse
eingeordnet ist. Bei der Tängeleinrichtung kann es sich um eine durch die Anmelderin
vorbenutzte Einrichtung handeln, bei welcher zum Tängeln das Mischrohr wenigstens
eine quer zur Eintragsrichtung des Schussfadens verlaufende und in den Innenraum
des Mischrohres mündende Tängelöffnung besitzt, die über wenigstens ein steuerbares
Magnetventil an eine pneumatische Druckquelle angeschlossen ist.
Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert.
Die Zeichnung zeigt eine Hauptblasdüse 1 mit einer nach dem
Injektor 2 der Hauptblasdüse 1 zwischen einem ersten Mischrohrabschnitt
4 und einem zweiten Mischrohrabschnitt 5 eines Mischrohres
3 eingeordneten Klemmeinrichtung 6 für das Schussgarn
7.
Die Klemmeinrichtung 6 ist hier in Form eines pneumatischen
Muskels 8 ausgebildet. Der pneumatische Muskel 8 ist von einer
mit Druck beaufschlagbaren Kammer 9 eines Gehäuses 10 umschlossen.
Über ein elektrisch ansteuerbares Magnet-Wegeventil 11 und
über die Druckleitungen 12,13 wird von einer pneumatischen Druckquelle
14 Druckluft in die Kammer 9 gefördert. Der Muskel 8
schnürt das Schussgarn etwa in der Längsmittenachse des Mischrohres 3 ein.
Das Schussgarn 7 wird für eine vorbestimmte Zeitdauer geklemmt gehalten.
Durch Umschalten des Magnet-Wegeventils 11 aus der Schaltstellung A in
die Schaltstellung B entspannt der Muskel 8, wodurch das Schussgarn 7 zum
Eintrag, entsprechend Richtungspfeil 15, in ein nicht dargestelltes Webfach
freigegeben wird.
Nach der Klemmeinrichtung 6 ist an dem zweiten Mischrohrabschnitt
5 eine an sich bekannte Tängeleinrichtung 16 angeordnet.
Die Tängeleinrichtung 16 besitzt quer zur Mittenlängsachse
des Mischrohres 3 einen Druckluftanschluss 17, der in eine Querbohrung
18 des Mischrohrabschnittes 5 mündet. Ein elektrisch gesteuertes
Magnet-Wegeventil 19 verbindet die Tängeleinrichtung 16 über die
Druckleitungen 20, 21 mit einer pneumatischen Druckquelle
22. Durch Umschalten des Magnet-Wegeventils 19 aus der Schaltstellung
A in die Schaltstellung B wird der Tängelprozess unterbrochen.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zum Verbessern des Eintragverhaltens eines Schussgarns, insbesondere
synthetisches Filament-Schussgarn bei der Gewebeherstellung auf Düsenwebmaschinen,
wonach das Schussgarn bei einem ersten vorbestimmten Drehwinkelbereich der Webmaschinen-Hauptwelle
in ein durch Kettfäden gebildetes Webfach von einer Hauptblasdüse eingetragen und
auszugseitig des Webfaches bei einem zweiten vorbestimmten Drehwinkelbereich der
Webmaschinen-Hauptwelle empfangen wird, daraufhin das in der Hauptblasdüse verbleibende
Schussgarn in Richtung des Schusseintrags nach dem Injektor der Hauptblasdüse von
einer Klemmeinrichtung geklemmt wird und die in das Webfach eingetragene Länge des
Schussgarns durch Schließen des Webfaches abgebunden wird und nachfolgend das Schussgarn
auf der zwischen der Klemmeinrichtung und der eintragseitigen Abbindung verbleibenden
Länge während eines vorbestimmten dritten Drehwinkelbereiches der Webmaschinen-Hauptwelle
einem Tängelprozess unterzogen wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tängelprozess
vor dem Abschneiden des eingetragenen Schussfadens von dem bereitgehaltenen Schussfaden
beginnt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste vorbestimmte
Drehwinkelbereich innerhalb eines Webzyklus zwischen etwa 50° und 80° liegt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite
vorbestimmte Drehwinkelbereich innerhalb eines Webzyklus zwischen etwa 220°
und 280° liegt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte
vorbestimmte Drehwinkelbereich innerhalb eines Webzyklus zwischen etwa 320°
und 350° liegt.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tängelprozess
im Mischrohr der Hauptblasdüse ausgeführt wird.
- Düsenwebmaschine, insbesondere Luftdüsenwebmaschine mit mustergesteuertem
Eintrag des Schussgarns zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche
1 bis 6, umfassend zumindest eine Hauptblasdüse (1) mit Injektor (2)
und Mischrohr (3), eine in Richtung des Schusseintrags (15) nach
dem Injektor (2) im Mischrohr (3) angeordnete Klemmeinrichtung
(6) zum Klemmen des Schussgarns (7), eine in Richtung des Schusseintrags
(15) nach der Klemmeinrichtung (6) im Mischrohr (3) oder
ausgangsseitig des Mischrohres (3) angeordnete Tängeleinrichtung (16)
sowie Mittel zur Ausbildung eines Webfaches und zur Herbeiführung eines Fachschlusses.
- Düsenwebmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, bei welcher
die Klemmeinrichtung (6) ein Zentralverschluss in Form eines pneumatischen
oder hydraulischen Muskels (8) ist.
- Düsenwebmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, bei welcher
die Klemmeinrichtung (6) einen pneumatischen oder hydraulischen Muskel
und zwei im Muskel integrierte, lamellenartige Teile aus federelastischem Material
als Klemmmittel umfasst, welche Klemmmittel zusammen mit dem Muskel die Klemmeinrichtung
bilden.
- Düsenwebmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, bei welcher
die Klemmeinrichtung (6) zwei, aus vorzugsweise federelastischem Material
bestehende, lamellenartige Teile umfasst, wobei durch steuerbare Mittel die Lage
wenigstens eines der beiden lamellenartigen Teile gegenüber dem anderen lamellenartigen
Teil verstellbar ist.
- Düsenwebmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens
eines der lamellenartigen Teile als Piezo-Element ausgebildet ist.
- Düsenwebmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens
einem der lamellenartigen Teile ein bestrombares elektromagnetisches Mittel zugeordnet
ist.
- Düsenwebmaschine nach den Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die Klemmeinrichtung (6) zwischen einem ersten und einem zweiten Mischrohrabschnitt
(4, 5) des Mischrohres (3) eingeordnet ist.
- Düsenwebmaschine mit einer Klemmeinrichtung (6) und einer
Tängeleinrichtung (16) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, bei welcher
Tängeleinrichtung das Mischrohr (3) wenigstens eine quer zur Eintragsrichtung
(15) des Schussfadens (7) verlaufende und in den Innenraum des
Mischrohres (3) mündende Tängelöffnung (18) besitzt, die über
wenigstens ein steuerbares Magnetventil (19) an eine pneumatische Druckquelle
(22) angeschlossen ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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