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Dokumentenidentifikation DE10012878B4 30.09.2004
Titel Vorrichtung zur Erzeugung akustischer Wellen
Anmelder Siemens AG, 80333 München, DE
Erfinder Reitter, Josef, Dipl.-Ing. (FH), 91096 Möhrendorf, DE;
Rohwedder, Arnim, Dipl.-Ing., 90766 Fürth, DE
DE-Anmeldedatum 16.03.2000
DE-Aktenzeichen 10012878
Offenlegungstag 27.09.2001
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 30.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 30.09.2004
IPC-Hauptklasse B06B 1/02
IPC-Nebenklasse G10K 15/06   A61B 17/22   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung akustischer Wellen mit einem Schallwandler aufweisend eine erste als Membran dienende und an ein akustisches Ausbreitungsmedium angrenzende Elektrode und eine zweite von der ersten beanstandete Elektrode, zwischen welchen sich ein Elektrolyt befindet.

Eine derartige Vorrichtung zur Erzeugung akustischer Wellen arbeitet nach dem thermohydraulischen Prinzip. Durch die kurzzeitige Aufheizung des elektrisch leitfähigen, zwischen den Elektroden befindlichen Elektrolyten mit Hilfe eines Heizstromes, welcher infolge eines an die Elektroden angelegten elektrischen Impulses fließt, kann elektrische Energie direkt und praktisch verlustfrei in thermische Energie des Elektrolyten umgesetzt werden. Durch die durch den Heizstrom hervorgerufene Wärmeausdehnung des Elektrolyten wird eine Druckwelle erzeugt, welche sich in dem an die erste Elektrode angrenzenden akustischen Ausbreitungsmedium ausbreiten kann. Die Vorrichtung kann demnach beispielsweise zur Erzeugung von Stoßwellen eingesetzt werden, wie sie in der Medizin bei der Lithotripsie oder der Schmerztherapie verwendet werden.

Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist in der DE 197 02 593 A1 beschrieben. Die Vorrichtung weist eine erste massiv ausgeführte und eine zweite dünne, als Membran dienende Elektrode auf, zwischen welchen sich der Elektrolyt befindet.

Nachteilig an der in der DE 197 02 593 A1 beschriebenen Vorrichtung zur Erzeugung von akustischen Wellen ist, dass eine Röntgenortung von mit der Vorrichtung zu beschallenden Objekten, wie sie beispielsweise in der Lithotripsie zur Ortung von Konkrementen üblich ist, nur an der Vorrichtung vorbei erfolgen kann. Die Möglichkeiten der Röntgenortung an der Vorrichtung sind demnach beschränkt. Dies bedeutet, dass für medizinische Anwendungen in der Lithotripsie ein behandelnder Arzt nur einen Teil des Therapiegebietes in den Röntgenaufnahmen sehen kann.

In der DE 41 35 177 A1 ist eine Vorrichtung zur Erzeugung akustischer Wellen beschrieben, welche einen nach dem elektromagnetischen Prinzip arbeitenden Schallwandler umfasst. Der Schallwandler weist eine zentrale Öffnung auf, um durch den Schallwandler hindurch röntgen zu können.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart auszuführen, dass die Möglichkeiten der Röntgenortung an der Vorrichtung erweitert sind.

Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Vorrichtung zur Erzeugung akustischer Wellen mit einem Schallwandler aufweisend eine erste als Membran dienende und an ein akustisches Ausbreitungsmedium angrenzende Elektrode und eine zweite von der ersten beabstandete Elektrode, zwischen welchen sich ein Elektrolyt befindet, wobei die Elektroden des Schallwandlers durchlässig für Röntgenstrahlung sind. Infolge der Durchlässigkeit der Elektroden und des Schallwandlers insgesamt für Röntgenstrahlung kann nunmehr nach einer Variante der Erfindung die Vorrichtung insgesamt durchlässig für Röntgenstrahlung ausgebildet sein, so dass eine Röntgenortung durch die Vorrichtung hindurch während des Betriebes der Vorrichtung erfolgen kann. Der Schallwandler kann dabei in seiner radialen Ausdehnung derart ausgeführt sein, dass bei entsprechender Positionierung einer ein in der Regel kegelförmiges Röntgenstrahlenbündel aussendenden Röntgenstrahlenquelle relativ zu der Vorrichtung praktisch keine Abschattung des durch die Vorrichtung verlaufenden Röntgenstrahlenbündels durch die Vorrichtung erfolgt.

Nach einer Ausführungsform der Erfindung weisen die röntgentransparenten Elektroden Schichtdicken im Mikrometerbereich auf. Vorzugsweise beträgt die Schichtdicke einer Elektrode 150 Mikrometer und weniger. Auf diese Weise reichen bereits verhältnismäßig geringe Röntgendosen aus, um die Elektroden und somit den Schallwandler durchstrahlen zu können.

Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Elektroden eine homogene Struktur und glatte Oberflächen aufweisen. Auf diese Weise erhält man beim Durchstrahlen des Schallwandlers Röntgenbilder, welche praktisch frei von röntgenpositiven Überlagerungen seitens der Elektroden sind, welche bei einer inhomogenen Struktur der Elektroden auftreten würden. Da also in derart erzeugten Röntgenbildern keine von dem Schallwandler herrührende Überlagerungen vorhanden sind, ist auch die Wahrscheinlichkeit einer Fehlinterpretation der Röntgenbilder nahezu ausgeschlossen.

Da es sich bei dem verwendeten Elektrolyten des Schallwandlers gegebenenfalls um eine aggressive, Korrosionen hervorrufende Substanz handeln kann, sieht eine Ausführungsform der, Erfindung vor, die Elektroden aus einem korrosionsbeständigen Material auszubilden. Gemäß einer Variante der Erfindung sind die Elektroden aus Edelstahl oder Aluminium ausgebildet.

Werden mit dem Schallwandler ebene akustische Wellen erzeugt, so ist es nach einer Variante der Erfindung vorgesehen, dass die Vorrichtung eine akustische Linse, vorzugsweise eine akustische Sammellinse aufweist, welche die akustischen Wellen auf einen Fokusbereich fokussiert. Auf eine derartige akustische Linse zur Fokussierung der akustischen Wellen kann jedoch verzichtet werden, wenn nach einer anderen Variante der Erfindung wenigstens die erste Elektrode, vorzugsweise aber beide Elektroden, konkav gekrümmt ausgebildet sind, so dass im Betrieb der Vorrichtung eine gekrümmte Wellenfront erzeugt wird. Die Vorrichtung ist demnach selbstfokussierend.

Eine andere Variante der Erfindung sieht vor, dass der Elektrolyt den zwischen der ersten und der zweiten Elektrode vorhandenen Raum durchströmt. Auf diese Weise können im Betrieb der Vorrichtung stets definierte Betriebsbedingungen aufrechterhalten werden. Beispielsweise kann mit dem Durchströmen erreicht werden, dass der Elektrolyt vor der gezielt vorgenommenen Erwärmung stets annähernd dieselbe Ausgangstemperatur aufweist. Der Elektrolyt kann hierzu eine Kühleinrichtung durchströmen, welche die Temperatur des Elektrolyten konstant hält.

Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:

1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erzeugung akustischer Wellen,

2 den Ausschnitt II aus 1 und

3 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erzeugung akustischer Wellen mit einer akustischen Linse

Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels handelt es sich bei der in der 1 gezeigten Vorrichtung zur Erzeugung akustischer Wellen um einen Stoßwellengenerator 1, welcher beispielsweise für die Lithotripsie oder die Schmerztherapie verwendet werden kann. Der Stoßwellengenerator 1 ist im wesentlichen rotationssymmetrisch zu seiner akustischen Achse A ausgebildet und weist ein aus mehreren Teilen 3 bis 5 zusammengesetztes Gehäuse 2 aus Aluminium, welches der elektrischen Abschirmung dient, auf.

Frontseitig ist das Gehäuse 2 mit einem in der 1 schematisiert dargestellten Koppelbalg 6 verschlossen, welcher zur Anlage an einen Patienten P gebracht werden kann und mit einem Ausbreitungsmedium für akustische Wellen, im vorliegenden Fall Wasser 7, gefüllt ist. An das Wasser 7 grenzt eine erste kreisförmig ausgebildete Elektrode 8 an, welche als Membran dient. Die Elektrode 8 ist konkav gekrümmt ausgebildet und an ihrem äußeren Rand in einer metallischen Klemmvorrichtung 9 fixiert. Eine zweite ebenfalls kreisförmig ausgebildete und konkav gekrümmte Elektrode 10 ist in einem Abstand d von der ersten Elektrode 8 auf einem elektrisch isolierenden, aus Kunststoff ausgebildeten Elektrodenträger 11 angeordnet. 2 zeigt in dem Ausschnitt II aus 1 in Vergrößerung die Anordnung der Elektroden 8 und 10 relativ zueinander.

Der äußere Rand der Elektrode 10 ist zwischen dem Elektrodenträger 11 und einem ringförmigen Isolator 12 verklemmt. Der Elektrodenträger 11 und der Isolator 12 sind gegen ringförmige, gegeneinander und gegen die Gehäuseteile 3 bis 5 gelagerte Kunststoffteile 13, 14 gelagert. Zwischen dem Elektrodenträger 11 und dem Gehäuseteil 3 befindet sich Luft L.

Die Elektroden 8 und 10 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels beide aus korrosionsbeständigem Aluminium ausgebildet und weisen eine homogene Struktur mit wenigstens im wesentlichen konstanter Schichtdicke s von 100 Mikrometern und mit glatten Oberflächen, d. h. mit geringer, wenigstens im wesentlichen konstanter Rautiefe, auf. Die Elektrode 8 ist außerdem auf ihrer, dem Wasser 7 zugewandten Seite mit einer elektrisch isolierenden, für Röntgenstrahlen durchlässigen Beschichtung 15 versehen, was jedoch nicht zwingend erforderlich sein muss.

Die Spannungszuführung erfolgt bei dem Stoßwellengenerator 1 koaxial. Das Gehäuseteil 4 sowie das Kunststoffteil 14 ist mit einer Öffnungen 16 versehen, durch die ein Leiter L1 eines geschirmten Kabels K zu der Elektrode 10 geführt ist, welches die Elektrode 10 mit einem in der Figur nicht dargestellten, aber an sich bekannten Leistungsimpulsgenerator verbindet. Die in der metallischen Klemmvorrichtung 9 fixierte Elektrode 8 ist über die Klemmvorrichtung mit dem Gehäuse 2 verbunden, welches über den Leiter L2 des Kabels K auf Massepotential liegt. Demnach liegt auch die Elektrode 8 auf Massepotential.

Zwischen den Elektroden 8 und 10 befindet sich ein mit einem Elektrolyt E gefüllter Raum. Bei dem Elektrolyten E handelt es sich um eine leitfähige Salzlösung oder um einfache Alkohole, wie Ethanol oder Methanol, mit ionenleitfähigen Zusätzen. An den Klemmstellen der Elektroden 8 in der Klemmvorrichtung 9 bzw. an den Klemmstellen der Elektroden 10 zwischen dem Elektrodenträger 11 und dem Isolator 12 sowie zwischen dem ringförmigen Kunststoffteil 14 und dem Isolator 12 sind O-Ringe 19 vorgesehen, welche einen unerwünschten Austritt des Elektrolyten E aus dem zwischen den Elektroden 8, 10 befindlichen Raum in das Innere des Gehäuses 2 bzw. aus dem Gehäuse 2 des Stoßwellengenerators 1 verhindern.

Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels durchströmt der Elektrolyt E den von den Elektroden 8 und 10 eingeschlossenen Raum. Der Elektrolyt E wird dem Raum dabei über eine Öffnung 17 in dem Gehäuseteil 4 und dem Kunststoffteil 14 zugeführt, an der eine Leitung 20 angeschlossen ist. Über eine weitere in dem Gehäuseteil 4 und dem Kunststoffteil 14 vorhandene Öffnung 18 kann der Elektrolyt E aus dem Raum zwischen den Elektroden 8 und 10 über eine an die Öffnung 18 angeschlossene Leitung 21 ausströmt. Im Betrieb der Vorrichtung zirkuliert der Elektrolyt E vorzugsweise in einem Kreislauf durch eine Kühleinrichtung 22, welche den Elektrolyten E auf einer annähernd konstanten Temperatur hält. Darüber hinaus können in der Kühleinrichtung 22 Mittel zur Entgasung des Elektrolyten E vorgesehen sein, welche sich unter Umständen im Betrieb der Vorrichtung bilden können und welche, falls sich diese in Form von Gasblasen im Raum zwischen den Elektroden 8 und 10 halten, die Vorrichtung in ihrer Funktion beeinträchtigen können.

Im Betrieb der Vorrichtung werden über den von einer in 1 nicht gezeigten Steuer- und Recheneinheit angesteuerten Leistungsimpulsgenerator in definierter Weise Spannungsimpulse an die Elektroden 8 und 10 angelegt, welche einen durch den Elektrolyten E fließenden Strom hervorrufen, wodurch der Elektrolyt E aufgeheizt wird. Infolge der Erwärmung dehnt sich der Elektrolyt E aus, womit ein Druckanstieg und somit die Erzeugung einer Druckwelle einhergeht. Die durch die an die Elektroden 8, 10 angelegten Spannungsimpulse erzeugten Druckwellen, werden über die Membran 8 in das Wasser 7 und von dort über den Koppelbalg 6 in den Körper des Patienten P eingeleitet. Infolge der konkaven Krümmung der Elektroden 8 und 10 steilen sich die erzeugten Druckwellen zu auf einen Fokusbereich F fokussierte Stoßwellen auf, welcher auf eine zu behandelnde Geweberegion G des Patienten P ausgerichtet wird. Die Ausrichtung erfolgt in der Regel mittels Röntgenortung.

Infolge der erfindungsgemäßen Ausführung des Stoßwellengenerators 1 ist der die Elektroden 8, 10, den Elektrodenträger 11, den Elektrolyten E und das Ausbreitungsmedium 7 umfassende Schallwandler des Stoßwellengenerators 1 röntgentransparent, so dass eine Röntgenortung durch den Stoßwellengenerator 1 hindurch erfolgen kann.

In 1 ist schematisiert eine Röntgenstrahlenquelle 30, welche ein kegelförmiges Röntgenstrahlenbündel 31 aussendet, dargestellt. Der Stoßwellengenerator 1 und die Röntgenstrahlenquelle 30 sind derart relativ zueinander ausgerichtet, dass zum einen der Zentralstrahl ZS des von der Röntgenstrahlenquelle 30 ausgehenden Röntgenstrahlenbündels 31 mit der akustischen Achse A des Stoßwellengenerators 1 zusammenfällt und keine Abschattung des kegelförmigen Röntgenstrahlenbündels 31 durch den Stoßwellengenerator 1 erfolgt. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Öffnungsweite W des Stoßwellengenerators 1 bzw. des Schallwandlers an die zur Röntgenortung verwendete Röntgenstrahlenquelle 30 angepasst ist und der Abstand der Röntgenstrahlenquelle 30 von der Vorrichtung möglichst gering gewählt wird. Infolge des Aufbaus des Stoßwellengenerators 1 nach dem erfindungsgemäßen Prinzip kann der Stoßwellengenerator, insbesondere der Schallwandler des Stoßwellengenerators, demnach mit der Röntgenstrahlen durchstrahlt werden. Die außer dem Schallwandler in dem von dem Röntgenstrahlenbündel 31 zu durchstrahlenden Raum des Stoßwellengenerators 1 liegenden Komponenten des Stoßwellenwandlers 1, wie das Gehäuseteil 3, das Wasser 7, welches ähnlich röntgentransparent wie menschliches Gewebe ist, und der Koppelbalg 6, bilden dabei keine Barriere für die Röntgenstrahlung.

Von großem Vorteil ist es, dass die Elektroden 8, 10 eine nur geringe Schichtdicke s, eine homogene Struktur und glatte Oberflächen aufweisen, so dass keine Strukturen der mit der Röntgenstrahlung durchstrahlten Elektroden 8, 10 in den Röntgenbildern abgebildet werden.

Durch den erfindungsgemäßen Aufbau des Stoßwellengenerators 1 kann die Bauhöhe des Stoßwellengenerators 1 verhältnismäßig klein gehalten werden. Die Bauhöhe kann in der Praxis ca. nur die Hälfte des Abstandes des Fokus F von der als Membran dienenden Elektrode des Schallwandlers betragen. Auf diese Weise kann die Strecke, welche das Röntgenstrahlenbündel 31 beim Durchtritt durch den Stoßwellengenerator 1 durchlaufen muss, verhältnismäßig klein gehalten werden, wodurch Probleme durch Abschattungen des Röntgenstrahlenbündels 31 weitgehend vermieden werden können.

Der Elektrolyt E muss im übrigen nicht notwendigerweise den von den Elektroden 8 und 10 eingeschlossenen Raum durchströmen. Vielmehr kann der Elektrolyt E auch stationär abgeschlossen in dem Raum gehalten sein.

Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels sind die Elektroden 8 und 10 konkav gekrümmt ausgeführt. Die Elektroden können jedoch auch ebene kreisförmige ausgebildet sein. In 3 ist in stark schematisierter Weise ein Stoßwellengenerator 40 mit zwei ebenen kreisförmigen Elektroden 41, 42 gezeigt, zwischen denen sich ein Elektrolyt E befindet. Die Elektrode 42 ist auf einem Elektrodenträger 43 aus Kunststoff angeordnet. Die Elektrode 41, welche als Membran dient, ist wie die Elektrode 8 auf ihrer dem akustischen Ausbreitungsmedium 44 zugewandten Seite mit einer in 3 nicht zu erkennenden elektrisch isolierenden Beschichtung versehenen. Da mit dem Schallwandler nur ebene akustische Druckwellen erzeugt werden können, ist in Falle des in 3 gezeigten Stoßwellengenerators 40 zur Fokussierung der mit dem Schallwandler erzeugten Druckwellen eine akustische Sammellinse 45 vorgesehen, welche innerhalb des Stoßwellengenerators in dem akustischen Ausbreitungsmedium 44 und zwischen der Elektrode 41 und dem die Stoßwellenquelle verschließenden Koppelbalg 46 angeordnet ist. Um den Stoßwellengenerator mit Röntgenstrahlen durchstrahlen zu können, ist auch die akustische Sammellinse 45 aus einem röntgentransparenten Material, z. B. Polystyrol, ausgebildet.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung wurde vorstehend am Beispiel zweier Stoßwellengeneratoren 1, 40, welcher für den medizinischen Einsatz vorgesehen sind, beschrieben. Die Anwendung der Vorrichtung ist jedoch nicht auf den Bereich der Stoßwellenerzeugung sowie auf den Bereich der Medizin beschränkt.

Im Unterschied zu den vorliegenden Ausführungsbeispielen können die Elektroden auch andere Schichtdicken aufweisen und aus anderen Materialien, z. B. Edelstahl, ausgebildet sein. Die Schichtdicke sowie die Materialwahl ist dabei vom jeweiligen Anwendungsfall abhängig.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Erzeugung akustischer Wellen mit einem Schallwandler aufweisend eine erste als Membran dienende und an ein akustisches Ausbreitungsmedium (7, 44) angrenzende Elektrode (8, 41) und eine zweite von der ersten beabstandete Elektrode (10, 42), zwischen welchen sich ein Elektrolyt (E) befindet, wobei die Elektroden (8, 10, 41, 42) des Schallwandlers durchlässig für Röntgenstrahlung sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, welche transparent für Röntgenstrahlung ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher die Elektroden (8, 10, 41, 42) Schichtdicken (s) im Mikrometerbereich aufweisen.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welcher die Elektroden (8, 10, 41, 42) eine homogene Struktur und glatte Oberflächen aufweisen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welcher die Elektroden (8, 10, 41, 42) aus einem korrosionsbeständigen Material ausgebildet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welcher die Elektroden (8, 10, 41, 42) aus Edelstahl oder Aluminium ausgebildet sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, welche eine akustische, aus einem röntgentransparenten Material ausgebildete Linse (45) aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei welcher wenigstens die erste Elektrode (8) konkav ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welcher der Elektrolyt (E) den zwischen der ersten und der zweiten Elektrode (8, 10) vorhandenen Raum durchströmt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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