Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten,
welche in einen etwa vertikal ausgerichteten Leitungsabschnitt für ein gasförmiges
Medium, insbesondere für Luft, hineingeraten, umfassend wenigstens ein im Inneren
des Leitungsabschnittes angeordnetes Flüssigkeitsauffangelement.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine etwa vertikal angeordnete Leitung
für gasförmige Medien, insbesondere für Zu- und/oder Abluft.
Etwa vertikal ausgerichtete Leitungsabschnitte für gasförmige Medien
weisen häufig ein obenliegendes offenes Ende auf. Derartige Leitungsabschnitte sind
beispielsweise Kaminrohre, die für Abluft und/oder für Zuluft für Gebäude, Tiefgaragen
oder Industrieanlagen eingesetzt werden.
Bei oben offenen Leitungsabschnitten ist der Eintritt von Flüssigkeiten
gegeben. Diese Flüssigkeiten sind regelmäßig Regenwasser sowie Schwitzwasser, die
in das Innere des Leitungsabschnittes von außen hineingeraten bzw. auch im Inneren
des Leitungsabschnittes entstehen. Damit diese Flüssigkeiten nicht über den Leitungsabschnitt
in das Innere einer mit dem Leitungsabschnitt verbundenen Einrichtung, beispielsweise
in das Innere einer Lüftungsanlage oder Heizung, eindringen können, sind gattungsgemäße
Vorrichtungen erforderlich. Diese können in den Leitungsabschnitt eindringende Flüssigkeiten,
wie Regenwasser, aus dem Leitungsabschnitt herausführen.
Bei einer bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Gattung ist
im Inneren des Leitungsabschnittes eine kugelförmige Wassersperre angeordnet, mit
welcher von oben auf die Kugel auftreffende Flüssigkeit nach außen und damit gegen
die Innenwand des Leitungsabschnittes abgelenkt wird. Der kugelförmigen Wassersperre
kann dabei noch eine tellerförmige Sperre mit etwas größerem Durchmesser als der
Durchmesser der Kugel zugeordnet sein, wobei die tellerförmige Sperre unterhalb
der Kugel angeordnet ist. Mit diesen Sperren kann von oben eindringendes Wasser
kaskadenartig nach außen geführt werden. Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist,
daß durch die tellerförmige und durch die kugelförmige Wassersperre jeweils eine
erhebliche Einengung des freien Querschnittes des Leitungsabschnittes auftritt.
Diese Verringerung der Querschnittes führt nachteilig zu einer Erhöhung der Gasströmungsgeschwindigkeit,
mit der Folge, daß Turbolenzen entstehen und Strömungsgeräusche entstehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Gattung aufzuzeigen, mit der ein zuverlässiges Auffangen von Flüssigkeiten
bei geringer Querschnittseinengung des Leitungsabschnittes ermöglicht ist. Weiterhin
soll eine Leitung der eingangs genannten Gattung aufgezeigt werden, welche gegen
das Hindurchtreten von Flüssigkeiten geschützt ist.
Diese Aufgabe ist in Bezug auf die Vorrichtung erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß das Flüssigkeitsauffangelement aus einem Streifen ausgebildet ist, der
in Form einer Wendel der Innenwandung des Leitungsabschnittes zugeordnet ist, wobei
die Achse der Wendel mit der Längsmittelachse des Leitungsabschnittes zusammenfällt
und wobei die Breite des Streifens etwa gleich dem Abstand zwischen Längsmittelachse
und Innenwandung des Leitungsabschnittes ist.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist das Flüssigkeitsauffangelement
eine besondere Form, nämlich eine Wendelform auf. Das Flüssigkeitsauffangelement
ist dabei der Innenwandung des Leitungsabschnittes zugeordnet, wobei es sich über
eine bestimmte Länge des Leitungsabschnittes erstreckt. Das Flüssigkeitsauffangelement
wird durch einen Streifen bereitgestellt, der mit seiner Streifenwandung eine Flüssigkeitsauffangfläche
ausbildet.
Jeder Abschnitt auf der Längserstreckung des gewendelten Streifens
ist in einer bestimmten Höhenlage des Leitungsabschnittes angeordnet, wodurch jeweils
ein Teil des Flüssigkeitsauffangselementes in einer Höhenlage des Leitungsabschnittes
angeordnet ist. Dadurch ist nur ein geringer Verschluß des Querschnittes des Leitungsabschnittes
in dieser bestimmten Höhenlage gegeben. Für das hindurchzuführende Gas ist ein großer
Querschnittsbereich frei, so daß das Entstehen von Turbulenzen mit den negativen
Folgen vorteilhaft verhindert ist.
Durch das Flüssigkeitsauffangelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist gewährleistet, daß keine Flüssigkeit durch den Leitungsabschnitt hindurchtreten
kann. Die Wendel weist dafür die erforderlichen Umdrehungen um die Achse der Wendel
auf. Zugleich ist die Breite der Wendel derart ausgebildet, daß die Breite des Streifens,
der die Wendel ausbildet, etwa der Hälfte des Querschnittes des Leitungsabschnittes
entspricht.
Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
jeder Abschnitt des Streifens ein in Richtung der Innenwandung des Leitungsabschnittes
ausgerichtetes Gefälle aufweist. Aufgrund dieses Gefälles kann auf einen Abschnitt
des Streifens gefallene Flüssigkeit in Richtung des Gefälles und somit in Richtung
der Leitungsabschnittswandung abgeleitet werden. Die Flüssigkeit wird gegen die
Innenwandung des Leitungsabschnittes geführt, an. der sie nachfolgend abfließen
kann. Die Übertragung der Flüssigkeit von dem Flüssigkeitsauffangelement an die
Innenwandung des Leitungsabschnittes erfolgt dabei aufgrund der Adhäsionswirkung,
vorzugsweise ist vorgesehen, daß zwischen dem Streifen und der Innenwandung ein
Abstand ausgebildet ist. Dieser Abstand kann von der Flüssigkeit überwunden werden.
Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
der Streifen aus voneinander separaten Streifenabschnitten ausgebildet ist, die
in verschiedenen Höhenlagen des Leitungsabschnittes und in verschiedenen
Winkellagen zur Wendelachse angeordnet sind, wobei sich die Streifenabschnitte einander
benachbarter Höhenlagen abschnittsweise überlappen. Nach dieser Weiterbildung besteht
das Flüssigkeitsauffangelement nicht aus einem einstückigen Streifen, der in Form
einer Wendel im Inneren des Leitungsabschnittes angeordnet ist. Der Streifen ist
nicht einstückig, sondern aus separaten Streifenabschnitten gebildet, die wieder
in Form einer Wendel im Inneren des Leitungsabschnittes angeordnet sind. In voneinander
verschiedenen Höhenlagen angeordnete Streifenabschnitte sind auf der Wendelachse
um ein bestimmtes Gradmaß versetzt, so weit, daß noch eine Überlappung zwischen
beiden Streifenabschnitten besteht. Die Breite jedes Streifenabschnittes ist etwa
gleich dem Abstand zwischen Wendelachse und Innenwandung des Leitungsabschnittes.
Durch die Streifenabschnitte wird der gesamte Innenquerschnitt des
Leitungsabschnittes abgedeckt, wobei die Abdeckung wendelartig über einen bestimmten
Höhenbereich des vertikal ausgerichteten Leitungsabschnittes erfolgt. In verschiedenen
Höhenlagen ist jeweil nur ein geringer Teil des Querschnittes des Leitungsabschnittes
durch einen Streifenabschnitt verschlossen, die anderen Bereiche sind offen und
können für die Durchleitung des Gases verwendet werden.
Der Leitungsabschnitt weist vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt
auf, wobei jeder Streifenabschnitt durch eine kreissegmentförmige Platte ausgebildet
ist. Diese kreissegmentförmige Platte verläuft in Richtung der Wendelachse spitz
zu, ihre Erstreckung auf einer Kreisbahn um die Wendelachse wird somit in Richtung
der Innenwandung größer. Jede Platte hat etwa den Querschnitt eines Tortenstückes.
Die Platten können beispielsweise mit ihren spitzen Enden an einem Strangprofil
angeordnet sein, das auf der Linie der Wendelachse angeordnet ist. Die Platten werden
dabei mit dem Leitungsabschnitt nicht verbunden, so daß sie durch ein Herausnehmen
des Strangprofils in einfacher und schneller Weise vom Leitungsabschnitt getrennt
werden können, beispielsweise um Wartungs- und/oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.
Jede Platte kann nach einer Weiterbildung der Erfindung eine konvexe
Ausbildung haben, so daß sie eine etwa schalenartige Ausbildung aufweist. Die Auffangfläche
der Schale ist nach oben gerichtet, so daß aufgefangene Flüssigkeit in der Schale
gesammelt wird und in der Schale Richtung Innenwandung des Leitungsabschnittes abgelenkt
wird. Die konvexe Ausbildung der Platte ist dabei z. B. durch das Einbringen einer
leichten Abkantung in die Platte herstellbar.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß jede Platte eine plane Ausbildung
hat, wobei sie schräg zur Horizontalen angestellt ist und an ihrem dadurch unten
liegenden Rand eine nach oben gerichtete Abkantung aufweist. Eine derartige plane
Platte kann neben dem Gefälle Richtung Innenwandung des Leitungsabschnittes noch
mit einer schrägen Anstellung versehen und in dieser Anstellung an dem Strangprofil
befestigt sein. Diese schräge Anstellung hat den Vorteil, daß z. B. von unten gegen
die Platte geführte Abluft nicht gegen eine quer zur Strömungsrichtung ausgerichtete
Platte prallt, sondern in strömungsgünstigerer Form gegen eine schräg angestellte
Platte. An dieser kann das Gas leichter und ohne das Entstehen größerer Turbulenzen
vorbeiströmen. Auf diese Platte auftreffende Flüssigkeit fließt aufgrund der schrägen
Anstellung zum untenliegenden Rand, wird dort aber von der vorgesehenen Abkantung
aufgefangen und dann weiter in Richtung der Innenwandung des Leitungsabschnittes
gelenkt.
Zur weiteren Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist schließlich
vorgesehen, daß die Platten aus Edelstahlblech gefertigt sind, welche eine lange
Standzeit aufweisen.
Der auf die Leitung bezogene Teil der Aufgabe ist erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß in dem Leitungsquerschnitt der Leitung zumindest eine Vorrichtung
zum Auffangen von Flüssigkeiten der vorbeschriebenen erfindungsgemäßen Art angeordnet
ist. Die Leitung stellt den Leitungsabschnitt bereit, in welchem das wendelartig
ausgebildete Auffangelement angeordnet ist. Zur weiteren Ausbildung der erfindungsgemäßen
Leitung ist noch vorgesehen, daß in einem Leitungsabschnitt unterhalb der Vorrichtung
zum Auffangen von Flüssigkeiten wenigstens ein Flüssigkeitsablauf angeordnet ist,
über den an der Innenseite der Leitung hinabfließendes Wasser gesammelt wird und
aus der Leitung hinausbefördert wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische
Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
1: eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen
Leitung, in der eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten
angeordnet ist, und
2: eine perspektivische Draufsicht der
Leitung und der Vorrichtung gemäß 1.
Die Leitung in 1 ist aus einem zylinderförmigen
Rohr 1 gebildet. Die im Inneren dieses Rohres 1 angeordnete Vorrichtung
zum Auffangen von Flüssigkeiten ist aus mehreren Streifenabschnitten 2
ausgebildet. Die Streifenabschnitte 2 sind nach Art einer Wendel angeordnet,
wobei einander benachbarte Streifenabschnitte 2 in verschiedenen Höhenlagen
des Rohres 1 angeordnet sind und in verschiedenen Winkellagen bezüglich
der Wendelachse angeordnet sind. In der Wendelachse liegt dabei ein Strangprofil
3, an dem die Streifenabschnitte 2 befestigt sind.
Jeder Streifenabschnitt 2 weist etwa die Form eines Kreissegmentes
auf. Mit seinem schmaleren Ende ist dieser am Strangprofil 3 angeordnet,
das verbreitete Ende ist gegen die Innenwandung des Rohres 1 geführt. Jeder
Streifenabschnitt 2 liegt dabei nicht an der Innenwandung
an, es verbleibt ein Spalt 4 (2).
Bezüglich ihrer Winkelstellungen auf der Wendelachse überlappen sich
einander benachbarte Streifenabschnitte 2 um ein bestimmtes Maß. Durch diese Überlappung
ist sichergestellt, daß bei einer Draufsicht auf die Streifenabschnitte
2 in 2 eine geschlossene Abdeckung des Querschnittes
des Rohres 1 durch die Streifenabschnitte 2 gegeben ist.
Jeder Streifenabschnitt 2 ist als plane Platte ausgebildet,
welche an ihrem einen Rand eine Abkantung 5 aufweist. Die Streifenabschnitte
2 können schräg zur Horizontalen angestellt sein, so daß die Abkantung
5 an einem unteren Rand des Streifenabschnittes 2 angeordnet ist.
Die Abkantung 5 bildet dann eine Auffangkante für auf dem Streifenabschnitt
2 gegen die Abkantung 5 ablaufende Flüssigkeit aus.
Aufgefangene Flüssigkeit wird über die Streifenabschnitte
2 gegen die Innenwandung des Rohres 1 geführt. Sie kann dann an
der Innenwandung hinablaufen, wobei sie die Spalte 4 passiert.