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Dokumentenidentifikation DE202004010164U1 30.09.2004
Titel Stempelgehäuse
Anmelder Shih, Shiny, Yungkang, Tainan, TW
Vertreter Ostertag & Partner, Patentanwälte, 70597 Stuttgart
DE-Aktenzeichen 202004010164
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 30.09.2004
Registration date 26.08.2004
Application date from patent application 28.06.2004
IPC-Hauptklasse B41K 1/36

Beschreibung[de]

Die vorliegende Neuerung betrifft ein Stempelgehäuse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Ein Stempel ist ein handbetätigtes Druckgerät mit festen oder auswechselbaren Buchstaben, Zahlen und/oder Bildzeichen aus Gummi, Kunststoff oder Metall.

Wie aus der 9 ersichtlich, umfasst ein herkömmlicher Stempel im wesentlichen ein hülsenförmiges Stempelgestell 60, ein in das Stempelgestell 60 eingebautes Farbkissen 61, eine Stempelplatte 62, ein hülsenförmiges Gehäuse 63 und eine Feder 64, wobei die Stempelplatte 62 verschwenkbar am Stempelgestell 60 angebracht ist. In das Farbkissen 61 ist ein Schwamm eingebaut, welcher Tinte trägt.

Die Stempelplatte 62 weist an beiden Enden jeweils einen Drehzapfen 621 sowie an einer Seite eine Fixierseite 623 auf, welche zum Fixieren einer Stempelfläche 622 vorgesehen ist. Beidseits des Stempelgestells 60 sind jeweils ein Langloch 601 und eine Fixiernut 602 ausgebildet. Eine Fixierkerbung 602 ist quer zu dem Langloch 601 angeordnet, womit die Stempelplatte 62 beim Benutzen im Stempelgestell 60 selbsttätig gegen das Farbkissen 61 gedrückt und eingefärbt werden kann. Das Gehäuse 63 weist an gegenüberliegenden Seiten zwei Verriegelungskörpern 631 auf, mit deren Hilfe die im Gehäuse 63 aufgenommenen Elemente Stempelgestell 60, Farbkissen 61 und Stempelplatte 62 zusammengehalten sind. Nach Lösen der Verriegelungskörper können die Stempelteile auseinandergenommen werden.

Zum Stempeln wird eine geeignete Stempelfläche 622 an der Fixierseite 623 der Stempelplatte 62 angeordnet.

Die beiden Verriegelungskörpern 631 ragen ohne Schutz aus dem Gehäuse 63 heraus, daher werden sie sehr leicht beschmutzt.

Aufgabe der Neuerung ist es daher, ein Stempelgehäuse zu schaffen, welches das o. g. Problem des herkömmlichen Stempelgehäuses vermeidet.

Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Ausführungsbeispiele der Neuerung werden nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:

1: eine perspektivische Explosionsansicht eines Stempels mit einer ersten Ausführungsform eines neuerungsgemäßen Stempelgehäuses;

2: eine perspektivische Ansicht des Stempels von 1;

3: eine aufgeschnittene Seitenansicht des Stempels von 1 und 2;

4: eine Seitenansicht der ersten Ausführungsform des Stempelgehäuses;

5: eine perspektivische Explosionsansicht eines Stempels mit einer zweiten Ausführungsform des Stempelgehäuses;

6: eine aufgeschnittene Seitenansicht eines Stempels mit einem neuerungsgemäßen Stempelgehäuse beim Benutzen;

7 und 8: Längs- und Querschnitte eines Stempels mit einem neuerungsgemäßen Stempelgehäuses beim Abbauen des Farbkissens; und

9: eine perspektivische Explosionsansicht eines herkömmlichen Stempels.

Zunächst wird auf die 1 bis 3 Bezug genommen. Hier ist ein Stempel mit einer ersten Ausführungsgeform des neuerungsgemäßen Stempelgehäuses dargestellt. Dieser Stempel umfasst ein Stempelgestell 10, ein Farbkissen 20, eine Stempelplatte 30, eine Feder 40, und ein Stempelgehäuse 50.

Das Stempelgestell 10 weist einen Aufnahmeraum 11 mit einem geschlossenen oberen Ende 12, an welchem ein für die Feder 40 vorgesehener Federsitz 13 vorgesehen ist, sowie eine Öffnung 14 auf, die an einer Seite des Stempelgestells 10 derart angeordnet ist, daß das Farbkissen 20 durch die Öffnung 14 in den Aufnahmeraum 11 eingebaut werden kann.

Beidseits des Stempelgestells 10 sind jeweils ein Langloch 15 und eine Fixiernut 16 ausgebildet. Eine Fixierkerbung 17 ist quer zu dem Langloch 15 angeordnet; seitlich neben der Fixierkerbung 17 ist eine Führungsnase 18 ausgebildet, so daß die Stempelplatte 30 beim Benutzen in das Stempelgestell 10 zurückgefahren und selbsttätig gegen das Farbkissen 20 gedrückt und damit eingefärbt werden kann.

Das Farbkissen 20 weist einen Kasten 21 und einen in den Kasten 21 eingebauten Schwamm 22 auf; der Kasten 21 weist an jeder Seite Greifhilfen 23 auf. #

Die Stempelplatte 30 umfasst einen kastenförmigen Körper 31, der an einer Seite eine Fixierseite 32 und an beiden schmalen Endflächen jeweils einen zu den Langlöchern 15 passenden Drehzapfen 34 sowie eine der Führungsnase 18 entsprechende Nase 35 aufweist. Die Fixierseite 32 ist zum Fixieren einer Stempelfläche 33 vorgesehen. Beim Benutzen wird die Stempelplatte 30 aufgrund der Zusammenwirkung der Führungsnase 18 mit der Nase 35 um 180° gedreht.

Das Stempelgehäuse 50 umfasst im wesentlichen ein Abdeckteil 51, eine weiche Schutzabdeckung 56, und zwei Verriegelungskörper 55, die beidseits des Stempelgehäuses 50 angeordnet sind, und mit deren Hilfe das Stempelgestell 10 zusammen mit dem Farbkissen 20 und der Stempelplatte 30 zerlegbar im Stempelgehäuse 50 eingebaut sind.

Das Stempelgehäuse 50 ist an den langen Seiten des Abdeckteiles 51 mit zwei einander gegenüberliegenden Ausnehmungen 52, 53 versehen, wobei die Ausnehmung 53 etwas breiter als das Farbkissen 20 ausgebildet ist, so daß das Farbkissen 20 aus dem Stempelgestell 10 ausgebaut werden kann.

Auf den beiden schmalen Seiten des Stempelgehäuses 50 sind zwei für die beiden Verriegelungskörper 55 vorgesehene Lageröffnungen 54 an dem Abdeckteil 51 vorgesehen. Jeder Verriegelungskörper 55 weist zwei der Fixiernut 12 und der Fixierkerbung 17 entsprechend ausgebildete Fixierkanten 551 und eine dem Langloch 15 entsprechende Führungskante 552 auf.

Nahe seinem unteren offenen Ende weist das Stempelgehäuse 50 zwei einander gegenüberliegende Fixierbohrungen 57 auf; an seinem oberen geschlossenen Ende ist ein innerer Federsitz 512 für die Feder 40 vorgesehen.

Bei dieser Ausführungsform überdeckt die weiche Schutzabdeckung 56 einstückig das Abdeckteil 51 und die beiden Verriegelungskörpern 55.

In der 5 ist eine zweite Ausführungsform des Stempelgehäuses 50 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform sind zwei weiche Schutzabdeckungen 56 über den beiden Verriegelungskörpern 55 angeordnet. Dabei weist das Stempelgehäuse 50 bei den beiden Verriegelungskörpern 55 jeweils eine Einsenkung 511 auf. Die Schutzabdeckung 56 kann hier kreisförmig, quadratisch, oder in anderer Form ausgebildet sein.

Wie aus der 1 ersichtlich, ist das Stempelgehäuse 50 am oberen Ende mit einer Ausnehmung 58 versehen, in welcher ein durchsichtiger Deckel 59 angebracht ist, wodurch ein der Stempelfläche 33 entsprechendes Bild oder Zeichen in das Stempelgehäuse 50 eingesetzt werden kann.

Beidseits der Ausnehmung 58 sind zwei einander gegenüberliegend ausgebildete Führungsnuten 581 vorgesehen; die Kappe 59 weist zwei den Fährungsnuten 581 entsprechende Führungsnasen 591 auf, womit sie an der Ausnehmung 58 montiert werden kann.

Die Kappe 59 ist an ihrer vorderen Seite mit Griffrillen 592 versehen.

Unter Bezugnahme auf die 1 und 3 wird dargestellt, wie das Stempelgestell 10 gegen das Stempelgehäuse 50 gedrückt wird, falls der Benutzer die Stempelfläche 33 der Stempelplatte 30 wechseln möchte.

Dann wird die Stempelplatte 30 aufgrund der Zusammenwirkung der Führungsnase 18 mit der Nase 35 um 180° nach unten gedreht. Danach drückt man die beiden Verriegelungskörper 55 nach innen, wodurch die Fixierkanten 551 in die beiden Fixierkerben 17 eingeschoben werden. Danach ist die Stempelfläche 33 der Stempelplatte 30 fest nach außen gerichtet, so daß man die Stempelfläche 33 einfach von der Fixierseite 32 entfernen kann, um eine neue Stempelfläche 33 zu installieren.

Anschließend drückt man wiederum die beiden Verriegelungskörpern 55 nach innen, wodurch die Fixierkanten 551 von den beiden Fixierkerbungen 17 befreit werden, so daß das Stempelgehäuse 50 und die Stempelplatte 30 durch die Feder 40 nach oben geschoben werden. Dadurch wird die Stempelplatte 30 aufgrund der Zusammenwirkung der Führungsnase 18 mit der Nase 35 um 180° nach oben gedreht, wodurch die Stempelplatte 30 in das Stempelgestell 10 einfährt und selbständig gegen das Farbkissen 20 gedrückt und damit eingefärbt wird.

Beim Benutzen wird die Stempelplatte 30 weitestmöglich gegen das Stempelgehäuse 50 gedrückt, wobei die an der Stempelplatte 30 angebrachte Stempelfläche 33 nach unten gerichtet ist, so daß der Benutzer ein klares Stempelbild auf eine Urkunde oder ein Papier drücken kann.

Beim Abnehmen des Farbkissens 20 wird das Stempelgestell 10 gegen das Stempelgehäuse 50 gedrückt, wie in den

7 und 8 gezeigt. Danach drückt man die beiden Verriegelungskörpern 55 nach innen, wodurch die Fixierkanten 551 in die beiden Fixiernuten 16 eingeschoben werden, so daß das Stempelgestell 10 und die Stempelplatte 30 im Stempelgehäuse 50 fixiert sind. Danach wird das Farbkissen 20 durch die breitere Ausnehmung 53 herausgenommen und durch ein neues Farbkissen 20 ersetzt bzw. nach Befüllen mit Tinte wieder eingesetzt.

Danach drückt man die beiden Verriegelungskörpern 55 wieder nach innen, wodurch die Fixierkanten 551 von den beiden Fixiernuten 16 befreit werden, so daß das Stempelgehäuse 50 und die Stempelplatte 30 durch die Feder 40 nach oben geschoben werden. Dadurch wird die Stempelplatte 30 aufgrund der Zusammenwirkung der Führungsnase 18 mit der Nase 35 um 180° nach oben gedreht, wodurch die Stempelplatte 30 beim Benutzen in das Stempelgestell 10 einfährt und durch Andrücken gegen das Farbkissen 20 selbsttätig eingefärbt wird.


Anspruch[de]
  1. Kappenförmiges Stempelgehäuse für ein Stempelgestell (10), in welchem eine Stempelplatte (30) und ein Farbkissen (20) angeordnet ist, welches durch ein Fenster (14) des Stempelgestelles (10) bewegbar ist, mit mindestens einem Riegelkörper (55), der in einer Öffnung (54) des Stempelgehäusees (50) beweglich angeordnet ist und mit Gegenriegelmitteln (16, 17) des Stempelgestelles (10) zusammenarbeiten kann, wobei in einer Wand des Stempelgehäuses (50) eine Ausnehmuung (53) vorgesehen ist, die größer ist als das Fenster (14) des Stempelgestelles, dadurch gekennzeichnet, daß das Stempelgehäuse (50) mindestens eine die Riegelkörper (55) verformbar überdeckende Abdeckung (56) trägt, durch welche die Verriegelungskörper (55) betätigbar sind und welche die Ausnehmung (53) das Stempelgehäusees (50) freiläßt.
  2. Stempelgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei beidseits des Stempelgehäuses (50) symmetrisch angeordnete Öffnungen (54) und in diesen laufende Verriegelungskörper (55) aufweist.
  3. Stempelgehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei weiche Abdeckungen (56) für die beiden Verriegelungskörper (55) vorgesehen sind.
  4. Stempelgehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungen (56) kreisförmig ausgebildet sind.
  5. Stempelgehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungen (56) quadratisch ausgebildet sind.
  6. Stempelgehäuse nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (56) bei den beiden Verriegelungskörpern (55) mit zwei einander gegenüberliegenden Einsenkungen (511) versehen ist.
  7. Stempelgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine weiche Abdeckung (56) einstückig ausgebildet ist und das Stempelgehäuse (50) und die beiden Verriegelungskörpern (55) des Stempelgehäuses (50) übergreift.
  8. Stempelgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es an seinem oberen Ende mit einer Rusnehmung (58) versehen ist, in welcher ein durchsichtiger Deckel (59) angeordnet ist, derart, daß ein Bild oder Zeichen in das Stempelgehäuse (50) eingesetzt werden kann.
  9. Stempelgehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander gegenüberliegend ausgebildete Führungsnuten (581) beidseits der Ausnehmung (58) an dem Abdeckteil (51) vorgesehen sind und der Deckel (59) zwei den Führungsnuten (581) entsprechende Führungsnasen (591) aufweist, womit die Kappe (59) an der Ausnehmung (58) montiert werden kann.
  10. Stempelgehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (59) an seiner vorderen Seite mit Griffrillen (592) versehen ist.
  11. Stempelgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es in seinem oberen geschlossenen Ende einen inneren Federsitz (512) aufweist, der mit einer Feder (40) zusammenarbeitet, die am Stempelgestell (10) abgestützt (13) ist.
Es folgen 9 Blatt Zeichnungen






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