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Dokumentenidentifikation DE202004007555U1 23.09.2004
Titel Bürste zum Auftragen eines Dispersionsklebstoffs
Anmelder Wakol-Chemie GmbH, 66954 Pirmasens, DE
Vertreter Geitz Truckenmüller Lucht, Patentanwälte, 79098 Freiburg
DE-Aktenzeichen 202004007555
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 23.09.2004
Registration date 19.08.2004
Application date from patent application 07.05.2004
IPC-Hauptklasse A43D 25/18
IPC-Nebenklasse A46B 11/06   A46B 9/06   A46B 9/02   A46B 9/08   

Beschreibung[de]

Die Erfindung geht aus von einer Bürste zum Auftragen eines Dispersionsklebstoffs auf einem Schuh oder auf Teile eines Schuhs.

In der Schuhherstellung und bei der Schuhreparatur werden bislang lösungsmittelhaltige Klebstoffe eingesetzt. Der Klebstoffauftrag erfolgt beispielsweise auf die Randabschnitte von Schuhböden. Der Klebstoff wird durch eine drehbare Bürste mit Borsten aus Kunststoff- oder Naturborsten aufgetragen. Bei der Bürste handelt es sich um eine Topfbürste. Eine derartige Maschine zum kontinuierlichen Klebstoffauftrag auf Randabschnitte von Schuhböden ist beispielsweise in der EP 276944 A1 beschrieben. Die lösungsmittelhaltigen Klebstoffe haben jedoch den Nachteil einer schlechten Umweltverträglichkeit. Darüber hinaus belasten sie die Gesundheit und stellen daher ein Gefahrenpotential dar. Es besteht daher ein Bedarf, anstelle der lösungsmittelhaltigen Klebstoffe Dispersionsklebstoffe zu verwenden. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Dispersionsklebstoffe die aus dem Stand der Technik bekannten drehbaren Bürsten mit Borsten aus Kunststoff oder Naturborsten in relativ kurzer Zeit derartig verfilmen, dass sich der Film nicht wieder auflösen lässt. Diese Antrocknungen führen dazu, dass ein konturengenauer Klebstoffauftrag nicht möglich ist. Die Bürsten müssen daher ausgetauscht werden. Die Nutzungsdauer beträgt lediglich 2 Stunden. Darüber hinaus führt der Auftrag eines Dispersionsklebstoffs mit herkömmlichen Kunststoffbürsten dazu, dass sich die Borsten spreizen. Dies hat ebenfalls zur Folge, dass die Bürste nach einer relativ kurzen Nutzungszeit ausgetauscht werden muss.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bürste zum Auftragen eines Dispersionsklebstoffs auf einen Schuh oder Teile eines Schuhs zur Verfügung zu stellen, mit der eine hohe Nutzungszeit und ein qualitativ hochwertiger Klebstoffauftrag erzielt wird.

Die Erfindung und ihre Vorteile

Die Bürste mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat gegenüber den bekannten Bürsten den Vorteil, dass die Borsten sich auch bei langen Nutzungszeiten von mindestens einem Arbeitstag nicht spreizen. Das Antrocknen von Dispersionsklebstofffilmen und die Verschmutzung der Drahtborsten tritt in wesentlich geringerem Maße auf, als bei den bekannten Natur- oder Kunststoffborsten. Darüber hinaus erfolgt durch die Drahtborsten eine deutlich verbesserte Verankerung des Dispersionsklebstoffs im Material des Schuhs, da der Klebstoff besser in das Material eingearbeitet wird. Daraus resultieren höhere Klebewerte und eine qualitativ hochwertige Klebeverbindung.

Die Drähte können aus verschiedenen Arten von Metall, wie beispielsweise Stahl, Edelstahl, Messing, Kupfer, Silber oder verzinktem Metall bestehen. Die Struktur der Drähte kann gewellt oder glatt sein. Es können entweder alle Borsten oder nur ein Teil der Borsten aus Metall bestehen. So ist es möglich, die Drahtborsten mit Naturborsten oder Kunstborsten zu kombinieren. Die Drahtborsten stützen dabei die Natur- oder Kunstborsten.

Es hat sich gezeigt, dass eine Borstenstärke zwischen 0,05 und 0,5 mm sowie eine Borstenlänge zwischen 5,0 und 30 mm besonders geeignet ist.

Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung sind an den Borsten Stützringe vorgesehen. Bei einer runden Bürstenplatte sind die Borsten in mehreren konzentrischen Ringen an der Bürstenplatte angeordnet. Die Stützringe umgeben die Borsten sowohl an der in radialer Richtung innen, als auch an der außen liegenden Seite und stützen die Borsten damit von zwei Seiten. Nach einer bevorzugten Ausführungsform bestehen die Stützringe aus Kunststoff. Die Stützringe haben die Eigenschaft, dass sie zum einen die Borsten zusätzlich gegen ein Spreizen schützen und zum anderen das Verschmutzen und Verfilmen der Borsten in dem der Bürstenplatte zugewandten Abschnitt verhindern. Je nach Breite der Stützringe wird bei einer vorgegebenen Borstenlänge eine weiche oder härtere Bürste erzielt. Der Benutzer hat somit die Möglichkeit durch Abschneiden eines Teils des Stützrings die Eigenschaft der Bürste zu beeinflussen.

Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindungen sind den Ansprüchen zu entnehmen.

Zeichnung

In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt:

1 Schnitt durch eine Bürste.

Beschreibung des Ausführungsbeispiels

In der Zeichnung ist eine Bürste im Schnitt dargestellt. An der runden Bürstenplatte 1 sind Drahtborsten 2 befestigt. Die Drahtborsten sind seitlich durch Stützringe 3 und 4 abgestützt. Der Stützring 3 befindet sich an der in radialer Richtung nach innen weisenden Seite, während der Stützring 4 an der nach außenden weisenden Seite angeordnet ist. Die Drahtborsten 2 und die Stützringe 3 und 4 bilden eine Borstenleiste. Die Borstenleiste ist ringförmig an der Bürstenplatte 1 angeordnet. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, mehrere Borstenleisten als konzentrische Ringe an der Bürstenplatte 1 anzuordnen. An der Bürstenplatte 1 ist außerdem als Adapter zum Verbinden der Bürste mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Rotationsantrieb eine Überwurtmutter 5 vorgesehen. Die Zufuhrleitung 6 für den Dispersionsklebstoff besteht aus einem Rohr, welches gegenüber der Bürste ruht und nicht rotiert. An der nach unten weisenden Seite der Zufuhrleitung sind verschließbare Düsen 7 vorgesehen, durch welche der Dispersionsklebstoff bei Bedarf austritt.

1 Bürstenplatte 2 Drahtborsten 3 Stützring. 4 Stützring 5 Überwurfmutter 6 Zufuhrleitung für den Dispersionsklebstoff 7 Düse

Anspruch[de]
  1. Bürste zum Auftragen eines Dispersionsklebstoffs auf einen Schuh oder auf Teile eines Schuhs,

    mit einer Bürstenplatte (1), an der Borsten (2) befestigt sind, mit einem Adapter (5) an der Bürstenplatte (1) um die Bürste mit einem Rotationsantrieb zu verbinden,

    mit einer Zufuhrleitung (6) an der Bürstenplatte (1) um den Dispersionsklebstoff zuzuführen,

    wobei alle oder ein Teil der Borsten (2) aus Draht bestehen.
  2. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte aus Stahl, Bronze, Messing, Silber oder Kupfer bestehen. Bürste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Drähte gewellt oder glatt sind.
  3. Bürste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Drähte aus unterschiedlichen Materialien an der Bürstenplatte (1) vorgesehen sind.
  4. Bürste nach Anspruch 1, 2, oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Teil der Borsten (2) aus Draht und ein zweiter Teil der Borsten aus Naturborsten, Haaren, Pflanzen oder Kunststoff besteht.
  5. Bürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Borsten (2) Stützringe (3,4) vorgesehen sind.
  6. Bürste nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an zwei Seiten der Borsten (2) Stützringe (3, 4) vorgesehen sind.
  7. Bürste nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützringe (3,4) aus Kunststoff bestehen.
  8. Bürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten (2) in mehreren konzentrischen Ringen an der Bürstenplatte (1) angeordnet sind.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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