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Dokumentenidentifikation DE202004005864U1 16.09.2004
Titel Einrichtung zum Ausgleich unterschiedlicher körperlicher Voraussetzungen bezüglich der Pedalerreichbarkeit beim Spiel an Tastinstrumenten
Anmelder Kostov, Anton, 06108 Halle, DE;
Hyun, Shin-Heon, 06108 Halle, DE
Vertreter Voigt, W., Ing. Pat.-Ing., Pat.-Anw., 06108 Halle
DE-Aktenzeichen 202004005864
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 16.09.2004
Registration date 12.08.2004
Application date from patent application 07.04.2004
IPC-Hauptklasse G10C 3/26
IPC-Nebenklasse G10C 3/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Ausgleich unterschiedlicher körperlicher Voraussetzungen bzgl. der Pedalerreichbarkeit beim Spiel an Tasteninstrumenten.

Es ist musikpädagogisch bekannt, dass ein möglichst frühzeitiger Beginn in der Musikerziehung der Grundstein für eine spätere virtuose Beherrschung eines Instrumentes ist. Daher gibt es in einigen Sparten des Instrumentenbaus Optionen, z. B. verschiedene Streich-, Blas- oder Zupfinstrumente jugendgerecht leichter und kleiner herzustellen, ohne allerdings dabei die Eigenart des jeweiligen Instrumentes in technischer Hinsicht zu verändern, d. h. der Schwierigkeitsgrad der Bespielung bleibt durchaus erhalten. Eine solche maßstäbliche Verkleinerung ist jedoch regelmäßig für Tasteninstrumente, wie insbesondere bei Klavieren und Flügeln nicht vorgesehen, außer es handelt sich um Artikel der Spielzeugindustrie.

So kommt es vor, dass Kinder im Vorschul- oder Grundschulalter oder generell auch kleinwüchsige Erwachsene vor Schwierigkeiten stehen, eine optimale Sitzposition vor einem Klavier oder einem (Konzert-)Flügel einzunehmen, wenn es darum geht, den richtigen Abstand zur Tastatur einerseits und zu den Fußpedalen andererseits zu finden. Es ist nicht damit getan, einen in bekannter Weise höhenverstellbaren Klavierhocker oder eine entsprechende Bank zu benutzen, da dann zwar die Tastatur gut erreichbar wird, was sich aber bzgl. der (nicht vorhandenen) Beinlänge wieder zum Nachteil auswirkt. Es muss daher gesichert werden, dass in Abstimmung zu den gegebenen Körperproportionen die Funktionen des Tastenerreichens und des Pedalbedienens gleichermaßen leicht durchgeführt werden können. Aus musikpädagogischen Gründen ist es wichtig, möglichst früh alle Funktionen der Bespielbarkeit eines Tasteninstrumentes in die Ausbildung aufzunehmen.

Zur Erreichbarkeit der Pedale wurden bisher Lösungen angeboten, wonach direkt an der jeweils vorliegenden Pedalform im rechten Winkel nach oben führend sogenannte Pedalverlängerungen zum Höhenausgleich angebracht wurden und der Hacken auf einem Fußbrett – entsprechend der Höhe des Aufsatzpedals – aufzusetzen war. Diese Lösungen sind in der Weise unzureichend, als es eines hohen Kraftaufwandes bedarf das Pedal zu bedienen. Die Konzentration auf das Tastenspiel leidet dabei zusätzlich.

Aus dem bekannten Stand der Technik sind somit keine brauchbaren Lösungen bekannt, wonach im körpergerechten Verhältnis die Bedienbarkeit der Klaviatur und der Fußpedale an Tasteninstrumenten ohne physische Belastung möglich ist.

Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, über eine in der Kombination aus besonders ausgebildeten Einzelelementen bestehenden Einrichtung die Möglichkeit zu bieten, den Kraftaufwand der Pedalbedienung drastisch zu senken, einen angepassten sicheren Halt des Hackens zu gewährleisten, eine optimale Sitzhaltung einzunehmen, wobei die Herstellung der Elemente in einfacher Weise und kostengünstig erfolgen soll.

Erfindungsgemäß wird die Aufgabe wie folgt gelöst, wobei hinsichtlich der grundlegenden erfinderischen Gedanken auf den Schutzanspruch 1 verwiesen wird. Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus den Ansprüchen 2 bis 4.

Folgende ergänzende Hinweise zur erfindungsgemäßen Lehre sind erforderlich.

Ein in horizontaler und in vertikaler Verlängerung vorliegender Pedal"vorsatz", bestehend aus natürlichen und/oder metallischen Werkstoffen und/oder Kunststoffen wird in Verbindung mit einer modifizierten Fußauflage verwendet. Die letztgenannte Fußauflage kann insbesondere aus leichten, natürlichen Werkstoffen, Leichtmetall oder Kunststoffen bestehen. Die horizontale Verlängerung des Pedalvorsatzes besitzt an der pedalzugewandten Seite eine trichterförmige hohle Aufnahme und an ihrer entgegengesetzten Seite eine vertikale Verlängerung, die in einem federbelasteten Gelenk eine geringe Auslenkung ermöglicht. Im Inneren der hohlen Aufnahme, die auf das vorhandene linke (Tondämpfung) und rechte (Tonverstärkung) oder nur rechte Pedal eines Klaviers oder Flügels aufgeschoben wird, befindet sich eine textile Auskleidung, damit mechanische Beschädigungen der Messingoberfläche des Pedals ausgeschlossen werden. Die hohle Aufnahme besitzt bzgl. ihrer inneren Weite eine solche Vorspannung, dass auf zusätzliche Befestigungsmittel (Arretierverschraubung, umlaufendes Spannband etc.) verzichtet werden kann.

Die vertikale Verlängerung des Pedalvorsatzes, welche durch einen Zwischenboden und eine Deckplatte der Fußauflage hindurchgeht ist mit der horizontalen über ein in definiertem Winkel nachfedernden Gelenk verbunden. Die mögliche Auslenkung kann im Winkel von 0° bis 20° eingestellt werden.

Die Fußauflage besitzt an den Standfüßen ein- und ausschraubbare Höhenversteller, damit insbesondere eine Neigung ihrer Aufsetzfläche zum Klavierspieler hin die Bedienung der/des Pedalvorsätze/-es erleichtert.

Die Erfindung soll nunmehr anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.

Dabei zeigen die einzelnen Figuren:

1: Seitenansicht der Fußauflage und des Pedalvorsatzes

2: Vorderansicht des Pedalvorsatzes

Am Fußpedal leines Tasteninstrumentes 4, z. B. eines Klaviers oder Flügels, befindet sich der aufgeschobene horizontale Pedalvorsatz 2, der sich mittels der trichterförmigen Erweiterung 8 jeder Form und Größe eines Fußpedals 1 anpassen läßt. Der horiozontale Pedalvorsatz 2 ist in seinem Inneren mit weichem textilen Material ausgefüttert. Der Übergang in den vertikalen Pedalvorsatz 3 erfolgt über ein einstellbares, im Winkel bis max. 20°, federndes Gelenk 9, wobei an dem oben aus der Fußauflage 5 heraustretenden vertikalen Pedalvorsatz 3 eine Fußplatte 10 angebracht ist.

Die Fußauflage 5, bestehend aus einer Deck- und Zwischenplatte und 4 Standfüßen, besitzt in der Deck- und Zwischenplatte jeweils eine Öffnung 6, die die Bewegungsfreiheit des vertikalen Pedalvorsatzes 3 zulassen.

Zur weiteren Verminderung des Fußdruckes auf das beschriebene Hebelsystem befinden sich in den Standfüßen der Fußauflage 5 die Höhen- und Neigungseinstellungen 7. Dadurch ist es vorteilhaft möglich, die Ebene der Deckplatte der Fußauflage 5 besser der Neigung der Fußplatte 10, für eine optimale Betätigung anzunähern.

1 Fußpedal 2 horizontaler Pedalvorsatz 3 vertikaler Pedalvorsatz 4 Tasteninstrument 5 Fußauflage 6 Öffnung 7 Höhen- und Neigungseinstellung 8 trichterförmige Erweiterung 9 federndes Gelenk 10 Fußplatte

Anspruch[de]
  1. Einrichtung zum Ausgleich unterschiedlicher körperlicher Voraussetzungen bezüglich der Pedalerreichbarkeit beim Spiel an Tasteninstrumenten, gekennzeichnet dadurch, dass ein auf ein Fußpedal (1) eines Tasteninstrumentes (4) aufgeschobener horizontaler Pedalvorsatz (2) über ein federndes Gelenk (9) in einen vertikalen Pedalvorsatz (3) übergeht, wobei letzterer jeweils durch eine Öffnung (6) in einer Deck- und Zwischenplatte einer Fußauflage (5) führbar ist.
  2. Einrichtung zum Ausgleich unterschiedlicher körperlicher Voraussetzungen nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Fußauflage (5) über eine Höhen- und Neigungseinstellung (7) in ihren Standfüßen verfügt.
  3. Einrichtung zum Ausgleich unterschiedlicher körperlicher Voraussetzungen nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass der horizontale Pedalvorsatz (2) an der dem Fußpedal (1) zugewandten Seite eine trichterförmige Erweiterung (8) besitzt, wobei der vorübergehend feste Sitz am Fußpedal (1) ohne weitere Befestigungsmittel erfolgt.
  4. Einrichtung zum Ausgleich unterschiedlicher körperlicher Voraussetzungen nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass eine einstellbare Auslenkung des vertikalen Pedalvorsatzes (3) gegenüber dem horizontalen Pedalvorsatz (2) im Winkel von bis max. 20° erfolgen kann.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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