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Dokumentenidentifikation DE10319833B3 16.09.2004
Titel Vorrichtung zur Reparatur von Klappen in einem Schacht, insbesondere von Kaltluftklappen in einem Kohlefallschacht
Anmelder Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG, 03050 Cottbus, DE
Erfinder Bäjen, Wolfgang, 04651 Bad Lausick, DE;
Kloss, Bernd, 04552 Borna, DE
DE-Anmeldedatum 24.04.2003
DE-Aktenzeichen 10319833
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 16.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 16.09.2004
IPC-Hauptklasse F23K 3/06
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reparatur von Klappen in einem Schacht, insbesondere von Kaltluftklappen in einem Kohlefallschacht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Schächte voneinander abzuschotten, um Reparaturarbeiten gefahrlos durchzuführen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass in dem Kohlefallschacht (3) in Höhe der Kontrollluken (6) ein transportables Abschottungssystem (1) angeordnet ist, wobei an beiden Kontrolllukenflanschen (7) je ein Winkel (19) mit einer lösbaren Verbindung angebracht ist, an beiden Winkeln (19) beidseitig je eine Rohrhalterung (18), bestehend aus einer oberen und einer unteren Rohrschelle, fest angeordnet ist, in die beiden jeweils gegenüberliegenden Rohrhalterungen (18) ein Rohr (8) eingelegt ist, wobei an beiden Rohren (8) je ein Abschottungsblech (10) befestigt ist, welches sich jeweils vom Rohr (8) bis zur Kohlefallschachtwandung (9) erstreckt und umlaufend mit seiner Außenkante unterhalb der Höhe der Rohre (8) an der Kohlefallschachtwandung (9) anliegt, zwischen den beiden Rohren (8) mittig ein mit längs durchgehenden Stabilierungsblechen (11) versehenes Deckblech (12) einglegt und mit einem Keil (13) an einem Bolzen (14) arretiert ist, wobei der Bolzen (14) beidseitig mit einer Sechskantmutter (15) und je einer Öse (16) fixiert ist, wobei die Ösen (16) oben auf dem Rohr (8) außer mittig nach außen aufgesetzt ist.
Des weiteren ist der Keil (13) aus Holz und/oder aus Metall ausgeführt. Das rechte und das ...

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reparatur von Klappen in einem Schacht, insbesondere von Kaltluftklappen in einem Kohlefallschacht.

Es ist bekannt, dass unmittelbar im geschützten Bereich zwischen einem Kohlefallschacht und einer Rauchgasrücksaugung eine oder mehrere Kaltluftklappen eingebaut sind. Diese Kaltluftklappen zwischen dem Zuteilen und der Rauchgasrücksaugung sind nach außen öffnend angeordnet. In Höhe der Kaltluftklappen sind zwei Kontrollluken angeordnet. Die Kontrollluken werden geöffnet, um die Kaltluftklappen von außen durch die Öffnung der Kontrollluken zu reparieren. Nachteilig dabei ist, dass diese Reparatur nur bei Außerbetrieb genommen Dampfkessel möglich ist.

Aus der DE 44 38 829 A1 ist eine Einrichtung zur Kaltluftzuführung in eine Kohlenstaub-Ventilatormühle bekannt. Dabei soll an einer Kohlenstaub-Ventilatormühle bei Teillast eine ausreichende Kühlung aller Mühlenbauteile gewährleistet werden. Um das zu erreichen werden eine oder mehrere Kaltluftklappen in einem Kohlefallschacht zwischen dem Zuteilen und der Rauchgasrücksaugung nach außen öffnend angeordnet und mit einem Stellantrieb versehen. Die Kaltluftklappen sind direkt am Kohlefallschacht befestigt. Die Kaltluftklappen sind als Wandteil des Kohlefallschachtes ausgebildet. Des weiteren sind die Kaltluftklappen als innerhalb eines in den Kohlefallschacht eingebundenen Stutzen angeordnet, der gerade oder unter einem bestimmten Winkel zum Kohlefluss angeordnet ist, wobei in dem Stutzen zusätzlich eine Leiteinrichtung angeordnet ist. Dabei können mehrere Kaltluftklappen an einer Seite des Kohlefallschachtes untereinander angeordnet oder mehrer Kaltluftklappen an den gegenüberliegenden Seiten des Kohlefallschachtes in gleicher Höhe oder in der Höhe versetzt angeordnet sein. Nachteilig dabei ist, dass während des Betriebes keine Reparaturarbeiten an Kaltluftklappen und Absperrschiebern nach dem Zuteiler durchgeführt werden können.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Schächte voneinander abzuschotten um Reparaturarbeiten gefahrlos durchzuführen.

Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass in dem Kohlefallschacht in Höhe der Kontrollluken ein transportables Abschottungssytem angeordnet ist, wobei an beiden Kontrolllukenflanschen je ein Winkel mit einer lösbaren Verbindung angebracht ist, an beiden Winkeln beidseitig je eine Rohrhalterung, bestehend aus einer oberen und einer unteren Rohrschelle fest angeordnet ist, in die beiden jeweils gegenüberliegenden Rohrhalterungen ein Rohr eingelegt ist, wobei an beiden Rohren je ein Abschottungsblech befestigt ist, welches sich jeweils vom Rohr bis zur Kohlefallschachtwandung erstreckt und umlaufend mit seiner Außenkante unterhalb der Höhe der Rohre an der Kohlefallschachtwandung anliegt, zwischen den beiden Rohren mittig ein mit längs durchgehenden Stabilisierungsblechen versehenes Deckblech eingelegt und mit einem Keil an einem Bolzen arretiert ist, wobei der Bolzen beidseitig mit einer Sechskantmutter und je einer Öse fixiert ist, wobei die Öse oben auf dem Rohr außer mittig nach außen aufgesetzt ist.

Des weiteren ist der Keil aus Holz und/oder aus Metall ausgeführt. Das rechte und das linke Abschottungsblech sind in einem Winkel von ca. 105 ° zur Senkrechten der Kohlefallschacht-Außenwand angeordnet. Weiterhin ist die Rohrhalterung an dem Kontrolllukenflansch angeschraubt. Die lösbare Verbindung ist eine Verschraubung.

Anhand eines Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher erläutert. Die zugehörigen Zeichnungen zeigen in

1 – eine schematische Darstellung einer Vorrichtung, insbesondere eines transportablen Abschottungssytems, zur Reparatur von Kaltluftklappen

2 – eine schematische Darstellung einer Einordnung der Kontrollluken mit dem Kontrolllukenflansch

3 – eine schematische Darstellung eines im Kohlefallschacht eingelegten transportablen Abschottungssystems

Im geschützten Bereich zwischen dem Kohlefallschacht 3 auf der Luftseite 4 und der Rauchgasrücksaugung 17 auf der Rauchgasseite 5, wobei der Kohlefallschacht 3 im Bereich unter der Kaltluftklappe 2 mit zwei gegenüberliegenden Kontrollluken 6 versehen ist, ist in dem Kohlefallschacht 3 in Höhe der Kontrollluken 6 ein transportables Abschottungssystem 1 angeordnet. Dabei ist an beiden Kontrolllukenflanschen 7 je ein Winkel 19 mit einer lösbaren Verbindung angeordnet. Die lösbare Verbindung ist eine Verschraubung.

Es sind an beiden Winkeln 19 außen beidseitig je eine Rohrhalterung 18 fest angeordnet. Die Rohrhalterung 18 besteht aus einer oberen und einer unteren Rohrschelle (Rohrschellen in den Figuren nicht dargestellt). In die beiden jeweils gegenüberliegenden Rohrhalterungen 18 ist ein Rohr 8 eingelegt. Dabei ist an beiden Rohren 8 je ein Abschottungsblech 10 befestigt ist, welches sich jeweils vom Rohr 8 bis zur Kohlefallschachtwandung 9 erstreckt und umlaufend mit seiner Außenkante unterhalb der Höhe der Rohre 8 an der Kohlefallschachtwandung 9 anliegt. Zwischen den beiden Rohren 8 ist mittig ein mit längs durchgehenden Stabilisierungsblechen 11 versehenes Deckblech 12 eingelegt und mit einem Keil 13 an einem Bolzen 14 arretiert. Die längs durchgehenden Stabilisierungsbleche 11 sind auf dem Deckblech 12 aufgeschweißt. Der Keil 13 ist aus Holz und/oder aus Metall ausgeführt. Es ist der Bolzen 14 beidseitig mit einer Sechskantmutter 15 und je einer Öse 16 fixiert. Dabei ist die Öse 16 oben auf dem Rohr 8 außer mittig nach außen aufgesetzt. Das rechte und das linke Abschottungsblech 10 sind in einem Winkel von ca. 105° zur Senkrechten der Kohlefallschachtwandung 9 angeordnet. Die Rohrhalterung 18 ist an dem Kontrolllukenflansch angeschraubt (1, 2 und 3).

Die Wirkungsweise ist folgende:

Bekannt ist, dass der Kohlefallschacht 3 in direkter Verbindung zum Rauchgas steht. Bei Störungen entsteht in der Brennkammer ein Überdruck. Die Rauchgase werden folglich nach außen gedrückt. Das führt dazu, dass während des Blockbetriebes gefahrlos keine Reparaturen in den Schächten durchgeführt werden können. Um das zu gewährleisten, wird für die Reparatur von Kaltluftklappen 2 ein transportables Abschottungssystem 1 eingehangen. Mit dem eingehangenen transportablen Abschottungssystem 1 wird der Dampfkessel vor dem Einzug von Falschluft geschützt. Außerdem wird ein Überdruck in den Schächten verhindert. So werden Schächte voneinander abgeschottet. Das transportable Abschottungssystem 1 wird aus mehreren Einzelteilen vor Ort unmittelbar am und im Schacht zusammengesetzt. Als Erstes werden vor Ort unmittelbar im geschützten Bereich zwischen dem Kohlefallschacht 3 auf der Luftseite 4 und einer Rauchgasrücksaugung 17 auf der Rauchgasseite 5 im Bereich unter der Kaltluftklappe 2 zwei gegenüberliegende mit Kontrolllukenflanschen 7 ausgestattete Kontrolluken 6 geöffnet.

An den beiden außen befindlichen Kontrolllukenflanschen 7 wird jeweils ein Winkel 19 mit einer lösbaren Verbindung angebracht, d.h. angeschraubt. An den Winkel 19 wird außen rechts und links eine Rohrhalterung 18, die jeweils aus einer oberen und einer unteren Rohrschelle besteht, fest angebracht. Auf der linken Seite des Kohlefallschachtes 3 wird in die linke Kontrollluke 6 das Rohr 8 eingeschoben, durch den Kohlefallschacht 3 hindurchgeschoben bis es auf der rechten Seite durch die Kontrolluke 6 herausragt. Jetzt wird das Rohr 8 jeweils in die gegenüberliegenden Rohrschellen eingelegt. Das Rohr 8, an dem oben außermittig eine Öse 16 und mittig in Längsrichtung ein Abschottungsblech 10 angeschweißt ist, was in Länge und Breite dem Abstand zur Kohlefallschachtwandung 9 des Kohlefallschachtes 3 mißt, wird so lange in der Rohrhalterung 18 verdreht eingelegt, bis es fest an der Kohlefallschachtwandung 9 anliegt. Die Rohrschellen werden nun verschlossen. Danach wird das zweite Rohr 8 auf die gleiche Art und Weise eingeführt, verdreht und in die beiden verbleibenden gegenüberliegenden Rohrschellen eingelegt. Die Rohrschellen werden ebenfalls verschlossen. Das rechte und das linke Abschottungsblech 10 nimmt einen Winkel von ca. 105 ° zur Senkrechten der Kohlefallschachtwandung 9 ein. Durch die 105 ° verklemmt sich das Abschottungsblech 10 selbständig im Kohlefallschacht.

Nun wird durch die linke Kontrollluke 6 zwischen den beiden Rohren 8 mittig ein mit längs durchgehenden Stabilisierungsblechen 11 versehenes Deckblech 12 eingeschoben und fest auf die beiden Rohre 8 gelegt. Die beiden Ösen 16, welche auf dem Rohr 8 oben außer mittig aufgesetzt sind, werden mit einem Bolzen 14 verbunden. Der Bolzen 14 wird beidseitig mit einer Sechskantmutter 15 fixiert. Dies bewirkt ein nochmaliges Andrücken der beiden Abschottungsbleche 10 an die Kohlefallschachtwandung 9. Die Abdichtung der Luftseite 4 gegenüber der Rauchgasseite 5 wird dadurch nochmals positiv unterstützt. Zusätzlich wird ein Keil 13 zwischen den Bolzen 14 und das Deckblech 12 arretiert. Das Abschottungssystem 1 wird rechts und links an der Kohlefallschachtwandung 9 fest angeordnet und führt so zum Schutz bei Überdruck.

Mit Hilfe des transportablen Abschottungssystems 1 wird während des Blockbetriebes ein möglicher Reparaturbereich im Mühlensystem erweitert.

Mit dem transportablen Abschottungssystem 1 können alle Arten von Schächten voneinander getrennt werden, so dass nachfolgend Reparaturen gefahrlos und abgeschottet durchgeführt werden können (1, 2 und 3).

Durch die Erfindung werden folgende Vorteile erreicht:

  • 1. Durch das transportable Abschottungssystem wird während des Blockbetriebes eine Reparatur im Feuerungssystem ermöglicht.
  • 2. Im Bereich der Kaltluftklappe, des Kohlefallschachtes und des Kohleeinfallschiebers sind Reparaturen während des Blockbetriebes gefahrlos möglich.
  • 3. Der Sicherheitsfaktor als Arbeitsschutz wird erhöht.
  • 4. Das Eindringen von Falschluft in den Dampfkessel wird verhindert.
  • 5. Die erfinderische Lösung kann auch bei Kohlezuteilern vorgenommen werden.
  • 6. Schutz vor Überdruck des Dampfkessels bei Störungen.

1 Abschottungssytem 2 Kaltluftklappe 3 Kohlefallschacht 4 Luftseite 5 Rauchgasseite 6 Kontrollluke 7 Kontrolllukenflansch 8 Rohr 9 Kohlefallschachtwandung 10 Abschottungsblech 11 Stabilisierungsblech 12 Deckblech 13 Keil 14 Bolzen 15 Sechskantmutter 16 Öse 17 Rauchgasrücksaugung 18 Rohrhalterung 19 Winkel

Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Reparatur von Klappen in einem Schacht, insbesondere von Kaltluftklappen (2) in einem Kohlefallschacht (3), unmittelbar im geschützten Bereich zwischen dem Kohlefallschacht (3) auf der Luftseite (4) und einer Rauchgasrücksaugung (17) auf der Rauchgasseite (5), wobei der Kohlefallschacht (3) im Bereich unter der Kaltluftklappe (2) mit zwei gegenüberliegenden Kontrollluken (6) versehen ist, gekennzeichnet dadurch, dass in dem Kohlefallschacht (3) in Höhe der Kontrollluken (6) ein transportables Abschottungssytem (1) angeordnet ist, wobei an beiden Kontrolllukenflanschen (7) je ein Winkel (19) mit einer lösbaren Verbindung angebracht ist, an beiden Winkeln (19) beidseitig je eine Rohrhalterung (18), bestehend aus einer oberen und einer unteren Rohrschelle fest angeordnet ist, in die beiden jeweils gegenüberliegenden Rohrhalterungen (18) ein Rohr (8) eingelegt ist, wobei an beiden Rohren (8) je ein Abschottungsblech (10) befestigt ist, welches sich jeweils vom Rohr (8) bis zur Kohlefallschachtwandung (9) erstreckt und umlaufend mit seiner Außenkante unterhalb der Höhe der Rohre (8) an der Kohlefallschachtwandung (9) anliegt, zwischen den beiden Rohren (8) mittig ein mit längs durchgehenden Stabilisierungsblechen (11) versehenes Deckblech (12) eingelegt und mit einem Keil (13) an einem Bolzen (14) arretiert ist, wobei der Bolzen (14) beidseitig mit einer Sechskantmutter (15) und je einer Öse (16) fixiert ist, wobei die Öse (16) oben auf dem Rohr (8) außer mittig nach außen aufgesetzt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass der Keil (13) aus Holz und/oder aus Metall ausgeführt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass das rechte und das linke Abschottungsblech (10) in einem Winkel von ca. 105 ° zur Senkrechten der Kohlefallschachtwandung (9) angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Rohrhalterung (18) an dem Kontrolllukenflansch (7) angeschraubt ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die längs durchgehenden Stabilisierungsbleche (11) auf dem Deckblech (12) aufgeschweißt sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch dass die lösbare Verbindung eine Verschraubung ist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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