Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Herstellen
eines Heizfeldes mit einer Schar von wellenförmigen Heizdrähten, wobei die Vorrichtung
- a) Mittel zur Zuführung mehrerer Heizdrähte zu einem Ablegekopf pro Heizdraht,
wobei der Heizdraht durch den zugehörigen Ablegekopf geführt ist,
- b) Mittel zum Wellen des Heizdrahtes und
- c) mindestens eine Aufnahmeeinheit zur Aufnahme der von den Ablegeköpfen ausgegebenen
Heizdrähte, wobei die mindestens eine Aufnahmeeinheit relativ zu den Ablegeköpfen
in einer Ablagehauptrichtung und die Ablegeköpfe in einer zur Ablagehauptrichtung
im Wesentlichen senkrechten Querrichtung verfahrbar sind, umfasst.
Aus der EP 0 443 691 B1
sind ein Verfahren sowie eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt. Insbesondere
ist dort eine Vorrichtung mit einem oder mehreren Ablegeköpfen offenbart, mit der
pro Ablegekopf ein Heizdraht auf eine Kunststofffolie aufgebracht wird, die sich
auf einer drehenden Rolle befindet. Die Mittel zum Wellen des Heizdrahtes umfassen
Zahnräder, deren Zähne dem Draht beim Hindurchführen auf mechanische Weise eine
Wellenform geben. Der Ablegekopf kann quer zur Ablagehauptrichtung, die durch die
Drehbewegung der Rolle vorgegeben wird, verfahren werden, um den Heizdraht spiralförmig
auf die Kunststofffolie zu bringen. Es ist offenbart, als Variante mehrere in Querrichtung
verfahrbare Ablegeköpfe vorzusehen, wobei bei dem genannten Stand der Technik sämtliche
Ablegeköpfe mit derselben Geschwindigkeit bewegt werden. Heizdrähte aus verschiedenen
Ablegeköpfen werden somit parallel zueinander verlegt. Es ist offenbart, den Abstand
der so parallel verlegten Drähte und damit die auf die Fläche des Heizfeldes bezogene
Drahtdichte gezielt durch die Verfahrgeschwindigkeit der Ablegeköpfe in Querrichtung
vorzugeben.
Aus der GB 1 392 736 ist ebenfalls
eine Vorrichtung zum Herstellen eines Heizfeldes mit einer Schar von wellenförmigen
Heizdrähten bekannt. Dabei werden die verschiedenen Heizdrähte gleichzeitig verarbeitet,
indem sie zunächst durch eine Kerbe einer Querstange geführt und anschließend auf
die Kunststofffolie gepresst werden. Die Wellenform des Drahtes wird durch eine
über einen Exzenter bewirkte periodische Querbewegung der Querstange erreicht. Es
ist offenbart, durch Auswechseln des Exzenters unterschiedliche Amplituden der Wellenform
des Heizdrahtes zu erzeugen. Die Wellenlänge kann durch die Änderungen von Übersetzungen
innerhalb des Antriebs der Querstange erreicht werden. Diese Maßnahmen zur Änderung
der Wellenamplitude sowie der Wellenlänge erfordert eine Unterbrechung der Produktion.
Die Vorrichtung ist ausdrücklich dafür vorgesehen, die Heizdrähte parallel zueinander
zu verlegen.
Aus der DE 2256870 ist eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt, bei der mehrere Ablegeköpfe gemeinsam
an einem Gestell befestigt sind, welches quer zur Bewegungsrichtung der Kunststofffolie
hin- und herbewegt werden kann. Die Ablegeköpfe sind auf dem Gestell in Querrichtung
verschiebbar angeordnet, um so unterschiedliche Drahtabstände einstellen zu können.
Die Drahtabstände werden jedoch nur für unterschiedliche Produkte verändert, da
die Parallelität und Gleichabständigkeit der Heizdrähte angestrebt ist.
Die aus dem Stand der Technik bekannte Parallelität der Heizdrähte
wird dort aus technischen und auch ästhetischen Gründen gefordert. Es ist im Allgemeinen
angestrebt, eine über das Heizfeld weitgehend konstante Heizleistung zu erreichen.
Des Weiteren soll die Optik nicht gestört werden. Andererseits hat das parallele
Verlegen von Heizdrähten den Nachteil, dass Geometrien, die von Rechtecken abweichen,
nicht vollständig mit den Heizdrähten belegt werden können, so dass lediglich rechteckige
Teilbereiche zum Beispiel von Autoscheiben mit den Heizdrähten versehen werden können.
Es ist nun Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren sowie
eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die auf effektive
Weise ein Verlegen von Heizdrähten in Heizfeldern mit anderen als rechteckigen Formen
ermöglichen und dabei gleichzeitig eine weitgehend konstante Flächenheizung ohne
Störung der Optik ermöglichen.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art
gelöst, bei dem die Heizdrähte zwischen mindestens zwei Sammelkontaktleisten im
Heizfeld derart abgelegt werden, dass die mit Heizdraht zu belegenden Strecken unterschiedlich
lang und/oder nicht parallel zueinander sind, wobei zum Erreichen einer möglichst
gleichmäßigen auf die Fläche bezogenen Dichte der Heizdrähte und/oder einer im Wesentlichen
gleichen Länge aller verlegten Heizdrähte zwischen den zugehörigen Sammelkontaktleisten
die Amplitude und/oder die Wellenlänge der Heizdrahtwellen beim Verlegen gezielt
verändert wird.
Die Heizdrähte eines Heizfeldes sind möglichst gleich lang zu halten,
damit durch die einzelnen Heizdrähte eine möglichst gleiche Stromstärke fließt.
Sind aufgrund einer vom Rechteck abweichenden, also zum Beispiel trapezförmigen
oder dreieckigen Geometrie unterschiedlich lange Verlegestrecken vorhanden, sind
bei den kürzeren Strecken entsprechend größere Amplituden, möglicherweise in Kombination
mit verkürzten Wellenlängen, vorzusehen. Somit hat man zum Erreichen konstanter
Drahtlängen also zwei Variationsmöglichkeiten. Durch die weitere Randbedingung einer
bestimmten Flächenleistung des Heizfeldes ergibt sich bei bekannten elektrischen
Eigenschaften der Heizdrähte eine eindeutige Beziehung zwischen
zu wählender Amplitude und Wellenlänge.
Mit dem Verlegen der Heizdrähte außerhalb der Parallelität können
beliebige Flächen vollständig mit einem Heizfeld belegt werden. Beispielsweise sind
Windschutz-, Heck- und Seitenscheiben von Fahrzeugen in der Regel nicht vollständig
rechteckig. Insbesondere Windschutzscheibe und Heckscheibe weisen zumeist eine trapezähnliche
Form auf. Eine Trapezform kann durch einen geeigneten Winkel zwischen benachbarten
Heizdrähten erreicht werden. Auch andere als trapezähnliche Scheibenformen können
sinnvoll mit Heizdrähten versehen werden. So können z.B. ein oberer und ein unterer
Scheibenrand eine jeweils beliebige Kurve beschreiben, wobei die Sammelkontaktleisten
derart im Heizfeld angelegt werden, dass sie einen weitgehend gleich bleibenden
Abstand zu dem oberen und unteren Scheibenrand aufweisen. Die seitlichen Scheibenränder,
die sich also im Wesentlichen in der Hauptverlegerichtung der Heizdrähte erstrecken,
können ebenfalls eine jeweils beliebige geometrische Kurve beschreiben. Die Anzahl
der Heizdrähte zwischen den seitlichen Scheibenrändern ist konstant. Dabei können
die Heizdrähte so verlegt werden, dass die Abstände benachbarter Heizdrähte auf
einer beliebigen, zur Hauptverlegerichtung senkrechten Geraden, d.h. in einer beliebigen
Höhe, im Wesentlichen gleich sind. Die gewünschte Konstanz der Heizleistung pro
Fläche im Heizfeld wird bei nicht parallel zueinander verlaufenden Heizdrahtstrecken
durch eine geeignete Variation der Wellenamplitude und/oder der Wellenlänge der
dem Heizdraht aufgegebenen Wellenform erreicht.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch so ausgeführt werden, dass
mehrere Heizdrähte gleichzeitig abgelegt werden.
Schließlich kann das erfindungsgemäße Verfahren auch so ausgeführt
werden, dass jeder Heizdraht mit einer vorgegebenen Ausgabegeschwindigkeit aus einem
zugehörigen Ablegekopf tritt und die den aus dem jeweiligen Ablegekopf austretenden
Heizdraht aufnehmende Aufnahmeeinheit mit einer vorgegebenen Aufnahmeeinheit-Geschwindigkeit
relativ zu mindestens einem Heizdraht bewegt wird und zur Veränderung der Wellenlänge
der Heizdrahtwelle die Ausgabegeschwindigkeit und/oder die Aufnahmeeinheit-Geschwindigkeit
verändert wird.
Des Weiteren wird die vorgenannte Aufgabe durch eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Ablegeköpfe in Querrichtung mit
voneinander verschiedenen Geschwindigkeiten verfahrbar sind. Auf diese Weise können
die Heizdrähte in unterschiedlichen Verlegerichtungen verlegt werden. Die unterschiedlichen
Geschwindigkeiten in Querrichtung können zum Beispiel durch jeweils gesonderte Antriebe
für die einzelnen Ablegeköpfe erreicht werden, die über einen Computer numerisch
gesteuert sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch so ausgebildet sein, dass
die Aufnahmeeinheit eine auf einer Ablagerolle aufgespannte Kunststofffolie und
die Bewegung in Ablagehauptrichtung durch eine Drehung der Ablagerolle erzeugt ist.
In diesem Fall ist eine Endlosfolie gegeben. Da die Ablegeköpfe in der Regel einen
größeren Abstand aufweisen als der gewünschte Abstand zwischen benachbarten Drähten
im fertigen Heizfeld, muss die Ablagerolle in der Regel mehrfach und vollständig
um die eigene Achse gedreht werden. Um eine Parallelität benachbarter Heizdrähte
zu vermeiden, ist es dann erforderlich, nach jeder vollständigen Umdrehung die Relativbewegungen
der Ablegeköpfe in Querrichtung anzupassen.
Des Weiteren kann es vorteilhaft sein, die erfindungsgemäße Vorrichtung
so auszubilden, dass zumindest eine Teilanzahl der Ablegeköpfe in ihrer Bewegung
in Querrichtung aneinander gekoppelt ist. Hierdurch können die unterschiedlichen
Bewegungen der betroffenen Ablegeköpfe in eine feste Beziehung zueinander gesetzt
werden, zum Beispiel bei einem trapezförmigen Verlegen der Heizdrähte, bei dem der
Winkel zwischen den Verlegerichtungen konstant bleiben soll.
Dabei kann es vorteilhaft sein, die erfindungsgemäße Vorrichtung so
auszubilden, dass die Kopplung der Ablegeköpfe in ihrer Bewegung in Querrichtung
mechanisch über mindestens ein Hebelelement erfolgt, wobei das mindestens eine Hebelelement
an jeweils einer Schwenkstelle angelenkt ist und über eine Verfahreinheit schwenkbar
ist, welche an einer in Abstand von der Schwenkstelle vorgesehenen Auslenkstelle
angreift, und Koppelmittel zur Kopplung der Schwenkbewegung des mindestens einen
Hebelelements mit der Bewegung der zugehörigen Ablegeköpfe in Querrichtung an unterschiedlichen
Aufnahmestellen am Hebelelement dessen Schwenkbewegung aufnehmen.
Auf diese Weise ist eine sehr einfache und effektive Koppelung der
Ablegeköpfe gegeben. Während des Betriebs der Vorrichtung wird das Hebelelement
zum Beispiel während einer Umdrehung der Ablagerolle mit konstanter Winkelgeschwindigkeit
geschwenkt. Setzen die Koppelmittel die Schwenkbewegung zum Beispiel 1:1 um, verhalten
sich die Verfahrgeschwindigkeiten der Ablegeköpfe in gleichem Verhältnis wie der
Abstand der jeweiligen Aufnahmestelle von der Schwenkstelle.
Des Weiteren kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgebildet
sein, dass die Koppelmittel an den Aufnahmestellen am mindestens einen Hebelelement
sowie jeweils an einem der Ablegeköpfe fixierte endlose Zahnriemen sind. Hierdurch
ist eine wirksame und einfache Möglichkeit gegeben, die Schwenkbewegung im wesentlichen
1:1 in eine translatorische Bewegung der Ablegeköpfe umzusetzen.
Des Weiteren kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgebildet
sein, dass mindestens zwei Gruppen von jeweils in ihrer Bewegung in Querrichtung
aneinandergekoppelten Ablegeköpfen vorgesehen sind, wobei jeder Gruppe ein Hebelelement
mit einer Verfahreinheit zugeordnet ist und zumindest eine Teilanzahl der Verfahreinheiten
über Getriebe oder Zugelemente miteinander gekoppelt und von lediglich einem einzelnen
Motor angetrieben ist. Die Vorrichtung kann beispielsweise derart symmetrisch aufgebaut
sein, dass zwei Gruppen von Ablegeköpfen vorgesehen sind, wobei die Ablegeköpfe
einer der Gruppen mit einem zugeordneten Hebelelement zusammenwirken. Erstreckt
sich die Symmetrie auch auf die Bewegung der Ablegeköpfe während des Ablegens der
Heizdrähte, so können die Bewegungen der Hebelelemente miteinander gekoppelt werden,
zum Beispiel mittels eines Getriebes oder eines Seil- oder Kettenzugs. Es reicht
dann ein Motor für den Antrieb beider Hebelelemente aus, wobei die Verfahreinheit
für eines der Hebelelemente dann durch das Getriebe oder durch den Seil- oder Kettenzug
gebildet ist.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgebildet sein,
dass die Mittel zum Wellen des Heizdrahtes zwei Trägereinheiten mit auf mindestens
einer Trägerfläche angeordneten stift- oder zahnförmigen Verformungselementen umfassen,
wobei die Trägereinheiten derart für eine Drehbewegung antreibbar sind, dass die
Verformungselemente der einen Trägereinheit während der Drehung berührungslos mit
den Verformungselementen der anderen Trägereinheit kämmen und dabei einem von den
Verformungselementen erfassten Heizdraht die gewünschte Wellenform aufgeben
Derartige Trägereinheiten mit Verformungselementen sind z.B. aus der
DE 30 31 880 A1 bekannt.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgebildet sein,
dass die Trägereinheiten in der Drehbewegung miteinander kämmende Zahnräder sind
und die Verformungselemente auf einer zwischen Fußkreis und Kopfkreis der Zahnräder
jeweils eingeschlossenen Ringfläche angeordnet sind oder in einen sich axial von
der Ringfläche erstreckenden Ringraum hineinragen Da die Trägereinheiten miteinander
kämmen, muss nur eine von beiden unmittelbar über die eigene Drehachse angetrieben
werden. Die zweite Trägereinheit wird mittels der Zahnradzähne der ersten Trägereinheit
angetrieben. Ein zwischen die Verformungselemente geführter Draht wird durch die
Verformungselemente bei deren Kämmen gewellt. Die Verformungselemente können auf
beiden Grundflächenseiten der Zahnräder angeordnet sein. Auf diese Weise können
zwei Drähte gleichzeitig gewellt werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch so ausgebildet sein, dass
die Verformungselemente auf den Zähnen der Zahnräder angeordnet sind. Bei den Verformungselementen
kann es sich um Stifte handeln, die zum Beispiel im Bereich der Zahnköpfe angeordnet
sind. Dabei ist es – wie auch bei den anderen Ausbildungsbeispielen –
selbstverständlich, dass in Drehachsenrichtung gesehen die Mantelfläche der Stifte
gegenüber dem Umfang der Zähne zurückspringt, so dass ein berührungsloses Kämmen
der Stifte möglich ist. Man kann die Stifte auf jedem Zahn oder auch auf zum Beispiel
jedem zweiten Zahn vorsehen, um verschiedene Wellenlängen des zu verformenden Drahtes
zu erreichen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch so ausgebildet sein, dass
zumindest ein Teil der Verformungselemente auf einem zur Drehachse des zugehörigen
Zahnrades konzentrischen Teilkreis angeordnet sind. Auf diese Weise wird eine gleichmäßige
Wellung des zu verformenden Drahtes erreicht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann aber auch so ausgebildet sein,
dass zumindest ein Teil der Verformungselemente auf mindestens zwei zur Drehachse
des zugehörigen Zahnrades konzentrischen Teilkreisen mit unterschiedlichen Radien
angeordnet sind. Auf diese Weise können dem zu verformenden Draht regelmäßig wechselnde
Amplituden der eingeformten Welle aufgegeben werden.
Es kann vorteilhaft sein, die erfindungsgemäße Vorrichtung so auszubilden,
dass Verformungselemente zumindest auf ihrer in radialer Richtung gesehenen äußeren
Seite unterschiedliche Umfangsmaße oder Umfangsgeometrien aufweisen. Damit werden
ungleichmäßige Wellenformen erzeugt. Hierdurch kann erreicht werden, dass zum Beispiel
bei Heizdrähten in Verbundglas die Optik weniger gestört wird. Bleibt nämlich die
Amplitude oder die Wellenform konstant, wird der Heizdrahtverlauf eher als störender
Streifen erfasst.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgebildet sein,
dass der Abstand der Drehachsen der Zahnräder in radialer Richtung veränderbar ist
und die Verformungselemente bei unterschiedlichen Drehachsabständen berührungslos
miteinander kämmen. Die Abstandsänderung kann numerisch gesteuert sein. Mit der
Abstandsänderung kann die Amplitude der aufgegebenen Wellenform gezielt während
des Verformprozesses geändert werden. Dies kann bei Heizdrähten in Verbundglasscheiben
wiederum aus optischen Gründen vorteilhaft sein. Zum anderen kann durch eine Variation
der Wellenamplitude erreicht werden, dass bei unterschiedlichen Verlegestrecken
die Drahtlängen gleich gehalten werden können. Dies ist wiederum im Zusammenhang
mit Heizdrähten in Verbundglasscheiben vorteilhaft, da auf diese Weise sichergestellt
werden kann, dass auch bei unterschiedlichen Verlegestrecken die von den unterschiedlichen
Heizdrähten aufgenommene Leistung gleich ist. Des Weiteren ist es möglich, mittels
der variierenden Wellenamplituden die Heizdrahtdichte und damit die Heizleistungsdichte
pro Fläche auf bestimmte Werte einzustellen, zum Beispiel konstant zu halten. Ein
diesbezüglicher Anwendungsbereich wären nicht parallel zueinander verlaufende Heizdrahtstrecken.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgebildet sein,
dass die Verformungselemente zumindest im äußeren Bereich jeweils einen sich
beidseitig in Richtung auf den Angriffspunkt des zu verformenden Drahtes verringernden
Durchmesser aufweisen. Der im Bereich des Eingriffs des Drahtes verringerte Durchmesser
dient zum Zentrieren des Drahtlaufs. Die Stifte können zum Beispiel gegenläufig
konisch sein.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
ergeben sich aus den Unteransprüchen 18 bis 23.
Im Folgenden werden beispielhaft eine vorteilhafte Ausbildung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie eine vorteilhafte Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens anhand von Figuren dargestellt.
Es zeigt schematisch
1: ein ringabschnittförmiges Heizfeld,
2: eine Vorrichtung zum Herstellen eines
Heizfeldes mit einer Schar von Heizdrähten,
3: einen Ablegekopf einer Vorrichtung
gemäß 2 in vergrößerter Darstellung in Seitenansicht,
4: den Ablegekopf gemäß 3
in Aufsicht,
5: ein Zahnrad mit Stiften zum Wellen
des Heizdrahtes in Aufsicht,
6: das Stiftzahnrad gemäß 5
in Schrägaufsicht und
7: in Aufsicht ausschnittsweise zwei
miteinander kämmende Stiftzahnräder gern. 5.
In 1 ist ein Heizfeld 1 dargestellt,
welches zum Beispiel für eine Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges geeignet sein
könnte. Zwischen zwei Sammelkontaktleisten 2 erstrecken sich gewellte Heizdrähte
3. Die in 1 die Wellenlinien der Heizdrähte
3 schneidenden Geraden zeigen lediglich die Verlegerichtung und bilden
die Nulldurchgänge der Wellenform der Heizdrähte 3. Zwischen den Verlegerichtungen
zweier benachbarter Heizdrähte 3 ist ein Winkel gegeben, der über das gesamte
Heizfeld im Wesentlichen konstant ist. Hierdurch fächern die Verlegerichtungen zwischen
den Sammelkontaktleisten gleichmäßig 2 auf. Eine entsprechend geformte
Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges könnte so komplett mit Heizdrähten
3 versehen werden. Um die auf die Fläche bezogene Heizdrahtdichte trotz
der Auffächerung der Verlegestrecken weitgehend konstant zu halten, wurde die Amplitude
der Wellenform der Heizdrähte 3 vom inneren zum äußeren Rand des Ringabschnittes
stetig erhöht. Auf diese Weise wird eine über das gesamte Heizfeld weitgehend konstante
Flächenleistungsdichte erreicht. Da im vorliegenden Fall das Heizfeld die Form eines
Ringabschnitts hat und die Verlegerichtungen der Heizdrähte 3 radial sind,
sind die Längen der Heizdrähte 3 gleich. Selbstverständlich können mit
gleicher Technik die Heizdrähte gegenüber der Darstellung in 1
mit um in etwa 90° gedrehter Verlegerichtung gleichmäßig auf dem Heizfeld angeordnet
sein, d.h. die Sammelleisten würden dann an den seitlichen Rändern entlang verlaufen.
2 zeigt schematisch eine Vorrichtung,
mit der beispielsweise das Heizfeld 1 gemäß 1
hergestellt werden könnte. Auf eine hier nicht gesondert dargestellte Kunststofffolie
auf der Oberfläche einer Ablagerolle 4 sind mit Hilfe von Ablegeköpfen
5 Heizdrähte 3 verlegt. Dabei wird die Ablagerolle 4
um ihre Mittellängsachse gedreht. Die Ablegeköpfe 5 sind entlang einer
Querschiene 6 linear verfahrbar. Angetrieben werden die Ablegeköpfe
5 mittels jeweils eines Zahnriemens 7, an dem der zugehörige Ablegekopf
5 fixiert ist. Die Zahnriemen 7 laufen über jeweils drei Umlenkrollen
8 bzw. 9 und sind jeweils an Aufnahmestellen 10 eines
Hebelelements 11 fixiert. Das Hebelelement 11 ist an einer Schwenkstelle
12 an einem Rahmen 13 der Vorrichtung schwenkbar angelenkt. Eine
Schwenkbewegung wird über eine computergesteuerte Verfahreinheit 14 bewirkt,
die am äußeren Ende des Hebelelements 11 angreift. Über die Zahnriemen
7 werden die Bewegungen der Aufnahmestellen 10 direkt in Translationsbewegungen
der Ablegeköpfe 5 entlang der Querschiene 6 umgesetzt.
Während einer gleichmäßigen Umdrehung der Ablagerolle 4 wird
das Hebelelement 11 von einer untersten Position gleichmäßig in eine obere
Halteposition verfahren. Entsprechend der Position der verschiedenen Aufnahmestellen
10 werden die Ablegeköpfe 5 mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten
in 2 nach rechts entlang der Querschiene
6 bewegt. Der in der Darstellung der Schwenkstelle 12 am nächsten
gelegene Ablegekopf 5 weist dabei die geringste Geschwindigkeit auf und
der am entferntesten gelegene Ablegekopf 5 die höchste Geschwindigkeit.
Wenn alle Ablegeköpfe 5 mit unterschiedlichen, im Wesentlichen gleichförmigen
Geschwindigkeiten bewegt werden, weisen die Verlegerichtungen aller Ablegeköpfe
5 unterschiedliche konstante Winkel zur Drehachse der Ablagerolle
4 auf. Mit dem in 2 gezeigten Ausschnitt der
Vorrichtung könnte eine Hälfte des in 1 gezeigten Heizfeldes
1 hergestellt werden. Die Schwenkstelle 12 würde sich dabei in
Höhe der Mitte des mit Heizdrähten 3 zu belegenden Oberflächenbereichs
der Ablagerolle 4 befinden. Der in 2 nicht
dargestellte und für die andere Hälfte des Heizfeldes 1 zuständige Teil
ist in entsprechender Weise ausgebildet, so dass die Vorrichtung zu einer senkrecht
zur Drehachse und durch die Schwenkstelle 12 verlaufenden Ebene im Wesentlichen
spiegelsymmetrisch ist. Für Heizfelder, deren nicht mit Sammelleisten versehene
Seitenränder beliebig geformt sind, ist es ebenfalls möglich, ähnlich gleichmäßige
Wellenverlegungen mit konstanter Drahtdichte herzustellen.
Die zwischen den Heizdrähten 3 gewünschten Abstände sind
in der Regel kleiner als die Abstände zwischen zwei benachbarten Ablegeköpfen
5. Somit muss die Ablagerolle 4 mehrere volle Umdrehungen durchführen.
Nach einer vollen Umdrehung muss dann jedoch die bis dahin gleichförmige Winkelgeschwindigkeit
des Hebelelements 11 um einen bestimmten Betrag verringert
werden, da ansonsten zwei benachbarte Heizdrähte 3 parallel verlegt würden.
Im Beispiel gemäß 1 wird das Hebelelement
11 nach der Geschwindigkeitsverringerung bis zum Abschluss der nächsten
vollen Umdrehung wiederum mit gleichförmiger Geschwindigkeit gedreht. Auf der Ablagerolle
4 können die Sammelleisten 2 vor und nach der Verlegung der Heizdrähte
3 aufgebracht und das Heizfeld noch auf der Ablagerolle 4, die
eine hartverchromte Oberfläche aufweist, ausgeschnitten werden. Das Ausschneiden
kann computergesteuert mittels eines hier nicht dargestellten Schneidelements erfolgen.
Einer der Ablegeköpfe 5 ist in 3
in Seitenansicht und in 4 in Aufsicht dargestellt.
Der Ablegekopf 5 weist eine Vorratsrolle 15 für den Heizdraht
3 auf, wobei die Vorratsrolle 15 über kegelförmige Halteelemente
16 drehbar gelagert ist. Eines der Halteelemente 16 ist mit einer
Feder 17 vorgespannt, so dass ein leichtes Auswechseln der Vorratsrollen
15 möglich ist. Der Heizdraht 3 wird zwei miteinander kämmenden
Stiftzahnrädern 18 zugeführt, die über einen gesonderten Motor angetrieben
sind und dem Heizdraht die gewünschte Wellenform aufgeben. Die Funktionsweise der
Stiftzahnräder 18 ist weiter unten im Detail dargelegt. Von den Stiftzahnrädern
18 läuft der gewellte Heizdraht 3 über eine Führungsschiene
19 und gelangt von dort auf die Ablagerolle 4, auf die er mittels
einer beheizbaren Anpressrolle 25 aufgepresst wird. Der Heizdraht
3 wird auf die durch die Anpressrolle 25 erhitzte Kunststofffolie
auf der Ablagerolle 4 abgelegt. Nach dem Erkalten der Kunststofffolie ist
der Heizdraht 3 fixiert. Die Anpressrolle 25 ist mittels einer
hier nicht dargestellten Heizpatrone beheizbar. Zur Erzeugung hinreichend zuverlässiger
elektrischer Kontakte für die entlang der Drehachse der Anpressrolle 25
angeordneten Heizpatrone bleibt diese während der Drehbewegung der Anpressrolle
25 fixiert, dreht also nicht mit. Der drehende Teil der Anpressrolle
25 muss daher über einen Luftspalt erwärmt werden. Um eine möglichst große
Oberfläche für den Wärmeübergang und damit ein zügiges Aufheizen gewährleisten zu
können, kann die Heizpatrone noch von einer ebenfalls fixierten metallischen Übergangshülse
20 versehen sein.
Die Anpressrolle 25 ist separat über ein hier nicht dargestelltes
Gelenk schwenkbar am jeweiligen Ablegekopf 5 angelenkt, um das Ankleben
des Heizdrahtanfangs zu erleichtern. Des Weiteren kann auf diese Weise die Erzeugung
der Wellenform im Heizdraht 3 nötigenfalls besser kontrolliert werden.
Zur Kontrolle der Oberflächentemperatur der Anpressrolle
25 ist ein Pyrometer 21 vorgesehen.
5 zeigt eines der Stiftzahnräder
18 in Aufsicht, mit denen der Heizdraht 3 gewellt wird. Das Stiftzahnrad
18 ist ein Stirnzahnrad, auf dessen Zähne 22 jeweils im Bereich
der Zahnköpfe zylinderförmige Stifte 23 angeordnet sind, die sich parallel
zur Antriebswelle 24 des Stiftzahnrades 18 erstrecken.
6 zeigt dasselbe Stiftzahnrad in Schrägaufsicht.
7 zeigt ausschnittsweise das Stiftzahnrad
18a in Eingriff mit einem zweiten Stiftzahnrad 18b. Das zweite
Stiftzahnrad 18b ist von einer hier nicht dargestellten Welle gehalten,
welche nicht unmittelbar angetrieben ist. Das zweite Stiftzahnrad 18b wird
allein über das erste Stiftzahnrad 18a angetrieben. In 7
ist des Weiteren ein Heizdraht 3 dargestellt, welcher durch die Stifte
23 der Stiftzahnräder 18a und 18b gewellt wird.
Die Stifte 23 springen mit ihrer Mantelfläche in Drehachsenrichtung
gesehen gegenüber dem Umfang der Zähne 21 der Stiftzahnräder
18a und 18b zurück, so dass die Stifte 23 sich beim Kämmen
nicht berühren können. Der Rücksprung beträgt beispielsweise 0,025 mm. Für einen
typischen Heizdraht 3 werden Durchmesser von 10&mgr;m bis 40&mgr;m verwendet,
so dass die Kämmbewegung der Stifte 23 auch nicht zu einem Quetschen des
Drahtes 3 führen kann. Die im Wesentlichen zylindrische Mantelform der
Stifte 23 hat gegenüber üblichen zahnförmigen Verformungselementen den
Vorteil, dass sie beim Verlassen des Kämmbereichs die erzeugte Wellenform nicht
wieder deformieren.
Die Zähne 22 der Stiftzahnräder 18a und
18b sind außergewöhnlich lang. Ihre Länge zusammen mit ihrer speziellen
Form ermöglichen ein störungsfreies Kämmen auch bei einem variierenden Abstand zwischen
den beiden Drehachsen der Stiftzahnräder 18a und 18b. Mit der
Variation des radialen Abstandes der Drehachsen kann die Amplitude der dem Heizdraht
3 aufgegebenen Wellenform verändert werden. Beim geringstmöglichen Abstand
der Drehachsen der Stiftzahnräder zueinander wird somit die höchstmögliche Amplitude
erzeugt. Der Drehachsenabstand wird über einen gesonderten, hier nicht dargestellten
Antrieb variiert und kann numerisch gesteuert werden, um die zuvor errechnete Wellenlängenänderung
durchzuführen. Alternativ zu der in den Figuren dargestellten Variante können die
Stifte 23 auch auf unterschiedlichen Teilkreisen auf den Stiftzahnrädern
18 angeordnet sein. Damit wird eine Variation der Amplitude von Welle zu
Welle erreicht, mit der möglicherweise störende optische Effekte vermieden werden,
die auf eine hohe Gleichmäßigkeit der Wellenform zurückgeführt werden können.
Um nötigenfalls die Wellenlänge der den Heizdrähten 3 aufgegebenen
Wellenform variieren zu können, kann die Laufgeschwindigkeit der Stiftzahnräder
18a und 18b bei gleich bleibender Winkelgeschwindigkeit der Ablagerolle
4 verändert werden. Eine Erhöhung der Drehgeschwindigkeit der Stiftzahnräder
18a und 18b würde zu einer Verkürzung der Wellenlänge, ein Verlangsamen
entsprechend zu einer Verlängerung führen. Alternativ kann auch die Winkelgeschwindigkeit
der Ablagerolle 4 verändert werden. In diesem Fall sind jedoch in entsprechender
Weise die Verfahrgeschwindigkeiten der Ablegeköpfe 5 entlang der Querschiene
6 anzupassen.
1
- Heizfeld
2
- Sammelkontaktleiste
3
- Heizdraht
4
- Ablagerolle
5
- Ablegekopf
6
- Querschiene
7
- Zahnriemen
8
- Umlenkrolle
9
- Umlenkrolle
10
- Aufnahmestelle
11
- Hebelement
12
- Schwenkstelle
13
- Rahmen
14
- Verfahreinheit
15
- Vorratsrolle
16
- Halteelement
17
- Feder
18a
- Stiftzahnrad
18b
- Stiftzahnrad
19
- Führungsschiene
20
- Übergangshülse
21
- Pyrometer
22
- Zahn
23
- Stift
24
- Antriebswelle
25
- Anpressrolle