Die Erfindung betrifft einen Gasspeicher mit einer flexiblen Innenmembran
und einer diese zumindest teilweise umgebenden flexiblen Außenmembran, wobei
die Innenmembran einen variablen Gasspeicherraum abschließt, in den bzw. aus
dem über Zu- und Ableitungen das zu speichernde Gas einleitbar bzw. ableitbar ist,
und wobei Hilfsgas über eine Zuführvorrichtung in den zwischen der Innenmembran
und der Außenmembran gebildeten Zwischenraum einleitbar ist.
Ein Gasspeicher dieser Art geht z.B. aus der AT 391 181 B hervor und
dient der Zwischenspeicherung eines Gases, das von zumindest einem Gaserzeuger in
den Gasspeicher eingeleitet und von zumindest einem Gasverbraucher aus diesem entnommen
werden kann. Auf diese Weise kann eine unabhängige Energieversorgung z.B. bei Gaserzeugung
durch biologische Prozesse, die etwa im landwirtschaftlichen Bereich von selbst
ablaufen, gewährleistet werden. Die Einleitung eines Hilfsgases, z.B. Luft, in den
Zwischenraum zwischen Innen- und Außenmembran zur Druckbeaufschlagung des
in der Innenmembran gespeicherten Gases erfolgt über einen am höchsten Punkt der
Außenmembran angeordneten kuppelförmigen Stahlstutzen, der ein beträchtliches
Eigengewicht aufweist. Bei starkem Wind oder wenn es durch einen Ausfall der Energieversorgung
oder Auftreten eines Fehlerstromes zu einem Abschalten der Druckvorrichtung für
das Hilfsgas und zu einem Druckabfall im Zwischenraum zwischen der Außenmembran
und der Innenmembran kommt, schlägt der Stahlstutzen zusammen mit der Zuführvorrichtung,
z.B. eine Zuführleitung für das Hilfsgas, mit der er verbunden ist, gegen die Außenmembran
und die Innenmembran oder ruft Walkbewegungen der Membranen hervor, was Beschädigungen
und damit eine Herabsetzung der Lebensdauer des Gasspeichers oder sogar Undichtheiten,
die ein Austreten des zu speichernden Gases oder des Hilfsgases bewirken, zur Folge
haben kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Gasspeicher der eingangs
genannten Art anzugeben, mit dem Beschädigungen an der Außenmembran und an
der Innenmembran, insbesondere aufgrund von äußeren Witterungseinflüssen oder
aufgrund einer Unterbrechung der Energieversorgung, weitgehend vermieden werden
können.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß ein entlang
der Innen- oder Außenseite der Außenmembran sich erstreckender Zuführkanal
zur Einleitung des Hilfsgases in den Zwischenraum vorgesehen ist, welcher Zuführkanal
eingangsseitig mit der Zuführvorrichtung verbunden ist.
Über den Zuführkanal an der Außen- oder Innenseite der Außenmembran
kann das zuzuführende Hilfgas über eine größere Fläche verteilt in den Zwischenraum
zwischen Außen- und Innenmembran eingebracht werden, ohne daß dadurch
eine punktförmige Belastung der Außenmembran entsteht, welche für deren Lebensdauer
nachteilig wirken kann.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß
zumindest ein Bereich der Außenmembran mit mehreren, voneinander beabstandeten
Gas-Eintrittslöchern versehen ist, welche mit dem an der Außenseite der Außenmembran
angeordneten Zuführkanal in Verbindung stehen, der seinerseits mit der Zuführvorrichtung
für das Hilfsgas verbunden ist und der den Bereich mit den Gas-Eintrittslöchern
überdeckt.
Ein wesentlicher Vorteil der vorgenannten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gasspeichers gegenüber dem bekannten Gasspeicher besteht in der direkten Einleitung
des Hilfgases über eine Vielzahl von in der Außenmembran ausgenommenen Löcher
ohne Zuhilfenahme von Anschlußstutzen. Der an der Außenseite der Außenmembran
angeordnete Zuführkanal kann mit einem relativ geringen Eigengewicht und noch dazu
flexibel gestaltet sein, sodaß sich bei starkem Wind, Niederschlag oder bei
einem Druckabfall im Zwischenraum keine die Außenmembran beeinträchtigenden
oder beschädigenden Kräfte oder Drehmomente ergeben. Allein aber auch die über mehrere
Löcher verteilte Einleitung des Hilfsgases zeichnet sich gegenüber einer punktförmigen
dahingehend aus, daß die bezweckte Regelung des Druckes in der Innenmembran
wesentlich geringere Regelzeiten in Anspruch nimmt.
Wie bereits erwähnt kann der Zuführkanal auch an der Innenseite der
Außenmembran angeordnet sein. In diesem Fall sind z.B. mehrere über die Länge
des Zuführkanals verteilte Löcher vorgesehen, über welche das Hilfsgas unmittelbar
in den Zwischenraum eintreten kann.
In an sich bekannter Weise kann die Außenmembran des erfindungsgemäßen
Gasspeichers aus mehreren Segmenten zusammengesetzt sein, die entlang ihrer Längsseiten
miteinander verbunden, vorzugsweise verschweißt, sind, sodaß die Außenmembran
im aufgeblähten Zustand eine hohlkugelförmige Gestalt aufweist.
Voraussetzung für möglichst geringe, durch die Hilfsgaszufuhr hervorgerufenen
Schadensauswirkungen ist ein möglichst geringes Eigengewicht und eine möglichst
geringe Massenkonzentration auf der Außenmembran. In bevorzugter Weise kann
dies dadurch erreicht werden, daß die Wand des Zuführkanals durch ein flexibles
Flächenelement gebildet ist, das zumindest bereichsweise entlang seiner Berandung
mit der Außenmembran verbunden ist, sodaß der zwischen der Außenmembran
und dem flexiblen Flächenelement gebildete Kanalraum gegenüber der Umgebung gasdicht
abgeschlossen ist und über die Gas-Eintrittslöcher mit dem Zwischenraum kommuniziert.
Das flexible Flächenelement bildet dabei den dichtenden Zuführkanal für die Einleitung
des Hilfsgases in den Zwischenraum zwischen Außenmembran und Innenmembran
aus, der weder Kanten aufweist noch eine punktförmig wirkende Belastung darstellt,
die bei Wind oder Niederschlag Schäden an der Außenmembran hervorrufen könnte.
Um ein möglichst gleichmäßiges Einströmen des Hilfgases, welches
bevorzugt durch Luft gebildet ist, in den Zwischenraum zwischen Außenmembran
und Innenmembran zu erzielen, können die Gas-Eintrittslöcher entlang eines Längenkreises
der in aufgeblähtem Zustand befindlichen Außenmembran angeordnet sein. Auf
diese Weise gelangt das einströmende Hilfsgas über die gesamte Höhe der Außenmembran
in den Zwischenraum und es kommt zu einem raschen Ausgleich von innerhalb des Zwischenraumes
vorübergehend bestehenden Druckdifferenzen.
Da die Außenmembran ohnehin in zumeist gleich große, deckungsgleiche
Segmente unterteilt ist, kann es vorteilhaft sein, das flexible Flächenelement in
ähnlicher Form und aus dem gleichen Material wie ein Außenmembran-Segment
auszubilden und es mit einem dieser Segmente der Außenmembran zu verbinden.
In Weiterbildung der Erfindung kann daher die Berandung des flexiblen Flächenelements
auf der Außenmembran zumindest bereichsweise mit den Rändern eines der Außenmembran-Segmente
verbunden, vorzugsweise verschweißt, sein. Bei Einleiten von Hilfsgas bzw.
Luft in den Kanalraum zwischen Außenmembran-Segement und dem flexiblen Flächenelement
blähen sich diese so weit auf, daß eine ungehinderte Luftzufuhr zu den Löchern
der Außenmembran erfolgen kann.
Eine geeignete Einleitung des Hilfsgases in den Zuführkanal kann über
eine Stelle im flexiblen Flächenelement erfolgen, wobei gemäß einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung im flexiblen Flächenelement eine Anschlußöffnung
ausgenommen sein kann, die mit einem mit der Zuführvorrichtung verbundenen Anschlußstutzen
verbindbar ist. Die Form oder Größe der Anschlußöffnung kann je nach
Anschlußstutzen variieren, bevorzugt soll eine laminares Einströmen durch
die Anschlußöffnung gewährleistet sein. Eine günstige Anbringung des Anschlußstutzens
am flexiblen Flächenelement ist aus statischen Gründen in Bodennähe gegeben.
Die auf die Gas-Eintrittslöcher wirkenden Druckkräfte können im Sinne
einer möglichst gleichmäßigen Belastung der Verbindungsstellen zwischen den
Außenmembran-Segmenten so angeordnet sein, daß die Gas-Eintrittslöcher
entlang der Längsmittellinie des mit dem flexiblen Flächenelement verbundenen Außenmembran-Segments
verlaufen.
Eine einfache Herstellung der Gas-Eintrittslöcher kann erreicht werden,
wenn diese im wesentlichen kreisförmig ausgebildet sind.
Andererseits kann eine Verstärkung oder Versteifung der Gas-Eintrittslöcher
vonnöten sein, um eine Überbeanspruchung bzw. ein Einreißen derselben zu vermeiden,
was dadurch erzielt werden kann, daß im Inneren der Gas-Eintrittslöcher jeweils
ein kreuzförmiger Steg ausgebildet ist, sodaß jedes der Gas-Eintrittslöcher
aus vier, um den kreuzförmigen Steg angeordneten, viertelkreisförmigen Teillöchern
zusammengesetzt ist.
Weiters betrifft die Erfindung einen Gasspeicher mit einer flexiblen
Innenmembran und einer diese zumindest teilweise umgebenden flexiblen Außenmembran,
wobei die Innenmembran einen variablen Gasspeicherraum abschließt, in den
bzw. aus dem über Zu- und Ableitungen das zu speichernde Gas einleitbar bzw. ableitbar
ist, und wobei Hilfsgas über eine Zuführvorrichtung in den zwischen der Innenmembran
und der Außenmembran gebildeten Zwischenraum einleitbar ist, insbesondere
mit den Merkmalen des vorstehenden erfindungsgemäßen Gasspeichers.
Bei Ausfall der Energieversorgung kann es insbesondere in entlegenen
Gebieten Stunden dauern, bis eine erneute Anschaltung erfolgen kann. Da der Zwischenraum
zwischen der Außenmembran und der Innenmembran zur Druckregelung des innerhalb
der Innenmembran vorherrschenden Druckes ständig mit einem unter Druck stehenden
Hilfsgas beaufschlagt werden muß, bringt das Abschalten der für den Zwischenraumdruck
vorgesehenen Druckvorrichtung eine erhebliche Funktionsstörung mit sich, die zu
einer Zerstörung der Außen- und Innenmembran führen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Gasspeicher anzugeben, der
auch bei Wegfall der Druckaufbringung durch die Druckvorrichtung zumindest bis zu
einem Wiederanfahren der Energieversorgung nach einer Unterbrechung derselben den
Druck im Zwischenraum zwischen Außenmembran und Innenmembran im wesentlichen
unverändert aufrechterhalten kann.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die Zuführvorrichtung
über ein Rückschlag-Ventil, gegebenenfalls über den Zuführkanal, mit dem Zwischenraum
verbunden ist.
Sollte es zu einem Ausfall der das Hilfsgas unter Druck einleitenden
Druckvorrichtung kommen, so verhindert das in der Zuführvorrichtung, z.B. in einer
Zuführleitung, angeordnete Rückschlag-Ventil einen ungebremsten Druckabfall im Zwischenraum.
Somit sinkt der Druck nur geringfügig ab und es wird ein Niedergehen der Außenmembran
verhindert.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß
zwischen dem Rückschlagventil und dem Zwischenraum ein Überdruck-Ventil angeordnet
ist, das bei Überschreiten eines vorbestimmbaren Druckes den Zwischenraum solange
mit der Umgebung verbindet, bis der Überdruck ausgeglichen ist. Im Prinzip wird
mit dem Überdruck-Ventil die Hilfsgas- bzw. Luftseite abgesichert, was bei Gasproduktion
z.B. während eines Stromausfalls wichtig ist. Dies ist ein zusätzliches Sicherheitselement
zum speichergasseitigen Überdruckventil. Ist z.B. die Innenmembran leer und es ereignet
sich ein Energieausfall kann die Gasproduktion ungehindert bis zum maximalen Füllstand
erfolgen, da hilfsgas- bzw. luftseitig abgeblasen wird und Gas zuströmen kann. Wäre
nur ein gasseitiges Überdruckventil vorhanden, würde sich ein bei zuströmendem Gas
hilfsgas- bzw. luftseitig aufgrund der vorhandenen großen Luftmenge ein Überdruck
aufbauen und das gasseitige Befüllen würde vor dem Erreichen des maximal möglichen
Gasstandes unterbunden werden, da das gasseitige Überdruckventil ansprechen und
Gas an die Umgebung freigeben würde.
Das Verbinden des Zwischenraumes, gegebenenfalls über den Zuführkanal,
mit einem Überdruck-Ventil stellt daher unabhängig von der Anordnung des Rückschlag-Ventils
eine Erfindung dar.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele eingehend erläutert. Es zeigt dabei
- Fig.1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gasspeichers;
- Fig.2 eine teilweise aufgebrochene Draufsicht auf den Gasspeicher gemäß
Fig.1;
- Fig.3 ein teilweiser schematischer Schrägriß des Gasspeichers gemäß
Fig.1;
- Fig.4 ein schematischer Horizontalschnitt AA durch den Gasspeicher gemäß
Fig.1;
- Fig.5 ein Detail einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gasspeichers;
- Fig.6 ein Anschlußschema einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gasspeichers und
- Fig.7 ein Anschlußschema einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gasspeichers.
In dem in Fig.1 gezeigten Gasspeicher ist eine flexible Innenmembran
2, die einen variablen Gasspeicherraum 11 abschließt, teilweise von einer
flexiblen Außenmembran 1 umgeben. Als Materialien für die Außenmembran
1 und die Innenmembran 2 können Kunststoff- oder Kautschukfolien, beschichtete Textilsubstrate,
z.B. mit PVC beschichtete Gewebe od. dgl. eingesetzt werden. Jede andere Art einer
flexiblen Hülle kann ebenso für diesen Zweck verwendet werden, sofern diese die
Dichtheits- und Festigkeitsanforderungen erfüllt.
Sowohl die Außenmembran 1 als auch die Innenmembran 2 sind nach
unten hin offen und deren untere Ränder durch entsprechende Klemmeinrichtungen 27
an einem Fundament 29 dichtend gegenüber der Umgebung fixiert, wie aus der linken,
aufgebrochenen Hälfte des Gasspeichers in Fig.2 ersichtlich ist, wobei der untere
Rand der Außenmembran 1 und der untere Rand der Innenmembran 2 konzentrisch
verlaufen und entlang ihres Umfanges voneinander beabstandet sind. Gegenüber dem
Boden ist der variable Gasspeicherraum 11 durch eine nicht näher bezeichnete, gasdichte
Bodenmembran abgedichtet, sodaß keine Leckageverluste auftreten können und
kein brennbares Gas aus dem variablen Speicherraum 11 nach außen austreten
kann.
Die Innenmembran 11 und die Außenmembran 12 sind so aufeinander
abgestimmt, daß zwischen diesen ein Zwischenraum 8 ausgebildet ist, in den
ein Hilfsgas, vorzugsweise Luft, über eine Zuführvorrichtung 16 unter Druck, z.B.
mittels Druckluftvorrichtung, eingeleitet werden kann, um damit einen Gegendruck
gegenüber dem im Inneren der Innenmembran 2 herrschenden Gasdruck auszuüben und
diese vor einer Überdehnung zu schützen. Die Zuführvorrichtung 16 kann eine Zuführleitung
sein, es kann aber auch eine blockartige Anordnung gewählt werden, bei der die Druckvorrichtung
das Hilfsgas bzw. Luft ohne Verbindungsleitung direkt einleitet. Im Unterschied
zur Innenmembran 2 muß die Außenmembran 1 gegenüber der Umgebung nicht
absolut dicht sein, da austretendes Hilfsgas, insbesondere Luft, durch Druckbeaufschlagung
laufend ausgeglichen wird.
Über eine Zu- und Ableitung 22,24 und einen mittig angeordneten Bodeneinlaß
23 wird das zu speichernde Gas in den variablen Gasspeicherraum 11 eingeleitet oder
aus diesem entnommen, sodaß je nach Füllgrad die den Gasspeicherraum 11 nach
oben hin abschließende Innenmembran 2 eine unregelmäßige gewölbte Fläche
ausbildet, wie dies in Fig.1 links von der Mittellinie angedeutet ist, oder sich
aufbläht und dann eine ballonähnliche Gestalt annimmt.
Durch den Überdruck im Zwischenraum 8 kann die Außenmembran
1 innerhalb weiter Grenzen formstabil gehalten werden. Ein auf die Außenmembran
1 wirkender Winddruck oder z.B. eine Schneelast bleiben damit ohne wesentlichen
Einfluß auf den Gasdruck im variablen Gasspeicherraum 11.
Zur Messung und Steuerung des Füllgrades der Innenmembran 2 ist eine
Abstandsmeßvorrichtung 28 am obersten Punkt der Außenmembran 1 angeordnet,
über welche der jeweilige Abstand zwischen der Innenmembran 2 und der Außenmembran
1 an dieser Stelle in ein Meßsignal gewandelt und an eine nicht dargestellte
Steuervorrichtung weitergegegeben wird.
Zum Schutz der Innenmembran 2 und auch der Außenmembran 1 gegen
Überdruck ist ein Sicherheitsventil 20 in der Zu- und Ableitung 22, 24 angeordnet,
um überschüssige Gasmengen abzuleiten.
Aus produktionstechnischen Gründen wird die Außenmembran 1 in
gleicher Weise wie die Innenmembran 2 aus mehreren Segmenten 4 zusammengesetzt,
die entlang ihrer Längsseiten miteinander verbunden, vorzugsweise verschweißt,
sind, sodaß die Außenmembran 1 im aufgeblähten Zustand eine ballonähnliche,
hohlkugelförmige Gestalt aufweist. Die Verbindung der Segmente kann auch durch Kleben,
Nähen od. dgl. ausgeführt sein. Nach unten hin bilden die miteinander verbundenen
Segmente 4 zusammen einen Rand, der mittels der Klemmeinrichtungen 27 am Fundament
29 festgespannt wird. Nach oben hin laufen die sich verjüngenden Segmente 4 in einem
Punkt bzw. in einer Öffnung zusammen, in welche die Abstandsmeßvorrichtung
28 eingesetzt wird.
Der Aufbau der Außenmembran 1 und der Innenmembran 2 und die
dafür verwendeten Materialien sowie die Befestigung der Membranen mit dem Untergrund
können im Rahmen der Erfindung variieren.
Als Hilfsgas kommt bevorzugt Luft zur Anwendung, obwohl auch andere
Gase, z.B. Inertgase, verwendet werden könnten. Unter Hilfsgas wird daher jede Art
von Gas oder Gasmischungen verstanden, die für den Zweck der Zwischenraumfüllung
geeignet sind. Die Einleitung des Hilfsgases in die Außenmembran 1 an nur
einer Stelle, wie dies bisher üblich war, hat allerdings den Nachteil, daß
der dafür erforderliche Lufteinlaß relativ schwer ist und aufgrund seines
Gewichtes nachteilige Auswirkungen auf die Lebensdauer der Außenmembran 1
hat.
Erfindungsgemäß ist daher ein entlang der Innen- oder Außenseite
der Außenmembran 1 sich erstreckender Zuführkanal 9 zur Einleitung des Hilfsgases
in den Zwischenraum 8 vorgesehen, welcher Zuführkanal 9 eingangsseitig mit der Zuführvorrichtung
16 verbunden ist.
In dem in Fig.1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist zumindest
ein Bereich der Außenmembran 1 mit mehreren, voneinander beabstandeten Gas-Eintrittslöchern
7 versehen, welche mit dem an der Außenseite der Außenmembran 1 angeordneten
Zuführkanal 9 in Verbindung stehen, der seinerseits eingangsseitig mit der Zuführvorrichtung
16 für das Hilfsgas verbunden ist und der den Bereich mit den Gas-Eintrittslöchern
7 überdeckt. Über diese Vielzahl von Gas-Eintrittslöchern 7 kann das Hilfsgas bzw.
die Luft über eine größere Fläche der Außenmembran 1 verteilt ohne Einlaßvorrichtungen
einströmen und der Zuführkanal 9 ermöglicht die gleichmäßige Beaufschlagung
dieser Gas-Eintrittslöcher 7 mit Luft.
Um eine übermäßige Gewichtsbelastung der Außenmembran
1 durch den Zuführkanal 9 zu vermeiden, ist dessen Wand durch ein flexibles Flächenelement
3 gebildet, das entlang seiner Längsberandung mit der Außenmembran 1 verbunden
ist, sodaß der zwischen der Außenmembran 1 und dem flexiblen Flächenelement
3 gebildete Kanalraum 19 gegenüber der Umgebung gasdicht abgeschlossen ist und über
die Gas-Eintrittslöcher 7 mit dem Zwischenraum 8 kommuniziert. Die Abdichtung nach
unten hin geschieht wieder über nicht dargestellte Einspannvorrichtungen. Eine schematische
Darstellung der Gas-Eintrittslöcher 7 und des flexiblen Flächenelements 3 ist in
Fig.3 gezeigt, in welchem eine z.B. rechteckige Anschlußöffnung 40 ausgenommen
ist, die mit einem mit der Zuführvorrichtung 16 verbundenen Anschlußstutzen
15 verbindbar ist, wie aus Fig.1, 2 und 4 hervorgeht. Das flexible Flächenelement
3 ist so dimensioniert, daß es sich bei Druckbeaufschlagung durch das zugeführte
Hilfsgas aufbläht und somit den Kanalraum 19 ausbildet. Es kann der Kanalraum 19
aber auch durch andere, möglichst leichte Kanalwände erzeugt werden.
Die Gas-Eintrittslöcher 7 sind entlang eines Längenkreises der in
aufgeblähtem Zustand befindlichen Außenmembran 1 angeordnet, können aber in
jedem beliebigen Muster angeordnet sein. Wesentlich ist eine möglichst gleichmäßige
Einleitung des Hilfsgases bzw. der Luft in den Zwischenraum 8, um eine völlig symmetrische
Druckbeaufschlagung auf die Innenmembran 2 zu gewährleisten.
In produktionstechnischer Hinsicht ist es vorteilhaft, die Gas-Eintrittslöcher
7 in einem der Außenmembran-Segmente 4 und die restlichen Außenmembran-Segmente
4 geschlossenflächig auszubilden, wie dies im Ausführungsbeispiel gemäß Fig.1
bis 4 realisiert ist. Die Berandung des flexiblen Flächenelements 3 ist auf der
Außenmembran 1 mit den Längsrändern 31 des einen Außenmembran-Segments
4 verbunden, vorzugsweise verschweißt, wie in Fig.4 gezeigt. Dabei verlaufen
die Gas-Eintrittslöcher 7 entlang der Längsmittellinie des mit dem flexiblen Flächenelement
3 verbundenen Außenmembran-Segments 4.
Die Gas-Eintrittslöcher 7 des in Fig.1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiels
sind im wesentlichen kreisförmig ausgebildet. Eine durch einen kreuzförmigen Steg
74 verstärkte Ausführungsform eines Gas-Eintrittslochs 7 ist in Fig. 5 gezeigt,
welches sich aus vier, um den kreuzförmigen Steg 74 angeordnete, viertelkreisförmige
Teillöcher 70 zusammensetzt.
Bei Ausfall der Hilfsgaszufuhr ist es wichtig, daß der im Zwischenraum
8 aufgebaute Druck zumindest über mehrere Stunden hinweg im wesentlichen unvermindert
aufrechterhalten werden kann, weil es bei Druckabfall im Zwischenraum 8 zu einem
übermäßigen Aufblähen der Innenmembran 2 kommen könnte. Deshalb ist in der
Ausführungsform gemäß Fig.5 in der Zuführvorrichtung 16 ein Rückschlag-Ventil
61 eingesetzt, welches ein Rückströmen des Hilfsgases bzw. der Luft aus dem Zwischenraum
8 verhindert und somit der Druck im Zwischenraum 8 auch ohne laufende Druckluftvorrichtung
aufrechterhalten wird.
Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 ist die Zuführvorrichtung
16 über das Rückschlag-Ventil 61, den Zuführkanal 9 und die Gas-Eintrittslöcher
7 mit dem Zwischenraum 8 verbunden, wie es in Fig.6 schematisch dargestellt ist.
Weiters ist zwischen dem Rückschlagventil 61 und dem Zwischenraum 8 ein Überdruck-Ventil
62 angeordnet, das bei Überschreiten eines vorbestimmbaren Druckes den Zwischenraum
8 solange mit der Umgebung verbindet, bis der Überdruck ausgeglichen ist. Damit
wird ein übermäßiges Beanspruchen der Außenmembran 1 durch den im Zwischenraum
8 herrschenden Druck vermieden.
Alternativ dazu kann die Anordnung mit dem Rückschlag-Ventil 61 und
dem Überdruck-Ventil 62 auch bei einem Gasspeicher gemäß Stand der Technik
eingesetzt werden, wie dies in der in Fig.7 gezeigten Ausführungsform verwirklicht
ist. Das Rückschlag-Ventil 61 ist über einen Anschlußstutzen 59 direkt mit
dem Zwischenraum 8 verbunden. Zusätzlich kann das Überdruck-Ventil 62 zwischen das
Rückschlag-Ventil 61 und den Zwischenraum 8 geschaltet sein. Die Anordnung des Rückschlag-Ventils
61 und des Überdruck-Ventils 62 ist daher unabhängig von der Art der Hilfsgas-Zufuhr
in den Zwischenraum 8 anwendbar.