Die vorliegende Neuerung betrifft ein Stempelgehäuse nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Ein Stempel ist ein handbetätigtes Druckgerät mit festen oder auswechselbaren
Buchstaben, Zahlen und/oder Bildzeichen aus Gummi, Kunststoff oder Metall.
Wie aus der 9 ersichtlich, umfasst ein
herkömmlicher Stempel im wesentlichen ein hülsenförmiges Stempelgestell
60, ein in das Stempelgestell 60 eingebautes Farbkissen
61, eine Stempelplatte 62, ein hülsenförmiges Gehäuse
63 und eine Feder 64, wobei die Stempelplatte 62 verschwenkbar
am Stempelgestell 60 angebracht ist. In das Farbkissen 61 ist
ein Schwamm eingebaut, welcher Tinte trägt.
Die Stempelplatte 62 weist an beiden Enden jeweils einen
Drehzapfen 621 sowie an einer Seite eine Fixierseite 623 auf,
welche zum Fixieren einer Stempelfläche 622 vorgesehen ist. Beidseits des
Stempelgestells 60 sind jeweils ein Langloch 601 und eine Fixiernut
602 ausgebildet. Eine Fixierkerbung 602 ist quer zu dem Langloch
601 angeordnet, womit die Stempelplatte 62 beim Benutzen im Stempelgestell
60 selbsttätig gegen das Farbkissen 61 gedrückt und eingefärbt
werden kann. Das Gehäuse 63 weist an gegenüberliegenden Seiten zwei Verriegelungskörpern
631 auf, mit deren Hilfe die im Gehäuse 63 aufgenommenen Elemente
Stempelgestell 60, Farbkissen 61 und Stempelplatte 62
zusammengehalten sind. Nach Lösen der Verriegelungskörper können die Stempelteile
auseinandergenommen werden.
Zum Stempeln wird eine geeignete Stempelfläche 622 an der
Fixierseite 623 der Stempelplatte 62 angeordnet.
Die beiden Verriegelungskörpern 631 ragen ohne Schutz aus
dem Gehäuse 63 heraus, daher werden sie sehr leicht beschmutzt.
Aufgabe der Neuerung ist es daher, ein Stempelgehäuse zu schaffen,
welches das o. g. Problem des herkömmlichen Stempelgehäuses vermeidet.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele der Neuerung werden nachstehend anhand der Zeichnung
näher erläutert. In dieser zeigen:
1: eine perspektivische Explosionsansicht
eines Stempels mit einer ersten Ausführungsform eines neuerungsgemäßen Stempelgehäuses;
2: eine perspektivische Ansicht des Stempels
von 1;
3: eine aufgeschnittene Seitenansicht
des Stempels von 1 und 2;
4: eine Seitenansicht der ersten Ausführungsform
des Stempelgehäuses;
5: eine perspektivische Explosionsansicht
eines Stempels mit einer zweiten Ausführungsform des Stempelgehäuses;
6: eine aufgeschnittene Seitenansicht
eines Stempels mit einem neuerungsgemäßen Stempelgehäuse beim Benutzen;
7 und 8:
Längs- und Querschnitte eines Stempels mit einem neuerungsgemäßen Stempelgehäuses
beim Abbauen des Farbkissens; und
9: eine perspektivische Explosionsansicht
eines herkömmlichen Stempels.
Zunächst wird auf die 1 bis
3 Bezug genommen. Hier ist ein Stempel mit
einer ersten Ausführungsgeform des neuerungsgemäßen Stempelgehäuses dargestellt.
Dieser Stempel umfasst ein Stempelgestell 10, ein Farbkissen
20, eine Stempelplatte 30, eine Feder 40, und ein Stempelgehäuse
50.
Das Stempelgestell 10 weist einen Aufnahmeraum
11 mit einem geschlossenen oberen Ende 12, an welchem ein für
die Feder 40 vorgesehener Federsitz 13 vorgesehen ist, sowie eine
Öffnung 14 auf, die an einer Seite des Stempelgestells 10 derart
angeordnet ist, daß das Farbkissen 20 durch die Öffnung 14 in
den Aufnahmeraum 11 eingebaut werden kann.
Beidseits des Stempelgestells 10 sind jeweils ein Langloch
15 und eine Fixiernut 16 ausgebildet. Eine Fixierkerbung
17 ist quer zu dem Langloch 15 angeordnet; seitlich neben der
Fixierkerbung 17 ist eine Führungsnase 18 ausgebildet, so daß
die Stempelplatte 30 beim Benutzen in das Stempelgestell 10 zurückgefahren
und selbsttätig gegen das Farbkissen 20 gedrückt und damit eingefärbt werden
kann.
Das Farbkissen 20 weist einen Kasten 21 und einen
in den Kasten 21 eingebauten Schwamm 22 auf; der Kasten
21 weist an jeder Seite Greifhilfen 23 auf. #
Die Stempelplatte 30 umfasst einen kastenförmigen Körper
31, der an einer Seite eine Fixierseite 32 und an beiden schmalen
Endflächen jeweils einen zu den Langlöchern 15 passenden Drehzapfen
34 sowie eine der Führungsnase 18 entsprechende Nase
35 aufweist. Die Fixierseite 32 ist zum Fixieren einer Stempelfläche
33 vorgesehen. Beim Benutzen wird die Stempelplatte 30 aufgrund
der Zusammenwirkung der Führungsnase 18 mit der Nase 35 um 180°
gedreht.
Das Stempelgehäuse 50 umfasst im wesentlichen ein Abdeckteil
51, eine weiche Schutzabdeckung 56, und zwei Verriegelungskörper
55, die beidseits des Stempelgehäuses 50 angeordnet sind, und
mit deren Hilfe das Stempelgestell 10 zusammen mit dem Farbkissen
20 und der Stempelplatte 30 zerlegbar im Stempelgehäuse
50 eingebaut sind.
Das Stempelgehäuse 50 ist an den langen Seiten des Abdeckteiles
51 mit zwei einander gegenüberliegenden Ausnehmungen 52,
53 versehen, wobei die Ausnehmung 53 etwas breiter als das Farbkissen
20 ausgebildet ist, so daß das Farbkissen 20 aus dem Stempelgestell
10 ausgebaut werden kann.
Auf den beiden schmalen Seiten des Stempelgehäuses 50 sind
zwei für die beiden Verriegelungskörper 55 vorgesehene Lageröffnungen
54 an dem Abdeckteil 51 vorgesehen. Jeder Verriegelungskörper
55 weist zwei der Fixiernut 12 und der Fixierkerbung
17 entsprechend ausgebildete Fixierkanten 551 und eine dem Langloch
15 entsprechende Führungskante 552 auf.
Nahe seinem unteren offenen Ende weist das Stempelgehäuse
50 zwei einander gegenüberliegende Fixierbohrungen 57 auf; an
seinem oberen geschlossenen Ende ist ein innerer Federsitz 512 für die
Feder 40 vorgesehen.
Bei dieser Ausführungsform überdeckt die weiche Schutzabdeckung
56 einstückig das Abdeckteil 51 und die beiden Verriegelungskörpern
55.
In der 5 ist eine zweite Ausführungsform
des Stempelgehäuses 50 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform sind zwei
weiche Schutzabdeckungen 56 über den beiden Verriegelungskörpern
55 angeordnet. Dabei weist das Stempelgehäuse 50 bei den beiden
Verriegelungskörpern 55 jeweils eine Einsenkung 511 auf. Die Schutzabdeckung
56 kann hier kreisförmig, quadratisch, oder in anderer Form ausgebildet
sein.
Wie aus der 1 ersichtlich, ist das Stempelgehäuse
50 am oberen Ende mit einer Ausnehmung 58 versehen, in welcher
ein durchsichtiger Deckel 59 angebracht ist, wodurch ein der Stempelfläche
33 entsprechendes Bild oder Zeichen in das Stempelgehäuse 50 eingesetzt
werden kann.
Beidseits der Ausnehmung 58 sind zwei einander gegenüberliegend
ausgebildete Führungsnuten 581 vorgesehen; die Kappe 59 weist
zwei den Fährungsnuten 581 entsprechende Führungsnasen 591 auf,
womit sie an der Ausnehmung 58 montiert werden kann.
Die Kappe 59 ist an ihrer vorderen Seite mit Griffrillen
592 versehen.
Unter Bezugnahme auf die 1 und
3 wird dargestellt, wie das Stempelgestell
10 gegen das Stempelgehäuse 50 gedrückt wird, falls der Benutzer
die Stempelfläche 33 der Stempelplatte 30 wechseln möchte.
Dann wird die Stempelplatte 30 aufgrund der Zusammenwirkung
der Führungsnase 18 mit der Nase 35 um 180° nach unten gedreht.
Danach drückt man die beiden Verriegelungskörper 55 nach innen, wodurch
die Fixierkanten 551 in die beiden Fixierkerben 17 eingeschoben
werden. Danach ist die Stempelfläche 33 der Stempelplatte 30 fest
nach außen gerichtet, so daß man die Stempelfläche 33 einfach von der Fixierseite
32 entfernen kann, um eine neue Stempelfläche 33 zu installieren.
Anschließend drückt man wiederum die beiden Verriegelungskörpern
55 nach innen, wodurch die Fixierkanten 551 von den beiden Fixierkerbungen
17 befreit werden, so daß das Stempelgehäuse 50 und die Stempelplatte
30 durch die Feder 40 nach oben geschoben werden. Dadurch wird
die Stempelplatte 30 aufgrund der Zusammenwirkung der Führungsnase
18 mit der Nase 35 um 180° nach oben gedreht, wodurch die
Stempelplatte 30 in das Stempelgestell 10 einfährt und selbständig
gegen das Farbkissen 20 gedrückt und damit eingefärbt wird.
Beim Benutzen wird die Stempelplatte 30 weitestmöglich gegen
das Stempelgehäuse 50 gedrückt, wobei die an der Stempelplatte
30 angebrachte Stempelfläche 33 nach unten gerichtet ist, so daß
der Benutzer ein klares Stempelbild auf eine Urkunde oder ein Papier drücken kann.
Beim Abnehmen des Farbkissens 20 wird das Stempelgestell
10 gegen das Stempelgehäuse 50 gedrückt, wie in den
7 und 8
gezeigt. Danach drückt man die beiden Verriegelungskörpern 55 nach innen,
wodurch die Fixierkanten 551 in die beiden Fixiernuten 16 eingeschoben
werden, so daß das Stempelgestell 10 und die Stempelplatte 30
im Stempelgehäuse 50 fixiert sind. Danach wird das Farbkissen
20 durch die breitere Ausnehmung 53 herausgenommen und durch ein
neues Farbkissen 20 ersetzt bzw. nach Befüllen mit Tinte wieder eingesetzt.
Danach drückt man die beiden Verriegelungskörpern 55 wieder
nach innen, wodurch die Fixierkanten 551 von den beiden Fixiernuten
16 befreit werden, so daß das Stempelgehäuse 50 und die Stempelplatte
30 durch die Feder 40 nach oben geschoben werden. Dadurch wird
die Stempelplatte 30 aufgrund der Zusammenwirkung der Führungsnase
18 mit der Nase 35 um 180° nach oben gedreht, wodurch die
Stempelplatte 30 beim Benutzen in das Stempelgestell 10 einfährt
und durch Andrücken gegen das Farbkissen 20 selbsttätig eingefärbt wird.