Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbrennen von brennbarem
Material, insbesondere eines schüttfähigen festen Brennstoffes, mit einem um eine
Achse drehbaren Drehrost, der eine Aufnahme für das brennbare Material aufweist.
Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Verbrennen von brennbarem
Material, insbesondere eines schüttfähigen festen Brennstoffes, bei dem das Material
auf einer Kreisbahn mehrere Behandlungszonen durchläuft.
Derartige Vorrichtungen werden verwendet, um brennbares Material mit
einem hohen Feststoffanteil zu verbrennen, das sich nur verhältnismäßig langsam
verbrennen läßt. Bei einem klassischen Ofen mit festem Rost wird der Brennraum
mit dem brennbaren Material beschickt und dieses dann verbrannt. Je nach Abbrandgeschwindigkeit
ist dann von Hand brennbares Material nachzuliefern. Demgegenüber hat die eingangs
erwähnte Vorrichtung mit einem drehbaren Drehrost, wie sie beispielsweise aus der
DD 237 362 A1 bekannt ist, den Vorteil, daß eine kontinuierliche Verbrennung
möglich ist, bei der kontinuierlich aus einem Vorrat brennbares Material auf den
drehbaren Drehrost nachgeliefert wird.
Nachteilig bei der bekannten Vorrichtung ist, daß sich insbesondere
bei einer Vorrichtung mit kleinen Abmessungen für geringe Heizleistungen von beispielsweise
5 kW und darunter der Verbrennungsvorgang des brennbaren Materiales nur schlecht
beeinflussen läßt. Insbesondere lassen sich bei der bekannten Vorrichtung
mit dem Drehrost nur schlecht definierte Zonen für die Trocknung, Pyrolyse und Entgasung
des brennbaren Materiales bei der Verbrennung erreichen.
Das der Erfindung zugrundeliegende Problem ist es, eine insbesondere
für kleine Heizleistungen geeignete Vorrichtung zum Verbrennen von brennbarem Material
anzugeben, mit der sich definierte Zonen für die unterschiedlichen Stadien der Verbrennung
bei einem kontinuierlich durchzuführenden Verbrennungsvorgang erzielen lassen.
Das Problem wird dadurch gelöst, daß bei einer Vorrichtung der
eingangs genannten Art die Aufnahme dem Außenumfang des Drehrostes benachbart
angeordnet ist.
Bei der Vorrichtung mit den Erfindungsmerkmalen wird die Aufnahme
nicht durch den gesamten Drehrost gebildet. Vielmehr ist die Aufnahme nur in einem
schmalen dem Außenumfang des Drehrostes benachbarten Bereich angeordnet. Dadurch
wird nur eine verhältnismäßig kleine Fläche des Drehrostes für die Verbrennung
genutzt. Da sich die Verbrennung auf diese kleine Fläche reduziert, lassen sich
folglich auch geringere Verbrennungsleistungen realisieren. Insbesondere können
so aber mehrere Zonen entlang des Außenumfanges des Drehrostes definiert voneinander
getrennt auf unterschiedliche Weise beeinflußt werden, wobei das brennbare
Material im Bereich der Aufnahme immer in etwa gleiche Wege durchläuft. Auf diese
Weise läßt sich eine gute Beeinflussung der Verbrennung in den verschiedenen
Zonen erzielen. Die Vorrichtung eignet sich insbesondere für sogenannte Passivhäuser,
bei denen lediglich ein Wärmeverlust von 1 bis 2 kW und teilweise noch darunter
ausgeglichen werden muß.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung beträgt das Verhältnis der Breite
der Aufnahme zum Durchmesser des Drehrostes 1:20 bis 1:4. Auf diese Weise ist gewährleistet,
daß das in verschiedenen Bereichen der Aufnahme angeordnete brennbare Material
im wesentlichen gleiche Verbrennungswege durchläuft. Der Außenumfang des Drehrostes
sollte 10 bis 50 Mal, insbesondere 25 bis 50 Mal, einer mittleren Größe des
Brennstoffes betragen. Mit dieser mittleren Größe des Brennstoffes sind die
mittleren Abmessungen der einzelnen Brennstoffteilchen gemeint. Wenn beispielsweise
als brennbares Material übliche Pellets mit einer Größe von 0,5 bis 2 cm verwendet
werden, kann auf vorteilhafte Weise ein Drehrost mit einem Außenumfang von
60 cm verwendet werden.
Vorzugsweise ist die Aufnahme ringförmig. Dabei kann die Aufnahme
einen quadratischen, rechteckigen oder anderweitig muldenförmigen Querschnitt haben.
Es ist aber auch möglich, daß die Aufnahme einzelne, einander benachbarte
und voneinander getrennt angeordnete Aufnahmen aufweist.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist die Aufnahme außerdem
einen Boden aus einem hitzebeständigen Drahtgeflecht auf. Dieses hitzebeständige
Drahtgeflecht hat den Vorteil, daß es bei Verbrennungstemperaturen um 1000°
Celsius stabil ist. Im Gegensatz dazu ist ein Gußrost nur bis etwa 600° Celsius
stabil. Auf diese Weise kommt die Vorrichtung mit einem Rost aus einem solchen Drahtgeflecht
ohne eine zusätzliche Kühlung für den Rost aus. Es ist auch möglich, daß die
Wände aus dem hitzebeständigen Drahtgeflecht ausgebildet sind. Wenn vorzugsweise
die Aufnahme drehfest mit diese begrenzenden Wänden verbunden ist, sollten bei der
Ausführungsform mit dem hitzebeständigen Drahtgeflecht sowohl die Aufnahme als auch
die Wände daraus hergestellt sein. Insbesondere können die Wände dann direkt durch
Umformen aus dem hitzebeständigen Drahtgeflecht hergestellt werden.
Anstelle eines Drahtrostes kann auch eine flächige Auflage aus einer
hitzebeständigen Keramik verwendet werden. Beim Einsatz von Brennstoffen mit niedriger
Ascheerweichungstemperatur, insbesondere Halmgut, neigt die Asche bei hohen Temperaturen
dazu flüssig und klebrig zu werden. Ein Drahtrost würde sich in diesem Fall schlecht
reinigen lassen und zum Verkleben neigen. An einer flächigen Auflage aus Keramik
hingegen backt nichts an und diese Auflage läßt sich zudem einfach reinigen.
Bei der Verwendung einer flächigen Auflage aus Keramik ist es von Vorteil, wenn
die Luft- oder Sauerstoffzufuhr seitlich erfolgt.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist mindestens ein Bereich über
dem Drehrost mittels einer Trennwand in eine Brennkammer und eine Servicekammer
aufgeteilt. Diese Trennwand erstreckt sich vorzugsweise auch mindestens ein Stück
weit unter dem Drehrost. Auf diese Weise kann in der Servicekammer eine geringere
Temperatur herrschen als in der Brennkammer, weil die Trennwand als Hitzeschild
dient. Auf diese Weise wird ein einfacher Aufbau für die einzelnen Komponenten für
die Brennstoffzufuhr und den Ascheabtransport ermöglicht. Insbesondere sind für
diese Komponenten keine eigenen Antriebe erforderlich.
Der Aufnahme sollten mehrere Zonen verschiedener Luftzufuhr zugeordnet
sein. Dadurch läßt sich der Verbrennungsvorgang besonders effizient und umweltfreundlich
beeinflussen. Von Vorteil ist eine Vorheizzone ohne Luftzufuhr, in der das brennbare
Material vor dem Verbrennen getrocknet wird. In dieser Vorheizzone setzt auch bereits
eine Pyrolyse ein. Es ist ebenfalls von Vorteil, wenn eine Verbrennungszone mit
starker Luftzufuhr vorgesehen ist. In dieser Verbrennungszone kann dann eine nahezu
vollständige Verbrennung erfolgen. Diese Verbrennungszone sollte eine Länge haben,
die 5 bis 10 Mal der mittleren Größe des Brennstoffes entspricht. Außerdem
kann eine Ausbrandzone mit zum Zonenende abnehmender Luftzufuhr vorgesehen sein,
in der die Verbrennungsrückstände entgast werden und der vollständige Ausband erfolgt.
Vorzugsweise ist bei der Vorrichtung mit den Erfindungsmerkmalen eine
selbsttätige Materialaufgabe vorgesehen. Bei der Ausführungsform mit der Trennwand
kann diese einfach durch ein über der Aufnahme angeordnetes Reservoir bereitgestellt
werden, aus dem bei einer Drehung des Drehrostes Material von der Aufnahme mitgerissen
wird. Eine Steuerung der Materialzufuhr wie auch eine Steuerung der Verbrennungsleistung
ist mittels eines Schiebers an dem Reservoir sowie mittels einer Steuerung der Drehzahl
des Drehrostes möglich.
Das Verfahren mit den Erfindungsmerkmalen ist dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungszonen eine vorgegebene Länge haben. Auf diese Weise lassen
sich die verschiedenen Verbrennungsschritte in den einzelnen Zonen präzise beeinflussen.
Bei dem Verfahren mit den Erfindungsmerkmalen ist mindestens eine
Vorheizzone ohne Luftzufuhr, eine Verbrennungszone mit starker Luftzufuhr oder eine
Ausbandzone mit zum Zonenende abnehmender Luftzufuhr vorgesehen. In diesen Zonen
kann dann die Trocknung, Pyrolyse, Verbrennung und Entgasung jeweils präzise beeinflußt
werden. Dies führt zu einer besonders effizienten und schadstoffarmen Verbrennung.
Vorzugsweise erfolgt mindestens eine selbsttätige Materialaufgabe
oder eine Ascheentnahme in einer kühlen Zone. In dieser kühlen Zone ist die Materialaufgabe
oder die Ascheentnahme besonders einfach.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der
Figuren näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1
- eine schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung mit Drehrost mit den Erfindungsmerkmalen,
- Fig. 2
- den Schnitt A - A von Fig. 1,
- Fig. 3
- eine abgewickelte Schnittdarstellung der Aufnahme des Drehrostes von Fig. 1
zum Verdeutlichen der einzelnen Zonen und Verfahrensschritte,
- Fig. 4
- ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Drehrostes mit einer Aufnahme mit den
Erfindungsmerkmalen, und
- Fig. 5
- den Schnitt H - H von Fig. 4.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf die wesentlichen Teile einer Vorrichtung
zum Verbrennen von brennbarem Material mit den Erfindungsmerkmalen in einer schematischen
Darstellung. Gezeigt ist ein Drehrost 10, der einen Teller 11 aufweist. Der Teller
11 ist im wesentlichen kreisförmig und in seinem Zentrum drehbar um eine nicht in
der Figur bezeichnete Achse gelagert. Am Außenumfang des Tellers 11 ist eine
ringförmige Aufnahme 12 angeordnet, die von einer äußeren Umfangswand 13 und
einer inneren Umfangswand 14 begrenzt wird. Die Umfangswände 13, 14 sind ringförmig
ausgebildet und vorzugsweise drehfest mit dem Teller 11 verbunden. In der Figur
nach unten hin gegen eine Halbierende A - A versetzt ist eine Trennwand 15 angeordnet.
Die Trennwand 15 ist aus einem hitzebeständigen, isolationsfähigen Material ausgebildet.
Im Bereich der Aufnahme 12 in der Fig. 1 unterhalb der Trennwand 15 ist außerdem
ein Vorratsbehälter 16 und ein Reinigungsmittel 17 zum Entfernen von Asche angeordnet.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Reinigungsmittel 17 ein Besen 17.
Fig. 2 zeigt den Schnitt A - A von Fig. 1. In der Fig. 2 ist zusätzlich
eine Achse 18 eingezeichnet, um die der Drehrost 10 in die in der Fig. 1 mittels
eines Pfeiles B bezeichnete Richtung gedreht werden kann. Wie der Fig. 2 zu entnehmen
ist, weist die Aufnahme 12 einen durch die Umfangswände 13, 14 sowie ein Rost 19
begrenzten rechteckigen Querschnitt auf. Der Rost 19 ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
ringförmig ausgebildet. Der ringförmige Rost 19 besteht aus einem hitzebeständigen
Drahtgeflecht. Ebenso sind die Umfangswände 13, 14 mittels Umformen aus dem hitzebeständigen
Drahtgeflecht ausgebildet und drehfest mit dem ringförmigen Rost 19 verbunden.
Fig. 3 zeigt schematisch eine abgewickelte Darstellung der Aufnahme
des Drehrostes 10. Gleiche Teile tragen die gleichen Bezugsziffern wie in den vorhergehend
beschriebenen Figuren. Bei einer Drehung in Richtung des Pfeiles B von Fig. 1 bewegt
sich der ringförmige Rost 19 sowie die Umfangswand 13 in die mit den Pfeilen B in
Fig. 3 gekennzeichnete Richtung. Wie der Figur weiter zu entnehmen ist, ist in dem
Vorratsbehälter 16 brennbares Material 20 angeordnet. Insbesondere sind in der Fig.
3 in dem Vorratsbehälter 16 sogenannte Pellets mit einer Größe von 0,5 x 2,0
cm angeordnet. Die Pellets 20 gelangen aus dem Vorratsbehälter 16 auf den ringförmigen
Rost 19. Die Schütthöhe der Pellets 20 auf dem Rost 19 wird dabei mittels eines
Schiebers 21 eingestellt. Wie sich der Figur entnehmen läßt, erstreckt sich
die Trennwand 15 ein Stück weit unter den Rost 19, wobei ein Durchlaß für
den Rost 19 und die Umfangswände 13, 14 vorgesehen ist. Der Besen 17 ist bei dem
gezeigten Ausführungsbeispiel als eine auf dem Rost 19 mitlaufende Walze 17 ausgebildet.
Insbesondere sind nicht in den Figuren dargestellte Mittel zum ortsfesten Lagern
der Walze 17 vorgesehen, wodurch sich bei einem Drehen des Drehrostes 10 in die
Richtung B der Rost 19 unter der Walze 17 hindurch bewegt und dadurch die Walze
17 in eine Drehbewegung um deren Achse bringt. In der Fig. 3 unter dem Besen 17
ist ein Trichter 22 mit darunter angeordnetem Aschenkasten 23 angeordnet.
Wie sich der Fig. 3 entnehmen läßt, ist der Umfang U des Drehrostes
10 mittels der Trennwand 15 in eine Brennkammer D, eine Materialeintragszone C und
eine Aschenaustragungszone E unterteilt. Im Bereich der Brennkammer D ist die Unterseite
des ringförmigen Rostes 19 im Bereich einer Vorheizzone I nach unten hin mittels
einer Platte 24 im wesentlichen abgeschlossen. Im Bereich einer Verbrennungszone
II wird mittels zweier Bleche 25, 26 ein Kanal für die Frischluftzufuhr F gebildet.
Im Bereich einer Ausbrandzone III ist ein weiteres Blech 27 unter dem Rost 19 angeordnet,
das an seiner Verbindungsstelle mit dem Blech 26 einen größeren Abstand zu
dem Rost 19 aufweist als an seiner Verbindungsstelle mit der Wand 15.
Nicht in den Fig. 1 bis 3 beschrieben ist eine äußere Hülle
des Brenners. Ebenfalls nicht in den Figuren gezeigt sind Lager und Antriebsmittel
für den Drehrost 10. Die Frischluftzufuhr F kann durch ebenfalls nicht in den Figuren
dargestellte Gebläsemittel bereitgestellt werden. Es ist aber auch möglich, daß
die Frischluftzufuhr einfach aufgrund der bei der Verbrennung erzeugten aufsteigenden
heißen Gase über eine Öffnung im Bodenbereich des Brenners selbsttätig angesaugt
wird.
Nachfolgend wird die Wirkungsweise der Vorrichtung mit den Erfindungsmerkmalen
beschrieben:
- Bei einer Drehung des Drehrostes in die Richtung B gelangt brennbares Material
20, nämlich Pellets 20 aus beispielsweise gepreßten Holzspänen oder Kohle,
aus dem Vorratsbehälter 16 auf das Rost 19. Hierzu ist kein separater Antrieb erforderlich.
Vielmehr gelangen die Pellets 20 einfach durch ihre Schwerkraft aus dem Vorratsbehälter
16 auf das Rost 19. Die Schütthöhe der Pellets 20 auf dem Rost 19 wird dabei mittels
des Schiebers 21 eingestellt. Weil der Vorratsbehälter 16 und der Schieber 21 in
der mittels der Trennwand 15 von der Brennkammer 10 abgetrennten Materialeintragszone
C angeordnet sind, in der deutlich geringere Temperaturen herrschen als in der Brennkammer
D, ist für den Vorratsbehälter 16 und den Schieber 21 nur ein relativ einfacher
Aufbau erforderlich. Insbesondere sind keine besonders hohen Anforderungen an die
Korrosionsbeständigkeit zu stellen. Dadurch kann insbesondere der Vorratsbehälter
16 unmittelbar über dem Rost 19 angeordnet werden, so daß die Pellets mittels
der Schwerkraft auf den Rost 19 gefördert und von diesem bei einer Bewegung in Richtung
B einfach mitgerissen werden.
Nachdem die Pellets 20 durch die Öffnung in der Trennwand 15 in die
Brennkammer D gefördert worden sind, gelangen sie zunächst in eine Vorheizzone I,
die nach unten hin mittels der Platte 24 gegen eine Frischluftzufuhr abgeschlossen
ist. Auf diese Weise können die Pellets zunächst in der Vorheizzone I unter weitgehendem
Luftabschluß vorgeheizt werden. Die so vorgeheizten Pellets 20 gelangen als
nächstes in die Verbrennungszone II. In dieser Verbrennungszone II wird durch den
von den Blechen 25, 26 gebildeten Lüftungskanal Frischluft F von unten her zugeführt.
In der Verbrennungszone II findet dadurch die eigentliche Verbrennung statt. Anschließend
gelangen die bereits weitgehend verbrannten Pellets aus der Verbrennungszone II
in die Ausbrandzone III, in der die Frischluftzufuhr wegen des ansteigenden Bleches
27 zum Ende hin immer mehr abnimmt. In der Ausbrandzone III werden die bereits weitgehend
verbrannten Pellets 20 nahezu vollständig verbrennt und entgast. Das in den Zonen
I, II und III anfallende Rauchgas G wird aus der Brennkammer D nach oben hin abgeführt.
Die auf dem Rost 19 in der Ausbrandzone III verbleibende Asche wird sodann aus der
Brennkammer D in die Aschenaustragungszone E gefördert. Dort wird die Asche mittels
des rotierenden Besens 17 durch das Rost 19 gekehrt und von dem Trichter 22 aufgefangen.
Der Trichter 22 leitet die aufgefangene Asche in den Aschenkasten 23. Es ist auch
möglich, zum Entfernen der Asche ein Gebläse, eine Absaugung oder eine Art Kehrblech
zu verwenden. Die Aschenaustragungszone E ist ähnlich der Materialeintragszone C
mittels der Trennwand 15 von der Brennkammer D abgetrennt. Auf diese Weise herrscht
auch in der Aschenaustragungszone E eine geringere Temperatur als in der Brennkammer
D. Dadurch ist ein einfacher Aufbau für den Besen 17, den Trichter 22 und den Aschenkasten
23 möglich. Im einzelnen ist hier kein besonders korrosionsbeständiges Material
erforderlich.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung mit
einem Drehrost 28 mit den Erfindungsmerkmalen. Gleiche Elemente tragen die gleichen
Bezugszeichen wie bei dem vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispiel. Nicht
in der Fig. 4 dargestellt sind ein Vorratsbehälter sowie Mittel zum Entfernen der
Asche. Der Drehrost 28 weist ebenfalls den Teller 11 auf. Am Außenumfang des
Tellers 11 ist ein ringförmiger Bereich 29 angeordnet. Der ringförmige Bereich 29
trägt Aufnahmen 30, die, wie sich der Fig. 5 entnehmen läßt, jeweils einen
Rost 31 und eine Umfangswand 32 aufweisen. Der Rost 31 und die Wand 32 bestehen
ebenfalls aus hitzebeständigen Drahtgeflecht.
Wesentlich bei der Erfindung ist, daß in den Aufnahmen 12, 30
Brennstoff in definierter Schütthöhe und Schüttbreite abgelegt werden kann. Der
so definiert aufgetragene Brennstoff ist zwischen den Wänden 13, 14 bzw. 32, die
sich mit dem Rost 19, 31 mitbewegen, eingeschlossen. Die Pellets 20 werden somit
während des gesamten Verbrennungsvorganges nicht geschürt, wodurch unnötiger Ascheaustrag
mit den Rauchgasen G vermieden wird. Die Trennwand 15 schirmt die temperaturempfindlichen
Komponenten des Vorratsbehälters 16 und des Besens 17 gegen unnötig hohe Temperaturen
ab, wodurch ein einfacher Aufbau erzielt werden kann. Ferner kann durch die präzise
und definierte Führung der Pellets 20 am Außenumfang des Drehrostes 10, 28
in den Zonen I, II und III jeweils die exakt gewünschte Luftzufuhr eingestellt werden,
wodurch die Pellets 20 unter Erzeugen der geringstmöglichen Schadstoffmenge vollständig
verbrannt werden können. Als Rostmaterial für den Rost 19, 31 kann tiefgezogenes
Drahtgewebe verwendet werden, wie es beispielsweise bei der Verbrennung von Erdgas
üblich ist. Da dieses Drahtgewebe problemlos Temperaturen um 1000° Celsius widerstehen
kann, ist eine aufwendige Rostkühlung entbehrlich.
Für einen Brenner für Holzpellets mit den Erfindungsmerkmalen mit
einer Heizleistung von etwa 5 kW ist ein Durchmesser des Drehrostes 10, 28 von etwa
200 mm zweckmäßig. Die Aufnahmen 12, 30 sollten dabei einen Querschnitt von
25 x 25 mm2 haben. Auf diese Weise lassen sich überaus kompakte Brennerabmessungen
erzielen. Die Heizleistung läßt sich durch Einstellen der Schütthöhe und der
Drehzahl des Drehrostes 10, 28 in Richtung B steuern. Werden andere Feuerungsleistungen
gewünscht, kann durch geeignete Wahl der Breite des Rostes 19, 31 sowie des Durchmessers
des Drehrostes 10, 28 eine erfindungsgemäße Vorrichtung für Feuerungsleistungen
zwischen unter 1 und 20 kW einfach dimensioniert werden. Wichtig ist in jedem Fall,
daß der Brennstoff nicht über die gesamte Fläche des Drehrostes 10, 28 verteilt
wird. Vielmehr ist ein Brennstoffauftrag nur auf einen schmalen Außenumfangsbereich
des Drehrostes 10, 28 zweckmäßig. Die Breite der Aufnahme 12, 30 sollte zu
diesem Zweck nur etwa 1/20 bis R des Durchmessers des Drehrostes 10, 28 betragen.
Damit hier außerdem einzelne Zonen I, II, III mit voneinander verschiedener
Luftzufuhr gewährleistet werden können, sollte der Außenumfang des Drehrostes
10, 28 etwa 10 bis 50 Mal, insbesondere 25 bis 50 Mal, einer mittleren Größe
des Brennstoffes betragen. Wenn beispielsweise Holzpellets mit Abmessungen von 0,5
x 2,0 cm verwendet werden, kann zweckmäßig ein Drehrost 10, 28 mit einem Durchmesser
von 20 cm verwendet werden.
Bezugszeichenliste:
- 10
- Drehrost
- 11
- Teller
- 12
- Aufnahme
- 13
- Wand
- 14
- Wand
- 15
- Trennwand
- 16
- Vorratsbehälter
- 17
- Besen
- 18
- Achse
- 19
- Rost
- 20
- Pellets
- 21
- Schieber
- 22
- Trichter
- 23
- Aschekasten
- 24
- Platte
- 25
- Blech
- 26
- Blech
- 27
- Blech
- 28
- Drehrost
- 29
- ringförmiger Bereich
- 30
- Aufnahme
- 31
- Rost
- 32
- Wand