| Dokumentenidentifikation |
DE10310852B3 16.09.2004 |
| Titel |
Vorrichtung zum Prägen und/oder Stanzen eines Werkstücks, insbesondere aus Kartonage |
| Anmelder |
Karl Linhardt GmbH, 90599 Dietenhofen, DE |
| Erfinder |
Reizammer, Rainer, 91598 Colmberg, DE |
| Vertreter |
Meissner, Bolte & Partner, 90402 Nürnberg |
| DE-Anmeldedatum |
11.03.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10310852 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
16.09.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.09.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B44B 5/00
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| IPC-Nebenklasse |
B21D 28/00
B26F 1/38
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Prägen und/oder Stanzen eines Werkstücks, insbesondere aus Kartonage. Die Erfindung gibt eine Vorrichtung zum Prägen und/oder Stanzen an mit mindestens einem Präge- und/oder Stanzwerkzeug (34), mit einem Träger (3) für das mindestens eine Präge- und/oder Stanzwerkzeug (34), mit einer oder mehreren ersten Vertiefungen (7) im Träger, mit einem oder mehreren Positioniermitteln (9), bei der das oder die Positioniermittel (9) reversibel form- und/oder kraftschlüssig in die ersten Vertiefungen (7) des Trägers (3) eingesetzt oder einsetzbar sind, bei der das oder die Positioniermittel (9) reversibel in beliebigen innerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereichs liegenden Befestigungspositionen am Präge- und/oder Stanzwerkzeug (34) befestigt oder befestigbar sind, und bei der das Präge- und/oder Stanzwerkzeug (34) mit dem oder den daran befestigten Positioniermittel(n) (9) vom Träger (3) abnehmbar und auch wieder in derselben durch das oder die Positioniermittel (9) festgelegten Position auf den Träger (3) montierbar ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Prägen und/oder Stanzen
eines Werkstücks, insbesondere aus Kartonage.
Vorrichtungen der eingangs genannten Art werden beispielsweise in
Stanz- und Prägemaschinen eingesetzt, mit denen Kartonbögen, aber auch anderen Materialien
wie Papier oder Kunststoff, in einem Arbeitsgang gestanzt und/oder mit Falzrillen
versehen und/oder geprägt weiden können.
Grundsätzlich bestehen derartige Vorrichtungen aus einem im Allgemeinen
plattenförmigen Träger und aus damit verbundenen oder cerbindbaren Werkzeugen. Beispielsweise
sind zum Stanzen oder Rillen von Werkstücken Stanz- bzw. Rillelemente, auch Stanz-
bzw. Rilllinien genannt, bekannt, die in Schlitze des Trägers eingesetzt werden.
Speziell zum Prägen von Werkstücken, aber auch zum Stanzen, sind ferner
Werkzeuge bekannt, die eine Prägematrix und/oder Stanzelemente enthalten und mit
Schrauben über Durchführungen im Werkzeug reversibel an dem Träger befestigt werden.
Derartige Präge- und/oder Stanzwerkzeuge erfordern eine exakte Positionierung am
Träger, damit die Prägung und/oder Stanzung am Werkstück an der gewünschten Position
erfolgt.
Um die gewünschte Position der durch derartige Präge- und/oder Stanzwerkzeuge
herzustellenden Prägung und/oder Stanzung, insbesondere in Relation zu weiteren
Stanzkanten und Falzrillen, genau Festlegen zu können, ist eine entsprechende Feinjustierung
der Position des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs am Träger erforderlich. Dies lässt
sich bekanntermaßen erreichen, indem der Durchmesser der Durchführung im Präge-
und/oder Stanzwerkzeug größer ist als der Gewindedurchmesser der Befestigungsschrauben,
die über diese Durchführungen das Präge- und/oder Stanzwerkzeug am Träger befestigen.
Vor der kraftschlüssigen Befestigung durch Festziehen der Schrauben ist dadurch
innerhalb eines von den Durchmessern von Schraubengewinde und Durchführung vorgegebenen
Toleranzbereiches eine beliebige Position des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs am
Träger einstellbar. Eine derartige Anordnung erlaubt auch eine Nachjustierung des
Werkzeugs am Träger zum Ausgleich von Toleranzen in den zu bearbeitenden Werkstücken.
In der Praxis ist es häufig erforderlich, die Präge- und/oder Stanzwerkzeuge
vom Träger abzunehmen, beispielsweise um an diesen Stellen andere Werkzeuge anzuordnen.
Bei einem erneuten Anbringen desselben Präge- und/oder Stanzwerkzeugs ist es dann
allerdings erforderlich, die exakte Positionierung des Werkzeugs am Träger wiederum
im Rahmen einer aufwendigen Feinjustierung festzulegen. Es ist daher wünschenswert,
eine einmal gefundene Position des Werkzeugs auf dem Träger derart zu speichern,
dass das Werkzeug ohne erneute Justierung sofort wieder in derselben Befestigungsposition
am Träger befestigt werden kann.
Hierfür ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt, bei
der die eigentliche Prägematrix über einen plattenförmigen Zwischensockel mit dem
Träger verbunden ist. Dieser Zwischensockel ist reversibel mit Schrauben am Träger
befestigt. Die Befestigungsposition des Zwischensockels am Träger ist durch Passstifte,
die am Träger angebracht sind und in entsprechende Vertiefungen des Zwischensockels
eingreifen, festgelegt. Die Prägematrix wiederum ist mit Schrauben am Zwischensockel
befestigt, wobei hier die gewünschte Befestigungsposition im Rahmen eines durch
die Durchmesser von Durchführung und Schraubengewinde vorgegebenen Toleranzbereiches
festlegbar ist. Durch lösen der Schraubverbindungen zwischen Zwischensockel und
Träger lässt sich der Zwischensockel mit der noch an ihm befestigten Prägematrix
vom Träger abnehmen. Bei einer erneuten Befestigung ist die Position des Zwischensockels
durch die Passstifte vorgegeben. Auch die weiterhin auf dem Zwischensockel befestigte
Prägematrix nimmt daher ohne erneute Justierung wieder dieselbe Position ein.
Nachteilig ist bei dieser Lösung der komplexe Aufbau des Prägewerkzeugs,
da die Prägematrix zur Festlegung ihrer Position an einem Zwischensockel befestigt
wird. Dieser Zwischensockel muss äußerst maßgenau und daher aufwändig hergestellt
werden, damit die festgelegte Position des Werkzeugs am Träger nach einem Abnehmen
vom Träger wieder exakt eingenommen wird. In der Praxis werden häufig zahlreiche
verschiedene Prägematrizen an den gleichen Stellen eines Trägers im Wechsel verwendet.
Jede dieser Prägematrizen muss zur Festlegung ihrer Position an einem dieser aufwändig
herzustellenden Zwischensockel befestigt werden.
Darüber hinaus können die Zwischensockel nicht flexible für verschiedene
Befestigungsstellen verwendet werden. Für jede Befestigungsstelle an einem Träger
bzw. an verschiedenen Trägern müssen jeweils eigene, an die Anordnung der jeweiligen
Passstiften exakt angepasste Zwischensockel hergestellt werden. Insgesamt muss daher
eine große Anzahl unterschiedlich ausgeprägter Zwischensockel hergestellt, geeignet
gekennzeichnet und bereitgehalten werden.
Nachteilig ist ferner der sich aufgrund des Zwischensockels als zusätzlichem
Aufbauelement ergebende hohe Gesamtaufbau des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs über
dem Träger. Bei standardmäßigen Abmessungen, d.h. einer Gesamthöhe von Träger und
daran befestigtem Prägewerkzeug von 23,8 mm sowie einer Trägerplatte mit einer Dicke
von 18 mm, ist daher für die Anbringung eines derartig aufgebautes Werkzeug am Träger
eine Ausfräsung im Träger mit einer Tiefe von etwa 10 mm erforderlich. Aus Stabilitätsgründen
muss eine Ausfräsung dieser Größenordnung von den im Träger eingebrachten
Schlitzen für die Stanz- bzw. Rilllinien beabstandet sein. Dadurch ist die Positioniermöglichkeit
für ein Präge- und/oder Stanzwerkzeug mit Zwischensockel auf der Trägerplatte eingeschränkt,
insbesondere ist eine Anbringung nahe der Stanz- bzw. Rilllinien nicht möglich.
Aus DE 93 10 298 U1
ist eine Handstanzvorrichtung bekannt. Bei dieser Handstanzvorrichtung wird eine
Oberplatte (Stanzwerkzeug) passgenau über einer Unterplatte (Träger) angeordnet,
und zwar mit Hilfe von Führungsstiften, die an der Unterplatte befestigt bzw. gehaltert
sind und die passgenau zu entsprechenden Bohrungen in der Oberplatte ausgebildet
sind. Dadurch wird eine exakte, fest vorgegebene Anordnung der Oberplatte über der
Unterplatte ermöglicht. Bei dieser Handstanzvorrichtung ist ein Einjustieren der
Platten zueinander, d.h. eine Einstell- bzw. Justierbarkeit der exakten Positionierung
zueinander, nicht vorgesehen. Dementsprechend ist auch eine Reproduzierbarkeit einer
einmal eingestellten Position nicht vorgesehen.
Aus DE 298 02 231 U1
ist eine Vorrichtung zum Spritzgießen von Kunststoffteilen oder zum Stanzen von
Blechen bekannt. In dieser Vorrichtung sind mehrere Platten übereinander angeordnet
und dabei exakt zueinander ausgerichtet. Zur Sicherstellung der Positionierung der
Platten zueinander sind Führungsstangen vorgesehen. Diese Führungsstangen greifen
durch Langlöcher in den Platten hindurch. Auf diese Weise ist jede Führungsstange
in einer Richtung relativ zu den Platten mit Spiel gelagert. Dieses Spiel dient
dazu, die Temperaturausdehnung der Platten zu kompensieren und dadurch ein Verkanten
zu verhindern. Hierzu sind die Langlöcher derart ausgerichtet, dass die exakte Führung.
der Platten durch die Führungsstangen und damit die exakte Positionierung der Platten
erhalten bleibt. Ein Einjustieren der Platten zueinander, d.h. eine Einstell- bzw.
Justierbarkeit der exakten Positionierung zueinander, und eine Reproduzierbarkeit
einer einmal eingestellten Position sind bei dieser bekannten Vorrichtung nicht
vorgesehen.
Eine Vorrichtung zur Befestigung von Druck- und/oder Prägewerkzeugen
an einem Werkzeugträger einer Druckmaschine ist aus DE
101 53 140 A1 bekannt. Bei dieser Vorrichtung ist ein Druck- und/oder Prägewerkzeug
entlang einer Führung verschiebbar und damit seine exakte Position am Werkzeugträger
einstellbar. Eine Reproduzierbarkeit einer einmal eingestellten Position ist bei
der Vorrichtung gemäß 101 53 140 A1 nicht vorgesehen.
Eine weitere Prägevorrichtung ist aus DE
696 16 341 T2 bekannt. Ein Verfahren zur Herstellung von Teilen aus Karton
aus einem vorab gestanzten und gefurchten Werkstück ist in EP
0 683 035 B1 beschrieben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Prägen
und/oder Stanzen mit einer variablen und dennoch leicht, d.h. insbesondere ohne
erneute Justierung, reproduzierbaren Befestigungsposition eines Präge- und/oder
Stanzwerkzeugs an einem Träger anzugeben, bei der die Gesamtaufbauhöhe des Präge-
und/oder Stanzwerkzeugs über der ggf. eingefrästen Trägeroberfläche im Vergleich
zum oben dargelegten Stand der Technik reduziert werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch eine Vorrichtung mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
sind in Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung gemäß Patentanspruch 1 sieht eine Vorrichtung zum Prägen
und/oder Stanzen vor
- – mit mindestens einem Präge- und/oder Stanzwerkzeug,
- – mit einem Träges für das mindestens eine Präge- und/oder Stanzwerkzeug,
- – mit einer oder mehreren ersten Vertiefungen im Träger,
- – mit einem oder mehreren Positioniermitteln,
- – bei der das oder die Positioniermittel reversibel form- und/oder kraftschlüssig
in die ersten Vertiefungen des Trägers eingesetzt oder einsetzbar sind,
- – bei der das oder die Positioniermittel reversibel in beliebigen innerhalb
eines vorgegebenen Toleranzbereichs liegenden Befestigungspositionen am Präge- und/oder
Stanzwerkzeug befestigt oder befestigbar sind, und
- – bei der das Präge- und/oder Stanzwerkzeug mit dem oder den daran befestigten
Positioniermittel(n) vom Träger abnehmbar und auch wieder in derselben durch das
oder die Positioniermittel festgelegten Position auf den Träger montierbar ist.
Der mit der Erfindung erzielte Vorteil bestehen insbesondere darin,
dass die einmal festgelegte Position des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs an dem Träger
durch entsprechende Befestigung von Positianiermitteln am Werkzeug speicherbar wird
oder reproduzierbar ist. Diese Positioniermittel müssen nicht individuell für eine
bestimmte Befestigungsstelle angefertigt werden, sie können standardisiert sein
und sind daher bei entsprechender Standardisierung der ersten Vertiefungen in den
Trägern flexibel, d.h. für verschiedene Befestigungsstellen, verwendbar. Durch die
Merkmale des Patentanspruchs 1 wird daher eine Vorrichtung geschaffen, die auf einfache
Weise die Speicherung und damit die Wiederherstellung einer einmal im Rahmen einer
vorgegebenen Toleranz eingenommenen Befestigungsposition eines Präge- und/oder Stanzwerkzeugs
an einem Träger ermöglicht.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Gesamtaufbauhöhe
des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs über der ggf. eingefrästen Trägeroberfläche
gegenüber der Gesamtaufbauhöhe eines Präge- und/oder Stanzwerkzeug mit Zwischensockel
gemäß dem Stand der Technik deutlich reduziert ist, da die Positioniermittel bei
der Befestigung des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs am Träger in die ersten Vertiefungen
des Trägers eingesetzt sind und damit im Unterschied zum Zwischensockel keinen oder
zumindest nur einen geringen Beitrag zur Aufbauhöhe leisten. Dadurch ist zur Anbringung
eines erfindungsgemäßen Präge- und/oder Stanzwerkzeugs am Träger bei Standardabmessungen
(Gesamthöhe 23,8 mm, Trägerplattenhöhe 18 mm) im Vergleich zum Stand der Technik
allenfalls eine geringe Einfräsung im Träger, beispielsweise mit einer Tiefe von
etwa 2,5 mm im Vergleich zu 10 mm beim Stand der Technik, erforderlich. Derartige
Ausfräsungen können bis an die ggf. im Träger eingebrachten Schlitze für Stanz-
bzw. Rilllinien herangeführt werden, ohne die Stabilität von darin eingesetzten
Stanz- bzw. Rilllinien wesentlich zu beeinträchtigen. Somit ermöglicht die Präge-
und/oder Stanzvorrichtung gemäß der Erfindung auch eine Positionierung eines Stanz-
und/oder Rillelements nahe den Stanz- bzw. Rilllinien. Darüber hinaus ist auch die
Herstellung einer Einfräsung mit geringerer Tiefe vereinfacht im Vergleich zur Herstellung
einer tieferen Einfräsung.
In einer vorteilhaften Ausführungsform sind im Träger eine oder mehrere
zweite Vertiefungen vorgesehen, die die Befestigungsstellen zum reversiblen Befestigen
des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs am Träger bilden.
Die Bezeichnung der Vertiefungen mit „ersten" und „zweiten"
dient dabei der Unterscheidung zweier verschiedener Arten von Vertiefungen. Gleiches
gilt für die nachfolgend verwendete analoge Bezeichnungsweise für Durchführungen
und Befestigungsmittel.
Eine Weiterbildung der Erfindung gemäß den Merkmalen des Anspruchs
3 sieht eine Vorrichtung vor,
- – mit ersten Durchführungen im Präge- und/oder Stanzwerkzeug an den Stellen,
die in Befestigungsposition des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs an dem Träger über
den ersten Vertiefungen des Trägers liegen,
- – mit zuleiten Durchführungen im Präge- und/oder Stanzwerkzeug an den
Stellen, die in Befestigungsposition des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs an dem Träger
über den zweiten Vertiefungen des Trägers liegen,
- – mit ersten Befestigungsmitteln zur Befestigung der Positioniermittel
an den ersten Durchführungen des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs, und
- – mit zweiten Befestigungsmitteln zur Befestigung des Präge- und/oder
Stanzwerkzeugs über die zweiten Durchführungen des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs
und über die zureiten Vertiefungen des Trägers an dem Träger.
Der Vorteil dieser Weiterbildung liegt in der Bereitstellung einfach
zu handhabender Befestigungssysteme durch geeignete Anordnung von Durchführungen
im Präge- und oder Stanzwerkzeug und durch die dazugehörigen Befestigungsmittel.
Dadurch sind in einfacher Weise sowohl die Positioniermittel am Präge- und/oder
Stanzwerkzeug als auch das Präge- und/oder Stanzwerkzeug am Trägers befestigt oder
befestigbar.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die ersten
und/oder zweiten Vertiefungen im Träger derart ausgebildet, dass sie durch den Träger
hindurchgehen.
Zweckmäßig ist, wenn der Querschnitt der Durchführungen der ersten
und/oder zweiten Durchführungen im Präge- und/oder Stanzwerkzeug kreisförmig ausgebildet
ist. Vorzugsweise sind die ersten und zweiten Durchführungen im Wesentlichen gleich
ausgebildet.
In einer bevorzugten Weiterbildung sind die ersten und zweiten Befestigungsmittel
gattungsgleich, d.h. es handelt sich um ein gleichartiges Befestigungsmittel. Besonders
zweckmäßig ist es, die ersten und zweiten Befestigungsmittel derart auszubilden,
dass sie voneinander unterscheidbare sind. Dies ist beispielsweise durch eine unterschiedliche
Farbgebung erreichbar. Dadurch ist auch dann, wenn das Präge- und/oder Stanzwerkzeug
am Träger befestigt ist, erkennbar, welche Befestigungsmittel das Werkzeug am Träger
und welche Befestigungsmittel die Positioniermittel am Werkzeug befestigen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die Außenform und die Außenabmessungen der Positioniermittel zumindest teilweise
der Form und den Abmessungen der ersten Vertiefungen des Trägers entsprechen. Ergänzend
kann vorgesehen sein, dass die ersten Vertiefungen im Träger und die Positioniermittel
jeweils aus Bereichen mit unterschiedlichem Querschnitt bestehen. Eine konkrete
Ausgestaltung hierzu sieht gemäß Anspruch 11 vor,
- – dass die ersten Vertiefungen an der dem Präge- und/oder Stanzwerkzeug
zugewandten Oberfläche des Trägers einen ersten Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem
Querschnitt und daran anschließend einen zweiten Bereich mit kreisförmigem Querschnitt
aufweisen, der vollständig vom Querschnitt des ersten Bereichs überdeckt wird, und
- – dass die Positioniermittel einen ersten Bereich mit im Wesentlichen
rechteckigem Querschnitt und daran anschließend einen zweiten Bereich mit kreisförmigem
Querschnitt aufweisen, der vollständig vom Querschnitt des ersten Bereichs überdeckt
wird.
Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass sich die Positioniermittel
nur bis zu einer durch die Ausgestaltung der ersten und zweiten Bereiche der ersten
Vertiefungen und der Positioniermittel bestimmten Tiefe in die
ersten Vertiefungen einsetzen lassen. Die Positioniermittel nehmen daher beim Einschieben
bis zum Anschlag in die ersten Vertiefungen eine definierte Position ein. Ferner
gewährleistet der Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt die Verdrehsicherheit
des in die ersten Vertiefungen eingebrachten Positioniermittels.
Vorzugsweise sind bei einer derartige Ausgestaltung der Erfindung
die Querschnittsabmessungen (Länge, Breite) des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem
Querschnitt bei den ersten Vertiefungen in mindestens einer Richtung größer als
die entsprechenden Abmessungen des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
der Positioniermittel. Dies ermöglicht die einfache Herausnahme des in die erste
Vertiefung eingesetzten Positioniermittels, beispielsweise mit einem Greifwerkzeug,
da durch die größeren Abmessungen der ersten Vertiefung ein Eingreifen in die Vertiefung
auch bei eingesetztem Positioniermittel und dadurch ein seitliches Angreifen des
Positioniermittels möglich ist.
Vorteilhaft bei dieser Ausgestaltung der Erfindung ist, wenn
- – die ersten Vertiefungen im Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem
Querschnitt eine Länge zwischen 9 mm und 13 mm, insbesondere von 11 mm, und eine
Breite zwischen 4 mm und 8 mm, insbesondere von 6 mm, und eine Tiefe zwischen 0,5
mm und 2 mm, insbesondere von 1 mm, aufweisen, und/oder
- – die Positioniermittel im Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
eine Länge, die zwischen 0,5 mm und 2 mm, insbesondere 1 mm, kleiner ist als die
Länge des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt der ersten Vertiefungen,
und eine Breite, die im Wesentlichen der Breite des Bereichs mit im Wesentlichen
rechteckigem Querschnitt der ersten Vertiefungen entspricht, und eine Höhe, die
im Wesentlichen der Tiefe des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
der ersten Vertiefungen entspricht, aufweisen.
Beim Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt der ersten
Vertiefungen ist dabei mit „Länge" die größere Seitenlänge des Querschnitts
parallel zur Oberfläche des Trägers bezeichnet, mit „Breite" die entsprechende
kleinere Seitenlänge. „Tiefe" bezeichnet hier die Ausdehnung dieses Bereichs
in den Träger hinein.
Die Bezeichnungen „Länge" und „Breite" des Bereichs
mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt des Positionierungsmittels sind in
Analogie zu den Bezeichnungen der Abmessung der ersten Vertiefungen zu verstehen.
Der Bezeichnung „Höhe" beim Positioniermittels entspricht die Bezeichnung
„Tiefe" bei der ersten Vertiefung.
Die Höhe des kreisförmigen Bereichs des Positioniermittels ist prinzipiell
beliebig. Sie sollte allerdings mindestens 3 mm, vorzugsweise 5 mm betragen, um
einen stabilen Form- und/oder Kraftschluss mit den ersten Vertiefungen zu gewährleisten.
Allerdings darf sie nicht so groß sein, dass sie bei Einschub des Positioniermittels
in die erste Vertiefung bis zum Anschlag über die gegenüberliegende Seite des Trägers
hinausragt.
Die Tiefe des kreisförmigen Bereichs der ersten Vertiefung im Träger
muss mindestens der Länge des kreisförmigen Bereichs der Positioniermittel entsprechen.
Vorteilhafterweise reicht der kreisförmige Bereich der ersten Vertiefungen durch
den Träger hindurch.
Die oben beschriebene Ausgestaltung der Erfindung gemäß Anspruch 11
oder eine ihrer ebenfalls beschriebenen Weiterbildungen kann ferner derart ausgebildet
sein, dass bei Einsatz der Positioniermittel bis zum Anschlag in die ersten Vertiefungen,
d.h. bis die in Richtung Träger weisende Unterseite des im Wesentlichen rechteckigen
Bereichs des Positioniermittels den Träger berührt, die Oberfläche des Trägers an
der dem Präge- und/oder Stanzwerkzeug zugewandten Seite und die nach außen weisende
Oberfläche der Positioniermittel eine im Wesentlichen plane Gesamtfläche bilden.
Vorteil diese Weiterbildung ist, dass das Präge- und/oder Stanzwerkzeug direkt an
die Oberfläche des Trägers angelegt oder anlegbar ist.
Die Ausgestaltung gemäß Anspruch 11 oder eine ihrer Weiterbildungen
kann zweckmäßigerweise derart ausgebildet sein, dass die bis zum Anschlag in die
ersten Vertiefungen des Trägers eingesetzten Positioniermittel in dem Träger durch
Form- und/oder Kraftschluss der Bereiche mit rundem Querschnitt in Richtung parallel
zur Oberfläche des Trägers fixiert sind, Dies bedeutet, dass die horizontale Position
der Positioniermittel und damit des an ihnen befestigten Präge- und/oder Stanzwerkzeugs
exakt definiert ist.
Vorteilhaft zur Befestigung der Positioniermittel ist, dass diese
in einer Weiterbildung der Erfindung mit mindestens einem Innengewinde versehen
sind. Dieses ist so angeordnet, dass es bei Einsatz der Positioniermittel in die
ersten Vertiefungen von der dem Präge- und/oder Stanzwerkzeug zugewandten Seite
des Trägers aus zugänglich ist. Vorzugsweise gehen diese Innengewinde durch die
Positioniermittel hindurch.
Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn als erste Befestigungsmittel Gewindeschrauben
verwendet werden, deren Gewinde dem Innengewinde in den Positioniermitteln entsprechen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die zweiten Vertiefungen
des Trägers mit Innengewinden versehen. Diese können beispielsweise durch Einpressen
von Metalleinsätzen mit entsprechendem Innengewinde in die zweiten Vertiefungen
erzeugt werden.
Zweckmäßig ist hier die Verwendung von Gewindeschrauben als zweite
Befestigungsmittel, deren Gewinde dem Innengewinde der zweiten Vertiefungen entsprechen.
In einer konkreten Ausgestaltung weisen die Innengewinde in den Positioniermitteln
und in den zweiten Vertiefungen den gleichen Durchmesser auf. Insbesondere kann
der Nenndurchmesser beider Innengewinde zwischen 1 mm und 8 mm, insbesondere bei
3 mm, liegen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
dass die Querschnittsabmessungen der ersten und zweiten Durchführungen im Präge-
und/oder Stanzwerkzeug im Wesentlichen größer sind als die Querschnittsabmessungen
der durch die jeweiligen Durchführungen hindurchgeführten Bereiche der jeweils zugeordneten
ersten und zweiten Befestigungsmittel. Dadurch wird der Toleranzbereich der Befestigungsposition
des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs an dem Träger im Wesentlichen durch diese Querschnittsabmessungen
bestimmt. Dies hat den Vorteil, dass der Toleranzbereich dadurch auf einfache Weise
vorgegeben oder vorgebbar ist.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist der Durchmesser der ersten
und/oder der zweiten Durchführungen durch das Präge- und/oder Stanzwerkzeug zwischen
1 und 5 mm, insbesondere zwischen 2 bis 3 mm, vorzugsweise 2,5 mm, größer als der
Gewindedurchmesser der jeweils zugeordneten Befestigungsmittel.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Positioniermittel
aus Metall, insbesondere Aluminium oder Stahl, oder aus Kunststoff bestehen.
Bevorzugt sind die Durchführungen durch das Präge- und/oder Stanzwerkzeug
mit Laserstrahl oder Bohrer oder Fräser erzeugt. Ferner kann auch die Herstellung
der Vertiefungen im Träger mit Laserstrahl oder Bohrer oder Fräser erfolgen.
In einer Weiterbildung der Erfindung sind auf dem Träger mehrere Präge-
und/oder Stanzwerkzeuge befestigt oder befestigbar. Eine vorteilhafte Ausführung
dieser Weiterbildung sieht vor, dass die jeweilige Befestigungsstelle verschiedener
Präge- und/oder Stanzwerkzeuge auf dein Träger durch unterschiedliche Anordnung
der Vertiefungen im Träger, insbesondere der ersten Vertiefungen, und eine entsprechende
Anordnung der dazugehörigen Durchführungen des jeweiligen Präge- und/oder Stanzwerkzeugs
eindeutig vorgegeben und damit nicht verwechselbar ist. Dadurch wird das versehentliche
Anbringen eines Präge- und/oder Stanzwerkzeugs an einer falschen Befestigungsstelle
verhindert.
Dieses eindeutige Zuordnung der Befestigungsstellen eines Trägers
zu den Werkzeugen lässt dich auch für eine eindeutige Zuordnung auf mehreren Trägern
einsetzen. Dadurch wird verhindert, dass ein Werkzeug auf einem falschen Träger
angeordnet wird.
Zur Festlegung der Orientierung des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs
an der jeweiligen Befestigungsstelle an dem Träger ist es vorteilhaft, die Anordnung
der Vertiefungen im Träger und entsprechend die Anordnung der dazugehörigen Durchführungen
des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs eindeutig vorzunehmen und dadurch die Befestigung
des Werkzeugs nur in einer Orientierung zu ermöglichen.
In einer weitern vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Träger als Trägerplatte ausgeführt. Zweckmäßigerweise besteht er im Wesentlichen
aus einem druckbeständigen Kunststoff oder Verbundwerkstoff, insbesondere Hartpapier-
oder Glashartgewebe-Faserverbundwerkstoff (z.B. Pertinax®) oder Verbundwerkstoff
aus Kunstharz und Glasgewebe (z.B. Vetronit®), oder aus Metall, insbesondere
Aluminium oder Stahl.
In einer weiteren Ausgestaltung ist das Präge- und/oder Stanzwerkzeug
einstückig, es kann im Wesentlichen aus Metall, insbesondere Messing oder Magnesium
oder Aluminium oder Stahl, oder aus druckbeständigem Kunststoff bestehen.
In einer alternativen Ausgestaltung umfasst das Präge- und/oder Stanzwerkzeug
eine Grundplatte und ein darauf angebrachtes Präge- und/oder Stanzmittel. Die Grundplatte
kann im Wesentlichen aus einem druckbeständigen Kunststoff oder einem, insbesondere
mehrlagigen, Verbundwerkstoff, insbesondere Hartpapier- oder Glashartgewebe-Faserverbundwerkstoff
(z.B. Pertinax®) oder Verbundwerkstoff aus Kunstharz und Glasgewebe
(z.B. Vetronit®), oder aus Metall, insbesondere Aluminium oder Stahl,
oder aus Holz bestehen. Das Präge- und/oder Stanzmittel kann aus Metall, insbesondere
Messing oder Magnesium oder Aluminium oder Stahl, oder druckbeständigem Kunststoff
oder einem, insbesondere mehrlagigen, Verbundwerkstoff, insbesondere Hartpapier-
oder Glashartgewebe-Faserverbundwerkstoff (z.B. Pertinax®) oder Verbundwerkstoff
aus Kunstharz und Glasgewebe (z.B. Vetronit®), bestehen.
In einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung sind an dem Träger,
an dem ein oder mehrere Präge- und/oder Stanzwerkzeuge befestigt oder befestigbar
sind, auch Stanz- und/oder Rillelemente zum Stanzen und/oder Rillen eines Werkstücks,
insbesondere aus Kartonage, eingesetzt oder einsetzbar. Dadurch entsteht eine Vorrichtung,
die – eingesetzt in eine Stanz- und Prägemaschine – das Stanzen, Rillen
und Prägen eines Werkstücks in einem Arbeitsgang ermöglicht.
Die beschriebenen Positioniermittel können als eigenständige Teile
ausgeführt sein. Sie können aber auch als Komponenten des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs
ausgebildet sein.
Insgesamt wird mit diesen Ausgestaltungen eine Vorrichtung zum Prägen
und/oder Stanzen eines Werkstücks mit einer variablen und dennoch leicht reproduzierbaren
Befestigungsposition eines Präge- und/oder Stanzwerkzeugs an einem Träger geschaffen.
Die hierfür verwendeten Positioniermittel sind flexibel einsetzbar, d.h. unabhängig
von einem konkreten Präge- und/oder Stanzwerkzeug und unabhängig
von einer bestimmten Befestigungsposition. Sie sind daher standardisierbar und somit
auch einfach herstellbar.
Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale
und Vorteile anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung
zum Prägen und Stanzen,
2 ein auf den Träger montiertes Prägewerkzeug
(Vergrößerung aus 1),
3 ein nicht montiertes Prägewerkzeug,
4 erste und zweite Vertiefungen im Träger
(Vergrößerung aus 1),
5 eine dreidimensionale Ansicht des Positioniermittels
aus zwei verschiedenen Blickwinkeln,
6 eine Draufsicht auf ein am Träger befestigtes
Prägewerkzeug,
7 einen Schnitt entlang der Linie A-A
in 6 und
8 einen Schnitt entlang der Linie B-B
in 6.
Einander entsprechende Teile sind in den 1
bis 8 mit denselben Bezugszeichen versehen.
In 1 ist ein Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung zum Prägen und Stanzen 2 dargestellt. In die Schlitze eines
Trägers, der hier als Trägerplatte 3 ausgeführt ist, sind mehrere Stanzelemente
4 zum Stanzen eines Werkstücks und Rillelemente 5 zum Rillen eines
Werkstücks eingesetzt. Ferner ist ein Präge- und/oder Stanzwerkzeug zu sehen, das
hier als reines Prägewerkzeug 6 ausgeführt ist und an die Trägerplatte
3 montiert ist. Zu erkennen sind außerdem mehrere erste Vertiefungen
7, zweite Vertiefungen 8 und in die Trägerplatte 3 eingesetzte
Positioniermittel 9. In der Anbringung der ersten Vertiefungen
7 und zweiten Vertiefungen 8 ist dabei bewusst keine Regelmäßigkeit
zu erkennen. Dadurch sollen die Durchführungen der über den jeweiligen Vertiefungen
anbringbaren Präge- und/oder Stanzwerkzeuge individuell entsprechend den jeweiligen
Vertiefungen angeordnet sein und somit eine verwechslungsfreie Montage verschiedener
Präge- und/oder Stanzwerkzeuge auf der Trägerplatte sicherstellen. In
1 ist ferner zu erkennen, dass die Stellen der Trägerplatte
3, an denen die Möglichkeit zur Anbringung von Präge- und/oder Stanzwerkzeugen
besteht, als Absenkung 22 ausgebildet sind, d.h. sie sind durch Ausfräsung
gegenüber der Trägerplattenoberfläche 21 abgesenkt, und zwar beispielsweise
um etwa 2,5 mm.
2 zeigt als vergrößerte Ausschnittsdarstellung
von 1 das auf die Trägerplatte 3 montierte
Prägewerkzeug 6. Das Prägewerkzeug 6 ist im dargestellten Beispiel
von in der Trägerplatte 3 eingesetzten Rillelementen 5 umgeben.
Das Prägewerkzeug 6 setzt sich zusammen aus einer Grundplatte
10 und einem darauf angebrachten Prägemittel 11. Das Prägewerkzeug
6 ist über erste Durchführungen (nicht dargestellt) und über erste Befestigungsmittel,
hier erste Schrauben 12, mit Positioniermitteln 9 (in
2 nicht dargestellt, siehe 7
und 8) verbunden. Die ersten Schrauben 12
sind mit ersten Beilagscheiben 13 versehen. Ferner ist das Prägewerkzeug
6 über zweite Befestigungsmittel, hier zweite Schrauben 14, an
der Trägerplatte 3 befestigt. Die zweiten Schrauben 14 unterscheiden
sich in ihrer Farbe (in 2 schwarz dargestellt) von
den ersten Schrauben 12 (in 2 weiß dargestellt).
Die zweiten Schrauben 14 sind mit zweiten Beilagscheiben 15 versehen.
3 zeigt ein weiteres Prägewerkzeug
16 im unmontierten Zustand, ohne angebrachte Positioniermittel. Dieses
Prägewerkzeug 16 entspricht in seinem Aufbau dem Prägewerkzeug
6 aus 1 und 2,
es setzt sich aus einer Grundplatte 17 und einem darauf angebrachten Prägemittel
18 zusammen. Zu sehen sind hier die ersten Durchführungen 19 und
die zweiten Durchführungen 20, die hier identisch ausgebildet sind. Die
ersten Durchführungen dienen der Befestigung der Positioniermittel am Prägewerkzeug,
die zweiten Durchführungen der Befestigung des Positionierwezkzeugs an der Trägerplatte
(beides in 3 nicht dargestellt). Die ersten Durchführungen
19 und die zweiten Durchführungen 20 im Prägewerkzeug
16 sind an anderen Stellen des Prägewerkzeugs angebracht als die Durchführungen
im Prägewerkzeug 6 aus 1 und 2.
Im Prägewerkzeug 6 befinden sich die ersten und zweiten Durchführungen
an den Stellen, an denen die ersten Schrauben 12 bzw. die zweiten Schrauben
14 zu sehen sind. Durch diese unterschiedliche Anordnung der Durchführung
können die Prägewerkzeuge 6 und 16 nur an den für sie bestimmten
Montageorten an der Trägerplatte 3 angebracht werden, ein Vertauschen ist
nicht möglich. Außerdem erlaubt die Anordnung der Durchführungen bei beiden Prägewerkzeugen
6 und 16 die Anbringung auf der Trägerplatte 3 nur in
einer Orientierung. Dadurch wird ein verdrehtes Anbringen des Prägewerkzeugs, beispielsweise
um 180°, verhindert.
4 zeigt als vergrößerte Ausschnittsdarstellung
von 1 erste Vertiefungen 7, zweite Vertiefungen
8 sowie in erste Vertiefungen 7 eingesetzte Positioniermittel
9. Zu sehen ist die in die Trägerplattenoberfläche 21 eingefräste
Absenkung 22 des Bereichs der Trägerplatte 3, an dem Präge- und/oder
Stanzwerkzeuge angebracht werden können. Ferner ist die konkrete Ausführung der
ersten Vertiefungen 7 mit einem Bereich mit im Wesentlichem rechteckigem
Querschnitt 23 zu erkennen, wobei die Ecken 25 des Rechtecks
24 abgerundet sind. Ein Bereich mit kreisförmigem Querschnitt
26, der durch die Trägerplatte hindurch reicht (nicht dargestellt), schließt
an den Bereich mit rechteckigem Querschnitt 23 an. Zu sehen ist, dass der
Querschnitt parallel zur Trägerplattenoberfläche 21 des
Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt 23 den Querschnitt
parallel zur Trägerplattenoberfläche 21 des Bereichs mit kreisförmigem
Querschnitt 26 überdeckt.
In 4 ist ferner zu sehen, dass die zweiten
Vertiefungen 8 im hier dargestellten Ausführungsbeispiel mit einem kreisförmigen
Querschnitt ausgebildet sind. In die zweiten Vertiefungen 8 sind Gewinde
27 durch in die zweiten Vertiefungen 8 eingepresste Metalleinsätze
28 eingebracht. Diese Gewinde 27 dienen der Aufnahme der zweiten
Schrauben 14 und damit der Befestigung eines Präge- und/oder Stanzwerkzeugs
6, 16, 34 an der Trägerplatte 3.
Weiterhin ist in 4 dargestellt, dass
die Positioniermittel 9 in die ersten Vertiefungen 7 der Trägerplatte
3 eingesetzt sind. Dabei ergibt sich ein Formschluss und/oder Kraftschluss
(nicht dargestellt) zwischen den Positioniermitteln 9 und den ersten Vertiefungen
7, so dass die Positioniermittel 9 in horizontaler Richtung, d.h.
parallel zur Txägerplattenoberfläche 21, fixiert sind. In 4
ist ferner zu sehen, dass in die Positioniermittel 9 Innengewinde
29 eingebracht sind, die durch die Positioniermittel 9 hindurchgehen
(vgl. 5). Dieses Innengewinde 29 dienen der
Aufnahme der ersten Schrauben 14 und damit der Befestigung der Positioniermittel
9 an einem Präge- und/oder Stanzwerkzeug 6, 16,
34. Im dargestellten Ausführungsbeispiel entsprechen die Innengewinde
29 in den Positioniermitteln 9 den Gewinden 27 in den
zweiten Vertiefungen 8.
Eine konkrete Ausbildung der Positioniermittel 9 ist in
5 aus zwei verschiedenen Blickrichtungen dargestellt.
Zu erkennen ist, dass sich die Positioniermittel 9 aus einem Bereich mit
im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt 30 und aus einem Bereich mit kreisförmigem
Querschnitt 31 zusammensetzen. Das Rechteck 32 der Positioniermittel
9 ist an seinen Schmalseiten 33 nach außen gewölbt. Dabei sind
die Abmessungen der Positioniermittel 9 so gewählt, dass sie sich in die
ersten Vertiefungen 7 einsetzen lassen und bei vollständigem Einsatz bis
zum Anschlag mit der Absenkung 22 eine plane Oberfläche bilden (vgl.
4). In 4 ist dabei zu
sehen, dass die Länge a des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
30 des Positioniermittels 9 kleiner ist als die Länge b des Bereichs
mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt 23 der ersten Vertiefungen
7. Dadurch wird ein einfaches Herausnehmen der Positioniermittel
9 aus den ersten Vertiefungen 7 ermöglicht. Die Breite c des Bereichs
mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt 30 des Positioniermittels
9 und die Breite d des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
23 der ersten Vertiefungen 7 sind im Wesentlichen gleich groß.
6 zeigt die Draufsicht auf ein weiteres
Prägewerkzeug 34, das einstückig ausgeführt ist, d.h. nicht zweigeteilt
aus einer Grundplatte mit darauf angebrachtem Prägemittel besteht. Die Befestigung
dieses Prägewerkzeugs 34 an der Trägerplatte 3 ist anhand der
Schnittzeichnungen 7 und 8
entlang der Schnittlinien A-A bzw. B-B dargestellt.
Zu sehen ist eine Absenkung 22 der Trägerplatte
3 in dem Bereich, in dem Präge- und/oder Stanzwerkzeuge an die Trägerplatte
montiert werden können, gegenüber der Trägerplattenoberfläche 21. Ferner
ist zu erkennen, wie das Positioniermittel 9 in die erste Vertiefung
7 eingesetzt ist. Der Bereich mit kreisförmigem Querschnitt 31
des Positioniermittels 9 ist formschlüssig und/oder kraftschlüssig mit
dem Bereich mit kreisförmigem Querschnitt 26 der ersten Vertiefung
27 verbunden. Der Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
30 des Positioniermittels 9 ist bis zum Anschlag, d.h. bis seine
Unterseite 36 die Trägerplatte 3 in der ersten Vertiefung
7 berührt, in den Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
23 der ersten Vertiefungen 7 eingeführt. Das Positioniermittel
9 bildet mit der Absenkung 22 eine plane Oberfläche, an der das
einstückige Prägewerkzeug 34 anliegt.
Das Positioniermittel 9 ist über die erste Durchführung
19 des Prägewerkzeugs 34 mit einer ersten Schraube 12
am Prägewerkzeug 34 befestigt. An der ersten Schraube 12 ist eine
erste Beilagscheibe 13 angebracht. Das Prägewerkzeug 34 ist über
die zweite Durchführung 20 mit der zweiten Schraube 14 an der
zweiten Vertiefung 8 der Trägerplatte 3 befestigt. An der zweiten
Schraube 14 ist eine zweite Beilagscheibe 15 angebracht. Die erste
Beilagscheibe 13 und die zweite Beilagscheibe 15 sind identische
ausgebildet.
Die erste Schraube 12 und die zweite Schraube 14
versinken, wenn sie bis zum Anschlag in die jeweiligen Gewinde eingedreht sind,
vollständig in den Vertiefungen 35 des Prägewerkzeugs 34. Dadurch
ist sichergestellt, dass die Schraubköpfe den Prägevorgang nicht behindern.
7 zeigt, dass die ersten Vertiefungen
7 und die zweiten Vertiefungen 8 durch die Trägerplatte
3 hindurchgehen.
In 7 ist ferner zu erkennen, dass der
Durchmesser der ersten Durchführung 19 im Prägewerkzeug 34 deutlich
größer ist als der Gewindedurchmesser der ersten Schraube 12. Gleiches
gilt – im konkreten Ausführungsbeispiel sogar bei identischen Abmessungen
– für den Durchmesser der zweiten Durchführung 20 im Prägewerkzeug
34 und den Gewindedurchmesser der zweiten Schraube 14. Dadurch
sind die Schrauben 12 bzw. 14 in Relation zu den Durchführungen
19 bzw. 20 horizontal, d.h. parallel zur Trägerplattenoberfläche
21, beweglich. Hieraus ergibt sich die Variabilität der exakten Befestigungsposition
des Prägewerkzeugs 34 auf der Trägerplatte 3.
Die einmal einjustierte Position des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs
6, 16, 34 auf der Trägerplatte 3 lässt sich
dadurch speichern, dass diese Position zunächst durch Festdrehen der zweiten Schrauben
14 festgelegt wird. Dadurch ist das Präge- und/oder Stanzwerkzeug
34 über die zweiten Durchführungen 20 fest an die zweiten Vertiefungen
8 des Trägers 3 montiert. Die eigentliche Speicherung
der Position, die die exakte Wiederherstellung dieser Position nach einer Abnahme
des Werkzeugs 34 vom Träger 3 ermöglicht, erfolgt durch anschließendes
Festdrehen der ersten Schrauben 12. Dadurch werden die in die ersten Vertiefungen
7 eingesetzten Positioniermittel 9 an dem Präge- und/oder Stanzwerkzeug
6, 16, 34 befestigt. Das Präge- und/oder Stanzwerkzeug
6, 16, 34 lässt sich nunmehr vom Träger 3 abnehmen
durch Lösen der zweiten Schrauben 14. Da die Positioniermittel
9 weiterhin fest über die ersten Schrauben 12 mit dem Präge- und/oder
Stanzwerkzeug 6, 16, 34 verbunden sind, werden diese
dabei aus den ersten Vertiefungen 7 herausgenommen. Bei der erneuten Montage
des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs 6, 16, 34 an der Trägerplatte
3 wird die ursprüngliche Position durch das Einführen der am Präge- und/oder
Stanzwerkzeug 6, 16, 34 befestigten Positioniermittel
9 in die ersten Vertiefungen 7 der Trägerplatte 3 reproduziert.
Die erneute Befestigung des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs 6,
16, 34 am Träger 3 erfolgt wiederum durch Festdrehen
der zweiten Schrauben 14.
2
- Vorrichtung zum Prägen und/oder Stanzen
3
- Trägerplatte)
4
- Stanzelement
5
- Rillelement
6
- Prägewerkzeug
7
- erste Vertiefung
8
- zweite Vertiefung
9
- Positioniermittel
10
- Grundplatte
11
- Prägemittel
12
- Erste Schraube
13
- Erste Beilagscheibe
14
- Zweite Schraube
15
- Zweite Beilagscheibe
16
- Weiteres Prägewerkzeug
17
- Grundplatte
18
- Prägemittel
19
- Erste Durchführung
20
- Zweite Durchführung
21
- Trägerplattenoberfläche
22
- Absenkung
23
- Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt (erste
Ver
- tiefung 7)
24
- Rechteck (zu 23)
25
- abgerundete Ecke des Rechtecks 24
26
- Bereich mit kreisförmigem Querschnitt (erste Vertiefung
7)
27
- Gewinde (zweite Vertiefung 8)
28
- Metalleinsatz
29
- Innengewinde (Positioniermittel 9)
30
- Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
- (Positioniermittel 9)
31
- Bereich mit kreisförmigem Querschnitt (Positioniermittel
9)
32
- Rechteck (zu 30)
33
- Schmalseite des Rechtecks 32
34
- weiteres, einstückiges Prägewerkzeug
35
- Vertiefung im Prägewerkzeug 34
36
- Unterseite des Bereichs 30
a
- Länge des Rechtecks 32
b
- Länge des Rechtecks 24
c
- Breite des Rechtecks 32
d
- Breite des Rechtecks 24
|
| Anspruch[de] |
- Vorrichtung zum Prägen und/oder Stanzen (2) eines Werkstücks,
insbesondere aus Kartonage,
a) mit mindestens einen: Präge- und/oder Stanzwerkzeug (6, 16,
34),
b) mit einem Träger (3) für das mindestens eine Präge- und/oder Stanzwerkzeug
(6, 16, 34),
c) mit einer oder mehreren ersten Vertiefungen (7) im Träger,
d) mit einem oder mehreren Positioniermitteln (9),
e) bei der das oder die Positioniermittel (9) reversibel form-
und/oder kraftschlüssig in die ersten Vertiefungen (7) des Trägers (3)
eingesetzt oder einsetzbar sind,
f) bei der das oder die Positioniermittel (9) reversibel in beliebigen
innerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereichs liegenden Befestigungspositionen am
Präge- und/oder Stanzwerkzeug (6, 16, 34) befestigt oder
befestigbar sind, und
g) bei der das Präge- und/oder Stanzwerkzeug (6, 16,
34) mit dem oder den daran befestigten Positioniermittel(n) (9)
vorn Träger (3) abnehmbar und auch wieder in derselben durch das oder die
Positioniermittel (9) festgelegten Position auf den Träger (3)
montierbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1,
a) mit einer oder mehreren zweiten Vertiefungen (8) im Träger (3},
b) bei der die zweiten Vertiefungen (8) des Trägers (3) die Montagestellen
zum reversiblen Befestigen des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs (6,
16, 34) am Träger (3) bilden.
- Vorrichtung nach Anspruch 2,
a) mit ersten Durchführungen (19) im Präge- und/oder Stanzwerkzeug (6,
16, 34) an den Stellen, die in Befestigungsposition des Präge-
und/oder Stanzwerkzeugs (6, 16, 34) an dem Träger (3)
über den ersten Vertiefungen (7) des Trägers (3) liegen,
b) mit zweiten Durchführungen (20) im Präge- und/oder Stanzwerkzeug (6,
16, 34) an den Stellen, die in Befestigungsposition des Präge-
und/oder Stanzwerkzeugs (6, 16, 34) an dem Träger (3)
über den zweiten Vertiefungen (8) des Trägers (3) liegen,
c) mit ersten Befestigungsmitteln (12) zur Befestigung der Positioniermittel
(9) an den ersten Durchführungen (19) des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs
(6, 16, 34), und
d) mit zweiten Befestigungsmitteln (14) zur Befestigung des Präge- und/oder
Stanzwerkzeugs (6, 16, 34) über die zweiten Durchführungen
(20) des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs (6, 16,
34) und über die zweiten Vertiefungen (8) des Trägers (3)
an dem Träger (3).
- Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die ersten Vertiefungen (7)
und/oder die zweiten Vertiefungen (8) im Träger (3) durch den
Träger (3) hindurchgehen.
- Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, bei der der Querschnitt der ersten
Durchführungen (19) und/oder zweiten Durchführungen (20) im Präge-
und/oder Stanzwerkzeug (6, 16, 34) kreisförmig ausgebildet
ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, bei der die ersten Durchführungen
(19) und zweiten Durchführungen (20) im Wesentlichen gleich ausgebildet
sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, bei der die ersten Befestigungsmittel
(12) und zweiten Befestigungsmittel (14) gattungsgleich sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, bei der die ersten Befestigungsmittel
(12) und zweiten Befestigungsmittel (14) voneinander unterscheidbar
sind, insbesondere durch unterschiedliche Farbgebung.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, bei der die Außenform
und die Außenabmessungen der Positioniermittel (9) zumindest teilweise
der Form und den Abmessungen der ersten Vertiefungen (7) des Trägers (3)
entsprechen.
- Vorrichtung nach Anspruch, 9, bei der die ersten Vertiefungen (7)
im Träger (3) und die Positioniermittel (9) jeweils aus Bereichen
mit unterschiedlichem Querschnitt bestehen.
- Vorrichtung nach Anspruch 10,
a) bei der die ersten Vertiefungen (7) an der dem Präge- und/oder Stanzwerkzeug
(6, 16, 34) zugewandten Oberfläche des Trägers einen
ersten Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt (23) und daran
anschließend einen zweiten Bereich mit kreisförmigem Querschnitt (26) aufweisen,
der vollständig vom Querschnitt des ersten Bereichs überdeckt wird, und
b) bei der die Positioniermittel (9) einen ersten Bereich mit im Wesentlichen
rechteckigem Querschnitt (30) und daran anschließend einen zweiten Bereich
mit kreisförmigem Querschnitt (31) aufweisen, der vollständig vom Querschnitt
des ersten Bereichs überdeckt wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 11, bei der die Querschnittsabmessungen
(Länge, Breite) des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt (23)
bei den ersten Vertiefungen (7) in mindestens einer Richtung größer sind
als die entsprechenden Abmessungen des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem
Querschnitt (30) der Positioniermittel (9).
- Vorrichtung nach Anspruch 12, bei der
a) die ersten Vertiefungen (7) im Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem
Querschnitt (23) eine Länge zwischen 9 mm und 13 mm, insbesondere von 11
mm, und eine Breite zwischen 4 mm und 8 mm, insbesondere von 6 mm, und eine Tiefe
zwischen 0,5 mm und 2 mm, insbesondere von 1 mm, aufweisen, und/oder
b) die Positionierungsmittel (9) im Bereich mit im Wesentlichen rechteckigem
Querschnitt (30) eine Länge, die zwischen 0,5 mm und 2 mm, insbesondere
1 mm, kleiner ist als die Länge des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
(23) der ersten Vertiefungen (7), und eine Breite, die im Wesentlichen
der Breite des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt
(23) der ersten Vertiefungen (7) entspricht, und eine Höhe, die
im Wesentlichen der Tiefe des Bereichs mit im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt
(23) der ersten Vertiefungen (7) entspricht, aufweisen.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, bei der bei Einsatz
der Positioniermittel (9) bis zum Anschlag in die ersten Vertiefungen (7)
die Oberfläche des Trägers (3) an der dem Präge- und/oder Stanzwerkzeug
(6, 16, 34) zugewandten Seite und die nach außen weisende
Oberfläche der Positioniermittel (9) eine im Wesentlichen plane Gesamtfläche
bilden.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, bei der die bis zum
Anschlag in die ersten Vertiefungen (7) des Trägers (3) eingesetzten
Positioniermittel (9) in dem Träger (3) durch Form- und/oder Kraftschluss
der Bereiche mit kreisförmigem Querschnitt (26, 31) in Richtung
parallel zur Oberfläche des Trägers friert sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 15, bei der die Positioniermittel
(9) mit jeweils mindestens einem Innengewinde (29) versehen sind,
das so angeordnet ist, dass es bei Einsatz des Positioniermittels (9) in
eine erste Vertiefung (7) von der dem Präge- und/oder Stanzwerkzeug (6,
16, 34) zugewandten Seite des Trägers (3) aus zugänglich
ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 16, bei der die Innengewinde (29)
in den Positioniermitteln (9) durch diese hindurchgehen.
- Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, bei der als erste Befestigungsmittel
(12) Gewindeschrauben verwendet werden, deren Gewinde dem Innengewinde
(29) in den Positioniermitteln (9) entsprechen.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 18, bei der die zweiten
Vertiefungen (8) des Trägers (3) mit Innengewinden (27)
versehen sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 19, bei der das Innengewinde (27)
in den zweiten Vertiefungen (8) durch Einpressen von Metalleinsätzen (28)
mit entsprechendem Innengewinde in die zweiten Vertiefungen (8) erzeugt
wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, bei der als zweite Befestigungsmittel
(14) Gewindeschrauben verwendet werden, deren Gewinde den Innengewinden
(27) der zweiten Vertiefungen (8) entsprechen.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18 und nach einem der
Ansprüche 19 bis 21, bei der die Innengewinde (29, 27) in den
Positioniermitteln (9) und in den zweiten Vertiefungen (8) den
gleichen Durchmesser aufweisen.
- Vorrichtung nach Anspruch 22, bei der der Nenndurchmesser der Innengewinde
(29, 27) in den Positioniermitteln (9) und in den zweiten
Vertiefungen (8) zwischen 1 mm und 8 mm, insbesondere bei 3 mm, liegt.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 23, bei der die Querschnittsabmessungen
der ersten Durchführungen (19) und zweiten Durchführungen (20)
im Präge- und/oder Stanzwerkzeug (6, 16, 34) im Wesentlichen
größer sind als die Querschnittsabmessungen der durch die jeweiligen Durchführungen
(19, 20) hindurchgeführten Bereiche der jeweils zugeordneten ersten
Befestigungsmittel (12) und zweiten Befestigungsmittel (14).
- Vorrichtung nach Anspruch 24, bei der der Durchmesser der ersten Durchführungen
(19) und/oder der zweiten Durchführungen (20) durch das Präge-
und/oder Stanzwerkzeug (6 ,16, 34) zwischen 1 mm und
5 mm, insbesondere zwischen 2 mm und 3 mm, vorzugsweise 2,5 mm, größer ist als der
Gewindedurchmesser der jeweils zugeordneten Befestigungsmittel (12,
14).
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 25, bei der die Positioniermittel
(9) aus Metall, insbesondere Aluminium oder Stahl, oder aus Kunststoff
bestehen.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 26, bei der die Durchführungen
(19, 20) durch das Präge- und/oder Stanzwerkzeug (6,16,34)
und/oder die Vertiefungen (7, 8) im Träger (3) mit Laserstrahl
oder Bohrer oder Fräsen erzeugt sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 27, bei der auf dem Träger
(3) mehrere Präge- und/oder Stanzwerkzeuge (6, 16,
34) befestigt oder befestigbar sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 28, bei der die jeweilige Befestigungsstelle
verschiedener Präge- und/oder Stanzwerkzeuge (6, 16,
34) auf dem Träger (3) durch unterschiedliche Anordnung der Vertiefungen
(7, 8) im Träger (3), insbesondere der ersten Vertiefungen
(7), und eine entsprechende Anordnung der dazugehörigen Durchführungen
(19, 20) des jeweiligen Präge- und/oder Stanzwerkzeugs (6,
16, 34) eindeutig vorgegeben und nicht verwechselbar ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 29, bei der die Orientierung
eines Präge- und/oder Stanzwerkzeugs (6, 16, 34) an dem
Träger (3) eindeutig durch entsprechende Anordnung der Vertiefungen (7,
8) im Träger (3) und eine entsprechende Anordnung der dazugehörigen
Durchführungen (19, 20) des Präge- und/oder
Stanzwerkzeugs (6, 16, 34) festgelegt ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Träger
(3) als Trägerplatte ausgeführt ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Träger
(3) im Wesentlichen aus einem druckbeständigen Kunststoff oder Verbundwerkstoff,
insbesondere Hartpapier- oder Glashartgewebe-Faserverbundwerkstoff oder Verbundwerkstoff
aus Kunstharz und Glasgewebe, oder aus Metall, insbesondere Aluminium oder Stahl,
besteht.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Präge-
und/oder Stanzwerkzeug (34) einstückig ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 33, bei der das Präge- und/oder Stanzwerkzceg
(34) im Wesentlichen aus Metall, insbesondere Messing oder Magnesium oder
Aluminium oder Stahl, oder druckbeständigem Kunststoff besteht.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, bei der das Präge-
und/oder Stanzwerkzeug (6, 16) eine Grundplatte (10,
17) und ein darauf angebrachtes Präge- und/oder Stanzmittel (11,
18) umfasst.
- Vorrichtung nach Anspruch 35, bei der die Grundplatte (10,
17) des Präge- und/oder Stanzwerkzeugs (6, 16) im Wesentlichen
aus einem druckbeständigen Kunststoff oder einem, insbesondere mehrlagigen, Verbundwerkstoff,
insbesondere Hartpapier- oder Glashartgewebe-Faserverbundwerkstoff oder Verbundwerkstoff
aus Kunstharz und Glasgewebe, oder aus Metall, insbesondere Aluminium oder Stahl,
oder aus Holz besteht.
- Vorrichtung nach Anspruch 35 oder 36, bei der das Präge- und/oder
Stanzmittel (11, 18) im Wesentlichen aus Metall, insbesondere
Messing oder Magnesium oder Aluminium oder Stahl, oder druckbeständigem Kunststoff
oder einem, insbesondere mehrlagigen, Verbundwerkstoff, insbesondere Hartpapier-
oder Glashartgewebe-Faserverbundwerkstoff oder Verbundwerkstoff aus Kunstharz und
Glasgewebe, besteht.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der in den
Träger (3), an dem ein oder mehrere Präge- und/oder Stanzwerkzeuge befestigt
oder befestigbar sind, Stanz- und/oder Rillelemente (4, 5) zum
Stanzen und/oder Rillen eines Werkstücks, insbesondere aus Kartonage, eingesetzt
oder einsetzbar sind.
Es folgen 6 Blatt Zeichnungen
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