Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Trennung
von Werkstoffen gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
In der Recycling-Technik für Altmetalle und insbesondere für Buntmetalle
liegt das Hauptproblem darin, die unterschiedlichen beim Recycling zu verarbeitenden
Werkstoffe sicher voneinander zu trennen, die beispielsweise nach dem Shreddern
von Altmetallen wie etwa aus der Fahrzeugverwertung, der Trennung von Elektronikschrott
oder anderen typischen Quellen von Altmetallen entstehen. Hierbei ist kennzeichnen,
daß eine Vielzahl von unterschiedlichen Metallen gleichzeitig vorliegen, deren sichere
Trennung die Wirtschaftlichkeit des Recycling-Verfahrens wesentlich beeinflussen,
da schon relativ geringe Verunreinigungen eines unerwünschten Materials die Verwertbarkeit
eines ansonsten einheitlichen Altmetallgemisches nachhaltig beeinträchtigen können.
Bekannt ist es beispielsweise, die Nichteisen-Metalle von den Eisen-Metallen
dadurch zu trennen, daß die magnetischen Eigenschaften der meisten Eisen-Metalle
zur Trennung verwendet werden. Auch ist es möglich, etwa Kupfer oder dgl. Metalle
mit deutlich farbigem Aussehen dadurch zu trennen, daß diese Altmetalle durch optische
Verfahren automatisch erkannt und ausselektiert werden. Es gibt aber viele Metalle
und insbesondere auch deren Legierungen, die weder durch magnetische Eigenschaften
noch durch optische Verfahren sicher bestimmt und ausselektiert werden können. Auch
die chemische Klassifikation der jeweiligen Metallteile, die durch sog. Abbrandversuche
zumindest ganz grob durchgeführt werden kann, ist fehleranfällig und unsicher. Da
sich Altmetalle beispielsweise auch hinsichtlich ihrer Dichte nur relativ gering
voneinander unterscheiden und daher sonst für etwa Kunststoffe oder dgl. bekannte
Selektionsverfahren wie etwa Windsichtung oder dgl. nicht zum Einsatz kommen können,
besteht ein hoher Bedarf nach einem sicheren Selektionsverfahren insbesondere für
Buntmetalle und deren unterschiedlichsten Legierungen.
Aus der Münztechnik (beispielsweise aus der DE
69620700 T2, der DE 19934806 A1
und der US-PS 5062518) ist es bekannt geworden,
eingeworfene Münzen etwa an Warenausgabeautomaten zumindest ergänzend auch dadurch
zu kontrollieren, daß die Münze nach dem Einwurf in den Münzprüfer auf eine definierte
Prallplatte prallt und dort in der Prallplatte bzw. auch in der Münze selbst ein
akustisch wahrnehmbares Geräusch verursacht, das durch entsprechende Einrichtungen
erfaßt und ausgewertet werden kann. Durch Vergleich dieser erfaßten Geräusche mit
vorher eingespeicherten Referenzsignalen von Prüfmünzen kann die Münze daraufhin
überprüft werden, ob sie tatsächlich dem einzuwerfenden Münzwert entspricht und
daher akzeptiert werden kann. Problematisch an diesen Lösungen ist es, daß sehr
definierte Bedingungen für das Auftreffen der Münze auf die Prallplatte eingehalten
werden müssen bzw. die Erfassung der von der Münze selbst abgegebenen Schwingungen
aufwendig und nur schlecht reproduzierbar ist. Insbesondere für Warenausgabeautomaten
ist der hierfür zu treibende Aufwand viel zu teuer. Auch funktionieren derartige
Erkennungsverfahren nur dann, wenn das Schallverhalten der Münzen sehr gleichmäßig
ist, wozu es erforderlich ist, daß die Münzen sehr gleichmäßige Geometrien mit nur
geringen Abweichungen voneinander aufweisen.
Weiterhin ist es bekannt, beispielsweise in der Lebensmitteltechnik
bei dem Schälen und der Verarbeitung von Nüssen akustisch wirkende Selektionsverfahren
zu verwenden (DE 4402321 C2,
US-PS 4212398), bei denen eine ganz oder
teilweise geschälte Nuß auf eine Prallplatte aufgeschleudert wird und anhand des
dabei entstehenden Geräusches entschieden werden kann, ob die Nuß ganz oder nur
teilweise geschält ist bzw. ob eine noch ungeschälte Nuß voll oder hohl ist. Aufgrund
der Auswertung des Schallspektrums wird bei einem Auftreffen eines Teiles einer
Nußschale auf die Prallplatte ein ganz anderes Geräusch abgegeben, als dies bei
einem Auftreffen der relativ weichen Nuß selber auf die Prallplatte entsteht. Es
handelt sich hierbei also nur um Selektionsverfahren, die eine 1/0-Entscheidung
herbeiführen können.
Ebenfalls ist es etwa aus der DE
3906089 C2 sowie der US-PS 4147620
bzw. 4352431 bekannt, bei der Verarbeitung von Holz in Form von Schnittholz eventuell
in dem Massenstrom des Schnittholzes enthaltene Fremdkörper wie Steine, Metallteile
oder dgl. dadurch herauszusortieren, das der Massenstrom des Schnittholzes gegen
eine Prallplatte gelenkt wird, an der die Fremdkörper wie Steine ganz andere akustische
Emissionen von sich geben, als dies das weiche Holz üblicherweise tun wird. Wird
ein derartiger Fremdkörper über die Schallemissionen erkannt, so kann er einfach
aus dem Massenstrom des Schnittholzes entfernt werden. Auch hierbei ist die Unterscheidung
der bei dem Auftreffen von Fremdkörpern entstehenden Schallemissionen relativ einfach,
da es sich um sehr unterschiedliche Schallemissionen gegenüber denjenigen des Auftreffens
von relativ weichem Holz handelt und daher auch wieder nur eine 1/0-Entscheidung
gefällt werden muß.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, den grundsätzlich
bekannten Ansatz zur Nutzung von Schallerscheinungen bei der Selektion von unterschiedlichen
Materialien auch für die Trennung von unterschiedlichen Metallen und insbesondere
von Buntmetallen nutzbar zu machen und dabei die besonderen Charakteristika derartiger
Metalle für die Selektion heranzuziehen.
Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe ergibt sich aus den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruches 1 bzw. des Anspruches 2 in Zusammenwirken
mit den Merkmalen des jeweils zugehörigen Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das Verfahren nach Anspruch 1 geht aus von einem Verfahren zur Trennung
von unsortierten Gemischen aus Metallteilen unterschiedlicher Metalle bzw. deren
Legierungen, insbesondere von Teilen aus Buntmetallen, bei dem die Metallteile in
einem im wesentlichen stückigen Zustand vorliegen. Ein derartiges Verfahren wird
dadurch weitergebildet, daß die Metallteile vereinzelt auf einen Resonanzkörper
aufgegeben werden und eine dabei entstehende Schallemission von Resonanzkörper und/oder
Metallteil durch Schallerfassungseinrichtungen gemessen und in einer nachgelagerten
Auswerteeinrichtung mit vorher abgelegten Referenzmessungen von stückigen Metallteilen
definierter Zusammensetzung verglichen wird, und bei im wesentlichen vorliegender
Übereinstimmung zwischen bei dem Metallteil gemessener Schallemission und Referenzmessung
das Metallteil der der Referenzmessung zugrundeliegenden Metallzusammensetzung zugeordnet
und entsprechend separiert wird. Gegenüber den bekannten Verfahren etwa zur Prüfung
von Münzen können die Restriktionen hinsichtlich der genauen Einhaltung der Geometrie
und der Schalleigenschaften bei den hier vorliegenden Metallteilen weitgehend entfallen.
Hierdurch werden die teilweise sehr unterschiedlichen Schalleigenschaften auch chemisch
relativ ähnlicher Metalle bzw. Metallegierungen ausgenutzt, um eine Trennung ungeordnet
vorliegender Metallteile im Hinblick auf eine möglichst sortenreine Wiederverwendung
vorzunehmen. Die entstehende Schallemission von Metallteil und/oder Resonanzkörper
ist dabei charakteristisch für die durch kinetische Energie des Metallteiles verursachte
Kollision von Metallteil und Resonanzkörper und hängt stark von den Schalleigenschaften
der beiden beteiligten Kollisionspartner ab. Das Spektrum der von Metallteil und/oder
Resonanzkörper emittierten Schallwellen kann dabei erfaßt und ausgewertet werden.
Dies gilt insbesondere, wenn in weiterer Ausgestaltung vorab die Referenzmessungen
mit Metallteilen verschiedener Metallegierungen und verschiedener Stückgrößen der
Metallteile durchgeführt werden und damit das dadurch unterschiedliche Schallverhalten
derartig variierter Metallteile berücksichtigt werden kann. Sowohl die Masse bzw.
das Gewicht als auch die Abmessungen der Metallteile haben einen Einfluß auf die
Schallabgabe beim Auftreffen auf den Resonanzkörper, der am besten durch die an
unterschiedlichen Metallteilen jeweils bekannter Zusammensetzung durchgeführten
Referenzmessungen berücksichtigt werden kann. Beispielsweise können die Metallteile
nach der Vereinzelung auch gewogen bzw. gemessen werden, um das Schallverhalten
der jeweils vorliegenden Metallteile anschließend besser bewerten zu können.
Die Erfindung gemäß Anspruch 2 geht aus von einem Verfahren zur Trennung
von unsortierten Gemischen aus Metallteilen unterschiedlicher Metalle bzw. deren
Legierungen, insbesondere von Teilen aus Buntmetallen, bei dem die Metallteile in
einem im wesentlichen stückigen Zustand vorliegen. Ein derartiges Verfahren wird
dadurch weitergebildet, daß die Metallteile vereinzelt und anschließend im vereinzelten
Zustand einer Schallemission ausgesetzt werden, durch die Schallenergie in das Metallteil
eingekoppelt, mindestens eine charakteristische Größe der von der Zusammensetzung
des Metallteils beeinflußten Schallenergie erfaßt und anhand der ermittelten charakteristischen
Größe die Zusammensetzung des Metallteiles anhand vorher ermittelter Referenzwerte
definierten Metallzusammensetzungen zugeordnet und das Metallteil entsprechend separiert
wird. Eine derartige Vorgehensweise erlaubt es, die teilweise sehr unterschiedlichen
Schalleigenschaften auch chemisch relativ ähnlicher Metalle bzw. Metallegierungen
auszunutzen, um eine Trennung ungeordnet vorliegender Metallteile im Hinblick auf
eine möglichst sortenreine Wiederverwendung vorzunehmen. Dabei wird die in das Metallteil
eingebrachte Schallenergie durch die Schalleigenschaften aufgrund der Zusammensetzung
des Metallteiles derart verändert, daß anhand mindestens einer jeweils zu definierenden
charakteristischen Größe eine Identifikation der Zusammensetzung des Metallteiles
und damit über entsprechende anschließende Aussortierung eine weitgehend sortenreine
Trennung der Metallteile ermöglicht wird. Der Einfluß der verschiedenen Massen und
Abmessungen der Metallteile kann durch eine Anzahl von vorab ausgeführten Referenzmessungen
an Metallteilen bekannter Zusammensetzung berücksichtigt und damit die Erkennungsgenauigkeit
erhöht werden. Beispielsweise können die jeweils zu untersuchenden Metallteile nach
der Vereinzelung auch gewogen bzw. gemessen werden, um das Schallverhalten der jeweils
vorliegenden Metallteile anschließend besser bewerten zu können.
Von wesentlichem Vorteil ist es, wenn in einer weiteren Ausgestaltung
als charakteristische Größe die Laufzeitdifferenz zwischen der Schallemission durch
den das Metallteil umgebenden Raum und der durch das Metallteil hindurchgehenden
Schallenergie erfaßt und daraus die Schallgeschwindigkeit und/oder die Schalleitfähigkeit
des Metallteils ermittelt wird. Diese Schallgeschwindigkeit bzw. die Schalleitfähigkeit
sind sehr spezifische Größen für die jeweiligen Zusammensetzungen typischer Metallschrotte
und unterscheiden sich auch schon recht deutlich bei nur relativ geringen Abweichungen
in der chemischen Zusammensetzung beispielsweise von unterschiedlichen Legierungen
derselben Legierungspartner. Daher können durch die Erfassung der Schallgeschwindigkeit
bzw. der Schalleitfähigkeit recht präzise Aussagen darüber getroffen werden, welche
Zusammensetzung das jeweilige Metallteil denn tatsächlich aufweist.
Von weiteren Vorteil kann es sein, wenn zur Bestimmung
der Laufzeitdifferenz bzw. der daraus abgeleiteten Größen Schallgeschwindigkeit
und/oder Schalleitfähigkeit zumindest die hierfür relevanten geometrischen Abmessungen
des Metallteiles ermittelt werden. Da die geometrischen Abmessungen eines zu klassifizierenden
Metallteiles in Richtung der Schallbeeinflussung möglicherweise deutliche Abweichungen
gegenüber anderen Abmessungen aufweisen können, kann eine derartige Erfassung der
relevanten geometrischen Abmessungen des Metallteiles die Trenngenauigkeit des Verfahrens
weiter verbessern. Beispielsweise können die jeweils zu untersuchenden Metallteile
nach der Vereinzelung auch gewogen werden, um das Schallverhalten der jeweils vorliegenden
Metallteile anschließend besser bewerten zu können.
Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, daß als Schallenergie Schallwellen
im Bereich hörbarer Frequenzen und/oder im Bereich des Ultraschalls verwendet werden.
Je nach verwendetem Frequenzbereich kann die Genauigkeit der Erfassung der charakteristischen
Größe beeinflußt werden, denkbar ist es auch, daß in mehreren alternativen oder
simultanen Frequenzbereichen eine Beschallung des Metallteiles mit jeweiliger Auswertung
und Zusammenführung der Ergebnisse vorgenommen wird. Selbstverständlich können alle
bekannten Methoden der Schallanalyse wie z.B. die Frequenzbewertung, die Filterung
und dgl. Verfahren zur Erfassung und Auswertung der charakteristischen Größe benutzt
werden.
Von Vorteil ist es, wenn die Referenzmessungen mit Metallteilen verschiedener
Metallegierungen und verschiedener Stückgrößen der Metallteile durchgeführt werden.
Hierdurch können aus den unterschiedlichen Stückgrößen der üblicherweise beim Schreddern
von Metallschrotten entstehenden Metallteile entstehende Einflüsse berücksichtigt
werden, die sich aus der Größe, der Masse sowie auch der Form der geschredderten
Metallteile ergeben können.
Eine weitere Verbesserung der Genauigkeit des Verfahrens kann dadurch
erreicht werden, daß vor dem Einleiten der Metallteile in die Erfassung des Schalls
oder der charakteristischen Größe eine Größensortierung der Metallteile vorgenommen
wird. Hierdurch werden die Vergleiche zwischen Metallteilen etwa gleicher Größe
einfacher, da die Einrichtungen zur Einleitung der Schallenergie in das Metallteil
nicht sehr unterschiedlich große Metallteile direkt hintereinander verarbeiten müssen.
Von Vorteil ist es weiterhin, wenn die Einleitung der Schallenergie
in das Metallteil berührend oder berührungslos erfolgt. Eine berührende Einleitung
hat den Vorteil relativ hoher, in das Metallteil einleitbarer Schalldrücke, eine
berührungslose Einleitung vereinfacht die Handhabung der Metallteile zur Vorbereitung
der Einleitung, da genaue Positionierungen der Metallteile nicht oder nicht im sonst
notwendigen Maße erforderlich sind.
Die Erfindung beschreibt weiterhin eine Vorrichtung gemäß Anspruch
8, nach der bei der Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 als Resonanzkörper
eine Prallplatte vorgesehen ist. Hierbei kann in weiterer Ausgestaltung als Schallempfangseinrichtung
ein Mikrophon im Bereich des Resonanzkörpers angeordnet sein.
Von wesentlichem Vorteil für die reproduzierbare Schallentstehung
ist es, wenn der Resonanzkörper ein Material mit hoher innerer Dämpfung, insbesondere
aus faserverstärkten Verbundmaterialien, aufweist. Dadurch werden Schallwellen in
der Regel überwiegend von dem Metallteil emittiert.
Weiterhin kann die Vorrichtung derart gestaltet werden, daß zur Erhöhung
des Durchsatzes eine Parallelanordnung mehrerer Trennstufen zur parallelen Durchführung
des Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2 vorgesehen wird.
Auch kann in anderer Ausgestaltung eine mehrstufige, immer feiner
werdende Selektion mittels eines der Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 oder
2 zur genaueren Trennung unterschiedlicher Materialien vorgesehen sein. Hierdurch
wird eine Vergleichmäßigung der Erfassungsbedingungen erreicht.