Die Erfindung geht aus von einer Bürste zum Auftragen eines Dispersionsklebstoffs
auf einem Schuh oder auf Teile eines Schuhs.
In der Schuhherstellung und bei der Schuhreparatur werden bislang
lösungsmittelhaltige Klebstoffe eingesetzt. Der Klebstoffauftrag erfolgt beispielsweise
auf die Randabschnitte von Schuhböden. Der Klebstoff wird durch eine drehbare Bürste
mit Borsten aus Kunststoff- oder Naturborsten aufgetragen. Bei der Bürste handelt
es sich um eine Topfbürste. Eine derartige Maschine zum kontinuierlichen Klebstoffauftrag
auf Randabschnitte von Schuhböden ist beispielsweise in der EP
276944 A1 beschrieben. Die lösungsmittelhaltigen Klebstoffe haben jedoch
den Nachteil einer schlechten Umweltverträglichkeit. Darüber hinaus belasten sie
die Gesundheit und stellen daher ein Gefahrenpotential dar. Es besteht daher ein
Bedarf, anstelle der lösungsmittelhaltigen Klebstoffe Dispersionsklebstoffe zu verwenden.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Dispersionsklebstoffe die aus dem
Stand der Technik bekannten drehbaren Bürsten mit Borsten aus Kunststoff oder Naturborsten
in relativ kurzer Zeit derartig verfilmen, dass sich der Film nicht wieder auflösen
lässt. Diese Antrocknungen führen dazu, dass ein konturengenauer Klebstoffauftrag
nicht möglich ist. Die Bürsten müssen daher ausgetauscht werden. Die Nutzungsdauer
beträgt lediglich 2 Stunden. Darüber hinaus führt der Auftrag eines Dispersionsklebstoffs
mit herkömmlichen Kunststoffbürsten dazu, dass sich die Borsten spreizen. Dies hat
ebenfalls zur Folge, dass die Bürste nach einer relativ kurzen Nutzungszeit ausgetauscht
werden muss.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bürste zum Auftragen
eines Dispersionsklebstoffs auf einen Schuh oder Teile eines Schuhs zur Verfügung
zu stellen, mit der eine hohe Nutzungszeit und ein qualitativ hochwertiger Klebstoffauftrag
erzielt wird.
Die Erfindung und ihre Vorteile
Die Bürste mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat gegenüber
den bekannten Bürsten den Vorteil, dass die Borsten sich auch bei langen Nutzungszeiten
von mindestens einem Arbeitstag nicht spreizen. Das Antrocknen von Dispersionsklebstofffilmen
und die Verschmutzung der Drahtborsten tritt in wesentlich geringerem Maße auf,
als bei den bekannten Natur- oder Kunststoffborsten. Darüber hinaus erfolgt durch
die Drahtborsten eine deutlich verbesserte Verankerung des Dispersionsklebstoffs
im Material des Schuhs, da der Klebstoff besser in das Material eingearbeitet wird.
Daraus resultieren höhere Klebewerte und eine qualitativ hochwertige Klebeverbindung.
Die Drähte können aus verschiedenen Arten von Metall, wie beispielsweise
Stahl, Edelstahl, Messing, Kupfer, Silber oder verzinktem Metall bestehen. Die Struktur
der Drähte kann gewellt oder glatt sein. Es können entweder alle Borsten oder nur
ein Teil der Borsten aus Metall bestehen. So ist es möglich, die Drahtborsten mit
Naturborsten oder Kunstborsten zu kombinieren. Die Drahtborsten stützen dabei die
Natur- oder Kunstborsten.
Es hat sich gezeigt, dass eine Borstenstärke zwischen 0,05 und 0,5
mm sowie eine Borstenlänge zwischen 5,0 und 30 mm besonders geeignet ist.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung sind an den Borsten Stützringe
vorgesehen. Bei einer runden Bürstenplatte sind die Borsten in mehreren konzentrischen
Ringen an der Bürstenplatte angeordnet. Die Stützringe umgeben die Borsten sowohl
an der in radialer Richtung innen, als auch an der außen liegenden Seite und stützen
die Borsten damit von zwei Seiten. Nach einer bevorzugten Ausführungsform bestehen
die Stützringe aus Kunststoff. Die Stützringe haben die Eigenschaft, dass sie zum
einen die Borsten zusätzlich gegen ein Spreizen schützen und zum anderen das Verschmutzen
und Verfilmen der Borsten in dem der Bürstenplatte zugewandten Abschnitt verhindern.
Je nach Breite der Stützringe wird bei einer vorgegebenen Borstenlänge eine weiche
oder härtere Bürste erzielt. Der Benutzer hat somit die Möglichkeit durch Abschneiden
eines Teils des Stützrings die Eigenschaft der Bürste zu beeinflussen.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindungen
sind den Ansprüchen zu entnehmen.
Zeichnung
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt:
1 Schnitt durch eine Bürste.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
In der Zeichnung ist eine Bürste im Schnitt dargestellt. An der runden
Bürstenplatte 1 sind Drahtborsten 2 befestigt. Die Drahtborsten
sind seitlich durch Stützringe 3 und 4 abgestützt. Der Stützring
3 befindet sich an der in radialer Richtung nach innen weisenden Seite,
während der Stützring 4 an der nach außenden weisenden Seite angeordnet
ist. Die Drahtborsten 2 und die Stützringe 3 und 4 bilden
eine Borstenleiste. Die Borstenleiste ist ringförmig an der Bürstenplatte
1 angeordnet. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, mehrere Borstenleisten
als konzentrische Ringe an der Bürstenplatte 1 anzuordnen. An der Bürstenplatte
1 ist außerdem als Adapter zum Verbinden der Bürste mit einem in der Zeichnung
nicht dargestellten Rotationsantrieb eine Überwurtmutter 5 vorgesehen.
Die Zufuhrleitung 6 für den Dispersionsklebstoff besteht aus einem Rohr,
welches gegenüber der Bürste ruht und nicht rotiert. An der nach unten weisenden
Seite der Zufuhrleitung sind verschließbare Düsen 7 vorgesehen,
durch welche der Dispersionsklebstoff bei Bedarf austritt.
1
- Bürstenplatte
2
- Drahtborsten
3
- Stützring.
4
- Stützring
5
- Überwurfmutter
6
- Zufuhrleitung für den Dispersionsklebstoff
7
- Düse