Die Erfindung bezieht sich auf eine Knüpferzunge für einen Knüpfer
einer Schlaufenmaschine, die Fleisch- bzw. Wurstverarbeitungszwecken dient.
Die Knüpferzunge hat ein mittiges Gelenk, mittels dem die Knüpferzunge
über einen Verstellwinkel verschwenkbar im Knüpfer gelagert ist, einen Rollenarm,
der auf der einen Seite des Gelenks angeordnet ist und an seinem freien Endabschnitt
eine Rolle drehbar lagert, die in Andrückberührung mit einem Schließer bringbar
ist, und einen Gegenarm, der auf der anderen Seite des Gelenks angeordnet ist.
Derartige Knüpferzungen werden im Betrieb vielfältig beansprucht,
wobei insbesondere die am freien Endabschnitt gelagerte Rolle auf Biegung belastet
wird, was dazu führt, dass derartige Knüpferzungen über eine vergleichsweise kurze
Nutzungsdauer verfügen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderte
gattungsgemäße Knüpferzunge derart weiterzubilden, dass sie einerseits stabiler
und andererseits weniger verschleißanfällig ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Rollenarm
der Knüpferzunge zwischen seinem freien Endabschnitt und seinem gelenkseitigen Endabschnitt
einen Übergangsabschnitt aufweist, in dem sich der Querschnitt des Rollenarms in
Richtung zum freien Endabschnitt hin vergrößert. Diese Ausgestaltung des Rollenarms
der Knüpferzunge führt dazu, dass die Auswirkungen der auf die armfreien Endabschnitte
des Rollenarms drehbar gelagerten Rolle ausgeübten Biegebeanspruchungen reduziert
werden, wodurch sich eine längere Nutzungsdauer der Knüpferzunge ergibt.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Knüpferzunge
weist deren Rollenarm im gelenkseitigen Endabschnitt einen etwa rechteckigen Querschnitt
auf, der im Verlauf des Übergangsabschnitts allmählich in einen etwa kreisförmigen
Querschnitt übergeht, wobei der Durchmesser des etwa kreisförmigen Querschnitts
etwa der Länge der Längsseite des rechteckigen Querschnitts entspricht. Durch die
Ausgestaltung des gelenkseitigen Endes des die Rolle lagernden freien Endabschnitts
des Rollenarms mit einem kreisförmigen Querschnitt, kann eine definiertere und widerstandsfähigere
Lagerung der mit Biegebeanspruchungen beaufschlagten Rolle erreicht werden.
Vorteilhaft geht der Rollenarm in seinem Übergangsabschnitt an beiden
Längsseiten des etwa rechteckigen Querschnitts gleichmäßig in den etwa kreisförmigen
Querschnitt über.
Um zu vermeiden, dass der Rollenarm der Knüpferzunge bei seiner Schwenkbewegung
in unerwünschter Weise hoch über das Schließerblech geschwenkt wird, wodurch Fehlbindungen
entstehen können, wird vorteilhaft am Rollenarm der erfindungsgemäßen Knüpferzunge
ein Anschlag ausgebildet, mittels dem die Aufwärtsschwenkung des Rollenarms am Knüpfer
begrenzt werden kann.
Dieser Anschlag weist vorteilhaft einen etwa halbzylindrischen Querschnitt
auf, erstreckt sich über en Übergangsabschnitt des Rollenarms bis in den gelenkseitigen
Endabschnitt desselben und ist am gelenkseitigen Rand des Übergangsabschnitts angeordnet.
Um die Beanspruchung der den Anschlag bewirkenden Elemente bzw. Abschnitte
der Knüpferzunge einerseits und des Knüpfers andererseits zu reduzieren und den
diesbezüglichen Verschleiß zu vermindern, weist der Rollenarm vorteilhaft auf beiden
Seiten seines Übergangsabschnitts einen derartigen Anschlag auf .
Der Verschleiß kann weiter vermindert werden, wenn der Anschlag eine
Anschlagfläche aufweist, die so orientiert ist, dass sie in flächige Anlage gegen
einen knüpferseitigen Anschlagabschnitt gerät.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Ausführungsform unter
Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Knüpferzunge;
2 eine Ansicht der in 1
gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Knüpferzunge aus der Richtung A;
und
3 eine Ansicht der in 1
gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Knüpferzunge aus der Richtung B.
Eine in den 1 bis 3
in unterschiedlichen Ansichten gezeigte Knüpferzunge 1 dient dazu, im Zusammenwirken
mit einem in den Figuren nicht dargestellten Knüpfer sowie einem ebenfalls in den
Figuren nicht dargestellten Schließer einer Schlaufenmaschine Fleisch bzw. Wurst
mit einem Geflecht zu versehen.
Die Knüpferzunge 1 gliedert sich in einen Rollenarm
2 und einen Gegenarm 3. Etwa mittig der Knüpferzunge
1 ist zwischen dem Rollenarm 2 und dem Gegenarm 3 ein
knüpferzungenseitiges Gelenk 4 vorgesehen, welches im Zusammenwirken mit
einem knüpferseitigen, in den Figuren nicht dargestellten Gelenkzapfen die Knüpferzunge
1 über einen Verstellwinkel verschwenkbar im Knüpfer lagert.
Der Rollenarm 2 der Knüpferzunge 1 hat einen gelenkfernen
freien Endabschnitt 5, an dem eine Rolle 6 drehbar gelagert ist.
Die Rolle ist in Andrückberührung mit einem in den Figuren nicht dargestellten Schließer
bringbar.
Zwischen einem gelenkseitigen Endabschnitt 7 des Rollenarms
2 und dem freien Endabschnitt 5 desselben ist ein Übergangsabschnitt
8 ausgebildet. Im Verlauf des Übergangsabschnitts 8 des Rollenarms
2 vergrößert sich der Querschnitt des Rollenarms 2 von einem rechteckförmigen
Querschnitt, den der Rollenarm 2 im Bereich seines gelenkseitigen
Endabschnitts 7 aufweist, allmählich auf einen etwa kreisförmigen Querschnitt,
den der Rollenarm 2 am Beginn seines freien Endabschnitts 5 aufweist.
Die Vergrößerung des Querschnitts ist graduell gestaltet, wobei die Querschnittsvergrößerung
auf beiden Längsseiten des rechteckförmigen Querschnitts des gelenkseitigen Endabschnitts
7 des Rollenarms 2 vorgenommen wird. Der Durchmesser des etwa
kreisförmigen Querschnitts am Beginn des freien Endabschnitts 5 des Rollenarms
2 entspricht etwa der Längsseite des rechteckförmigen Querschnitts im Bereich
des gelenkseitigen Endabschnitts 7 des Rollenarms 2. Die Querschnittsvergrößerung
im Übergangsabschnitt 8 des Rollenarms 2 verhilft dazu, den Verschleiß
der Knüpferzunge 1, der sich aufgrund der auf die Rolle 6 im Betrieb
ausgeübten Biegebeanspruchung ergibt, zu reduzieren. Auch der aufgrund von Reibung
auftretende Verschleiß wird reduziert.
Des weiteren ist die vorstehend geschilderte Knüpferzunge
1 – wie sich aus den 1 bis
3 ergibt – im dargestellten Ausführungsbeispiel
auf einer Seite des Übergangsabschnitts 8 mit einem Anschlag
9 versehen, der sich bis in den gelenkseitigen Endabschnitt 7
erstreckt und am gelenknahen Rand 10 der Knüpferzunge 1 bzw. des
Übergangsabschnitts 8 angeordnet ist. Der Anschlag 9 dient dazu,
zu verhindern, dass die Knüpferzunge 1 mit ihrem Rollenarm 2 hoch
über das in den Figuren nicht dargestellte Schließerblech schwenkt, so dass keine
Fehlbindungen mehr entstehen.
Der Anschlag 9 weist eine Anschlagfläche 11 auf,
die so orientiert ist, dass im Augenblick des Anschlags eine flächige Anlage zwischen
der Anschlagfläche 11 des Anschlags 9 einerseits und einem Anschlagabschnitt
des Knüpfers andererseits entsteht. Auch hierdurch wird der Verschleiß erheblich
reduziert.