GEBIET DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Verfahren zur Herstellung
rohrförmiger Verbundbehälter und insbesondere auf Verfahren zur Herstellung solcher
Behälter, indem ein Decklagenstreifen bzw. eine Auskleidungsbahn und mindestens
ein Pappestreifen bzw. eine Pappebahn um eine Achse gewickelt und die verschiedenen
Bahnen miteinander verklebt werden.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Lebensmittel- und Getränkeprodukte sowie andere verderbliche Erzeugnisse
werden häufig in rohrförmigen Behältern verpackt, die an beiden Enden verschlossen
sind. Diese rohrförmigen Behälter enthalten typischerweise mindestens eine stützende
Körperlage und werden durch Wickeln eines endlosen Streifens des Körperlagenmaterials
um einen Dorn mit einer gewünschten Form gebildet, um eine rohrförmige Struktur
zu erzeugen. Der Körperlagenstreifen kann spiralförmig um den Dorn gewickelt oder
durch eine Reihe Formelemente geführt werden, so dass er in einer gefalteten Form
um den Dorn gewickelt wird. Am stromabwärtigen Ende des Dorns wird das Rohr auf
bestimmte Längen zugeschnitten und dann mit Verschlusskappen versehen, um den Behälter
zu bilden.
Rohrförmige Behälter dieses Typs enthalten typischerweise eine Deck-
bzw. Auskleidungslage auf der Innenoberfläche der Körperlage aus Pappe. Die Auskleidungslage
verhindert, dass Flüssigkeiten wie Saft aus dem Behälter austreten, wie sie außerdem
Flüssigkeiten daran hindert, in den Behälter einzudringen und möglicherweise das
darin enthaltene Lebensmittelprodukt zu verunreinigen. Die Auskleidungslage ist
vorzugsweise außerdem beständig gegen den Durchtritt von Gasen, um das Entweichen
von Gerüchen aus dem Behälter und das Eindringen von Umgebungsluft in den Behälter,
durch die das Lebensmittelprodukt verdorben wird, zu verhindern. Die Auskleidungslage
stellt also Sperreigenschaften und die Körperlage stützende Eigenschaften bereit.
Herkömmliche Auskleidungslagen enthalten häufig Aluminiumfolie, die
gute Sperreigenschaften sowie vorteilhafte Festigkeitseigenschaften hat. Insbesondere
wird die Auskleidung vor dem Wickeln der Körperlage auf den Dorn gewickelt und muss
hinreichend stark und steif sein, um ohne Dehnung oder Faltenbildung unabhängig
auf den Dorn gewickelt werden zu können. Außerdem enthält die Aluminiumfolienschicht
typischerweise eine Kraftpapier-Unterlage, die mit der Körperlage aus Pappe verklebt
wird. Aufgrund des durch die Folienschicht der Auskleidung mit Kraftpapier-Unterlage
bereitgestellten Absteifung sind derartige Auskleidungen als "abgesteifte" Auskleidungen
bekannt.
Kleber auf wässriger Basis (oder "Nasskleber") werden zum Verkleben
der Auskleidungslage mit der Körperlage bevorzugt, da Kleber auf Lösungsmittelbasis
angesichts verschiedener Bedenken bezüglich ihrer umweltverträglichen Anwendung
und Entsorgung auf Ablehnung stoßen. Es war bisher jedoch schwierig, ein zuverlässiges
Haftenbleiben der wässrigen Kleber auf der glatten und undurchlässigen Oberfläche
der Aluminiumfolienschicht zu erreichen. Demzufolge wurde eine Kraftpapier-Unterlage
mit der Folienschicht vorverklebt, so dass die Auskleidung mit der Körperlage aus
Pappe mit Nassklebern verklebt werden kann. Allerdings wird die Auskleidung durch
das Kraftpapier teurer und dicker.
Typischerweise enthält eine Auskleidung mit einer Folienschicht eine
Polymerschicht auf der Oberfläche der Folie, die einwärts zum Innern des resultierenden
Behälters weist. Die Polymerschicht verhindert, dass das Produkt im Behälter mit
der Folienschicht in Kontakt kommt, was in manchen Fällen eine Reaktion verursachen
kann, durch die die Folie korrodiert und das Produkt verfärbt oder auf andere Weise
verändert. Die Polymerschicht kann auch die Abriebbeständigkeit der Folie verbessern.
Die Polymerschicht ist häufig auch ein heißsiegelfähiges Material, wobei ein Randabschnitt
der Auskleidungsbahn mit einem darüber liegenden gegenüberliegenden Randabschnitt
der Bahn heißgesiegelt werden kann.
Bei der Herstellung rohrförmiger Verbundbehälter wird ein Streifen
bzw. eine Bahn eines Auskleidungsmaterials um einen Formdorn gewickelt und über
den Dorn vorwärtsbewegt, während der rohrförmige Verbundbehälter gebildet wird.
Bei den derzeit in der industriellen Fertigung solcher Behälter üblichen Geschwindigkeiten
der Fertigungsstraßen wird die Auskleidungsbahn typischerweise mit einer linearen
Geschwindigkeit von 2 ms–1 (400 Fuß/min) oder darüber vorgeschoben
und durch die auf die Auskleidung gewickelten Pappebahnen und durch das Band oder
ein anderes Gerät, das den rohrförmigen Behälter über den Dorn vorschiebt, auf den
Dorn gepresst. Folglich entsteht eine erhebliche Reibung zwischen dem Dorn und der
Auskleidung, durch die Wärme erzeugt wird. Diese Wärme kann eine Erweichung der
Polymerschicht der mit dem Dorn in Kontakt stehenden Auskleidung verursachen, mit
dem Ergebnis, dass die Auskleidung dazu neigt, am Dorn haften zu bleiben und auf
dem Weg über den Dorn "abgescheuert" wird.
Um dieser Tendenz zum Scheuern entgegenzuwirken, wird typischerweise
ein Schmiermittel auf die Innenoberfläche der Auskleidung aufgebracht. Außerdem
wird der Dorn in manchen Fällen gekühlt, um seine Temperatur hinreichend niedrig
zu halten, so dass die Polymerschicht der Auskleidung weniger leicht zum Erweichen
und Anhaften am Dorn neigt. Wenn allerdings die Polymerfilmschicht die Funktion
einer Heißsiegelschicht zu erfüllen hat, ergibt sich ein gewisser Zwiespalt, da
einerseits eine niedrige Dorntemperatur wünschenswert ist, um Scheuern
und Haftenbleiben der Auskleidung auf dem Dorn zu verringern, während andererseits
eine höhere Dorntemperatur zur Förderung der Aktivierung der heißsiegelfähigen Polymerschicht
zur Bildung einer Dichtung wünschenswert ist.
Bei Verwendung einer abgesteiften Auskleidung kann dieses Dilemma
weitgehend vermieden werden, indem die Auskleidung oder zumindest die Randabschnitte,
die zur Bildung einer Dichtung überlappt sind, unmittelbar vor dem Wickeln der Auskleidung
um den Dorn auf eine Temperatur über der Siegeltemperatur für die Polymerschicht
erwärmt werden. Die relativ große Masse der Folie und der Kraftpapierschichten wirkt
als Kühlkörper bzw. Wärmeschild, der die Wärme lang genug hält, so dass die Randabschnitte
der Auskleidung miteinander heißgesiegelt werden können, wenn die Auskleidungsbahn
auf den Dorn gewickelt wird. Ein Verfahren dieses Typs ist in der EP
0,952,087 A beschrieben.
Folien sind jedoch teuer, so dass es wünschenswert ist, einen Behälter
und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Behälters bereitzustellen, der eine
"nicht abgesteifte" Auskleidung mit den erforderlichen Sperreigenschaften ohne die
Aluminiumfolien- und die Kraftpapierschicht enthält. Wird jedoch eine nicht abgesteifte
Auskleidung verwendet, entfällt die Wärmeschildfunktion der Folien- und Kraftpapierschichten.
Die relativ dünne Polymerfilmauskleidung ist folglich schwer zu erwärmen, da ihre
geringe Masse die Wärme rasch abführt.
Die Verwendung nicht abgesteifter Auskleidungen bringt auch andere
technische Herausforderungen mit sich. So war es beispielsweise aufgrund der Probleme
im Zusammenhang mit dem Wickeln einer nicht abgesteiften Auskleidung auf den Dorn
wie Dehnung, Faltenbildung oder eine sonstige Verformung der Auskleidung mit herkömmlichen
Wickelvorrichtungen und -verfahren nicht wirtschaftlich oder in wirtschaftlicher
Weise durchführbar, einen Behälter mit einer nicht abgesteiften Auskleidungslage
herzustellen. Angesichts der erheblichen Einsparungen an Material und Kosten, die
solche nicht abgesteiften Auskleidungen bieten, wäre es trotzdem äußerst erstrebenswert,
Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung rohrförmiger Verbundbehälter mit nicht
abgesteiften Auskleidungen bereitzustellen.
Nicht abgesteifte Auskleidungen bieten außer den Material- und Kosteneinsparungen
noch weitere Vorteile. Im Einzelnen ermöglicht der Wegfall der Kraftpapier- und
Folienschichten gerade Überlappungsnähte der Auskleidung anstelle der herkömmlichen
"schlangenartigen Faltung", die traditionell für Auskleidungen mit Kraftpapier-Unterlage
verwendet wurde. Die schlangenartige Faltung ermöglicht ein Heißsiegeln der Polymerschichten
auf der Oberfläche der Folienschicht miteinander. Alternativ kann ein Schmelzkleber
verwendet werden, um den unten liegenden Rand der Auskleidungslage mit dem darüber
liegenden Rand zu verkleben. Der Rand des Kraftpapiers wird also nicht dem Innern
des Behälters ausgesetzt und somit werden Flüssigkeiten im Behälter nicht vom Kraftpapier
aufgesaugt. Ein Beispiel einer solchen Faltung ist in U.S.-Patent Nr. 5,084,284,
erteilt an McDilda et al., dargestellt.
Ein anderes Beispiel eines Behälters mit einer schlangenartigen Faltung
ist in der US 5,318,499 beschrieben. Schlangenartige
Faltungen sind jedoch wegen ihrer größeren Dicke unerwünscht. Die Dicke einer schlangenartig
gefalteten Naht ist gleich der dreifachen Dicke der Auskleidungslage. Bei relativ
dicken abgesteiften Auskleidungen bedeutet also die schlangenartige Faltung eine
erhebliche Dicke und verursacht Schwierigkeiten, wenn die Enden des rohrförmigen
Behälters hermetisch abgedichtet werden sollen. Insbesondere werden die Enden des
Rohrs nach dem Abschneiden häufig nach außen umgestülpt, um eine gerollte kreisförmige
Wulst oder einen gerollten kreisförmigen Flansch an einem oder beiden Enden des
Rohrs zu bilden, auf die bzw. den dann Verschlusskappen oder Membranen angebracht
und normalerweise mit der Wulst mittels eines Kleberdichtmittels, Heißsiegeln oder
einer anderen Technik gesiegelt werden. In dem Bereich jedoch, in dem die schlangenartig
gefaltete Naht einen Abschnitt der Kantenoberfläche bildet, kann die Stirnfläche
der Wulst oder des Flansches stark uneben sein und berg- und/oder talartige Unregelmäßigkeiten
bilden. Demzufolge ist eine zusätzliche Menge Kleberdichtmittel oder Heißsiegelmaterial
erforderlich, um diese Unregelmäßigkeiten auszufüllen und das Verschlusselement
hermetisch mit dem rohrförmigen Behälter abzudichten. Das zusätzliche Aufbringen
von Kleberdichtmittel oder Heißsiegelmaterial ist nachteilig, da zusätzliches Dichtmittel
verwendet werden muss, und es für den Verbraucher schwieriger ist, die Dichtung
wegen des zusätzlichen Dichtmittels zu entfernen. Enthält beispielsweise eine Membran
eine Heißsiegelschicht, muss die gesamte Heißsiegelschicht dicker ausgeführt werden,
obwohl die größere Dicke eigentlich nur um den Umfang der Membran, wo sie mit der
Wulst in Kontakt kommt, benötigt wird.
Aufgrund der oben beschriebenen Probleme in Zusammenhang mit abgesteiften
Auskleidungen sind Anstrengungen zur Entwicklung von Verfahren und Vorrichtungen
zur Herstellung rohrförmiger Verbundbehälter mit nicht abgesteiften Auskleidungen
unternommen worden, bei denen die Folien- und Kraftpapierschichten der Auskleidung
weggelassen worden sind. Außerdem wurde nach Verfahren und Vorrichtungen gesucht,
um Verbundbehälter mit Auskleidungen ohne schlangenartig gefaltete Naht herzustellen.
Eine Auskleidung, die vollständig aus einer oder mehreren relativ
dünnen Polymerschichten besteht, wäre besonders vorteilhaft, da die zusätzlichen
Folien- und Kraftpapierschichten mit den entsprechenden Kosten entfallen würden,
und die Auskleidungsnaht am umgestülpten Ende des Behälters einen
relativ kleinen Buckel darstellen würde, so dass die Probleme in Zusammenhang mit
der hermetischen Abdichtung von Verschlüssen an den Behälterenden deutlich vermindert
werden würden. Demzufolge hat der Inhaber der vorliegenden Anmeldung Anstrengungen
zur Entwicklung durchführbarer Verfahren und funktionsfähiger Vorrichtungen zur
Herstellung von Behältern mit solchen nicht abgesteiften Filmauskleidungen unternommen.
Der Inhaber der vorliegenden Anmeldung hat z.B. Verfahren und Vorrichtungen zur
Herstellung von Verbundbehältern mit nicht abgesteiften Auskleidungen aus Polymerfilm
und ohne schlangenartig gefaltete Nähte entwickelt. Ein Beispiel eines solchen Verfahrens
ist in der US 4,717,374 beschrieben. In
diesem Fall wird eine Polymerfilm-Auskleidung vor dem Wickeln der Körperlagen auf
einen Dorn gewickelt. Die Auskleidung wird so gewickelt, dass eine überlagerte Verbindung
durch wärmeaktiviertes Siegeln gebildet wird. Andere Beispiele für Verfahren zur
Ausbildung nicht abgesteifter Auskleidungen sind in der europäischen Patentanmeldung
Nr. 0857567, veröffentlicht am 12. August 1998, mit dem Titel "Polymeric Liner Ply
for Tubular Containers and Methods and Apparatus for Manufacturing Same" und in
US-Patent Nr. 5,829,669 mit dem Titel "Tubular Container and Methods and Apparatus
for Manufacturing Same", erteilt am 3. November 1998, offenbart worden.
Die Patentanmeldung '567 und das Patent '669 offenbaren Verfahren
und Vorrichtungen zum Formen von Verbundbehältern, bei denen gemäß einer Ausführungsform
eine Polymerauskleidungsbahn mit einer einen Körper formenden Pappebahn vor dem
Wickeln um einen Formdorn verklebt wird. Durch "Vorlaminieren" der Polymerauskleidungsbahn
und der Pappebahn wird die Auskleidung wirksam durch die Pappebahn abgesteift, so
dass sie sich relativ leicht zum Dorn vorwärtsbewegen lässt, ohne bei diesem Prozess
übermäßig gedehnt oder anderweitig verformt zu werden. Die Polymerauskleidungsbahn
ist relativ zur Pappe, mit der sie verklebt wird, so versetzt, dass sich ein Grenzrandbereich
der Auskleidungsbahn über einen Rand der Pappebahn hinaus erstreckt. Die laminierte
Pappe-/Polymerbahn wird um den Dorn gewickelt, so dass die Ränder der Pappebahn
einander überlappen und die Grenzrandbereiche der Polymerauskleidung einander überlappen.
Einer der Grenzrandbereiche der Auskleidungsbahn enthält eine nicht wässrige Kleberschicht,
die durch Wärme aktivierbar ist. Vor und/oder während die laminierte Pappe-/Polymerbahn
um den Dorn gewickelt wird, wird die nicht wässrige Kleberschicht auf dem Grenzrandbereich
auf mindestens ihre Aktivierungstemperatur erwärmt und die überlappenden Ränder
miteinander heißgesiegelt. Der resultierende Verbundbehälter hat also eine Polymerauskleidung
ohne schlangenartig gefaltete Nähte.
Die Vorrichtung zum Laminieren der Körper- und Auskleidungslagen miteinander
vor dem Aufwickeln der Lagen auf den Dorn ist jedoch bei manchen Anwendungen möglicherweise
nicht die vorteilhafteste. So ist beispielsweise in manchen Fällen ein getrennter
Satz Andruckwalzen erforderlich, um die Laminierung vorzunehmen. Außerdem dürfte
klar sein, dass die Vorratsrollen sowohl der Auskleidungs- als auch der Körperlage
auf derselben Seite des Dorns angeordnet werden müssen, was die Anordnung der Vorratsrollen
und die Führung der Lagen zum Dorn komplizierter macht als dies der Fall wäre, wenn
die Auskleidungs- und Körperlagen dem Dorn nicht von derselben Seite aus zugeführt
werden müssten. Das Auswechseln der Rollen kann ebenfalls erschwert sein, wenn die
beiden Rollen nahe beieinander liegen, was wahrscheinlich ist, um den Platz wirksam
zu nutzen.
Angesichts des oben Gesagten wäre es äußerst wünschenswert, ein Verfahren
zur Herstellung eines Verbundbehälters mit einer nicht abgesteiften Polymerfilmauskleidung
bereitzustellen. Ferner wäre es wünschenswert, ein Verfahren bereitzustellen, das
die Bildung eines solchen Behälters ohne Vorlaminieren der Körper- und Auskleidungslagen
gestattet. Es wäre weiterhin wünschenswert, ein Verfahren bereitzustellen, das die
Wicklung der Körper- und Auskleidungslagen entweder von derselben Seite oder von
gegenüberliegenden Seiten auf den Dorn zulässt, um die Flexibilität für den Konstrukteur
und den Benutzer bei der Anordnung der Vorratsrollen der Körper- und Auskleidungslagen
zu erhöhen.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die obigen und andere Aufgaben werden von der vorliegenden Erfindung
erfüllt und weitere Vorteile durch die vorliegende Erfindung erzielt, die ein Verfahren
zur Herstellung eines rohrförmigen Verbundbehälters enthält, der eine Pappekörperbahn
und eine mit dieser verklebte nicht abgesteifte Polymerfilm-Auskleidungsbahn aufweist,
wobei die nicht abgesteifte Auskleidungsbahn um den Dorn gewickelt wird, ohne dass
sie zuvor mit der Pappebahn verklebt oder vorlaminiert wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält die
Auskleidungsbahn bzw. der Decklagenstreifen eine Schicht aus wärmeaktiviertem heißsiegelfähigem
Material, die zumindest einen ersten Randabschnitt der Auskleidungsbahn bedeckt,
und eine Schicht aus einem kompatiblen Polymermaterial, die zumindest einen gegenüberliegenden
zweiten Randabschnitt der Auskleidungsbahn bedeckt. Das heißsiegelfähige Material
hat eine vorgegebene Siegeltemperatur, bei der das Material aktiviert wird, um eine
Bindung mit dem kompatiblen Polymermaterial zu bilden. Die Auskleidungsbahn wird
um den Dorn gewickelt, wobei das heißsiegelfähige Material auf dem ersten Randabschnitt
der Auskleidungsbahn nach außen weist, und das kompatible Polymermaterial auf dem
zweiten Randabschnitt nach innen zum Dorn weist, und der ersten Randabschnitt vom
zweiten Randabschnitt überlappt wird, um dazwischen eine Überlappungsnaht
zu bilden, bei der die Schicht des heißsiegelfähigen Materials auf dem ersten Randabschnitt
in Kontakt mit dem kompatiblen Material auf dem zweiten Randabschnitt steht. Zumindest
die Randabschnitte der Auskleidungsbahn werden in einer ersten Erwärmungsstation
vorerwärmt, so dass das heißsiegelfähige Material eine erhöhte Temperatur unter
seiner vorgegebenen Siegeltemperatur erreicht, wenn die Randabschnitte zur Bildung
der Überlappungsnaht überlappt sind. In einer am Dorn befindlichen zweiten Erwärmungsstation
wird weitere Wärme lokal zugeführt, um die Temperatur des heißsiegelfähigen Materials
weiter auf mindestens die vorgegebene Siegeltemperatur zu erhöhen und die Schichten
des heißsiegelfähigen Materials mit dem kompatiblen Material zu verbinden. Schließlich
wird eine Endlos-Körperlage aus Pappe um die rohrförmige Auskleidung auf dem Dorn
gewickelt und mit dieser verklebt, um einen rohrförmigen Behälter zu erzeugen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt
die Vorerwärmung der Auskleidungsbahn durch Erhöhung der Temperatur zumindest eines
Abschnitts des Dorns auf eine höhere Temperatur, wobei die Auskleidungsbahn so auf
den Dorn gewickelt wird, dass sie über den Dornabschnitt mit erhöhter Temperatur
geführt wird, bevor sie die zweite Erwärmungsstation erreicht. Auf diese Weise kann
die Dorntemperatur auf einer relativ niedrigeren Temperatur gehalten werden, als
sie erforderlich wäre, müsste die gesamte Erwärmung zur Aktivierung des heißsiegelfähigen
Materials durch den Dorn erfolgen. Somit wird ein Scheuern der Auskleidungsbahn
am Dorn auf ein Minimum gesenkt. Der Dornabschnitt mit erhöhter Temperatur kann
durch Umwälzen eines erwärmten Fluids durch den Dornabschnitt, durch Anordnen von
Widerstandsheizelementen im Dorn oder durch andere in der Heizungstechnik bekannte
Mittel erwärmt werden.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
die zusätzliche wärme zur Aktivierung des heißsiegelfähigen Materials lokal auf
die Überlappungsnaht der Auskleidung aufgebracht, indem ein Abschnitt des Dorns,
über den die Überlappungsnaht geführt wird, auf eine höhere Temperatur erwärmt wird
als die des Dornabschnitts mit erhöhter Temperatur. Vorteilhafterweise wird Infrarotstrahlurg
auf die Überlappungsnaht fokussiert und durchdringt die Randabschnitte der Auskleidung
in der Weise, dass die Dornoberfläche unter der Überlappungsnaht auf eine Temperatur
über der Siegeltemperatur des heißsiegelfähigen Materials erwärmt wird. Zusätzlich
zu oder anstelle des Infrarotstrahlers können jedoch auch andere Heizgeräte verwendet
werden, einschließlich Umluft-Heißluftgeräte, die auf die Überlappungsnaht gerichtet
werden, im Dorn angeordnete elektrische Heizgeräte oder andere in der Heizungstechnik
bekannte Heizgeräte.
Zum Verkleben der Auskleidungs- mit den Pappebahnen wird ein Kleber
auf die Oberfläche der Pappebahn aufgebracht, die zur Außenoberfläche der rohrförmigen
Auskleidung weist. Vorteilhafterweise wird die Oberfläche der Auskleidungsbahn,
die die Außenoberfläche der rohrförmigen Auskleidung bildet, behandelt, um die Adhäsion
des Klebers daran zu verbessern. Die Oberfläche der rohrförmigen Auskleidung wird
zur Verbesserung der Adhäsion des Klebers darauf behandelt. Die Oberflächenbehandlung
bei einer bevorzugten Ausführungsform weist eine Koronaentladungsbehandlung auf.
Alternativ kann Beflammen angewendet werden.
Dünne Polymerfilme sind dehnbar und deshalb wird die Spannung der
Polymerfilm-Auskleidungsbahn vorzugsweise gesteuert, um sie hinreichend niedrig
zu halten, so dass eine Dehnung der Auskleidungsbahn im Wesentlichen vermieden wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird deshalb die Spannung der
Auskleidungsbahn so gesteuert, dass sie unter ca. 17,9 kgm–1 (1
lb./in.) der Breite der Auskleidungsbahn liegt, womit Filme mit Dicken bis herunter
zu 12,7 &mgr;m (0,0005 Inch) als Auskleidungsbahn verwendet werden können.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die obigen und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung
werden aus der nachfolgenden Beschreibung bestimmter bevorzugter Ausführungsformen
in Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen weiter verdeutlicht; es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht eines
rohrförmigen Verbundbehälters mit einer nicht abgesteiften Auskleidung;
2 eine Querschnittsansicht entlang der
Linie 2-2 in 1 durch die Auskleidungs-Überlappungsnaht
des Behälters;
3 eine schematische Querschnittsansicht
entlang der Linie 3-3 in 2, die den mehrlagigen Aufbau
der Polymerfilmauskleidung zeigt;
4 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung
zur Herstellung rohrförmiger Verbundbehälter mit nicht abgesteiften Polymerfilmauskleidungen;
5 eine Querschnittsansicht entlang der
Linie 5-5 in 4, die das Infrarotheizgerät und das Umluftheizgerät
in der Nähe der Überlappungsnaht der Polymerfilmauskleidung zum Versiegeln der Überlappungsnaht
detaillierter darstellt;
6 eine Querschnittsansicht ähnlich der
von 2, die eine Überlappungsverbindung des Typs mit
schlangenartiger Faltung zeigt;
7 eine schematische Querschnittsansicht
eines Behälters; und
8 eine schematische Ansicht des Behälters
von 7, nachdem dieser in Längsrichtung aufgeschnitten
und aufgeklappt bzw. abgewickelt worden ist, so dass die Behälterwand flach liegt.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
Die Erfindung wird nunmehr unter Bezugnahme auf bestimmte bevorzugte
Ausführungsformen erläutert. Es versteht sich jedoch, dass die Erfindung nicht auf
diese Ausführungsformen beschränkt ist, sondern andere Formen innerhalb des Gültigkeitsbereichs
der beigefügten Ansprüche annehmen kann.
1 und 2
zeigen einen Verbundbehälter 10 mit einer nicht abgesteiften Auskleidung.
Obwohl der rohrförmige Behälter 10 mit einem kreisförmigen Querschnitt
dargestellt ist, kann er jede Querschnittsform haben, die sich durch Wickeln des
Rohrs um einen entsprechend geformten Dorn herstellen lässt. Das Rohr kann beispielsweise
rechteckig mit abgerundeten Ecken geformt werden. Die in 1
dargestellte Ausführungsform ist besonders vorteilhaft zur Verpackung von Kartoffel-Chips
und enthält eine flexible Membrandichtung 11 sowie eine wieder verwendbare
Kunststoffverschlusskappe 12 über der Dichtung. Je nach Art des zu verpackenden
Produkts können jedoch verschiedene andere Endverschlüsse verwendet werden. Ist
z.B. Teig zu verpacken, bestehen die Verschlusskappen typischerweise aus Metall
und werden durch Bördeln abdichtend an den Enden des Behälters angebracht.
Wie detaillierter in 2 dargestellt enthält
der rohrförmige Behälter 10 eine Wand mit einer Körperlage 13,
die vorzugsweise aus Pappe gebildet ist, und eine Auskleidungslage 14,
die vorzugsweise aus einem Polymermaterial gebildet ist, das mit der Innenoberfläche
der Körperlage 13 verklebt wird. Das obere Ende des rohrförmigen Behälters
10 wird umgestülpt, um eine Wulst 15 oder einen Flansch zu bilden,
und die Membrandichtung 11 wird hermetisch dicht auf der Oberfläche der
Wulst mit einem Dichtmittel (nicht dargestellt) angebracht. Die Verschlusskappe
12 wird dann über der Wulst 15 eingerastet und kann wieder verwendet
werden, nachdem den Membrandichtung 11 entfernt worden ist. Ein Metallverschluss
(nicht dargestellt) kann am gegenüberliegenden Ende des Behälters 10 befestigt
werden.
Die Nähte, mit denen die verschiedenen Lagen miteinander verbunden
werden, sind in 2 dargestellt. Die Pappekörperlage
13 besteht aus einer relativ dicken und steifen Pappe. Demzufolge werden
bei manchen Behältertypen wie selbstöffnenden Behältern die Kanten zuerst abgeschrägt
und dann während des Rohrformungsprozesses mit einem Kleber 20 zusammengefügt,
um eine starke Naht zu bilden. Die Auskleidungslage 14 wird mit der Innenoberfläche
der Körperlage 13 mittels Nasskleber 21 verklebt und die überlappenden
Ränder der Auskleidungslage werden miteinander verklebt, um sicherzustellen, dass
der Behälter 10 vollkommen dicht ist. Mit der Außenoberfläche der Körperlage
13 wird vorzugsweise eine Etikettenlage 22 verklebt, auf der sich
grafische Darstellungen und/oder gedruckte Angaben bezüglich des Produktes im Behälter
befinden.
Eine Vorrichtung zur Herstellung rohrförmiger Behälter ist in
4 dargestellt. Eine kontinuierliche Bahn aus Pappekörperlagematerial
13 wird der Vorrichtung zugeführt und durchläuft zuerst ein Paar einander
gegenüberliegender Kantenschneider 31. Die Kantenschneider entfernen einen
Teil der quadratischen Kante der Körperlage 13, um erste 32 und
zweite 33 Kanten mit abgefaster Ausführung zu erzeugen. Bei der Herstellung
mancher Behältertypen, wo abgeschrägte Kanten nicht erforderlich sind, können die
Kantenschneider 31 natürlich entfallen.
Die Körperlage 13 wird dann durch einen Kleber-Applikator
34 geführt, der einen Kleber 21 auf die obere Oberfläche der Körperlage
aufbringt. Der Kleber 21 ist vorteilhafterweise ein wässriger Kleber, durch
den die zahlreichen Probleme in Zusammenhang mit Klebern auf Lösungsmittelbasis
überwunden werden. Aus dem Kleber verdampfende Lösungsmittel brauchen nicht mit
einer Spezialausrüstung gesammelt zu werden, um Umweltvorschriften zu genügen. Ein
bevorzugter Kleber ist Nr. 72-4172 von der National Starch and Chemical Company.
Ein anderer Kleber, der ebenfalls verwendet werden kann, ist Nr. 33-4060, der ebenfalls
von der National Starch and Chemical Company verfügbar ist.
Die Körperlage 13 und der darauf aufgebrachte Nasskleber
21 werden dann unter einem Heizgerät 35 durchgeführt, das zumindest
einen Teil des Wassergehaltes des wässrigen Klebers 21 verdampft, um den
Kleber im Wesentlichen klebrig zu machen. Es ist wichtig, dass dem Kleber die korrekte
Wärmemenge zugeführt wird. Zu wenig Wärme verdampft nicht genug Wasser in einer
ausreichend kurzen Zeitdauer, was dazu führt, dass der Kleber nicht ausreichend
klebrig wird. Umgekehrt trocknet zu viel Wärme den Kleber aus, so dass er an Klebrigkeit
verliert. Es wurde festgestellt, dass mindestens etwa 100.000 Jm–2
eine geeignete Wärmemenge ist, um den Nasskleber klebrig zu machen. Genauer gesagt
wird eine Erwärmung des Klebers mit mindestens ca. 460.000 Jm–2
bevorzugt. Es wurde festgestellt, dass bei einer Geschwindigkeit der Körperlage
13 von ca. 0,25 ms–1 (50 Fuß/min) (oder bei einer Erwärmungsdauer
unter ca. 3 Sekunden) die Erwärmung des Klebers 21 mit einem Heizgerät
35, das einen Wärmefluss von 200.000 Wm–2 hat, die Temperatur
der Pappekörperlage 13 mindestens auf den Siedepunkt von Wasser, d.h. 100°C
(212°F) in Meereshöhe, und maximal auf 160°C (320°F) erhöht. Für den
Durchschnittsfachmann versteht es sich jedoch, dass diese Parameter in Abhängigkeit
von verschiedenen Faktoren einschließlich der Dicke der Kleberlage, des Wirkungsgrades
der Wärmequelle, der Geschwindigkeit der Körperlage (bei Geschwindigkeiten der Fertigungsstraße
von bis zu 2 ms–2 (400 Fuß/min)) und der Art des verwendeten Klebers
variieren können. Eine ausreichende Wärmemenge ist also dafür maßgeblich, dass der
Kleber in einer kurzen Zeitspanne klebrig wird ohne auszutrocknen.
Ein bevorzugter Typ Wärmequelle ist ein Infrarotheizgerät, obwohl auch verschiedene
andere Wärmequellen z.B. Umlufterwärmung oder dgl. verwendet werden können.
3 zeigt einen bevorzugten Aufbau der
Auskleidung, die eine Heißsiegelschicht 60, eine Sperrschicht
61 gegen Feuchtigkeit und eine Kleberschicht 63 enthält. Die Sperrschicht
61 ist undurchlässig für Flüssigkeiten und Gase wie Sauerstoff. Wird eine
Sperre sowohl für Flüssigkeiten als auch vorzugsweise für Gase gefordert, ist Polyester
ein bevorzugtes Sperrmaterial. So stellt beispielsweise metallisiertes Polyethylenterephthalat
(PET) eine gute Sperre gegen den Durchgang von Flüssigkeiten und Gasen bereit. Für
manche Lebensmittelprodukte z.B. verschiedene Säfte ist jedoch keine Gassperre erforderlich
und andere Sperrmaterialien können verwendet werden (obwohl die Sperre grundsätzlich
auch undurchlässig für Gase sein kann). Es versteht sich, dass verschiedene Sperrmaterialien
oder -eigenschaften je nachdem zu verpackenden Produkt eingesetzt werden können.
Alternative Sperrschichtmaterialien enthalten Nylon, EVOH (Ethylenvinylalkoholpolymer
und -copolymer), Polyvinylidenchlorid, Polyethylen und Polypropylen und dgl., was
für den Fachmann deutlich sein wird. Eine Oberfläche der Sperrschicht
61 kann eine dünne metallisierte Beschichtung 62 enthalten, um
ein metallisches Ausleben zu erzielen und um außerdem die Sperreigenschaften zu
verbessern. Die metallisierte Beschichtung 62, die aus Aluminium gebildet
werden kann, ist jedoch wesentlich dünner als eine Folienlage und ist bei bestimmten
Anwendungen nicht erforderlich, um Festigkeits- oder Sperreigenschaften bereitzustellen.
Somit kann auf eine dicke und teure Folienlage in vorteilhafter Weise verzichtet
werden. Die Auskleidungslage 14 hat vorzugsweise eine Gesamtdicke von weniger
als ca. 75 &mgr;m (3 mil) und beträgt mehr bevorzugt eher 25 &mgr;m (1 mil) oder
weniger.
Die Kleberschicht 63, die nachstehend detaillierter beschrieben
wird, weist ein Material auf, das zum Verkleben mit sich selbst oder mit anderen
kompatiblen Materialien aktiviert wird, wenn es auf eine vorgegebene Siegeltemperatur
des Materials erwärmt wird. Die heißsiegelfähige Schicht 60 weist ein solches
kompatibles Material auf, das problemlos an der Kleberschicht 63 haftet,
wenn diese auf ihre Siegeltemperatur erwärmt wird.
Nunmehr sei erneut auf 4 verwiesen, aus
der ersichtlich ist, wie die Auskleidung 14 von einer Auskleidungsvorratsrolle
36 über ein Spannungssteuerungsgerät 37 auf ihrem Weg zum Wickeln
um den Dorn 47 vorwärts transportiert wird. Zur Steuerung der Auskleidungsspannung
können verschiedene Typen von Geräten verwendet werden. Wie dargestellt enthält
das Spannungssteuerungsgerät 37 einen Motor 38 und eine Bremse
39 zur Beschleunigung bzw. Verzögerung der Auskleidungsvorratsrolle
36 sowie einen Bahnspeicher, die eine Mehrzahl senkrecht beabstandeter
Walzen 40 aufweist, so dass die Auskleidung 14 serpentinenartig
um die Walzen 40 gewickelt wird. Mindestens eine der Walzen 40
ist relativ zu den anderen Walzen 40 senkrecht beweglich, so dass die im
Bahnspeicher angesammelte Bahnlänge variiert werden kann. Ein Sensor (nicht dargestellt)
erfasst die Länge der im Speicher angesammelten Bahn und auf Basis des Signals vom
Sensor wird der Motor 38 betätigt oder die Bremse 39 angelegt,
um die Länge der angesammelten Bahn innerhalb vorgegebener Grenzwerte zu halten.
Ungeachtet des spezifischen zur Steuerung der Auskleidungsspannung gewählten Geräts
ist jedoch vorteilhafterweise das Spannungssteuerungsgerät 37 in der Lage,
die Auskleidungsspannung unter ca. 17,9 kg/m (1 lb./in.) der Breite der Auskleidung
14 und mehr bevorzugt unter ca. 9 kg/m (0,5 lb./in.) der Breite zu halten.
Bei einer Auskleidung 14 mit einer Breite von beispielsweise 0,18 m (7
Inch) sollte das Spannungssteuerungsgerät 37 vorzugsweise die Auskleidungsspannung
je nach Dicke des Films auf ca. 0,45 bis 1,35 kg (1 bis 3 lbs.) halten, wobei für
dünnere Filme ein niedrigerer Spannungswert erforderlich ist.
Nach dem Spannungssteuerungsgerät 37 durchläuft die Auskleidung
14 eine Oberflächenbehandlungseinheit 42, in der die Außenoberfläche
der Auskleidung 14 (d.h. die nach außen vom Dorn 47 weg weisende
und mit der Pappekörperbahn 13 zu verklebende Oberfläche) behandelt wird,
um die Benetzung und die Adhäsion des Klebers darauf zu verbessern. Die Oberflächenbehandlungseinheit
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist eine Koronaentladungseinheit
auf. Es können jedoch statt dessen andere Geräte wie Beflammungsbehandlungsgeräte
verwendet werden. Nach dem Durchgang durch die Oberflächenbehandlungseinheit
42 durchläuft die Auskleidung 14 ein optionales Schmiergerät
44, in der ein Schmiermittel auf die Innenoberfläche der Auskleidung
14 (d.h. auf die Oberfläche, die mit dem Dorn 47 in Kontakt kommt)
mit Ausnahme des heißzusiegelnden Randabschnitts aufgebracht wird, um den Vorschub
der Auskleidung 14 über den Dorn 47 zu unterstützen. Bei manchen
Anwendungen ist möglicherweise kein Schmiermittel erforderlich, so dass das Schmiergerät
44 entfallen kann. Hat beispielsweise die Auskleidung 14 eine
innere Oberfläche aus einem Material mit einer Schmelztemperatur, die erheblich
höher als die Dorntemperatur ist, stellt ein Scheuern der Auskleidung auf dem Dorn
wahrscheinlich kein nennenswertes Problem dar, so dass das Schmiermittel eventuell
entfallen kann.
Nach dem Durch an durch das Schmiergerät 44 wird die Auskleidung
14 spiralförmig um den Dorn 47 gewickelt, so dass ein Grenzrandbereich
bzw. -abschnitt 45 der Auskleidung 14 einen gegenüberliegenden
Grenzrandbereich bzw. -abschnitt 46 einer zuvor aufgewickelten Spirallage
der Auskleidung 14 überlappt, um dazwischen eine Überlappungsverbindung
48 (2) zu bilden. Die Überlappungsverbindung
48 wird gesiegelt, indem die Auskleidung 14 zur Erhöhung der Temperatur
der Auskleidung 14 auf mindestens die Siegeltemperatur der Kleberschicht
63 erwärmt wird, die die äußere Oberfläche der Auskleidung 14
definiert. Die Kleberschicht 63 enthält einen nicht wässrigen Polymerkleber,
der bei einer vorgegebenen Siegeltemperatur aktiviert wird. Solche Kleber, die als
"Kontakt (dry-bond)"-Kleber bekannt sind, können eines oder mehrere der folgenden
Polymere oder davon modifizierten Copolymere enthalten:
Ethylenvinylacetat, Ethylenacrylsäure, Methylenacrylsäure, Ethylmethylacrylat, Metallozene
und Mischungen aus diesen oder mit kostengünstigeren Polyolefinen. Eine bevorzugte
Ausführungsform ist in 3 dargestellt und enthält eine
aus zwei Teilschichten 63a,b bestehende Kleberschicht 63, die
gemeinsam extrudiert werden. Die innere Teilschicht 63a besteht vorzugsweise
aus Methylenacrylsäure, die gut an der Polyestersperrschicht 61 haftet,
und die äußere Teilschicht 63b besteht vorzugsweise aus Ethylmethylacrylat,
das gut an der Körperlage 13 aus Pappe haftet. Die Kleberschicht
63 wird als Teil der Auskleidungslage hergestellt.
Eine Dichtschicht 60 kann ebenfalls einen Bestandteil der
Auskleidungslage 14 bilden und die innere Oberfläche der Auskleidungslage
definieren. Die Dichtschicht 60 stellt eine Oberfläche bereit, auf der
die Kleberschicht 63 haftet, wenn der erste Grenzrandbereich
45 der Auskleidungslage 14 mit dem zweiten Grenzrandbereich
46 in eine Überlappungsbeziehung gebracht wird. Die Dichtschicht
60 enthält ein Polyolefinpolymer, bei dem es sich vorzugsweise um ein Polyethylen
hoher Dichte oder ein Gemisch aus Polyethylen hoher und niedriger Dichte handelt.
Ein vorteilhaftes Merkmal der Dichtschicht 60 ist, dass sie
eine höhere Schmelztemperatur hat als die Kleberschicht 63. Wie oben erwähnt
wird der erste Grenzrandbereich 45 der Auskleidungslage 14 auf
eine Temperatur erwärmt, bei der die Kleberschicht 63 aktiviert wird. Bestünde
jedoch die Dichtschicht 60 aus dem gleichen Polymer wie die Kleberschicht
63 oder hätte sie eine Schmelztemperatur gleich der oder unter der der
Kleberschicht 63, würde die Dichtschicht 60 schmelzen und wahrscheinlich
am Dorn 47 haften bleiben, was den Wickelprozess stark beeinträchtigen
würde. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht mit diesem Problem behaftet, da
die Schmelztemperatur der Dichtschicht 60 höher ist als die Siegeltemperatur
der Kleberschicht 63.
Ein wichtiger Aspekt der vorliegenden Erfindung ist das Verfahren,
mit dem die überlappenden Grenzrandbereiche 45 und 46 der Auskleidung
14 erwärmt werden, um die Kleberschicht 63 zu aktivieren und die
versiegelte Überlappungsverbindung 48 zu bilden. Da die Auskleidung
14 sehr dünn ist, hat sie eine sehr geringe Wärmespeicherungskapazität.
Ein Erwärmen der Auskleidung 14, bevor diese auf den Dorn 47 gewickelt
wird, wäre, deshalb angesichts der raschen Abkühlung nach dem Heizgerät und vor
dem Wickeln um den Dorn unwirksam und außerdem schwer durchführbar. Demzufolge erfolgt
die Erwärmung der Auskleidung 14 gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in einem zweistufigen Prozess, während sich die Auskleidung
14 auf dem Dorn 47 befindet, indem der Dorn als Kühlkörper bzw.
Abstrahlkörper zur wirksamen Erwärmung der Überlappungsverbindung der Auskleidung
wirkt. Im Einzelnen hat ein Abschnitt 48 des Dorns einen Fluidkanal
49, durch den ein erwärmtes Fluid zirkuliert, um die Temperatur des Abschnitts
48 auf eine Temperatur unterhalb der Siegeltemperatur der Kleberschicht
63 der Auskleidung zu erhöhen. Beträgt beispielsweise die Siegeltemperatur
der Kleberschicht 63 ca. 82 bis 104°C (180–220°F), wird der
erwärmte Abschnitt 48 des Dorns auf ca. 54 bis 77°C (130–170°F)
erwärmt (also etwa 10°C (50°F) unter der Siegeltemperatur der Kleberschicht).
Die Auskleidung 14 verläuft dann über den erwärmten Dornabschnitt
48, während sie um den Dorn gewickelt wird, und wird somit auf eine Temperatur
vorerwärmt, die der des Dornabschnitts 48 im Wesentlichen gleich ist. Die
überlappenden Randabschnitte 45 und 46 der Auskleidung
14 werden dann durch ein Paar lokaler Heizgeräte, insbesondere durch ein
Infrarotheizgerät 50a und ein Umluftheizgerät 50b, die die Wärme
lokal auf die Überlappungsverbindung 48 der Auskleidung richten, auf mindestens
die Siegeltemperatur der Kleberschicht 63 weiter erwärmt. Wie auch aus
5 zu ersehen ist, richtet das Infrarotheizgerät
50a die Infrarotstrahlung auf die Überlappungsverbindung 48. Die
Infrarotstrahlung durchdringt die überlappenden Randabschnitte 45 und
46 der Auskleidung und erwärmt einen unter den Randabschnitten
45, 46 liegenden Abschnitt der Oberfläche des Dorns
47 lokal auf eine Temperatur, die mindestens so hoch ist wie und vorzugsweise
höher ist als die Siegeltemperatur der Kleberschicht 63. Das Infrarotheizgerät
50a und/oder das Umluftheizgerät 50b können in Spiralrichtung
verlängert ausgeführt werden. Als Alternative zum Einsatz der Infrarot- oder Umlufterwärmung
kann ein Laser verwendet werden, um die Überlappungsverbindung zum Siegeln der Randabschnitte
der Auskleidung miteinander zu erwärmen.
Nachdem die Auskleidungsränder gesiegelt worden sind, um ein Polymerfilmrohr
auf dem Dorn 47 zu bilden, wird die Pappebahn 13 (oder mehrere
Pappebahnen im Falle einer mehrlagigen Körperwand) auf die Auskleidung
14 gewickelt und mit dieser durch den Kleber 21 auf der Pappebahn
13 verklebt. Das Rohr wird dann über den Dorn 47 durch einen Rohrförderer
wie ein um ein Paar gegenüberliegende Riemenscheiben 52 gewickeltes Wicklungsband
51 vorgeschoben. Das Wicklungsband bzw. der Wickelriemen 51 hat
nicht nur die Funktion, das Rohr zu drehen und vorzuschieben, sondern übt auch Druck
auf die überlappenden Ränder der Körperlage 13 und der Auskleidungslage
14 aus, um eine feste Verbindung zwischen den jeweiligen
Rändern der Lagen sicherzustellen.
Eine äußere Etikettenlage 22 wird dann vorzugsweise über
einen Kleber-Applikator 53 geführt und um die Körperlage 13 gewickelt.
Die Etikettenlage 22 könnte vor dem Wicklungsband 51 aufgebracht
werden. In einer Schneidestation 54 wird das kontinuierliche Rohr auf bestimmte
Längen zugeschnitten und vom Dorn 47 abgenommen.
Ein vorteilhaftes Merkmal eines Behälters wie des gemäß der vorliegenden
Erfindung geformten Behälters 10 ist, dass durch das Wickeln der Auskleidung
14 auf den Dorn, bevor sie mit der Körperlage 13 laminiert wird,
die Auskleidung 14 spannungsfrei (d.h. ohne nennenswerte Spannung oder
nennenswerten Druck in Umfangsrichtung) eben auf der angrenzenden Körperlage
13 anliegen kann. Dieses Merkmal wird anhand von 7
und 8 erläutert, die einen Behälter
10 in einer Querschnittsendansicht schematisch zeigen, in der zur Verdeutlichung
die Dicke der Auskleidung 14 relativ zur Körperlage 13 unverhältnismäßig
groß dargestellt ist. 7 zeigt den Behälter
10 in seinem normalen Zustand. In 8 ist der
Behälter 10 in Längsrichtung aufgeschnitten und aufgeklappt bzw. abgewickelt
worden, so dass die Behälterseitenwand flach liegt. Wie aus 7
zu ersehen ist, ist der Innenradius RL der Auskleidung 14 unvermeidlich
kleiner als der Innenradius RB der Körperlage 13 und ist speziell um die
Dicke der Auskleidung 14 plus die Dicke des Klebers (in 7
und 8 nicht dargestellt; siehe jedoch Bezugszeichen
21 in 2), der die Auskleidung mit der Körperlage
verklebt, kleiner. Folglich muss die Auskleidung 14 notwendigerweise eine
Umfangslänge 2&pgr;RL haben, die kleiner ist als die Umfangslänge 2&pgr;RB der Körperlage
13. Das Gleiche muss für jeden Behälter gelten, der eine mit der Innenoberfläche
einer Körperlage verklebte Auskleidung hat. Bei dem gemäß der vorliegenden Erfindung
hergestellten Behälter 10 ist jedoch die Umfangslänge der Auskleidung
14 selbst dann noch kleiner als die der Körperlage 13, wenn der
Behälter aufgeschnitten und aufgeklappt wird und die Auskleidung 14 sowie
die Körperlage 13 entspannt sind wie in 8
dargestellt. Damit der in 8 dargestellte Zustand der
Lagen erzielt werden kann, muss angenommen werden, dass die Auskleidung
14 nicht mit der Körperlage 13 verklebt ist und deshalb relativ
zur Körperlage 13 frei gleiten kann, wenn der Behälter aufgeklappt wird.
Das Verfahren der vorliegenden Erfindung stellt im Wesentlichen eine Umkehr des
soeben beschriebenen Aufklappvorgangs dar. Das heißt, die Auskleidung
14 wird zuerst um den Dorn gewickelt und befindet sich in einem Zustand,
in dem sie im Wesentlichen frei von Druck in Umfangsrichtung ist (und in dem sie
tatsächlich unter einer geringen vom Spannungssteuerungsgerät 37 gesteuerten
Spannung steht), und dann wird die den Kleber auf ihrer inneren Oberfläche tragende
Körperlage 13 über der Auskleidung um den Dorn gewickelt, so dass sie sich
in einem Zustand befindet, im dem sie im Wesentlichen frei von Druck in Umfangsrichtung
ist (und in dem sie tatsächlich ebenfalls unter einer durch die Reibung der verschiedenen
Walzen und Geräte, die die Körperlage auf ihrem Weg zum Dorn durchläuft, verursachten
Spannung steht). Da die Auskleidung 14 und die Körperlage 13 getrennt
auf den Dorn gewickelt und nicht im ebenen Zustand vorlaminiert und dann um den
Dorn gewickelt werden, können sie relative Bewegungen ausführen, so dass die Auskleidung
im druckfreien Zustand eben auf der Körperlage liegen kann. Werden im Gegensatz
dazu die Körperlage und die Auskleidung vorlaminiert und dann gewickelt, muss die
Auskleidung notwendigerweise in Umfangsrichtung verkürzt werden, da die Auskleidung
und die Körperlänge im ebenen Zustand zunächst dieselbe Länge haben, es sei denn,
zwischen der Auskleidung und der Körperlage findet eine spätere relative Bewegung
statt. Deshalb können derartige Vorlaminierungsverfahren manchmal dazu führen, dass
die Auskleidungen nicht eben und glatt auf der Körperlage liegen. Die vorliegende
Erfindung ermöglicht jedoch, dass die Auskleidung eben und glatt an der Körperlage
in einem im Wesentlichen von Druck in Umfangsrichtung freien Zustand anliegt.
Nachdem die Behälter 10 geformt worden sind, werden die Enden
der Behälter 10 nach außen gestülpt, um die Wulst 15 oder einen
Flansch zu bilden. Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der Polymerauskleidungslage
gemäß der vorliegenden Erfindung ist, dass die Elastizität des Polymers dafür sorgt,
dass die Wulst 15 nach dem Umstülpen in diesem Zustand verbleibt. Herkömmliche
nicht elastische Folienauskleidungen können dazu neigen, dass sich die Wulst
15 wieder zurückrollt oder reißt, was beim Verschließen der Enden problematisch
sein kann.
Nach dem Befüllen mit dem Lebensmittelprodukt wird bzw. werden ein
oder beide Enden des Behälters 10 vorzugsweise mit einer Membrandichtung
11 verschlossen. Über die Dichtung 11 kann dann eine Verschlusskappe
12 gesetzt werden. Die nicht abgesteifte Auskleidungslage 14 ist
erheblich dünner als herkömmliche Folienauskleidungen, und somit kann anstelle einer
schlangenartig gefalteten Naht eine gerade Überlappungsnaht verwendet werden. Deshalb
sind an der Stelle, an der die Naht die Wulst schneidet, wesentlich kleinere Unregelmäßigkeiten
vorhanden. Die Membrandichtung 11 kann also auf preiswerte und einfache
Weise mit einer minimalen Menge Kleberdichtmittel an der Wulst 15 angebracht
und Sitz sowie Abnehmbarkeit der Kappe können verbessert werden.
Die Erfindung ist nicht auf ein Verfahren zur Herstellung von Behältern
beschränkt, bei denen die Auskleidung eine gerade Überlappungsnaht hat, sondern
gilt auch für Behälter, bei denen die Auskleidung eine gefaltete Naht ähnlich einer
schlangenartigen Faltung hat. 6 zeigt einen Querschnitt
durch den Überlappungsbereich einer alternativen bevorzugten Ausführungsform
eines Behälters 10', bei dem ein gefalteter Grenzrandbereich
45' der Auskleidung 14' von einem gegenüberliegenden Grenzrandbereich
46' der Auskleidung überlappt und mit diesem versiegelt wird. Es versteht
sich, dass die innere Oberfläche des Grenzrandbereichs 46' somit mit der
inneren Oberfläche des gefalteten Teils des anderen Grenzrandbereichs
45' in Kontakt steht. Wird also die Auskleidung 14' mit einer
die innere Oberfläche der Auskleidung 14' bildenden siegelfähigen Schicht
ähnlich der Dichtschicht 60 der Auskleidung 14 gemäß
3 versehen, wird die Überlappungsverbindung
48' durch Erhöhen der Temperatur der Auskleidung im Überlappungsbereich
auf mindestens die Siegeltemperatur der Dichtschicht versiegelt. Die heißsiegelfähige
Schicht darf nur auf die inneren Oberflächen der Grenzrandbereiche 45'
und 46' und nicht auf die restliche innere Oberfläche der Auskleidung
14' aufgebracht werden, um Probleme durch Scheuern der Auskleidung auf
ein Minimum zu senken, die auftreten würden, wenn die heißsiegelfähige Schicht auf
ihre Siegeltemperatur erwärmt wird. Derartige heißsiegelfähige Schichten im Randbereich
könnten durch Koextrusion des Auskleidungsmaterials oder mit aufgebrachten Blasfolien
gebildet werden. Alternativ könnte ein wärmeaktivierbarer Kleber ähnlich der Kleberlage
63 des Auskleidung 14 auf die innere Oberfläche des gefalteten
Teils des Randes 45' aufgebracht werden, wobei jedoch der Rest der inneren
Oberfläche des Auskleidung 14' nicht damit beschichtet wird.
Zahlreiche Modifikationen und andere Ausführungsformen der Erfindung,
die die Vorteile der in den vorstehenden Beschreibungen und den zugehörigen Zeichnungen
dargelegten Lehren aufweisen, werden sich für einen Fachmann, den diese Erfindung
betrifft, ergeben. Es versteht sich deshalb, dass die Erfindung nicht auf die spezifischen
offenbarten Ausführungsformen beschränkt ist, und dass Modifikationen und andere
Ausführungsformen vom Gültigkeitsbereich der beiliegenden Ansprüche abgedeckt sein
sollen. So sind beispielsweise die rohrförmigen Behälter nicht notwendigerweise
spiralförmig gewickelt, sondern können statt dessen in Längsrichtung gewickelt werden,
um ein "übereinandergerolltes (convolute)" Rohr mit einer sich axial erstreckenden
Naht zu bilden. Obwohl die rohrförmigen Behälter vor allem in Zusammenhang mit Lebensmittelprodukten
beschrieben worden sind, versteht es sich außerdem, dass die Behälter auch für andere
Produkte verwendet werden könnten, für die die Auskleidungslage von Vorteil ist,
wie z.B. Tusche oder Dichtmaterial. Obwohl hierin spezielle Begriffe verwendet worden
sind, sind sie nur im allgemeinen und beschreibenden und nicht im einschränkenden
Sinne zu verstehen.