Die Erfindung betrifft eine Geschossfangvorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Schutzanspruchs 1.
Derartige Geschossfangvorrichtungen dienen auf Schießständen und dergleichen
insbesondere zum Sammeln und zur Aufnahme der Energie der auftreffenden Geschossteile.
Die Konstruktion solcher Vorrichtungen richtet sich dabei hauptsächlich nach der
Energie der Geschosse, die beim Auftreffen auf die Bauteile umgewandelt werden muss.
Bei Lang- und Kurzfeuerwaffen erfordert das Energieniveau der Geschosse sehr schwere
Konstruktionen, die in der Regel aus stabilen Blechplatten aus sogenannten Verschleißstählen
bestehen. Wegen der besonderen Härte derartiger Blechplatten werden diese in der
Regel durch Laserschneidanlagen hergestellt, und daraufhin miteinander verbunden.
Aus der DE 102 22 564 A1
ist eine derartige Geschossfangvorrichtungen bekannt, die aus einzelnen Blechplatten
bestehen, die zusammensteckbar sind. Diese Geschossfangvorrichtung wird aus mehreren
vertikalen Seitenteilen und horizontalen Verbindungselementen zusammengesetzt, die
an einer Rückwand aufgehängt sind. Dabei sind die horizontalen Verbindungsplatten
nach hinten geneigt und lamellenartig übereinander angeordnet, so dass die auftreffenden
Geschosse vertikal nach unten umgelenkt und mindestens in der unteren Auffangkammer
gesammelt werden. Die horizontalen Verbindungsplatten sind dabei in einem Winkel
zur Vertikalen von vorzugsweise 45° geneigt, so dass die horizontal auftreffenden
Geschosse in einem Winkel von ca. 90° nach unten umgelenkt werden. Dadurch wird
insbesondere verhindert, dass die auftreffenden Geschossteile durch ihre Auftreffenergie
in Richtung der Abschussstelle reflektiert werden.
Um von der Aufprallenergie nicht beschädigt zu werden, bestehen derartige
Geschossfangvorrichtungen meist aus sogenannten Verschleißstählen, von mindestens
10 bis 15 mm Plattendicke, die durch ihre äußerst harte Oberfläche der Aufprallenergie
dauerhaft standhalten. Da die Geschossteile durch ihre Aufprallenergie teilweise
auseinander platzen, kann es vorkommen, dass einige dieser Teile auch in Richtung
der Abschussstelle reflektiert werden. Deshalb müssen für bestimmte Schießanlagen
vor den Geschossfangvorrichtungen Schutzvorhänge vorgesehen sein, die ein Zurückfliegen
von Geschossteilen verhindert. Derartige Schutzvorhänge werden ca. 6 bis 10 cm vor
den Geschossfangeinrichtungen vertikal angeordnet und bestehen meist aus Gummivorhängen
oder thermoplastischen Platten, die aufgrund ihrer hohen Bruchdehnung sich nach
dem Durchdringen der Geschosse sofort wieder verschließen. Dadurch können die mit
geringer Geschossenergie reflektierten Geschossteile die Schutzvorhänge nicht mehr
in Richtung der Abschussstelle durchdringen. Da derzeit aus Umwelt- oder geschosstechnischen
Gründen die Bleigeschosse verstärkt durch Messinggeschosse ersetzt werden, kommt
es verstärkt zu energiereicheren Reflektionsbestandteilen, die derartige Schutzvorhänge
mit der Zeit beschädigen, so dass es an besonders frequentierten Einschussstellen
nicht immer sichergestellt ist, dass nicht doch reflektierte energiehaltige Geschossteile
in den Schussbereich zurückfliegen können.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, derartige Schussfangvorrichtungen
so zu verbessern, dass auch ohne derartige Schutzvorhänge möglichst keine energiehaltigen
Geschossteile mehr in Richtung der Abschussstelle zurückfliegen können.
Diese Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 angegebene Erfindung
gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Geschossfangvorrichtung durch
die nach hinten abgeflachten oberen Teilkanten der Verbindungsplatten die Geschossteile
nur geringfügig abgelenkt werden können, so dass diese auch durch die weiteren Aufprallflächen
nahezu immer in die Geschossfangvorrichtung umgelenkt werden. Dadurch ist auch sichergestellt,
dass die Geschosse mit ihrem Bleianteil keine Emissionen im Bereich der Abschussstelle
hervorrufen und auch durch energiereiche Geschosskörperteile keine Personen verletzen
können. Dabei dient die untere rechtwinklige Teilkante auch zur Verstärkung der
horizontalen Vorderkante, so dass vorteilhafterweise ein rascher Verschleiß der
Verbindungsplatten verhindert wird. Gleichzeitig ist die untere Teilkante in ihrer
Dicke bzw. Höhe so bemessen, dass die auftreffenden Geschosse in eine Kippbewegung
versetzt werden und dadurch vorteilhafterweise nicht so umlenkbar sind, dass sie
auch durch andere Aufprallflächen der Geschossfangvorrichtung nicht in den Schussbereich
der Schießanlage reflektiert werden können.
Die Erfindung hat weiterhin den Vorteil, dass durch die zweigeteilte
horizontale Kante der Verbindungsplatten die auf dieser auftreffenden Geschossteile
kaum auf vorhandene rückwärtige Schutzvorhänge auftreffen können, so dass dessen
Einsatzdauer erhöht wird.
Die Erfindung hat zusätzlich den Vorteil, dass die Geschossfangvorrichtung
mit einer derartigen zweiteiligen horizontalen Kante an den Verbindungsplatten auch
ohne Schutzvorhänge auch bei der Verwendung von Messinggeschossen einsetzbar ist.
Dabei ist es durch die Kantenausbildung sichergestellt, dass auch die Geschossteile
mit höherer kinetischer Energie nicht in Richtung der Abschussstelle gelenkt werden
können.
Da die Verhinderung der Reflektionswirkung lediglich durch die Anschrägung
einer Plattenkante erreichbar ist, kann eine derartige Geschossfangvorrichtung durch
einfachste Herstellungsverfahren gefertigt werden. Dabei wird in vorteilhafter Weise
durch eine Schräglage der zuvor ausgeschnittenen Verbindungsplatten
auf einer herkömmlichen Laserschneidanlage auch die abgeschrägte Kantenfläche geschnitten,
ohne dass es zu verschleißbehafteten Härteveränderungen an diesen Kantenteilen kommt.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung
dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:
1: eine Geschossfangvorrichtung nach
dem Stand der Technik;
2: eine Seitenansicht einer herkömmlichen
und einer neuartigen Vorderkante an zwei verschiedenen Verbindungsplatten, und
3: eine Verbindungsplatte mit einer zweiteiligen
neuartigen Vorderkante.
In 1 der Zeichnung ist eine Geschossfangvorrichtung
nach dem Stand der Technik aus der DE 102
22 564 A1 dargestellt, die zur Verminderung reflektierender Geschossteile
mit Verbindungsplatten 1 mit zweiteilig abgeschrägten Teilkanten ausgeführt
ist.
Die Geschossfangvorrichtung besteht aus vier vertikalen Seitenteilen
2 aus vorzugsweise 15 mm dicken Stahlplatten einer vorgehärteten verschleißfesten
Stahllegierung (Verschleißstahl), die vorzugsweise für derartige Geschossfangvorrichtungen
verwendet werden. Zwischen den beabstandeten Seitenteilen 2 sind die horizontalen
Verbindungsplatten 1 vorgesehen, die durch spezielle Steckverbindungen
an den Seitenteilen 2 befestigt sind. Die Verbindungsplatten
1 sind nach hinten schräg abfallend geneigt und bilden zur Vertikalen vorzugsweise
einen Winkel von 45°. Dabei sind die Verbindungsplatten 1 lamellenartig
übereinander angeordnet und bilden mit ihren schrägen Oberflächenseiten die wesentlichen
Aufprallflächen zur Umlenkung der Geschosse. Die an den Seitenteilen 2
befestigten Verbindungsplatten 1 bilden mit einer vertikalen Rückwand
3 eine zusammensteckbare Gesamtbaugruppe, durch die zwischen den einzelnen
Vorrichtungsteilen Auffangkammern 4 für die Geschosse gebildet werden.
Bei dieser Geschossfangvorrichtung bestehen auch die Verbindungsplatten
1 aus vorzugsweise 15 mm dicken Verschleißstahlteilen, durch die insbesondere
die Aufprallflächen gegen Verschleiß und Beschädigungen geschützt sind. Eine derartige
Verschleißfestigkeit ist insbesondere bei verschweißten Geschossfangvorrichtungen
wichtig, bei denen die Einzelteile nur schwer auswechselbar sind.
Derartige Verschleißstähle haben wegen ihrer Grundhärte den Nachteil,
dass sie nur schwer spanend verarbeitbar sind. Deshalb werden die einzelnen Platten
meist durch Laserschneidverfahren maßgenau aus waagerecht aufliegenden Fertigungsplatten
ausgeschnitten, bei denen die Plattenkanten nur einer begrenzten Hitzeeinwirkung
ausgesetzt sind und dadurch ihre ursprüngliche Härte nicht verlieren. Mit derartigen
Schneidmaschinen werden die einzelnen Plattenteile auch bei komplizierten Ausschnittmustern
mit passgenauen Steckvorrichtungen in Millimeterbruchteilen genau ausgeschnitten.
Der Laserschneidkopf wird dabei über ein koordinatenförmiges Führungssystem über
die waagerechte Lieferplatte geführt. Dabei schneidet der Laserschneidkopf aus der
Lieferplatte die Außenkanten der Seitenteile 2, der Rückwandteile
3 und der Verbindungsplatten 1 stets rechtwinklig zu deren Oberflächen
aus. Die so geschnittenen Seitenteile 2, Rückwandteile 3 und Verbindungsplatten
1 sind dabei für Geschossfangvorrichtungen so genau gearbeitet, dass insbesondere
keine weiteren glättenden Bearbeitungsvorgänge der Kanten mehr erforderlich sind.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass bei der Geschossfangvorrichtung
nach der DE 102 22 564 A1 nicht
alle Geschossteile in die Auffangkammern 4 eingeleitet werden, sondern
dass insbesondere an den relativ dicken Plattenkanten 5 häufig Geschosse
auftreffen, die förmlich in eine Vielzahl von Einzelteilen zerplatzen. Diese landen
dann nicht immer in den Auffangkammern 4, sondern werden in unterschiedliche
Richtungen reflektiert. Bei Bleigeschossen ist in der Regel die kinetische Energie
der reflektierten Geschossteile verhältnismäßig gering, da der größte Teil durch
die hohe plastische Verformung des Bleis vernichtet wird, so dass die reflektierten
Geschossteile zumindest im Abschussbereich der Schießanlage nicht mehr gefährlich
sind. Allerdings steht in neuerer Zeit bei Bleigeschossen die Emissionswirkung der
zerplatzenden Geschossteile im Vordergrund, so dass vor vielen Geschossfangvorrichtungen
Schutzvorhänge vorgesehen sind, die ein Zurückfliegen von Geschossteilen verhindern
sollen. Derartige Schutzvorhänge bestehen vorzugsweise aus Gummimatten, thermoplastischen
Platten oder einem Kettengeflecht und werden vorzugsweise etwa 10 cm vor den Geschossfangvorrichtungen
aufgehängt. Insbesondere bei den Gummivorhängen werden diese von den Geschossen
zwar durchschlagen, aber durch die hohe Bruchdehnung sofort wieder verschlossen,
so dass auch reflektierende Geschossteile nicht mehr in den Schussbereich zurückfliegen
können. Allerdings treten insbesondere an den horizontalen Plattenkanten
5 der Verbindungsplatten 1 derartige Geschossablenkungen auf,
die mit verhältnismäßig hoher kinetischer Energie auch in Richtung des Abschussbereichs
reflektiert werden.
In 2 der Zeichnung ist die Seitenansicht
auf eine Plattenkante 5 nach dem Stand der Technik bei der mittleren Verbindungsplatte
6 dargestellt, durch die eine Reflektion in Abschussrichtung
7 möglich ist. Diese mittlere Verbindungsplatte 6 ist in einem
Winkel von ca. 45° zur Vertikalen an der Seitenwand 2 befestigt, so
dass die Plattenkante 5 der mittleren Verbindungsplatte 6 bei
einer Geschossfangvorrichtung nach dem Stand der Technik einen Winkel zu einer mittleren
Abschussrichtung 7 Geschossbahn von ca. 135° aufweist. Ein auftreffendes
Geschoss auf der Plattenkante 5 wird deshalb ebenfalls in einem Winkel
von ca. 135° umgelenkt, wie in Pfeilrichtung 8 dargestellt und trifft
mit hoher Aufprallenergie auf die Unterseite 9 der darüber
angeordneten oberen Verbindungsplatte 10 auf. Dadurch kann es vorkommen,
dass ein Teil des auf der Unterseite 9 auftreffenden Geschosses in Abschussrichtung
7 zurückgelenkt wird und damit eine Person im Bereich der Abschussstelle
verletzen kann. Dies wird zwar meist durch vorgesehene Schutzvorhänge verhindert,
die aber bei hoher Schussanzahl in diesem Bereich so beschädigt sein können, dass
auch besonders energiereiche Geschossteile bis in den Abschussbereich zurückfliegen.
Insbesondere bei den heute häufig verwendeten harten Messinggeschossen kann es leicht
zu Beschädigungen der Schutzvorhänge kommen, was einen häufigen Wechsel und damit
einen hohen Kostenaufwand erfordert.
Deshalb schlägt die Erfindung vor, einen Teil der Plattenkante
5 der Geschossfangvorrichtung etwa waagerecht zur Abschussrichtung
5 abzuschrägen, wie dies bei der unteren Verbindungsplatte 11
in 2 der Zeichnung dargestellt ist. Bei dieser erfindungsgemäßen
Geschossfangvorrichtung mit der unteren Verbindungsplatte 11 ist die horizontale
Vorderkante vorzugsweise unter einem Abknickwinkel von 135° zweiteilig ausgebildet.
Dabei entsteht eine obere Teilkante 12 im Anschluss an die obere Plattenfläche
13, die ebenfalls in einem Abknickwinkel von 135° und damit etwa parallel
zur Abschussrichtung 7 verläuft. Ein direktes Aufprallen der Geschosskörper
wird damit auf diesen Vorderkantenteil gänzlich vermieden, so dass die Geschosse
ohne Umlenkung direkt in die Auffangkammern 4 der Geschossfangvorrichtung
gelangen. Diese obere Teilkante 12 kann gegenüber der Waagerechten bzw.
der dargestellten Abschussrichtung 7 auch bis ca. 30° nach oben oder
unten geneigt sein, um eine Reflektion in Abschussrichtung 7 zu verhindern.
Bei einer derartigen Neigung nach oben könnte zwar noch ein Geschosskörper auf diesen
oberen Teilkantenteil 12 auftreffen, der aber dann soweit umgelenkt würde,
dass eine Reflektion von Geschossteilen aus der Geschossfangvorrichtung durch die
Schrägfläche der darüber liegenden Verbindungsplatte kaum möglich ist. Dies findet
jedoch seine Grenzen, wenn die lamellenartigen Verbindungsplatten 11 entsprechend
steilere Anstellwinkel als 45° zur Vertikalen aufweisen, bei denen dann nur
noch entsprechend geringere Abweichungen zur Waagerechten zulässig sind.
Im Anschluss an diese obere vorzugsweise waagerechte Teilkante
12 folgt eine untere Teilkante 14, die mit der Unterseite
15 der Verbindungsplatte 11 einen rechten Winkel bildet. Diese
untere Teilkante 14 besitzt vorzugsweise eine Kantenbreite bzw. -höhe von
ca. 3 bis 4 mm, die etwa dem halben Geschossdurchmesser der verwendbaren Geschosskörper
entspricht, aber keinesfalls größer als der gesamte Geschossdurchmesser sein soll.
Bei den üblicherweise verwendeten Geschossen von 9 mm würde eine derartige Kantenbreite
von 3 bis 4 mm einen starken Verschleiß vermeiden und bei einem direkten Aufprall
den Geschosskörper in seiner Geschossrichtung kippen. Dadurch wird ein Umlenken
in Richtung auf die Unterseite 9 der darüber liegenden Verbindungsplatte
verhindert, die zu einer Reflektion in Abschussrichtung 7 führen könnte.
Es ist zwar denkbar, dass der Winkel der unteren Teilkante
14 zur Unterseite 15 der Verbindungsplatte 11 von einem
rechten Winkel leicht abweicht, wodurch aber die kippende Funktion erhalten bliebe.
Allerdings wäre eine derartige Abweichung vom herkömmlichen rechtwinkligen Schnittwinkel
bei der Herstellung derartiger Verbindungsplatten sehr aufwändig. Denn bei den derzeit
üblichen Laserschneidverfahren werden die Außenkanten immer rechtwinklig geschnitten
und können bekannterweise nur durch eine aufwändige Nachbehandlung verändert werden.
Dabei scheiden bei Platten für Geschossfangvorrichtungen meist Schleif-, Brennschneid-
oder Plasmaschneidverfahren wegen ihrer großen Hitzebildung aus, da diese die Kantenhärte
verringern würden und somit zu einem vorzeitigen Verschleiß führen könnten.
Deshalb wird nur die obere horizontale Teilkante 12 in einem
vom rechten Winkel abweichenden Winkel geschnitten. Vorzugsweise werden dazu die
mit einer Laserschneidmaschine auf Maß hergestellten Verbindungsplatten
11 in dieser Laserschneidmaschine so unter dem Schneidkopf aus ihrer waagerechten
Lage in eine Schräglage gekippt, dass ein Längsschnitt zur unteren Teilkante
14 vorzugsweise einen Winkel von 135° bildet. Dazu ist in der herkömmlichen
Laserschneidmaschine eine neuartige Kippvorrichtung vorgesehen, bei der die Verbindungsplatten
11 aus ihrer waagerechten Lage um 135° nach oben gekippt werden. Im
Abstand von 11 mm von der Vorderkante kann nun ein vertikaler Schnitt parallel zur
Vorderkante durchgeführt werden, bei dem dann eine untere Teilkante 14
in einer Breite von 4 mm verbleibt.
Eine derartige Verbindungsplatte 11 für die erfindungsgemäße
Geschossfangvorrichtung ist in 3 der Zeichnung im einzelnen
dargestellt. Diese Verbindungsplatte 11 ist im wesentlichen wie bereits
vorstehend beschrieben rechtwinklig ausgebildet und wird in gleicher Ausführung
lamellenartig in der Geschossfangvorrichtung in größerer Stückzahl eingesetzt. Bis
auf die horizontale Vorderkante sind alle Außenkanten rechtwinklig zu deren Ober-
und Unterseiten 9 geschnitten. Mit Hilfe der vorgesehenen mit der Laserschneidmaschine
ausgeschnittenen Steckverbindungen 16 werden die einzelnen Verbindungsplatten
11 seitlich mit den Seitenteilen 2 verbunden.
Bei der erfindungsgemäßen Geschossfangvorrichtung sind die Vorderkanten
an den Verbindungsplatten 11 zweiteilig ausgeführt. Dabei ist an der horizontalen
Vorderkante eine untere Teilkante 14 von 4 mm Kantenhöhe bzw. -breite vorgesehen,
die rechtwinklig zur Plattenunterseite 9 und auch gleichzeitig zur Plattenoberseite
verläuft. Derartige Verbindungsplatten sind für Geschosskörper von mindestens 9
mm Durchmesser geeignet. Zwischen der Plattenoberseite und der
unteren Teilkante 14 ist die obere Teilkante 12 angeordnet, die
sowohl zur Oberseite als auch zur unteren Teilkante 14 einen Winkel von
135° bildet. Vorzugsweise verläuft diese obere Teilkante 12 im eingebauten
Zustand waagerecht zum Schießstandboden und damit ungefähr parallel zur Schussrichtung.
Es wäre aber auch denkbar, dass die horizontale Vorderkante in Anlehnung an die
vorgenannten Neigungswinkel sphärisch ausgebildet ist, wenn dies fertigungstechnisch
vorteilhaft herstellbar ist.