| Dokumentenidentifikation |
DE202004005220U1 07.10.2004 |
| Titel |
Trinkfertige Cocktails zum Vermischen durch den Konsumenten (mit und ohne Alkohol) |
| Anmelder |
Klöckner, Thorsten, 12347 Berlin, DE; Scholz, Matthias, 12109 Berlin, DE |
| DE-Aktenzeichen |
202004005220 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
07.10.2004 |
| Registration date |
02.09.2004 |
| Application date from patent application |
26.03.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
C12G 3/04
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| IPC-Nebenklasse |
A23L 2/52
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| Beschreibung[de] |
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Die einzelnen Bestandteile von Cocktails (Spirituosen, Säfte usw.)
werden immer vor Ort durch die zubereitende Person zusammengeführt und diese dann
unter Verwendung von mehreren Utensilien gemischt. Dies führt bei der Herstellung
des Cocktails zu einem erheblichen Aufwand durch die händische Zubereitung. Des
Weiteren kommt es hierbei zu einer Verschmutzung der erforderlichen Utensilien (Becher,
Schneidebrett etc.). Der große Aufwand bei der Herstellung von Cocktails führt neben
einer langen Zubereitungsdauer zu einem verhältnismäßig hohen Endverbraucherpreis
und somit – trotz Beliebtheit der Getränke – zu einem relativ geringen
Konsum.
Der im Schutzanspruch angegebenen Efindung liegt das Problem zugrunde,
den Aufwand der „zubereitenden" Person (Gastronom, Gastgeber etc.) bei der
Bereitstellung von Cocktails erheblich zu verringern.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch aufgeführten Merkmalen
gelöst.
Mit der Endung wird es erreicht, dass Cocktails mittels einer industriellen
Vorfertigung direkt vor dem Konsum mit einem erheblich reduzierten Aufwand bereitgestellt
werden können.
Die Bestandteile von Cocktails werden bereits in der Fabrik in Behältnisse
(Becher, Flaschen etc.) gefüllt. Diesen Behältnissen werden mehrere Hartkunststoffelemente
(Kugeln, Würfel o.ä.) zugefügt und anschließend mit einem Deckel versehen. Der Deckel
muss fest mit dem Behältnis verbunden sein und eine verschließbare kleine Öffnung
haben, welche vor dem Konsum des vorbereiteten Getränkes geöffnet werden kann.
Durch die Kunststoffelemente im Behälter wird es dem Konsumenten des
Cocktails ermöglicht, sein Getränk selbst durch vorheriges Schütteln zu mischen
und dann nach dem Öffnen direkt zu trinken. Der Aufwand für die bereitstellende
Person der Cocktails wird somit erheblich minimiert.
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| Anspruch[de] |
- Trinkfertige Cocktails zum Vermischen durch den Konsumenten (mit und
ohne Alkohol), dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen flüssigen Bestandteile
bereits vorab in Behältnisse (2) gefüllt, in diese Behälter Kunststoffelemente (3)
zugeführt und diese Behälter mit einem Deckel (4) verschlossen werden. Das Behältnis
dient direkt als Trinkgefäß.
- Trinkfertige Cocktails zum Vermischen durch den Konsumenten (mit und
ohne Alkohol) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter aus Kunststoff,
Glas oder Metall bestehen und eine Wanddicke von 0,01 cm bis 1,0 cm haben.
- Trinkfertige Cocktails zum Vermischen durch den Konsumenten (mit und
ohne Alkohol) nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein
oder mehrere eckige bzw. runde Kunststoffelemente, welche einen Durchmesser von
1,0 bis 3,0 cm haben und aus einem feuchtigkeitsbeständigem Material bestehen (mit
einer größeren Dichte als die enthaltende Flüssigkeit), in dem Behältnis vorhanden
sind.
- Trinkfertige Cocktails zum Vermischen durch den Konsumenten (mit und
ohne Alkohol) nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass ein
Deckel / Verschluss mit dem gleichen Durchmesser wie der obere Wand des Behältnises
den luftdichten, dauerhaften Verschluss gewährleistet.
Es folgt kein Blatt Zeichnungen
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