| Dokumentenidentifikation |
DE10312407A1 07.10.2004 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen mit Abfallmaterial insbesondere mit Sekundärbrennstoff |
| Anmelder |
Tews, Rolf, 33142 Büren, DE |
| Erfinder |
Tews, Rolf, 33142 Büren, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Maxton Langmaack & Partner, 50968 Köln |
| DE-Anmeldedatum |
20.03.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10312407 |
| Offenlegungstag |
07.10.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
07.10.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
F23K 1/00
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| IPC-Nebenklasse |
B02C 13/04
B02C 13/286
B65G 53/06
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| Zusammenfassung |
Dargestellt und beschrieben sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen mit Abfallmaterial, insbesondere Sekundärbrennstoff, sowie ein damit hergestellter Brennstoff, um eine bessere Handhabung insbesondere des Sekundärbrennstoffs zu erreichen und mit möglichst geringem Aufwand ein einsatzfähiges Produkt herzustellen, welches verbessert in einen Brennraum eingebracht wird, um insbesondere Verstopfungen in der zum Kessel führenden Förderleitung zuverlässig zu vermeiden, mit den folgenden Schritten: - Zerkleinerung des Abfallmaterials in einem Zerkleinerungsaggregat; - Austrag des zerkleinerten Abfallmaterials aus dem Zerkleinerungsaggregat im wesentlichen unmittelbar vor der Aufgabe in den Brennkessel mittels einer in der Austragungsvorrichtung angeordneten Fördervorrichtung auf eine pneumatische Fördereinrichtung hin und - Förderung des Abfallmaterials mittels einer pneumatischen Fördereinrichtung in den Brennraum.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Beschickung
von industriellen Feuerungsanlagen, insbesondere Kraftwerkskesseln und Drehrohröfen,
mit Abfallmaterial, insbesondere mit Sekundärbrennstoff, sowie einen damit hergestellten
Brennstoff.
Insbesondere beim Einsatz von Sekundärbrennstoffen aus Abfällen und/oder
Abfallgemischen ist bei der Verwendung in Kraftwerkskesseln die Form und Oberfläche
des Materials von erheblicher Bedeutung. Dabei stellt sich bis heute insbesondere
das unzureichende Ausbrandverhalten der festen Sekundärbrennstoffe als problematisch
dar. Bei zu fester Konsistenz bzw. zu großen Abfallstücken findet eine unvollständige
Verbrennung statt, so daß z.Z. noch immer erhebliche Mengen unverbrannten Materials
in die Kesselschlacke gelangen. Das wiederum führt zu erschwerten Bedingungen bei
der Entsorgung solcher Aschen, bzw. der Verwertung der Schlacken.
Sekundärbrennstoffe werden neben ihrer Verwendung in Kraftwerkskesseln
seit längerem auch bei der Zement- und Kalkherstellung als Substitutionsbrennstoff
eingesetzt. Auch hier ist jedoch eine vollständige Verbrennung von erheblicher Wichtigkeit,
da insbesondere das fertige Produkt Zement keine unvollständig verbrannte Rückstände
erlaubt, die, nicht zuletzt aufgrund einer möglichen Braunfärbung des Klinkers,
das jeweilige Produkt unbrauchbar machen würden.
Die Substitutionsrate des Sekundärbrennstoffs beträgt bei Braunkohlekraftwerken
bis zu 25%, bei der Zement- und Kalkherstellung reicht sie sogar bis zu 50% der
Menge des ursprünglichen Primär- oder Regelbrennstoffs.
Bei der Herstellung von Sekundärbrennstoffen ist bereits versucht
worden, Abfallprodukte nach erfolgter Zerkleinerung einer Formgebung zu unterwerfen,
um den Bennstoff besser transportieren zu können. Aus DE
196 39 330 C1 sind ein Verfahren und eine Einrichtung zur Herstellung eines
Ersatzbrennstoffs aus Abfällen bekannt, bei denen ein Abfallmaterial zunächst fein
zerkleinert und anschließend mittels einer Ringmatrize und Preßorganen in loses
und im wesentlichen scheibenförmiges Stückgut gestanzt wird. Auch ist es bereits
bekannt, zerkleinertes Abfallmaterial zu pelletieren.
In jedem Fall führt eine Zwischenlagerung und der Transport des vorbehandelten
Abfallmaterials zu einer Beeinflussung seiner physikalischen Eigenschaften. So kann
beispielsweise vom Abfallmaterial aufgenommene Feuchtigkeit dazu führen, daß durch
Anbackungen in den Förderaggregaten Probleme beim Zuführen des Produkts in den eigentlichen
Kesselraum auftreten. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Förderschnecken.
Denn bei einem Transport mittels Förderschnecken kommt es zu Verhakelungen des Sekundärbrennstoffs
untereinander, so daß hier nicht nur die Gefahr von Verstopfung besteht, sondern
insbesondere sich größere Einheiten Sekundärbrennstoffs bilden, welche nach Eindüsung
über eine Lanze o.ä. in einen Brennraum nicht vollständig abbrennen.
Zudem wird durch eine Lagerung und unter dem zusätzlichen Einfluß
von verschiedenen Umgebungs- und Stoffparametern, insbesondere durch Feuchtigkeit,
die aus der Umgebungsluft aufgenommen wird, und durch das Eigengewicht des Sekundärbrennstoffs
die Oberfläche des zerkleinerten Materials vermindert, wodurch neben dem Transport
auch das Brennverhalten negativ beeinflußt wird. Um eine problemlose Verbrennung
von Sekundärbrennstoffen zu erzielen, müssen sich diese in den ersten Sekunden nach
Eingabe derselben in den Brennraum vollständig abbrennen.
Nachteilig am Stand der Technik ist also, daß einerseits zwei einzelne
hintereinander stattfindende Verfahrensschritte zur Erzeugung eines brauchbaren
Ersatzbrennstoffs notwendig sind, da das Abfallmaterial zunächst zerkleinert und
dann einer Formgebung wie beispielsweise Pelletierung unterzogen werden muß, und
andererseits das vorbehandelte Abfallmaterial aufwendig gelagert und transportiert
werden muß. Unzureichend aufgeschlossenes Material ist als Sekundärbrennstoff wirtschaftlich
nicht verwertbar.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das eingangs genannte
Verfahren und die entsprechende Vorrichtung zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen
mit Abfallmaterialien, insbesondere mit Sekundärbrennstoff, so auszugestalten und
weiterzubilden, daß eine bessere Handhabung und letztendlich vollständige Verbrennung
des Abfallmaterials, insbesondere Sekundärbrennstoffs, erreicht wird. Dabei soll
mit möglichst geringem Aufwand ein einsatzfähiges Produkt hergestellt werden. Zusätzlich
ist ein verbessertes Einbringen des Materials erwünscht, um insbesondere Verstopfungen
in der zum Kessel führenden Förderleitung zuverlässig zu vermeiden und eine vollständige
Verbrennung des Sekundärbrennstoffs zu erreichen. Eine entsprechende Vorrichtung
sollte zudem preisgünstig sein und klein bauen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren gelöst, umfassend
die folgenden Schritte:
- – Zerkleinerung des Abfallmaterials in einem Zerkleinerungsaggregat;
- – Austrag des zerkleinerten Abfallmaterials aus dem Zerkleinerungsaggregat
im wesentlichen unmittelbar vor der Aufgabe in den Brennkessel mittels einer in
der Austragungsvorrichtung angeordneten Fördervorrichtung auf eine pneumatische
Fördereinrichtung hin; und – Förderung des Abfallmaterials mittels der pneumatischen
Fördereinrichtung in den Brennraum.
Der vorzugsweise als Abfallmaterial eingesetzte feste Sekundärbrennstoff
ist metall- und störstoffentfrachtet, wurde gesichtet, anschließend vor- und in
aller Regel auch nachzerkleinert und gegebenenfalls pelletiert. Der Sekundärbrennstoff
besteht zum überwiegenden Teil aus zerkleinertem Kunststoff in Form von Folien,
Formgegenständen wie Flaschen o.ä. Er kann auch Anteile an Textilien, insbesondere
Schnüre etc., sowie Papiere aufweisen. Er enthält insbesondere nicht Biomüll und
sonstige flüssige oder ähnliche Bestandteile, sowie Glas und Metalle. Das Material
kann dabei dem Brennraum allein, oder aber auch zusammen mit beispielsweise Kohle,
Sekundärluft etc. zugeführt werden.
Das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung erspart die abschließende
Zerkleinerung bzw. Formgebung mittels Pelletierung bei der Sekundärbrennstoffproduktion,
wie dies beim Stand der Technik, beispielsweise von dem aus DE
196 39 330 C1 bekannten Verfahren, erforderlich war, sowie eine Lagerung/Silierung
des Sekundärbrennstoffs. Durch die unmittelbar nach Erzeugung des zerkleinerten
Abfallmaterials erfolgende Austragung und Förderung desselben in den Brennraum wird
eine geschlossene Verfahrenskette erzielt, in welcher das zerkleinerte Abfallmaterial
nicht in Kontakt mit Feuchtigkeit gelangt und Verstopfungen der Vorrichtung sowie
Staubentwicklungen bei gleichzeitig besten Ausbrandergebnissen erzielt werden. Der
Anteil an unverbranntem Abfallmaterial in der Asche bei Verfeuerung desselben wird
drastisch herabgesetzt.
Die Austragungsvorrichtung umfaßt nicht nur eine Fördervorrichtung,
sondern im Sinne der Erfindung auch weitere Bauelemente, insbesondere einen Austragsschuh,
insbesondere Seitenaustragsschuh. Als Fördervorrichtung ist bevorzugt ein Schneckenförderer/Förderschnecke,
bevorzugt mit kurzer Förderstrecke, vorgesehen, wobei aber auch andere mögliche
Förderaggregate Anwendung finden können, wie Zahnradschleusen, Drehkolbengebläse
o. dgl. Durch die Vorsehung einer Fördervorrichtung wird sichergestellt, daß aus
dem Zerkleinerungsaggregat kommendes zerkleinertes Abfallmaterial sich nicht in
Ecken/Winkeln des Austragsschuhs ansammelt und es dort zu Verstopfungen kommt. Bevorzugt
beträgt dabei die Förderstrekke des Schneckenförderers nicht mehr als 2 m, weiter
bevorzugt nicht mehr als 1,50 m bzw. nicht mehr als 1 m.
Im wesentlichen unmittelbar ist der Austrag vor Aufgabe in den Brennkessel
im Sinne der vorliegenden Erfindung dann, wenn keinerlei Lagerung/Silierung zwischengeschaltet
ist, das zerkleinerte Abfallmaterial also über den gesamten Förderweg immer bewegt
wird. Zwischen dem Austrag aus dem Zerkleinerungsaggregat und der Aufgabe über die
pneumatische Fördereinrichtung in den Brennraum liegt vorzugsweise ein Zeitraum
von weniger als etwa 1 min., bevorzugt weniger als etwa 30 sec.
Hinsichtlich der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht die Lösung
der Aufgabe darin, daß diese ein Zerkleinerungsaggregat zur Zerkleinerung des Abfallmaterials,
eine Austragungsvorrichtung aufweist, in welcher eine Fördervorrichtung angeordnet
ist, die das zerkleinerte Abfallmaterial auf eine pneumatische Fördereinrichtung
hin austrägt, wobei das Zerkleinerungsaggregat im wesentlichen unmittelbar der pneumatischen
Fördereinrichtung vorgeschaltet ist, umfaßt.
Die erfindungsgemäße pneumatische Förderung ist optimal auf das zerkleinerte
und zerfaserte Brennstoffmaterial abgestimmt. Anstelle der üblicherweise eingesetzten
Förderaggregate wie Schneckenförderer, Zellenradschleusen, Drehkolbengebläse o.
dgl. wird mittels des mindestens einen unmittelbar hinter der Fördervorrichtung
der Austragungsvorrichtung des Zerkleinerungsaggregats angeordneten Gebläses, insbesondere
Saugzuggebläses/Saug-Druckgebläses, erreicht, daß durch die veränderte Oberflächen-
und Kornbeschaffenheit der verstärkten Verstopfungsneigung in der Förderleitung
zuverlässig begegnet wird. Die Ansaugleistung des Saug-Druckgebläses liegt bevorzugt
in einem Bereich von etwa 2.000 bis etwa 4.000 m3/h, weiter bevorzugt
etwa 2.500 bis etwa 3.500 m3/h, druckseitig liegt die Leistung vorzugsweise
in einem Bereich von etwa 1.300 bis etwa 3.300 m3/h, weiter bevorzugt
etwa 1.700 bis etwa 2.400 m3/h. Das Verhältnis der Leistung auf der Ansaugseite
zur Druckseite liegt in einem Bereich von etwa 1 bis 0,3 bis etwa 1 bis 0,85. Das
zerkleinerte Abfallmaterial wird mit einer Geschwindigkeit in einem Bereich von
etwa 20 bis 30 m/sec, bevorzugt etwa 20 bis etwa 25 m/sec, in den Brennraum, bevorzugt
über eine Lanze, aufgegeben. Hierdurch ist sichergestellt, daß dieses vollständig
innerhalb weniger Sekunden verbrennt. Der Ansaugstutzen der pneumatischen Fördereinrichtung
vor dem Gebläse weist einen etwa um 30 bis 50% größeren Durchmesser auf als der
nachfolgend dem Gebläse angeordnete Ausgleichsstutzen, wodurch eine optimale Förderleistung
erreicht wird.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist als Zerkleinerungsaggregat
eine Mühle vorgesehen, wobei die Mühle vorzugsweise eine schnellaufende Hammermühle
ist. Die Hammermühle ist vorzugsweise als Schlaghammermühle ausgebildet und weist
etwa 80 bis etwa 150 Hämmer auf, die bis zu vierfach wechselbar sein können. Das
dem Zerkleinerungsaggregat entnommene zerkleinerte Abfallmaterial weist einen geometrisch
ermittelten Durchmesser in einem Bereich von etwa 0,001 bis 25 mm, bevorzugt 0,01
bis 10 mm, auf. Es hat eine wattige Konsistenz. Die Hammermühle arbeitet mit einer
Drehzahl in einem Bereich von etwa 2.000 bis etwa 4.000 U/min, vorzugsweise in einem
Bereich von etwa 2.500 bis etwa 3.000 U/min. Derartig mit der Hammermühle zerkleinertes
Abfallmaterial, insbesondere Sekundärbrennstoff, wird in Verbindung mit der Vorsehung
einer pneumatischen Fördereinrichtung und der insgesamt sehr kurzen
Gesamtförderstrecke in der erfindungsgemäßen Vorrichtung so gut wie vollständig
nach Einblasen desselben in eine Brennkammer verbrannt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Austrag des Zerkleinerungsaggregats
als Seitenaustragsschuh ausgeführt. Dieser kann eine oder mehrere seitliche Austragsöffnungen
haben, wobei auch zwei gegenüberliegende Austragsöffnungen vorgesehen sein können.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß zwischen Zerkleinerungsaggregat
und Seitenaustragsschuh ein Lochblech angeordnet ist. Das Lochblech weist bevorzugt
regelmäßig verteilt angeordnete Rundlöcher auf, durch welche eine Aussiebung des
zerkleinerten Materials bis maximal etwa 25 mm, bevorzugt maximal 20 mm, erfolgt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die pneumatische
Fördereinrichtung hinter dem Gebläse ein in eine in den Kessel führende Förderleitung
mündendes Zuführungsrohr auf, welches mit der Förderleitung bevorzugt einen spitzen
Winkel bildet. Eine Beeinflussung des Verhältnisses von Förderluft und Brennstoff
läßt sich nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung bevorzugt dadurch realisieren,
daß das Zuführungsrohr in der Förderleitung axial verschiebbar ausgeführt ist. Die
Druckdifferenz (Anstieg) zwischen dem Ende des Zuführungsrohrs und unmittelbar vor
dem Brennraum liegt in einem Bereich von etwa 5 bis etwa 25 mbar, bevorzugt in einem
Bereich von etwa 6 bis etwa 15 mbar. Durch die axiale Verschiebbarkeit der Förderleitung
kann auf unterschiedliche Öfen bzw. Kraftwerke hin das Abbrennverhalten des Brennstoffs
optimal angepaßt werden. Insbesondere bei längeren Förderleitungen kann in der Förderleitung
ein weiteres Gebläse vorgesehen sein.
Der eigentlichen Vorrichtung vorgeschaltet ist zweckmäßigerweise eine
Aufgabevorrichtung, welche zur Gewährleistung einer dosierten Aufgabe bevorzugt
eine Dosierbandwaage und eine Förderschnecke aufweist. Der mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung hergestellte Brennstoff ist so gut aufgeschlossen, daß seine vollständige
Verbrennung zuverlässig gewährleistet werden kann.
Der erfindungsgemäße Brennstoff weist bevorzugt einen Trokkenrückstand
gemäß DIN EN 12 880 (S2) in einem Bereich von etwa 75 bis etwa 90 Gew.%, einen Wassergehalt
gemäß DIN EN 12 880 (S2) in einem Bereich von etwa 12 bis etwa 25 Gew.%, einen Aschegehalt
gemäß DIN 51 719 in einem Bereich von etwa 4 bis etwa 10 Gew.%, jeweils bezogen
auf die Gesamtmenge an Brennstoff, auf. Vorzugsweise weist der erfindungsgemäße
Brennstoff gemäß DIN 51 900 einen Brennwert in einem Bereich von etwa 21.000 bis
etwa 24.000 kJ/kg und einen Heizwert in einem Bereich von etwa 19.000 bis etwa 22.000
kJ/kg berechnet gemäß der Formel Hu = Ho × F.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert, ist jedoch auf die dort gezeigte Ausführungsform keineswegs beschränkt.
Die Figuren zeigen im einzelnen:
1: die erfindungsgemäße Vorrichtung in
schematischer Darstellung;
2: den Austrag des Zerkleinerungsaggregats
der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Querschnitt; und
3: den Austrag des Zerkleinerungsaggregats
der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Längsschnitt entlang der Linie III –
III in 2.
In dem in 1 schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiel weist eine Aufgabevorrichtung 1 eine Dosierbandwaage
2 und eine Förderschnecke 3 auf. Über diese Aufgabevorrichtung
1 wird das gegebenenfalls vorzerkleinerte Abfallmaterial einem Zerkleinerungsaggregat,
im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiels einer Mühle
4, bevorzugt einer schnellaufenden Schlaghammermühle, zugeführt. Darin
wird das zugeführte Material auf eine definierte Korngröße (geometrisch ermittelter
Durchmesser des Abfallmaterials) und Oberflächenbeschaffenheit zerkleinert. Die
Aufgabe des Abfallprodukts auf die Mühle 4 erfolgt in loser Schüttung von
oben. Der Austrag unterhalb der Mühle 4 ist als Seitenaustragsschuh
5 ausgeführt, der in den 2 und 3
weiter unten näher beschrieben wird. Aus dem Seitenaustragsschuh 5 wird
das zerkleinerte Material über eine in diesem angeordnete Fördervorrichtung, insbesondere
einen Schneckenförderer 14, auf die pneumatische Fördereinrichtung
15 hintransportiert, die insbesondere ein Saugzuggebläse 6 aufweist.
In der Mühle 4 bekommt das zugeführte Material durch die
Zerkleinerungswirkung eine faserige, wattige Konsistenz mit großer Oberfläche. Dieser
Brennstoff läßt sich mittels des dem Seitenaustragsschuh 5 nachgeschalteten
Saugzuggebläses 6 und der Förderschnecke 14 vollständig aus dem
Seitenaustragsschuh 5 entnehmen und pneumatisch dem nicht dargestellten
Feuerungsraum/Brennraum zuführen. Dies geschieht in vorteilhafter Weiterbildung
der Erfindung über ein Zuführungsrohr 7, welches in eine in den Brennraum
führende Förderleitung 8 mündet.
Das Zuführungsrohr 7 ist bevorzugt in einem nicht näher bezeichneten
Aufnahmerohr der Förderleitung 8 axial frei verschiebbar, so daß ein optimaler
Kamineffekt am Ende des Zuführungsrohrs 7 eingestellt werden kann. Der
Kamineffekt entsteht in Abhängigkeit von der Position des Endes des Zuführungsrohrs
7 im Querschnitt der Förderleitung 8 und verhindert zuverlässig
Verstopfungen in der Förderleitung B.
Bei längeren Förderwegen kann die Förderleitung 8 an ihrer
dem Kessel abgewandten Seite über ein weiteres Gebläse 9 mit Förderluft
beaufschlagt werden. Die Förderluft strömt an dem Ende des im spitzen
Winkel angebrachten Zuführungsrohrs 7 vorbei und nimmt das kesselfertige
Material mit. Diese Ausgestaltung erlaubt eine sehr genaue Dosierung der Förderluft,
deren Menge sich mit der Förderluft des zugeführten Primärbrennstoffs auf ein optimales
Niveau einregeln läßt.
Die 2 und 3
zeigen schließlich den zuvor genannten Seitenaustragsschuh 5 in detaillierter
Darstellung. Der Seitenaustragsschuh 5 hat durch innen liegende, geneigt
angeordnete Bleche 10 eine Trichterform und weist eine einzige seitliche
Auslaßöffnung 11 auf. Die Bemessung des Seitenaustragsschuhs
5 richtet sich nach der Art des Abfallmaterials und der Feuerungsanlage.
Durch eine derartige Ausbildung wird in Verbindung mit der Förderschnecke
14 sichergestellt, daß kein Material im Schuh 5 verbleibt und
so gegebenenfalls zu Verstopfungen führt.
Zwischen Mühle 4 und Seitenaustragsschuh 5 ist ein
Lochblech 12, vorzugsweise mit Rundlöchern 13, angeordnet. Das
Lochblech 12 ist dabei, wie in 2 ersichtlich,
der äußeren Form der Mühle angepaßt. Es weist Löcher mit einem Durchmesser von beispielsweise
16 mm auf. Es versteht sich, daß dabei die Abmessungen der Öffnungen (Durchmesser
oder Kantenlänge) der für den jeweiligen Einsatzzweck des Sekundärbrennstoffs gewählten
oberen Korngröße entsprechen.
Das so ausreichend aufgeschlossene Abfallmaterial wird durch das Lochblech
12 ausgetragen, über die Förderschnecke 14 zur pneumatischen Fördereinrichtung
15 und pneumatisch dem Feuerungsraum zugeführt. Aufgrund der Saugwirkung
und des sehr leichten Brennstoffs kommt es in der dahinter befindlichen Förderleitung
7 bzw. 8 nicht zu Verstopfungen. Des weiteren wird durch die kurze
und geschlossene Förderstrecke der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Staubentwicklung
vermieden.
Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, welche in situ
einen konditionierten Brennstoff erzeugt, der gegenüber an einem anderen Ort hergestellten,
gelagerten und zur Feuerung transportierten Sekundärbrennstoff deutlich verbesserte
Ausbrandeigenschaften aufweist. Die Vorrichtung ist äußerst kompakt aufgebaut und
läßt sich daher für den jeweiligen Einsatzzweck optimal konfektionieren.
Ohne vorherige Behandlung findet eine vollständige Verbrennung statt,
so daß bei der Kraftwerksverbrennung der Anteil unverbrannten Materials in der Kesselschlacke
minimiert und die Entsorgung solcher Aschen, bzw. die Verwertung der Schlacken erleichtert
wird. Bei der Zementherstellung läßt sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ein optimales Temperaturprofil im Drehrohrofen einstellen.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen, insbesondere
Kraftwerkskesseln oder Drehrohröfen, mit Abfallmaterial, insbesondere mit Sekundärbrennstoff,
gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
– Zerkleinerung des Abfallmaterials in einem Zerkleinerungsaggregat;
– Austrag des zerkleinerten Abfallmaterials aus dem Zerkleinerungsaggregat
im wesentlichen unmittelbar vor der Aufgabe in den Brennkessel mittels einer in
der Austragungsvorrichtung angeordneten Fördervorrichtung auf eine pneumatische
Fördereinrichtung hin; und
– Förderung des Abfallmaterials mittels der pneumatischen Fördereinrichtung
in den Brennraum.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zerkleinerungsaggregat
so auf das Abfallmaterial abgestimmt ist, daß das Abfallmaterial nach der Zerkleinerung
eine faserige Konsistenz mit großer Oberfläche aufweist.
- Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fördereinrichtung eine mit Luft beaufschlagbare Förderleitung aufweist und
so ausgebildet ist, daß das Abfallmaterial durch Saugwirkung über die Förderleitung
dosiert dem Brennraum zugeführt wird.
- Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Abfallmaterial dem Zerkleinerungsaggregat über eine Dosiervorrichtung dosiert
zugeführt wird.
- Vorrichtung zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen, insbesondere
von Kraftwerkskesseln oder Drehrohröfen, mit Abfallmaterial, insbesondere mit Sekundärbrennstoff,
umfassend ein Zerkleinerungsaggregat (4) zur Zerkleinerung des Abfallmaterials,
eine Austragungsvorrichtung, in welcher eine Fördervorrichtung (14) angeordnet
ist, die das zerkleinerte Abfallmaterial auf eine pneumatische Fördereinrichtung
(15) hin austrägt, wobei das Zerkleinerungsaggregat (4) im wesentlichen
unmittelbar der pneumatischen Fördereinrichtung (15) vorgeschaltet ist.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Zerkleinerungsaggregat
eine Mühle (4) vorgesehen ist.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mühle
(4) eine schnellaufende Hammermühle ist.
- Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Austragsvorrichtung einen Seitenaustragsschuh (5) aufweist.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenaustragsschuh
(5) gegenüberliegende Austragsöffnungen (11) aufweist.
- Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Zerkleinerungsaggregat (4) und dem Seitenaustragsschuh
(5) der Austragungsvorrichtung ein Lochblech (12) angeordnet ist.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Lochblech
(12) regelmäßig verteilt angeordnete Rundlöcher (13) aufweist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die pneumatische Fördereinrichtung (15) mindestens ein unmittelbar
hinter der Fördervorrichtung (14) der Austragungsvorrichtung angeordnetes
Gebläse (6), insbesondere ein Saugzuggebläse, umfaßt.
- Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die pneumatische Fördereinrichtung (15) hinter dem Gebläse (6)
ein in eine in den Kessel führende Förderleitung (8) mündendes Zuführungsrohr
(7) umfaßt.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Zuführungsrohr
(7) mit der Förderleitung (8) einen spitzen Winkel bildet.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zuführungsrohr (7) in der Förderleitung (8) axial verschiebbar
ausgeführt ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Förderleitung (8) ein weiteres Gebläse (9) vorgesehen
ist.
- Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Zerkleinerungsaggregat (4) eine Aufgabevorrichtung (1)
vorgeschaltet ist.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufgabevorrichtung
(1) eine Dosierbandwaage (2) aufweist.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufgabevorrichtung (1) eine Förderschnecke (3) aufweist.
- Brennstoff, hergestellt mit der Vorrichtung nach einem der Ansprüche
5 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Brennstoff vor dem dosierten Einbringen
in den Brennraum zerkleinert und/oder konditioniert worden ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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