Diese Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Produktextrusion
nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
In Verbindung mit der Herstellung extrudierter Produkte ist es wesentlich,
dass die physischen Abmessungen des extrudierten Produkts bei den gewünschten Abmessungen
konstant gehalten werden.
Dies trifft bei der Herstellung „fester", unexpandierter Produkte
zu, bei denen es wünschenswert ist, eine Expansion (Ausdehnung) zu vermeiden, und
trifft insbesondere bei der Herstellung expandierter Produkte zu, bei welchen die
Abmessungen des Produkts größer sind als die Düsenöffnung(en), wobei darauf abgezielt
wird, eine bestimmte Abmessungserhöhung in Bezug auf die Düsenabmessung zu erzielen.
Dieses Problem stellt sich am häufigsten bei der Herstellung expandierter
Produkte, bei denen die Expansion normalerweise angestrebt wird, um bestimmte Eigenschaften
sicherzustellen, wie Viskosität (Fischfutter), Sinkeigenschaften (besonders niedrige
Sinkgeschwindigkeiten von Fischfutter), Flüssigkeitsabsorptionseigenschaften (Fischfutter,
Tierfutter, Nahrungsmittel), konstant niedrige, spezifische Dichte (Tierfutter,
Snacks, Frühstücksprodukte), konstante Knuspereigenschaften (Fischfutter, Tierfutter,
Nahrungsmittel), konstante physische Form (alle Produkte).
Das Sicherstellen der oben genannten Konstantheit/Steuerbarkeit der
Expansion lässt bei allen Extrusionssystem große Probleme entstehen. Der Grad der
Ausdehnung des extrudierten Produkts in der Extrusionsanlage hängt von Bedingungen
ab, wie beispielsweise:
Zusammensetzung der Rohmaterialien.
Eigenschaften/Qualität des Rohmaterials.
Verfahrensparameter der Extrusion:
– Dosieren der einzelnen Zutaten:
Mehlmischung.
Flüssigkeiten.
Dampf.
– Kühlen/Erwärmen von Schnecken/Verkleidungen.
– Rotationsgeschwindigkeit des Schneckenförderers.
– Aufbau des Schneckenförderers des Extruders.
– Aufbau der Extruderdüse.
– Verschleißzustand der Verfahrensteile.
Insbesondere die Veränderungen des Rohmaterials und der Verschleißzustand
des Schneckenförderers und der Verkleidungen des Extruders lassen Veränderungen
bei der Produktion entstehen, die schwierig vorherzusagen sind.
In Abhängigkeit von den Bedingungen, welche die Produktvariationen
entstehen lassen, war es teilweise schwierig, (über eine automatische Prozesssteuerung
und -regelung oder manuell) sicherzustellen, dass die fertigen Produkte den Produktspezifikationen
innerhalb angemessener Toleranzen entsprechen.
Produkte wie die oben beschriebenen, welche stärkehaltige Rohmaterialien
enthalten, werden als Folge einer Verfahrenstemperatur von 100 bis 200°C, einer
Feuchtigkeit von 10 bis 25% H2O und eines Drucks von 2 bis 80 bar in
der Extruderschnecke während des Extrusionsvorganges typischerweise gelatinieren
und sich in eine plastische/elastische, flüssigkeitsartige Form umwandeln.
Ein derartiges Verfahren ist in US-A-4,031,267 beschrieben.
Während seiner Passage durch die Düsenanordnung des Extruders wird
sich das Produkt von einem Verfahrensdruck (2 bis 80 bar) zum atmosphärischen Druck
bewegen, bei welchem das Abtrennen des Produkts in der gewünschten Länge normalerweise
stattfindet. Der Druckabfall entlang der Düsenplatte und der Energiegehalt des Produkts
werden zu einer sofortigen Verdampfung eines Teils des Wassergehalts des Produkts
an der Öffnung der Extruderdüsen führen. Die Verdampfung des Wassers bildet Dampftaschen
in der plastischen/elastischen Masse, wodurch das Produkt expandiert (sich ausdehnt).
Der durch die vorübergehende Verdampfung entstehende Temperaturabfall führt zu einem
Aushärten des Produkts in eine dauerhaft feste und physische Form.
Die Expansion des Produkts stoppt normalerweise,
wenn der Dampfdruck in den Dampftaschen ein Gleichgewicht in Bezug zu der Elastizität
der Masse erreicht,
und/oder eine weitere Entstehung von Dampf als Ergebnis des mit der Verdampfung
verbundenen Energieverbrauchs stoppt, was zu einem Temperaturabfall auf eine Temperatur
entsprechend dem Siedepunkt der Masse führt,
und/oder wenn alle Wände in den Dampftaschen als Ergebnis des inneren Dampfdrucks
bersten und der Druck in den Taschen hierdurch normalisiert wird, wodurch die antreibende
Kraft für eine weitere Expansion verschwindet.
Die Erfindung
Es ist für alle bekannten Extrusionssysteme zur Herstellung von Futtermitteln,
Nahrungsmitteln oder dergleichen kennzeichnend, dass das Düsen- und Abtrennsystem
des Extrusionsverfahrens unter einem konstanten Druck arbeitet – normalerweise
dem atmosphärischen Druck oder möglicherweise etwas Unterdruck – der durch
zugehörige Saugsysteme oder pneumatische Transportsysteme erzeugt wird.
Um die oben genannten Probleme bei der Expansionssteuerung zu überwinden
oder zu minimieren, wurde durch die vorliegende Erfindung festgestellt, dass die
Extrusion vorteilhaft in einer Druckkammer an der Auslassseite der Düsenplatte ausgeführt
werden kann, in welcher das Produkt geformt, abgetrennt und auf eine dauerhafte
Form (Expansionsgrad) stabilisiert wird, bevor es zum atmosphärischen Druck ausgestoßen
wird. Durch Regeln des Arbeitsdrucks der Druckkammer ist es möglich, den Siedepunkt
für die Masse an der Mündung der Düsenanordnung zu regeln, wodurch die Entwicklung
von Dampf, des durch die Extrusion entsteht, gesteuert werden kann. Dies stellt
eine entsprechende Möglichkeit zum Steuern der antreibenden Kraft bereit, welche
die Expansion des Produkts entstehen lässt.
Gemäß der Erfindung wird das neue Verfahren in der Lage sein, zur
Optimierung des Expansionsgrades und der Kapillarstruktur bei Produkten aus allen
bekannten Arten von Extrudern (Einzelschnecke, Doppelschnecke, Trockenextruder,
Kochextruder mit/ohne Vorbehandlung) verwendet zu werden.
Die Erfindung wird es ermöglichen, Rohmaterialien in dem Extrusionsverfahren
zu verwenden, die bisher aufgrund der mit den Rohmaterialien verbundenen Steuerprobleme
vermieden worden sind.
Diese Situation führt zu einem geringeren Bedarf nach (Abhängigkeit
von) knappen Ressourcen/teuren Zutaten, und der Möglichkeit einer größeren Freiheit
beim Zusammenstellen von Rezepturen (Rohmaterialzusammensetzungen) auf der Basis
einer Ernährungs-/Kostenbewertung, mit weniger Rücksicht auf die Leistung der Rezeptur/Rohmaterialien
hinsichtlich der Extrusion.
Gemäß der Erfindung wird es das Verfahren ermöglichen, die Kapazität
von Extrudern zu erhöhen, die mit einer derartigen Ausrüstung ausgestattet sind,
da die praktisch nutzbare Kapazität vieler Anlagen heute durch die Grenze der Steuerbarkeit
der physischen Form des Produkts begrenzt ist.
Die Erfindung, die sowohl ein Verfahren als auch eine vollständige
Anlage und ein Aggregat zum Einbau in bestehende Extruder umfasst, ist in der Zeichnung
veranschaulicht, die eine schematische Ansicht einer beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung ist.
Links ist ein Extruder 2 mit einem Zufuhrtrichter oder einer
Leitung 4 für das Material, das in das gewünschte körnige Produkt geformt
werden soll, und mit einer Extruderschnecke 6 zum Transportieren des Materials
nach vorne zu einer Düseneinheit 8 mit Düsenkanälen 10, durch
welche das Material in Strangform herausgedrückt wird, gezeigt. In ziemlich ähnlicher
Weise wie ein Fleischwolf ist vor der Düseneinheit 8 ein rotierendes Messer
12 vorgesehen, das durch einen Motor 14 angetrieben ist, woraus
sich ergibt, dass die Stränge kontinuierlich über die Bildung von Pellets abgetrennt
werden, welche einfach in eine geeignete Sammel- oder Transportanordnung herunterfallen.
Gemäß der Erfindung ist gegenüber dem Zufuhrende der Düseneinheit
8 ein Kastenelement 16, das mit der Randdüseneinheit in engpassender
Weise verbunden ist, und die ebenso eine engpassende Hülse 18 für die Antriebswelle
des Motors 14 besitzt. Das Kastenelement 16 besitzt einen Bodenteil
in der Form eines rotierenden Absperrrades 20 mit Absperrtaschen
22, sodass hierdurch auch hier eine engschließende Abdichtung des Kastenelements
gegeben ist, das sich von hier nach unten als eine Ausstoßrutsche 24 für
das Material erstreckt, welches durch eine Rotation der Absperrtaschen
22 veranlasst wird, den Kastenteil 16 zu verlassen.
Der Kastenteil 16 bildet eine Druckkammer, in der als Ergebnis
des Ausstoßes von Dampf von dem Material, welches die Düseneinheit 8 verlässt
bereits ein bestimmter Überdruck aufgebaut ist, der durch Belüften mittels eines
Druckregelventils 28 gesteuert und möglicherweise über einen Druckmesser
30 überwacht werden kann. Eine getrennt Druckzufuhr kann über ein Ventil
31 für Druckluft oder Dampf stattfinden, z. B. in einer Anfangsphase. Mögliches
Kondensat wird durch das Pelletprodukt absorbiert werden, von welchem es durch normales,
anschließendes Trocknen des Produkts beseitigt wird. Der Auslassdampf von dem Ventil
28 kann für verschiedene Erwärmungszwecke verwendet werden.
Der erhöhte Druck soll nur oder überwiegend zum Zwecke des Anhebens
des Siedepunktes des Wassergehalts des Produkts während der Phase dienen, in welcher
es die Düseneinheit 8 verlässt, und mit genau dieser Aufgabe vor Augen
wird es normalerweise realistisch und angemessen sein, innerhalb eines Druckinterwalls
von näherungsweise ½ bis 6 bar zu arbeiten.
Unterhalb des Absperrrades – oder im Prinzip oberhalb desselben
– kann ein Probennehmer 32 vorgesehen sein, der eine kontinuierliche
Überprüfung des herzustellenden Produkts ermöglicht, auch hinsichtlich dessen spezifischen
Gewichts als Funktion dessen Expansionsgrades. Dies sei natürlich auch mit der bekannten
Technik möglich, um in der Lage zu sein, eine entsprechende Überwachung mit einer
zugehörigen Möglichkeit zur Einstellung bestimmter Verfahrensparameter vor der Düseneinheit
8 vorzunehmen, jedoch mit der Erfindung ist es möglich, mit einem weiteren
und extrem wichtigen Parameter zu arbeiten, nämlich dem Druck in
der Kammer 16. Genau dieser Parameter wird mit einem Minimum an Zeitdifferenz
zwischen einer erfassten Regelungsanforderung und der Ausführung der zugehörigen
Regelung kontrollierbar sein.
Es wird ersichtlich sein, dass die Erfindung nicht auf die gezeigte
Ausführungsform beschränkt ist, da beispielsweise eine relativ große Druckkammer
16 verwendet werden kann, in welcher ein Stapel von ausgestoßenem Material
gesammelt werden kann, der dann ohne die Verwendung irgendeiner speziellen Form
einer Ausstoßabsperrung, jedoch möglicherweise während eines kurzen Anhaltens des
Extruders 2, 6 entnommen werden kann.
Das Verfahren gemäß der Erfindung kann darauf basiert werden, dass
eine Arbeit für ein vorgegebenes Verfahren mit einer zugehörigen, manuellen Einstellung
von Parametern ausgeführt wird, auch einschließlich des Drucks in der Kammer
16, jedoch kann die Arbeit natürlich mit verschiedenen Graden einer automatischen
Steuerung ausgeführt werden, welche durch eine gegebene Auswahl des Produkts bestimmt
wird. Es wird ersichtlich sein, dass in einem derartigen Steuersystem eine erfasste
Veränderung des Drucks oder der Temperatur in der Druckkammer zu einem sehr schnell
wirkenden Steuerparameter führen wird.
Es sollte erwähnt werden, dass innerhalb der Kammer 16 eine
Einrichtung vorgesehen sein kann, um die absinkenden Pellets daran zu hindern, am
Boden zusammengestapelt zu werden, d. h. sodass ihnen mehr Zeit gegeben wird, um
sich in einem freien Zustand nach derer Ausbildung zu stabilisieren, beispielsweise
durch Herabgleiten in dünnen Schichten entlang eines Systems geneigter Platten.
Es wurde festgestellt, dass es normalerweise völlig ausreichend sein
wird, falls die Druckkammer dazu ausgelegt ist, bei einem maximalen Druck von 6
bar zu arbeiten, d. h. es wird selten ratsam sein, sie derart zu konstruieren, dass
sie noch höheren Drücken widersteht. Es ist jedoch selbstverständlich, dass die
Erfindung im Prinzip nicht direkt auf irgendeinen besonderen Maximaldruck begrenzt
ist.
Bis eine große Erfahrung erreicht worden ist, wird es ratsam sein,
Testläufe vorzusehen, um einen wünschenswerten Betriebsdruck in der Druckkammer
für jedes neue Produkt zu bestimmen, sowie es zum Bestimmen der anderen relevanten
Parameter auf diese Weise zum Erreichen bestimmter Eigenschaften des Produkts üblich
ist.
Als ein Beispiel war es erwünscht, die Sinkkapazität von Fischfutter-Pellets
basierend auf einer bestimmten 22%-Weizenzsuammensetzung, welche durch 3,15 mm-Löcher
in der Düsenplatte extrudiert wird, zu bestimmen. Eine geringe Anzahl von Pellets
wurde unter verschiedenen Gegendrücken produziert, und etwa 25 Pellets jeder Gruppe
wurden gemessen, ihr Schüttgewicht wurde erfasst und sie wurden hinsichtlich ihrer
Schwimmeigenschaften getestet. Die folgenden Ergebnisse wurden erfasst:
Anspruch[de]
Extrusionsanlage, insbesondere für die Herstellung derartiger Produkte,
welche durch das zugehörige Verfahren durch inneres Sieden von Wasser durch Druckablassen
nach dem Passieren des Produkts durch die Extrusionsdüsen (10) wärmeexpandieren,
beispielsweise Nahrungsmittel oder Futtermittel, wobei die Anlage eine Düseneinheit
(8) und eine Einrichtung (2, 6) zum Pressen des Produktmaterials
durch die Düsen (10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass auf
der Ausstoßseite der Düseneinheit (8) eine Druckkammer (16) ist,
die verbunden ist, um die Produkte von der Düseneinheit (8) temporär direkt
zu empfangen, wobei die Druckkammer (16) mit einer Drucksteuereinrichtung
(28, 31) zum Aufrechterhalten eines gewünschten einstellbaren
Drucks in dieser Kammer (16) verbunden ist.
Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Drucksteuereinrichtung
(28, 31) primär ein gesteuertes Ablassventil (28) für
das Dämpfen des Aufbaus von Druck aufweist, der bereits durch den Ausstoß von Dampf
von dem extrudierten Produkt hervorgebracht ist.
Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Drucksteuereinrichtung
(28, 31) ferner ein Drucksteuerventil (31) für die Zufuhr
von Druckluft zu der Druckkammer (16) aufweist.
Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drucksteuereinrichtung
(28, 31) angeordnet ist, um einen Überdruck von 0,5–6 Bar
in der Druckkammer (16) aufrechtzuerhalten.
Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkammer
(16) für kontinuierlichen Betrieb angeordnet ist, indem sie mit einer Ausspülanordnung
(20, 22) für einen kontinuierlichen Ausstoß extrudierter Produkte
ausgestattet ist.
Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkammer
(16) für periodischen Betrieb angeordnet ist, d. h. für ein sukzessives
Ausstoßen eines großen, angesammelten Abschnitts extrudierter Produkte durch einfaches
Öffnen zu der Atmosphäre.
Einheit zum Einbauen in einer Extrusionsanlage, dadurch gekennzeichnet,
dass sie einen Kammerteil (16) zum Montieren in eng eingesetzter Weise
auf der Ausstoßseite der Düsenausrüstung (8) eines Extruders aufweist,
wodurch eine Anlage nach Anspruch 1 bereitgestellt wird, wobei der Kammerteil (16)
ein Ablassventil (28) für Dampf und eine Einrichtung (20,
22) zum Auslassen von Produkten von dort aufweist.
Verfahren zum Extrudieren derartiger Produkte, welche durch das zugehörige
Verfahren durch inneres Sieden von Wasser durch Druckablassen nach dem Passieren
des Produkts durch die Extrusionsdüsen (10) wärmeexpandieren, gekennzeichnet
durch das Bewirken der Extrusion in eine Druckkammer (16) und das Aufrechterhalten
eines gesteuerten Drucks darin zum wirksamen Steuern der Temperatur des inneren
Siedens, wobei der Druck bevorzugt ein Überdruck von 0,5-6 Bar ist.
Verfahren nach Anspruch 8, bei dem ein Überdruck in der Druckkammer
(16) primär durch einen gesteuerten Auslass von Dampf gesteuert wird, der
von den extrudierten Produkten austritt.
Verfahren nach Anspruch 8, bei dem die Extrusion kontinuierlich bewirkt
wird und die Produkte laufend mittels einer Ausspülanordnung (20,
22) ausgestoßen werden, oder alternativ die Extrusion diskontinuierlich
bewirkt wird und die Produkte stapelweise von der Druckkammer (16) ausgestoßen
werden.