Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von mit Calciumsulfat
belasteten Böden.
Sulfathaltige Böden beinhalten auf Grund des anthropogenen Hintergrundes
in der Regel Calciumsulfat als Kontaminanten. Bei Calciumsulfat belasteten Böden
handelt es sich beispielsweise um Böden, die gipshaltigen Bauschutt enthalten. Einen
hohen Calciumsulfat-Gehalt aufweisende Böden stellen insbesondere in Gebieten der
Trinkwasserversorgung ein Problem dar. Es wird dort mitunter die Einhaltung eines
Sulfat-Grenzwertes von 150 mg/l im Eluat gefordert.
Für die Reinigung kontaminierter Böden existieren zahlreiche Verfahren,
deren Art von den jeweiligen Kontaminanten abhängt. Enthält der zu reinigende Boden
einen oder mehrere wasserlösliche Kontaminanten, so werden für die Reinigung des
Bodens in der Regel Bodenwaschverfahren angewendet. Calciumsulfat (CaSO4)
besitzt jedoch lediglich eine Löslichkeit von ca. 2 g/l. Um einen Sulfat-Grenzwert
von 150 mg/l im Eluat einzuhalten, wäre es bei einer herkömmlichen Bodenwäsche unerlässlich,
das Wasser-Feststoff-Verhältnis bei der Bodenwäsche derart zu erhöhen, dass eine
Reinigung weder technisch machbar noch wirtschaftlich sinnvoll sein würde. Zudem
wäre es zwingend erforderlich, die durch die Bodenwäsche mit Sulfat aufgesalzenen,
relativ großen Prozesswassermengen durch Ionenaustausch, Umkehrosmose und/oder biologische
Verfahren kontinuierlich zu reinigen, um weitere Sulfationen in Lösung zu bringen.
Dies wäre allerdings sehr aufwendig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Reinigung
von mit Calciumsulfat belasteten Böden bereitzustellen, mit dem sich ein Grenzwert
von maximal 150°mg/l im Eluat zuverlässig und umweltverträglich sowie auf wirtschaftliche
Weise einhalten lässt.
Diese Aufgabe wird durch das im Anspruch 1 angegebene Verfahren gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist demnach im wesentlichen gekennzeichnet durch
die Merkmale:
- – Zugeben von Natriumcarbonat (Soda) in fester und/oder gelöster Form
zu dem mit Calciumsulfat belasteten Boden, und
- – Abtrennen von Natriumsulfat, das sich gemäß der Reaktion
CaSO4 + Na2CO3 → CaCO3 + Na2SO4
während einer Einwirkzeit gebildet hat, durch Spülen und/oder Entwässern des mit
Natriumcarbonat behandelten Bodens.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren läßt sich der genannte Grenzwert
von 150 mg/l sicher unterschreiten. Eine Reihe von Laborversuchen hat dies belegt.
Soda ist eine relativ preisgünstige Verbindung mit geringem Gefährdungspotenzial.
Das entstehende Natriumsulfat ist in Bezug auf Trinkwasser weitgehend unschädlich.
Es ist hinsichtlich des Gefährdungspotenzials der Klasse WGK 0 zugeordnet.
Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahren besteht
darin, dass dem mit Calciumsulfat belasteten Boden je Mol Calciumsulfat mindestens
1 Mol Natriumcarbonat zugegeben wird. Auf diese Weise kann eine möglichst vollständige
Umwandlung des schwerlöslichen Calciumsulfats in das leichtlösliche Natriumsulfat
erreicht werden. Diese äquimolare Zudosierung von Natriumcarbonat ist insbesondere
für die Unterschreitung des oben genannten Grenzwertes von 150 mg/l vorteilhaft.
Es liegt allerdings auch noch im Rahmen der Erfindung, wesentlich weniger Natriumcarbonat
zuzudosieren als es bei einer äquimolaren Zudosierung der Fall wäre, und zwar z.B.
dann, wenn der zulässige Sulfat-Grenzwert höher als 150 mg/l liegt.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann relativ einfach durchgeführt werden,
indem der mit Calciumsulfat belastete Boden zu einem Haufwerk aufgeschüttet und
das Haufwerk mit einer Sodalösung beaufschlagt wird. Nach einer gewissen Einwirkzeit,
die im Falle eines Sulfat-Grenzwertes von 150 mg/l vorzugsweise mindestens 5 Stunden
beträgt, wird das mit der Sodalösung beaufschlagte Haufwerk dann mit Wasser gespült
und das Spülabwasser aufgefangen. Wenn der zulässige Sulfat-Grenzwert höher als
150 mg/l liegt, kann gegebenenfalls auch mit kürzeren Einwirkzeiten als 5 Stunden
gearbeitet werden.
Weitere bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele
unter Bezug auf die beiliegenden Tabellen und Diagramme näher erläutert.
In Tabelle 1 sind die Ergebnisse von zwei Messungen wiedergegeben,
die verschiedene Untersuchungsparameter und -verfahren bei der Analyse einer Probe
eines mit Calciumsulfat belasteten Bodens betreffen.
Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass beide Messungen hinsichtlich
der Trockensubstanz (TS) der untersuchten Bodenprobe jeweils einen Wert von 99,6
% ergaben, wobei die Messungen gemäß DIN ISO 11 465 durchgeführt wurden. Die Bestimmungsgrenze
lag für diesen Untersuchungsparameter bei 0,5 %.
Der Sulfatgehalt der Bodenprobe betrug bei der 1. Messung 11.000 mg/kg
TS und bei der 2. Messung 9.700 mg/kg TS, wobei die Messungen gemäß DIN EN ISO 11
585 durchgeführt wurden und die Bestimmungsgrenze bei 200 mg/kg TS lag.
Die Probe des mit Calciumsulfat belasteten Bodens wurde dann gemäß
DIN 38 414 – S4 in Lösung gebracht. Die Messungen gemäß DIN EN ISO 10304 ergaben
einen Sulfatgehalt von 1.000 mg/l bzw. 960 mg/l im Eluat, wobei
die Bestimmungsgrenze für diesen Untersuchungsparameter bei 20 mg/l lag.
Zusätzlich wurden der Sulfatgehalt, der Natriumgehalt sowie der Calciumgehalt
im Eluat jeweils gemäß DIN EN ISO 11 885 untersucht. Die beiden Messungen ergaben
hier einen Sulfatgehalt von jeweils 1.100 mg/l, wobei die Bestimmungsgrenze wiederum
bei 20 mg/l lag; einen Natriumgehalt von 33 bzw. 40 mg/l, wobei die Bestimmungsgrenze
bei 2 mg/l lag; und einen Calciumgehalt von 420 bzw. 390 mg/l, wobei die Bestimmungsgrenze
bei 0,1 mg/l lag.
Der Boden gemäß der Probe mit den in Tabelle 1 angegebenen Merkmalen
wurde dann im etwa äquimolaren Verhältnis von CaSO4 zu Na2CO3
(Soda) mit Na2CO3 vermischt, wobei in dem Gemisch ein für
einen Ionentransport ausreichender Wasser- bzw. Feuchtegehalt eingestellt wurde.
Ist genügend Feuchtigkeit für den Ionentransport vorhanden, so entstehen in dem
Boden Calciumcarbonat und Sulfationen, die zum Teil als Natriumsulfat gebunden sind.
Calciumcarbonat ist praktisch unlöslich, während Natriumsulfat eine um zwei Zehnerpotenzen
höhere Löslichkeit (ca. 160 g/l) besitzt als das ursprüngliche Calciumsulfat. Es
wird also eine Umwandlung des schwerlöslichen Calciumsulfats zum leichtlöslichen
Natriumsulfat bewirkt.
Wird der so behandelte Boden nach der Umwandlung entwässert oder bebraust,
um das freie Sulfat zu entfernen, so wird der oben genannte Sulfat-Grenzwert von
150 mg/l im Eluat sicher unterschritten.
In Tabelle 2 sind die Meßergebnisse zu zwei entsprechenden Eluat-Proben
angegeben. Wie der Tabelle zu entnehmen ist, liegt der Sulfatgehalt der beiden gemäß
DIN EN ISO 10304 untersuchten Proben jeweils unter der Bestimmungsgrenze von 20
mg/l. Die Messung gemäß DIN EN ISO 11885 ergab einen Sulfatgehalt von 21 bzw. 21
mg/l, wobei die Bestimmungsgrenze hier wiederum bei 20 mg/l lag.
Der Natriumgehalt der Eluat-Proben des mit Soda behandelten Bodens
lag bei 190 bzw. 240 mg/l (Bestimmungsgrenze 2 mg/l), und der Calciumgehalt bei
38 bzw. 22 mg/l (Bestimmungsgrenze 0,1 mg/l).
Im Diagramm 1 sind die Kationen- bzw. Anionenkonzentrationen in den
Eluat-Proben des mit Calciumsulfat belasteten Bodens (links) und des entsprechenden
mit Soda behandelten Bodens (rechts) grafisch gegenübergestellt.
In Diagramm 2 ist der Sulfatgehalt in einem künstlich mit Calciumsulfat
kontaminierten Sand in Abhängigkeit der zugegebenen Sodamenge nach einer Einwirkzeit
von 24 Stunden und einer anschließenden Abtrennung des Natriumsulfats durch Entwässerung
bzw. Spülung mit Wasser veranschaulicht. Der Calciumsulfat-Gehalt des kontaminierten
Sandes betrug 15 g CaSO4 pro kg Sand.
Ohne die Zugabe von Soda beträgt der Sulfatgehalt des mit Calciumsulfat
kontaminierten Sandes ca. 850 mg/l im Eluat. Als waagerechte Linie ist in Diagramm
2 ein Sulfat-Grenzwert von 150 mg/l eingetragen. Um eine möglichst vollständige
Umwandlung des schwerlöslichen Calciumsulfats in das leichtlösliche Natriumsulfat
zu erzielen, müßten ca. 19,2 g Soda pro kg Sand zudosiert werden. Allerdings wird
eine erhebliche Reduzierung des Sulfatgehaltes auch schon bei einer geringeren Zugabe
von Soda erreicht. Wie in Diagramm 2 zu erkennen ist, konnte bei diesem Versuch
bei einer Soda-Dosierung mit einem Soda-CaSO4-Verhältnis von ca. 0,4
der Sulfat-Grenzwert von 150 mg/l im Eluat bereits unterschritten werden. Eine Reduzierung
des Sulfatgehalts im Eluat auf etwa 10 mg/l ließ sich mit einer Soda-Zudosierung
von 15 g Soda pro kg Sand, d.h. einem Soda-CaSO4-Verhältnis von 1 erreichen.
Bei dem Versuch konnte durch eine Erhöhung des Soda-CaSO4-Verhältnisses
auf ca. 1,68 der Sulfatgehalt bei einer Soda-Einwirkzeit von 24 Stunden praktisch
nicht weiter reduziert werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann auf verschiedene Weise zur Anwendung
kommen.
Eine Möglichkeit besteht darin, Soda in flüssiger und/oder fester
Form vor oder während der Behandlung des mit Calciumsulfat belasteten Bodens in
einer Bodenwaschanlage zuzugeben.
Ist Calciumsulfat der einzige Kontaminant im Boden, oder sind andere
Kontaminanten aus dem Boden bereits entfernt, so ist auch eine Variante möglich,
die im wesentlichen durch ein Aufsprühen einer Soda-Lösung auf den Boden und anschließendes
Bebrausen des Bodens mit Wasser gekennzeichnet ist.
Der zu reinigende Boden sollte vor der Zugabe von Soda durch Mischen
vergleichmäßigt und der Calciumsulfat-Gehalt des vergleichmäßigten Bodens zur Ermittlung
der zuzugebenden Soda-Menge ermittelt werden. Um eine relativ kurze Reinigungsdauer
zu erzielen, wird dem mit Calciumsulfat belasteten Boden je Mol Calciumsulfat vorzugsweise
mindestens 1 Mol Soda zugegeben.
Zur Verringerung der Reinigungsdauer ist es ferner vorteilhaft, wenn
vor der Soda-Zugabe eine Klassierung des mit Calciumsulfat belasteten Bodens durchgeführt
wird, wobei Feinstkorn und/oder Schlamm abgetrennt und einer separaten Behandlung
bzw. Dekontaminierung zugeführt werden. Denn die Sickergeschwindigkeit einer Sodalösung
in einem aus der gröberen Fraktion aufgeschütteten Haufwerk ist größer als in einem
entsprechenden, auch das Feinstkorn bzw. Schlamm aufweisenden Haufwerk. Die Durchdringungsdauer
kann daher durch eine geeignete Klassierung verkürzt werden.
Die Dauer der Umwandlung des schwerlöslichen Calciumsulfats in das
leichtlösliche Natriumsulfat läßt sich gegebenenfalls auch dadurch verkürzen, dass
der mit Calciumsulfat belastete Boden während der Einwirkzeit des in fester und/oder
gelöster Form zugegebenen Natriumcarbonats mechanisch und/oder pneumatisch umgewälzt
wird.
Eine mögliche Anwendung der Erfindung soll ferner
anhand des folgenden Beispiels erläutert werden.
Es sind 500 t sulfatbelasteter Boden zu reinigen, der einen Sulfatgehalt
von 15 g/kg TS (berechnet als Calciumsulfat) besitzt. Die Trockensubstanz des Bodens
beträgt 95 %.
Zur Reinigung (Dekontaminierung) dieses Bodens werden insbesondere
folgende Behandlungsschritte durchgeführt:
- 1. Aufschütten des sulfatbelasteten Bodens zu einem Haufwerk bzw. Fließbett.
Die Schichthöhe des Haufwrkes beträgt beispielsweise 3 m.
- 2. Besprühen des Haufwerks/Fließbettes mit einer 20%igen Sodalösung. Es wird
vorzugsweise je Mol Calciumsulfat (M = 136 g/mol) mindestens 1 Mol Soda (M = 106
g/mol) zudosiert, um eine möglichst vollständige Umwandlung des schwerlöslichen
Calciumsulfats in das leichtlösliche Natriumsulfat sicherzustellen. Unter den angenommenen
Ausgangsbedingungen ergibt sich folgende Beispielrechnung: 500 t Boden·15
kg/t Calciumsulfat entsprechen 7.500 kg Calciumsulfat im Haufwerk/Fließbett. Aufgrund
des Molverhältnisses müssen ca.
- 9.622 kg Soda zudosiert werden. Bei einer 20%-igen Lösung wird das Haufwerk/Fließbett
dementsprechend mit ca. 50 m3 der Sodalösung besprüht. Das Besprühen
des Haufwerkes bzw. Fließbettes wird vorzugsweise periodisch durchgeführt.
- 3. Der Sodalösung wird genügend Zeit gegeben, um das Haufwerk vollständig zu
durchdringen und ihre Wirkung (Aufschlußwirkung) zu entfalten. Das Haufwerk bzw.
Fließbett wird mit der Sodalösung soweit befeuchtet, dass die Körner des Haufwerkes
bzw. Fließbettes jeweils mit einem Flüssigkeitsfilm umgeben sind. Je nach der Konsistenz
des zu reinigenden Bodens liegt die erforderliche Einwirkzeit der Sodalösung zwischen
5 und 24 Stunden. In der Regel ist mit einer Einwirkzeit von etwa 8 bis 24 Stunden
zu rechnen. Während der Einwirkzeit läuft die Reaktion CaSO4 + Na2CO3
→ CaCO3 + Na2SO4 ab.
- 4. Abtrennen des Natriumsulfats durch Entwässern und/oder Spülen des Haufwerkes/Fließbettes
mit Stadt- oder Prozesswasser.
- 5. Auffangen des gelösten Natriumsulfats bzw. Spülabwassers und gegebenenfalls
Behandlung in einer Wasserreinigungsanlage.
Alternativ zu den Behandlungsschritten 4 und 5 kann der Boden nach
Behandlungsschritt 3 auch in einer Bodenwaschanlage behandelt werden, da es lediglich
um das Ausspülen des leichtlöslichen Natriumsulfats geht.
Das im Spülabwasser gelöste Natriumsulfat wird vom Spülabwasser durch
Kristallisation abgetrennt, beispielsweise durch Abkühlen der Lösung und/oder durch
Verdampfen des Lösungsmittels (Wasser) oder durch Fällung.
Die Erfindung ist in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr sind verschiedene Varianten denkbar, die
von dem in den beiliegenden Ansprüchen angegebenen Erfindungsgedanken auch bei grundsätzlich
abweichender Gestaltung gebrauch machen.