Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auslösevorrichtung zum Öffnen
der Kontakte eines damit assoziierten Auslösers, wenn ein Reststrom auftritt, der
die voreingestellte Grenze überschreitet.
Eine solche Auslösevorrichtung ist z.B. bekannt aus EP-A-0 657 909.
Im Allgemeinen umfassen die Auslösevorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung einen kinematischen Mechanismus, welcher betrieben wird, wenn ein Reststrom
oberhalb einer voreingestellten Grenze im elektrischen System auftritt, in welchem
sie eingesetzt werden. Insbesondere wird das Vorhandensein dieses Reststroms durch
eine Detektiervorrichtung detektiert, typischerweise ein vormagnetisiertes polarisiertes
Relais, welches das kinematische System der Auslösevorrichtung mittels eines Aktuators
betätigt. Die Auslösevorrichtung überträgt wiederum die Kraft, die vom Aktuator
empfangen wird, zum assoziierten Auslöser, verstärkt sie sachgerecht und bewirkt,
dass sich die Kontakte des Auslösers öffnen. Diese Auslösevorrichtungen müssen mit
spezifischen Erfordernissen übereinstimmen, welche sowohl durch anwendbare gesetzliche
Vorschriften und durch spezifische Anwendungserfordernisse bestimmt werden.
Insbesondere erfordern gesetzliche Vorschriften, dass die Auslösevorrichtung
in der Lage ist, zu arbeiten, sogar wenn der Knopf zum Betätigen des Auslösers,
der damit assoziiert ist, blockiert ist ("auslösefreier Mechanismus"). Weiterhin,
wenn ein elektrischer Durchgang in der Schaltung nach einem Öffnen der Kontakte
auf Grund eines Reststroms wiederhergestellt werden muss, müssen die Auslösevorrichtungen
zurückgestellt werden und bereit sein, zu intervenieren, bevor die Kontakte des
Auslösers wieder geschlossen werden: Auf diese Weise verhindern sie das Wiederauftreten
der Betriebsbedingungen, falls ein gefährlicher Zustand fortdauert.
Im derzeitigen Stand der Technik, um diese Bedingung zu erfüllen,
ist die Verwendung der bekannten Typen von Auslösevorrichtungen nicht vollständig
zufriedenstellend, da sie signifikante konstruktive Modifikationen des kinematischen
Systems des Auslösers verlangen, an welche die Vorrichtung gekoppelt wird.
Aus dem Blickwinkel der Anwendung werden Auslösevorrichtungen im Allgemeinen
installiert, so dass sie an einen magneto-thermischen Auslöser gekoppelt sind, um
so in einer einzigen Vorrichtung die Funktionen des Schutzes gegen Kurzschlüsse,
thermische Überlastungen und Restströme zu kombinieren. Die magneto-thermischen
Auslöser sind wiederum an geeignete Hilfsvorrichtungen gekoppelt, welche konventionellerweise
von zwei Typen sind, jeweils als aktiv und passiv bezeichnet, in Abhängigkeit davon,
ob sie auf den Auslöser wirken, was eine Handlung davon hervorruft, oder eine Handlung
gemäß einem Befehl durchführen, der von dem Auslöser empfangen wird. Zum Beispiel
kann eine aktive Hilfsvorrichtung durch ein Sammel-Auslöserelais aufgebaut sein
oder durch ein Unterspannungsrelais, welches eine Netzspannung einer elektrischen
Leitung abtastet, welche geringer ist als ein Grenzschwellenwert und bewirkt, dass
der Auslöser öffnet.
Eine Lösung zum Koppeln des Auslösers und der Hilfsvorrichtungen hat
ein Verteilen der Hilfsvorrichtungen auf den beiden Seiten des Auslösers zur Folge;
insbesondere hinsichtlich einer Frontansicht des Auslösers sind die aktiven Hilfsvorrichtungen
immer auf der gleichen Seite des Auslösers installiert, z.B. auf der linken, während
die passiven auf der anderen Seite, auf der rechten, befestigt sind. Diese Lösung
ist insbesondere vorteilhaft, einerseits weil sie in der Praxis leicht zu installieren
ist, und weil sie erlaubt, eine Hilfsvorrichtungs-Auslöser-Übertragungswelle zu
verwenden, welche leicht und billig mechanisch herzustellen ist; ansonsten würden
beträchtliche konstruktive Komplikationen auftreten, und es würde eine beträchtliche
Zunahme bei den Zusammenbauschwierigkeiten geben.
Falls die Anlagenkonfiguration auch die Installation eines reinen
Reststrom-Auslösers beinhaltet, wenn ein Reststrom auftritt, erlaubt es die Auslösevorrichtung
dem magneto-thermischen Auslöser, sich zusätzlich zum Restrom-Auslöser zu öffnen.
Jedoch, falls die Kontakte des magneto-thermischen Auslösers auf Grund irgendeiner
anderen Ursache öffnen, z.B. auf Grund einer Interventionsbetätigung, die durch
eine aktive Hilfsvorrichtung übertragen wird oder auf Grund eines Kurzschlusses
oder auf Grund anderer Gründe, muss die Auslösevorrichtung als eine Übertragungsbrücke
zwischen der Hilfsvorrichtung und dem magneto-thermischen Auslöser wirken, welche
in der Praxis den reinen Reststrom-Auslöser überbrückt und nur dem magneto-thermischen
Auslöser erlaubt, zu öffnen.
Im derzeitigen Stand der Technik ist kein bekannter Typ einer Auslösevorrichtung
in der Lage, dieses Erfordernis zu erfüllen; dies verhindert in der Praxis das Vorsehen
des magneto-thermischen Auslösers mit Hilfsvorrichtungen auf der Reststromseite
und bewirkt dementsprechend das Stapeln der Hilfsvorrichtungen auf einer einzigen
Seite, was einen daraus folgenden technischen Nachteil bewirkt.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Typen einer Auslösevorrichtung
ist die Tatsache, dass sie keine modulare Konstruktionsstruktur aufweisen; sie sind
tatsächlich direkt im Inneren der Eingrenzung des Auslösers, mit welchem sie verbunden
sind, angebracht. Auf diese Weise wird der Zusammenbauprozess verkompliziert, und
jegliche Interventionen zum Modifizieren oder Ersetzen der Komponenten des kinematischen
Systems der Auslösevorrichtung beeinflussen auch Komponenten, die außerhalb der
Vorrichtung sind.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Auslösevorrichtung
zum Öffnen der Kontakte eines Auslösers, der damit assoziiert ist, vorzusehen, welche
die Detektion eines Reststroms nachverfolgt, der eine voreingestellte Grenze überschreitet,
mittels einer Detektiervorrichtung, welche es erlaubt, Hilfsvorrichtungen für den
Auslöser auf beiden Seiten vorzusehen, sogar bei Vorhandensein eines Reststromauslösers,
was insbesondere erlaubt, dass kinematische System des letzteren zu umgehen, falls
das Öffnen der Kontakte nicht auf Grund der Detektion des Reststroms geschieht.
Im Rahmen dieses Ziels ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Auslösevorrichtung zum Öffnen der Kontakte eines Auslösers, der damit assoziiert
ist, vorzusehen, welcher die Detektion eines Reststroms nachverfolgt, der eine voreingestellte
Grenze überschreitet, durch eine Detektiervorrichtung, welche eine selbsttragende
modulare Struktur aufweist, welche als separater Block mit dem Auslöser gekoppelt
werden kann, so dass jegliche Interventionen auf die Vorrichtung selbst in keiner
Weise Komponenten beeinflussen, welche außerhalb der Vorrichtung sind.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Auslösevorrichtung
zum Öffnen der Kontakte eines Auslösers, der damit assoziiert ist, vorzusehen, welche
die Detektion eines Reststroms, der eine voreingestellte Grenze überschreitet, nachverfolgt
durch eine Detektiervorrichtung, bei welcher ein Zusammenbau einfacher als bei bekannten
Vorrichtungen ist und im Wesentlichen automatisch auftritt.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Auslösevorrichtung
zum Öffnen der Kontakte eines Auslösers, der damit assoziiert ist, vorzusehen, welcher
in der Lage ist zu intervenieren, ein Öffnen der Kontakte auf Grund eines Reststromzustands
nachzuverfolgen, bevor der Auslöser schließt, was ein Wiederherstellen des elektrischen
Durchgangs verhindert, obwohl ein Reststrom, der höher als eine voreingestellte
Grenze ist, besteht.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Auslösevorrichtung
zum Öffnen der Kontakte eines Auslösers, der damit assoziiert ist, vorzusehen, welcher
die Detektion eines Reststroms nachverfolgt, der eine voreingestellte Grenze überschreitet,
durch eine Detektiervorrichtung, welche in der Lage ist zu arbeiten, sogar wenn
der Betätigungsknopf des assoziierten Auslösers blockiert ist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Auslösevonichtung
zum Öffnen der Kontakte eines Auslösers, der damit assoziiert ist, vorzusehen, welcher
die Detektion eines Restroms nachverfolgt, welcher eine voreingestellte Grenze überschreitet,
durch eine Detektiervorrichtung, welche äußerst zuverlässig, relativ leicht und
zu konkurrenzfähigen Kosten herzustellen ist.
Dieses Ziel, diese Aufgabe und andere, die im Folgenden offensichtlich
werden, werden durch eine Auslösevorrichtung zum Öffnen der Kontakte eines Auslösers,
der damit assoziiert ist, erreicht, welcher die Detektion eines Reststroms nachverfolgt,
der eine voreingestellte Grenze überschreitet, durch eine Detektiervorrichtung,
dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Gehäuse umfasst zum Enthalten und Tragen eines
kinematischen Mechanismus, welcher umfasst:
- – einen Betätigungshebel und einen Auslösehebel, welche geometrisch miteinander
gekoppelt sind und beide auf einem ersten Drehpunkt des Gehäuses gelenkig verbunden
sind, wobei der Betätigungshebel operativ mit einem Aktuator verbunden ist, welcher
durch die Detektiervorrichtung betätigt wird;
- – einen Indikatorhebel, mit welchem eine Betätigungsfeder assoziiert ist,
und einen Übertragungshebel, wobei der Indikator- und Übertragungshebel wechselseitig
operativ miteinander gekoppelt sind, und beide auf einem zweiten Drehpunkt des Gehäuses
gelenkig miteinander verbunden sind, wobei der Übertragungshebel einen Kopplungsdrehpunkt
zum Koppeln des kinematischen Systems des assoziierten Auslösers aufweist;
- – einen Eingriffshebel, welcher geometrisch mit dem Indikatorhebel gekoppelt
ist und lösbar mit dem Auslösehebel verbunden ist, wobei die Betätigung des Aktuators
die simultane beiderseitige Rotation des Betätigungshebels und des Auslösehebels
bewirkt, um so den letzteren aus dem Eingriffshebel auszukoppeln und den Indikatorhebel
freizugeben, welcher unter der Schubkraft der Betätigungsfeder um den zweiten Drehpunkt
rotiert, den Übertragungshebel starr mit ihm bewegend, zumindest entlang eines Teils
der Drehung, was die Übertragung der Bewegung des Auslösers bewirkt, und das Öffnen
seiner Kontakte, wobei der Übertragungshebel frei ist, um hinsichtlich des Indikatorhebels
auf einen Befehl hin zu rotieren, um die Kontakte des Auslösers zu öffnen, was nicht
auf die Detektion von Reststrom zurückzuführen ist.
Die so konzipierte Vorrichtung erlaubt daher, den Auslöser mit Hilfsvorrichtungen
auf beiden Seiten vorzusehen, sogar in Anwesenheit eines Reststromauslösers, was
insbesondere erlaubt, das mechanische System des letzteren zu umgehen, falls das
Öffnen der Kontakte nicht auf Grund der Detektion eines Reststroms besteht.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden offensichtlich
werden aus der Beschreibung von bevorzugten, aber nicht ausschließlichen Ausführungsformen,
der Auslösevorrichtung der Erfindung, die nur mittels eines nicht beschränkenden
Beispiels in den begleitenden Zeichnungen dargestellt ist, in welchen:
1 ein auseinandergezogener Perspektivschnitt
einer Auslösevorrichtung gemäß der Erfindung ist;
2 eine schematische Seitenansicht des
kinematischen Mechanismus ist, der in der Auslösevorrichtung gemäß der Erfindung
verwendet wird, in einer Bereitschaftsposition;
3 bis 5
Ansichten des kinematischen Mechanismus der 2 während
einer Intervention zum Öffnen der Kontakte des assoziierten Auslösers sind;
6 eine Seitenansicht des kinematischen
Mechanismus der 2 während eines Rücksetzens nach der
Intervention zum Öffnen des Auslösers ist;
7 eine perspektivische Ansicht der Basis
des Gehäuses ist, welches in der Vorrichtung gemäß der Erfindung verwendet wird.
Die Auslösevorrichtung gemäß der Erfindung ist insbesondere zum Koppeln
an einen magneto-thermischen Auslöser geeignet, welcher Gegenstand der europäischen
Patenanmeldung Nr. 98 203 874.7 ist, von wessen Beschreibung angenommen wird, dass
sie hier durch Bezugnahme eingeschlossen ist; die Vorrichtung wird mit Bezug auf
diese besondere Anwendung beschrieben, ohne zu beabsichtigen, den Umfang ihrer Anwendung
in irgendeiner Weise zu beschränken.
Mit Bezug auf die obigen Figuren umfasst die Auslösevorrichtung gemäß
der Erfindung ein isolierendes Gehäuse, in dessen Inneren ein geeigneter kinematischer
Mechanismus enthalten ist, welcher im Allgemein durch das Bezugszeichen
100 gekennzeichnet ist und im Detail im Folgenden beschrieben wird.
Insbesondere, wie in 1 gezeigt, ist das
Gehäuse durch zwei Teile aufgebaut, welche beiderseitig zusammengesetzt werden können:
Ein erstes Basisteil 1, welches eine Vielzahl von Drehpunkten aufweist,
welche geeignet sind, das Platzieren zu erleichtern und die verschiedenen Teile
zu tragen, aus welchen der kinematische Mechanismus zusammengesetzt ist, und ein
zweites Teil 14, welches hauptsächlich als Abdeckung wirkt. Die Verbindung
zwischen den zwei Teilen ist mittels einer Vielzahl von vertikalen Zähnen
15 vorgesehen, welche auf dem Basisteil 1 gebildet sind und geometrisch
durch eine Schnappwirkung mit entsprechenden Sitzen 16 koppeln, welche
auf der Abdeckung 14 gebildet sind; der beiderseitige Zusammenbau beider
Teile wird letztendlich durch ein Ultraschallschweißen vervollständigt. Mit dieser
Lösung hat das isolierende Gehäuse eine zweifache Funktion des Enthaltens und Tragens
des Mechanismus 100 und erlaubt, am Ende des Zusammenbaus eine Auslösevorrichtung
aufzuweisen, welche eine selbsttragende modulare Struktur aufweist und als einzelner
Block an den damit assoziierten Auslöser gekoppelt werden kann. Diese konstruktive
Lösung erlaubt es weiterhin, direkt auf die individuellen Komponenten einzugreifen
und jegliche Modifikationen oder einen Austausch während des Zusammenbauprozesses
durchzuführen, ohne die Komponenten zu beeinflussen, die extern zur Auslösevorrichtung
sind; weiterhin ist der Zusammenbau der verschiedenen Komponenten vereinfacht und
erlaubt, nur Vorrichtungen, die zur praktischen Verwendung geeignet sind, auf Vorrat
zu halten.
Wie im Detail in 1 gezeigt ist, umfasst
die Vorrichtung einen Betätigungshebel 3, welcher einen zylindrischen Sitz
38 aufweist, welcher gelenkig mit einem ersten Drehpunkt 18, der
auf der Basis 1 vorgesehen ist, verbunden ist; vom Sitz 38 erstrecken
sich drei Arme 3', 3'' und 3''', welche winklig beabstandet
sind. Der Betätigungshebel 3 ist operativ mit einem Stromsensor verbunden,
welcher jeglichen Reststrom, der höher als die voreingestellte Grenze ist, abtastet
und entsprechend einen Aktuator betätigt, der z.B. durch ein vormagnetisiertes polarisiertes
Relais aufgebaut ist. Wie z.B. in 2 bis 6
gezeigt, betätigt wiederum der Aktuator mittels eines Freigabestiftes
17 (siehe 2), welcher auf einen ersten Arm
3' des Betätigungshebels 3 schlägt, den Betätigungsmechanismus
100 in der Weise, die im Folgenden erklärt wird. Der zweite Arm
3'' des Betätigungshebels 3 weist ein geformtes Ende
60 auf, welches mit einem ersten Ende 2' einer Betätigungsfeder
2 zusammenwirkt, für die Funktionen, die im Detail im Folgenden beschrieben
werden, und eine Anschlagwand 51, welche geeignet ist, um geometrisch an
einen Zahn 50 zu koppeln, welcher auf der Oberfläche des Auslösehebels
4 gebildet ist.
Der Auslösehebel 4, welcher auch gelenkig mit dem ersten
Drehpunkt 18 verbunden ist, weist einen einzelnen Arm 4' auf,
welcher mit einem ersten Ende versehen ist, welches geformt ist, um einen zylindrischen
Sitz 43 aufzuweisen, und mit einem zweiten Ende, welches geformt ist, um
einen nasenartig geformten Vorsprung 26 aufzuweisen, welcher geeignet ist,
einen entsprechenden hakenförmigen Vorsprung 27 in Eingriff zu nehmen,
der auf der Oberfläche eines Eingriffshebels 8 gebildet ist; der Arm
4' weist weiterhin in einer im Wesentlichen mittleren Position eine erhöhte
Wand 47 auf, auf welcher ein erstes Ende 40' einer ersten Positionierfeder
40 wirkt, und auf der gegenüberliegenden Seite hinsichtlich des nasenförmigen
Vorsprungs 26, einen erhöhten Abschnitt 20, auf welchen ein erstes
Ende 5' einer zweiten Positionierfeder 5 wirkt. Die erste Positionierfeder
40 ist um den Sitz 43 positioniert, um so ein zweites Ende
40'' aufzuweisen, welches gegen den dritten Arm 3''' des Betätigungshebels
3 drückt. Auf diese Weise drückt die erste Positionierfeder 40
den Betätigungshebel 3, um an einem Ende entgegen dem Uhrzeigersinn zu
drehen, und drückt den Auslösehebel 4, so dass er im Uhrzeigersinn am anderen
Ende dreht, was schließlich die zwei Hebel 3 und 4 zwingt, sich
gegeneinander zu bewegen, und so die Lagerkopplung zwischen dem Zahn 50
und der Anschlagwand 51 aufrecht zu erhalten.
Die zweite Positionierfeder 5 ist wiederum um einen dritten
Drehpunkt 19 angeordnet, welcher an der Basis 1 fixiert ist, um
so ein zweites Ende 5'' aufzuweisen, welches gegen einen Halter
48 drückt, der auf der Basis 1 vorgesehen ist. Auf diese Weise
drückt die zweite Positionierfeder 5 den Auslösehebel 4, so dass
er im Uhrzeigersinn dreht und es leichter macht, den beiderseitigen Eingriff des
Eingriffshebels 8 und des Auslösehebels 4 aufrecht
zu erhalten.
Ein weiterer Vorteil der Vorrichtung gemäß der Erfindung besteht darin,
dass die Positionierfeder 40 so konzipiert ist, dass sie gleichzeitig die
Vibrationen absorbiert, welchen die Vorrichtung unterliegen kann. Weiterhin, da
die Abmessungen des Aktuators, der die Vorrichtung betätigt, variieren, variieren
die Kräfte, die beim Auslösen und Wiederherstellen des Aktuators involviert sind,
entsprechend; bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung, um diese Änderungen zu vermeiden,
ist es ausreichend, eine Positionierfeder 5 zu verwenden, welche unterschiedliche
Steifigkeit aufweist, ohne auf andere Komponenten des kinematischen Systems zu wirken.
Dies erlaubt eindeutig, eine hohe Flexibilität bei den Anwendungen zu haben.
Die Betätigungsfeder 2 ist um einen zweiten Drehpunkt
21 angeordnet, welcher an der Basis 1 des Gehäuses fixiert ist,
so dass ein erstes Ende 2' in einen Schlitz 52 eingeführt wird,
der auf der Oberfläche eines Indikatorhebels 6 gebildet ist; ein zweites
Ende 2'' der Feder 3 wird in einen Sitz 22 eingeführt,
der im Basiselement 1 gebildet ist.
Der Indikatorhebel 6 ist auch auf dem zweiten Drehpunkt
21 gelenkig verbunden und weist, zusätzlich zum Schlitz 52, einen
im Wesentlichen zylindrischen hohlen Sitz 75 auf, zum gelenkigen Verbinden
auf dem Drehpunkt 21; zwei winklig beabstandete Arme 6' und
6'' stehen von diesem Sitz 75 hervor. Insbesondere weist ein erster
Arm 6' des Indikatorhebels 6 ein geformtes Ende 23 auf,
welches geeignet ist, sich selbst am Ende der Rotation zu positionieren, die durch
Betätigungsfeder 2 übermittelt wird, an einer Öffnung, die im Gehäuse gebildet
ist und zum visuellen Anzeigen, dass die Kontakte auf Grund eines Reststroms geöffnet
sind, der höher als eine voreingestellte Grenze ist; weiterhin ist auf dem ersten
Arm 6' ein Loch 110 zum Koppeln an einen Drehpunkt 111
vorgesehen, welcher einem Kontakthebel 115 zugehört. Der zweite Arm
6'' weist wiederum einen Drehpunkt 31 zum geometrischen Koppeln
mit einem entsprechenden Sitz 30 auf, welcher auf dem Eingriffshebel
8 gebildet ist. Weiterhin sind auf dem Indikatorhebel 6 an der
externen Oberfläche des Sitzes 75 zwei vorstehende Blöcke: Ein erster Block
45 (wie in 4 gezeigt) ist geeignet, um gegen
einen Halter 55 anzuschlagen, der auf der Basis 1 des Gehäuses
gebildet ist, um die Rotation des zweiten Indikatorhebels 6 zu stoppen,
und ein zweiter Block 53 ist vorgesehen zum Koppeln an einen entsprechenden
Zahn 54, der auf einem Übertragungshebel 7 gebildet ist; insbesondere
erlaubt die Kopplung zwischen dem zweiten Block 53 und dem Zahn
54, eine Beschränkung in eine Richtung zwischen dem Indikatorhebel
6 und dem Übertragungshebel 7 für die Funktionen zu definieren,
die im Folgenden erklärt werden.
Der Übertragungshebel 7 weist einen hohlen zylindrischen
Sitz 46 zum gelenkigen Verbinden auf dem zweiten Drehpunkt 21
auf, und einen Drehpunkt 90 zum Koppeln mit dem kinematischen System des
Auslösers, der mit der Auslösevorrichtung assoziiert ist.
Gemäß spezifischen Anwendungen, z.B., wenn die Auslösevorrichtung
mit einem Differenzialblock verwendet wird, kann eine dritte Positionierfeder
9, nur in 1 gezeigt, um die externe Oberfläche
des Sitzes 46 herum angeordnet sein, um so ein erstes Ende 9' aufzuweisen,
welches auf einen Drehpunkt 25 wirkt, der auf dem Übertragungshebel
7 gebildet ist, und ein zweites Ende 9'', welches auf eine geformte
Wand 28 des Eingriffshebels 8 wirkt; auf der Oberfläche des Eingriffshebels
8 ist auch eine hohle zylindrische Wand 30, welche geometrisch
mit einem Drehpunkt 31 des Indikatorhebels 6 zusammenpasst und
ein Sitz 32 für den Einsatz eines Endes eines U-förmigen Elements
12. Das U-förmige Element 12 kann ein gekrümmtes Profil aufweisen,
wie in 1 gezeigt, oder ein gerades Profil, wie in
2 bis 6 gezeigt
ist. In diesen Fällen können vorteilhafter Weise die zweite Positionierfeder
5 und die dritte Positionierfeder 9, obwohl sie beiderseitig unterschiedliche
Aufgaben durchführen, konstruktiv identisch sein, was somit erlaubt, vorteilhafte
Einsparungen der Ausmaße vorzusehen und weiterhin die konstruktive Struktur der
Vorrichtung zu vereinfachen.
Die Auslösevorrichtung gemäß der Erfindung umfasst weiterhin einen
ersten Knopf 10, auf wessen Oberfläche jeweilig ein hohler zylindrischer
Drehpunkt 63, welcher auf einem vierten fixierten Drehpunkt 33
der Basis 1 gelenkig verbunden ist, und ein Stift 34, welcher
starr mit einem Knopf für die Betätigung des Auslösers gekoppelt ist, welcher mit
der Vorrichtung assoziiert ist. Ein zweiter Knopf 11 ist geometrisch mittels
eines zylindrischen Sitzes 35 auf dem hohlen Drehpunkt 63 des
Knopfes 10 gekoppelt; um den Sitz 35 herum ist eine Rückstellfeder
13 angeordnet, von welcher ein Ende in einen Hohlraum 36 eingeführt
ist, welcher im Knopf 11 gebildet ist.
Der zweite Knopf 11 weist weiterhin ein Loch 37
auf zum Koppeln an ein zweites Ende des U-förmigen Elements 12 und einen
hervorstehenden Block 62, welcher mit einer entsprechenden Anschlagwand
61 zusammenwirken kann, die auf der Oberfläche des ersten Knopfes
10 gebildet ist, um das Rückstellen der Vorrichtung zu erleichtern, das
einer Intervention zum Öffnen der Kontakte des assoziierten Auslösers folgt. Am
Ende des Rückstellbetriebs schlägt der Block 62 gegen einen Halter
63, der auf der Basis 1 des Gehäuses gebildet ist.
Mit Bezug auf die 2 bis 6
wird nun der Betrieb der Vorrichtung beschrieben, wenn ein Reststrom auftritt, der
ein voreingestelltes Niveau überschreitet.
Ausgehend vom Betriebszustand, der in 2
gezeigt ist, d.h., wobei die Auslösevorrichtung fertig zur Intervention ist, wenn
ein Reststrom, der ein voreingestelltes Niveau überschreitet, auftritt, wird der
Stift 17 betätigt und schlägt gegen den Arm 3' des Betätigungshebels
3, was ihn zwingt, um den Drehpunkt 18 in der Richtung, die durch
Bezugspfeil 101 gekennzeichnet ist, zu drehen.
Wie in 3 gezeigt ist, Dank der geometrischen
Passung zwischen der Anschlagwand 51 und dem Zahn 50, zieht der
Betätigungshebel 3 gleichzeitig den Auslösehebel 4 in Richtung
zu sich selbst, was ihn in die gleiche Richtung dreht, und ihn aus dem Eingriff
mit dem Eingriffshebel 8 auslöst; auf diese Weise kann sich der verbleibende
Teil des Mechanismus 100 frei bewegen. Insbesondere dreht der Indikatorhebel
6 unter der Schubkraft der Betätigungsfeder 2 in der Richtung,
die durch den Pfeil 102 gekennzeichnet ist, und koppelt mittels des Blocks
53, welcher gegen den Zahn 54 drückt, mit dem Übertragungshebel
7, und bewegt ihn zumindest entlang eines Teils der Drehung. Weiterhin
drückt während der Rotation der Indikatorhebel 6 den Kontakthebel
115, welcher durch Ausführen einer translatorischen Bewegung auf eine Feder
wirkt, die zu einer Testschaltung gehört, welche extern zur Auslösevorrichtung ist
und nicht gezeigt ist. Die korrekte translatorische Bewegung des Kontakthebels
115 wird von den zwei Führungen 116, die auf der Basis
1 gebildet sind, assistiert.
Der Hebel 7 überträgt die Bewegung wiederum zum kinematischen
System des assoziierten Auslösers, was bewirkt, dass seine Kontakte öffnen. Wie
in 4 gezeigt ist, endet die Rotation des Hebels
6, wenn der Block 45 gegen den Halter 55 anstößt. In
dieser Position ist das geformte Ende 23 an einer Öffnung des Behältnisgehäuses
angeordnet und kennzeichnet extern visuell, dass der Auslöser auf Grund eines Reststroms
interveniert ist.
Vorteilhafterweise schlägt das Ende 2' der Betätigungsfeder
2 während seiner Bewegung auf das geformte Ende 60, was den Betätigungshebel
3 bewegt und bewirkt, dass der Arm 3' gegen den Stift
17 drückt, wie in 4 gezeigt ist. Der Hebel
3 verbleibt in dieser Position bis die Vorrichtung zurückgestellt ist,
somit als eine Rückstellvorrichtung für das Betätigungselement wirkend; weiterhin,
falls das Betätigungselement ein polarisiertes Relais ist, wird jegliche Kontamination
davon vermieden. Weiterhin, Dank der Schubkraft der Positionierfedern, insbesondere
der Feder 40, schlägt der Zahn 50 gegen die Anschlagwand
51 und die Hebel 3 und 4 kehren in direkten beiderseitigen
Kontakt zurück.
Während dieser Schritte, falls der Betätigungsknopf des assoziierten
Auslösers blockiert ist, wird der Knopf 10, welcher fest daran mittels
des Drehpunkts 28 verbunden ist, auch blockiert; dementsprechend verbleibt
der kinematische Mechanismus 100 in der Position, die in 4
gezeigt ist, ohne die Möglichkeit des Ausführens weiterer Bewegungen. Falls aber
diese Situation während der oben beschriebenen Betriebsschritte nicht auftritt,
beginnt der Knopf 10 mit einer bestimmten Verzögerung auf Grund seiner
Trägheit, der Bewegung des assoziierten Auslösers zu folgen und dreht in der Richtung,
die durch den Pfeil 103 gekennzeichnet ist, sich in die Position, die in
5 gezeigt ist, bewegend. Auf Grund der Rückstellfeder
13 dreht der Knopf 11 in die Richtung, die durch den Pfeil
103 gekennzeichnet ist und drückt den Eingriffshebel 8 mittels
des U-förmigen Elements 12; auf diese Weise bewegt sich der hakenförmige
Vorsprung 27 hinter den Vorsprung 26, wobei er die Position, die
in 5 gezeigt ist, erreicht. In dieser Position ist
die Vorrichtung zum Zurückstellen bereit.
Während dieser Rotation ist der Hebel 6 im Wesentlichen bewegungslos
auf Grund der Steifigkeit der Betätigungsfeder 2, die damit assoziiert
ist.
Das Zurückstellen ist vorgesehen durch direktes Wirken des Auslösers
auf den Betätigungsknopf, welcher Bewegung zum Knopf 10 überträgt; wie
in 6 gezeigt, dreht der Knopf 10 in der Richtung,
die durch den Pfeil 104 gekennzeichnet ist, so dass die Anschlagwand
61 gegen den vorstehenden Block 62 des Knopfes 11 drückt.
Auf diese Weise dreht auch der Knopf 11 in der Richtung des Pfeils
104 und, mittels des U-förmigen Elements 12, dreht der Eingriffshebel
8, bis der hakenförmige Vorsprung 27 gegen den Vorsprung
26 anschlägt. Der Übertragungshebel 7, durch Nachverfolgen der
Bewegung des kinematischen Systems des assoziierten Auslösers, dreht in der Richtung,
die durch den Pfeil 105 gekennzeichnet ist, und, Dank des Zusammenwirkens
zwischen dem Zahn 54 und dem Block 53, bewegt den Indikatorhebel
6, ihn in seine Ausgangsposition zurückführend. Der Hebel 6 bewegt
wiederum den Kontakthebel 115 und beaufschlagt die Feder 2 wieder,
sie in ihre Ausgangspositionen zurückführend, und gibt den Hebel 3 frei,
welcher sich vom Stift 17 trennt und auch exakt in die Ausgangsposition
zurückkehrt. Am Ende der Rotation schlägt der vorstehende Block 62 gegen
den Halter 73, wie schematisch in 2 gezeigt
ist.
Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung so geformt, dass sie zurückgestellt
wird und bereit für eine neue Intervention vor dem Schließen der Kontakte des assoziierten
Auslösers ist. Auf diese Weise wird garantiert, dass, falls ein Reststrom, der eine
voreingestellte Sicherheitsgrenze überschreitet, fortdauert, wenn der Fluss des
Stroms in der elektrischen Schaltung wieder hergestellt wird, die Kontakte sofort
wieder geöffnet werden.
Vorteilhafterweise, falls die Intervention des Auslösers nicht auf
Grund des Vorhandenseins eines Reststroms stattfindet, sondern durch irgendeinen
anderen Betriebszustand, z.B. auf Grund eines Befehls, der durch eine Hilfsvorrichtung
gesendet wird, kann der Übertragungshebel 7 hinsichtlich des Indikatorhebels
6 frei rotieren. In diesem Fall empfängt der Hebel 7 die Bewegung
von der Hilfsvorrichtung mittels eines Kopplungsstiftes, welcher durch einen Schlitz
91, der auf der Basis 1 gebildet ist, passiert und in einen Schlitz
24, der auf dem Hebel 7 selbst vorgesehen ist, eingeführt wird.
In dieser Situation bewegt sich der Übertragungshebel 7 in die Richtung,
die in 2 durch den Pfeil 106 gekennzeichnet
ist, und überträgt die Bewegung zum assoziierten Auslöser, ohne
dass der verbleibende Teil des kinematischen Mechanismus durch die Bewegung in irgendeiner
An und Weise beeinflusst wird. Auf diese Weise ist der Reststromauslöser, falls
vorgesehen, konfiguriert als eine eigentliche Hilfsvorrichtung und sein kinematisches
System wird vollständig umgangen.
Noch ein weiterer Vorteil der Auslösevorrichtung gemäß der Erfindung
ist durch die Tatsache gegeben, dass sie an einen Multipol-magneto-thermischen Auslöser
gekoppelt werden kann, ungeachtet der Anordnung der Pole, z.B. mit dem neutralen
Pol auf der rechten oder auf der linken Seite. In diesem Fall ist es tatsächlich
ausreichend, dass kinematische System durch Drehen desselben um 180° zusammenzusetzen,
ohne konstruktive Modifikationen der Komponenten durchzuführen.
In der Praxis ist herausgefunden worden, dass die Auslösevorrichtung
gemäß der Erfindung vollständig die beabsichtigten Ziele und Aufgaben erreicht,
da sie erlaubt, den Auslöser, der damit verbunden ist, mit Hilfsvorrichtungen auf
beiden Seiten vorzusehen, sogar in der Anwesenheit eines reinen Reststromauslösers.
Die Vorrichtung weist weiterhin eine selbsttragende modulare Struktur auf, welche
als separater Block an den Auslöser gekoppelt werden kann, und wessen Zusammenbau
einfach ist und im Wesentlichen automatisch.
Vorteilhafterweise kann die Auslösevorrichtung frei rotieren, die
derartig konzipiert ist, zusätzlich dazu, dass sie insbesondere geeignet für ein
direktes Koppeln an einen magneto-thermischen Auslöser ist, auch effektiv in Reststromblöcken
und in reinen Reststromauslösern verwendet werden, welche gewöhnlich verwendet werden.
Es sollte auch bemerkt werden, dass all die innovativen Funktionen und die erfinderischen
Aspekte der Vorrichtung durch Verwenden von gewöhnlich kommerziell erhältlichen
Elementen und Materialien zu extrem niedrigen Kosten erreicht werden können.
In der Praxis können die Materialien, die verwendet werden, sowie
die Abmessungen jegliche gemäß den Anforderungen und dem Stand der Technik sein.