Die Erfindung betrifft eine Geschossfangvorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Schutzanspruchs 1.
Derartige Geschossfangvorrichtungen dienen auf Schießständen und dergleichen
insbesondere zum Sammeln und zur Aufnahme der Energie der auftreffenden Geschossteile.
Die Konstruktion solcher Vorrichtungen richtet sich dabei hauptsächlich nach der
Energie der Geschosse, die beim Auftreffen auf die Bauteile umgewandelt werden muss.
Bei Lang- und Kurzfeuerwaffen erfordert das Energieniveau der Geschosse sehr schwere
Konstruktionen, die in der Regel aus stabilen Blechplatten bestehen und durch Zusammenschweißen,
Verschrauben oder Steckverbindungen zu einer Geschossfanganlage zusammengesetzt
werden.
Aus der DE 102 22 564 A1
ist eine derartige Geschossfangvorrichtung bekannt, die aus einzelnen Blechplatten
bestehen, die ausschließlich aus Steckverbindungen zusammenhält. Diese Geschossfangvorrichtung
wird aus mehreren vertikalen Seitenteilen und horizontalen Verbindungsplatten zusammengesetzt,
die an einer Rückwand aufgehängt sind. Die horizontalen Verbindungsplatten sind
dabei nach hinten geneigt und lamellenartig übereinander angeordnet, so dass die
auftreffenden Geschosse vertikal nach unten umgelenkt und mindestens in der unteren
Auffangkammer gesammelt werden. Die horizontalen Verbindungsplatten sind dabei in
einem Winkel zur Vertikalen von vorzugsweise 45° geneigt, so dass die horizontal
auftreffenden Geschosse in einem Winkel von ca. 90° nach unten umgelenkt werden.
Dadurch wird insbesondere verhindert, dass die auftreffenden Geschossteile durch
ihre Auftreffenergie in Richtung der Abschussstelle reflektiert werden. Dazu sind
die horizontalen Verbindungsplatten aus sogenannten Verschleißstählen von mindestens
10 bis 15 mm Plattendicke gefertigt, die hauptsächlich durch ihre Schwerkraft in
Führungsschlitzen der Seitenteile und der Rückwand fixiert sind. Durch die auftreffenden
Geschossteile entsteht aber auch jeweils ein kleiner Rückstoßimpuls, der die eingesteckten
Verbindungsplatten entgegen der Einsteckrichtung bewegt. Dadurch kann es mit der
Zeit vorkommen, dass die Verbindungsplatten aus den Schlitzen der Rückwand herausrutschen
und sich in ihrer Neigung verändern. Dabei ist es auch nicht auszuschließen, dass
die Verbindungsplatten auch aus den vorderen Führungsschlitzen herauswandern und
dadurch eine nicht definierte Lage in der Geschossfangvorrichtung einnehmen und
erneut wieder in die Schlitze eingesteckt werden müssen.
Auch bei verschraubten oder verschweißten Geschossfangvorrichtungen
ist es denkbar, lediglich die lamellenartig angeordneten Verbindungsplatten in schrägen
Führungsschlitzen oder auf schräg nach hinten geneigten Halterungen lose anzuordnen,
um die Aufbaumontage zu vereinfachen oder eine Austauschbarkeit der Verbindungsplatten
zu ermöglichen. Auch bei einer derartigen Anordnung der Verbindungsplatten kann
es durch die Geschosseinwirkung vorkommen, dass sich diese entgegen der Schwerkraftwirkung
aus den Führungsschlitzen herausbewegen und erneut eingesteckt werden müssen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, derartige Geschossfangvorrichtungen
so zu verbessern, dass lose einlegbare Verbindungsplatten durch die auftreffenden
Geschosse nicht aus ihrer Montagelage herauswandern können.
Diese Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 angegebene Erfindung
gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung hat den Vorteil, dass durch die einrastbaren korrespondierenden
Vorsprünge und Ausnehmungen eine sichere Fixierung der hochbelasteten Verbindungsplatten
ohne aufwändige Schraub- oder Schweißarbeiten ermöglicht wird. Dadurch können auch
bei ansonsten verschraubten oder verschweißten Geschossfanganlagen lose einlegbare
Verbindungsplatten verwendet werden, die durch ihre sichere Fixierung den Montageaufwand
erheblich verringern.
Die Erfindung hat weiterhin den Vorteil, dass durch die korrespondierenden
in den Ausnehmungen einrastbaren Vorsprünge diese sogleich bei der Herstellung der
Platten, der Seitenteile und/oder der Rückwände durch eine Laserschneidmaschine
herstellbar sind und somit keine zusätzlichen Arbeitsgänge weder für die Herstellung
noch für die Montage erfordern.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung
dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:
1: eine Geschossfangvorrichtung nach
dem Stand der Technik;
2: eine seitliche ausschnittweise Ansicht
auf drei fixierte Seitenteile, und
3: einen Ausschnitt eines eingerasteten
Vorsprungs in einer Ausnehmung.
In 1 der Zeichnung ist eine Geschossfangvorrichtung
nach dem Stand der Technik aus der DE 102
22 564 A1 dargestellt, die zur Fixierung der losen Verbindungsplatten
1 mit korrespondierenden Vorsprüngen an den Seitenteilen und Ausnehmungen
an den Verbindungsplatten 1 ausführbar ist.
Die Geschossfangvorrichtung besteht aus vier vertikalen Seitenteilen
2 aus vorzugsweise 15 mm dicken Stahlplatten einer vorgehärteten verschleißfesten
Stahllegierung (Verschleißstahl), die vorzugsweise für derartige Geschossfangvorrichtungen
verwendet wird. Zwischen den beabstandeten Seitenteilen 2 sind die horizontalen
Verbindungsplatten 1 vorgesehen, die durch spezielle Steckverbindungen
mit den Seitenteilen 2 verbunden sind. Dabei sind die äußeren Verbindungsplatten
15 oben und unten mit fest fixierbaren Zapfen versehen. Die Verbindungsplatten
1, 15 sind nach hinten schräg abfallend geneigt und bilden zur
Vertikalen vorzugsweise einen Winkel von 45°. Dabei sind die Verbindungsplatten
1, 15 lamellenartig übereinander angeordnet und bilden mit ihren
schrägen Oberflächenseiten die wesentlichen Aufprallflächen zur Umlenkung der Geschosse.
Die mit den Seitenteilen 2 verbundenen Verbindungsplatten 1 bilden
mit einer vertikalen Rückwand 3 eine zusammensteckbare Gesamtbaugruppe,
durch die zwischen den einzelnen Vorrichtungsteilen Auffangkammern 4 für
die Geschosse gebildet werden. Zur Einsteckbarkeit der losen Verbindungsplatten
1 im inneren Bereich der Geschossfangvorrichtung sind an der vorderen Kante der
Seitenteile 2 schräg nach unten gerichtete Längsschlitze 6 vorgesehen,
in die seitliche Zapfen 7 der Verbindungsplatten einschiebbar sind. Zusätzlich
weist die Geschossfangvorrichtung auch an der Rückwand 3 noch rechteckige
oder quadratische Aussparungen 14 auf, in die an der hinteren Längskante
angebrachte Zapfen 13 der Verbindungsplatten 1 einsteckbar sind,
um die Verbindungsplatten 1 in ihrer Schräglage zu fixieren, das im übrigen
noch durch das relativ hohe Eigengewicht der dicken Verbindungsplatten
1 unterstützt wird. Bei dieser Geschossfangvorrichtung bestehen mindestens
die Seitenteile 2 und die Verbindungsplatten 1 aus vorzugsweise
15 mm dicken Verschleißstahlteilen, durch die insbesondere die Aufprallflächen gegen
Verschleiß und Beschädigungen geschützt sind.
Derartige Verschleißstähle haben wegen ihrer Grundhärte den Nachteil,
dass sie nur schwer spanend verarbeitbar sind. Deshalb werden die einzelnen Platten
meist durch Laserschneidverfahren maßgenau aus vorgelieferten Fertigungsplatten
ausgeschnitten. Mit derartigen Schneidmaschinen werden die einzelnen Plattenteile
auch bei komplizierten Ausschnittmustern mit passgenauen Steckvorrichtungen in Millimeterbruchteilen
genau ausgeschnitten. Dabei schneidet der Laserschneidkopf aus der Lieferplatte
die Außenkanten der Seitenteile 2, der Rückwandteile 3 und der
Verbindungsplatten 1 stets rechtwinklig zu deren Oberflächen aus. Die so
geschnittenen Seitenteile 2, Rückwandteile 3 und Verbindungsplatten
1 sind dabei für die Geschossfangvorrichtung so genau gearbeitet, dass
insbesondere keine weiteren glättenden Bearbeitungsvorgänge der Kanten mehr erforderlich
sind.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass bei der Geschossfangvorrichtung
nach der DE 102 22 564 A1 die lose
eingeschobenen Seitenteile 2 im inneren Bereich, die ohne entsprechende
Zapfenverbindungen sind, bei häufiger Geschossbelastung teilweise entgegen ihrer
Einschubrichtung aus der Montagestellung herauswandern. Dazu schlägt die Erfindung
eine einrastbare Fixierung im Bereich nahe der Vorderkante der Seitenteile
2 vor, die in 2 der Zeichnung dargestellt
ist. Dabei zeigt 2 den Ausschnitt eines Seitenteils
2 einer Geschossfangvorrichtung mit dessen Vorderkante 5 und drei
mit dieser verbundenen Verbindungsplatten 1. In dem dargestellten Seitenteil
2 ist dabei für jede Verbindungsplatte 1 jeweils ein schräger
Längsschlitz 6 vorgesehen, der mit der Vorderkante 5 vorzugsweise
einen Winkel von 45° bildet. Der Längsschlitz 6 ist vorzugsweise ca.
30 bis 50 mm lang und dient zur Aufnahme und Führung der seitlichen Zapfen
7 an den Stirnflächen 8 der Verbindungsplatten 1.
Die genaue Ausbildung der Steckverbindung der seitlichen Zapfen
7 im Längsschlitz 6 der Seitenteile 2 ist in
3 der Zeichnung im einzelnen dargestellt. Die seitlichen
Zapfen 7 sind dabei so lang, dass sie höchstens zur Hälfte quer in die
Längsschlitze 7 der Seitenteile eingreifen. Die Längsschlitze
7 werden im wesentlichen aus einer rechtwinkligen Aussparung gebildet,
die in einem Winkel von 45° zur vertikalen Vorderkante 5 der Seitenteile
2 verläuft. Die Innenkanten der Längsschlitze 7 sind zu den Plattenoberflächen
rechtwinklig ausgeschnitten. An der unteren Schlitzkante 9 der Seitenteile
2 ist ein nasenförmiger Vorsprung 10 vorgesehen, der zur Vorderkante
5 des Seitenteils 2 abgerundet und in Richtung der Rückwand
3 eine rechtwinklige Kante 11 enthält. Dieser nasenförmige Vorsprung
10 besitzt eine Höhe von vorzugsweise 5 mm und eine Länge in Richtung zur
Rückwand 3 von vorzugsweise 10 mm. Die gesamte Schlitzbreite bzw. -höhe
des Längsschlitzes 6 beträgt deshalb mindestens eine Höhe, die der Dicke
der Verbindungsplatten 1 oder des seitlichen Zapfens 7 entspricht
plus mindestens der Höhe des nasenförmigen Vorsprungs 10. Bei einer Vorsprungshöhe
von ca. 5 mm und einer Plattendicke von 15 mm wird vorzugsweise eine Schlitzbreite
bzw. -höhe von 22 mm vorgesehen. Diese nasenförmigen Vorsprünge 10 an den
Seitenteilen 2 werden vorzugsweise mit einer Laserschneidmaschine unmittelbar
bei der Herstellung der Seitenteile 2 mit ausgeschnitten, mit denen beliebige
Ausschnittsformen möglich sind und die programmgesteuert vorgegeben werden.
Durch die Abrundung des Vorsprungs 10 an den Seitenteilen
2 lässt sich die Verbindungsplatte 1 leicht in den Führungsschlitz
6 einstecken, wobei die untere rechtwinklige Vorsprungskante
11 zur sicheren einrastbaren Fixierung der Verbindungsplatte
1 auch bei höherer Geschossbelastung dient. Ein derartiger Vorsprung
10 könnte aber auch sägezahnförmig oder rechtwinklig ausgebildet sein,
um eine derartige sichere einrastbare Fixierung zu gewährleisten.
Zu einer derartigen Fixierung der Verbindungsplatten 1 an
den Seitenteilen 2 ist an den Stirnflächen 8 der seitlichen Zapfen
7, die in die Führungsschlitze 6 eingreifen, eine korrespondierende
Ausnehmung vorgesehen, durch die die Verbindungsplatten 1 in die Seitenteile
2 bzw. in deren Vorsprünge 10 einrasten. Dazu ist die Ausnehmung
in der Verbindungsplatte 1 als vertikale Nut 12 ausgebildet, die
senkrecht zur Plattenoberfläche verläuft und dessen Breite mindestens der Länge
des Vorsprungs 10 entspricht. Dabei ist eine Nutentiefe
vorgesehen, die nur etwa der halben Plattendicke entspricht, so dass in einem Vorsprung
10 eines Seitenteils 2 zwei Verbindungsplatten 1 nebeneinander
einrastbar sind. Auch diese Ausnehmungen 12 an den Verbindungsplatten
1 sind auf einfache Weise. bei der Herstellung der Verbindungsplatten
1 mit Hilfe einer Laserschneidmaschine bei der Ausbildung der seitlichen
Zapfen 7 mit ausschneidbar.
Die lose einlegbaren Verbindungsplatten 1 besitzen an jeder
der beiden Stirnflächen 8 nicht nur gleichartige Zapfen 7, sondern
auch gleichartige nutenförmige Ausnehmungen 12, die an jeder Seite der
Verbindungsplatten 1 eine sichere Fixierung gewährleisten. Deshalb sind
auch an den Seitenteilen 2 jeweils korrespondierende Vorsprünge
10 angeordnet, in die die Verbindungsplatten 1 bzw. dessen Ausnehmungen
12 einrastbar sind.
Allerdings ist es auch möglich, dass die Vorsprünge 10 an
den Verbindungsplatten 1 und die korrespondierenden Ausnehmungen
12 an den Seitenteilen 2 angeordnet werden. Es ist weiterhin auch
möglich, dass die Verbindungsplatten 1 an an den Seitenteilen
2 angeordneten Auflageschienen steckbar angeordnet sind, an denen gleichfalls
entsprechende korrespondierende Ausnehmungen 12 und Vorsprünge
10 vorgesehen sein können.
Zur lagegerechten Fixierung der Verbindungsplatten 1 in ihrer
schrägen Ausrichtung sind an den Rückwänden 3 rechteckförmige Aussparungen
14 vorgesehen, in die entsprechende Zapfen 13 an der Rückseite
der Verbindungsplatten 1 wie beim beschriebenen Stand der Technik einsteckbar
sind. Bei einer besonderen Ausführungsform können deshalb auch an der Rückwand
3 entsprechende Vorsprünge 10 oder Ausnehmungen 12 zur
Fixierung angeordnet sein, die miteinander korrespondieren. Derartige korrespondierende
Vorsprünge 10 und Ausnehmungen 12 an den Rückwänden
3 und der Rückseite der Verbindungsplatten 2 können sowohl zusätzlich
als auch anstatt der Vorsprünge 10 und Ausnehmungen 12 im Bereich
der Längsschlitze 6 vorgesehen sein.