| Dokumentenidentifikation |
DE10308658A1 16.09.2004 |
| Titel |
Stempel |
| Anmelder |
Shih, Shiny, Yungkang, Tainan, TW |
| Erfinder |
Shih, Shiny, Yungkang, Tainan, TW |
| Vertreter |
Viering, Jentschura & Partner, 80538 München |
| DE-Anmeldedatum |
27.02.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10308658 |
| Offenlegungstag |
16.09.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.09.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B41K 1/00
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| IPC-Nebenklasse |
B41K 1/38
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| Zusammenfassung |
Ein Stempel umfasst ein Gehäuse (10), ein Schiebegestell (20), ein Stempelgestell (30), eine Regeleinheit (40) und eine Hülse (50), wobei das Gehäuse (10) und die Hülse (50) für den Schutz des Stempels vorgesehen sind. Das Schiebegestell (20) weist ein Kopfteil (21) und eine plattenförmige Stütze (22) auf, wobei das Stempelgestell (30) mit einer Drehachse (31) und einer Torsionsfeder (33) verschwenkbar an der Stütze (22) des Schiebegestells (20) montiert ist. Im Stempelgestell (30) ist ein Farbkissen eingebaut, wobei das Schiebegestell (20) zusammen mit dem Stempelgestell (30) durch die Regeleinheit (40) in das Gehäuse (10) verschiebbar eingebaut sind. Damit lässt sich der erfindungsgemäße Stempel aufgrund seiner Konstruktion leicht benutzen und die Hände des Benutzers sauber halten.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Stempel, und insbesondere einen Stempel,
der in der Mitte ein verschiebbares Schiebegestell und ein mit einem Farbkissen
versehenes Stempelgestell umfasst, wobei beim Anwenden des Stempels vermieden wird,
dass die Hände des Benutzers durch die Tinte verschmutzt werden.
Ein Stempel ist ein handbetätigtes Druckgerät mit festen oder auswechselbaren
Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen aus Gummi, Kunststoff oder Metall. Seit dem Ende
des 18. Jahrhunderts werden Behörden-Stempel zur Beglaubigung von Schriftstücken
verwendet. Die Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen eines Stempels werden zuerst durch
ein nachtränkbares Farbkissen eingefärbt und dann auf eine Urkunde, Briefschaften
oder ein Papier gedrückt.
Beim Benutzen muß man demzufolge zuerst die Druckfläche des Stempels
auf ein Farbkissen drücken, um die Druckfläche des Stempels einzufärben, um dann
den Stempel für den gewünschten Abdruck auf eine Urkunde, Briefschaften oder ein
Papier zu drücken. Da es für die Benutzer sehr umständlich ist, ständig ein Farbkissen
mit sich herumzutragen, wurden die Stempel dahingehend weiterentwickelt, dass sie
mit einem Farbkissen versehen wurden und die Druckfläche des Stempels selbsttätig
eingefärbt wird.
Gemäß dem Stand der Technik verursachen viele herkömmlichen Stempel
aufgrund ihrer angebrachten Farbkissen dem Benutzer noch mehr Umständlichkeiten,
indem die Hände des Benutzers und der Gegenstand durch das im Stempel angebrachte
Farbkissen unnötig mit Farbe beschmutzt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, durch eine neue Konstruktion eines
mit einem Farbkissen versehenen Stempel die vorgenannten Umständlichkeiten eines
herkömmlichen Stempels zu vermeiden.
Die Erfindung betrifft einen Stempel, mit einem Gehäuse und einer
Hülse, die für den Schutz des Stempels vorgesehen sind, aus einem im Gehäuse angeordneten
Schiebegestell, das durch eine Regeleinheit in dem Gehäuse verschiebbar eingebaut
ist, und einem Stempelgestell, das am Schiebegestell verschwenkbar angeordnet ist,
wobei der erfindungsgemäße, mit einem angebrachten Farbkissen versehene Stempel
sich aufgrund seiner Konstruktion leicht benutzbar ist und die Hände des Benutzers
nicht mit Stempelfarbe beschmutzt werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der
Figuren näher erläutert. In den Figuren zeigen:
1: eine perspektivische Explosionsansicht
eines erfindungsgemäßen Stempels;
2: eine aufgeschnittene Seitenansicht
des erfindungsgemäßen Stempels im Schnitt;
3: eine teilweise vergrößerte Seitenansicht
des erfindungsgemäßen Stempels gemäß 2;
4: eine teilweise vergrößerte Seitenansicht
des erfindungsgemäßen Stempels gemäß 2, die zeigt, wie
die erfindungsgemäße Regeleinheit in Funktion treten kann; und
5 bis 8:
im Schnitt Seitenansichten des erfindungsgemäßen Stempels, die zeigen, wie das Stempelgestell
von der Hülse herausgezogen und durch die Regeleinheit vom Gehäuse hervorrückend
gestellt wird.
Gemäß 1 weist ein erfindungsgemäßer Stempel
ein Gehäuse 10, ein Schiebegestell 20, ein Stempelgestell
30, eine Regeleinheit 40 und eine Hülse 50 auf, wobei
das Gehäuse 10 und die Hülse 50 für den Schutz des Stempels vorgesehen
sind.
Das Gehäuse 10 weist auf einer ihrer Längsseiten eine hervorstehende
Stützplatte 11 auf, die vom offenen Ende des Gehäuses 10 heraus
ragt. Ferner ist in dieser Längsseite eine in Längsrichtung des Gehäuses
10 verlaufende Führungsnut 12 ausgebildet, die an ihren beiden
Enden jeweils ein vergrößertes Befestigungsloch 13, 14 aufweist.
Zwei Führungsrillen 15 sind gegenüberliegend an den beiden schmalen Seiten
an der Innenfläche des Gehäuses 10 ausgebildet. Eine Gleitbahn
16 ist mitten auf der Innenfläche der Stützplatte 11 in Längsrichtung
der Stützplatte 11 verlaufend ausgebildet. Das Gehäuse 10 ist
an seinem offenen Ende auf der Innenfläche, die der Längsseite mit der Führungsnut
12 gegenüberliegt, mit einer Einkerbung 17 versehen. Um die Führungsnut
12 herum ist eine vertiefte Schräge 18 ausgebildet. Die Hülse
50 ist an einer der längeren Seiten mit einem Klemmblatt 51 versehen,
wobei an der anderen Längsseite ein zu der Einkerbung 17 passendes Zäpfchen
52 ausgebildet ist.
Das Schiebegestell 20 weist ein Kopfteil 21 und
eine plattenförmige Stütze 22 auf, die sich in der Mitte von einer der
Längsseiten des Kopfteils 21 hervorstehend erstreckt. Das Kopfteil
21 weist zwei den Führungsrillen 15 entsprechende Führungsnasen
211, die an den beiden kürzeren Seiten ausgebildet sind, eine in der Mitte
ausgebildete Aussparung 23 und eine in die Aussparung 23 hineinführende
Fixierbohrung 24 auf, wobei zwei mit einer Schwenkbohrung vorgesehene Stutzen
25 sich parallel vom Ende der Stütze 22 nach außen erstrecken.
Die Fixierbohrung 24 ist stufenförmig an der Seite der Stütze
22 ausgebildet und weist ein größeres Außenteil 241 und ein engeres
Innenteil 242 auf. Die Stütze 22 weist auf der Außenseite einen
der Gleitbahn 16 des Gehäuses 10 entsprechenden Gleitkeil
221 auf.
Mit einer Drehachse 31 und einer Torsionsfeder
33 wird das Stempelgestell 30 verschwenkbar an der Stütze
22 des Schiebegestells 20 montiert, wobei die Torsionsfeder
33 um die Drehachse 31 herum geführt ist und zwischen den beiden
Stutzen 25 angebracht ist. Das Stempelgestell 30 weist auf der
mit dem Schiebegestell 20 verbundenen Seite eine für die Stütze
22 vorgesehene Vertiefung 32 auf. Im Stempelgestell
30 ist ein Farbkissen (keine Nummerierung) eingebaut, wobei eine Stempelplatte
34 an der gegenüberliegenden Seite der Vertiefung 32 angebracht
ist.
Die Regeleinheit 40 umfasst einen Fixierstift 41,
eine Feder 42 und eine Unterlage 43, die in die Aussparung
23 eingesetzt ist, wobei die Feder 42 an der Unterseite der Unterlage
43 angeordnet ist. Der Fixierstift 41 weist einen Stiftknopf
411, einen zum Außenteil 241 der Fixierbohrung 24 passenden
Ringflansch 412, eine zwischen dem Stiftknopf 411 und dem Ringflansch
412 ausgebildete Einschnürung 413, zwei vom Boden des Ringflanschs
412 nach unten hervorstehende Klemmteile 414, die jeweils am Ende
mit einem nach außen ausgebildeten Spannflansch 415 versehen sind, und
einen zwischen den beiden Klemmteilen 414 gebildeten Schlitz
416 auf. Die Einschnürung 413 ist der Führungsnut 12
des Gehäuses 10 entsprechend ausgebildet, womit der Fixierstift
41 entlang der Führungsnut 12 verschoben werden kann.
Gemäß 2 ist eine Darstellung des erfindungsgemäßen
Stempels im Schnitt gezeigt. Beim Zusammenfügen wird der Fixierstift 41
mit den beiden Klemmteilen 414 durch das Befestigungsloch 13 des
Gehäuses 10 und die Fixierbohrung 24 des Schiebegestells
20 bis in die Aussparung 23 hineingesteckt. Der Fixierstift
41 ist aufgrund der Spannflansche 415 und des engeren Innenteils
242 der Fixierbohrung 24 beweglich mit dem Schiebegestell
20 verbunden, wobei die Unterlage 43 sich aufgrund der Feder
42 gegen die Klemmteile 414 stemmt. Das Schiebegestell
20 zusammen mit dem Stempelgestell 30 sind durch die Regeleinheit
40 verschiebbar in das Gehäuse 10 eingebaut.
Wie in 3 bis 4
dargestellt, ist der Fixierstift 41 in das Befestigungsloch 13
auf und ab beweglich montiert. Zum Stempeln wird die Hülse 50 vom Gehäuse
10 abgenommen, wie in 5 gezeigt, wird der
Fixierstift 41 gegen die Unterlage 43 gedrückt, damit können das
Schiebegestell 20 zusammen mit dem Stempelgestell 30 durch den
Fixierstift 41 vom Befestigungsloch 13 entlang der Führungsnut
12 bis zum Befestigungsloch 14 geschoben werden, wie aus der
6 ersichtlich ist. Danach wird das Stempelgestell
30 durch die mechanische Wirkung der Torsionsfeder 33 automatisch
senkrecht zur Stütze 22 gestellt, wie in den 7
und 8 gezeigt, wobei der Ringflansch
412 beim Freilassen des Fixierstifts 41 durch die mechanische
Wirkung der Feder 42 bis zum Befestigungsloch 14 heraufgeschoben
wird, womit das Kopfteil 21 des Schiebegestells 20 im Gehäuse
10 festgehakt werden kann. Damit kann der Benutzer mit dem erfindungsgemäßen
Stempel sicher auf einen Gegenstand drücken.
Nach dem Benutzen wird auf den Fixierstift 41 wieder gedrückt,
wobei die vom Gehäuse 10 ausgebildete Stützplatte 11 sich beim
Zurückschieben des Schiebegestells 20 gegen das Stempelgestell
30 angestemmt wird, so dass das Stempelgestell 30 wieder parallel
zur Stütze 22 gestellt werden kann, womit das Schiebegestell
20 zusammen mit dem Stempelgestell 30 durch den Fixierstift
41 vom Befestigungsloch 14 entlang der Führungsnut 12
bis zum Befestigungsloch 13 geschoben werden kann.
Beim Benutzen des erfindungsgemäßen Stempels werden die Hände des
Benutzers sauber gehalten. Dadurch wird die Aufgabe der Erfindung gelöst.
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| Anspruch[de] |
- Stempel, umfassend ein Gehäuse (10), ein Schiebegestell (20),
ein Stempelgestell (30), eine Regeleinheit (40) und eine Hülse
(50), wobei das Gehäuse (10) und die Hülse (50) für den
Schutz des Stempels vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet:
dass das Gehäuse (10) auf einer seiner Längsseiten eine hervorstehende
Stützplatte (11), die vom offenen Ende des Gehäuses (10) herausragt,
und eine in der Mitte der Längsseite in Längsrichtung derselben verlaufende Führungsnut
(12) aufweist, wobei an beiden Enden der Führungsnut (12) jeweils
ein vergrößertes Befestigungsloch (13, 14) ausgebildet ist,
dass das Schiebegestell (20) ein Kopfteil (21) und eine plattenförmige
Stütze (22) aufweist, die sich in der Mitte von einer der längeren Seiten
des Kopfteils (21) hervorstehend ausgebildet ist, wobei das Kopfteil (21)
eine in der Mitte ausgebildete Aussparung (23) und eine von Seite der Stütze
(22) bis in die Aussparung (23) hineinführende Fixierbohrung (24)
aufweist, wobei zwei mit einem Schwenkloch vorgesehene Stutzen (25) sich
parallel vom Ende der Stütze (22) nach außen erstreckend ausgebildet sind,
dass das Stempelgestell (30) mit einer Drehachse (31) und einer
Torsionsfeder (33) verschwenkbar an der Stütze (22) des Schiebegestells
(20) montiert ist, wobei die Torsionsfeder (33) um die Drehachse
(31) herum geführt ist und zwischen den beiden Stutzen (25) angebracht
ist,
dass ein Farbkissen (keine Nummerierung) im Stempelgestell (30) eingebaut
ist, wobei eine Stempelplatte (34) der Stütze (22) gegenüberliegend
am Stempelgestell (30) angebracht ist,
dass die Regeleinheit (40) einen Fixierstift (41) und eine Feder
(42) umfasst, wobei die Feder (42) in die Aussparung (23)
eingesetzt ist, dass der Fixierstift (41) einen Stiftknopf (411),
einen der Fixierbohrung (24) entsprechenden Ringflansch (412),
eine zwischen dem Stiftknopf (411) und dem Ringflansch (412) ausgebildete
Einschnürung (413) und mindestens ein vom Boden des Ringflanschs (412)
nach unten hervorstehendes Klemmteil (414) aufweist, wobei die
Einschnürung (413) zur Führungsnut (12) des Gehäuses (10)
passend gebildet ist,
dass der Fixierstift (41) mit dem Klemmteilen (414) durch das
Befestigungsloch (13) des Gehäuses (10) und die Fixierbohrung
(24) des Schiebegestells (20) bis in die Aussparung (23)
hineinsteckt ist und sich gegen die Feder (42) anstemmt, wodurch der Fixierstift
(41) beweglich mit dem Schiebegestell (20) verbunden ist, womit
das Schiebegestell (20) zusammen mit dem Stempelgestell (30) durch
die Regeleinheit (40) verschiebbar in das Gehäuse (10) eingebaut
sind.
- Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stufenförmige
Fixierbohrung (24) des Schiebegestells (20) ein größeres Außenteil
(241) und ein engeres Innenteil (242) aufweist, dass der Fixierstift
(41) zwei vom Boden des Ringflanschs (412) nach unten hervorstehenden
Klemmteile (414) aufweist, die jeweils am Ende mit einem nach außen ausgebildeten
Spannflansch (415) versehen sind, wobei ein Schlitz (416) zwischen
den beiden Klemmteilen (414) gebildet ist, womit der Fixierstift (41)
aufgrund der Spannflansche (415) und des engeren Innenteils (242)
beweglich mit dem Schiebegestell (20) verbunden.
- Stempel nach Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Unterlage
(43) in die Aussparung (23) eingesetzt ist, wobei die Feder (42)
an der Unterseite der Unterlage (43) angeordnet ist.
- Stempel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Stempelgestell (30) auf der mit dem Schiebegestell (20)
verbundenen Seite eine für die Stütze (22) vorgesehene Vertiefung (32)
aufweist.
- Stempel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Führungsrillen
(15) gegenüberliegend an den beiden kürzen Seiten auf Innenfläche des Gehäuses
(10) ausgebildet sind, wobei das Kopfteil (21) des Schiebegestells
(20) zwei den Führungsrillen (15) entsprechenden Führungsnasen
(211) aufweist, die an den beiden kürzen Seiten ausgebildet sind.
- Stempel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gleitbahn
(16) mitten auf der Innenfläche der Stützplatte (11) des Gehäuses
(10) ausgebildet ist, wobei das Schiebegestell (20) auf der Außenseite
der Stütze (22) einen der Gleitbahn (16) des Gehäuses (10)
entsprechenden Gleitkeil (221) aufweist.
- Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10)
am offenen Ende auf Innenfläche mit einer Einkerbung (17) versehen, die
der Stützplatte (11) gegenüberliegend ausgebildet ist, wobei die Hülse
(50) ein zu der Einkerbung (17) passendes Zäpfchen (52)
aufweist.
- Stempel nach Ansprüche 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse
(50) an einer der längeren Seiten mit einem Klemmblatt (51) versehen
ist.
Es folgen 8 Blatt Zeichnungen
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