Stützvorrichtungen für Drahteinziehzangen üblicher Bauart weisen bauartbedingt
nur einen Auflagepunkt an der zum Einsatz kommenden sogenannten Ziehscheibe von
z.B. Drahtziehmaschinen auf.
Zur Stützung der Drahteinziehzange und zur Realisierung der Beweglichkeit
der Drahteinziehzange im vorgesehenen Einsatz wird die Ziehscheibe und deren Oberfläche
stark beansprucht.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zu
Grunde, eine Stützvorrichtung zu schaffen die eine möglichst große Auflagefläche
oder möglichst viele Auflagepunkte besitzt, um die auftretenden Kräfte zu verteilen
und damit eine Reduzierung des Verschleißes an der Maschine oder dem Gerät zu erzielen.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen
gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass die Stützvorrichtung an mehr
als nur einem Punkt aufliegt.
Eine vorteilhafte Form der Auflagepunkte ist im Schutzanspruch 2 dargestellt.
Der Einsatz von geeigneten Materialien ermöglicht eine Absorbierung
der auftretenden Kräfte zur Schonung der Maschine und der Einzelteile der Maschine
(z.B. Ziehscheibe) Diese aus geeigneten Materialen hergestellten Teile werden im
folgenden als Schoner bezeichnet und sind in Schutzanspruch 3 dargestellt.
Das Auswechseln der in Schutzanspruch 3 dargestellten Schoner aus
geeigneten Materialien ist im Schutzanspruch 4 dargestellt. Das Material wird so
aufgebracht, dass es mit geeigneten Werkzeugen ausgewechselt werden kann.
Eine geeignete Montage die eine maximale Auflagefläche im Betriebszustand
realisiert ist im Schutzanspruch 5 dargestellt. Die Montage erfolgt so, dass die
in Schutzanspruch 4 dargestellten Schoner aus geeignetem Material mehrteilig ausgeführt
sind und drehbar montiert sein können.
Die Begrenzung des Drehwinkels durch geeignete schräge Flächen an
den Schonern selbst ist in Schutzanspruch 6 dargestellt.
Die Begrenzung des Drehwinkels durch geeignete schräge Flächen in
der Stützvorrichtung selbst ist in Schutzanspruch 6 dargestellt.
Eine geeignete Einstellvorrichtungen zur Justierung der Drehwinkel
der Schoner ist in Schutzanspruch 7 dargestellt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der 1
bis 7 erläutert. Es zeigen:
1 die Stützvorrichtung
2 die Stützvorrichtung mit Einsatzprinzipfigur
3 die Stützvorrichtung mit auswechselbaren
Schonern
4 die Stützvorrichtung mit drehbaren auswechselbaren
Schonern
5 die Stützvorrichtung mit einem für die
Schoner fest vorgegebenen Drehwinkel. Die Drehwinkel werden durch die Ausführung
der Schoner bestimmt.
6 die Stützvorrichtung mit einem für die
Schoner fest vorgegebenen Drehwinkel. Die Drehwinkel werden durch die Ausführung
der Stützvorrichtung bestimmt.
7 die Stützvorrichtung mit einer Einstellmöglichkeit
des Drehwinkels der Schoner In den Figuren ist die Stützvorrichtung 1 dargestellt.
Es wird durch die Form erreicht, dass die Stützvorrichtung 1 an mehr als
einem Punkt (8) aufliegt (1) Der vorgesehene
Einsatz an einer sogenannten Ziehscheibe 2 einer Drahtziehmaschine (2)
ist in horizontaler Ebene zur Ziehscheibe. Die separat montierbaren Schoner
3 (3) können aufbaubedingt aus einem anderen
Material hergestellt sein. Die drehbaren Schoner 4 bewirken, dass eine
Auflagefläche 9 gegeben ist (4). Durch die
Drehbarkeit liegt diese Auflagefläche auch an, wenn sich der Winkel der Stützvorrichtung
zur Ziehscheibe verfahrensbedingt in horizontaler Ebene ändert. Der durch die Abmessungen
der Ziehscheibe und der Anbindung der Stützvorrichtung an die Ziehscheibe vorgegebene
mögliche Winkel der Stützvorrichtung zur Ziehscheibe im Betrieb der Maschine kann
mit entsprechenden Schrägen 5 an den Schonern 4 vorgegeben werden
(5). Der gleiche Effekt wird erreicht, wenn die Schrägen
6 in die Ober- und/oder Unterteile der Stützvorrichtung 1 eingearbeitet
sind (6) oder wie in 7 dargestellt
die Winkel durch eine Einstellvorrichtung 7 eingestellt werden können und
dadurch die Drehwinkel der Schoner begrenzen (7).