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Dokumentenidentifikation DE202004003222U1 16.09.2004
Titel Dekorationsgegenstand nach Art eines Tannenbaums
Anmelder Jahn, Barbara, 45896 Gelsenkirchen, DE;
Kreuteler, Ingeborg, 52428 Jülich, DE
Vertreter BAUER WAGNER PRIESMEYER, Patent- und Rechtsanwälte, 52080 Aachen
DE-Aktenzeichen 202004003222
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 16.09.2004
Registration date 12.08.2004
Application date from patent application 27.02.2004
IPC-Hauptklasse A41G 1/00
IPC-Nebenklasse A47G 33/06   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Dekorationsgegenstand nach Art eines Tannenbaums, der ausgehend von einem Fuß entlang eines Stamms zu einer Spitze konisch zuläuft und eine Mehrzahl von Ästen aufweist, die ausgehend von einem Verbindungselement in eine jeweils von dem Stamm weg weisende Richtung verlaufen.

Derartige tannenbaumförmige Dekorationsgegenstände finden in christlich geprägter Tradition als sogenannter Christ- oder Weihnachtsbaum Verwendung. Seit dem 16. Jahrhundert weist der ursprünglich mit Äpfeln, Nüssen und Süßigkeiten behängte Baum als Requisit nachreformatorischer Weihnachts- und Verkündigungsspiele bildlich einerseits auf den Paradiesbaum und anderseits auf den Baum des Kreuzes hin. Die Verwendung eines immergrünen Nadelbaums wird darüber hinaus im Hinblick auf Treue im Glauben, auf die Kraft der Glaubenssätze und auf das ewige Leben gedeutet.

Neben natürlichen Bäumen – insbesondere Tannen und Fichten – werden zunehmend auch künstliche Dekorationsgegenstände eingesetzt, die entweder das Aussehen des natürlichen Baumes möglichst naturgetreu nachzuahmen versuchen oder von diesem in einzelnen Merkmalen bewusst abweichen.

So offenbart beispielsweise die DE 3737971 A1 einen Dekorationsgegenstand mit einem Gestell aus einem senkrecht stehenden „Stamm" und an diesem befestigten, radial in den Raum abstehenden Leisten. Eine Einhüllende des Gestells weist die typisch konische Form eines Tannenbaums auf. Die Leisten werden mit einem textilen Überzug versehen, der durch Farbe und Volumen den Eindruck eines „Baumes" vermitteln soll.

In der DE 100 15 998 A1 ist ein flächiger Dekorationsgegenstand beschrieben, der Stamm und Äste eines natürlichen Baums lediglich durch gerade Holzleisten andeutet, jedoch im Gesamteindruck gleichfalls unzweideutig einen Baum darstellt.

AUFGABE

Aufgabe der Erfindung ist es, einen Dekorationsgegenstand vorzuschlagen, der für Lagerung, Transport und Versand platzsparend zu verpacken, leicht und schnell montierbar und hierbei preisgünstig herzustellen ist und im montierten Zustand den räumlichen Eindruck eines Tannenbaums vermittelt.

LÖSUNG

Die Aufgabe wird nach der Endung dadurch gelöst, dass Äste im mit dem Stamm verbundenen Zustand in dem Verbindungselement um den Stamm schwenkbar sind, wobei die Verbindungselemente jeweils benachbarter Äste auf einander aufliegen.

So können die Äste im montierten Zustand derart geschwenkt werden, dass sie in einer gemeinsamen Ebene liegen. Erfindungsgemäße Dekorationsgegenstände weisen dann senkrecht zu dieser Ebene nur eine geringe Ausdehnung auf und können zur Lagerung beispielsweise in der Ebene liegend gestapelt oder stehend an eine Wand gelehnt werden. Das Schwenken in eine gemeinsame Ebene wird dann vereinfacht, wenn benachbarte Äste eine ähnliche Form aufweisen oder mindestens in der Ebene nicht überlappen.

Ausgehend von diesem Zustand können die um den Stamm schwenkbaren Äste zum „Aufstellen" des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstandes aus der gemeinsamen Ebene heraus geschwenkt werden, wodurch unmittelbar wieder der räumliche Eindruck eines Tannenbaums vermittelt wird. Hierzu müssen nicht alle Äste um den Stamm schwenkbar sein – die Äste, die auch im „aufgestellten" Zustand in der gemeinsamen Ebene liegen sollen, können mit dem Stamm fest verbunden sein. Hierdurch wird die Stabilität des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands verbessert.

Die auf einander aufliegenden Verbindungselemente erhöhen die Stabilität des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstandes und ermöglichen so eine leichtere – und damit kostengünstigere – Konstruktion des Stammes. Darüber hinaus kann so durch wahlweise Einfügen oder Entfernen einzelner Äste die Höhe des Dekorationsgegenstandes an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden.

Besonders bevorzugt sind an einem erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstand jeweils zwei in entgegengesetzten Richtungen verlaufende Äste mit einem gemeinsamen Verbindungselement fest verbunden. So werden die im Kontakt zwischen Verbindungselement und Stamm durch das Gewicht der Äste auftretenden Momente wenn nicht ausgeglichen, so doch zumindest signifikant reduziert. Das Verbindungselement und der Stamm können dann angepasst an die Belastung schwächer ausgelegt und mit vermindertem Materialaufwand kostengünstiger gefertigt werden.

Ein Ast an einem erfidungsgemäßen Dekorationsgegenstand verläuft vorzugsweise gerade. Er kann so wiederum besonders kostengünstig aus einem stabförmigen Halbfabrikat abgelängt werden. Alternativ kann ein Ast auch eine geschwungene Form aufweisen. Der Ast kann hierzu beispielsweise in einem Spritzgussverfahren gefertigt oder aus einem Draht gebogen werden.

Vorteilhafter Weise ist für einen Ast im mit dem Stamm verbundenen Zustand eine Vorzugsposition vorgegeben. Durch die Vorgabe einer Vorzugsposition wird das Aufstellen des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands vereinfacht. Die Vorzugsposition kann beispielsweise durch Anbringen von Raststufen zwischen benachbarten Ästen oder auch durch Aufmalen von Hilfslinien angegeben sein. Alternativ ermöglicht gerade auch das Offenlassen der Position des Astes im aufgestellten Zustand einerseits einen besonderen Reiz durch spielerisches Ausprobieren beim Aufstellen und andererseits eine weitgehend individuelle Aufstellung des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands.

Eine solche Vorzugsposition eines Astes an einem endungsgemäßen Dekorationsgegenstand kann insbesondere derart gewählt sein, dass die Richtung eines Astes in der Vorzugsposition von Richtungen an dem Stamm benachbarter Äste abweicht. Die Anordnung der Äste an dem Dekorationsgegenstand vermittelt so einen besonders gleichmäßigen, quasi „natürlichen" Eindruck und an den frei stehenden Enden der Äste können Kerzen angebracht werden, ohne darüber liegende Äste zu beeinträchtigen. Darüber hinaus können die Gewichte der Äste besonders gut zu Ausgleich gebracht werden.

Äste eines endungsgemäßen Dekorationsgegenstands können beispielsweise aus Holz gefertigt sein. Der erfindungsgemäße Dekorationsgegenstand vermittelt dann zumindest durch den Werkstoff den Eindruck von „Natürlichkeit". Grundsätzlich kann ein Ast eines endungsgemäßen Dekorationsgegenstands aus jedem beliebigen Material – beispielsweise Metall, Kunststoff, Glas, Plexiglas, Papier oder Pappe – gefertigt sein, sofern es die erforderliche Festigkeit aufweist. Auch die Kombination von Materialien innerhalb eines Astes oder die Kombination von Ästen aus verschiedenen Materialien ist möglich.

Äste eines erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands können auch verschiedenfarbig ausgeführt sein. Insbesondere bei Verwendung der Regenbogenfarben bietet der erfindungsgemäße Dekorationsgegenstand dann ein sehr farbenfrohes Bild und wirkt – schon ohne den typischen Christbaumschmuck – wie geschmückt.

Auf die Spitze eines erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands ist bevorzugt ein Aufsatzelement aufsetzbar. Ein Aufsatzelement kann beispielsweise die Form eines Sterns aufweisen, der – in Anlehnung an die biblische Symbolik im Evangelium nach Matthäus – auf den „Stern über Bethlehem" hinweist. Aus der Tradition des Christbaums sind darüber hinaus vielfältige andere Aufsatzelemente – in Gestalt von zwiebelförmigen Turmdächern oder einfachen Kugeln bis hin zu Trompetenengeln und miniaturisierten Krippenszenen – bekannt. An einem Aufsatzelement kann auch besonders einfach ein Werbeaufdruck oder Herstellernachweis für den Dekorationsgegenstand angebracht werden.

Besonders bevorzugt ist der erfindungsgemäße Dekorationsgegenstand mittels des Fußes – insbesondere also ohne weitere Hilfsmittel – aufstellbar. Der Fuß kann hierzu beispielsweise als Bodenspieß ausgebildet sein, so dass der Dekorationsgegenstand im Erdreich aufstellbar ist. Der Fuß kann alternativ auch eine Mehrzahl von Stützen aufweisen, mittels derer der Dekorationsgegenstand an unterschiedlichen Punkten eines zu dem Stamm senkrechten Bodens abstützbar ist. Die Stützen – genauer: ihre Auflagepunkte auf der Stützebene – definieren hierzu selbst eine Ebene.

Vorteilhafter Weise ist auch ein solcher Fuß des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands in die Ebene überführbar, in der im zusammengeklappten Zustand die Äste liegen. Hierzu ist eine Vielzahl von Möglichkeiten von unterschiedlichen Aufstellern bekannt. Beispielsweise kann der Fuß aus zwei (oder mehr) Teilen aufgebaut sein, an denen jeweils mindestens ein Auflagepunkt ausgebildet ist und die gegen einander um die Achse des Stamms verschwenkbar und in einer Gebrauchsstellung arretierbar sind, hierbei aber nicht überlappen, wenn sie in derselben Ebene liegen. Alternativ kann der Fuß auch ganz oder in Teilen abnehmbar sein.

Gleichfalls ist es von Vorteil, wenn ein erfindungsgemäßer Dekorationsgegenstand an seiner Spitze aufhängbar ist. Der Dekorationsgegenstand kann dann beispielsweise ohne Platzverbrauch über Kopfhöhe an einer Raumdecke aufgehängt werden. Eine Aufhängung an der Spitze des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands kann aber auch – insbesondere bei sehr hohen Dekorationsgegenständen oder an stark von Publikum frequentierten Aufstellorten – zur Unterstützung einer Aufstellung auf einem Boden oder zur Absicherung dienen.

Der Stamm eines erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands ist bevorzugt aus Stahl gefertigt. Stahl bietet eine für diese Anwendung ideale Kombination aus Festigkeit und Elastizität und ist zudem als Stangenmaterial in nahezu beliebigen Abmessungen preiswert am Markt verfügbar. Grundsätzlich können auch hier selbstverständlich alle Materialien zu Einsatz kommen, die die erforderliche Festigkeit aufweisen. Insbesondere kann auch der Stamm aus Kunststoff, aus Glas oder Plexiglas oder aus Holz gefertigt sein.

Soll ein erfindungsgemäßer Dekorationsgegenstand ausschließlich – wie oben beschrieben – an seiner Spitze aufgehängt werden, so kann der Stamm alternativ auch aus einem flexiblen Material, beispielsweise einem geflochtenen Stahl- oder Hanfseil bestehen. Bei besonders leichten Konstruktionen – wenn beispielsweise die Äste aus Papier bestehen – kann der Stamm sogar ein Monofilament oder ein verzwirnter Faden sein.

Besonders bevorzugt weisen Äste eines erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands ein Leuchtmittel auf. Die Illumination von Christbäumen ist grundsätzlich bereits seit Anfang des 18. Jahrhunderts bekannt und trägt heutzutage wesentlich zum Gesamteindruck des Dekorationsgegenstands bei.

Vorzugsweise kommt hierbei ein punktförmig leuchtendes Leuchtmittel – eine Kerze, eine Glühbirne oder eine Halogenbirne – zum Einsatz. Diese Leuchtmittel sind wiederum in großer Vielfalt und preisgünstig als Massenware am Markt erhältlich. Alternativ kann auch ein linienförmig leuchtendes Leuchtmittel – ein Lichtleiter oder eine Leuchtstoffröhre – zum Einsatz kommen. Dies ist zwar mit höheren Kosten verbunden, ermöglicht aber erweiterte Möglichkeiten zur Gestaltung des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands.

Ein Leuchtmittel wird vorteilhafter Weise auf den Ast aufgesetzt. Der erfidungsgemäße Dekorationsgegenstand kann so unter Verwendung bekannter Halterungen für das Leuchtmittel konstruktiv besonders einfach – und wiederum kostengünstig – ausgeführt werden. Alternativ ist es aber auch möglich, das Leuchtmittel in den Ast zu integrieren. Beispielsweise kann ein Ast rohrförmig ausgeführt und mit Durchbrüchen versehen werden, wobei das Leuchtmittel in einem Hohlraum im Innern des Astes oder unmittelbar in den Durchbrüchen angeordnet ist. Bei Verwendung von Glas oder Plexiglas kann der Ast selber – als Lichtleiter – als Leuchtmittel dienen. Schließlich ist sogar die Verwendung einer Leuchtstoffröhre als Ast denkbar.

AUSFÜHRUNGSBEISPIEL

Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen in

1 einen fertig montierten erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstand in einer perspektivischen Darstellung,

2 den Fuß des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands in einer Draufsicht,

3 zwei Äste für den erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstand in einer Draufsicht,

4 ein Detail des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands,

5 den erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstand teilweise montiert in einer Seitenansicht,

6 eine alternative Spitze für einen erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstand in einer Seitenansicht und

7 die alternative Spitze in einer Draufsicht.

Der in 1 dargestellte erfindungsgemäße Dekorationsgegenstand 1 weist einen Fuß 2, einen Stamm 3 und eine Mehrzahl von Ästen 4 auf. Der Fuß 2 ist an dem Stamm 3 befestigt und besteht aus zwei länglichen Stützelementen 5, die sich senkrecht zu der Längsachse 6 des Stamms 3 erstrecken und – wie im Detail in 2 gezeigt – gegen einander um diese Längsachse 6 verschwenkbar sind.

Jeweils zwei Äste 4 sind – wie in 3 im Detail dargestellt – aus einem langgestreckten Holzstab mit nicht weiter dargestellten rechteckigem Querschnitt gefertigt und weisen mittig ein gemeinsames Verbindungselement 7 auf. Das Verbindungselement 7 ist eine den Holzstab quer durchdringende Bohrung, durch die im montierten Zustand der Stamm 3 des Dekorationsgegenstands 1 geführt ist.

Die Äste 4 liegen im montierten Zustand des Dekorationsgegenstands 1 auf einander auf. Um das Verschwenken der Äste 4 um die Längsachse 6 des Stamms 3 zu erleichtern, ist – wie in 4 im Detail dargestellt – jeweils zwischen zwei Ästen 4 eine Distanzscheibe 8 angebracht.

Die Länge 9 der einzelnen Äste 4 nimmt – wie in 5 im Detail dargestellt – ausgehend von dem Fuß 2 bis zu der Spitze 10 des Dekorationsgegenstands 1 ab. Die Äste 4 sind in dieser Darstellung in eine Ebene geschwenkt und nehmen so für die Lagerung weniger Platz ein. Der Dekorationsgegenstand 1 läuft mit den nach oben in der Länge abnehmenden Ästen 4 nach Art eines Tannenbaums ausgehend von dem Fuß 2 entlang des Stammes 3 konisch spitz zu.

Auf die Spitze 10 des Dekorationsgegenstands 1 ist ein Aufsatzelement 11 in Form einer klassischen Christbaumspitze aufgesetzt, die Äste 4 sind mit jeweils einer Kerze als Leuchtmittel 12 versehen.

Die 6 und 7 zeigen in zwei Ansichten ein alternatives Aufsatzelement 13 für einen nicht näher dargestellten erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstand. Das Aufsatzelement 13 besteht aus zwei gegeneinander um 90 ° um die Längsachse 14 des Stammes 15 verschwenkten sternförmig ausgeschnittenen Platten 16, die mittig eine kreisförmige Aussparung 17 für eine elektrische Glühbirne 18 aufweisen.

1 Dekorationsgegenstand 2 Fuß 3 Stamm 4 Ast 5 Stützelement 6 Längsachse 7 Verbindungselement 8 Distanzscheibe 9 Länge 10 Spitze 11 Aufsatzelement 12 Leuchtmittel 13 Aufsatzelement 14 Längsachse 15 Stamm 16 Platte 17 Aussparung 18 Glühbirne

Anspruch[de]
  1. 1 Dekorationsgegenstand (1) nach Art eines Tannenbaums, der ausgehend von einem Fuß (2) entlang eines Stamms (3, 15) zu einer Spitze (10) konisch zuläuft und eine Mehrzahl von Ästen (4) aufweist, die ausgehend von einem Verbindungselement (7) in eine jeweils von dem Stamm (3, 15) weg weisende Richtung verlaufen, gekennzeichnet durch Äste (4), die im mit dem Stamm (3, 15) verbundenen Zustand in dem Verbindungselement (7) um den Stamm (3, 15) schwenkbar sind, wobei die Verbindungselemente (7) jeweils benachbarter Äste (4) auf einander aufliegen.
  2. Dekorationsgegenstand (1) nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei in entgegengesetzten Richtungen verlaufende Äste (4) mit einem gemeinsamen Verbindungselement (7) fest verbunden sind.
  3. Dekorationsgegenstand (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ast (4) gerade verläuft.
  4. Dekorationsgegenstand nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für einen Ast (4) im mit dem Stamm (3) verbundenen Zustand eine Vorzugsposition vorgegeben ist.
  5. Dekorationsgegenstand nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass in der Vorzugsposition die Richtung eines Astes (4) von Richtungen an dem Stamm (3) benachbarter Äste (4) abweicht.
  6. Dekorationsgegenstand (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Äste (4) aus HoIz gefertigt sind.
  7. Dekorationsgegenstand (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Äste (4) verschiedenfarbig ausgeführt sind.
  8. Dekorationsgegenstand (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Aufsatzelement (11, 13), das auf die Spitze (10) aufsetzbar ist.
  9. Dekorationsgegenstand (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mittels des Fußes (2) aufstellbar ist.
  10. Dekorationsgegenstand (1) nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (2) in die Ebene überführbar ist.
  11. Dekorationsgegenstand nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er an der Spitze aufhängbar ist.
  12. Dekorationsgegenstand (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stamm (3, 15) aus Stahl gefertigt ist.
  13. Dekorationsgegenstand (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Äste (4) ein Leuchtmittel (12) aufweisen.
  14. Dekorationsgegenstand (1) nach dem vorgenannten Anspruch, gekennzeichnet durch ein punktförmig leuchtendes Leuchtmittel (12).
  15. Dekorationsgegenstand (1) nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (12) auf den Ast (4) aufgesetzt ist.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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