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Dokumentenidentifikation DE202004003413U1 23.09.2004
Titel Geschossfangvorrichtung
Anmelder Schütz, Andreas, 65474 Bischofsheim, DE
Vertreter Behrens, H., Dipl.-Ing., Rechtsanw., 64295 Darmstadt
DE-Aktenzeichen 202004003413
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 23.09.2004
Registration date 19.08.2004
Application date from patent application 02.03.2004
IPC-Hauptklasse F41J 1/12

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Geschossfangvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.

Derartige Geschossfangvorrichtungen dienen auf Schießständen und dergleichen insbesondere zum Sammeln und zur Aufnahme der Energie der auftreffenden Geschossteile. Die Konstruktion solcher Vorrichtungen richtet sich dabei hauptsächlich nach der Energie der Geschosse, die beim Auftreffen auf die Bauteile umgewandelt werden muss. Bei Lang- und Kurzfeuerwaffen erfordert das Energieniveau der Geschosse sehr schwere Konstruktionen, die in der Regel aus stabilen Blechplatten aus sogenannten Verschleißstählen bestehen. Wegen der besonderen Härte derartiger Blechplatten werden diese in der Regel durch Laserschneidanlagen hergestellt, und daraufhin miteinander verbunden.

Aus der DE 102 22 564 A1 ist eine derartige Geschossfangvorrichtungen bekannt, die aus einzelnen Blechplatten bestehen, die zusammensteckbar sind. Diese Geschossfangvorrichtung wird aus mehreren vertikalen Seitenteilen und horizontalen Verbindungselementen zusammengesetzt, die an einer Rückwand aufgehängt sind. Dabei sind die horizontalen Verbindungsplatten nach hinten geneigt und lamellenartig übereinander angeordnet, so dass die auftreffenden Geschosse vertikal nach unten umgelenkt und mindestens in der unteren Auffangkammer gesammelt werden. Die horizontalen Verbindungsplatten sind dabei in einem Winkel zur Vertikalen von vorzugsweise 45° geneigt, so dass die horizontal auftreffenden Geschosse in einem Winkel von ca. 90° nach unten umgelenkt werden. Dadurch wird insbesondere verhindert, dass die auftreffenden Geschossteile durch ihre Auftreffenergie in Richtung der Abschussstelle reflektiert werden.

Um von der Aufprallenergie nicht beschädigt zu werden, bestehen derartige Geschossfangvorrichtungen meist aus sogenannten Verschleißstählen, von mindestens 10 bis 15 mm Plattendicke, die durch ihre äußerst harte Oberfläche der Aufprallenergie dauerhaft standhalten. Da die Geschossteile durch ihre Aufprallenergie teilweise auseinander platzen, kann es vorkommen, dass einige dieser Teile auch in Richtung der Abschussstelle reflektiert werden. Deshalb müssen für bestimmte Schießanlagen vor den Geschossfangvorrichtungen Schutzvorhänge vorgesehen sein, die ein Zurückfliegen von Geschossteilen verhindert. Derartige Schutzvorhänge werden ca. 6 bis 10 cm vor den Geschossfangeinrichtungen vertikal angeordnet und bestehen meist aus Gummivorhängen oder thermoplastischen Platten, die aufgrund ihrer hohen Bruchdehnung sich nach dem Durchdringen der Geschosse sofort wieder verschließen. Dadurch können die mit geringer Geschossenergie reflektierten Geschossteile die Schutzvorhänge nicht mehr in Richtung der Abschussstelle durchdringen. Da derzeit aus Umwelt- oder geschosstechnischen Gründen die Bleigeschosse verstärkt durch Messinggeschosse ersetzt werden, kommt es verstärkt zu energiereicheren Reflektionsbestandteilen, die derartige Schutzvorhänge mit der Zeit beschädigen, so dass es an besonders frequentierten Einschussstellen nicht immer sichergestellt ist, dass nicht doch reflektierte energiehaltige Geschossteile in den Schussbereich zurückfliegen können.

Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, derartige Schussfangvorrichtungen so zu verbessern, dass auch ohne derartige Schutzvorhänge möglichst keine energiehaltigen Geschossteile mehr in Richtung der Abschussstelle zurückfliegen können.

Diese Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.

Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Geschossfangvorrichtung durch die nach hinten abgeflachten oberen Teilkanten der Verbindungsplatten die Geschossteile nur geringfügig abgelenkt werden können, so dass diese auch durch die weiteren Aufprallflächen nahezu immer in die Geschossfangvorrichtung umgelenkt werden. Dadurch ist auch sichergestellt, dass die Geschosse mit ihrem Bleianteil keine Emissionen im Bereich der Abschussstelle hervorrufen und auch durch energiereiche Geschosskörperteile keine Personen verletzen können. Dabei dient die untere rechtwinklige Teilkante auch zur Verstärkung der horizontalen Vorderkante, so dass vorteilhafterweise ein rascher Verschleiß der Verbindungsplatten verhindert wird. Gleichzeitig ist die untere Teilkante in ihrer Dicke bzw. Höhe so bemessen, dass die auftreffenden Geschosse in eine Kippbewegung versetzt werden und dadurch vorteilhafterweise nicht so umlenkbar sind, dass sie auch durch andere Aufprallflächen der Geschossfangvorrichtung nicht in den Schussbereich der Schießanlage reflektiert werden können.

Die Erfindung hat weiterhin den Vorteil, dass durch die zweigeteilte horizontale Kante der Verbindungsplatten die auf dieser auftreffenden Geschossteile kaum auf vorhandene rückwärtige Schutzvorhänge auftreffen können, so dass dessen Einsatzdauer erhöht wird.

Die Erfindung hat zusätzlich den Vorteil, dass die Geschossfangvorrichtung mit einer derartigen zweiteiligen horizontalen Kante an den Verbindungsplatten auch ohne Schutzvorhänge auch bei der Verwendung von Messinggeschossen einsetzbar ist. Dabei ist es durch die Kantenausbildung sichergestellt, dass auch die Geschossteile mit höherer kinetischer Energie nicht in Richtung der Abschussstelle gelenkt werden können.

Da die Verhinderung der Reflektionswirkung lediglich durch die Anschrägung einer Plattenkante erreichbar ist, kann eine derartige Geschossfangvorrichtung durch einfachste Herstellungsverfahren gefertigt werden. Dabei wird in vorteilhafter Weise durch eine Schräglage der zuvor ausgeschnittenen Verbindungsplatten auf einer herkömmlichen Laserschneidanlage auch die abgeschrägte Kantenfläche geschnitten, ohne dass es zu verschleißbehafteten Härteveränderungen an diesen Kantenteilen kommt.

Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:

1: eine Geschossfangvorrichtung nach dem Stand der Technik;

2: eine Seitenansicht einer herkömmlichen und einer neuartigen Vorderkante an zwei verschiedenen Verbindungsplatten, und

3: eine Verbindungsplatte mit einer zweiteiligen neuartigen Vorderkante.

In 1 der Zeichnung ist eine Geschossfangvorrichtung nach dem Stand der Technik aus der DE 102 22 564 A1 dargestellt, die zur Verminderung reflektierender Geschossteile mit Verbindungsplatten 1 mit zweiteilig abgeschrägten Teilkanten ausgeführt ist.

Die Geschossfangvorrichtung besteht aus vier vertikalen Seitenteilen 2 aus vorzugsweise 15 mm dicken Stahlplatten einer vorgehärteten verschleißfesten Stahllegierung (Verschleißstahl), die vorzugsweise für derartige Geschossfangvorrichtungen verwendet werden. Zwischen den beabstandeten Seitenteilen 2 sind die horizontalen Verbindungsplatten 1 vorgesehen, die durch spezielle Steckverbindungen an den Seitenteilen 2 befestigt sind. Die Verbindungsplatten 1 sind nach hinten schräg abfallend geneigt und bilden zur Vertikalen vorzugsweise einen Winkel von 45°. Dabei sind die Verbindungsplatten 1 lamellenartig übereinander angeordnet und bilden mit ihren schrägen Oberflächenseiten die wesentlichen Aufprallflächen zur Umlenkung der Geschosse. Die an den Seitenteilen 2 befestigten Verbindungsplatten 1 bilden mit einer vertikalen Rückwand 3 eine zusammensteckbare Gesamtbaugruppe, durch die zwischen den einzelnen Vorrichtungsteilen Auffangkammern 4 für die Geschosse gebildet werden. Bei dieser Geschossfangvorrichtung bestehen auch die Verbindungsplatten 1 aus vorzugsweise 15 mm dicken Verschleißstahlteilen, durch die insbesondere die Aufprallflächen gegen Verschleiß und Beschädigungen geschützt sind. Eine derartige Verschleißfestigkeit ist insbesondere bei verschweißten Geschossfangvorrichtungen wichtig, bei denen die Einzelteile nur schwer auswechselbar sind.

Derartige Verschleißstähle haben wegen ihrer Grundhärte den Nachteil, dass sie nur schwer spanend verarbeitbar sind. Deshalb werden die einzelnen Platten meist durch Laserschneidverfahren maßgenau aus waagerecht aufliegenden Fertigungsplatten ausgeschnitten, bei denen die Plattenkanten nur einer begrenzten Hitzeeinwirkung ausgesetzt sind und dadurch ihre ursprüngliche Härte nicht verlieren. Mit derartigen Schneidmaschinen werden die einzelnen Plattenteile auch bei komplizierten Ausschnittmustern mit passgenauen Steckvorrichtungen in Millimeterbruchteilen genau ausgeschnitten. Der Laserschneidkopf wird dabei über ein koordinatenförmiges Führungssystem über die waagerechte Lieferplatte geführt. Dabei schneidet der Laserschneidkopf aus der Lieferplatte die Außenkanten der Seitenteile 2, der Rückwandteile 3 und der Verbindungsplatten 1 stets rechtwinklig zu deren Oberflächen aus. Die so geschnittenen Seitenteile 2, Rückwandteile 3 und Verbindungsplatten 1 sind dabei für Geschossfangvorrichtungen so genau gearbeitet, dass insbesondere keine weiteren glättenden Bearbeitungsvorgänge der Kanten mehr erforderlich sind.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass bei der Geschossfangvorrichtung nach der DE 102 22 564 A1 nicht alle Geschossteile in die Auffangkammern 4 eingeleitet werden, sondern dass insbesondere an den relativ dicken Plattenkanten 5 häufig Geschosse auftreffen, die förmlich in eine Vielzahl von Einzelteilen zerplatzen. Diese landen dann nicht immer in den Auffangkammern 4, sondern werden in unterschiedliche Richtungen reflektiert. Bei Bleigeschossen ist in der Regel die kinetische Energie der reflektierten Geschossteile verhältnismäßig gering, da der größte Teil durch die hohe plastische Verformung des Bleis vernichtet wird, so dass die reflektierten Geschossteile zumindest im Abschussbereich der Schießanlage nicht mehr gefährlich sind. Allerdings steht in neuerer Zeit bei Bleigeschossen die Emissionswirkung der zerplatzenden Geschossteile im Vordergrund, so dass vor vielen Geschossfangvorrichtungen Schutzvorhänge vorgesehen sind, die ein Zurückfliegen von Geschossteilen verhindern sollen. Derartige Schutzvorhänge bestehen vorzugsweise aus Gummimatten, thermoplastischen Platten oder einem Kettengeflecht und werden vorzugsweise etwa 10 cm vor den Geschossfangvorrichtungen aufgehängt. Insbesondere bei den Gummivorhängen werden diese von den Geschossen zwar durchschlagen, aber durch die hohe Bruchdehnung sofort wieder verschlossen, so dass auch reflektierende Geschossteile nicht mehr in den Schussbereich zurückfliegen können. Allerdings treten insbesondere an den horizontalen Plattenkanten 5 der Verbindungsplatten 1 derartige Geschossablenkungen auf, die mit verhältnismäßig hoher kinetischer Energie auch in Richtung des Abschussbereichs reflektiert werden.

In 2 der Zeichnung ist die Seitenansicht auf eine Plattenkante 5 nach dem Stand der Technik bei der mittleren Verbindungsplatte 6 dargestellt, durch die eine Reflektion in Abschussrichtung 7 möglich ist. Diese mittlere Verbindungsplatte 6 ist in einem Winkel von ca. 45° zur Vertikalen an der Seitenwand 2 befestigt, so dass die Plattenkante 5 der mittleren Verbindungsplatte 6 bei einer Geschossfangvorrichtung nach dem Stand der Technik einen Winkel zu einer mittleren Abschussrichtung 7 Geschossbahn von ca. 135° aufweist. Ein auftreffendes Geschoss auf der Plattenkante 5 wird deshalb ebenfalls in einem Winkel von ca. 135° umgelenkt, wie in Pfeilrichtung 8 dargestellt und trifft mit hoher Aufprallenergie auf die Unterseite 9 der darüber angeordneten oberen Verbindungsplatte 10 auf. Dadurch kann es vorkommen, dass ein Teil des auf der Unterseite 9 auftreffenden Geschosses in Abschussrichtung 7 zurückgelenkt wird und damit eine Person im Bereich der Abschussstelle verletzen kann. Dies wird zwar meist durch vorgesehene Schutzvorhänge verhindert, die aber bei hoher Schussanzahl in diesem Bereich so beschädigt sein können, dass auch besonders energiereiche Geschossteile bis in den Abschussbereich zurückfliegen. Insbesondere bei den heute häufig verwendeten harten Messinggeschossen kann es leicht zu Beschädigungen der Schutzvorhänge kommen, was einen häufigen Wechsel und damit einen hohen Kostenaufwand erfordert.

Deshalb schlägt die Erfindung vor, einen Teil der Plattenkante 5 der Geschossfangvorrichtung etwa waagerecht zur Abschussrichtung 5 abzuschrägen, wie dies bei der unteren Verbindungsplatte 11 in 2 der Zeichnung dargestellt ist. Bei dieser erfindungsgemäßen Geschossfangvorrichtung mit der unteren Verbindungsplatte 11 ist die horizontale Vorderkante vorzugsweise unter einem Abknickwinkel von 135° zweiteilig ausgebildet. Dabei entsteht eine obere Teilkante 12 im Anschluss an die obere Plattenfläche 13, die ebenfalls in einem Abknickwinkel von 135° und damit etwa parallel zur Abschussrichtung 7 verläuft. Ein direktes Aufprallen der Geschosskörper wird damit auf diesen Vorderkantenteil gänzlich vermieden, so dass die Geschosse ohne Umlenkung direkt in die Auffangkammern 4 der Geschossfangvorrichtung gelangen. Diese obere Teilkante 12 kann gegenüber der Waagerechten bzw. der dargestellten Abschussrichtung 7 auch bis ca. 30° nach oben oder unten geneigt sein, um eine Reflektion in Abschussrichtung 7 zu verhindern. Bei einer derartigen Neigung nach oben könnte zwar noch ein Geschosskörper auf diesen oberen Teilkantenteil 12 auftreffen, der aber dann soweit umgelenkt würde, dass eine Reflektion von Geschossteilen aus der Geschossfangvorrichtung durch die Schrägfläche der darüber liegenden Verbindungsplatte kaum möglich ist. Dies findet jedoch seine Grenzen, wenn die lamellenartigen Verbindungsplatten 11 entsprechend steilere Anstellwinkel als 45° zur Vertikalen aufweisen, bei denen dann nur noch entsprechend geringere Abweichungen zur Waagerechten zulässig sind.

Im Anschluss an diese obere vorzugsweise waagerechte Teilkante 12 folgt eine untere Teilkante 14, die mit der Unterseite 15 der Verbindungsplatte 11 einen rechten Winkel bildet. Diese untere Teilkante 14 besitzt vorzugsweise eine Kantenbreite bzw. -höhe von ca. 3 bis 4 mm, die etwa dem halben Geschossdurchmesser der verwendbaren Geschosskörper entspricht, aber keinesfalls größer als der gesamte Geschossdurchmesser sein soll. Bei den üblicherweise verwendeten Geschossen von 9 mm würde eine derartige Kantenbreite von 3 bis 4 mm einen starken Verschleiß vermeiden und bei einem direkten Aufprall den Geschosskörper in seiner Geschossrichtung kippen. Dadurch wird ein Umlenken in Richtung auf die Unterseite 9 der darüber liegenden Verbindungsplatte verhindert, die zu einer Reflektion in Abschussrichtung 7 führen könnte.

Es ist zwar denkbar, dass der Winkel der unteren Teilkante 14 zur Unterseite 15 der Verbindungsplatte 11 von einem rechten Winkel leicht abweicht, wodurch aber die kippende Funktion erhalten bliebe. Allerdings wäre eine derartige Abweichung vom herkömmlichen rechtwinkligen Schnittwinkel bei der Herstellung derartiger Verbindungsplatten sehr aufwändig. Denn bei den derzeit üblichen Laserschneidverfahren werden die Außenkanten immer rechtwinklig geschnitten und können bekannterweise nur durch eine aufwändige Nachbehandlung verändert werden. Dabei scheiden bei Platten für Geschossfangvorrichtungen meist Schleif-, Brennschneid- oder Plasmaschneidverfahren wegen ihrer großen Hitzebildung aus, da diese die Kantenhärte verringern würden und somit zu einem vorzeitigen Verschleiß führen könnten.

Deshalb wird nur die obere horizontale Teilkante 12 in einem vom rechten Winkel abweichenden Winkel geschnitten. Vorzugsweise werden dazu die mit einer Laserschneidmaschine auf Maß hergestellten Verbindungsplatten 11 in dieser Laserschneidmaschine so unter dem Schneidkopf aus ihrer waagerechten Lage in eine Schräglage gekippt, dass ein Längsschnitt zur unteren Teilkante 14 vorzugsweise einen Winkel von 135° bildet. Dazu ist in der herkömmlichen Laserschneidmaschine eine neuartige Kippvorrichtung vorgesehen, bei der die Verbindungsplatten 11 aus ihrer waagerechten Lage um 135° nach oben gekippt werden. Im Abstand von 11 mm von der Vorderkante kann nun ein vertikaler Schnitt parallel zur Vorderkante durchgeführt werden, bei dem dann eine untere Teilkante 14 in einer Breite von 4 mm verbleibt.

Eine derartige Verbindungsplatte 11 für die erfindungsgemäße Geschossfangvorrichtung ist in 3 der Zeichnung im einzelnen dargestellt. Diese Verbindungsplatte 11 ist im wesentlichen wie bereits vorstehend beschrieben rechtwinklig ausgebildet und wird in gleicher Ausführung lamellenartig in der Geschossfangvorrichtung in größerer Stückzahl eingesetzt. Bis auf die horizontale Vorderkante sind alle Außenkanten rechtwinklig zu deren Ober- und Unterseiten 9 geschnitten. Mit Hilfe der vorgesehenen mit der Laserschneidmaschine ausgeschnittenen Steckverbindungen 16 werden die einzelnen Verbindungsplatten 11 seitlich mit den Seitenteilen 2 verbunden.

Bei der erfindungsgemäßen Geschossfangvorrichtung sind die Vorderkanten an den Verbindungsplatten 11 zweiteilig ausgeführt. Dabei ist an der horizontalen Vorderkante eine untere Teilkante 14 von 4 mm Kantenhöhe bzw. -breite vorgesehen, die rechtwinklig zur Plattenunterseite 9 und auch gleichzeitig zur Plattenoberseite verläuft. Derartige Verbindungsplatten sind für Geschosskörper von mindestens 9 mm Durchmesser geeignet. Zwischen der Plattenoberseite und der unteren Teilkante 14 ist die obere Teilkante 12 angeordnet, die sowohl zur Oberseite als auch zur unteren Teilkante 14 einen Winkel von 135° bildet. Vorzugsweise verläuft diese obere Teilkante 12 im eingebauten Zustand waagerecht zum Schießstandboden und damit ungefähr parallel zur Schussrichtung. Es wäre aber auch denkbar, dass die horizontale Vorderkante in Anlehnung an die vorgenannten Neigungswinkel sphärisch ausgebildet ist, wenn dies fertigungstechnisch vorteilhaft herstellbar ist.


Anspruch[de]
  1. Geschossfangvorrichtung; die mindestens aus vertikalen Seitenteilen (2), einer Rückwand (3) und schräg nach hinten geneigten horizontalen lamellenartig angeordneten Verbindungsplatten (1) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Plattenkante (5) der horizontalen Verbindungsplatten (1) eine obere Teilkante (12) aufweist, die im wesentlichen waagerecht ausgerichtet ist oder zur Waagerechten höchstens eine Abweichung nach oben von 30° beträgt und aus einer unteren Teilkante (14) besteht, die zur Plattenunterseite (15) etwa einen rechten Winkel bildet und eine Kantenhöhe aufweist, die höchstens dem halben verwendbaren Geschossdurchmesser entspricht.
  2. Geschossfangvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsplatten (1) eine Plattendicke von 10 bis 20 mm aufweisen, wobei die untere Teilkante 814) eine Breite von 3 bis 5 mm besitzt.
  3. Geschossfangvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Teilkante (12) zur unteren Teilkante (14) oder zur oberen Plattenfläche (13) einen Winkel von 105 bis 165° aufweist.
  4. Geschossfangvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilkanten (12, 14) ebene gerade Flächen darstellen oder sphärisch ineinander übergehen.
  5. Geschossfangvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Verbindungsplatten (1) aus einer vorgehärteten Verschleißstahllegierung bestehen.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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