Die Erfindung betrifft ein mit einer an seiner Sichtseite eine ausgeprägte
Narbenstruktur aufweisenden Zurichtung versehenes Leder, insbesondere ein vollnarbiges
Rindleder, ein an seiner Narbenseite angeschliffenes Rindleder oder ein Spaltleder,
wobei die Zurichtung aus einer verfestigten Kunststoffdispersion besteht und gesondert
auf einer Unterlage mit einer der Narbenstruktur entsprechenden strukturierten Oberfläche
hergestellt und über eine Verbindungsschicht mit dem Leder verbunden ist.
Es ist bereits bekannt, die Oberseite eines Leders, und zwar insbesondere
eines an seiner Narbenseite angeschliffenen Narbenleders oder eines Spaltleders,
mit einer Zurichtung zu versehen, die, um der Sichtseite derselben ein lederähnliches
Aussehen zu verleihen, eine Narbenstruktur aufweist.
Bei einem bekannten Verfahren wird die Zurichtung zunächst gesondert
auf einer eine strukturierte Oberfläche aufweisenden Silikonmatrize hergestellt,
wobei die Silikonmatrize eine der Narbenstruktur der Zurichtung entsprechende Negativstruktur
aufweist. Bei der Herstellung dieser Zurichtung wird zunächst eine Kunststoffdispersion,
die maximal 60 Gew.-%, in der Regel 40 Gew.-% Feststoffanteile, enthält, durch Rakeln,
Spritzen, Walzenauftrag oder Gießen auf die strukturierte Silikonmatrize aufgetragen
und durch Wärmezufuhr verfestigen gelassen. Die nasse Kunststoffdispersion weist
unmittelbar nach dem Auftragen eine glatte Oberfläche auf, beim Verfestigen schrumpft
jedoch der von dieser Kunststoffdispersion gebildete Film durch den Wasserentzug,
wobei die Dispersion in die Täler der Struktur der Silikonmatrize absackt und an
den Spitzen der Struktur nur eine sehr dünne oder unter Umständen sogar eine nicht
zusammenhängende Schicht der Zurichtung entsteht, insbesondere dann, wenn die Zurichtung
eine formschöne, tiefe Narbung aufweisen soll und daher die Silikonmatrize eine
entsprechende Struktur besitzt.
Dieser Nachteil tritt vor allem auch deshalb auf, da auf die Silikonmatrize,
insbesondere bei einer stark ausgeprägten Struktur derselben, nur eine dünne Dispersionsschicht
aufgetragen werden kann, da sonst Probleme bei der Trocknung auftreten, wodurch
es insbesondere in den Narbtälern zur Blasenbildung und zum Reißen der Zurichtung
kommt.
Eine weitere Schwierigkeit bei der Herstellung der Zurichtung auf
einer strukturierten Silikonmatrize besteht darin, dass in der Regel hierfür verwendete
Polyurethan enthaltende wässrige Kunststoffdispersionen mit einem Feststoffanteil
von mehr als 50 Gew.-% nicht auf dem Markt erhältlich sind und der geringe Feststoffanteil
der handelsüblichen Dispersionen beim Trocknen ein starken Schrumpfen bewirkt.
Wird eine nach einem solchen bekannten Verfahren gesondert hergestellte
Zurichtung von der Silikonmatrize abgelöst, so bildet die der strukturierten Oberfläche
derselben zugewendete Seite die Sichtseite der Zurichtung, sodass dann die Narbtäler
der Zurichtung nur eine sehr geringe Dicke aufweisen, wodurch in der Zurichtung
durch Einkerbungen Sollbruchstellen entstehen, die insbesondere dann, wenn das mit
einer solchen Zurichtung versehene Leder Biegungen oder Spannungen ausgesetzt ist,
sichtbare Beschädigungen der Zurichtung zur Folge haben. Dies ist in der Regel dann
der Fall, wenn das mit einer Zurichtung versehene Leder für die Herstellung von
Innenausstattungen von Kraftfahrzeugen und von Sitzpolstern, aber auch als Schuhmaterial,
Verwendung findet.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, war es bisher immer erforderlich,
zwischen der Zurichtung und der Oberfläche des Leders zumindest eine Schicht, in
der Regel mehrere Schichten zum Ausgleich vorzusehen. So wurde bereits vorgeschlagen,
um den Schrumpfverlust des Dispersionserstauftrages auszugleichen, eine dicke Ausgleichsschicht
vorzusehen, welche gleichzeitig als Klebeschicht dient.
Häufig kommt es dabei zu Haftungsproblemen zwischen den einzelnen
Schichten, sodass ein zumindest teilweises Ablösen erfolgt. Ein weiterer Nachteil
der Anordnung einer solchen Ausgleichsschicht besteht darin, dass diese die in der
auf der Unterlage hergestellten dünnen Zurichtung eventuell vorhandene Poren oder
offene Zellen, durch welche die erforderliche Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit
der Zurichtung gewährleistet ist, durch die Ausgleichsschicht verschlossen werden,
wodurch die Atmungsaktivität des mit der Zurichtung versehenen Leders negativ beeinflusst
wird. Insbesondere bei einem Leder mit einer eine grobe Narbenstruktur aufweisenden
Zurichtung müssen aber für die Verbindung mit dem Träger sehr dicke Zwischenschichten
vorgesehen sein, welche die Eigenschaften in ungünstiger Weise beeinflussen.
So ist es beispielsweise aus der US-A 4,923,732 bekannt, die Zurichtung
über eine dicke Ausgleichsschicht mit der Lederoberfläche zu verbinden.
Die US-A 4,751,116 und die US-A 6,177,148 zeigen gleichfalls ein Leder,
bei dem die Zurichtung über mehrere Schichten mit dem Leder verbunden ist.
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, die erwähnten
Nachteile zu vermeiden und ein mit einer gesondert hergestellten Zurichtung versehenes
Leder zu schaffen, bei welchem die Zurichtung so ausgebildet ist, dass sie keine
durch Einkerbungen in den Narbtälern verursachten Schwachstellen aufweist und die
erforderliche Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit besitzt. Zur Lösung dieser Aufgabe
schlägt die Erfindung vor, dass die Zurichtung sowohl im Bereich der Narbkuppen
als auch im Bereich der Narbtäler im wesentlichen die selbe Dicke aufweist und über
eine einzige dünne Verbindungsschicht mit dem Leder verbunden ist. Dadurch, dass
die Zurichtung überall dieselbe Dicke aufweist, wird sichergestellt,
dass die Zurichtung an allen Stellen die gleiche Festigkeit besitzt und keine Schwachstellen
aufweist, die bei Biegungen und Spannungen des mit der Zurichtung versehenen Leders
zu einer Beschädigung der Zurichtung führen. Bei der erfindungsgemäß ausgebildeten
Zurichtung ragen zwar lederseitig im Bereich der Narbtäler der Zurichtung Narbverstärkungen
heraus, bei einer üblichen Dicke der Zurichtung zwischen 0,08 mm und 0,13 mm und
einer Tiefe der Narbtäler von maximal 60% dieser Dicke sind diese Narbverstärkungen
jedoch so dünn, dass sie vom Leder durch Hineindrücken aufgenommen werden können
und daher nicht stören und vor allem die Narbe dadurch nicht entstellt wird.
Da beim erfindungsgemäßen Leder mit einer einzigen dünnen Verbindungsschicht
das Auslangen gefunden wird, ist auch die erforderliche Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit
gewährleistet, insbesondere dann, wenn die Verbindungsschicht offenporig ist und
wenn gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung die Zurichtung über ihre gesamte
Dicke durchgehende Kapillaren aufweist, welche vorzugsweise unterschiedlichen Querschnitt
besitzen. Zweckmäßig weisen diese Kapillaren einen Durchmesser zwischen 0,005 mm
und 0,05 mm, vorzugsweise zwischen 0,009 mm und 0,02 mm auf, wobei die Zurichtung
auf einer Fläche von 100 cm² mindestens 250 Kapillaren enthält.
Optimale Werte hinsichtlich der Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit
ergeben sich dann, wenn diese Kapillaren im wesentlichen geradlinig verlaufen.
Das Vorhandensein der Kapillaren ist deutlich erkennbar, wenn das
erfindungsgemäße Leder bei einer Dehnung um 20% von der Rückseite her mit einer
starken Lichtquelle bestrahlt wird.
Optimale Werte werden dann erzielt, wenn die Zurichtung in allen Querschnittsbereichen
annähernd die gleiche Struktur und die gleiche Dichte aufweist. Beim Ermitteln dieser
Dichte wird die Zurichtung vom Leder abgelöst und evakuiert. Dabei wird die Zurichtung
mit dem Wasser, in das sie eingelagert wird, eine Minute lang einem Unterdruck von
0,5 bar ausgesetzt, damit die Kapillaren mit Wasser gefüllt sind. Nach dieser Behandlung
darf die Zurichtung nicht untergehen.
Die Zurichtung besteht vorzugsweise aus einer verfestigten, Polyurethan
enthaltenden Dispersion, wobei das Polyurethan zumindest teilweise eine kristalline
Struktur aufweisen kann, und enthält gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung
geschlossene Zellen bildende Mikrohohlkugeln. Die Zurichtung weist somit im Gegensatz
zu bekannten Zurichtungen keine Schaumstruktur auf, welche Flüssigkeit in unerwünschter
Weise speichert, sondern die Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit wird durch die
durchgehenden Kapillaren bewirkt.
Die Verbindungsschicht ist dünner als 0,02 mm und kann zusammenhäöngend
sein. Eine weitere Erhöhung der Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit sowie auch
der gewünschten Weichheit des Leders kann aber dadurch bewirkt werden, dass die
dünne Verbindungsschicht lediglich partiell auf der Lederoberfläche vorgesehen ist
und Schwachstellen verringerter Dicke und/oder Unterbrechungen aufweist.
Um die Verschmutzbarkeit der Zurichtung, insbesondere bei hellen Farben
zu vermeiden bzw. zu reduzieren, können gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung
die Narbkuppen der Zurichtung mikroskopisch kleine glatte Erhöhungen aufweisen,
die zweckmäßig einen Durchmesser zwischen 3 &mgr;m und 60 &mgr;m, vorzugsweise zwischen
5 &mgr;m und 15 &mgr;m, sowie eine maximale Länge von 110 &mgr;m aufweisen und dicht
an dicht angeordnet sind. Diese Erhöhungen, welche das Aussehen von feinen Haaren
haben können, bewirken, dass insbesondere Nassverschmutzungen auf der glatten Oberfläche
bleiben und nicht in Mikrozwischenräume absacken, und verhindern, dass sich der
Schmutz vollflächig auf der Oberfläche der Zurichtung festsetzt.
Der positive Effekt wird weiters verbessert, wenn die Zurichtung an
ihrer Sichtseite Wachse und/oder Silikone enthält, durch welche die Oberflächenspannung
der Zurichtung gegenüber Wasser verändert wird.
Weiters kann erfindungsgemäß die Sichtseite der Zurichtung mit einem
sehr dünnen Finish versehen sein, durch welchen der Griff sowie der Glanzgrad beeinflusst
werden kann.
In den Zeichnungen sind bisher bekannte Ausführungen und eine erfindungsgemäße
Ausführung eines mit einer Zurichtung versehenen Leders dargestellt.
1 zeigt im Schnitt die bekannte Herstellung
einer Zurichtung auf einer strukturierten Unterlage und 2
eine abgewandelte Ausführung entsprechend 1. Die
3 und 4 stellen
ein mit einer nach dem bekannten Verfahren hergestellten Zurichtung versehenes Leders
im Schnitt dar. Die 5 und 6
zeigen im Schnitt ein erfindungsgemäßes, mit einer Zurichtung versehenes Leder.
7 stellt in stark vergrößerter Darstellung einen Teilschnitt
durch ein mit einer Zurichtung versehenes erfindungsgemäßes Leder und
8 in einem stark vergrößertem Querschnitt eine Narbkuppe
der Zurichtung.
Wie aus 1 hervorgeht, erfolgte bisher
die bekannte Herstellung einer Zurichtung 1 auf einer aus einer Silikonmatrize
bestehenden Unterlage 2 dadurch, dass auf die der Narbenstruktur der herzustellenden
Zurichtung 1 entsprechend strukturierten Oberfläche 3 diese Unterlage
2 eine Kunststoffdispersion durch Rakeln, Spritzen, Walzenauftrag oder
Gießen aufgetragen wird, welche beim Ausführungsbeispiel nach 1
ca. 55 % Feststoffanteil enthält. Unmittelbar nach dem Auftragen weist diese Kunststoffdispersion
eine ebene, in 1 gestrichelt dargestellte Oberseite
4 auf. Nach dem Trocknen durch Wärmezufuhr schrumpft die Kunststoffdispersion
infolge des Wasserentzuges, sodass der so gebildete Film eine Narbtäler
und Narbkuppen aufweisende Oberfläche 5 besitzt. Da die Kunststoffdispersion
in die Zwischenräume zwischen den von der Unterlage 2 abstehenden Narbkuppen
6 absackt, ist, wie aus der Zeichnung ersichtlich, der entstehende Filmbereich
im Bereich dieser von der Unterlage 2 abstehenden Narbkuppen
6 sehr dünn, sodass dort die Gefahr von Brüchen und Beschädigungen gegeben
ist.
2 zeigt die Situation bei Verwendung
einer Kunststoffdispersion mit einem etwa 40 %-igen Feststoffanteil. Die Schrumpfung
beim Trocknen ist hier noch größer als bei der Ausführungsform nach 1.
Die 3 und 4
stellen ein bekanntes Leder 7 dar, das mit einer Zurichtung 1
gemäß den 1 oder 2
hergestellt ist. Die in diesen 1 und 2
der Unterlage 2 zugewendete Seite der Zurichtung 1 stellt nun
die Sichtseite dar, sodass, wie aus der Zeichnung ersichtlich, die Narbtäler
8 der Zurichtung 1 eine äußerst geringe Dicke aufweisen. Um diesen
Nachteil zu kompensieren, müssen mehrere Ausgleichsschichten 9 und
10 zwischen dem Leder und der Zurichtung 1 vorgesehen werden,
wobei die Ausgleichsschicht 9 beim in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
aus einem geschäumten Material besteht und die Ausgleichsschicht 10 die
Klebeschicht bildet. Diese verhältnismäßig dicken Ausgleichsschichten erhöhen die
Gesamtdicke in unerwünschter Weise und bewirken vor allem, dass in der Zurichtung
1 eventuell vorhandene Poren od.dgl. verschlossen werden, wodurch die Luft-
und Wasserdampfdurchlässigkeit wesentlich verringert wird.
In den 5, 6
und 7 ist ein erfindungsgemäßes, mit einer
Zurichtung 1 versehenes Leder 7, insbesondere ein an seiner Narbenseite
geschliffenes Leder oder ein Spaltleder, dargestellt. Wie aus der Zeichnung ersichtlich,
weist hier die Zurichtung 1 im Bereich der Narbkuppen und im Bereich der
Narbtäler im Wesentlichen dieselbe Dicke d auf. Es sind somit keine Schwachstellen
verringerter Dicke vorhanden, welche die Festigkeit der Zurichtung 1 in
unerwünschter Weise beeinträchtigen.
Wie aus den 5 und 6
weiter erkennbar, weist die Zurichtung 1 im Wesentlichen geradlinig verlaufende,
über die gesamte Dicke durchgehende Kapillaren 11 unterschiedlichen Querschnittes
auf, durch welche die Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit verbessert wird. Diese
Kapillaren weisen einen Durchmesser zwischen 0,009 mm und 0,02 mm auf und liegen
dicht an dicht nebeneinander, sodass die Zurichtung 1 auf einer Fläche
von 100 cm² mindestens 250 Kapillaren enthält.
Die Verbindung der Zurichtung 1 mit dem Leder 7
erfolgt über eine einzige, sehr dünne Verbindungsschicht 12, die offenen
Poren und Zellen besitzt und daher luft- und wasserdampfdurchlässig ist. Zur weiteren
Verbesserung der Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit kann diese Verbindungsschicht
12 lediglich partiell auf der Oberfläche des Leders 7 vorgesehen
sein bzw. Schwachstellen verringerter Dicke und/oder Unterbrechungen aufweisen.
Die Verbindungsschicht 12 ist mit dem Leder 7 mechanisch verankert
und klebetechnisch verbunden, wogegen sie mit der Zurichtung 1 nur chemisch
bzw. klebetechnisch verbunden ist, somit nicht oder nicht wesentlich in die vorhandenen
Kapillaren 11 eindringt.
Die Zurichtung 1 besteht aus einer verfestigten Dispersion,
welche Polyurethan mit zumindest teilweise kristalliner Struktur enthält, und weist
in allen Querschnittsbereichen annähernd die gleiche Struktur und die gleiche Dichte
auf.
Wie aus dem rechten Teil der 8 ersichtlich
ist, in welcher eine Narbkuppe der strukturierten Oberfläche der Zurichtung
1 in stark vergrößertem Maßstab dargestellt ist, sind die Narbkuppen der
Zurichtung 1 mit mikroskopisch kleinen, dicht an dicht angeordneten, glatten
Erhöhungen 13 mit einem Durchmesser zwischen 5 &mgr;m und 15 &mgr;m versehen,
welche auch die Form von feinen Haaren besitzen können und eine maximale Länge von
110 &mgr;m aufweisen. Durch diese Erhöhungen wird bewirkt, dass besonders Nassverschmutzungen
auf der glatten Oberfläche bleiben und nicht in die Hohlräume zwischen den Narbkuppen
absacken. Dadurch wird gewisser Maßen der bekannte Lotus-Effekt ausgenutzt und verhindert,
dass der Schmutz sich vollständig auf der Oberfläche festsetzt.
Dem gleichen Zweck dient es, wenn der auf der Unterlage
2 hergestellte Bereich der Zurichtung 1 in geringen Mengen Substanzen,
wie Wachse oder Silikone, enthält, welche die Oberflächenspannung der Zurichtung
1 gegenüber Wasser verändern.
Das erfindungsgemäße Leder eignet sich vorzugsweise für Innenausstattungen
von Kraftfahrzeugen, weil dort das Leder über viele Jahre haltbar sein muss und
sich seine Oberfläche durch Altern nicht verändern darf, wobei es beispielsweise
bei Verwendung als Sitzbezug besonders hohen Belastungen ausgesetzt ist, weil es
dort unter Spannung steht und dabei bewegt wird. Das Leder muss außerdem starke
Temperaturschwankungen ertragen, da die Kraftfahrzeuge sowohl in tropischen als
auch in sehr kalten Klimazonen eingesetzt werden, und hydrolyse-, kälte-, wärme-
und lichtbeständig sein. Die Narbung darf sich beim Dehnen nicht verflachen und
das Leder muss auch nach jahrelanger Benutzung noch ein sehr gutes Dauerbiegeverhalten
aufweisen.
Ferner dürfen sich Abriebfestigkeit und Glanzgrad im Laufe der Jahre
nicht verändern. Alle diese Forderungen erfüllt das erfindungsgemäße Leder.
Zur Beeinflussung von Griff- und Glanzgrad kann auf der Sichtseite
der Zurichtung 1 ein dünner Finish 14 vorgesehen sein.