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Dokumentenidentifikation DE3821904B4 30.09.2004
Titel Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Blöcken mit Drahtkammbindung
Anmelder Kugler-Womako GmbH, 72622 Nürtingen, DE
Erfinder Erden, Yusuf, 7440 Nürtingen, DE
DE-Anmeldedatum 29.06.1988
DE-Aktenzeichen 3821904
Offenlegungstag 08.02.1990
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 30.09.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 30.09.2004
IPC-Hauptklasse B42B 5/08
IPC-Nebenklasse B42C 3/00   
IPC additional class // B42F 3/04  

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Blöcken mit Drahtkammbindung, bei dem Abschnitte gebrauchsfertiger Länge eines C-förmig geformten Drahtkamms in Längsrichtung zueinander auf Abstand gebracht, in die Perforation eines Blocks eingeführt und zu einer im wesentlichen zylindrischen Drahtkammbindung geschlossen werden, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.

Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Herstellen von Blöcken mit Drahtkammbindung mit einer Schiebestation mit Haltemitteln zum Übernehmen von Abschnitten gebrauchsfertiger Länge eines C-förmig geformten Drahtkamms und zum Bilden eines Zwischenraums zwischen benachbarten Drahtkammabschnitten in Längsrichtung und einer Bindestation, welche Positioniermittel zum Zuführen und Positionieren eines zu bindenden Blocks und Bindemittel zum Einführen mit Abstand benachbarter Drahtkammabschnitte in die Perforation des Blocks und zum Bilden einer Drahtkammbindung durch Schließen der Drahtkammabschnitte aufweist, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 10.

Durch die US-Patentschriften 4 457 655 und 4 558 981 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung der angegebenen Art bekannt. Dabei wird ein ununterbrochener, C-förmig geformter Drahtkamm taktweise in Längsrichtung einer Schneidstation zugeführt, in welcher von dem Drahtkamm aufeinanderfolgend mehrere Drahtkammabschnitte abgetrennt werden. Diese Drahtkammabschnitte werden quer zu ihrer Längsrichtung einer Bindestation zugeführt und mit Abstand nebeneinander in die Perforation eines Blockes eingeführt und zur Drahtkammbindung geschlossen. Mehrere solcher Drahtkammabschnitte bilden also gemeinsam die Bindung eines Blockes.

Es besteht nun der Wunsch, eine solche Bindung auch so zu gestalten, dass der gebundene Block, z.B. als Kalender, aufgehängt werden kann, wozu die bekannte Bindung noch keine Mittel aufweist. Aus der DE 31 35 929 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen von Blöcken mit Drahtkammbindung bekannt, bei dem bzw. der Abschnitte gebrauchsfertiger Länge eines C-förmig geformten Drahtkamms in Längsrichtung zueinander auf Abstand gebracht, in die Perforation eines Blockes eingeführt und zu einer im wesentlichen zylindrischen Drahtkammbindung geschlossen werden, wobei im Bereich des Zwischenraums zwischen in Längsrichtung benachbarten Drahtkammabschnitten ein Aufhänger mit in entgegengesetzte Richtung erstreckten Tragschenkeln zugeführt und eingesetzt wird und dabei die Tragschenkel beiderseits des Zwischenraums in die Drahtkammabschnitte eingelegt werden. Hierbei werden die Drahtkammabschnitte in der Preßposition erst in die Perforation des betreffenden Blocks eingesetzt, dann wird ein Aufhänger zugeführt und dann erst werden die Drahtkammabschnitte geschlossen. Auf diese Weise ist es erforderlich, in der Preßposition eine ganze Reihe aufeinanderfolgender Arbeitstakte auszuführen, was die Preßposition für den eigentlichen Arbeitsgang, das Einführen und Schließen der Drahtkammbindungen während dieser Zeit blockiert.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Verfahren und die Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art weiter zu verbessern, so dass die Produktion von Blöcken mit Aufhängern dieser Art beschleunigt erfolgen kann.

Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 10.

Weitere Fortführungen und Ausgestaltungen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahrens sind in den Ansprüchen 2 bis 9 enthalten. Vorzugsweise werden gemäß der Erfindung fertig geformte Aufhänger bereitgehalten und zugeführt. Die Ansprüche 2 bis 4 enthalten Merkmale der Bereithaltung der Aufhänger und ihrer Zuführung zu den Drahtkammabschnitten. Nach den Ansprüchen 5 bis 7 werden die Aufhänger in die offenen Drahtkammabschnitte eingestoßen, was den Vorgang des Einsetzens der Aufhänger zuverlässiger gestaltet und beschleunigt. Die Merkmale der Ansprüche 8 und 9 definieren die Aufeinanderfolge der Schritte des Verfahrens nach der Erfindung.

Das Einlegen der Aufhänger erfolgt also gemäß der Erfindung vorzugsweise in einer separaten Bearbeitungsstation der Maschine.

Weitere Fortsetzungen und Ausgestaltungen der Vorrichtung nach der Erfindung sind in den Ansprüchen 12 bis 20 angegeben. Anspruch 12 gibt dabei eine bevorzugte Ausführungsform der Schiebestation an. Die Ansprüche 13 und 14 enthalten Merkmale einer bevorzugten Ausführungsform der Einlegestation. Die Ansprüche 15 bis 17 sind auf das Überführen der fertig geformten Aufhänger aus dem Magazin in die Drahtkammabschnitte gerichtet. Sie enthalten Merkmale bevorzugter Entnahme- und Überführungsmittel, deren besonderer Vorteil darin besteht, dass sie konstruktiv einfach, räumlich platzsparend und dabei funktionssicher sind.

Darüber hinaus gestattet die Einrichtung nach den Ansprüchen 13 bis 17 eine schnelle Taktfolge, was eine hohe Leistungsfähigkeit der Maschine insgesamt gewährleistet. Mit den Merkmalen der Ansprüche 18 bis 20 wird sichergestellt, dass die überführten Aufhänger schnell und sicher in die Drahtkammabschnitte eingesetzt werden. Dafür erhalten sie von dem Impulsorgan einen Schub, der sie beim Abwerfen von dem Tragschieber schnell in die Drahtkammabschnitte überführt und dort sicher plaziert.

Der besondere Vorteil der Erfindung besteht insbesondere darin, dass eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt wird, eine Drahtkammbindung für Blöcke mit einem Aufhänger herzustellen. Das Einbringen des Aufhängers in die Drahtkammabschnitte erfolgt vorzugsweise in einem separaten Takt im Zuge des Fertigungsprozesses, was einen Fertigungsprozess hoher Geschwindigkeit ohne die Behinderung anderer Arbeitsgänge erlaubt. Durch das erfindungsgemäß vorgesehene Einlegen von Aufhängern wird die Vielseitigkeit der Drahtkammbindung erhöht. Erreicht wird das mit einer konstruktiv einfachen Vorrichtung, die nur geringen Raum beansprucht und zuverlässig und schnell arbeitet.

Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:

1 eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs,

2 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens in schematischer Darstellung,

3 eine Seitenansicht einer Aufhänger-Einlegestation nach der Erfindung,

4 eine Draufsicht auf die Einlegemittel in Richtung der Pfeile IV-IV in 3,

5 eine Darstellung des Einsetzens eines Aufhängers in die Drahtkammabschnitte in Seitenansicht und

6 eine schematische Darstellung der Bindestation.

Gemäß dem Schema der 1 wird ein Draht 1 von einem Vorrat 1a abgezogen und in einer Biegestation 2, wie sie z.B. in der US 4 165 767 dargestellt ist, stetig zu einem flachen Drahtkamm 3 geformt, der dann in an sich bekannter Weise in einer Formstation 4, wie sie beispielsweise in der US 4 281 690 beschrieben ist, zu einem stetigen, C-förmig geformten Drahtkamm 6 gebogen wird. Der Drahtkamm 6 wird schrittweise entsprechend der Gesamtlänge der jeweils abzuschneidenden Drahtkammabschnitte in Längsrichtung (Pfeil 7) einer Schneidstation 8 zugeführt, in der gleichzeitig oder nacheinander zwei Drahtkammabschnitte 6a und 6b abgeschnitten werden. Die Drahtkammabschnitte 6a und 6b werden aus der Schneidstation 8 gleichzeitig quer zu ihrer Längsrichtung (Pfeil 11) zu einer Schiebestation 9 gefördert, in der sie durch Verschieben in Längsrichtung (Pfeil 9a) zueinander auf Abstand gebracht werden. Die zueinander auf Abstand gebrachten Drahtkammabschnitte 6a und 6b werden unter Beibehaltung des gebildeten Zwischenraums 12 quer zu ihrer Längsrichtung (Pfeil 11a) zu einer Einlegestation 13 gefördert, in der im Bereich des Zwischenraums 12 Aufhänger 32 in Richtung eines Pfeiles 14a zugeführt und in die offenen Drahtkammabschnitte 6a und 6b eingesetzt werden. Aus der Einlegestation 13 gelangen die Drahtkammabschnitte 6a und 6b zusammen mit dem eingesetzten Aufhänger 32 in Längsrichtung (Pfeil 16a) in eine Bindestation 16, wo sie in die Perforation eines Blockes 17 eingesetzt (Pfeil 16b) und zu einer Drahtkammbindung mit Aufhänger geschlossen werden.

2 zeigt einen Teil der Vorrichtung nach der Erfindung mit der Schneidstation 8, der Schiebestation 9 und der Einlegestation 13. Zum schrittweisen Zuführen des C-förmig geformten Drahtkammes 6 zu der Schneidstation 8 ist in

2 ein intermittierend angetriebener Zahnriemen 18 mit zahnartigen Mitnehmern 18a dargestellt, der in einer Führung 19 läuft und dessen rücklaufendes Trum nicht dargestellt ist. Zum Führen des Drahtkammes 6 dienen einstellbare Führungen 21a und 21b, mit denen sichergestellt wird, daß der geformte Drahtkamm 6 seine Gestalt während seiner Längsförderung beibehält. Die Führung 21a ist im Bereich der Schneidstation 8 an einem auf einer Führungsstange 22a gelagerten Halter 22 aus der Stützposition heraus und wieder zurück bewegbar. Die Führung 21b weist Ausnehmungen für den Durchtritt der hintereinander angeordneten Schneidwerkzeuge 8a, 8b auf, die zum Abtrennen der Drahkammabschnitte in Richtung eines Pfeiles 8c hin und her bewegbar sind.

Nach dem Abtrennen zweier Drahtkammabschnitte 6a und 6b von dem Drahtkamm 6 wird ein mit einer Verzahnung 23a zum registerhaltigen Fassen der Drahtkammabschnitte versehener Schieber 23 in Richtung eines Pfeiles 23b bewegt und dieser schiebt die Drahtkammabschnitte 6a und 6b auf an Gleitern 24a und 24b befestigte Haltemittel in Form von Magneten 26a und 26b, wobei zu dieser Zeit ein Halterechen 27 in die strichpunktiert angedeutete Stellung 27a geschwenkt ist. Die Gleiter 24a und 24b sind auf einer senkrecht zur Zeichenebene angeordneten Führungsstange 28 gelagert, auf der sie zur Bildung eines Abstands zwischen den Drahtkammabschnitten 6a und 6b in Längsrichtung der Drahtkammabschnitte beweglich sind. Eine Indexiereinrichtung 28a definiert die Endpositionen der Gleiter 24a und b und damit den Zwischenraum 12 zwischen den Drahtkammabschnitten 6a und 6b nach dem Bilden des Abstands.

Nach dem Bilden des Zwischenraums 12 zwischen den Drahtkammabschnitten 6a und 6b schwenkt der Halterechen 27 in seine mit ausgezogenen Linien gezeichnete Position und wird dann in Richtung eines Pfeiles 27b nach oben verschoben, so daß die auf Abstand gebrachten Drahtkammabschnitte 6a und b in die nächste Bearbeitungsposition gefördert werden. Soweit ist die im Zusammenhang mit 2 beschriebene Vorrichtung bekannt und in den US-Patentschriften 4 457 655 und 4 558 981 sowie der DE 31 41 686 A1 beschrieben, auf die hier wegen der Einzelheiten der Vorrichtung verwiesen wird.

Gemäß der Erfindung fördert der Halterechen 27 die Drahtkammabschnitte 6a und 6b unter Beibehaltung des gebildeten Zwischenraums 12 (vergl. 1) in die Einlegestation 13, wo sie auf Haltemagneten 29a und b eines Halters 29 fixiert werden. Hier wird mittels eines Einlegemittels 31 ein Aufhänger 32 im Bereich des Zwischenraums 12 in die noch offenen Drahtkammabschnitte 6a und b eingesetzt.

Die Haltearme 27c und d des Halterechens liegen beidseits der Drahtkammabschnitte 6a, b senkrecht zur Zeichenebene hintereinander. Das Einlegemittel 31 liegt daher etwa in der Mitte zwischen den Haltearmen 27c und d im Bereich des Zwischenraums 12.

Die Einlegemittel 31 der Einlegestation 13 sind in den 3 und 4 näher dargestellt. Die 4 stellt dabei eine Draufsicht in Richtung der Pfeile IV-IV der 3 dar.

In einem Magazin 33; das im Bereich des Zwischenraums 12 zwischen zwei Drahtkammabschnitten 6a und 6b an Traversen 34 und 34a im im übrigen nicht dargestellten Maschinenrahmen gehalten ist, werden die vorgeformten Aufhänger 32 bereitgehalten. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Aufhänger so geformt, das sie einen mittleren bogenförmigen Aufhängerabschnitt 36 und. beiderseits daran anschließend in entgegengesetzte Richtungen erstreckte Tragschenkel 37a und 37b aufweisen. Der Speicherraum des Magazins ist dieser Form der Aufhänger 32 angepaßt, wie die Draufsicht der 4 zeigt. Das Magazin besteht aus Stützleisten 38 und 39, zwischen denen die Tragschenkel 37a und b der Aufhänger geführt sind. Zur Sicherung der axialen Position der Aufhänger im Magazin ist eine Stange 41 vorgesehen, die in den bogenförmigen Aufhängerabschnitten 36 der Aufhänger verläuft. Die Stützleisten 38 und 39 und die Stange 41 definieren einen Magazininnenraum, in dem die Aufhänger geordnet übereinanderliegen, so daß sie ohne Schwierigkeiten einzeln entnommen werden können.

Der Boden des Magazins wird von einem Tragschieber 42 gebildet, der in einer Schieberführung 43 in Richtung eines Doppelpfeiles 42a im wesentlichen horizontal hin und her bewegbar ist. Auf dem Tragschieber 42 ist ein Ausstoßschieber 44 angeordnet, dessen Ausstoßkante 44a in der in 3 gezeigten Ruheposition bzw. Übernahmeposition hinter dem Magazinauslaß liegt. Die Schieber sind auf den Bereich des Zwischenraums 12 zwischen zwei bereitgehaltenen Drahtkammabschnitten 6a und 6b ausgerichtet.

Wie 3 zeigt, liegt der unterste Aufhänger 32 auf dem Tragschieber 42 auf, wenn dieser in seiner dargestellten Ruheposition ist. Zum Entnehmen des untersten Aufhängers werden die Schieber 42 und 44 zunächst gemeinsam in Richtung des Doppelpfeiles 42a nach links bewegt zu den bereitgehaltenen Drahtkammabschnitten 6a und 6b hin. Dabei wirkt die Ausstoßkante 44a des Ausstoßschiebers 44 als Mitnehmer, der den vom Tragschieber 42 getragenen untersten Aufhänger aus dem Magazin ausstößt und dann selbst den Boden des Magazins bildet. Der Antrieb der Schieber erfolgt mittels eines Kolbenantriebs 46, der über ein Koppelglied 47, eine an einer ortsfesten Drehachse 48a befestigten Winkelhebelanordnung 48 sowie ein weiteres Koppelglied 49, ein Führungselement 51 in Richtung des Pfeiles 42a bewegt. Zum Entnehmen eines Aufhängers aus dem Magazin und zum Überführen dieses Aufhängers in die Drahtkammabschnitte 6a und 6b wird der Kolben aus dem Kolbenantrieb 46 herausbewegt, wodurch das Führungselement 51, das die Schieber 44 und 42 trägt, in Richtung des Doppelpfeiles 42a nach links bewegt wird. Der Ausstoßschieber 44 ist unmittelbar am Führungselement 51 befestigt, so daß er jede Bewegung dieses Führungselementes mitmacht. Der Tragschieber 42 dagegen ist über eine Feder 52 und eine Führungsstange 52a mit dem Führungselement verbunden. Der Tragschieber 42 folgt der Bewegung des Führungselementes also nur solange, bis das eine Ende der Führungsstange 52a gegen eine als Anschlag wirkende Stirnfläche 53 der Schieberführung 43 anschlägt. In diesem Moment hat die Vorderkante 42b des Tragschiebers 42 seine in 3 gestrichelt dargestellte Übergabeposition erreicht. Diese Position ist in 4 in der Draufsicht als Position A dargestellt. Bei weiterer Bewegung des Führungselements 51 nach links wird nun der Ausstoßschieber 44a relativ zum Tragschieber weiterbewegt, wobei der auf dem Tragschieber liegende Aufhänger 32 von diesem in die bereitgehaltenen Drahtkammabschnitte 6a und 6b abgeworfen wird. Bei diesem Vorgang wird die Feder 52 zusammengedrückt, während die Führungsstange 52a an der Anschlagfläche 53 der Schieberführung 43 anliegt und den Tragschieber 42 in seiner vorgeschobenen Position festhält.

Nach dem Abwerfen des Aufhängers werden die Schieber durch Zurückziehen des Kolbens des Kolbenantriebs 46 in ihre Ausgangslage bzw. Übernahmeposition zurückgezogen.

Um den Vorgang des Abwerfens der Aufhänger in die Drahtkammabschnitte zu verbessern, sind Federelemente 54 vorgesehen, die beim Überführen eines Aufhängers als Rückhaltekraft wirken. Die Federelemente 54 liegen an der Vorderseite der Tragschenkel 37a und 37b des jeweils zu überführenden Aufhängers 32 an und werden beim Überführen des Aufhängers aus dem Magazin in die Drahtkammabschnitte aus ihrer ursprünglichen Lage ausgelenkt, was in 3 mit gestrichelten Linien gezeigt ist. 5 zeigt das Abwerfen eines Aufhängers in vergrößerter Darstellung. In der ausgezogen dargestellten Position liegt der Aufhänger 32 noch sicher auf dem Tragschieber 42 auf. In dieser Position sind die Tragschenkel 37a und b des Aufhängers zwischen der Ausstoßkante 44a des Ausstoßschiebers 44, der Oberfläche des Tragschiebers 42 und dem Federelement 54 sicher gehalten. Wird der Ausstoßschieber 44 in die gestrichelt dargestellte Position vorgeschoben, so gelangt der Aufhänger in eine Position, in welcher seine Tragschenkel über die Vorderkante des Tragschiebers 42 abrutschen, wobei sie von der Vorderkante der Federelemente 54 infolge der mit dem Pfeil 54a angedeuteten Rückhaltekraft einen Impuls erhalten, der den Aufhänger etwa in Richtung des Pfeiles 56 in die Drahtkammabschnitte 6a und b hineinstößt. Dadurch wird die Übergabe des Aufhängers beschleunigt und sicherer. Beim Zurückziehen der Schieber 42 und 44 gelangt auch das Federelement 54 wieder in seine Ausgangsposition vor dem Magazinauslaß zurück. Um das Abwerfen des Aufhängers weiter zu verbessern und die Wirkung des Impulses zu intensivieren, ist die Vorderkante 44a des Ausstoßschiebers 44 auf seiner Unterseite zusätzlich abgeschrägt.

6 zeigt die Übergabe der Drahtkammabschnitte 6a und 6b im Anschluß an das Einsetzen der Aufhänger 32. Nach dem Einsetzen des Aufhängers in die Drahtkammabschnitte 6a und 6b wird der Halter 29 in eine in 6 gestrichelt dargestellte Übergabeposition geschwenkt, in welcher die Drahtkammabschnitte 6a und 6b von Backen 57 einer Überführungszange übernommen werden, die in Richtung der Pfeile 57a geöffnet und geschlossen und in Richtung eines Pfeiles 57b zwischen der Übergabeposition des Halters 29 und der Bindestation 16 hin und her bewegt werden können. In der Bindestation 16 wird inzwischen mit einer Zange 58 ein zu bindender Block 17 bereitgehalten, in dessen Perforation 59 die Drahtkammabschnitte 6a und b mit dem Aufhänger 32 eingeführt werden. Durch Schließen der Backen 57 in Richtung der Pfeile 57a werden die Drahtkammabschnitte 6a und 6b zu einer Drahtkammbindung geschlossen. Die Tragschenkel des Aufhängers 32 werden dabei von den Drahtkammabschnitten umfaßt. Die Einzelheiten des Bindevorgangs sind in den oben schon erwähnten US-Patentschriften 4 457 655 und 4 558 981 sowie der entsprechenden DE 31 41 686 A1 ausführlich beschrieben. Auf diese Schriften wird daher diesbezüglich verwiesen.

Für das Zu- und Abfördern der Blöcke kann ein an sich bekannter Blockrevolver vorgesehen sein. Es kann aber auch ein Bahnförderer eingesetzt werden.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zum Herstellen von Blöcken (17) mit Drahtkammbindung, bei dem Abschnitte (6a, 6b) gebrauchsfertiger Länge eines C-förmig geformten Drahtkamms (6) in Längsrichtung zueinander auf Abstand gebracht, in die Perforation eines Blockes (17) eingeführt und zu einer im wesentlichen zylindrischen Drahtkammbindung geschlossen werden, wobei im Bereich des Zwischenraums (12) zwischen in Längsrichtung benachbarten Drahtkammabschnitten (6a, 6b) ein Aufhänger (32) mit in entgegengesetzte Richtungen erstreckten Tragschenkeln (37a, 37b) zugeführt und eingesetzt wird und dabei die Tragschenkel (37a, 37b) beiderseits des Zwischenraums (12) in die Drahtkammabschnitte (6a, 6b) eingelegt werden, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Auseinanderziehen zweier Drahtkammabschnitte (6a, 6b) und vor ihrem Einführen in die Perforation eines Blocks (17) in einer separaten Einlegestation (13) im Bereich des gebildeten Zwischenraums (12) ein Aufhänger (32) zugeführt und eingesetzt wird und daß zwei benachbarte Drahtkammabschnitte (6a, 6b) zusammen mit einem Aufhänger (32) in die Perforation eines Blocks (17) eingeführt und die Tragschenkel (37a, 37b) des Aufhängers (32) umgreifend geschlossen werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhänger (32) in einem Magazin (33) bereitgehalten werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhänger (32) im Magazin (33) nacheinander unter Schwerkraftwirkung einer Entnahmeposition zugeführt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhänger (32) einzeln im wesentlichen horizontal aus dem Magazin (33) ausgestoßen und in die Zwischenräume (12) zwischen unter einem Winkel schräg zur Horizontalen bereitgehaltenen Drahtkammabschnitten (6a, 6b) hin überführt werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhänger (32) gegen eine elastische Rückstellkraft aus dem Magazin (33) ausgestoßen und zu den Drahtkammabschnitten (6a, 6b) hin überführt werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Aufhänger (32) beim Überführen in die Drahtkammabschnitte (6a, 6b) einen zusätzlichen Impuls in Richtung zu den Drahtkammabschnitten (6a, 6b) hin erhält.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Impuls beim Freigeben der Aufhänger (32) nach ihrer Überführung zu den Drahtkammabschnitten (6a, 6b) durch die elastische Rückstellkraft bewirkt wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Drahtkammabschnitte (6a, 6b) nach dem Einsetzen des Aufhängers (32) in eine Bindeposition überführt werden, in der sie in die Perforation eines Blocks (17) eingeführt und geschlossen werden.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Auseinanderziehen der Drahtkammabschnitte (6a, 6b), das Zuführen und Einsetzen der Aufhänger (32) und das Einführen der Drahtkammabschnitte (6a, 6b) in die Perforation der Blöcke (17) sowie ihr Schließen zu Drahtkammbindungen aufeinanderfolgende Schritte eines taktweise ablaufenden Fertigungsprozesses sind.
  10. Vorrichtung zum Herstellen von Blöcken (17) mit Drahtkammbindung mit einer Schiebestation (9) mit Haltemitteln (24a, 24b, 26a, 26b) zum Übernehmen von Abschnitten (6a, 6b) gebrauchsfertiger Länge eines C-förmig geformten Drahtkamms (6) und zum Bilden eines Zwischenraums (12) zwischen benachbarten Drahtkammabschnitten (6a, 6b) in Längsrichtung mit Aufhänger-Einlegemitteln (31) zum Einlegen eines Aufhängers (32) in den Zwischenraum (12) zwischen benachbarten Drahtkammabschnitten (6a, 6b) mit sich in entgegengesetzten Richtungen in die Drahtkammabschnitte (6a, 6b) erstreckenden Tragschenkeln (37a, 37b) und einer Bindestation (16), welche Positioniermittel (58) zum Zuführen und Positionieren eines zu bindenden Blocks (17) und Bindemittel (57) zum Einführen mit Abstand benachbarter Drahtkammabschnitte (6a, 6b) in die Perforation des Blocks (17) und zum Bilden einer Drahtkammbindung durch Schließen der Drahtkammabschnitte (6a, 6b) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlegemittel (31) einer Aufhänger-Einlegestation (13) zugeordnet sind, welche zwischen der Schiebestation (9) und der Bindestation (16) angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (18, 23, 27) zum taktweisen Überführen der Drahtkammabschnitte (6a, b) von der Schiebestation (9) zur Einlegestation (13) und weiter zur Bindestation (16) vorgesehen sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel (24a, b; 26a, b) der Schiebestation (9) zum Bilden des Zwischenraums (12) zwischen benachbarten Drahtkammabschnitten (6a, b) in Längsrichtung der Drahtkammabschnitte (6a, b) zueinander verfahrbar sind.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlegestation (13) Zuführ- und Haltemittel (27, 29a, b) für wenigstens zwei in Längsrichtung beabstandete Drahtkammabschnitte (6a, b) zugeordnet sind und daß die Einlegestation (13) ein Magazin (33) sowie Entnahme- und Überführungsmittel (42, 44) zum Entnehmen eines Aufhängers (32) aus dem Magazin (33) zum Überführen des Aufhängers in die Drahtkammabschnitte (6a, b) aufweist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Speicherraums des Magazins (33) zur geordneten Bereithaltung der Aufhänger (32) der Form der Aufhänger (32) entsprechend ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Entnahme- und Überführungsmittel einen Trag- und einen Ausstoßschieber (42 bzw. 44) aufweist, die zusammen und relativ zueinander aus einer Übernahmeposition, in der ein Aufhänger (32) aus dem Magazin (33) auf den Tragschieber (42) gelangt, in eine Abgabeposition (A) bewegbar sind, von der aus der Aufhänger (32) in die Drahtkammabschnitte (6a, b) eingesetzt wird.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausstoßschieber (44) auf dem Tragschieber (42) in Bewegungsrichtung (42a) des Tragschiebers (42) beweglich angeordnet ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragschieber (42) in der Übernahmeposition den Boden des Magazins (33) bildet und den untersten Aufhänger (32) trägt, daß die Trag- und Ausstoßschieber (42, 44) gemeinsam in eine Abgabeposition (A) bewegbar sind, in der eine Abwurfkante (42b) des Tragschiebers (42) in eine Übergabestellung zu den Drahtkammabschnitten (6a, b) gelangt, daß bei der gemeinsamen Bewegung der Trag- und Ausstoßschieber (42, 44) der Ausstoßschieber (44) als Mitnehmer zum Entnehmen des untersten Aufhängers (32) aus dem Magazin (33) vorgesehen ist und daß der Ausstoßschieber (44) in der Abgabeposition des Tragschiebers (42) zum Abwerfen des Aufhängers (32) relativ zum Tragschieber (42) im wesentlichen bis zu dessen Abwurfkante (42b) bewegbar ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß in der Einlegestation (13) ein Impulsorgan (54) vorgesehen ist, welches dem Aufhänger (32) beim Einlegen in die Drahtkammabschnitte (6a, b) einen zu den Drahtkammabschnitten (6a, b) hin wirkenden Impuls (56) verleiht.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß als Impulsorgan (54) ein am jeweiligen Aufhänger (32) anliegendes elastisches Rückhalteorgan vorgesehen ist, welches beim Überführen des Aufhängers (32) aus dem Magazin (33) in die Abgabeposition (A) elastisch ausgelenkt wird und das dem Aufhänger (32) beim Abwerfen über die vordere Kante (42b) des Tragschiebers (42) einen Impuls (56) in Richtung zu den Drahtkammabschnitten (6a, b) verleiht.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderkante (44a) des Ausstoßschiebers (44) gegen die Ausstoßrichtung nach unten abgeschrägt ist.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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