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Dokumentenidentifikation DE10312407A1 07.10.2004
Titel Verfahren und Vorrichtung zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen mit Abfallmaterial insbesondere mit Sekundärbrennstoff
Anmelder Tews, Rolf, 33142 Büren, DE
Erfinder Tews, Rolf, 33142 Büren, DE
Vertreter Patentanwälte Maxton Langmaack & Partner, 50968 Köln
DE-Anmeldedatum 20.03.2003
DE-Aktenzeichen 10312407
Offenlegungstag 07.10.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 07.10.2004
IPC-Hauptklasse F23K 1/00
IPC-Nebenklasse B02C 13/04   B02C 13/286   B65G 53/06   
Zusammenfassung Dargestellt und beschrieben sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen mit Abfallmaterial, insbesondere Sekundärbrennstoff, sowie ein damit hergestellter Brennstoff, um eine bessere Handhabung insbesondere des Sekundärbrennstoffs zu erreichen und mit möglichst geringem Aufwand ein einsatzfähiges Produkt herzustellen, welches verbessert in einen Brennraum eingebracht wird, um insbesondere Verstopfungen in der zum Kessel führenden Förderleitung zuverlässig zu vermeiden, mit den folgenden Schritten:
- Zerkleinerung des Abfallmaterials in einem Zerkleinerungsaggregat;
- Austrag des zerkleinerten Abfallmaterials aus dem Zerkleinerungsaggregat im wesentlichen unmittelbar vor der Aufgabe in den Brennkessel mittels einer in der Austragungsvorrichtung angeordneten Fördervorrichtung auf eine pneumatische Fördereinrichtung hin und
- Förderung des Abfallmaterials mittels einer pneumatischen Fördereinrichtung in den Brennraum.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen, insbesondere Kraftwerkskesseln und Drehrohröfen, mit Abfallmaterial, insbesondere mit Sekundärbrennstoff, sowie einen damit hergestellten Brennstoff.

Insbesondere beim Einsatz von Sekundärbrennstoffen aus Abfällen und/oder Abfallgemischen ist bei der Verwendung in Kraftwerkskesseln die Form und Oberfläche des Materials von erheblicher Bedeutung. Dabei stellt sich bis heute insbesondere das unzureichende Ausbrandverhalten der festen Sekundärbrennstoffe als problematisch dar. Bei zu fester Konsistenz bzw. zu großen Abfallstücken findet eine unvollständige Verbrennung statt, so daß z.Z. noch immer erhebliche Mengen unverbrannten Materials in die Kesselschlacke gelangen. Das wiederum führt zu erschwerten Bedingungen bei der Entsorgung solcher Aschen, bzw. der Verwertung der Schlacken.

Sekundärbrennstoffe werden neben ihrer Verwendung in Kraftwerkskesseln seit längerem auch bei der Zement- und Kalkherstellung als Substitutionsbrennstoff eingesetzt. Auch hier ist jedoch eine vollständige Verbrennung von erheblicher Wichtigkeit, da insbesondere das fertige Produkt Zement keine unvollständig verbrannte Rückstände erlaubt, die, nicht zuletzt aufgrund einer möglichen Braunfärbung des Klinkers, das jeweilige Produkt unbrauchbar machen würden.

Die Substitutionsrate des Sekundärbrennstoffs beträgt bei Braunkohlekraftwerken bis zu 25%, bei der Zement- und Kalkherstellung reicht sie sogar bis zu 50% der Menge des ursprünglichen Primär- oder Regelbrennstoffs.

Bei der Herstellung von Sekundärbrennstoffen ist bereits versucht worden, Abfallprodukte nach erfolgter Zerkleinerung einer Formgebung zu unterwerfen, um den Bennstoff besser transportieren zu können. Aus DE 196 39 330 C1 sind ein Verfahren und eine Einrichtung zur Herstellung eines Ersatzbrennstoffs aus Abfällen bekannt, bei denen ein Abfallmaterial zunächst fein zerkleinert und anschließend mittels einer Ringmatrize und Preßorganen in loses und im wesentlichen scheibenförmiges Stückgut gestanzt wird. Auch ist es bereits bekannt, zerkleinertes Abfallmaterial zu pelletieren.

In jedem Fall führt eine Zwischenlagerung und der Transport des vorbehandelten Abfallmaterials zu einer Beeinflussung seiner physikalischen Eigenschaften. So kann beispielsweise vom Abfallmaterial aufgenommene Feuchtigkeit dazu führen, daß durch Anbackungen in den Förderaggregaten Probleme beim Zuführen des Produkts in den eigentlichen Kesselraum auftreten. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Förderschnecken. Denn bei einem Transport mittels Förderschnecken kommt es zu Verhakelungen des Sekundärbrennstoffs untereinander, so daß hier nicht nur die Gefahr von Verstopfung besteht, sondern insbesondere sich größere Einheiten Sekundärbrennstoffs bilden, welche nach Eindüsung über eine Lanze o.ä. in einen Brennraum nicht vollständig abbrennen.

Zudem wird durch eine Lagerung und unter dem zusätzlichen Einfluß von verschiedenen Umgebungs- und Stoffparametern, insbesondere durch Feuchtigkeit, die aus der Umgebungsluft aufgenommen wird, und durch das Eigengewicht des Sekundärbrennstoffs die Oberfläche des zerkleinerten Materials vermindert, wodurch neben dem Transport auch das Brennverhalten negativ beeinflußt wird. Um eine problemlose Verbrennung von Sekundärbrennstoffen zu erzielen, müssen sich diese in den ersten Sekunden nach Eingabe derselben in den Brennraum vollständig abbrennen.

Nachteilig am Stand der Technik ist also, daß einerseits zwei einzelne hintereinander stattfindende Verfahrensschritte zur Erzeugung eines brauchbaren Ersatzbrennstoffs notwendig sind, da das Abfallmaterial zunächst zerkleinert und dann einer Formgebung wie beispielsweise Pelletierung unterzogen werden muß, und andererseits das vorbehandelte Abfallmaterial aufwendig gelagert und transportiert werden muß. Unzureichend aufgeschlossenes Material ist als Sekundärbrennstoff wirtschaftlich nicht verwertbar.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das eingangs genannte Verfahren und die entsprechende Vorrichtung zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen mit Abfallmaterialien, insbesondere mit Sekundärbrennstoff, so auszugestalten und weiterzubilden, daß eine bessere Handhabung und letztendlich vollständige Verbrennung des Abfallmaterials, insbesondere Sekundärbrennstoffs, erreicht wird. Dabei soll mit möglichst geringem Aufwand ein einsatzfähiges Produkt hergestellt werden. Zusätzlich ist ein verbessertes Einbringen des Materials erwünscht, um insbesondere Verstopfungen in der zum Kessel führenden Förderleitung zuverlässig zu vermeiden und eine vollständige Verbrennung des Sekundärbrennstoffs zu erreichen. Eine entsprechende Vorrichtung sollte zudem preisgünstig sein und klein bauen.

Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren gelöst, umfassend die folgenden Schritte:

  • – Zerkleinerung des Abfallmaterials in einem Zerkleinerungsaggregat;
  • – Austrag des zerkleinerten Abfallmaterials aus dem Zerkleinerungsaggregat im wesentlichen unmittelbar vor der Aufgabe in den Brennkessel mittels einer in der Austragungsvorrichtung angeordneten Fördervorrichtung auf eine pneumatische Fördereinrichtung hin; und – Förderung des Abfallmaterials mittels der pneumatischen Fördereinrichtung in den Brennraum.

Der vorzugsweise als Abfallmaterial eingesetzte feste Sekundärbrennstoff ist metall- und störstoffentfrachtet, wurde gesichtet, anschließend vor- und in aller Regel auch nachzerkleinert und gegebenenfalls pelletiert. Der Sekundärbrennstoff besteht zum überwiegenden Teil aus zerkleinertem Kunststoff in Form von Folien, Formgegenständen wie Flaschen o.ä. Er kann auch Anteile an Textilien, insbesondere Schnüre etc., sowie Papiere aufweisen. Er enthält insbesondere nicht Biomüll und sonstige flüssige oder ähnliche Bestandteile, sowie Glas und Metalle. Das Material kann dabei dem Brennraum allein, oder aber auch zusammen mit beispielsweise Kohle, Sekundärluft etc. zugeführt werden.

Das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung erspart die abschließende Zerkleinerung bzw. Formgebung mittels Pelletierung bei der Sekundärbrennstoffproduktion, wie dies beim Stand der Technik, beispielsweise von dem aus DE 196 39 330 C1 bekannten Verfahren, erforderlich war, sowie eine Lagerung/Silierung des Sekundärbrennstoffs. Durch die unmittelbar nach Erzeugung des zerkleinerten Abfallmaterials erfolgende Austragung und Förderung desselben in den Brennraum wird eine geschlossene Verfahrenskette erzielt, in welcher das zerkleinerte Abfallmaterial nicht in Kontakt mit Feuchtigkeit gelangt und Verstopfungen der Vorrichtung sowie Staubentwicklungen bei gleichzeitig besten Ausbrandergebnissen erzielt werden. Der Anteil an unverbranntem Abfallmaterial in der Asche bei Verfeuerung desselben wird drastisch herabgesetzt.

Die Austragungsvorrichtung umfaßt nicht nur eine Fördervorrichtung, sondern im Sinne der Erfindung auch weitere Bauelemente, insbesondere einen Austragsschuh, insbesondere Seitenaustragsschuh. Als Fördervorrichtung ist bevorzugt ein Schneckenförderer/Förderschnecke, bevorzugt mit kurzer Förderstrecke, vorgesehen, wobei aber auch andere mögliche Förderaggregate Anwendung finden können, wie Zahnradschleusen, Drehkolbengebläse o. dgl. Durch die Vorsehung einer Fördervorrichtung wird sichergestellt, daß aus dem Zerkleinerungsaggregat kommendes zerkleinertes Abfallmaterial sich nicht in Ecken/Winkeln des Austragsschuhs ansammelt und es dort zu Verstopfungen kommt. Bevorzugt beträgt dabei die Förderstrekke des Schneckenförderers nicht mehr als 2 m, weiter bevorzugt nicht mehr als 1,50 m bzw. nicht mehr als 1 m.

Im wesentlichen unmittelbar ist der Austrag vor Aufgabe in den Brennkessel im Sinne der vorliegenden Erfindung dann, wenn keinerlei Lagerung/Silierung zwischengeschaltet ist, das zerkleinerte Abfallmaterial also über den gesamten Förderweg immer bewegt wird. Zwischen dem Austrag aus dem Zerkleinerungsaggregat und der Aufgabe über die pneumatische Fördereinrichtung in den Brennraum liegt vorzugsweise ein Zeitraum von weniger als etwa 1 min., bevorzugt weniger als etwa 30 sec.

Hinsichtlich der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht die Lösung der Aufgabe darin, daß diese ein Zerkleinerungsaggregat zur Zerkleinerung des Abfallmaterials, eine Austragungsvorrichtung aufweist, in welcher eine Fördervorrichtung angeordnet ist, die das zerkleinerte Abfallmaterial auf eine pneumatische Fördereinrichtung hin austrägt, wobei das Zerkleinerungsaggregat im wesentlichen unmittelbar der pneumatischen Fördereinrichtung vorgeschaltet ist, umfaßt.

Die erfindungsgemäße pneumatische Förderung ist optimal auf das zerkleinerte und zerfaserte Brennstoffmaterial abgestimmt. Anstelle der üblicherweise eingesetzten Förderaggregate wie Schneckenförderer, Zellenradschleusen, Drehkolbengebläse o. dgl. wird mittels des mindestens einen unmittelbar hinter der Fördervorrichtung der Austragungsvorrichtung des Zerkleinerungsaggregats angeordneten Gebläses, insbesondere Saugzuggebläses/Saug-Druckgebläses, erreicht, daß durch die veränderte Oberflächen- und Kornbeschaffenheit der verstärkten Verstopfungsneigung in der Förderleitung zuverlässig begegnet wird. Die Ansaugleistung des Saug-Druckgebläses liegt bevorzugt in einem Bereich von etwa 2.000 bis etwa 4.000 m3/h, weiter bevorzugt etwa 2.500 bis etwa 3.500 m3/h, druckseitig liegt die Leistung vorzugsweise in einem Bereich von etwa 1.300 bis etwa 3.300 m3/h, weiter bevorzugt etwa 1.700 bis etwa 2.400 m3/h. Das Verhältnis der Leistung auf der Ansaugseite zur Druckseite liegt in einem Bereich von etwa 1 bis 0,3 bis etwa 1 bis 0,85. Das zerkleinerte Abfallmaterial wird mit einer Geschwindigkeit in einem Bereich von etwa 20 bis 30 m/sec, bevorzugt etwa 20 bis etwa 25 m/sec, in den Brennraum, bevorzugt über eine Lanze, aufgegeben. Hierdurch ist sichergestellt, daß dieses vollständig innerhalb weniger Sekunden verbrennt. Der Ansaugstutzen der pneumatischen Fördereinrichtung vor dem Gebläse weist einen etwa um 30 bis 50% größeren Durchmesser auf als der nachfolgend dem Gebläse angeordnete Ausgleichsstutzen, wodurch eine optimale Förderleistung erreicht wird.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist als Zerkleinerungsaggregat eine Mühle vorgesehen, wobei die Mühle vorzugsweise eine schnellaufende Hammermühle ist. Die Hammermühle ist vorzugsweise als Schlaghammermühle ausgebildet und weist etwa 80 bis etwa 150 Hämmer auf, die bis zu vierfach wechselbar sein können. Das dem Zerkleinerungsaggregat entnommene zerkleinerte Abfallmaterial weist einen geometrisch ermittelten Durchmesser in einem Bereich von etwa 0,001 bis 25 mm, bevorzugt 0,01 bis 10 mm, auf. Es hat eine wattige Konsistenz. Die Hammermühle arbeitet mit einer Drehzahl in einem Bereich von etwa 2.000 bis etwa 4.000 U/min, vorzugsweise in einem Bereich von etwa 2.500 bis etwa 3.000 U/min. Derartig mit der Hammermühle zerkleinertes Abfallmaterial, insbesondere Sekundärbrennstoff, wird in Verbindung mit der Vorsehung einer pneumatischen Fördereinrichtung und der insgesamt sehr kurzen Gesamtförderstrecke in der erfindungsgemäßen Vorrichtung so gut wie vollständig nach Einblasen desselben in eine Brennkammer verbrannt.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Austrag des Zerkleinerungsaggregats als Seitenaustragsschuh ausgeführt. Dieser kann eine oder mehrere seitliche Austragsöffnungen haben, wobei auch zwei gegenüberliegende Austragsöffnungen vorgesehen sein können.

Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß zwischen Zerkleinerungsaggregat und Seitenaustragsschuh ein Lochblech angeordnet ist. Das Lochblech weist bevorzugt regelmäßig verteilt angeordnete Rundlöcher auf, durch welche eine Aussiebung des zerkleinerten Materials bis maximal etwa 25 mm, bevorzugt maximal 20 mm, erfolgt.

Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die pneumatische Fördereinrichtung hinter dem Gebläse ein in eine in den Kessel führende Förderleitung mündendes Zuführungsrohr auf, welches mit der Förderleitung bevorzugt einen spitzen Winkel bildet. Eine Beeinflussung des Verhältnisses von Förderluft und Brennstoff läßt sich nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung bevorzugt dadurch realisieren, daß das Zuführungsrohr in der Förderleitung axial verschiebbar ausgeführt ist. Die Druckdifferenz (Anstieg) zwischen dem Ende des Zuführungsrohrs und unmittelbar vor dem Brennraum liegt in einem Bereich von etwa 5 bis etwa 25 mbar, bevorzugt in einem Bereich von etwa 6 bis etwa 15 mbar. Durch die axiale Verschiebbarkeit der Förderleitung kann auf unterschiedliche Öfen bzw. Kraftwerke hin das Abbrennverhalten des Brennstoffs optimal angepaßt werden. Insbesondere bei längeren Förderleitungen kann in der Förderleitung ein weiteres Gebläse vorgesehen sein.

Der eigentlichen Vorrichtung vorgeschaltet ist zweckmäßigerweise eine Aufgabevorrichtung, welche zur Gewährleistung einer dosierten Aufgabe bevorzugt eine Dosierbandwaage und eine Förderschnecke aufweist. Der mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung hergestellte Brennstoff ist so gut aufgeschlossen, daß seine vollständige Verbrennung zuverlässig gewährleistet werden kann.

Der erfindungsgemäße Brennstoff weist bevorzugt einen Trokkenrückstand gemäß DIN EN 12 880 (S2) in einem Bereich von etwa 75 bis etwa 90 Gew.%, einen Wassergehalt gemäß DIN EN 12 880 (S2) in einem Bereich von etwa 12 bis etwa 25 Gew.%, einen Aschegehalt gemäß DIN 51 719 in einem Bereich von etwa 4 bis etwa 10 Gew.%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge an Brennstoff, auf. Vorzugsweise weist der erfindungsgemäße Brennstoff gemäß DIN 51 900 einen Brennwert in einem Bereich von etwa 21.000 bis etwa 24.000 kJ/kg und einen Heizwert in einem Bereich von etwa 19.000 bis etwa 22.000 kJ/kg berechnet gemäß der Formel Hu = Ho × F.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert, ist jedoch auf die dort gezeigte Ausführungsform keineswegs beschränkt. Die Figuren zeigen im einzelnen:

1: die erfindungsgemäße Vorrichtung in schematischer Darstellung;

2: den Austrag des Zerkleinerungsaggregats der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Querschnitt; und

3: den Austrag des Zerkleinerungsaggregats der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Längsschnitt entlang der Linie III – III in 2.

In dem in 1 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel weist eine Aufgabevorrichtung 1 eine Dosierbandwaage 2 und eine Förderschnecke 3 auf. Über diese Aufgabevorrichtung 1 wird das gegebenenfalls vorzerkleinerte Abfallmaterial einem Zerkleinerungsaggregat, im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiels einer Mühle 4, bevorzugt einer schnellaufenden Schlaghammermühle, zugeführt. Darin wird das zugeführte Material auf eine definierte Korngröße (geometrisch ermittelter Durchmesser des Abfallmaterials) und Oberflächenbeschaffenheit zerkleinert. Die Aufgabe des Abfallprodukts auf die Mühle 4 erfolgt in loser Schüttung von oben. Der Austrag unterhalb der Mühle 4 ist als Seitenaustragsschuh 5 ausgeführt, der in den 2 und 3 weiter unten näher beschrieben wird. Aus dem Seitenaustragsschuh 5 wird das zerkleinerte Material über eine in diesem angeordnete Fördervorrichtung, insbesondere einen Schneckenförderer 14, auf die pneumatische Fördereinrichtung 15 hintransportiert, die insbesondere ein Saugzuggebläse 6 aufweist.

In der Mühle 4 bekommt das zugeführte Material durch die Zerkleinerungswirkung eine faserige, wattige Konsistenz mit großer Oberfläche. Dieser Brennstoff läßt sich mittels des dem Seitenaustragsschuh 5 nachgeschalteten Saugzuggebläses 6 und der Förderschnecke 14 vollständig aus dem Seitenaustragsschuh 5 entnehmen und pneumatisch dem nicht dargestellten Feuerungsraum/Brennraum zuführen. Dies geschieht in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung über ein Zuführungsrohr 7, welches in eine in den Brennraum führende Förderleitung 8 mündet.

Das Zuführungsrohr 7 ist bevorzugt in einem nicht näher bezeichneten Aufnahmerohr der Förderleitung 8 axial frei verschiebbar, so daß ein optimaler Kamineffekt am Ende des Zuführungsrohrs 7 eingestellt werden kann. Der Kamineffekt entsteht in Abhängigkeit von der Position des Endes des Zuführungsrohrs 7 im Querschnitt der Förderleitung 8 und verhindert zuverlässig Verstopfungen in der Förderleitung B.

Bei längeren Förderwegen kann die Förderleitung 8 an ihrer dem Kessel abgewandten Seite über ein weiteres Gebläse 9 mit Förderluft beaufschlagt werden. Die Förderluft strömt an dem Ende des im spitzen Winkel angebrachten Zuführungsrohrs 7 vorbei und nimmt das kesselfertige Material mit. Diese Ausgestaltung erlaubt eine sehr genaue Dosierung der Förderluft, deren Menge sich mit der Förderluft des zugeführten Primärbrennstoffs auf ein optimales Niveau einregeln läßt.

Die 2 und 3 zeigen schließlich den zuvor genannten Seitenaustragsschuh 5 in detaillierter Darstellung. Der Seitenaustragsschuh 5 hat durch innen liegende, geneigt angeordnete Bleche 10 eine Trichterform und weist eine einzige seitliche Auslaßöffnung 11 auf. Die Bemessung des Seitenaustragsschuhs 5 richtet sich nach der Art des Abfallmaterials und der Feuerungsanlage. Durch eine derartige Ausbildung wird in Verbindung mit der Förderschnecke 14 sichergestellt, daß kein Material im Schuh 5 verbleibt und so gegebenenfalls zu Verstopfungen führt.

Zwischen Mühle 4 und Seitenaustragsschuh 5 ist ein Lochblech 12, vorzugsweise mit Rundlöchern 13, angeordnet. Das Lochblech 12 ist dabei, wie in 2 ersichtlich, der äußeren Form der Mühle angepaßt. Es weist Löcher mit einem Durchmesser von beispielsweise 16 mm auf. Es versteht sich, daß dabei die Abmessungen der Öffnungen (Durchmesser oder Kantenlänge) der für den jeweiligen Einsatzzweck des Sekundärbrennstoffs gewählten oberen Korngröße entsprechen.

Das so ausreichend aufgeschlossene Abfallmaterial wird durch das Lochblech 12 ausgetragen, über die Förderschnecke 14 zur pneumatischen Fördereinrichtung 15 und pneumatisch dem Feuerungsraum zugeführt. Aufgrund der Saugwirkung und des sehr leichten Brennstoffs kommt es in der dahinter befindlichen Förderleitung 7 bzw. 8 nicht zu Verstopfungen. Des weiteren wird durch die kurze und geschlossene Förderstrecke der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Staubentwicklung vermieden.

Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, welche in situ einen konditionierten Brennstoff erzeugt, der gegenüber an einem anderen Ort hergestellten, gelagerten und zur Feuerung transportierten Sekundärbrennstoff deutlich verbesserte Ausbrandeigenschaften aufweist. Die Vorrichtung ist äußerst kompakt aufgebaut und läßt sich daher für den jeweiligen Einsatzzweck optimal konfektionieren.

Ohne vorherige Behandlung findet eine vollständige Verbrennung statt, so daß bei der Kraftwerksverbrennung der Anteil unverbrannten Materials in der Kesselschlacke minimiert und die Entsorgung solcher Aschen, bzw. die Verwertung der Schlacken erleichtert wird. Bei der Zementherstellung läßt sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein optimales Temperaturprofil im Drehrohrofen einstellen.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen, insbesondere Kraftwerkskesseln oder Drehrohröfen, mit Abfallmaterial, insbesondere mit Sekundärbrennstoff, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:

    – Zerkleinerung des Abfallmaterials in einem Zerkleinerungsaggregat;

    – Austrag des zerkleinerten Abfallmaterials aus dem Zerkleinerungsaggregat im wesentlichen unmittelbar vor der Aufgabe in den Brennkessel mittels einer in der Austragungsvorrichtung angeordneten Fördervorrichtung auf eine pneumatische Fördereinrichtung hin; und

    – Förderung des Abfallmaterials mittels der pneumatischen Fördereinrichtung in den Brennraum.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zerkleinerungsaggregat so auf das Abfallmaterial abgestimmt ist, daß das Abfallmaterial nach der Zerkleinerung eine faserige Konsistenz mit großer Oberfläche aufweist.
  3. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung eine mit Luft beaufschlagbare Förderleitung aufweist und so ausgebildet ist, daß das Abfallmaterial durch Saugwirkung über die Förderleitung dosiert dem Brennraum zugeführt wird.
  4. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abfallmaterial dem Zerkleinerungsaggregat über eine Dosiervorrichtung dosiert zugeführt wird.
  5. Vorrichtung zur Beschickung von industriellen Feuerungsanlagen, insbesondere von Kraftwerkskesseln oder Drehrohröfen, mit Abfallmaterial, insbesondere mit Sekundärbrennstoff, umfassend ein Zerkleinerungsaggregat (4) zur Zerkleinerung des Abfallmaterials, eine Austragungsvorrichtung, in welcher eine Fördervorrichtung (14) angeordnet ist, die das zerkleinerte Abfallmaterial auf eine pneumatische Fördereinrichtung (15) hin austrägt, wobei das Zerkleinerungsaggregat (4) im wesentlichen unmittelbar der pneumatischen Fördereinrichtung (15) vorgeschaltet ist.
  6. Vorrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Zerkleinerungsaggregat eine Mühle (4) vorgesehen ist.
  7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mühle (4) eine schnellaufende Hammermühle ist.
  8. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Austragsvorrichtung einen Seitenaustragsschuh (5) aufweist.
  9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenaustragsschuh (5) gegenüberliegende Austragsöffnungen (11) aufweist.
  10. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Zerkleinerungsaggregat (4) und dem Seitenaustragsschuh (5) der Austragungsvorrichtung ein Lochblech (12) angeordnet ist.
  11. Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Lochblech (12) regelmäßig verteilt angeordnete Rundlöcher (13) aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die pneumatische Fördereinrichtung (15) mindestens ein unmittelbar hinter der Fördervorrichtung (14) der Austragungsvorrichtung angeordnetes Gebläse (6), insbesondere ein Saugzuggebläse, umfaßt.
  13. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die pneumatische Fördereinrichtung (15) hinter dem Gebläse (6) ein in eine in den Kessel führende Förderleitung (8) mündendes Zuführungsrohr (7) umfaßt.
  14. Vorrichtung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Zuführungsrohr (7) mit der Förderleitung (8) einen spitzen Winkel bildet.
  15. Vorrichtung gemäß Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Zuführungsrohr (7) in der Förderleitung (8) axial verschiebbar ausgeführt ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß in der Förderleitung (8) ein weiteres Gebläse (9) vorgesehen ist.
  17. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß dem Zerkleinerungsaggregat (4) eine Aufgabevorrichtung (1) vorgeschaltet ist.
  18. Vorrichtung gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufgabevorrichtung (1) eine Dosierbandwaage (2) aufweist.
  19. Vorrichtung gemäß Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufgabevorrichtung (1) eine Förderschnecke (3) aufweist.
  20. Brennstoff, hergestellt mit der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Brennstoff vor dem dosierten Einbringen in den Brennraum zerkleinert und/oder konditioniert worden ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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