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Dokumentenidentifikation DE10308658A1 16.09.2004
Titel Stempel
Anmelder Shih, Shiny, Yungkang, Tainan, TW
Erfinder Shih, Shiny, Yungkang, Tainan, TW
Vertreter Viering, Jentschura & Partner, 80538 München
DE-Anmeldedatum 27.02.2003
DE-Aktenzeichen 10308658
Offenlegungstag 16.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 16.09.2004
IPC-Hauptklasse B41K 1/00
IPC-Nebenklasse B41K 1/38   
Zusammenfassung Ein Stempel umfasst ein Gehäuse (10), ein Schiebegestell (20), ein Stempelgestell (30), eine Regeleinheit (40) und eine Hülse (50), wobei das Gehäuse (10) und die Hülse (50) für den Schutz des Stempels vorgesehen sind. Das Schiebegestell (20) weist ein Kopfteil (21) und eine plattenförmige Stütze (22) auf, wobei das Stempelgestell (30) mit einer Drehachse (31) und einer Torsionsfeder (33) verschwenkbar an der Stütze (22) des Schiebegestells (20) montiert ist. Im Stempelgestell (30) ist ein Farbkissen eingebaut, wobei das Schiebegestell (20) zusammen mit dem Stempelgestell (30) durch die Regeleinheit (40) in das Gehäuse (10) verschiebbar eingebaut sind. Damit lässt sich der erfindungsgemäße Stempel aufgrund seiner Konstruktion leicht benutzen und die Hände des Benutzers sauber halten.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Stempel, und insbesondere einen Stempel, der in der Mitte ein verschiebbares Schiebegestell und ein mit einem Farbkissen versehenes Stempelgestell umfasst, wobei beim Anwenden des Stempels vermieden wird, dass die Hände des Benutzers durch die Tinte verschmutzt werden.

Ein Stempel ist ein handbetätigtes Druckgerät mit festen oder auswechselbaren Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen aus Gummi, Kunststoff oder Metall. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts werden Behörden-Stempel zur Beglaubigung von Schriftstücken verwendet. Die Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen eines Stempels werden zuerst durch ein nachtränkbares Farbkissen eingefärbt und dann auf eine Urkunde, Briefschaften oder ein Papier gedrückt.

Beim Benutzen muß man demzufolge zuerst die Druckfläche des Stempels auf ein Farbkissen drücken, um die Druckfläche des Stempels einzufärben, um dann den Stempel für den gewünschten Abdruck auf eine Urkunde, Briefschaften oder ein Papier zu drücken. Da es für die Benutzer sehr umständlich ist, ständig ein Farbkissen mit sich herumzutragen, wurden die Stempel dahingehend weiterentwickelt, dass sie mit einem Farbkissen versehen wurden und die Druckfläche des Stempels selbsttätig eingefärbt wird.

Gemäß dem Stand der Technik verursachen viele herkömmlichen Stempel aufgrund ihrer angebrachten Farbkissen dem Benutzer noch mehr Umständlichkeiten, indem die Hände des Benutzers und der Gegenstand durch das im Stempel angebrachte Farbkissen unnötig mit Farbe beschmutzt werden.

Aufgabe der Erfindung ist es daher, durch eine neue Konstruktion eines mit einem Farbkissen versehenen Stempel die vorgenannten Umständlichkeiten eines herkömmlichen Stempels zu vermeiden.

Die Erfindung betrifft einen Stempel, mit einem Gehäuse und einer Hülse, die für den Schutz des Stempels vorgesehen sind, aus einem im Gehäuse angeordneten Schiebegestell, das durch eine Regeleinheit in dem Gehäuse verschiebbar eingebaut ist, und einem Stempelgestell, das am Schiebegestell verschwenkbar angeordnet ist, wobei der erfindungsgemäße, mit einem angebrachten Farbkissen versehene Stempel sich aufgrund seiner Konstruktion leicht benutzbar ist und die Hände des Benutzers nicht mit Stempelfarbe beschmutzt werden.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Figuren näher erläutert. In den Figuren zeigen:

1: eine perspektivische Explosionsansicht eines erfindungsgemäßen Stempels;

2: eine aufgeschnittene Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels im Schnitt;

3: eine teilweise vergrößerte Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels gemäß 2;

4: eine teilweise vergrößerte Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels gemäß 2, die zeigt, wie die erfindungsgemäße Regeleinheit in Funktion treten kann; und

5 bis 8: im Schnitt Seitenansichten des erfindungsgemäßen Stempels, die zeigen, wie das Stempelgestell von der Hülse herausgezogen und durch die Regeleinheit vom Gehäuse hervorrückend gestellt wird.

Gemäß 1 weist ein erfindungsgemäßer Stempel ein Gehäuse 10, ein Schiebegestell 20, ein Stempelgestell 30, eine Regeleinheit 40 und eine Hülse 50 auf, wobei das Gehäuse 10 und die Hülse 50 für den Schutz des Stempels vorgesehen sind.

Das Gehäuse 10 weist auf einer ihrer Längsseiten eine hervorstehende Stützplatte 11 auf, die vom offenen Ende des Gehäuses 10 heraus ragt. Ferner ist in dieser Längsseite eine in Längsrichtung des Gehäuses 10 verlaufende Führungsnut 12 ausgebildet, die an ihren beiden Enden jeweils ein vergrößertes Befestigungsloch 13, 14 aufweist. Zwei Führungsrillen 15 sind gegenüberliegend an den beiden schmalen Seiten an der Innenfläche des Gehäuses 10 ausgebildet. Eine Gleitbahn 16 ist mitten auf der Innenfläche der Stützplatte 11 in Längsrichtung der Stützplatte 11 verlaufend ausgebildet. Das Gehäuse 10 ist an seinem offenen Ende auf der Innenfläche, die der Längsseite mit der Führungsnut 12 gegenüberliegt, mit einer Einkerbung 17 versehen. Um die Führungsnut 12 herum ist eine vertiefte Schräge 18 ausgebildet. Die Hülse 50 ist an einer der längeren Seiten mit einem Klemmblatt 51 versehen, wobei an der anderen Längsseite ein zu der Einkerbung 17 passendes Zäpfchen 52 ausgebildet ist.

Das Schiebegestell 20 weist ein Kopfteil 21 und eine plattenförmige Stütze 22 auf, die sich in der Mitte von einer der Längsseiten des Kopfteils 21 hervorstehend erstreckt. Das Kopfteil 21 weist zwei den Führungsrillen 15 entsprechende Führungsnasen 211, die an den beiden kürzeren Seiten ausgebildet sind, eine in der Mitte ausgebildete Aussparung 23 und eine in die Aussparung 23 hineinführende Fixierbohrung 24 auf, wobei zwei mit einer Schwenkbohrung vorgesehene Stutzen 25 sich parallel vom Ende der Stütze 22 nach außen erstrecken. Die Fixierbohrung 24 ist stufenförmig an der Seite der Stütze 22 ausgebildet und weist ein größeres Außenteil 241 und ein engeres Innenteil 242 auf. Die Stütze 22 weist auf der Außenseite einen der Gleitbahn 16 des Gehäuses 10 entsprechenden Gleitkeil 221 auf.

Mit einer Drehachse 31 und einer Torsionsfeder 33 wird das Stempelgestell 30 verschwenkbar an der Stütze 22 des Schiebegestells 20 montiert, wobei die Torsionsfeder 33 um die Drehachse 31 herum geführt ist und zwischen den beiden Stutzen 25 angebracht ist. Das Stempelgestell 30 weist auf der mit dem Schiebegestell 20 verbundenen Seite eine für die Stütze 22 vorgesehene Vertiefung 32 auf. Im Stempelgestell 30 ist ein Farbkissen (keine Nummerierung) eingebaut, wobei eine Stempelplatte 34 an der gegenüberliegenden Seite der Vertiefung 32 angebracht ist.

Die Regeleinheit 40 umfasst einen Fixierstift 41, eine Feder 42 und eine Unterlage 43, die in die Aussparung 23 eingesetzt ist, wobei die Feder 42 an der Unterseite der Unterlage 43 angeordnet ist. Der Fixierstift 41 weist einen Stiftknopf 411, einen zum Außenteil 241 der Fixierbohrung 24 passenden Ringflansch 412, eine zwischen dem Stiftknopf 411 und dem Ringflansch 412 ausgebildete Einschnürung 413, zwei vom Boden des Ringflanschs 412 nach unten hervorstehende Klemmteile 414, die jeweils am Ende mit einem nach außen ausgebildeten Spannflansch 415 versehen sind, und einen zwischen den beiden Klemmteilen 414 gebildeten Schlitz 416 auf. Die Einschnürung 413 ist der Führungsnut 12 des Gehäuses 10 entsprechend ausgebildet, womit der Fixierstift 41 entlang der Führungsnut 12 verschoben werden kann.

Gemäß 2 ist eine Darstellung des erfindungsgemäßen Stempels im Schnitt gezeigt. Beim Zusammenfügen wird der Fixierstift 41 mit den beiden Klemmteilen 414 durch das Befestigungsloch 13 des Gehäuses 10 und die Fixierbohrung 24 des Schiebegestells 20 bis in die Aussparung 23 hineingesteckt. Der Fixierstift 41 ist aufgrund der Spannflansche 415 und des engeren Innenteils 242 der Fixierbohrung 24 beweglich mit dem Schiebegestell 20 verbunden, wobei die Unterlage 43 sich aufgrund der Feder 42 gegen die Klemmteile 414 stemmt. Das Schiebegestell 20 zusammen mit dem Stempelgestell 30 sind durch die Regeleinheit 40 verschiebbar in das Gehäuse 10 eingebaut.

Wie in 3 bis 4 dargestellt, ist der Fixierstift 41 in das Befestigungsloch 13 auf und ab beweglich montiert. Zum Stempeln wird die Hülse 50 vom Gehäuse 10 abgenommen, wie in 5 gezeigt, wird der Fixierstift 41 gegen die Unterlage 43 gedrückt, damit können das Schiebegestell 20 zusammen mit dem Stempelgestell 30 durch den Fixierstift 41 vom Befestigungsloch 13 entlang der Führungsnut 12 bis zum Befestigungsloch 14 geschoben werden, wie aus der 6 ersichtlich ist. Danach wird das Stempelgestell 30 durch die mechanische Wirkung der Torsionsfeder 33 automatisch senkrecht zur Stütze 22 gestellt, wie in den 7 und 8 gezeigt, wobei der Ringflansch 412 beim Freilassen des Fixierstifts 41 durch die mechanische Wirkung der Feder 42 bis zum Befestigungsloch 14 heraufgeschoben wird, womit das Kopfteil 21 des Schiebegestells 20 im Gehäuse 10 festgehakt werden kann. Damit kann der Benutzer mit dem erfindungsgemäßen Stempel sicher auf einen Gegenstand drücken.

Nach dem Benutzen wird auf den Fixierstift 41 wieder gedrückt, wobei die vom Gehäuse 10 ausgebildete Stützplatte 11 sich beim Zurückschieben des Schiebegestells 20 gegen das Stempelgestell 30 angestemmt wird, so dass das Stempelgestell 30 wieder parallel zur Stütze 22 gestellt werden kann, womit das Schiebegestell 20 zusammen mit dem Stempelgestell 30 durch den Fixierstift 41 vom Befestigungsloch 14 entlang der Führungsnut 12 bis zum Befestigungsloch 13 geschoben werden kann.

Beim Benutzen des erfindungsgemäßen Stempels werden die Hände des Benutzers sauber gehalten. Dadurch wird die Aufgabe der Erfindung gelöst.


Anspruch[de]
  1. Stempel, umfassend ein Gehäuse (10), ein Schiebegestell (20), ein Stempelgestell (30), eine Regeleinheit (40) und eine Hülse (50), wobei das Gehäuse (10) und die Hülse (50) für den Schutz des Stempels vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet:

    dass das Gehäuse (10) auf einer seiner Längsseiten eine hervorstehende Stützplatte (11), die vom offenen Ende des Gehäuses (10) herausragt, und eine in der Mitte der Längsseite in Längsrichtung derselben verlaufende Führungsnut (12) aufweist, wobei an beiden Enden der Führungsnut (12) jeweils ein vergrößertes Befestigungsloch (13, 14) ausgebildet ist,

    dass das Schiebegestell (20) ein Kopfteil (21) und eine plattenförmige Stütze (22) aufweist, die sich in der Mitte von einer der längeren Seiten des Kopfteils (21) hervorstehend ausgebildet ist, wobei das Kopfteil (21) eine in der Mitte ausgebildete Aussparung (23) und eine von Seite der Stütze (22) bis in die Aussparung (23) hineinführende Fixierbohrung (24) aufweist, wobei zwei mit einem Schwenkloch vorgesehene Stutzen (25) sich parallel vom Ende der Stütze (22) nach außen erstreckend ausgebildet sind,

    dass das Stempelgestell (30) mit einer Drehachse (31) und einer Torsionsfeder (33) verschwenkbar an der Stütze (22) des Schiebegestells (20) montiert ist, wobei die Torsionsfeder (33) um die Drehachse (31) herum geführt ist und zwischen den beiden Stutzen (25) angebracht ist,

    dass ein Farbkissen (keine Nummerierung) im Stempelgestell (30) eingebaut ist, wobei eine Stempelplatte (34) der Stütze (22) gegenüberliegend am Stempelgestell (30) angebracht ist,

    dass die Regeleinheit (40) einen Fixierstift (41) und eine Feder (42) umfasst, wobei die Feder (42) in die Aussparung (23) eingesetzt ist, dass der Fixierstift (41) einen Stiftknopf (411), einen der Fixierbohrung (24) entsprechenden Ringflansch (412), eine zwischen dem Stiftknopf (411) und dem Ringflansch (412) ausgebildete Einschnürung (413) und mindestens ein vom Boden des Ringflanschs (412) nach unten hervorstehendes Klemmteil (414) aufweist, wobei die Einschnürung (413) zur Führungsnut (12) des Gehäuses (10) passend gebildet ist,

    dass der Fixierstift (41) mit dem Klemmteilen (414) durch das Befestigungsloch (13) des Gehäuses (10) und die Fixierbohrung (24) des Schiebegestells (20) bis in die Aussparung (23) hineinsteckt ist und sich gegen die Feder (42) anstemmt, wodurch der Fixierstift (41) beweglich mit dem Schiebegestell (20) verbunden ist, womit das Schiebegestell (20) zusammen mit dem Stempelgestell (30) durch die Regeleinheit (40) verschiebbar in das Gehäuse (10) eingebaut sind.
  2. Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stufenförmige Fixierbohrung (24) des Schiebegestells (20) ein größeres Außenteil (241) und ein engeres Innenteil (242) aufweist, dass der Fixierstift (41) zwei vom Boden des Ringflanschs (412) nach unten hervorstehenden Klemmteile (414) aufweist, die jeweils am Ende mit einem nach außen ausgebildeten Spannflansch (415) versehen sind, wobei ein Schlitz (416) zwischen den beiden Klemmteilen (414) gebildet ist, womit der Fixierstift (41) aufgrund der Spannflansche (415) und des engeren Innenteils (242) beweglich mit dem Schiebegestell (20) verbunden.
  3. Stempel nach Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Unterlage (43) in die Aussparung (23) eingesetzt ist, wobei die Feder (42) an der Unterseite der Unterlage (43) angeordnet ist.
  4. Stempel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stempelgestell (30) auf der mit dem Schiebegestell (20) verbundenen Seite eine für die Stütze (22) vorgesehene Vertiefung (32) aufweist.
  5. Stempel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Führungsrillen (15) gegenüberliegend an den beiden kürzen Seiten auf Innenfläche des Gehäuses (10) ausgebildet sind, wobei das Kopfteil (21) des Schiebegestells (20) zwei den Führungsrillen (15) entsprechenden Führungsnasen (211) aufweist, die an den beiden kürzen Seiten ausgebildet sind.
  6. Stempel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gleitbahn (16) mitten auf der Innenfläche der Stützplatte (11) des Gehäuses (10) ausgebildet ist, wobei das Schiebegestell (20) auf der Außenseite der Stütze (22) einen der Gleitbahn (16) des Gehäuses (10) entsprechenden Gleitkeil (221) aufweist.
  7. Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) am offenen Ende auf Innenfläche mit einer Einkerbung (17) versehen, die der Stützplatte (11) gegenüberliegend ausgebildet ist, wobei die Hülse (50) ein zu der Einkerbung (17) passendes Zäpfchen (52) aufweist.
  8. Stempel nach Ansprüche 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (50) an einer der längeren Seiten mit einem Klemmblatt (51) versehen ist.
Es folgen 8 Blatt Zeichnungen






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