Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Herstellen von Schuhen und
insbesondere eine Maschine zum Spannen eines Obermaterials über eine entsprechende
Schuhform und Formen desselben an der Schuhform.
Wie bekannt, wird bei der Herstellung von Schuhen das Obermaterial
an der Brandsohle angeklebt. Um dies zu erreichen, wird das Obermaterial an einer
Form, an dessen Unterseite eine Brandsohle zuvor angebracht worden ist, angepaßt
und darüber gespannt. Dann werden nach Ausbreiten von Klebstoff um die Umrisslinie
der Brandsohle die Randbereiche des Obermaterials zurückgefaltet und gegen die Brandsohle
gedrückt.
Gemäß dem bekannten Stand der Technik werden die vorstehend erwähnten
Vorgänge unter Benutzung von Überziehmaschinen automatisch ausgeführt. Diese Maschinen
weisen ein Stützelement zum Positionieren der Schuhform darauf, an der Form wirkende
Drückeinrichtungen, um sie in Druckkontakt mit der Stütze zu halten, eine Vielzahl
von Greifern zum Ziehen des Obermaterials, welche um das Stützelement angeordnet
sind, eine Vorrichtung zum Zuführen von Klebstoff entlang der Umrißlinie der Brandsohle,
eine Vorrichtung zum Zurückfalten der Kanten des Obermaterials zur Unterseite der
Form hin und eine Vorrichtung zum von unten her Drücken der Kanten des gegen die
Brandsohle gefalteten Obermaterials auf.
Maschinen dieser Art sind z. B. aus den Patenten US-A 357 691 und
EP 0 118 243 B2 bekannt. Die Verwendung
von Maschinen, welche in der Lage sind, die vorstehend erwähnten Vorgänge automatisch
auszuführen, hat sich als vorteilhaft sowohl aus dem Gesichtspunkt hohen Produktionsvolumens,
welches diese Maschinen erreichen können, als auch in bezug auf die gleichmäßige
Qualität, welche diese Maschinen für die erlangten Produkte sicherstellen können,
erwiesen.
Die Anforderung, welche diese Maschinen erfüllen muß, besteht darin,
es zu bewerkstelligen, an die unterschiedlichen Dimensionen und Formen der existierenden
Brandsohlen angepaßt zu werden. In diesem Zusammenhang muß berücksichtigt werden,
daß es in dem Fall von Brandsohlen gleicher Größe Modelle unterschiedlicher Formen
und Schnitte (z. B. enger oder breiter Schnitt) sein können.
Um gutes Verkleben des Obermaterials mit der Brandsohle zu erreichen,
ist es notwendig, daß der Klebstoff ordnungsgemäß um den Umriß der Brandsohle verteilt
wird. Daher ist es offensichtlich, daß dann, wenn eine Variation in der Form der
Brandsohle vorliegt, die Klebstoffzuführvorrichtung in der Lage sein muß, den Klebstoff
an den benötigten Punkten zuzuführen.
Das Bedürfnis besteht daher darin, eine Klebstoffzuführvorrichtung
vorzusehen, welche in der Lage ist, den unterschiedlichen Gestaltungen der bestehenden
Brandsohlen angepaßt zu werden.
Es muß auch in Betracht gezogen werden, daß der Zufuhr des Klebstoffs
nur auf die Bereiche der Brandsohle beschränkt sein muß, welche an das Obermaterial
angeklebt werden sollen, nämlich entlang dem Umriß der Brandsohle. Tatsächlich ist
das Vorliegen von Klebstoff außerhalb dieser Bereiche während der nachfolgenden
Verarbeitungsvorgänge, welche das Obermaterial durchlaufen muß, unerwünscht.
Bei Maschinen des bekannten Standes der Technik besteht die Klebstoffzuführvorrichtung
hauptsächlich aus einer Zuführplatte, welche mit einer Vielzahl von so angeordneten
Düsen versehen ist, daß sie im wesentlichen entlang dem Umriß der Brandsohle angeordnet
sind.
Jedoch weisen diese Maschinen den Nachteil auf, daß sie Brandsohlen,
welche sehr unterschiedliche Formen und Dimensionen aufweisen, außer mittels Austauschs
der Zuführplatte nicht angepaßt werden können. Im wesentlichen sind diese Maschinen
mit einer Vielzahl von austauschbaren Klebstoffzuführplatten versehen, wobei es
notwendig ist, aus diesen eine Platte auszuwählen, welche für die Form der zu klebenden
Brandsohle am geeignetsten ist.
In dem Patent EP 0 118 243
B2 weist die Klebstoffzuführvorrichtung eine Zuführplatte zum Zuführen
des Klebstoffs in dem Bereich des vorderen Bereiches der Brandsohle und eine bewegliche
Düse zum Zuführen des Klebstoffs entlang des verbleibenden Teils des Umrisses der
Brandsohle auf.
In dem Patent ist auch angegeben, daß die Zuführplatte sich entlang
der Längsachse der Brandsohle über eine Länge von nur 50 mm, gemessen von dem Fußspitzenbereich
der Brandsohle erstreckt, so daß sie für die meisten Brandsohlen geeignet ist.
Diese Schlußfolgerung beruht auf der Überlegung, daß der vordere Bereich
der Brandsohle, nämlich die Zehe, im wesentlichen unverändert bleibt, wenn eine
Veränderung in der Form und der Dimension der Brandsohle vorliegt.
Jedoch ist dies nicht ganz richtig. Um diesen Gesichtspunkt zu veranschaulichen,
muß man nur erwähnen, daß es Schuhe mit quadratischen Fußspitzenbereichen im Gegensatz
zu Schuhen mit abgerundeten Fußspitzenbereichen gibt.
Die in dem Patent EP 0 118
243 B2 vorgeschlagene Lösung überwindet daher den vorstehenden erwähnten
Nachteil nicht, sondern löst das Problem nur teilweise. In anderen Worten ist es,
um unterschiedlich geformte Brandsohlen verarbeiten zu können, in jedem Falle notwendig,
unterschiedliche Arten von austauschbaren Platten zu verwenden.
Die gleiche Beschränkung liegt bei der US
3 422 474 vor.
Um diese Beschränkung zu überwinden offenbaren EP
0 338 725 und EP 0 138 474 einen
Haftmittelauftragemechanismus zum Zuführen des Klebstoffs in dem
Bereich des vorderen Abschnitts der Brandsohle, welcher eine Vielzahl von Haftmittelzuführelementen
aufweist, welche so aneinander angelenkt sind, daß sie ermöglichen, daß die Gestaltung
der Haftmittelauftrageoberfläche entsprechend der Bedürfnisse durch Variation des
Verhältnisses zwischen den Elementen variiert werden kann.
Um die relative Position der Elemente zu variieren, sind Anpassgewindestäbe
und komplizierte Stelleinrichtungen vorgesehen, welche fest an die Elemente angekoppelt
sind und welche überhaupt nicht oder nicht leicht mit der Anforderung, freien Raum
ohne jegliches Hindernis für die bewegliche Düse oder die beweglichen Düsen, welche
den Klebstoff entlang dem verbleibenden Teil des Umrisses der Brandsohle zuführt
bzw. zuführen, in Einklang gebracht werden kann.
Tatsächlich wird die relative Position der Elemente nicht nur mittels
der Stelleinrichtungen angepaßt, sondern wird auch mittels der Stelleinrichtungen
beibehalten, wodurch bei einem Fehlen derselben die relative Position plötzlichen
Veränderungen ausgesetzt ist, insbesondere in einer Betriebsumgebung mit mechanischen
Bewegungen und daraus sich ergebenden Stößen und Schwingungen.
Ein sicheres in Position Festklemmen der Elemente kann mittels positionsanpassenden
Gewindestäben, wie in D2 offenbart, nicht geleistet werden.
Das der Erfindung zugrundeliegende Problem besteht darin, eine Maschine
zum Herstellen von Schuhen zu entwerfen, welche derartige strukturelle und funktionelle
Eigenschaften aufweist, daß sie in der Lage ist, die vorstehend erwähnten Anforderungen
zu befriedigen und gleichzeitig die mit Maschinen des bekannten Standes der Technik
verbundenen Nachteile auf eine einfache Weise zu überwinden.
Dieses Problem wird mittels einer Maschine zum Herstellen von Schuhen
gemäß Anspruch 1 gelöst.
Weitere charakteristische Merkmale und Vorteile der Maschine nach
der Erfindung werden aus der nachstehenden Beschreibung eines bevorzugten Beispiels
einer Ausführungsform davon, welche mittels eines nicht begrenzenden Beispiels mit
Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren bereitgestellt wird, hervorgehen, wobei
unter den Figuren:
1 eine schematische Perspektivansicht
einer Maschine nach der Erfindung zeigt;
2 eine Perspektivansicht in einem größeren
Maßstab eines Details der Maschine nach 1 zeigt;
3 eine auseinandergezogene Perspektivansicht
eines Details nach 2 zeigt;
4 und 5
eine schematische Draufsicht des Details nach 3 in
zwei unterschiedlichen Betriebskonfigurationen zeigen;
6, 7
und 8 schematische Ansichten eines Details
der Maschine nach 1 während unterschiedlichen Stufen
des Maschinenbetriebszyklusses zeigen; und
9 eine Perspektivansicht einer Schuhform
mit Obermaterial und Brandsohle zeigt, in welcher die Position des mit der Maschine
nach 1 aufgetragenen Klebstoffes gezeigt ist.
Mit Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren bezeichnet 1
in ihrer Gesamtheit eine Maschine zum Überspannen und Formen eines Obermaterials
21 auf einer Schuhform 2. Eine Brandsohle 23 wird an
die Unterseite 15 der Form 2 aufgebracht.
Die Maschine 1 weist einen Stützrahmen 3 auf, an
welchem eine Positioniervorrichtung 5, welche die Form 2 in dem
Bereich des Fußspitzenbereichs 6 davon stützen soll, befestigt ist.
In dem Beispiel besteht die Positioniervorrichtung 5 aus
einem Stützelement 4 mit einer flachen dreieckigen Oberfläche, welche sich
über einen kleinen Bereich erstreckt und auf welchem die Form 2 aufsitzen
soll.
Das Stützelement 4 ist so geneigt, daß die zu ihrer flachen
dreieckigen Oberfläche senkrechte Linie Z im wesentlichen mit der Blicklinie eines
Bedieners, welcher die Oberfläche 5 selbst beobachtet, wenn er vor der
Maschine 1 steht (an dem mit „0 in 1
angedeuteten Punkt), übereinstimmt.
Die Maschine 1 weist eine obere Drückeinrichtung
7, zwei Seitendrückeinrichtungen, beide mit 8 bezeichnet, und
eine rückseitige Drückeinrichtung 9 auf. Diese Drückeinrichtungen haben
den Zweck, jeweils mit der Rückseite 10, mit den Seiten 11 und
mit dem Absatz 12 der Form 2 so in Eingriff zu treten, daß sie
die Form selbst in Druckkontakt gegenüber der rechtwinkligen Oberfläche des Stützelementes
4 in einer Betriebsarbeitsposition (6 bis
8) halten.
Eine Vielzahl von Greifern, welche alle mit 13 bezeichnet
sind, sind um das Stützelement 4 so angeordnet, daß sie dem Umriß des Fußspitzenbereichs
6 der Schuhform 2 gegenüberliegen. In einer per se üblichen Weise
werden die Greifer 13 so betätigt, daß sie sich öffnen und schließen und
werden nach Bedarf versetzt, um so die gewünschte Spannung des Obermaterials
21 auf der Schuhform 2 zu erreichen.
Die Maschine 1 weist auch eine Vorrichtung, welche als Ganzes
mit 14 bezeichnet ist, zum Zurückfalten der Kanten des Obermaterials
21 zur Unterseite 15 der Schuhform 2 hin nach Öffnen
der Greifer 13 als auch eine Vorrichtung auf, welche in ihrer Gesamtheit
mit 16 bezeichnet ist, zum Drücken der zurückgefalteten Kanten des Obermaterials
21 von unten her gegen die Brandsohle 23 entlang ihres mit einem
Klebstoff 24 versehenen Umrisses.
In dem gezeigten Beispiel weist die Vorrichtung 14 zum Zurückfalten
der Kanten des Obermaterials 21 zwei gebogene Platten 17, welche
das Profil des Umrisses des Fußspitzenbereichs 6 der Schuhform
2 nachempfinden und zur Form selbst hin beweglich sind, auf. Die Vorrichtung
16 weist eine Vielzahl stapelförmiger Elemente 18 auf, welche
zur Form 2 hin so beweglich sind (in einer transversalen Richtung
Y-Y) daß sie mit ihr von unten her mit einer vorbestimmten Spannkraft in Eingriff
treten.
Die Maschine 1 weist eine Vorrichtung zum Zuführen des Klebstoffs
entlang dem Umriß 27 der mit der Unterseite 15 in Verbindung stehenden
Brandsohle 23 auf.
Diese Vorrichtung weist eine in der Nähe des Stützelementes
4 positionierte Zuführplatte 19 und zwei Düsen 23 zum
Zuführen des Klebstoffs auf, welche so bewegbar sind, daß sie dem Umriß
27 der Brandsohle 23 folgen können.
Die Zuführplatte 19, welche nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
in der Form eines Pferdeschuhs (5) vorliegt, ist um
das Stützelement 4 positioniert und weist eine Vielzahl von mittels
20 in der Figur bezeichneten ortsfesten Zuführdüsen auf.
Mittels einer Stellvorrichtung, welche per se herkömmlich ist und
in den Figuren nicht gezeigt ist, wie z. B. hydraulischen Stellgliedern, ist die
Platte in der Richtung der in 1 angedeuteten Achse
Z-Z von einer Ruheposition mit einem Abstand von der Form 2 (6)
zu einer aktiven Position (7 und 8)
in der sie von unten her mit der Schuhform 2 so in Eingriff tritt (genauer
mit der an der Unterseite 15 angebrachten Brandsohle 23) daß sie
den Klebstoff 24 entlang dem Umriß 27 der Brandsohle
23 mittels der Zuführdüsen 20 verteilt, bewegbar.
Im Lichte dessen, was vorstehend beschrieben wurde, ist es offensichtlich,
daß die Platte 19 es ermöglicht, dass der Klebstoff 24 entlang
dem Umriß 27 des vorderen Bereichs der Brandsohle 23, nämlich
in dem Bereich des Fußspitzendbereichs 6 der Schuhform 2, zugeführt
wird.
Die Zuführplatte 19 weist eine Vielzahl von Abschnitten
19a, 19b auf, welche einer nach dem anderen angeordnet sind und
miteinander in Kette mittels Scharnierverbindungen verbunden sind. Die Platte
19 ist daher so angelenkt, daß sie in der Lage ist, ihre Form der Form
des Umrisses 27 der Brandsohle 23 anzupassen.
In dem in der Figur gezeigten Beispiel weist die Platte
13 vier Abschnitte 19a, 19b auf, welche eines nach dem
anderen in Kette so angeordnet sind, daß sie einen Pferdeschuh bilden und mittels
Stiften 26, welche in dem Beispiel drei an der Zahl (26A,
26B, 26C) sind, verbunden sind. Aus diesem Zweck enden die Enden
der Abschnitte 19A, 19B in einer Öse, welche mittels der Stifte
26 in Eingriff genommen werden soll.
Nach der Erfindung ist der Zuführplatte 19 einer darunterliegenden
Stützplatte 28 so zugeordnet, daß sie in der Lage ist, in bezug darauf
schwenkbar verbunden zu werden.
Der Zwischenstift 26A in der Kette ist auf der Stützplatte
28 entlang der Symmetrieachse (oder Mittellinie) X-X der Stützplatte
28, nämlich an dem Fußspitzenbereichsende der Schuhform 2 stabil
angeordnet, während die anderen zwei relativ zur Stützplatte 28 beweglichen
Stifte 26B, 26C so positioniert sind, daß sie auf gegenüberliegenden
Seiten in bezug auf die vorstehend erwähnte Symmetrieachse angeordnet sind.
Durch schwenkbares Anpassen der Abschnitte 19A der Platte
19 um den Scharnierstift 26A und der Abschnitte 19B um
die Scharnierstifte 26B und 26C ist es daher möglich, die Form
der Platte 19 derjenigen der unterschiedlichen Brandsohlen 23
anzupassen. Mit Bezug auf 4 und 5
ist die Platte 19 jeweils in den engen und erweiterten Konfigurationen
gezeigt.
Die Zuführplatte 19 und die Stützplatte 28 sind,
zusätzlich dazu, daß sie mittels des Stiftes 26A verbunden sind, mittels
zweier Befestigungselemente 31, welche es ermöglichen, daß die Abschnitte
19B der Zuführplatte 19 mit Abstand von dem Stift 26A
stabil befestigt werden und in der gewünschten Position in Bezug auf die Stützplatte
28 festgelegt werden, verbunden. Vorzugsweise weisen die Befestigungselemente
31 Schrauben 29 auf, deren Stifte in jeweilige Ösen
30 in den Abschnitten 19B der Platte 19 eingeführt werden.
Die Größe des Kopfes der Schrauben 29 ist größer als die
Größe der Ösen 30. Die Stifte der Schrauben 29 sind auch in jeweilige
längliche Ösen oder Schlitze 32 der Stützplatte 28 eingeführt.
Die Endbereiche der aus den Ösen 32 hervortretenden Schrauben
29 werden mit einer Fixiermutter 25 (3)
versehen. Bis die Schrauben 29 vollkommen festgezogen sind, sind die Schrauben
selbst in der Lage, sich in den Ösen 32 zu bewegen und folglich ist es
möglich, die Position der Abschnitte 19A, 19B in bezug auf die
Stützplatte 28 zu variieren.
Auf der anderen Seite legen, wenn die Schrauben 29 festgezogen
sind, deren Köpfe Abschnitte 19B gegenüber der Stützplatte 29
fest, wodurch jede weitere Versetzung beider Abschnitte 19A und
19B verhindert wird.
Die vorstehend erwähnte Stellvorrichtung, welche die Platte
19 aus der Ruheposition, in der sie einen Abstand von der Form
2 (6) aufweist, zur aktiven Position (6
und 7) hin bewegt, wirkt auf die Zuführplatte
19 mittels der Stützplatte 28 ein.
Die Klebstoffzuführvorrichtung der Maschine 1 weist weiterhin
zwei Düsen zum Zuführen des Klebstoffes, mit 22 bezeichnet, auf. Die Düsen
22 sind beweglich, sie werden nämlich von dem Rahmen 3 der Maschine
1 so gestützt, daß sie in der Lage sind, den Bereich des Umrisses
27 der Brandsohle 23, welcher von der Zuführplatte 19
nicht betroffen ist, zu folgen. Insbesondere ist es mit den Düsen 22 möglich,
den gegenüberliegenden Seiten der Brandsohle 23 zu folgen und damit den
Klebstoff 24 entlang derselben zuzuführen.
Die Maschine 1 weist eine Stellvorrichtung auf, welche per
se bekannt ist und nicht in den Figuren gezeigt ist, z. B. hydraulische Stellglieder,
welche es ermöglichen, daß die Düsen 22 so betätigt werden, daß sie sich
entlang des Umrisses 27 der Brandsohle beginnend von der Platte
19, nämlich in der Zone, welche von der Zuführplatte
19 nicht betroffen ist, bewegen. Die Maschine 1 weist eine Betriebs-
und Steuereinrichtung, welche nicht in den Figuren gezeigt ist, zur Steuerung des
Betriebs der Stellvorrichtung auf. Insbesondere ermöglicht es diese Betriebs- und
Steuervorrichtung während jedem Betriebszyklus der Maschine 1, daß die
Düsen 22 entlang dem Umriß 27 der Brandsohle 23 und hinter
der Platte 19 positioniert werden können, auch wenn eine Variation in der
Form der Platte 19 vorliegt. Daher ermöglicht es die vorstehend erwähnte
Betriebs- und Kontrollvorrichtung, die Bewegung und die Versetzungen der Düsen
22 nach der Art der Brandsohle 23 zu variieren. Für diesen Zweck
weist die Betriebs- und Steuervorrichtung einen Speicher, wie z. B. ein EEPROM auf,
in welchem es möglich ist, unterschiedliche Programme für die Bewegung der Düsen
22 zu speichern.
Vorzugsweise enden die Düsen 22 mit einem Roller, welcher
eine Verteilung des entlang des Umrisses 27 der Brandsohle 23
zugeführten Klebstoffs 24 ermöglicht.
Elektrische Widerstände, welche es ermöglichen, den Klebstoff so aufzuheizen,
daß er flüssiger wird, sind den Zuführplatten 19 und den Düsen
22 zugeordnet.
Die Düsen der Zuführplatten und die beweglichen Düsen 22
stehen in Flüssigkeitsaustausch mit einem Klebstofflagerungstank (in den Figuren
nicht gezeigt).
Während Betrieb der Maschine 1 wird die Schuhform
2 gegen das Stützelement 4 plaziert. Dann fixieren die Drückvorrichtungen
7, 8 und 9 die Form 2 in ihrer Arbeitsstellung
(6, 7 und
8). Spannen des Obermaterials 21
wird auf der Form 2 mittels der Greifer 13 ausgeführt.
An diesem Punkt wird die Versetzung der Zuführplatte 19 aus
der Ruheposition (6) in die aktive Position (7
und 9), in der der Klebstoff über die Düsen
20 zugeführt wird, bewirkt. Der Klebstoff 24 wird daher entlang
dem vorderen Bereich des Umrisses 28 der Brandsohle 23 aufgebracht
und verteilt. Sobald die Zuführung des Klebstoffs 24 durchgeführt worden
ist, wird die Zuführplatte 19 in die Ruheposition zurückgebracht.
Zum gleichen Zeitpunkt werden die Düsen 22 so betätigt, daß
sie mit dem Umriß 27 der Brandsohle 23 in der Nähe der Zuführplatte
19 (7) in Kontakt kommen. Dann werden die
Düsen 22 so betätigt, daß sie dem Umriß 27 der Brandsohle
22 folgen (bis sie die in 8 veranschaulichte
Position erreichen, um so den Klebstoff 24 darauf zuzuführen und aufzutragen.
Es sollte betont werden, daß der Punkt entlang des Umrisses
27 der Brandsohle 23, von welchem an die Düsen 22 beginnen,
den Klebstoff zuzuführen, von der Konfiguration der Platte 19, oder genauer
gesagt von dessen Abschnitten 19a abhängt. Im wesentlichen werden die Düsen
so positioniert, daß sie hinter der Platte 19 beginnen.
Nachdem der Klebstoff 24 auf den Umriß 27 der Brandsohle
23 aufgebracht worden ist, wird die Vorrichtung 14 zuerst so betätigt,
daß sie die Kanten des Obermaterials 21 zur Brandsohle hin zurückfaltet
und dann wird daraufhin auch die Vorrichtung 16 so betätigt, daß sie die
Kanten selbst von unten her gegen die Brandsohle 23 drückt und dadurch
sicherstellt, daß das Obermaterial 21 an die Brandsohle 23 geklebt
wird.
In bezug auf das vorstehend Beschriebene, ist es offensichtlich, daß
die von der Zuführplatte 19 oder vielmehr von den Abschnitten
19a, 19b davon eingenommene Konfiguration die Anpassung an die
verschiedenen Formen und an die unterschiedlichen Dimensionen der Brandsohle ermöglicht,
ohne die Zuführplatte 19 ändern zu müssen. Damit ist es z. B. möglich,
die Abschnitte der Zuführplatte 19 so durch Verschwenken anzupassen, daß
sie für die Brandsohlen von Schuhen mit einem quadratischen oder abgerundeten Fußspitzenbereich
geeignet sind. Die Düsen 22 sind auch in der Lage den Klebstoff
24 perfekt entlang dem Umriß 27 von Brandsohlen mit unterschiedlichen
Formen aufzubringen.
Es ist offensichtlich, daß in dem Fall, in dem die Maschine mit der
Vorrichtung zum schwenkbaren Anordnen der Zuführplatte und mit der vorstehend beschriebenen
Vorrichtung zum Steuern und Anpassen der Vorgang des Anpassens der Platte
19 versehen wird, der Vorgang des derartigen schwenkbaren Anpassen der
Platte 19, daß sie an die Form einer Brandsohle 23 angepaßt wird,
vorteilhafterweise eher automatisch als manuell ausgeführt werden kann.
Wie aus dem vorstehend beschriebenen gewürdigt werden kann, ist die
Maschine zum Herstellen von Schuhen nach der Erfindung in der Lage, die Anforderungen,
auf welche in dem Eingangsteil der Erfindung Bezug genommen werden, zu erfüllen
und gleichzeitig die mit den Maschinen des bekannten Standes der Technik verbundenen
Nachteile zu überwinden.
Tatsächlich ist die Maschine zur Herstellung von Schuhen nach der
Erfindung in der Lage, das Verkleben des Obermaterials mit den Brandsohlen verschiedener
Dimensionen und verschiedener Formen durchzuführen, ohne irgendwelche Teile ersetzen
zu müssen.
Ein weiterer Vorteil der Maschine zur Herstellung von Schuhen nach
der Erfindung liegt in der Tatsache, daß deren Betrieb vollkommen automatisiert
werden kann.
Offensichtlich kann ein Fachmann, um in der Lage zu sein, unvorhergesehenen
und speziellen Anforderungen Genüge zu leisten, vielfältige Veränderungen und Variationen
an der vorstehend beschriebenen Maschine zur Herstellung von Schuhen vornehmen,
welche alle im Schutzumfang der mittels der folgenden Ansprüche definierten Erfindung
liegen.