Die Erfindung betrifft eine Querwalzmaschine, umfassend zwei in einem
Maschinenrahmen gelagerte, in gleicher Drehrichtung rotierende, gemeinsam angetriebene
Walzen, die auf ihrem Umfang mit Werkzeuge bildenden Arbeitsflächen versehen sind.
Eine solche Querwalzmaschine, auf der langgestreckte, Einschnürungen
bzw. Bunde und Erhöhungen wie Nocken oder Rippen aufweisende metallische Werkstücke
hergestellt werden, ist durch die DE 43 01 314 C2 bekanntgeworden. Das Walzgerüst
bzw. der Maschinenrahmen weist dort zwei Träger mit je zwei Tragwänden und in diesen
ausgebildeten Lagerstellen für Wellen auf. Auf den Wellen sind Walzen angeordnet,
wobei jeder Träger eine Walze lagert und mindestens ein Träger durch Drehung um
eine gemeinsame Achse zur Veränderung des Walzspaltes zwischen den Walzen relativ
zum anderen Träger bewegbar ist. Aufgrund der Lagerung der Walzen an um eine gemeinsame
Achse schwenkbar angeordneten Trägern soll auch bei einer Änderung des Walzspaltes
die Achsrichtung der Werkstückzuführung symmetrisch zu den Achsen der Walzen verlaufen
(vgl. DE 44 16 238 A1).
Als problematisch hat sich bei den bekannten Querwalzmaschinen der
Austausch der Werkzeuge herausgestellt. Dies muß bei jedem Produktwechsel und natürlich
bei Verschleiß erfolgen. Damit nicht die Walzenachse geöffnet werden muß, wozu
es erforderlich ist, den Walzenkörper von festen Walzenlagerungen zu trennen,
sind bei der eingangs genannten, bekannten Querwalzmaschine die Walzen auf einem
über die Tragwände hinausragenden freien Ende der Wellen und somit fliegend angeordnet.
Es braucht hier dann zwar nur ein Walzenlager von der Walze abgezogen zu werden,
jedoch bringt der Verzicht auf ein zweites Lager bei der Werkstückumformung Nachteile
mit sich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer gattungsgemäßen
Querwalzmaschine eine Bauweise der Walzen zu schaffen, die ohne umformtechnische
Nachteile einen einfachen und schnellen Wechsel der Werkzeuge erlaubt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Werkzeug
als Halbschale ausgebildet und auf einem Werkzeugträger angeordnet ist, der mit
einer in Richtung der Walzenlängsachse durchgängigen und an seiner von dem Werkzeug
abgewandten Seite offenen Trägerausnehmung auf die Werkzeugachse aufstülpbar und
mit dieser zu einer festen Walzeneinheit verbindbar ist. Es läßt sich hiermit erreichen,
daß zum Werkzeugwechsel weder ein Öffnen der Walzenachse noch ein Abziehen eines
Lagers nötig ist. Denn nach dem Lösen von den Werkzeugträger mit einem Walzengrundkörper
beispielsweise verbindenden Befestigungsschrauben kann der Werkzeugträger mit dem
Werkzeug einfach nach oben, z.B. unter Zuhilfenahme eines Hallenkranes, von der
Walzenachse abgehoben werden. Wenn zwei mit die erfindungsgemäßen Walzen aufweisenden
Maschinenrahmen zu einer Zwillingsmaschine, d.h. nebeneinanderstehend angeordnet
sind, können in der Wechselstellung der Walzen jeweils zwei Werkzeuge gleichzeitig,
d.h. aus jedem Maschinenrahmen ein Werkzeug, mit einer Wechselaufnahme ausgehoben
werden.
Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung sieht vor, daß die Trägerausnehmung
einen eckigen Querschnitt besitzt und die Walzenachse mit einem komplementären
Vierkantabschnitt ausgebildet ist. Nach dem Aufsetzen eines Werkzeugträgers mit
seinem nach unten einseitig offenen Ende auf den Vierkantabschnitt und Verbinden
des Werkzeugträgers mit dem Walzengrundkörper zu der festen Walzeneinheit, liegt
aufgrund der eckigen Fügeverbindung eine hinsichtlich der Kräfteaufnahme und Übertragung
beim Umformen optimierte Walzeneinheit vor.
Die Erfindung sieht in vorteilhafter Ausgestaltung vor, daß die Walzenachse
unterhalb des Vierkantabschnitts eine Anbauplatte mit einer segmentartigen Werkstückzuführung
aufweist. Im Zusammenspiel der beiden im Maschinenrahmen entweder übereinander
liegend oder vorzugsweise nebeneinander angeordneten Walzen eines Walzenpaares
übernimmt wechselweise immer die eine Walze die Zuführung des umzuformenden Werkstückes
in den Walzenspalt, während jeweils die Walzen gemeinsam mit ihren sich ergänzenden
Werkzeugen die Umformung vornehmen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
der Erfindung. Es zeigen:
- Fig. 1
- als Einzelheit einer Querwalzmaschine in perspektivischer Ansicht eine Walze,
die aus einem mit der Walzenachse verbundenen Werkzeugträger besteht;
- Fig. 2
- die Walze nach Fig. 1 in der Vorderansicht und explosiv bzw. in der Ausbauposition
des Werkzeugträgers dargestellt; und
- Fig. 3
- zwei in Zwillingsbauweise angeordnete Querwalzmaschinen, die in ihren Maschinenrahmen
in paarweise nebeneinanderliegender Anordnung mit Walzen nach den Fig. 1 und 2
bestückt sind, in perspektivischer Draufsicht dargestellt.
Eine Walze 1 für eine Querwalzmaschine 2 (vgl. Fig. 3) besteht nach
den Fig. 1 und 2 aus einer Walzenachse 3 und einem darauf aufgesetzten und mit
der Walzenachse verbundenen Werkzeugträger 4, der mit einem als Halbschale 5 ausgebildeten
Werkzeug 6 bestückt ist, und einer gegenüberliegend dem Werkzeugträger 4 an die
Walzenachse 3 angeschraubten Anbauplatte 7, die mit einer segmentartigen Werkstückzuführung
8 versehen ist. Der Werkzeugträger 4 ist mit einer sich in Richtung der Walzenlängsachse
erstreckenden Trägerausnehmung 9 (vgl. Fig. 2) und die Walzenachse 3 mit einem
komplementären Vierkantabschnitt 10 ausgebildet. Im montierten Zustand (vgl. Fig.
1) der Walze 1 liegt eine kompakte, kraft- und formschlüssig miteinander verbundene
Walzeneinheit vor, bei der der mit seinem einseitig offenen unteren Ende der Trägerausnehmung
9 über den Vierkantabschnitt 10 der Walzenachse 3 gestülpte Werkzeugträger 4 über
Befestigungsschrauben 11 fest mit der Anbauplatte 7 verbunden und außerdem über
in den Block des Vierkantabschnitts 10 eingreifende Schrauben 12 verschraubt ist.
Zum Wechsel bzw. Austausch des Werkzeugs 6 brauchen lediglich die Schrauben 11
und 12 gelöst zu werden, worauf der gesamte Werkzeugträger 4 einfach nach oben
von dem Vierkantabschnitt 10 der Walzenachse 3 abgehoben bzw. -gezogen werden kann
(vgl. Fig. 2), beispielsweise mit Hilfe eines Hallenkranes, wozu der Werkzeugträger
4 mit einer Einhängöse 13 versehen ist.
Die in Fig. 3 dargestellte Sonder-Ausführung einer Querwalzmaschine
2 besteht aus zwei nebeneinander angeordnete Maschinenrahmen 2a, 2b, die jeweils
mit einem Paar der zuvor beschriebenen Walzen bestückt sind. Die Walzen 1 sind
in den in Modulbauweise ausgeführten Maschinenrahmen 2a, 2b gelagert, mechanisch
miteinander gekoppelt und von einem gemeinsamen Antrieb (Getriebe/Motoreinheit)
14 angetrieben. Nach dem Lösen der Schrauben 11 und 12 (vgl. die Fig. 2) können
hier die jeweils nach oben gestellten Werkzeuge 6 beider Maschinenrahmen 2a und
2b gleichzeitig mit einer Wechselaufnahme aus der Querwalzmaschine 2 gehoben und
erneuert bzw. ausgetauscht werden.