Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von rechteckigen
Zuschnitten vorgegebener Länge und Breite aus bahn- oder bogenförmigem flächigem
Material vorgegebener Breite, insbesondere Photoprintpapier, durch Schneiden quer
zu einer ersten Richtung (Länge) und quer zu einer dazu senkrechten, zweiten Richtung
(Breite), sowie eine zur Durchführung dieses Verfahrens geeigneten Vorrichtung.
Ein Anwendungsgebiet der Erfindung ist das Schneiden, Stapeln und
Verpacken von Photos, die auf der Basis von Filmmaterial unter Nutzung der Silberhalogen-Technologie
oder der Digitaltechnologie (digital gespeicherte Bilder) mittels digitalen Druckern,
Tintenstrahldrukkern, Offset-Druckern oder anderen Herstellungsverfahren auf Papier
oder sonstigen Substraten, üblicherweise als Rollen- oder Blattware, hergestellt
werden. Die genannten Ausgabegeräte (Drucker) sind in der Lage, Photos unterschiedlichster
Größe (Länge und Breite) hintereinander, nebeneinander oder gemischt auf ein Substrat
wie Photopapier auszugeben.
Während bei der analogen Photographie durch genormte Filmformate die
Möglichkeit besteht, daß das zu belichtende Photopapier bereits im wesentlichen
der Breite der späteren Photos entspricht, besteht in der digitalen Photographie
die Schwierigkeit, daß die CCD-Chips der Digitalkameras unterschiedliche Abmessungen
aufweisen, was dazu führt, daß die Anzahl der theoretisch möglichen Bildformate
steigt, wenn alle Bildinformationen erhalten bleiben sollen. Die Verwendung von
Papier, das bereits der Breite des späteren Photos entspricht, wird damit immer
schwieriger, und die Wahrscheinlichkeit, daß die belichteten Photos nach der Entwicklung
nicht nur in Längs-, sondern auch in Querrichtung geschnitten werden müssen, wächst.
Bei der Silberhalogen-Technologie werden einzelne Filme oder für Nachbestellungen
einzelne Filmstreifen zu einer sogenannten Batchrolle von bis zu 400 Filmen zusammengefaßt,
entwickelt und nachfolgend auf einem Printer die Filme auf Photopapier belichtet.
Das belichtete Papier wird mittels eines chemischen Prozesses entwickelt, und man
erhält eine Batchrolle von aneinander gereihten Papierphotos. Die Breite des verwendeten
Photopapiers entspricht üblicherweise der Breite der späteren einzelnen Photos.
Anfang und Ende der Photos werden durch eine Lochstanzung gekennzeichnet. Im anschließenden
Schneidprozeß werden die Film-Batchrolle und die entsprechende Photopapier-Batchrolle
auf einem Schneidegerät geschnitten, wobei die Filme üblicherweise auftragsbezogen
in Filmstreifen geschnitten und gestapelt und auch die Photos auftragsbezogen in
einzelne Bilder geschnitten und gestapelt werden. Zur Sicherstellung der Synchronizität
(Filme und Photos müssen zu einem gemeinsamen Kundenauftrag gehören) wird ein entsprechendes
Prüfverfahren angewendet. Das genannte Schneidegerät schneidet die Bilder jeweils
nur in Längsrichtung, bspw. quer zur Längsrichtung (X-Richtung) eines bahnförmig
vorliegenden Photopapiers.
Bei der digitalen Technologie besteht der Auftrag aus einer Anzahl
von Aufnahmen (digitalen Bildinformationen), die entweder über eine Digitalkamera
oder durch Scannen eines analogen Films oder Filmstreifens erzeugt wurden. Diese
werden ebenfalls zu einem Batch zusammengefaßt und mittels eines digitalen Printers
auf Photopapier ausgegeben. Der Einsatz von Tintenstrahl- oder Offset-Printern ermöglicht
die Ausgabe von Photos ohne die Verwendung von Photopapier. Werden solche Aufträge
unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Voraussetzungen produziert, können
sie analog zu dem vorstehend genannten Verfahren weiter bearbeitet werden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren und eine Vorrichtung
der eingangs genannten Gattung dahingehend zu verbessern, daß eine weitestgehend
automatisierte Arbeitsweise und eine große Verarbeitungsgeschwindigkeit möglich
werden. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine auftragsbezogene Sortierung und
Stapelung der Zuschnitte zu ermöglichen.
Diese Aufgaben werden in verfahrensmäßiger Hinsicht durch ein Verfahren
nach Anspruch 1 gelöst. In vorrichtungsmäßiger Hinsicht werden die vorgenannten
Aufgaben durch eine Vorrichtung nach Anspruch 14 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben,
wobei auf eine Zeichnung Bezug genommen ist, in der
1 eine schematische Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt,
2 eine schematische Draufsicht auf die
Vorrichtung nach 1 zeigt,
3 eine Vorderansicht der Vorrichtung
nach 1 und 2
zeigt,
4 eine leicht vergrößerte Seitenansicht
des in 1 rechts dargestellten Teils der Vorrichtung
zeigt,
5 eine leicht vergrößerte Seitenansicht
des in 1 links dargestellten Teils der Vorrichtung
zeigt,
6 eine bereichsweise aufgeschnittene
Draufsicht auf die Vorrichtung im Bereich einer ersten Schneidestation zeigt,
7 eine teilweise geschnittene, schematische
Vorderansicht in Richtung des Pfeils VII in 6 zeigt,
und
8 eine teilweise geschnittene, schematische
Seitenansicht in Richtung VIII in 6 zeigt.
Zur Erläuterung des grundsätzlichen Aufbaus einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung sei zunächst auf 1 bis 5
Bezug genommen.
Die nachfolgend beispielhaft beschriebene Vorrichtung
zum Herstellen von in zwei Richtungen geschnittenen Photos aus einer fortlaufenden,
belichteten Photopapierbahn dient lediglich der Erläuterung der Erfindung und ist
nicht dahingehend einschränkend zu verstehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung
lediglich im Photopapierbereich eingesetzt werden könnte. Vielmehr eignet sie sich
zur Verarbeitung jeglichen bahn- oder auch bogen- bzw. blattförmigen Materials durch
aufeinanderfolgendes Schneiden in zwei zueinander senkrechten Richtungen.
Die in 1 bis 5
aus unterschiedlichen Ansichten dargestellte Gesamtvorrichtung 1 gliedert
sich aus technischen Zweckmäßigkeitsgründen in drei miteinander gekoppelte und zusammenwirkende
Einheiten, nämlich eine Papierabwicklungseinheit 2, eine erste (X-)Schneideeinheit
4 und eine zweite (Y-)Schneideeinheit 6. Die genannten Einheiten
2, 4 und 6 weisen jeweils ein unabhängiges tragendes
Gestell bzw. Gehäuse auf und sind auf Füßen 8, die eine gewisse Höhenverstellbarkeit
ermöglichen, auf einem ebenen Untergrund 10 aneinandergestellt.
Die Aufgabe der Papierabwicklungseinheit 2 besteht darin,
in Form einer Papierrolle (Batchrolle) 12 bereitgestelltes Papier als fortlaufende
Papierbahn 14, die in dieser Ausführungsform das bahnförmige flächige Material
bildet, in einer ersten Richtung (X-Richtung) abzuwickeln und eine Bremskraft bzw.
Bahnspannung zu erzeugen. Die Papierrolle 12 ist entweder direkt oder unter
Verwendung einer Spule, auf die das Papier aufgewickelt wurde, auf einer Abwickeleinrichtung
, z.B. einem pneumatischen Spanndorn 16, aufgenommen.
Da das „Papier" 14 eine aus mehreren Lagen unterschiedlicher
Materialien bestehende flexible Bahn sein kann, die sich je nach Lagerungsart, -dauer
und Luftfeuchtigkeit krümmen kann, kann die Notwendigkeit bestehen, zunächst den
Krümmungsgrad des Papiers zu reduzieren. Hierzu ist ein gesteuerter Schwenkarm
18 vorgesehen, der eine Rolle 20 trägt, deren Länge der Breite
b der Papierbahn 14 (2) entspricht und die
in Abhängigkeit vom Krümmungsgrad des Papiers zwischen zwei ortsfesten Rollen
22 und 24 in den Bahnverlauf des Papiers geschwenkt werden kann.
Zum Einführen der Papierbahn 14 kann der Schwenkarm 18 bis oberhalb
der Rollen 22, 24 geschwenkt werden.
Eine Tänzerrolle 26 dient der Regelung der Bahnspannung in
Zusammenwirken mit einem nicht dargestellten Bremssystem für die Papierrolle
12, wodurch auch die Reduzierung des Papierkrümmungsgrades mit der Rolle
20 ermöglicht wird. Die Tänzerrolle 26 ist pneumatisch gesteuert,
bspw. über eine Steuerungselektronik oder einen Mikrocontroller, und wird entweder
linear oder in Bezug auf einen Drehpunkt bewegt. Die Tänzerrolle kann zum Einführen
der Papierbahn bis oberhalb der Rollen 22, 24 bewegt werden.
Eine motorisch angetriebene Zuführungswalze 28, die vorzugsweise
gummiert und über einen Gleichstrommotor oder Schrittmotor angetrieben ist und eine
pneumatisch betätigte Andruckwalze (nicht dargestellt) aufweist, hat die Aufgabe,
das Papier von der Rolle 12 abzuziehen und in einen nachgeschalteten Papierspeicher
30 zu transportieren.
Der Papierspeicher 30 weist feststehende Umlenkrollen
32 sowie linear oder bezüglich eines Drehpunkts bewegbare Tänzerrollen
34 auf, die sich in Abhängigkeit von der Papierzuführung bzw. vom Papierabtransport
in vertikaler Richtung nach oben und unten bewegen können. Die Tänzerrollen
34 sind pneumatisch angetrieben und können zum Einführen der Papierbahn
bis oberhalb der Umlenkrollen 32 verfahren werden (mit 34' bezeichnete
Stellung).
Die Aufgabe des Papierspeichers 30 besteht in einem Ausgleich
der Papierzuführung von einer kontinuierlichen Abwicklung des Papiers von der Rolle
12 bis zu einem diskontinuierlichen Transport des Papiers an der ersten
Schneideeinheit 4.
Die erste Schneideeinheit 4 hat die Aufgabe, die Papierbahn
14 quer zur ersten Richtung (Längsrichtung bzw. X-Richtung) an entsprechend
gekennzeichneten oder berechneten Schnittpositionen zu schneiden. Die erste Schneideeinheit
4 weist zunächst einen nicht im einzelnen dargestellten Papiertransport
auf, dessen Aufgabe darin besteht, das Papier aus dem Papierspeicher 30
abzuziehen und in einen Papierschlaufenspeicher 38 zu transportieren. Der
Papiertransport weist eine Transportwalze 40 auf, die über einen Gleichstrommotor
oder Schrittmotor mit einer entsprechenden elektronischen Steuerung (z.B. Mikrocontroller)
gesteuert ist, und eine nicht dargestellte Andruckwalze, wobei die Transportwalze
40 in Abhängigkeit des Füllgrades des Papierschlaufenspeichers
38 gesteuert wird.
Der Papierschlaufenspeicher 38 hat die Aufgabe, die zu beschleunigende
bzw. abzubremsende Masse des Papiers so gering wie möglich zu halten, um eine hohe
Schnittleistung der ersten Schneideeinheit bei intermittierendem Betrieb zu erreichen.
Der Papierschlaufenspeicher 38 weist eine Papierführung und eine über die
Erstreckungslänge einer gebildeten Schlaufe 42 angeordnete Sensorstrecke
auf, sowie eine entsprechende Steuerung, bspw. einen Mikrocontroller.
Ein Material- bzw. Papierführungstisch 44, der die Papierbahn
14 quer zur X- bzw. Vorschubrichtung führt, weist eine geeignete Materialauflage
45 und eine quer zur X-Richtung verstellbare Materialführung
46 auf.
Eine erste Positioniereinrichtung 48 hat die Aufgabe, die
Papierbahn 14 in X-Richtung mit einer möglichst großen maximalen Geschwindigkeit
zu transportieren und an entsprechend gekennzeichneten oder berechneten Schnittpositionen
für den Schneidvorgang präzise zu positionieren. Die Positioniereinrichtung
48 weist eine untere, vorzugsweise über einen Servomotor oder Schrittmotor
angetriebene Transportrolle und eine darüber angeordnete Andruckrolle auf. Die Rollen
sind vorzugsweise gummiert. Die Andruckrolle kann mittels Federkraft
angedrückt oder angehoben werden. Die Andruckrolle kann zusätzlich mit einem Kodierer
zur Erfassung des tatsächlichen Papiervorschubweges ausgerüstet sein. Alternativ
kann hierfür ein die Transportrolle antreibender Servo- oder Schrittmotor verwendet
werden. Eine elektronische Steuerung, vorzugsweise ein Mikrocontroller, steuert
den Positioniervorgang.
Die Ermittlung einer genauen Schnittposition in X-Richtung kann dadurch
erfolgen, daß zwischen den einzelnen herzustellen Zuschnitten (Bildern) Positionierungsinformationen
wie bspw. Stanzungen angebracht sind, die von einem geeigneten Sensor erfaßt und
ausgewertet werden. Beispielsweise kann zwischen je zwei aufeinanderfolgenden Zuschnitten
ein einzelnes gestanztes Loch mit kleinem Durchmesser, bspw. 0,5 mm, angeordnet
sein, bzw. eine Druckmarke, die die Lochstanzung ersetzt. Zur Kennzeichnung eines
neuen Auftrags können bspw. zwei getrennte Löcher vorgesehen sein. Sensoren zur
Erfassung der genannten Schnittinformationen können im Bereich der Positioniereinrichtung
48 angeordnet sein.
Anschließend an die erste Positioniereinrichtung 48 gelangt
die Papierbahn in den Bereich einer ersten Schneidestation oder X-Messereinheit
50, die die Papierbahn 14 nach dem Positionieren über die gesamte
Breite (quer zur ersten Richtung) schneidet. Nach der X-Messereinheit wird ein Materialstreifen
erhalten, auf dem sich in der zweiten (Y-)Richtung hintereinander ein oder mehrere
Zuschnitte (Bilder) befinden können, die ebenfalls durch einen Kode, bspw. Druckmarke
oder Stanzlöcher, gekennzeichnet sein können. Neben den Zuschnitten bzw. Bildern
kann dieser Materialstreifen Bereiche aufweisen, die als Abfall anzusehen sind,
wobei unter Umständen auch der gesamte Materialstreifen als Abfall zu behandeln
ist. Im Photobereich kann der Materialstreifen auch Bereiche aufweisen, die als
Remake-Print oder Ex-Print interpretiert werden müssen.
In der bevorzugten Ausführungsform besteht die X-Messereinheit
50 aus einem Obermesser, das bspw. 3 mm dick ist (Abmessung in X-Richtung),
und zwei Untermessern, die in einem entsprechenden Abstand, d.h. 3 mm, angeordnet
sind und zwischen die das Obermesser eintaucht. Dabei wird ein Streifen von z.B.
3 mm Breite aus der Papierbahn herausgetrennt.
3 zeigt einen Messerführungsbalken
52 der X-Messereinheit sowie andeutungsweise das Obermesser 54
mit einer von einer Längsmittellinie beidseitig schräg nach unten verlaufenden Schneikante
55.
Um zu verhindern, daß eine an ihrer Vorderseite nach unten gekrümmte
Papierbahn mit ihrer Vorderkante in die genannte, bspw. 3 mm breite Lücke zwischen
den Untermessern eintauchen und es dadurch zu einem Papierstau kommen kann, ist
die X-Messereinheit 50 mit einem Anheber für die Papierbahn versehen, der
über eine Steuerkurve oder einen Kurbeltrieb derart zwangsgesteuert ist, daß das
Papiermaterial zum Transport durch die X-Messereinheit angehoben und zum Schneiden
wieder abgesenkt wird. Denkbar wäre auch, daß die Schnittkante des in X-Richtung
weiter vorn angeordneten Untermessers soweit unterhalb der Papierebene (Materialauflage
44) liegt, daß auch stark gekrümmte Papierbahnen nicht an das vordere Untermesser
anstoßen können.
Alternativ könnte ein Messersystem vorgesehen sein, das nach Art eines
Scherenschnitts arbeitet und einen Streifen von z.B. 3 mm dadurch aus der Papierbahn
schneidet, daß nach einem ersten Schnitt die Papierbahn um 3 mm in X-Richtung vorgeschoben
und ein weiterer Schnitt ausgeführt wird. Eine andere Variante besteht im Einsatz
eines Rollenmessers oder Messerpaares, das quer zur X-Richtung verfahren wird.
In X-Richtung unmittelbar anschließend an die X-Messereinheit
50 ist ein in der zweiten Richtung (Y) bewegbares Transportmittel
56 angeordnet, dessen Aufgabe einerseits darin besteht, eine positionierte
Papierbahn unmittelbar vor dem X-Schneidvorgang zu fixieren, und andererseits darin
besteht, den geschnittenen Materialstreifen in der zweiten oder Y-Richtung zu der
zweiten Schneideeinheit 6 bzw., falls erforderlich, in entgegengesetzter
Richtung zu einem Abfallbehälter 58 zu transportieren.
Das Transportmittel 56 besteht in der beschriebenen Ausführungsform
aus einem unterhalb der Papierebene bzw. Bahnauflage 44 angeordneten Transportsystem,
das als Vakuumband ausgeführt ist und in Y-Richtung eine oder mehrere Vakuumkammern
aufweist, die dem Funktionsablauf entsprechend gesteuert werden. Aufbau und Funktion
des Vakuumbands werden weiter unten anhand 6 bis
8 näher erläutert.
Alternativ könnte das Transportmittel 56 als Kombination
aus einem unterhalb der Papierebene angeordneten Transportband und oberhalb der
Papierebene angeordneten Andruckrollen ausgeführt sein.
Der gesamte Maschinenbereich ist oberhalb der Papierebene bzw. der
Bahnauflage 44 durch (nicht dargestellte) Oberführungen abgedeckt, die
verhindern, daß stärker gekrümmte Materialstreifen während des Transports mit dem
Transportmittel 56 Störungen verursachen können.
Da die Schnittleistung der Vorrichtung durch das maximale Bildformat,
das auf der Maschine geschnitten werden kann, mitbestimmt wird, wird eine maximal
mögliche Schnittbreite für den Schneidvorgang quer zur zweiten bzw. Y-Richtung festgelegt,
um eine optimale Maschinenleistung zu erreichen. Wird in der ersten Schneideinheit
ein Bildformat erkannt, das nicht durch die zweite Schneideinheit gefahren werden
kann, so wird dieses Format als Überformat ausgewiesen und der entsprechende Materialstreifen
parallel zur zweiten Schneideeinheit einem Packplatz 60 zugeführt. Alternativ
ist auch das Ausweisen eines Überformats mit Hilfe des Transportmittels
56 in Y-Richtung, von der zweiten Schneideeinheit 6 wegweisend,
möglich.
Der Transport eines Überformats in X-Richtung erfolgt vorzugsweise
über ein oder mehrere Paare von Transportrollen, die durch einen Schrittmotor angetrieben
sein können und von denen jeweils eine Rolle eines Paars, pneumatisch oder per Hubmagnet,
von der Gegenrolle abgehoben werden kann, damit das Papier störungsfrei einlaufen
kann. Die Transportrollen sind so angeordnet, daß sie mit einem Überformat zusammenwirken
können, sobald dieses an der ersten Schneidestation 50 geschnitten ist.
In der zweiten (Y-)Richtung anschließend an das Transportmittel
56 bzw. die erste Schneideeinheit 4 ist die zweite Schneideeinheit
6 angeordnet, deren Aufgabe darin besteht, den in der ersten Schneideeinheit
erzeugten Materialstreifen in einzelne Zuschnitte (Bilder) zu zerschneiden und diese
auftragsweise sortiert für die weitere Verarbeitung abzulegen.
In Bezug auf die X-Richtung ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
die zweite Schneideeinheit 6 linksseitig angeordnet. Vorzugsweise wird
in diesem Fall die in Y-Richtung links liegende Seite der zweiten Schneideeinheit
als System-Nullinie definiert, indem an der zweiten Schneideeinheit eine im wesentlichen
in Verlängerung der X-Messereinheit in der zweiten Richtung (Y) verlaufende Führungskante
62 angeordnet ist, an der sämtliche Materialstreifen und Zuschnitte mit
ihren an der ersten Schneideeinheit erzeugten, quer zur X-Richtung verlaufenden
Schnittkanten geführt werden. Der Vorteil einer solchen Anordnung besteht darin,
daß mit einer festen Sensorposition alle denkbaren Formate und Größen der Zuschnitte
erfaßt werden können, da sich alle Zuschnitte bzw. Bilder in X-Richtung gesehen
von einer festen Bezugslinie (Führungskante 62) erstrecken.
Ein oberhalb oder unterhalb der Papierebene angeordneter Scanner
64 ist in der Lage, unterseitig auf den Materialstreifen angebrachte Informationen
bzw. Codes zu erfassen, bspw. einen Barcode oder einen sonstigen maschinenlesbaren
Code, bspw. um Auftragsdaten zu erfassen. Diese können ggf. für die Verifizierung
eines Auftrags oder zur Erstellung eines Produkt- bzw. Preislabels benutzt werden.
Eine dem Transportmittel 56 in Y-Richtung nachgeordnete Positioniereinrichtung
64 hat die Aufgabe, den geschnittenen Materialstreifen winklig ausgerichtet
mit möglichst großer maximaler Geschwindigkeit zu einer zweiten Schneidestation
oder Y-Messereinheit 66 zu transportieren und an entsprechend gekennzeichneten
oder berechneten Schnittpositionen präzise zu positionieren.
Die Positioniereinrichtung 64 besteht vorzugsweise aus einem
oder mehreren Paaren von Transportrollen, die durch einen Schrittmotor
78 angetrieben sind. Die Rollen sind vorzugsweise gummiert, wobei mittels
Federkraft angedrückte oder abgehobene Andruckrollen vorgesehen sein können. Eine
oder mehrere der Andruckrollen können zusätzlich mit einem Codierer zum Erfassen
und Steuern des erforderlichen Papiervorschubs ausgerüstet sein. Alternativ kann
hierfür der bereits genannte Schrittmotor verwendet werden. Anstelle von Transportrollen
könnte auch hier eine Kombination aus Transportband und Andruckrollen oder ein Vakuumtransportband
eingesetzt werden. Die Positioniereinrichtung kann gegen die Führungskante
62 angestellt sein.
Die zweite Schneidestation 66 zerschneidet einen in Y-Richtung
herantransportierten Materialstreifen in einzelne Zuschnitte (Einzelbilder) bzw.
Abfall. Der Aufbau der zweiten Schneidestation oder Y-Messereinheit 66
entspricht dem der ersten Schneidstation bzw. X-Messereinheit 50 und wird
daher nicht im einzelnen beschrieben.
In Y-Richtung anschließend an die zweite Schneidestation
66 befindet sich eine im ganzen mit 70 bezeichnete Ausgabeeinrichtung,
die eine Transporteinrichtung 72 und eine Verteileinrichtung
74 für einzelne Zuschnitte aufweist. An die Verteileinrichtung
74 schließen sich einzelne Gefache 76 an, in denen die einzelnen
Zuschnitte nach bestimmten Kriterien (z.B. Format, Größe, Abmessung in X- bzw. Y-Richtung,
Auftrags-Nr. usw.) abgelegt werden. Werden die Gefache zur auftragsweisen Ablage
benutzt, so werden Bilder von unterschiedlichen Formaten in ein Gefach abgelegt
und nachfolgende Aufträge in einem anderen. Die Transporteinrichtung 72
weist Transportrollen und Andruckrollen auf, die von einem gemeinsamen Schrittmotor
82 angetrieben sind. Um bei unterschiedlichen Formaten bzw. Abmessungen
der einzelnen Zuschnitte (Bilder) eine saubere Stapelqualität in den Gefachen
76 zu erreichen (sog. Mixaufträge), wird die Geschwindigkeit der Transportrollen
derart gesteuert, daß die in Y-Richtung gesehen hintere Kante aller Zuschnitte im
wesentlichen an der gleichen Position abgelegt wird. Dies kann bspw. dadurch sichergestellt
werden, daß eine Ausgabe-Positioniereinrichtung 86 nach der Verteileinrichtung
74 angeordnet ist, die von einem Schrittmotor angetriebene Transportrollen
88 aufweisen kann. Gemeinsam mit der bereits beschriebenen Maßnahme, sämtliche
Zuschnitte mit ihrer in Y-Richtung gesehen linken Schnittkante an der festen Führungskante
62 (System-Nullinie) zu führen, wird dadurch eine Stapelqualität erreicht,
die einer Bedienung das Entnehmen einer Anzahl von aufeinandergestapelten Zuschnitten
erheblich erleichtert.
6 bis 8
erläutern Aufbau und Funktion des als Vakuumband ausgeführten Transportmittels
56, das sich in X-Richtung gesehen unmittelbar an die erste Schneidestation
50 anschließt und dem Transport von geschnittenen Materialstreifen in Y-Richtung
zu der zweiten Schneidestation 66 dient.
Wie 6 und 7
zeigen, ist unterhalb der Bahnauflage 44 (Papierebene) ein gelochtes Transportband
90 angeordnet, das um zwei Umlenkrollen 92 mit horizontaler Drehachse
endlos umlaufend geführt ist. Eine der Umlenkrollen 92 ist über einen Zahnriemen
94 durch einen Antriebsmotor 96, bspw. einen Schrittmotor, unter
Zwischenschaltung einer Antriebswelle 98 angetrieben. Wie 6
weiter zeigt, ist das Transportband 90 mit Umlenkrollen 92 und
Antriebsmotor 96 auf einem aus vier Längs- und Querträgern 102
gebildeten Rahmen 104 angeordnet und kann gemeinsam mit diesem als Ganzes
sowohl in X-Richtung als auch in einer vertikalen, senkrecht zu X- und Y-Richtung
verlaufenden Z-Richtung relativ zu einem Grundgestell der ersten Schneideeinheit
4 begrenzt verfahren werden. Zur Bewegung in X-Richtung dient ein Steuerzylinder
106, der zwischen dem Rahmen 104 und dem nicht dargestellten Grundgestell
der ersten Schneideinheit 4 wirkt, während zur Verlagerung in Z-Richtung
ein weiterer Steuerzylinder 108 dient, der ebenfalls zwischen dem Rahmen
104 und dem Grundgestell der ersten Schneideinheit angeordnet ist. Die
Steuerzylinder 106, 108 werden pneumatisch oder hydraulisch über
Steuerleitungen 110, 112 angesteuert.
Denkbar ist auch die Verwendung von Hub- oder Drehmagneten.
Unterhalb des Transportbands 90, dessen Breite d relativ
gering im Vergleich zur größten Breite b eines von der zweiten Schneidestation
66 verarbeitbaren Materialstreifens ist, sind in Y-Richtung hintereinanderliegend
mehrere, in der vorliegenden Ausführung drei Vakuumkammern 114a, b, c angeordnet,
die von Vakuumleitungen 116 unabhängig voneinander mit Unterdruck beaufschlagbar
sind. Durch die Anordnung mehrerer Vakuumkammern ist sichergestellt, daß dann, wenn
ein von der ersten Schneidestation 50 geschnittener Materialstreifen, der
von dem Transportband 90 randseitig mittels Unterdruck erfaßt worden ist,
in Y-Richtung transportiert wird, der Unterdruck unterhalb des Transportbands
90 nicht zusammenbricht, wenn das Transportband 90 zunehmend freiliegt
bzw. nicht mehr von dem in Y-Richtung abtransportierten Materialstreifen abgedeckt
ist. So wird bspw. dann, wenn sich der Materialstreifen um etwa 1/3 der Länge des
Transportbands 90 in Y-Richtung bewegt hat, die nicht mehr benötigte, in
6 links angedeutete Vakuumkammer 114a abgeschaltet,
während der Unterdruck in den beiden anderen Vakuumkammern unverändert aufrechterhalten
bleibt. Bei weiterem Vorschub des Materialstreifens in Y-Richtung wird auch die
mittlere Vakuumkammer 114b abgeschaltet, wobei dann der Materialstreifen
bereits von der zweiten Positioniereinrichtung 64 sicher übernommen worden
ist.
Die genannte Verfahrbarkeit des Transportmittels 56 (Transportband
mit Antrieb und Rahmen) in vertikaler Richtung Z dient der erleichterten Übernahme
bzw. Erfassung und Fixierung eines Materialstreifens, bevor dieser von der ersten
Schneidestation 50 geschnitten wird. Die Verfahrbarkeit des Transportmittels
56 in X-Richtung (um bspw. 2 oder 3 mm) hat dagegen die Aufgabe, einen
geschnittenen Materialstreifen in einen gewissen Abstand von der ersten Schneidestation
zu bringen, damit er problemlos und in Ausrichtung mit der Führungskante
62 (System-Nullinie) abtransportiert werden kann.
Dadurch, daß das Transportmittel 56 unabhängig von der zweiten
Positioniereinheit 64 ausgebildet und gesteuert ist, besteht die Möglichkeit,
in X- und Y-Richtung vollkommen unabhängig zu arbeiten, da quer zur ersten Richtung
geschnittene Materialstreifen zunächst mit relativ großer Geschwindigkeit in der
zweiten Richtung abtransportiert werden können und erst danach, nachdem das Transportmittel
56 zur Fixierung eines weiteren zu schneidenden Materialstreifens bereit
ist, der Positioniervorgang für den Schnitt quer zur zweiten Richtung erfolgt.
Obwohl in der vorstehenden Beschreibung von bahnförmigen Material
ausgegangen worden ist, eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren und die Vorrichtung
ebenso zur Verarbeitung von Material, das in Form einzelner Bögen bereitgestellt
wird, bspw. in Form von belichteten Photopapierbögen, wobei dann anstelle der Papierabwicklungseinheit
2 eine geeignete Bogenanlegeeinrichtung Verwendung findet.
Die für die einzelnen Schneidevorgänge erforderlichen Positionsinformationen
sowie ggf. Sortierinformationen für die hergestellten Zuschnitte können extern bereitgestellt
werden, bspw. aufgrund eines vorangehenden Arbeitsschritts. Dies kann bei der Verarbeitung
von Photopapier bspw. die vorausgehende Belichtung des Papiermaterials sein. Alternativ
oder zusätzlich können Positions- und Sortierinformationen im Zuge des Durchlaufs
des Materials durch die erfindungsgemäße Vorrichtung erfaßt werden, wobei zu diesem
Zweck entsprechende Sensoren an geeigneten Stellen angeordnet sein können.
Speziell auf dem Gebiet der Film- und Photoindustrie ermöglicht die
Erfindung den parallelen Betrieb eines Filmcutters, der immer dann erforderlich
ist, wenn von Filmen digitale Bilder durch Scannen des Films erzeugt werden.
1
- Gesamtvorrichtung
2
- Papierabwicklung
4
- erste (X-)Schneideeinheit
6
- zweite (Y-)Schneideeinheit
8
- Fuß
10
- Untergrund
12
- Papierrolle
14
- Papierbahn
16
- Spanndorn
18
- Schwenkarm
20
- Rolle
22, 24
- ortsfeste Rolle
26
- Tänzerrolle
28
- Zuführungswalze
30
- Papierspeicher
32
- Umlenkrolle
34
- Tänzerrolle
34'
- obere Stellung von 34
36
- Papiertransport
38
- Schlaufenspeicher
40
- Transportwalze
42
- Schlaufe
44
- Materialführungstisch
45
- Materialauflage
46
- Materialführung
48
- erste Positioniereinrichtung
50
- X-Messereinheit (erste
- Schneidestation)
52
- Messerführungsbalken
54
- Obermesser
55
- Schneidkante
56
- Transportmittel
58
- Abfallbehälter
60
- Packplatz
62
- Führungskante (System-
- Nullinie)
64
- zweite Positioniereinrichtung
66
- Y-Messereinheit (zweite
- Schneidestation)
70
- Sortiereinheit
72
- Transporteinrichtung
74
- Verteileinrichtung
76
- Gefach
78, 82
- Schrittmotor
86
- Abgabe-
- Positioniereinrichtung
88
- Transportrolle
90
- Transportband (Vakuum
- band)
92
- Umlenkrolle
94
- Zahnriemen
96
- Antriebsmotor
98
- Antriebswelle
102
- Balken
104
- Rahmen
106, 108
- Steuerzylinder
110, 112
- Steuerleitung
114a, b, c
- Vakuumkammer
116
- Vakuumleitung
b
- Materialbreite
d
- Breite (von 90, in X-
- Richtung)