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Dokumentenidentifikation DE202004005719U1 30.09.2004
Titel Geschossfangvorrichtung
Anmelder Schütz, Andreas, 65474 Bischofsheim, DE
Vertreter Behrens, H., Dipl.-Ing., Rechtsanw., 64295 Darmstadt
DE-Aktenzeichen 202004005719
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 30.09.2004
Registration date 26.08.2004
Application date from patent application 10.04.2004
IPC-Hauptklasse F41J 1/12

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Geschossfangvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.

Derartige Geschossfangvorrichtungen dienen auf Schießständen und dergleichen insbesondere zum Sammeln und zur Aufnahme der Energie der auftreffenden Geschossteile. Die Konstruktion solcher Vorrichtungen richtet sich dabei hauptsächlich nach der Energie der Geschosse, die beim Auftreffen auf die Bauteile umgewandelt werden muss. Bei Lang- und Kurzfeuerwaffen erfordert das Energieniveau der Geschosse sehr schwere Konstruktionen, die in der Regel aus stabilen Blechplatten bestehen und durch Zusammenschweißen, Verschrauben oder Steckverbindungen zu einer Geschossfanganlage zusammengesetzt werden.

Aus der DE 102 22 564 A1 ist eine derartige Geschossfangvorrichtung bekannt, die aus einzelnen Blechplatten bestehen, die ausschließlich aus Steckverbindungen zusammenhält. Diese Geschossfangvorrichtung wird aus mehreren vertikalen Seitenteilen und horizontalen Verbindungsplatten zusammengesetzt, die an einer Rückwand aufgehängt sind. Die horizontalen Verbindungsplatten sind dabei nach hinten geneigt und lamellenartig übereinander angeordnet, so dass die auftreffenden Geschosse vertikal nach unten umgelenkt und mindestens in der unteren Auffangkammer gesammelt werden. Die horizontalen Verbindungsplatten sind dabei in einem Winkel zur Vertikalen von vorzugsweise 45° geneigt, so dass die horizontal auftreffenden Geschosse in einem Winkel von ca. 90° nach unten umgelenkt werden. Dadurch wird insbesondere verhindert, dass die auftreffenden Geschossteile durch ihre Auftreffenergie in Richtung der Abschussstelle reflektiert werden. Dazu sind die horizontalen Verbindungsplatten aus sogenannten Verschleißstählen von mindestens 10 bis 15 mm Plattendicke gefertigt, die hauptsächlich durch ihre Schwerkraft in Führungsschlitzen der Seitenteile und der Rückwand fixiert sind. Durch die auftreffenden Geschossteile entsteht aber auch jeweils ein kleiner Rückstoßimpuls, der die eingesteckten Verbindungsplatten entgegen der Einsteckrichtung bewegt. Dadurch kann es mit der Zeit vorkommen, dass die Verbindungsplatten aus den Schlitzen der Rückwand herausrutschen und sich in ihrer Neigung verändern. Dabei ist es auch nicht auszuschließen, dass die Verbindungsplatten auch aus den vorderen Führungsschlitzen herauswandern und dadurch eine nicht definierte Lage in der Geschossfangvorrichtung einnehmen und erneut wieder in die Schlitze eingesteckt werden müssen.

Auch bei verschraubten oder verschweißten Geschossfangvorrichtungen ist es denkbar, lediglich die lamellenartig angeordneten Verbindungsplatten in schrägen Führungsschlitzen oder auf schräg nach hinten geneigten Halterungen lose anzuordnen, um die Aufbaumontage zu vereinfachen oder eine Austauschbarkeit der Verbindungsplatten zu ermöglichen. Auch bei einer derartigen Anordnung der Verbindungsplatten kann es durch die Geschosseinwirkung vorkommen, dass sich diese entgegen der Schwerkraftwirkung aus den Führungsschlitzen herausbewegen und erneut eingesteckt werden müssen.

Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, derartige Geschossfangvorrichtungen so zu verbessern, dass lose einlegbare Verbindungsplatten durch die auftreffenden Geschosse nicht aus ihrer Montagelage herauswandern können.

Diese Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.

Die Erfindung hat den Vorteil, dass durch die einrastbaren korrespondierenden Vorsprünge und Ausnehmungen eine sichere Fixierung der hochbelasteten Verbindungsplatten ohne aufwändige Schraub- oder Schweißarbeiten ermöglicht wird. Dadurch können auch bei ansonsten verschraubten oder verschweißten Geschossfanganlagen lose einlegbare Verbindungsplatten verwendet werden, die durch ihre sichere Fixierung den Montageaufwand erheblich verringern.

Die Erfindung hat weiterhin den Vorteil, dass durch die korrespondierenden in den Ausnehmungen einrastbaren Vorsprünge diese sogleich bei der Herstellung der Platten, der Seitenteile und/oder der Rückwände durch eine Laserschneidmaschine herstellbar sind und somit keine zusätzlichen Arbeitsgänge weder für die Herstellung noch für die Montage erfordern.

Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:

1: eine Geschossfangvorrichtung nach dem Stand der Technik;

2: eine seitliche ausschnittweise Ansicht auf drei fixierte Seitenteile, und

3: einen Ausschnitt eines eingerasteten Vorsprungs in einer Ausnehmung.

In 1 der Zeichnung ist eine Geschossfangvorrichtung nach dem Stand der Technik aus der DE 102 22 564 A1 dargestellt, die zur Fixierung der losen Verbindungsplatten 1 mit korrespondierenden Vorsprüngen an den Seitenteilen und Ausnehmungen an den Verbindungsplatten 1 ausführbar ist.

Die Geschossfangvorrichtung besteht aus vier vertikalen Seitenteilen 2 aus vorzugsweise 15 mm dicken Stahlplatten einer vorgehärteten verschleißfesten Stahllegierung (Verschleißstahl), die vorzugsweise für derartige Geschossfangvorrichtungen verwendet wird. Zwischen den beabstandeten Seitenteilen 2 sind die horizontalen Verbindungsplatten 1 vorgesehen, die durch spezielle Steckverbindungen mit den Seitenteilen 2 verbunden sind. Dabei sind die äußeren Verbindungsplatten 15 oben und unten mit fest fixierbaren Zapfen versehen. Die Verbindungsplatten 1, 15 sind nach hinten schräg abfallend geneigt und bilden zur Vertikalen vorzugsweise einen Winkel von 45°. Dabei sind die Verbindungsplatten 1, 15 lamellenartig übereinander angeordnet und bilden mit ihren schrägen Oberflächenseiten die wesentlichen Aufprallflächen zur Umlenkung der Geschosse. Die mit den Seitenteilen 2 verbundenen Verbindungsplatten 1 bilden mit einer vertikalen Rückwand 3 eine zusammensteckbare Gesamtbaugruppe, durch die zwischen den einzelnen Vorrichtungsteilen Auffangkammern 4 für die Geschosse gebildet werden. Zur Einsteckbarkeit der losen Verbindungsplatten 1 im inneren Bereich der Geschossfangvorrichtung sind an der vorderen Kante der Seitenteile 2 schräg nach unten gerichtete Längsschlitze 6 vorgesehen, in die seitliche Zapfen 7 der Verbindungsplatten einschiebbar sind. Zusätzlich weist die Geschossfangvorrichtung auch an der Rückwand 3 noch rechteckige oder quadratische Aussparungen 14 auf, in die an der hinteren Längskante angebrachte Zapfen 13 der Verbindungsplatten 1 einsteckbar sind, um die Verbindungsplatten 1 in ihrer Schräglage zu fixieren, das im übrigen noch durch das relativ hohe Eigengewicht der dicken Verbindungsplatten 1 unterstützt wird. Bei dieser Geschossfangvorrichtung bestehen mindestens die Seitenteile 2 und die Verbindungsplatten 1 aus vorzugsweise 15 mm dicken Verschleißstahlteilen, durch die insbesondere die Aufprallflächen gegen Verschleiß und Beschädigungen geschützt sind.

Derartige Verschleißstähle haben wegen ihrer Grundhärte den Nachteil, dass sie nur schwer spanend verarbeitbar sind. Deshalb werden die einzelnen Platten meist durch Laserschneidverfahren maßgenau aus vorgelieferten Fertigungsplatten ausgeschnitten. Mit derartigen Schneidmaschinen werden die einzelnen Plattenteile auch bei komplizierten Ausschnittmustern mit passgenauen Steckvorrichtungen in Millimeterbruchteilen genau ausgeschnitten. Dabei schneidet der Laserschneidkopf aus der Lieferplatte die Außenkanten der Seitenteile 2, der Rückwandteile 3 und der Verbindungsplatten 1 stets rechtwinklig zu deren Oberflächen aus. Die so geschnittenen Seitenteile 2, Rückwandteile 3 und Verbindungsplatten 1 sind dabei für die Geschossfangvorrichtung so genau gearbeitet, dass insbesondere keine weiteren glättenden Bearbeitungsvorgänge der Kanten mehr erforderlich sind.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass bei der Geschossfangvorrichtung nach der DE 102 22 564 A1 die lose eingeschobenen Seitenteile 2 im inneren Bereich, die ohne entsprechende Zapfenverbindungen sind, bei häufiger Geschossbelastung teilweise entgegen ihrer Einschubrichtung aus der Montagestellung herauswandern. Dazu schlägt die Erfindung eine einrastbare Fixierung im Bereich nahe der Vorderkante der Seitenteile 2 vor, die in 2 der Zeichnung dargestellt ist. Dabei zeigt 2 den Ausschnitt eines Seitenteils 2 einer Geschossfangvorrichtung mit dessen Vorderkante 5 und drei mit dieser verbundenen Verbindungsplatten 1. In dem dargestellten Seitenteil 2 ist dabei für jede Verbindungsplatte 1 jeweils ein schräger Längsschlitz 6 vorgesehen, der mit der Vorderkante 5 vorzugsweise einen Winkel von 45° bildet. Der Längsschlitz 6 ist vorzugsweise ca. 30 bis 50 mm lang und dient zur Aufnahme und Führung der seitlichen Zapfen 7 an den Stirnflächen 8 der Verbindungsplatten 1.

Die genaue Ausbildung der Steckverbindung der seitlichen Zapfen 7 im Längsschlitz 6 der Seitenteile 2 ist in 3 der Zeichnung im einzelnen dargestellt. Die seitlichen Zapfen 7 sind dabei so lang, dass sie höchstens zur Hälfte quer in die Längsschlitze 7 der Seitenteile eingreifen. Die Längsschlitze 7 werden im wesentlichen aus einer rechtwinkligen Aussparung gebildet, die in einem Winkel von 45° zur vertikalen Vorderkante 5 der Seitenteile 2 verläuft. Die Innenkanten der Längsschlitze 7 sind zu den Plattenoberflächen rechtwinklig ausgeschnitten. An der unteren Schlitzkante 9 der Seitenteile 2 ist ein nasenförmiger Vorsprung 10 vorgesehen, der zur Vorderkante 5 des Seitenteils 2 abgerundet und in Richtung der Rückwand 3 eine rechtwinklige Kante 11 enthält. Dieser nasenförmige Vorsprung 10 besitzt eine Höhe von vorzugsweise 5 mm und eine Länge in Richtung zur Rückwand 3 von vorzugsweise 10 mm. Die gesamte Schlitzbreite bzw. -höhe des Längsschlitzes 6 beträgt deshalb mindestens eine Höhe, die der Dicke der Verbindungsplatten 1 oder des seitlichen Zapfens 7 entspricht plus mindestens der Höhe des nasenförmigen Vorsprungs 10. Bei einer Vorsprungshöhe von ca. 5 mm und einer Plattendicke von 15 mm wird vorzugsweise eine Schlitzbreite bzw. -höhe von 22 mm vorgesehen. Diese nasenförmigen Vorsprünge 10 an den Seitenteilen 2 werden vorzugsweise mit einer Laserschneidmaschine unmittelbar bei der Herstellung der Seitenteile 2 mit ausgeschnitten, mit denen beliebige Ausschnittsformen möglich sind und die programmgesteuert vorgegeben werden.

Durch die Abrundung des Vorsprungs 10 an den Seitenteilen 2 lässt sich die Verbindungsplatte 1 leicht in den Führungsschlitz 6 einstecken, wobei die untere rechtwinklige Vorsprungskante 11 zur sicheren einrastbaren Fixierung der Verbindungsplatte 1 auch bei höherer Geschossbelastung dient. Ein derartiger Vorsprung 10 könnte aber auch sägezahnförmig oder rechtwinklig ausgebildet sein, um eine derartige sichere einrastbare Fixierung zu gewährleisten.

Zu einer derartigen Fixierung der Verbindungsplatten 1 an den Seitenteilen 2 ist an den Stirnflächen 8 der seitlichen Zapfen 7, die in die Führungsschlitze 6 eingreifen, eine korrespondierende Ausnehmung vorgesehen, durch die die Verbindungsplatten 1 in die Seitenteile 2 bzw. in deren Vorsprünge 10 einrasten. Dazu ist die Ausnehmung in der Verbindungsplatte 1 als vertikale Nut 12 ausgebildet, die senkrecht zur Plattenoberfläche verläuft und dessen Breite mindestens der Länge des Vorsprungs 10 entspricht. Dabei ist eine Nutentiefe vorgesehen, die nur etwa der halben Plattendicke entspricht, so dass in einem Vorsprung 10 eines Seitenteils 2 zwei Verbindungsplatten 1 nebeneinander einrastbar sind. Auch diese Ausnehmungen 12 an den Verbindungsplatten 1 sind auf einfache Weise. bei der Herstellung der Verbindungsplatten 1 mit Hilfe einer Laserschneidmaschine bei der Ausbildung der seitlichen Zapfen 7 mit ausschneidbar.

Die lose einlegbaren Verbindungsplatten 1 besitzen an jeder der beiden Stirnflächen 8 nicht nur gleichartige Zapfen 7, sondern auch gleichartige nutenförmige Ausnehmungen 12, die an jeder Seite der Verbindungsplatten 1 eine sichere Fixierung gewährleisten. Deshalb sind auch an den Seitenteilen 2 jeweils korrespondierende Vorsprünge 10 angeordnet, in die die Verbindungsplatten 1 bzw. dessen Ausnehmungen 12 einrastbar sind.

Allerdings ist es auch möglich, dass die Vorsprünge 10 an den Verbindungsplatten 1 und die korrespondierenden Ausnehmungen 12 an den Seitenteilen 2 angeordnet werden. Es ist weiterhin auch möglich, dass die Verbindungsplatten 1 an an den Seitenteilen 2 angeordneten Auflageschienen steckbar angeordnet sind, an denen gleichfalls entsprechende korrespondierende Ausnehmungen 12 und Vorsprünge 10 vorgesehen sein können.

Zur lagegerechten Fixierung der Verbindungsplatten 1 in ihrer schrägen Ausrichtung sind an den Rückwänden 3 rechteckförmige Aussparungen 14 vorgesehen, in die entsprechende Zapfen 13 an der Rückseite der Verbindungsplatten 1 wie beim beschriebenen Stand der Technik einsteckbar sind. Bei einer besonderen Ausführungsform können deshalb auch an der Rückwand 3 entsprechende Vorsprünge 10 oder Ausnehmungen 12 zur Fixierung angeordnet sein, die miteinander korrespondieren. Derartige korrespondierende Vorsprünge 10 und Ausnehmungen 12 an den Rückwänden 3 und der Rückseite der Verbindungsplatten 2 können sowohl zusätzlich als auch anstatt der Vorsprünge 10 und Ausnehmungen 12 im Bereich der Längsschlitze 6 vorgesehen sein.


Anspruch[de]
  1. Geschossfangvorrichtung, die mindestens aus vertikalen Seitenteilen (2), einer Rückwand (3) und schräg nach hinten geneigten horizontalen lamellenartig angeordneten Verbindungsplatten (1, 15) besteht, wobei die mindestens inneren Verbindungsplatten (1). durch eine lose Steckverbindung mit den vertikalen Seitenteilen (2) und/oder der Rückwand (3) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die inneren Verbindungsplatten (1) mindestens eine Ausnehmung (12) oder mindestens einen. Vorsprung (10) aufweisen, in die ein korespondierender Vorsprung (10) oder eine korrespondierende Ausnehmung (12) in mindestens einem der Seitenteile (2), der Rückwand (3) oder einem mit diesen verbundenen Teil einrastbar ist.
  2. Geschossfangvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens zwei Seitenteilen (2) für die lose einsteckbaren Verbindungsplatten (1) Vorsprünge (10) vorgesehen sind, in die korrespondierende Ausnehmungen (12) an den Stirnflächen (8) der Verbindungsplatten (1) passgenau einrastbar sind.
  3. Geschossfangvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (10) sägezahnförmig oder nasenförmig ausgebildet sind und mindestens eine rechtwinklige Vorsprungskante (11) aufweisen, wobei die Ausnehmungen (12) an den Stirnflächen (8) nutenförmig ausgebildet sind und im eingerasteten Zustand die Verbindungsplatten (1) entgegen der Einschubrichtung fixieren.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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