Die Erfindung betrifft einen Dekorationsgegenstand nach Art eines
Tannenbaums, der ausgehend von einem Fuß entlang eines Stamms zu einer Spitze konisch
zuläuft und eine Mehrzahl von Ästen aufweist, die ausgehend von einem Verbindungselement
in eine jeweils von dem Stamm weg weisende Richtung verlaufen.
Derartige tannenbaumförmige Dekorationsgegenstände finden in christlich
geprägter Tradition als sogenannter Christ- oder Weihnachtsbaum Verwendung. Seit
dem 16. Jahrhundert weist der ursprünglich mit Äpfeln, Nüssen und Süßigkeiten behängte
Baum als Requisit nachreformatorischer Weihnachts- und Verkündigungsspiele bildlich
einerseits auf den Paradiesbaum und anderseits auf den Baum des Kreuzes hin. Die
Verwendung eines immergrünen Nadelbaums wird darüber hinaus im Hinblick auf Treue
im Glauben, auf die Kraft der Glaubenssätze und auf das ewige Leben gedeutet.
Neben natürlichen Bäumen – insbesondere Tannen und Fichten –
werden zunehmend auch künstliche Dekorationsgegenstände eingesetzt, die entweder
das Aussehen des natürlichen Baumes möglichst naturgetreu nachzuahmen versuchen
oder von diesem in einzelnen Merkmalen bewusst abweichen.
So offenbart beispielsweise die DE
3737971 A1 einen Dekorationsgegenstand mit einem Gestell aus einem senkrecht
stehenden „Stamm" und an diesem befestigten, radial in den Raum abstehenden
Leisten. Eine Einhüllende des Gestells weist die typisch konische Form eines Tannenbaums
auf. Die Leisten werden mit einem textilen Überzug versehen, der durch Farbe und
Volumen den Eindruck eines „Baumes" vermitteln soll.
In der DE 100 15 998 A1
ist ein flächiger Dekorationsgegenstand beschrieben, der Stamm und Äste eines natürlichen
Baums lediglich durch gerade Holzleisten andeutet, jedoch im Gesamteindruck gleichfalls
unzweideutig einen Baum darstellt.
AUFGABE
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Dekorationsgegenstand vorzuschlagen,
der für Lagerung, Transport und Versand platzsparend zu verpacken, leicht und schnell
montierbar und hierbei preisgünstig herzustellen ist und im montierten Zustand den
räumlichen Eindruck eines Tannenbaums vermittelt.
LÖSUNG
Die Aufgabe wird nach der Endung dadurch gelöst, dass Äste im mit
dem Stamm verbundenen Zustand in dem Verbindungselement um den Stamm schwenkbar
sind, wobei die Verbindungselemente jeweils benachbarter Äste auf einander aufliegen.
So können die Äste im montierten Zustand derart geschwenkt werden,
dass sie in einer gemeinsamen Ebene liegen. Erfindungsgemäße Dekorationsgegenstände
weisen dann senkrecht zu dieser Ebene nur eine geringe Ausdehnung auf und können
zur Lagerung beispielsweise in der Ebene liegend gestapelt oder stehend an eine
Wand gelehnt werden. Das Schwenken in eine gemeinsame Ebene wird dann vereinfacht,
wenn benachbarte Äste eine ähnliche Form aufweisen oder mindestens in der Ebene
nicht überlappen.
Ausgehend von diesem Zustand können die um den Stamm schwenkbaren
Äste zum „Aufstellen" des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstandes aus der
gemeinsamen Ebene heraus geschwenkt werden, wodurch unmittelbar wieder der räumliche
Eindruck eines Tannenbaums vermittelt wird. Hierzu müssen nicht alle Äste um den
Stamm schwenkbar sein – die Äste, die auch im „aufgestellten" Zustand
in der gemeinsamen Ebene liegen sollen, können mit dem Stamm fest verbunden sein.
Hierdurch wird die Stabilität des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands verbessert.
Die auf einander aufliegenden Verbindungselemente erhöhen die Stabilität
des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstandes und ermöglichen so eine leichtere
– und damit kostengünstigere – Konstruktion des Stammes. Darüber hinaus
kann so durch wahlweise Einfügen oder Entfernen einzelner Äste die Höhe des Dekorationsgegenstandes
an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden.
Besonders bevorzugt sind an einem erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstand
jeweils zwei in entgegengesetzten Richtungen verlaufende Äste mit einem gemeinsamen
Verbindungselement fest verbunden. So werden die im Kontakt zwischen Verbindungselement
und Stamm durch das Gewicht der Äste auftretenden Momente wenn nicht ausgeglichen,
so doch zumindest signifikant reduziert. Das Verbindungselement und der Stamm können
dann angepasst an die Belastung schwächer ausgelegt und mit vermindertem Materialaufwand
kostengünstiger gefertigt werden.
Ein Ast an einem erfidungsgemäßen Dekorationsgegenstand verläuft vorzugsweise
gerade. Er kann so wiederum besonders kostengünstig aus einem stabförmigen Halbfabrikat
abgelängt werden. Alternativ kann ein Ast auch eine geschwungene Form aufweisen.
Der Ast kann hierzu beispielsweise in einem Spritzgussverfahren gefertigt oder aus
einem Draht gebogen werden.
Vorteilhafter Weise ist für einen Ast im mit dem Stamm verbundenen
Zustand eine Vorzugsposition vorgegeben. Durch die Vorgabe einer Vorzugsposition
wird das Aufstellen des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands vereinfacht. Die
Vorzugsposition kann beispielsweise durch Anbringen von Raststufen zwischen benachbarten
Ästen oder auch durch Aufmalen von Hilfslinien angegeben sein. Alternativ ermöglicht
gerade auch das Offenlassen der Position des Astes im aufgestellten Zustand einerseits
einen besonderen Reiz durch spielerisches Ausprobieren beim Aufstellen und andererseits
eine weitgehend individuelle Aufstellung des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands.
Eine solche Vorzugsposition eines Astes an einem endungsgemäßen Dekorationsgegenstand
kann insbesondere derart gewählt sein, dass die Richtung eines Astes in der Vorzugsposition
von Richtungen an dem Stamm benachbarter Äste abweicht. Die Anordnung der Äste an
dem Dekorationsgegenstand vermittelt so einen besonders gleichmäßigen, quasi „natürlichen"
Eindruck und an den frei stehenden Enden der Äste können Kerzen angebracht werden,
ohne darüber liegende Äste zu beeinträchtigen. Darüber hinaus können die Gewichte
der Äste besonders gut zu Ausgleich gebracht werden.
Äste eines endungsgemäßen Dekorationsgegenstands können beispielsweise
aus Holz gefertigt sein. Der erfindungsgemäße Dekorationsgegenstand vermittelt dann
zumindest durch den Werkstoff den Eindruck von „Natürlichkeit". Grundsätzlich
kann ein Ast eines endungsgemäßen Dekorationsgegenstands aus jedem beliebigen Material
– beispielsweise Metall, Kunststoff, Glas, Plexiglas, Papier oder Pappe –
gefertigt sein, sofern es die erforderliche Festigkeit aufweist. Auch die Kombination
von Materialien innerhalb eines Astes oder die Kombination von Ästen aus verschiedenen
Materialien ist möglich.
Äste eines erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands können auch verschiedenfarbig
ausgeführt sein. Insbesondere bei Verwendung der Regenbogenfarben bietet der erfindungsgemäße
Dekorationsgegenstand dann ein sehr farbenfrohes Bild und wirkt – schon ohne
den typischen Christbaumschmuck – wie geschmückt.
Auf die Spitze eines erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands ist
bevorzugt ein Aufsatzelement aufsetzbar. Ein Aufsatzelement kann beispielsweise
die Form eines Sterns aufweisen, der – in Anlehnung an die biblische Symbolik
im Evangelium nach Matthäus – auf den „Stern über Bethlehem" hinweist.
Aus der Tradition des Christbaums sind darüber hinaus vielfältige andere Aufsatzelemente
– in Gestalt von zwiebelförmigen Turmdächern oder einfachen Kugeln bis hin
zu Trompetenengeln und miniaturisierten Krippenszenen – bekannt. An einem
Aufsatzelement kann auch besonders einfach ein Werbeaufdruck oder Herstellernachweis
für den Dekorationsgegenstand angebracht werden.
Besonders bevorzugt ist der erfindungsgemäße Dekorationsgegenstand
mittels des Fußes – insbesondere also ohne weitere Hilfsmittel – aufstellbar.
Der Fuß kann hierzu beispielsweise als Bodenspieß ausgebildet sein, so dass der
Dekorationsgegenstand im Erdreich aufstellbar ist. Der Fuß kann alternativ auch
eine Mehrzahl von Stützen aufweisen, mittels derer der Dekorationsgegenstand an
unterschiedlichen Punkten eines zu dem Stamm senkrechten Bodens abstützbar ist.
Die Stützen – genauer: ihre Auflagepunkte auf der Stützebene – definieren
hierzu selbst eine Ebene.
Vorteilhafter Weise ist auch ein solcher Fuß des erfindungsgemäßen
Dekorationsgegenstands in die Ebene überführbar, in der im zusammengeklappten Zustand
die Äste liegen. Hierzu ist eine Vielzahl von Möglichkeiten von unterschiedlichen
Aufstellern bekannt. Beispielsweise kann der Fuß aus zwei (oder mehr) Teilen aufgebaut
sein, an denen jeweils mindestens ein Auflagepunkt ausgebildet ist und die gegen
einander um die Achse des Stamms verschwenkbar und in einer Gebrauchsstellung arretierbar
sind, hierbei aber nicht überlappen, wenn sie in derselben Ebene liegen. Alternativ
kann der Fuß auch ganz oder in Teilen abnehmbar sein.
Gleichfalls ist es von Vorteil, wenn ein erfindungsgemäßer Dekorationsgegenstand
an seiner Spitze aufhängbar ist. Der Dekorationsgegenstand kann dann beispielsweise
ohne Platzverbrauch über Kopfhöhe an einer Raumdecke aufgehängt werden. Eine Aufhängung
an der Spitze des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands kann aber auch –
insbesondere bei sehr hohen Dekorationsgegenständen oder an stark von Publikum frequentierten
Aufstellorten – zur Unterstützung einer Aufstellung auf einem Boden oder zur
Absicherung dienen.
Der Stamm eines erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands ist bevorzugt
aus Stahl gefertigt. Stahl bietet eine für diese Anwendung ideale Kombination aus
Festigkeit und Elastizität und ist zudem als Stangenmaterial in nahezu beliebigen
Abmessungen preiswert am Markt verfügbar. Grundsätzlich können auch hier selbstverständlich
alle Materialien zu Einsatz kommen, die die erforderliche Festigkeit aufweisen.
Insbesondere kann auch der Stamm aus Kunststoff, aus Glas oder Plexiglas oder aus
Holz gefertigt sein.
Soll ein erfindungsgemäßer Dekorationsgegenstand ausschließlich –
wie oben beschrieben – an seiner Spitze aufgehängt werden, so kann der Stamm
alternativ auch aus einem flexiblen Material, beispielsweise einem geflochtenen
Stahl- oder Hanfseil bestehen. Bei besonders leichten Konstruktionen – wenn
beispielsweise die Äste aus Papier bestehen – kann der Stamm sogar ein Monofilament
oder ein verzwirnter Faden sein.
Besonders bevorzugt weisen Äste eines erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands
ein Leuchtmittel auf. Die Illumination von Christbäumen ist grundsätzlich bereits
seit Anfang des 18. Jahrhunderts bekannt und trägt heutzutage wesentlich zum Gesamteindruck
des Dekorationsgegenstands bei.
Vorzugsweise kommt hierbei ein punktförmig leuchtendes Leuchtmittel
– eine Kerze, eine Glühbirne oder eine Halogenbirne – zum Einsatz. Diese
Leuchtmittel sind wiederum in großer Vielfalt und preisgünstig als Massenware am
Markt erhältlich. Alternativ kann auch ein linienförmig leuchtendes Leuchtmittel
– ein Lichtleiter oder eine Leuchtstoffröhre – zum Einsatz kommen. Dies
ist zwar mit höheren Kosten verbunden, ermöglicht aber erweiterte Möglichkeiten
zur Gestaltung des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands.
Ein Leuchtmittel wird vorteilhafter Weise auf den Ast aufgesetzt.
Der erfidungsgemäße Dekorationsgegenstand kann so unter Verwendung bekannter Halterungen
für das Leuchtmittel konstruktiv besonders einfach – und wiederum kostengünstig
– ausgeführt werden. Alternativ ist es aber auch möglich, das Leuchtmittel
in den Ast zu integrieren. Beispielsweise kann ein Ast rohrförmig ausgeführt und
mit Durchbrüchen versehen werden, wobei das Leuchtmittel in einem Hohlraum im Innern
des Astes oder unmittelbar in den Durchbrüchen angeordnet ist. Bei Verwendung von
Glas oder Plexiglas kann der Ast selber – als Lichtleiter – als Leuchtmittel
dienen. Schließlich ist sogar die Verwendung einer Leuchtstoffröhre als Ast denkbar.
AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels und
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen in
1 einen fertig montierten erfindungsgemäßen
Dekorationsgegenstand in einer perspektivischen Darstellung,
2 den Fuß des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands
in einer Draufsicht,
3 zwei Äste für den erfindungsgemäßen
Dekorationsgegenstand in einer Draufsicht,
4 ein Detail des erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstands,
5 den erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstand
teilweise montiert in einer Seitenansicht,
6 eine alternative Spitze für einen erfindungsgemäßen
Dekorationsgegenstand in einer Seitenansicht und
7 die alternative Spitze in einer Draufsicht.
Der in 1 dargestellte erfindungsgemäße
Dekorationsgegenstand 1 weist einen Fuß 2, einen Stamm
3 und eine Mehrzahl von Ästen 4 auf. Der Fuß 2 ist an
dem Stamm 3 befestigt und besteht aus zwei länglichen Stützelementen
5, die sich senkrecht zu der Längsachse 6 des Stamms
3 erstrecken und – wie im Detail in 2
gezeigt – gegen einander um diese Längsachse 6 verschwenkbar sind.
Jeweils zwei Äste 4 sind – wie in 3
im Detail dargestellt – aus einem langgestreckten Holzstab mit nicht weiter
dargestellten rechteckigem Querschnitt gefertigt und weisen mittig ein gemeinsames
Verbindungselement 7 auf. Das Verbindungselement 7 ist eine den
Holzstab quer durchdringende Bohrung, durch die im montierten Zustand der Stamm
3 des Dekorationsgegenstands 1 geführt ist.
Die Äste 4 liegen im montierten Zustand des Dekorationsgegenstands
1 auf einander auf. Um das Verschwenken der Äste 4 um die Längsachse
6 des Stamms 3 zu erleichtern, ist – wie in 4
im Detail dargestellt – jeweils zwischen zwei Ästen 4 eine Distanzscheibe
8 angebracht.
Die Länge 9 der einzelnen Äste 4 nimmt – wie
in 5 im Detail dargestellt – ausgehend von dem
Fuß 2 bis zu der Spitze 10 des Dekorationsgegenstands
1 ab. Die Äste 4 sind in dieser Darstellung in eine Ebene geschwenkt
und nehmen so für die Lagerung weniger Platz ein. Der Dekorationsgegenstand
1 läuft mit den nach oben in der Länge abnehmenden Ästen 4 nach
Art eines Tannenbaums ausgehend von dem Fuß 2 entlang des Stammes
3 konisch spitz zu.
Auf die Spitze 10 des Dekorationsgegenstands 1 ist
ein Aufsatzelement 11 in Form einer klassischen Christbaumspitze aufgesetzt,
die Äste 4 sind mit jeweils einer Kerze als Leuchtmittel 12 versehen.
Die 6 und 7
zeigen in zwei Ansichten ein alternatives Aufsatzelement 13 für einen nicht
näher dargestellten erfindungsgemäßen Dekorationsgegenstand. Das Aufsatzelement
13 besteht aus zwei gegeneinander um 90 ° um die Längsachse
14 des Stammes 15 verschwenkten sternförmig ausgeschnittenen Platten
16, die mittig eine kreisförmige Aussparung 17 für eine elektrische
Glühbirne 18 aufweisen.
1
- Dekorationsgegenstand
2
- Fuß
3
- Stamm
4
- Ast
5
- Stützelement
6
- Längsachse
7
- Verbindungselement
8
- Distanzscheibe
9
- Länge
10
- Spitze
11
- Aufsatzelement
12
- Leuchtmittel
13
- Aufsatzelement
14
- Längsachse
15
- Stamm
16
- Platte
17
- Aussparung
18
- Glühbirne