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Dokumentenidentifikation DE10311451A1 30.09.2004
Titel Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten, welche in einen etwa vertikal ausgerichteten Leistungsabschnitt hineingeraten, und eine etwa vertikal angeordnete Leitung
Anmelder Bernhard Poll GmbH, 26892 Dörpen, DE
Erfinder Schulte, Werner, 49762 Sustrum, DE
Vertreter Jabbusch und Kollegen, 26135 Oldenburg
DE-Anmeldedatum 15.03.2003
DE-Aktenzeichen 10311451
Offenlegungstag 30.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 30.09.2004
IPC-Hauptklasse F17D 3/14
Zusammenfassung Bei einer Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten, welche in einem etwa vertikal ausgerichteten Leitungsabschnitt hineingeraten, und eine etwa vertikal angeordnete Leitung ist vorgesehen, daß das Flüssigkeitsauffangelement aus einem Streifen ausgebildet ist, der in Form einer Wendel der Innenwandung des Leitungsabschnittes zugeordnet ist, wobei die Achse der Wendel mit der Längsmittelachse des Leitungsabschnittes zusammenfällt und wobei die Breite des Streifens etwa gleich dem Abstand zwischen Längsmittelachse und Innenwandung des Leitungsabschnittes ist.
Eine etwa vertikal angeordnete Leitung für gasförmige Medien, insbesondere für Zu- und/oder Abluft, ist dadurch gekennzeichnet, daß in ihrem Leitungsquerschnitt zumindest eine Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten der vorbeschriebenen Art angeordnet ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten, welche in einen etwa vertikal ausgerichteten Leitungsabschnitt für ein gasförmiges Medium, insbesondere für Luft, hineingeraten, umfassend wenigstens ein im Inneren des Leitungsabschnittes angeordnetes Flüssigkeitsauffangelement.

Die Erfindung betrifft weiterhin eine etwa vertikal angeordnete Leitung für gasförmige Medien, insbesondere für Zu- und/oder Abluft.

Etwa vertikal ausgerichtete Leitungsabschnitte für gasförmige Medien weisen häufig ein obenliegendes offenes Ende auf. Derartige Leitungsabschnitte sind beispielsweise Kaminrohre, die für Abluft und/oder für Zuluft für Gebäude, Tiefgaragen oder Industrieanlagen eingesetzt werden.

Bei oben offenen Leitungsabschnitten ist der Eintritt von Flüssigkeiten gegeben. Diese Flüssigkeiten sind regelmäßig Regenwasser sowie Schwitzwasser, die in das Innere des Leitungsabschnittes von außen hineingeraten bzw. auch im Inneren des Leitungsabschnittes entstehen. Damit diese Flüssigkeiten nicht über den Leitungsabschnitt in das Innere einer mit dem Leitungsabschnitt verbundenen Einrichtung, beispielsweise in das Innere einer Lüftungsanlage oder Heizung, eindringen können, sind gattungsgemäße Vorrichtungen erforderlich. Diese können in den Leitungsabschnitt eindringende Flüssigkeiten, wie Regenwasser, aus dem Leitungsabschnitt herausführen.

Bei einer bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Gattung ist im Inneren des Leitungsabschnittes eine kugelförmige Wassersperre angeordnet, mit welcher von oben auf die Kugel auftreffende Flüssigkeit nach außen und damit gegen die Innenwand des Leitungsabschnittes abgelenkt wird. Der kugelförmigen Wassersperre kann dabei noch eine tellerförmige Sperre mit etwas größerem Durchmesser als der Durchmesser der Kugel zugeordnet sein, wobei die tellerförmige Sperre unterhalb der Kugel angeordnet ist. Mit diesen Sperren kann von oben eindringendes Wasser kaskadenartig nach außen geführt werden. Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist, daß durch die tellerförmige und durch die kugelförmige Wassersperre jeweils eine erhebliche Einengung des freien Querschnittes des Leitungsabschnittes auftritt. Diese Verringerung der Querschnittes führt nachteilig zu einer Erhöhung der Gasströmungsgeschwindigkeit, mit der Folge, daß Turbolenzen entstehen und Strömungsgeräusche entstehen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, mit der ein zuverlässiges Auffangen von Flüssigkeiten bei geringer Querschnittseinengung des Leitungsabschnittes ermöglicht ist. Weiterhin soll eine Leitung der eingangs genannten Gattung aufgezeigt werden, welche gegen das Hindurchtreten von Flüssigkeiten geschützt ist.

Diese Aufgabe ist in Bezug auf die Vorrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Flüssigkeitsauffangelement aus einem Streifen ausgebildet ist, der in Form einer Wendel der Innenwandung des Leitungsabschnittes zugeordnet ist, wobei die Achse der Wendel mit der Längsmittelachse des Leitungsabschnittes zusammenfällt und wobei die Breite des Streifens etwa gleich dem Abstand zwischen Längsmittelachse und Innenwandung des Leitungsabschnittes ist.

Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist das Flüssigkeitsauffangelement eine besondere Form, nämlich eine Wendelform auf. Das Flüssigkeitsauffangelement ist dabei der Innenwandung des Leitungsabschnittes zugeordnet, wobei es sich über eine bestimmte Länge des Leitungsabschnittes erstreckt. Das Flüssigkeitsauffangelement wird durch einen Streifen bereitgestellt, der mit seiner Streifenwandung eine Flüssigkeitsauffangfläche ausbildet.

Jeder Abschnitt auf der Längserstreckung des gewendelten Streifens ist in einer bestimmten Höhenlage des Leitungsabschnittes angeordnet, wodurch jeweils ein Teil des Flüssigkeitsauffangselementes in einer Höhenlage des Leitungsabschnittes angeordnet ist. Dadurch ist nur ein geringer Verschluß des Querschnittes des Leitungsabschnittes in dieser bestimmten Höhenlage gegeben. Für das hindurchzuführende Gas ist ein großer Querschnittsbereich frei, so daß das Entstehen von Turbulenzen mit den negativen Folgen vorteilhaft verhindert ist.

Durch das Flüssigkeitsauffangelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist gewährleistet, daß keine Flüssigkeit durch den Leitungsabschnitt hindurchtreten kann. Die Wendel weist dafür die erforderlichen Umdrehungen um die Achse der Wendel auf. Zugleich ist die Breite der Wendel derart ausgebildet, daß die Breite des Streifens, der die Wendel ausbildet, etwa der Hälfte des Querschnittes des Leitungsabschnittes entspricht.

Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß jeder Abschnitt des Streifens ein in Richtung der Innenwandung des Leitungsabschnittes ausgerichtetes Gefälle aufweist. Aufgrund dieses Gefälles kann auf einen Abschnitt des Streifens gefallene Flüssigkeit in Richtung des Gefälles und somit in Richtung der Leitungsabschnittswandung abgeleitet werden. Die Flüssigkeit wird gegen die Innenwandung des Leitungsabschnittes geführt, an. der sie nachfolgend abfließen kann. Die Übertragung der Flüssigkeit von dem Flüssigkeitsauffangelement an die Innenwandung des Leitungsabschnittes erfolgt dabei aufgrund der Adhäsionswirkung, vorzugsweise ist vorgesehen, daß zwischen dem Streifen und der Innenwandung ein Abstand ausgebildet ist. Dieser Abstand kann von der Flüssigkeit überwunden werden.

Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Streifen aus voneinander separaten Streifenabschnitten ausgebildet ist, die in verschiedenen Höhenlagen des Leitungsabschnittes und in verschiedenen Winkellagen zur Wendelachse angeordnet sind, wobei sich die Streifenabschnitte einander benachbarter Höhenlagen abschnittsweise überlappen. Nach dieser Weiterbildung besteht das Flüssigkeitsauffangelement nicht aus einem einstückigen Streifen, der in Form einer Wendel im Inneren des Leitungsabschnittes angeordnet ist. Der Streifen ist nicht einstückig, sondern aus separaten Streifenabschnitten gebildet, die wieder in Form einer Wendel im Inneren des Leitungsabschnittes angeordnet sind. In voneinander verschiedenen Höhenlagen angeordnete Streifenabschnitte sind auf der Wendelachse um ein bestimmtes Gradmaß versetzt, so weit, daß noch eine Überlappung zwischen beiden Streifenabschnitten besteht. Die Breite jedes Streifenabschnittes ist etwa gleich dem Abstand zwischen Wendelachse und Innenwandung des Leitungsabschnittes.

Durch die Streifenabschnitte wird der gesamte Innenquerschnitt des Leitungsabschnittes abgedeckt, wobei die Abdeckung wendelartig über einen bestimmten Höhenbereich des vertikal ausgerichteten Leitungsabschnittes erfolgt. In verschiedenen Höhenlagen ist jeweil nur ein geringer Teil des Querschnittes des Leitungsabschnittes durch einen Streifenabschnitt verschlossen, die anderen Bereiche sind offen und können für die Durchleitung des Gases verwendet werden.

Der Leitungsabschnitt weist vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt auf, wobei jeder Streifenabschnitt durch eine kreissegmentförmige Platte ausgebildet ist. Diese kreissegmentförmige Platte verläuft in Richtung der Wendelachse spitz zu, ihre Erstreckung auf einer Kreisbahn um die Wendelachse wird somit in Richtung der Innenwandung größer. Jede Platte hat etwa den Querschnitt eines Tortenstückes. Die Platten können beispielsweise mit ihren spitzen Enden an einem Strangprofil angeordnet sein, das auf der Linie der Wendelachse angeordnet ist. Die Platten werden dabei mit dem Leitungsabschnitt nicht verbunden, so daß sie durch ein Herausnehmen des Strangprofils in einfacher und schneller Weise vom Leitungsabschnitt getrennt werden können, beispielsweise um Wartungs- und/oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.

Jede Platte kann nach einer Weiterbildung der Erfindung eine konvexe Ausbildung haben, so daß sie eine etwa schalenartige Ausbildung aufweist. Die Auffangfläche der Schale ist nach oben gerichtet, so daß aufgefangene Flüssigkeit in der Schale gesammelt wird und in der Schale Richtung Innenwandung des Leitungsabschnittes abgelenkt wird. Die konvexe Ausbildung der Platte ist dabei z. B. durch das Einbringen einer leichten Abkantung in die Platte herstellbar.

Alternativ kann vorgesehen sein, daß jede Platte eine plane Ausbildung hat, wobei sie schräg zur Horizontalen angestellt ist und an ihrem dadurch unten liegenden Rand eine nach oben gerichtete Abkantung aufweist. Eine derartige plane Platte kann neben dem Gefälle Richtung Innenwandung des Leitungsabschnittes noch mit einer schrägen Anstellung versehen und in dieser Anstellung an dem Strangprofil befestigt sein. Diese schräge Anstellung hat den Vorteil, daß z. B. von unten gegen die Platte geführte Abluft nicht gegen eine quer zur Strömungsrichtung ausgerichtete Platte prallt, sondern in strömungsgünstigerer Form gegen eine schräg angestellte Platte. An dieser kann das Gas leichter und ohne das Entstehen größerer Turbulenzen vorbeiströmen. Auf diese Platte auftreffende Flüssigkeit fließt aufgrund der schrägen Anstellung zum untenliegenden Rand, wird dort aber von der vorgesehenen Abkantung aufgefangen und dann weiter in Richtung der Innenwandung des Leitungsabschnittes gelenkt.

Zur weiteren Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist schließlich vorgesehen, daß die Platten aus Edelstahlblech gefertigt sind, welche eine lange Standzeit aufweisen.

Der auf die Leitung bezogene Teil der Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in dem Leitungsquerschnitt der Leitung zumindest eine Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten der vorbeschriebenen erfindungsgemäßen Art angeordnet ist. Die Leitung stellt den Leitungsabschnitt bereit, in welchem das wendelartig ausgebildete Auffangelement angeordnet ist. Zur weiteren Ausbildung der erfindungsgemäßen Leitung ist noch vorgesehen, daß in einem Leitungsabschnitt unterhalb der Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten wenigstens ein Flüssigkeitsablauf angeordnet ist, über den an der Innenseite der Leitung hinabfließendes Wasser gesammelt wird und aus der Leitung hinausbefördert wird.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:

1: eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Leitung, in der eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten angeordnet ist, und

2: eine perspektivische Draufsicht der Leitung und der Vorrichtung gemäß 1.

Die Leitung in 1 ist aus einem zylinderförmigen Rohr 1 gebildet. Die im Inneren dieses Rohres 1 angeordnete Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten ist aus mehreren Streifenabschnitten 2 ausgebildet. Die Streifenabschnitte 2 sind nach Art einer Wendel angeordnet, wobei einander benachbarte Streifenabschnitte 2 in verschiedenen Höhenlagen des Rohres 1 angeordnet sind und in verschiedenen Winkellagen bezüglich der Wendelachse angeordnet sind. In der Wendelachse liegt dabei ein Strangprofil 3, an dem die Streifenabschnitte 2 befestigt sind.

Jeder Streifenabschnitt 2 weist etwa die Form eines Kreissegmentes auf. Mit seinem schmaleren Ende ist dieser am Strangprofil 3 angeordnet, das verbreitete Ende ist gegen die Innenwandung des Rohres 1 geführt. Jeder Streifenabschnitt 2 liegt dabei nicht an der Innenwandung an, es verbleibt ein Spalt 4 (2).

Bezüglich ihrer Winkelstellungen auf der Wendelachse überlappen sich einander benachbarte Streifenabschnitte 2 um ein bestimmtes Maß. Durch diese Überlappung ist sichergestellt, daß bei einer Draufsicht auf die Streifenabschnitte 2 in 2 eine geschlossene Abdeckung des Querschnittes des Rohres 1 durch die Streifenabschnitte 2 gegeben ist.

Jeder Streifenabschnitt 2 ist als plane Platte ausgebildet, welche an ihrem einen Rand eine Abkantung 5 aufweist. Die Streifenabschnitte 2 können schräg zur Horizontalen angestellt sein, so daß die Abkantung 5 an einem unteren Rand des Streifenabschnittes 2 angeordnet ist. Die Abkantung 5 bildet dann eine Auffangkante für auf dem Streifenabschnitt 2 gegen die Abkantung 5 ablaufende Flüssigkeit aus.

Aufgefangene Flüssigkeit wird über die Streifenabschnitte 2 gegen die Innenwandung des Rohres 1 geführt. Sie kann dann an der Innenwandung hinablaufen, wobei sie die Spalte 4 passiert.


Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten, welche in einen etwa vertikal ausgerichteten Leitungsabschnitt für ein gasförmiges Medium, insbesondere für Luft, hineingeraten, umfassend wenigstens ein im Inneren des Leitungsabschnittes angeordnetes Flüssigkeitsauffangelement,

    dadurch gekennzeichnet,

    daß das Flüssigkeitsauffangelement aus einem Streifen ausgebildet ist, der in Form einer Wendel der Innenwandung des Leitungsabschnittes zugeordnet ist, wobei die Achse der Wendel mit der Längsmittelachse des Leitungsabschnittes zusammenfällt und wobei die Breite des Streifens etwa gleich dem Abstand zwischen Längsmittelachse und Innenwandung des Leitungsabschnittes ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Abschnitt des Streifens ein in Richtung der Innenwandung des Leitungsabschnittes ausgerichtetes Gefälle aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Streifen und der Innenwandung ein Abstand (Spalt 4) ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen aus voneinander separaten Streifenabschnitten (2) ausgebildet ist, die in verschiedenen Höhenlagen des Leitungsabschnittes und in verschiedenen Winkellagen zur Wendelachse angeordnet sind, wobei sich die Streifenabschnitte (2) einander benachbarter Höhenlagen abschnittsweise überlappen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Leitungsabschnitt einen kreisförmigen Querschnitt hat und daß jeder Streifenabschnitt (2) durch eine kreissegmentförmige Platte ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Linie der Wendelachse ein Strangprofil (3) angeordnet ist, an dem die Platten befestigt sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede Platte eine konvexe Ausbildung hat.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede Platte eine plane Ausbildung hat, wobei sie schräg zur Horizontalen angestellt ist und an ihrem dadurch unten liegenden Rand eine nach oben gerichtete Abkantung (5) aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten aus Edelstahlblech gefertigt sind.
  10. Etwa vertikal angeordnete Leitung für gasförmige Medien, insbesondere für Zu- und/oder Abluft, dadurch gekennzeichnet, daß in ihrem Leitungsquerschnitt zumindest eine Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten nach einem der Ansprüche 1 bis 9 angeordnet ist.
  11. Leitung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Leitungsabschnitt unterhalb der Vorrichtung zum Auffangen von Flüssigkeiten wenigstens ein Flüssigkeitsablauf angeordnet ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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