Die Erfindung betrifft eine Wärmepumpenanlage mit einer Wärmepumpe
mit mindestens einem Kältekreis, wobei ein Verdampfer vom Kältemittel des Kältemittelkreises
und einem Fluid durchflossen ist, welches als Wärmequelle für die Wärmepumpe dient,
wobei das Fluid einen Wärmequellenkreis mit einem Erdspieß oder einem anderen Wärmetauscher,
Rohre und/oder Armaturen durchfließt, und dass das Fluid unter Volumenzunahme einfriert.
Aus der DE 195 18 977.9
ist eine Wärmepumpe mit einer Einfrierschutzschaltung bekannt, bei der die Wärmepumpe
abgeschaltet wird, wenn die Gefahr des Einfrierens des Wassers im Verdampfer besteht.
Ein Temperaturfühler der Einfrierschutzschaltung erfasst dazu die Temperatur des
Kältemittels am Ausgang des Verdampfers. Die Einfrierschutzschaltung schaltet den
Verdichter der Wärmepumpe bei Unterschreiten eines unteren Temperaturgrenzwertes
des Kältemittels ab.
Bei marktbekannten Wärmepumpenanlagen werden organische Wärmeträger
oder Kühlsolen, wie z.B. Ethylenglykol-Wassergemische oder Propylenglykol-Wassergemische
eingesetzt. Diese haben den Vorteil, beim Einfrieren keine Sprengwirkung bzw. keine
Volumenvergrößerung aufzuweisen. Insbesondere bei Erdsonden-Anlagen, die vom Wärmeträger
oder von der Kühlsole durchflossen sind, besteht bei Undichtigkeiten die Gefahr
des Eintrags von organischen Substanzen ins Grundwasser. Damit verbunden ist die
Gefahr einer Umwelt- bzw. Grundwasserverschmutzung.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Wärmepumpenanlage derart auszurüsten,
dass eine Zerstörung des Wärmequellenkreises durch Volumenvergrößerung der Kühlsole
beim Einfrieren vermieden ist und der potentielle Eintrag von Schadstoffen in das
Erdreich oder Grundwasser vermieden ist.
Gelöst ist die Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruchs
1. Anstelle einer organischen Kühlsubstanz, die im Wärmequellenkreis umläuft, werden
anorganische Kühlsolen verwendet, deren Bestandteile im Grundwasser – wenn
auch natürlich in geringer Konzentration – ohnehin vorkommen. Durch das Einschalten
einer Pumpe, die das Fluid im Wärmequellenkreis umwälzt, gelangt Fluid aus der/den
Erdsonde(n) in die Armaturen und Rohrleitungen, die im frostgefährdeten Bereich
liegen.
Die üblicherweise bei Wärmequellenkreisen mit Erdspießen verwendeten
Sammlerrohre oder Armaturen sowie Fluidleitungen und -rohre sind zumindest teilweise
der Außenlufttemperatur ausgesetzt oder im frostgefährdeten Bereich angeordnet.
Die Wärmequellen-Temperatur bei einem Erdspieß liegt üblicherweise auch im Winter
bei über –5°C. Die Einfriertemperatur oder die obere Temperatur des Eutektikums
des Fluids, wie z.B. einer anorganischen Salzlösung bzw. einem Fluid mit mindestens
15% einer Kaliumkarbonat- oder eine Kaliumcarbonat-/Kaliumhydrogencarbonatlösung
und einem Rest Wasser liegt bei ca. –10 bis –15°C, so dass ein Einfrieren
aufgrund der höheren Wärmequellentemperatur nicht möglich ist.
Sind die Armaturen und Rohrleitungen der Außentemperatur ausgesetzt,
die beispielsweise unter dem Gefrierpunkt des Fluids liegt, so besteht die Gefahr,
dass das Fluid in den Armaturen und Rohrleitungen einfriert. Durch das Einschalten
der Wärmequellenpumpe unterhalb einer festgelegten Fluidtemperatur in den betroffenen
Armaturen oder Rohrleitungen oder unterhalb einer festgelegten Außentemperatur wird
das Fluid durch den Erdwärmetauscher durch die Armaturen und Rohrleitungen gedrückt,
wodurch wärmeres Fluid aus der Erdsonde in die Armaturen und Rohrleitungen gedrückt
wird und ein Einfrieren und eine Zerstörung der Armaturen und Rohrleitungen vermieden
ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung erfolgt die Einschaltung der
Wärmequellenpumpe unterhalb einer festgelegten Außentemperatur, die von einem Außentemperaturfühler
gesteuert wird, oder unterhalb einer festgelegten Fluidtemperatur, die in dem gefährdeten
Bereich der Armaturen und Rohrleitungen gemessen ist.
Bei dem Fluid handelt es sich in vorteilhafter Weise um eine anorganische
Salzlösung oder um ein Fluid, welches aus mindestens 15% einer Kaliumcarbonat- oder
einer Kaliumcarbonat-/Kaliumhydrogencarbonatlösung und einem Rest Wasser besteht.
Besonders vorteilhaft hat sich ein Fluid mit einer solchen Zusammensetzung von 20–35%
aus Kaliumcarbonat- oder Kaliumcarbonat-/Kaliumhydrogencarbonatlösung und einem
Rest Wasser erwiesen.
Das Einschalten der Pumpe erfolgt in vorteilhafter Weise bei Außentemperaturen,
die unterhalb einer Temperatur liegen, die 2 bis 10 K höher ist als der Gefrierpunkt
des Fluids, oder dass die Pumpe unterhalb einer Fluidtemperatur eingeschaltet wird,
die 1 bis 5 K oberhalb des Gefrierpunkts des Fluids oder oberhalb 1 bis 5 K des
Eutektikums des Fluids liegt. Die Fluidtemperatur wird dabei in vorteilhafter Weise
von einem Temperatursensor im frostgefährdeten Bereich gemessen.
In der Zeichnung ist eine Wärmepumpenanlage mit Erdwärmetauschern
einer Wärmepumpe, einer Heizungs- und einer Warmwasseranlage gezeigt.
Die Wärmepumpenanlage 1 weist eine Wärmepumpe 2
mit einem Regler 3 auf. An die Wärmepumpe 2 ist ein Wärmequellenkreis
4 mit mindestens einem Erdwärmetauscher 5 oder anderen Wärmetauscher,
Armaturen 6 und Rohrleitungen 7 verbunden. Weiterhin an den Wärmequellenkreis
4 ist ein Ausgleichsgefäß 8 und ein Sicherheitsventil
9 angeschlossen. Das Fluid, welches den Wärmequellenkreis 4 durchläuft,
durchläuft in der Wärmepumpe 2 einen nicht dargestellten Verdampfer, der
die Wärme des Erdwärmetauschers 5 aufnimmt. Das im Verdampfer verdampfende
Kältemittel der Wärmepumpe 2 nimmt die durch das Fluid
aus dem Wärmetauscher 5 in den Verdampfer geleitete Wärme auf. Über das
Kältemittel der Wärmepumpe 2 wird die Wärme auf einen nicht dargestellten
Kondensator in einen Heizungspufferspeicher 10 und/oder einen Warmwasserspeicher
11 als Nutzwärme abgegeben. Die Wärmepumpe 2 ist ebenfalls mit
einem Sicherheitsventil 12 und einem Ausgleichsgefäß 13 ausgerüstet.
Der Regler 3 steuert und regelt in einer vorteilhaften Ausgestaltung die
Wärmepumpenanlage 1. Als Eingangsgrößen gehen in den Regler 3
in vorteilhafter Weise ein Wert für die Außentemperatur, gemessen durch den Außentemperaturfühler
14, ein Temperaturwert, gemessen durch den Fluidtemperaturfühler
15 und weitere Temperaturen, gemessen durch den Temperaturfühler
16 des Heizungspufferspeichers 10 und den Temperaturfühler
17 des Warmwasserspeichers 11 ein. Entweder außentemperatur-gesteuert
oder fluidtemperatur-gesteuert oder auch von beiden Temperaturen gesteuert wird
die Fluidpumpe 18, die ebenfalls im Wärmequellenkreis 4 eingebunden
ist, eingeschaltet oder taktend betrieben.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung erfolgt der Betrieb der Fluidpumpe
18 unabhängig von einer ausgestalteten Wärmepumpe 2 und/oder Wärmepumpenanlage
1, d.h. auch wenn die Wärmepumpe 2 und/oder Wärmepumpenanlage
1 außer Betrieb sind oder aufgrund mangelnden Wärmebedarfs der Verdichter
nicht läuft, wird die Fluidpumpe 18 je nach Bedarf bei Unterschreiten der
Außen- und/oder der Fluidtemperatur eingeschaltet. Das durch den Wärmequellenkreis
4 mit dem Erdwärmetauscher 5, den Armaturen 6, der Rohrleitungen
7 und der Fluidpumpe 18 fließende Fluid beinhaltet anorganische
Bestandteile, welche auch im Grundwasser 19 vorkommen.
Bei Undichtigkeit der im Boden 20 befindlichen Erdwärmetauscher
5 oder auch der Armaturen 6 oder Rohrleitungen 7 gelangt
freiwerdendes Fluid zwangsläufig in das Grundwasser 19. Die anorganischen
Substanzen des Fluids führen bei einer Undichtigkeit lediglich zu einer Erhöhung
der Anteile der anorganischen Substanzen im Grundwasser 19. Damit ist eine
Gefährdung und Umweltverschmutzung des Grundwassers 19 vermieden.
Durch die Ansteuerung der Fluidpumpe 18 wird bei für das
Fluid bestehender Einfriergefahr wärmeres Fluid aus dem Erdwärmetauscher
5 in die Armaturen 6 und die Rohrleitungen 7 gepumpt
bzw. bewegt. Es ist auch denkbar, dass durch einen Bypass 21 mit einem
Ventil 22 durch Öffnen des Ventils 22 eine Bewegung des Fluids
durch natürliche Konvektion entsteht und wärmeres Fluid aus den Erdwärmetauschern
5 durch die Armaturen 6 und Rohrleitungen 7 fließt.