Die Erfindung betrifft Schleifmittel mit einer Oberfläche, die eine
Vielzahl identisch geformter Schleifstrukturen aufweist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die bekannten Schleifmitteln
innewohnenden Schwierigkeiten bei der Erkennbarkeit der Art des verwendeten Produkts
in eingespanntem (betriebsbereitem) Zustand auszuräumen. Diese Aufgabe löst die
Erfindung durch das konstruierte Schleifmittel gemäß des unabhängigen Patentanspruchs
1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen, Aspekte und Details der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen Patentansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung.
Die Erfindung betrifft beschichtete Schleifmittel und insbesondere
beschichtete Schleifmittel, bei welchen die Schleiffläche eine Vielzahl von im wesentlichen
regulären Verbundstruktwen aufweist, von denen wiederum jede Schleifkorn dispergiert
in einem gehärteten Bindemittel enthält. Die Form, der Abstand, die Größe und/oder
die Zusammensetzung der Verbundstrukturen können in einem weiten Bereich variiert
werden, um einen weiten Bereich an Schleifeigenschaften zu erreichen, und aus diesem
Grund werden diese Produkte häufig als „konstruierte Schleifmittel" („engineered
abrasives") bezeichnet, wobei diese Vereinbarung hier übernommen wird.
Durch das Zurverfügungstellen von konstruierten Schleifmitteln wird
eine weitere Technik verfügbar, um in einer bequemen und sehr direkten An Information
an den Verbraucher weiterzugeben, wobei dieser Ansatz das Zentrum der vorliegenden
Erfindung darstellt.
Die vorliegende Erfindung stellt ein konstruiertes Schleifmittel zur
Verfügung, welches eine Schleifoberfläche aufweist, die eine Vielzahl von geformten
Schleifstrukturen aufweist, wobei die Strukturen so gestaltet sind, daß sichtbare
Produktkennzeichnungen auf der Oberfläche geschaffen werden.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein konstruiertes
Schleifmittel mit einer Oberfläche, die eine Vielzahl von identisch geformten Schleifstrukturen
aufweist, wobei ausgewählte Strukturen, die innerhalb dieser Vielzahl von Strukturen
verteilt sind, mit unterschiedlichen Eigenschaften ausgebildet sind, so daß die
ausgewählten Strukturen sichtbare Produktkennzeichnungen auf der Oberfläche erkennbar
machen.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung bedeutet der Begriff
„Kennzeichnung" jede Information, jeden Firmennamen, jede Marke und/oder
jedes andere Mittel zur Produktidentifizierung des Schleifmittels, welches die Kennzeichnung
trägt. Die sichtbaren Produktkennzeichnungen sind zum Beispiel ausgewählt aus der
Gruppe bestehend aus Angaben zum Hersteller, Marke, Slogan, Art des Schleifkorns,
Größe des Schleifkorns, Oberflächenbehandlung sowie Kombinationen davon.
Die Modifizierung kann beispielsweise in Form von Strukturen von verschiedener
Größe, Form oder verschiedenem Abstand oder einer Kombination dieser Merkmale erreicht
werden. Als Modifizierung wird auch angesehen, individuelle Strukturen insgesamt
zu entfernen, um ein Muster auf der Oberfläche zu erzeugen, das der gewünschten
Kennzeichnung entspricht. Die bequemste Modifizierung ist die Veränderung der Form
der Struktur. Wenn beispielsweise alle Strukturen auf der Oberfläche Pyramiden mit
quadratischer Grundfläche sind, könnte die Form des durch die Kennzeichnung eingenommenen
Raums konisch sein. Wenn die Oberfläche Strukturen identischer Größe enthält (im
Sinne des Abstands des distalen Endes von der Stützunterlage) und die Kennzeichnungen
nicht extensiv genutzt werden, können die Strukturen zusätzlich oder alternativ
gleichmäßig kleiner gemacht werden (das heißt mit den distalen Enden näher an der
Stützunterlage) innerhalb des durch die Kennzeichnungen eingenommen Raumes. Es wäre
ebenfalls wirksam, benachbarte Strukturen mittels Rippen oder Stegen zu verbinden,
um Buchstaben oder Zahlen anzugeben. Dies kann besonders wirksam sein, wenn das
Werkzeug ein Schleifband und das Muster auf der Oberfläche eines aus parallelen
Rippen ist, die in einem spitzen Winkel zu den Seiten des Bandes quer über die Breite
des Bandes verlaufen. Eine weitere Variante wäre die Erzeugung von Gräben in der
Oberfläche der ausgewählten Strukturen, so daß die Gräben die gewünschten Kennzeichnungen
ergeben. Diese Technik kann auch angewandt werden, um das Ende der Lebensdauer des
beschichteten Schleifmittels anzuzeigen, so daß das Produkt als verbraucht angesehen
werden kann, wenn die Vertiefungen, welche durch die Kennzeichnungen geschaffen
werden, nicht mehr länger sichtbar sind.
Die An der Kennzeichnungen wird außer durch gesetzliche Bestimmungen
und den guten Geschmack nicht eingeschränkt. Die Kennzeichnung kann beispielsweise
der Name des Herstellers, die mit dem Produkt in Verbindung gebrachte Marke und/oder
die Korngröße sein. Wenn der auf diese Weise übermittelte Informationsgehalt zu
umfangreich ist und der Umfang der benötigten Modifikationen zu einem örtlichen
Zerreißen der Schleifmuster führt, dann würde der Gesamtleistungsabfall des Produkts
diese Option nicht attraktiv machen. Wenn jedoch der Einfluß auf die Leistungsfähigkeit
des Produkts nicht signifikant und der Wert der übermittelten Information hoch ist,
dann vermittelt diese Technik dem Benutzer eine sehr hohe Annehmlichkeit und eine
ausgezeichnete Möglichkeit, z.B. die Produkte eines Herstellers von denen eines
anderen Herstellers zu unterscheiden.
Die Brauchbarkeit der vorliegenden Erfindung hängt teilweise von der
Technik ab, die verwendet wird, um die Strukturen auszubilden, welche die Schleifflächen
des konstruierten Schleifmittels enthalten. Unabhängig davon ob diese unter Verwendung
eines Werkzeugs hergestellt werden, welche die Strukturen formt während diese gehärtet
werden, oder ob sie durch ein Prägewerkzeug erzeugt werden, die Herstellungsart
des Werkzeugs selbst ist kritisch. Bei der Verwendung eines Werkzeugs beispielsweise,
bei welcher die Formen durch gerändelte Linien auf der Oberfläche des Werkzeugs
erzeugt werden (wie beispielsweise in den US-Patenten 5,152,917; 5,454,844; 5,489,235;
5,658,184; 5,672,097; 5,681,217; 5,833,724; 5,840,088; und 5,863,306 beschrieben),
würde es sehr schwierig oder sogar unmöglich werden, die Kennzeichnungen durch das
erfindungsgemäße Verfahren zu erzeugen. Es wurden jedoch neuere Techniken entwickelt,
welche einen sehr viel flexibleren Ansatz ermöglichen. Diese umfassen zahlreiche
„schnelle Muster"-Techniken („rapid prototyping" techniques), bei
denen ein Computer verwendet wird, um genaue Oberflächengestaltungen zu erzeugen
und dann die Gestaltung bzw. das Design in Form eines Werkzeugs durch eine schnelle
Mustermaschine zu replizieren. Es gibt viele Techniken für die schnelle Mustergestaltung
und die meisten von ihnen beschreiben Wege, auf denen der Computer das Design erzeugt,
es in eine Serie von horizontalen dünnen Lagen bzw. Scheiben zerlegt und dann die
Bildung einzelner dünner Lagen bewirkt, jede nachfolgende Lage auf der vorhergehenden
angeordnet, bis die gesamte, mit dem Computer gestaltete Struktur in drei Diminsionen
repliziert worden ist. Die am meisten verwendeten musterbildenden Techniken sind
die Stereolithographie (bei der ein Muster Schicht für Schicht in einem Bad eines
UV-härtbaren Harzes gebildet wird und die Härtung in jeder aufeinanderfolgenden
Schicht unter Verwendung eines Laserstrahls initiiert wird, welcher ein Muster abtastet,
das den Dimensionen der gewünschten Schicht entspricht), Tintenstrahlablagerung
(sog. „ink-jet deposition", bei welcher ein geschmolzenes thermoplastisches
Harz in Schichten abgelagert wird, um das gewünschte Muster unter Verwendung einer
modifizierten Tintenstrahlablagerungstechnik zu erzeugen), und die spanabhebende
Bearbeitung geschmolzener Ablagerungen (sog. „fused deposition machining",
bei welcher ein thermoplastisches Filament bis zu einem halbflüssigen Zustand erwärmt,
extrudiert und in dünnen Schichten abgelagert wird, aus denen dann das gewünschte
Muster gebildet wird).
Das so erzeugte, dreidimensionale Muster wird zum Werkzeug, das dazu
verwendet wird, Kopien mit Außenkontur (sog. „male copies") oder Kopien mit
aufnehmendem Teil (sog. „female copies") aus einem Material herzustellen,
um die entsprechende konstruierte Schleifoberflächenstruktur zu erzeugen. Eine Technik
zur Durchführung dieses Verfahrens ist in der US-Anmeldung Nr. 09/564,092 vom 3.
Mai 2000 beschrieben, auf die hiermit in ihrer Gesamtheit Bezug genommen wird.
Die Modifikationen können, wie oben gezeigt, durch Eliminierung von
Strukturen erzeugt werden, und dies kann die Schleifeigenschaften verändern. Dies
kann insofern nachteilig sein, als in der Nähe der Kennzeichnungen weniger Schleifpunkte
sind. Der Einfluß könnte jedoch unter manchen Umständen auch positiv sein, da unter
der Voraussetzung, daß das Schleifen unter konstanten Schleifbedingungen erfolgt,
in Bereichen der Kennzeichnungen der Schleifdruck höher ist, da der Druck auf eine
geringere Anzahl an Schleifpunkten verteilt wird und mehr Material von dem zu bearbeitenden
Werkstück durch jeden Schleifpunkt entfernt wird. Zusätzlich sind natürlich auch
breitere Schneisen für die Entfernung von Abrieb vorhanden.
Das Material, aus dem die individuellen Strukturen gemacht sind, enthält
Schleifpartikel in einer Matrix aus gehärtetem Harz. Die Schleifpartikel können
von jeder Art sein, wie sie üblicherweise für diesen Zweck verwendet werden, einschließlich
Aluminiumoxid (geschmolzen oder keramisch), Aluminiumoxid/Zirkoniumoxid, Siliciumcarbid,
kubisches Bornitrid, Diamant sowie Gemische davon. In manchen Fällen können sehr
weiche („milde") Schleifmittel, wie gamma-Aluminiumoxid, Böhmit, Siliciumoxid
oder Ceriumoxid, allein oder in einem Gemisch mit einem oder mehreren anderen Schleifmitteln
verwendet werden. Die Art des verwendeten Bindemittels ist nicht kritisch, jedoch
sind im allgemeinen durch Strahlen härtbare Harze bevorzugt. In dem Gemisch aus
Schleif- und Bindemittel können weitere Bestandteile enthalten sein, wie Zusätze
zur Steigerung des Fließvermögens, Weichmacher, Schleifhilfsmittel, Zusätze zur
Steuerung des Haftvermögens, Füllmittel und ähnliche. Den Strukturen kann eine Oberflächenbeschichtung
hinzugefügt werden, welche zum Beispiel Schleifhilfsmittel, Antiladungszusätze,
weitere, auf der obersten Oberfläche haftende Schleifpartikel und/oder
Antistatikzusätze enthält.
Viele verschiedene Arten von konstruierten Schleifoberflächen wurden
gestaltet, damit das Produkt einem speziellen Marktbedürfnis angepaßt ist. Im wesentlichen
sind jedoch alle auf die vorliegende Erfindung anpaßbar und es ist beabsichtigt,
daß alle mit der allgemeinen Anwendung der Prinzipien dieser Erfindung mit erfaßt
sind.