Die Erfindung betrifft eine Hydraulikpumpe der im Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
Derartige Hydraulikpumpen werden im Maschinenbau, beispielsweise Werkzeugmaschinenbau,
in großem Umfang verwendet und sind je nach Leistungsbedarf bzw. gewünschter Fördermenge
mit einem oder mehreren Pumpenelementen ausgestattet, die von einer Antriebswelle
angetrieben werden. Die Hubbewegung des Kolbens wird von der exzentrischen Umlaufbewegung
des Exzenters der Antriebswelle abgeleitet, wobei der Exzenter den Kolben nicht
direkt beaufschlagt, sondern unter Zwischenschaltung eines auf dem Exzenter drehbaren
Lagerrings. Der Lagerring ist zweckmäßig, weil beim Arbeiten des Kolbens punktweise
auftretende Kräfte entstehen, die in Umfangsrichtung des Exzenters wandern und
deshalb zu relativ hohen, ungleichförmigen Belastungen führen, die den Lagerring
kompensiert.
Bei in der Praxis bekannten Hydraulikpumpen dieser Art ist der Lagerring
mittels zweier, eine Axialführung bewirkender Wälzlager auf dem Exzenter drehgelagert.
Wälzlager beanspruchen in radialer Richtung viel Bauraum und haben den Nachteil
einer relativ kurzen Lebensdauer im Vergleich zu Gleitlagern. Es ist deshalb üblich,
zwischen dem Lagerring und dem Exzenter ein Exzenter-Gleitlager mit einer Gleitlager-Buchse
vorzusehen. Da jedoch eine relative Drehbewegung zwischen der Lagerbuchse und
dem Lagerring bzw. eine axiale Versetzung der Lagerbuchse relativ zum Lagerring
Verschleiß bzw. Schäden bewirken, wird die Lagerbuchse in den Lagerring eingeklebt.
Aufgrund der punktweisen und umlaufenden Kräfte, die auf die Klebeverbindung einwirken,
kann sich die Klebeverbindung lösen und die vorerwähnten Schäden oder Verschleißerscheinungen
zulassen, die die an sich wesentlich längere Lebensdauer des Exzenter-Gleitlagers
gegenüber Wälzlagern nicht zum Tragen kommen lassen.
Bei einer aus DE-A-41 07 952 bekannten Kolbenpumpe hat der Lagerring
einen polygonen Außenumfang, mit dem er die Kolben beaufschlagt. Zwischen dem Wellenexzenter
und dem Lagerring ist eine Gleitlagerbuchse aus Lagermaterial vorgesehen, die
mit dem Lagerring ohne formschlüssige Mittel fest verbunden ist.
Aus FR-895 694 ist es bekannt, im Inneren einer Stahlhülse eine dünnwandigere
Hülse festzulegen. Zum Festlegen sind entlang des Umfanges der dünneren Hülse
Längsrippen und in der äußeren Hülse Längsnuten vorgesehen, die sich über die gesamte
Länge der ineinandergesetzten Komponenten erstrecken und ineinandergreifen. Alternativ
wird ein Endabschnitt entlang seiner gesamten Umfangserstreckung nach außen aufgeweitet
und in eine korrespondierende Aufweitung der äußeren Hülse eingepreßt.
Weiterer Stand der Technik ist enthalten in GB-A-689 587 und DE-A-1
528 407.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hydraulikpumpe der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die lange Standzeit des Exzenter-Gleitlagers
zuverlässig nutzbar ist.
Die gestellte Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die formschlüssige Verdreh- und Axialsicherung der Lagerbuchse
im Lagerring wird trotz der hohen, punktweisen und wandernden Kräfte, die zwischen
dem Lagerring und der Lagerbuchse übertragen werden, die lange Standzeit des Gleitlagers
zuverlässig nutzbar. Denn die lokalen formschlüssigen Sicherungen können sich über
die Lebensdauer des Gleitlagers nicht lösen. Die Lagerbuchse bleibt über ihre Lebensdauer
mit dem Lagerring verbunden.
Herstellungstechnisch einfach sind gemäß Anspruch 2 die Anschlagmittel
lokale Aufbiegungen und Aufnahmen für die Aufbiegungen. Jede Aufbiegung läßt sich
so positionieren, daß möglichst wenig nutzbare Lagerfläche vergeudet wird.
Gemäß Anspruch 3 bilden die Aufnahme und die Aufbiegung gemeinsam
eine Verdreh- und eine Axialsicherung. Aufgrund dieser Zweifachfunktion wird nur
eine Aufbiegung bzw. Aufnahme für beide Sicherungsrichtungen benötigt.
Gemäß Anspruch 4 wird günstig wenig Lagerfläche der Lagerbuchse vergeudet,
weil die Aufbiegung nur einen sehr kleinen Teil der Lagerfläche beansprucht. Sofern
an beiden Stirnenden der Lagerbuchse jeweils mindestens eine Aufbiegung vorgesehen
ist, kooperieren beide Aufbiegungen hinsichtlich der Axialsicherung in beiden axialen
Richtungen. Die Aufgabe der Drehsicherung könnte eine Aufbiegung allein übernehmen.
Zweckmäßigerweise teilen sich beide Aufbiegungen jedoch die Aufgabe der Drehsicherung.
Gemäß Anspruch 5 sind die Aufbiegungen in Umfangsrichtung gleichförmig
verteilt, wobei zur Axialsicherung die Aufbiegungen an einem Stirnende mit den
Aufbiegungen am anderen Stirnende kooperieren.
Gemäß Anspruch 6 erfüllt die Aufnahme eine zusätzliche Aufgabe, weil
sie das Eindringen von Öl in den Lagerbereich erleichtert, was für eine lange Standzeit
des Gleitlagers zweckmäßig ist.
Gemäß Anspruch 7 ist durch den harmonischen Verlauf der Aufbiegungen
eine Beeinträchtigung der Lagereigenschaften, z.B. durch Kerbspannungen, des Gleitlagers
vermieden.
Da die Seitenwangen, die üblicherweise zur Führung des Lagerrings
vorgesehen sind, an sich den Zutritt von Schmieröl zum Gleitlager der das Ausschwemmen
von Verunreinigungen behindern oder erschweren, ist es gemäß Anspruch 8 besonders
zweckmäßig, die zur Verdreh- und Axialsicherung vorgesehenen Anschlagmittel so
auszubilden, daß sie für die Standzeit des Gleitlagers durchgängige Ölkanäle definieren.
Anhand der Zeichnung wird eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1
- einen Axialschnitt einer Hydraulikpumpe, und
- Fig. 2
- ein Detail aus Fig. 1 in einem Axialschnitt.
Eine Hydraulikpumpe B enthält in einem Gehäuse ein eine Antriebswelle
2, die mindestens einen Exzenter E aufweist. Der Exzenter E ist entweder einstückig
mit der Antriebswelle 2 ausgebildet, oder auf dieser angeordnet und drehgesichert.
Die Antreibswelle 2 ist z.B. in Gleitlagern 22 und Gehäuseringen 3 drehgelagert
und axial positioniert. Auf der Antriebswelle 2 sitzende Seitenwangen 4, z.B. gehärtete
Kreisringscheiben, sind beiderseits des Exzenters E vorgesehen und dienen zur Führung
eines auf dem Exzenter E drehbaren Lagerrings R. Für den Lagerring R ist eine
Gleitlagerung G auf dem Exzenter E vorgesehen, nämlich eine zwischen den Innenumfang
6 des Lagerrings R und dem Außenumfang 5 des Exzenters E angeordnete zylindrische
Lagerbuchse B aus Lagermetall (gegebenenfalls eine Kombination von Metall und Kunststoff).
Im Gehäuse 1 ist wenigstens ein Kolben-Pumpenelement derart gelagert,
daß sein Kolben 11 auf eine Umfangsfläche 10 des Lagerrings R ausgerichtet ist.
Der Kolben 11 wird durch eine Rückstellfeder 12 beaufschlagt und arbeitet in einem
Zylinder 13 in etwa radial zur Achse der Antriebswelle 2. In Umfangsrichtung können
mehrere derartige Axialkolben-Pumpenelemente verteilt im Gehäuse 1 angeordnet sein,
die vom selben Exzenter E angetrieben werden. Es ist aber auch denkbar, auf der
Antriebswelle 2 mehrere Exzenter E vorzusehen und mit diesen Exzentern mehrere
axial verteilte Pumpenelemente bzw. Pumpenelement-Gruppen anzutreiben.
In der Gleitlagerung G ist die Lagerbuchse B in den Innenumfang 6
des Lagerrings R eingepreßt und zusätzlich formschlüssig gegen Verdrehen und in
axialer Richtung gesichert. Für diese Aufgabe dienen lokal ineinandergreifende
Anschlagmittel A1 und A2, die, z.B. einstückig, in die Lagerbuchse B bzw. den Lagerring
R eingeformt sind.
Die Anschlagmittel A1 des Lagerrings R sind nach innen offene Aufnahmen
8, in die jeweils eine nach außen gerichtete Aufbiegung 7 der Lagerbuchse B formschlüssig
eingreift. Zweckmäßigerweise sind die Aufnahmen 8 nach außen durchgängige Öffnungen
(nicht gezeigt), oder (wie gezeigt) zu den Stirnenden 19, 20 (Fig. 2) des Lagerrings
R offene, in etwa radiale Nuten 9.
Gemäß Fig. 1 bilden die Anschlagmittel A1, A2, d.h. die jeweilige
Aufbiegung 7 und ihre Aufnahme 8 bzw. die Öffnung 9, einen bis zum Exzenter E durchgängigen
Ölkanal O, dem entlang im Gehäuse vorhandenes Hydraulikmedium bzw. Öl in das Gleitlager
G gelangen kann.
Gemäß Fig. 2 ist an jedem Stirnende 17, 18 der Lagerbuchse B, die
axial geringfügig kürzer ist als der Innenumfang 6 des Lagerrings, jeweils eine
Aufbiegung 7 vorgesehen, der eine Aufnahme 8 im Lagerring R zugeordnet ist. Zweckmäßigerweise
sind sogar in Umfangsrichtung verteilt, zweckmäßigerweise diametral gegenüberliegend,
zwei Aufbiegungen 7 pro Stirnende 17, 18 vorgesehen. Die Aufbiegungen 7 an einem
Stirnende sind gegenüber den Aufbiegungen 7 am anderen Stirnende in Umfangsrichtung
versetzt, zweckmäßigerweise um ca. 90°. Jede Aufbiegung 7 hat einen annähernd
trichterförmigen Verlauf 15, ausgehend von der Lagerfläche 14 der Lagerbuchse B.
Zwischen der Lagerfläche 14 und dem Außenumfang 5 des Exzenters E findet die Drehbewegung
statt, während die Lagerbuchse B im Lagerring R unverdrehbar und axial festgelegt
sitzt.
Jede Aufbiegung 7 bildet in der Kontur des Stirnendes 17 bzw. 18 eine
Mulde 16, die im Verlauf des Ölkanals O den Zutritt des Öls nach innen und das
Ausschwemmen von Verunreinigungen begünstigt. Die Ölkanäle A werden begrenzt durch
die Aufnahmen 8, die Aufbiegungen 7 und die Seitenwangen 4. Die Seitenwangen 4
erstrecken sich nach außen bis zu oder über die Stirnenden 19, 20 des Lagerrings
R.
Es wäre denkbar, nur eine einzige Aufbiegung weiter innen in der Lagerbuchse
vorzusehen und diese in eine Aufnahme im Innenumfang 6 des Lagerrings R eingreifen
zu lassen. Diese eine Aufbiegung könnte allein sowohl die Verdreh- als auch die
Axialsicherung bilden.
Aus Kostengründen kann die Lagerbuchse B, die aus einem Streifen geformt
ist, einen Stoß 21 aufweisen. Der Stoß 21 sollte zweckmäßigerweise gegenüber den
Aufbiegungen 7 in Umfangsrichtung versetzt sein. Es wäre auch möglich, eine oder
mehrere Aufbiegungen im Bereich des Stoßes 21 vorzusehen. Aufbiegungen an den
Stirnenden wird jedoch der Vorzug gegeben. Die Aufbiegungen 7 werden z.B. erst
nach dem Einpressen der Lagerbuchse in den Lagerring R gepreßt. Es wäre jedoch
denkbar, zumindest die Aufbiegungen an einem Stirnende schon vorzuformen und nur
die Aufbiegungen am gegenüberliegenden Stirnende nach dem Einpressen zu formen.