| Dokumentenidentifikation |
DE202004007148U1 07.10.2004 |
| Titel |
Schneidewerkzeug |
| Anmelder |
Mai, Heiko, Dipl.-Ing., 33689 Bielefeld, DE |
| Vertreter |
G. Meyer und Kollegen, 33617 Bielefeld |
| DE-Aktenzeichen |
202004007148 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
07.10.2004 |
| Registration date |
02.09.2004 |
| Application date from patent application |
05.05.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
B23D 61/12
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| IPC-Nebenklasse |
B27B 33/06
B27B 33/14
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| Beschreibung[de] |
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Im nachfolgenden wird ein Schneidewerkzeug beschrieben, das aus einem
angetriebenen flexiblen Zugstrang (2) mit Schneidezähnen (8) besteht.
Dabei ist der Zugstrang (2) endlos verbunden und so ausgebildet, dass eine
form- und kraftschlüssige Kraftaufnahme mit dem Zweck der Bewegung radial zum antreibenden
kreisförmigen Antriebsrad (9) als Förderelement möglich ist.
Bei einer herkömmlichen auf einem Schwert als Teil von Motorsägen
geführten Sägekette findet die Hauptzerspanungsrichtung des Sägezahns so statt,
dass diese radial zum antreibenden Förderelement, z.B. einem Ritzel, liegt. Es ist
daher mit den herkömmlichen Motorsägeschwertern nur eine gerade Schnittebene erreichbar.
Dadurch entstehen dann erhebliche Probleme, wenn ein bestimmter Gegenstand nicht
zerteilt werden soll, sondern aus einem anderen Gegenstand herauszutrennen ist.
Es sind dann zumindest zwei Schnitte erforderlich, was zu einem erheblichen Arbeitsaufwand,
Zeit- und Materialverlust führt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schneidewerkzeug zu
schaffen, mit dem mit einem einzigen Schnitt aus einem Werkstück (3) beliebiger
Länge ein Teil davon oder ein darin befindlicher weiterer Gegenstand (nachfolgend
auch als der „herauszutrennende Gegenstand (12)" bezeichnet) derart
herausgetrennt werden kann, dass – außer in der Zerspanungsebene (4)
im Wirkungsbereich der Schneidezähne (8) – das Werkstück (3)
und der herauszutrennende Gegenstand (12) im übrigen unzerstört bleiben.
Die Lösung der vorgenannten Aufgabe wird durch ein Schneidewerkzeug
gemäß dem kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs erreicht. Weitere Ausbildungsformen
des erfindungsgemäßen Gegenstands ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Schneidewerkzeug besteht aus einem Zugstrang
(2), dieser bestehend aus Zugstrangelementen (7), die wahlweise
als Kettenglieder mit Kettenrollen (5) und Kettenbolzen (6) ausgebildet
sein können, wobei die Kettenbolzen (6) axial zum Antriebsrad (9)
angeordnet sind, und das Schneidewerkzeug mit mindestens einem axial zur Antriebsachse
(11) vom Zugstrangelement (7) abweisenden Schneidezahn (8)
versehen ist.
Die Elemente des Zugstrangs (2) (die wahlweise als Kettenglieder
mit Kettenrollen (5) und Kettenbolzen (6) ausgebildet sein können)
des Schneidewerkzeugs sind über Verbindungen wie Kettenbolzen (6) und/oder
Kettenrollen (5) gelenkig miteinander verbunden und mit mindestens einem
axial zur Antriebsachse (11) von dem Zugstrang (2) abweisenden
Schneidezahn (8) bestückt. Die Schneidezähne (8) sind axial zur
Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2) abweisend befestigt. Es kann
vorgesehen werden, dass axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2)
abweisend Blöcke mit Schneidezähnen befestigt sind, wobei der Einzelblock mindestens
einen Schneidezahn (8), der axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang
(2) abweisend angeordnet ist, aufweist. Der Zugstrang (2) des
erfindungsgemäßen Schneidewerkzeugs kann aus unterschiedlichen, dem Verwendungszweck
angepaßten Materialien bestehen. So sind Zugstränge (2) auch aus technischem
Gewebe, Metallen, Kunststoffen, Gummi oder Kohlestoffmaterialien sowie Mischungen,
Kombinationen oder Verbindungen dieser Materialien untereinander möglich und auch
ohne dass diese als Kette ausgebildet sind. In einer weiteren Ausbildungsform ist
vorgesehen, die vorgenannten Materialien als nicht unterbrochene endlose Stränge
mit mindestens einem Freigrad auszubilden.
Die Zugstrangführung (1) ist im Bereich des zu bearbeitenden
Werkstücks (3) nach der Form der für den Einsatzzweck erforderlichen Zerspanungsebene
(4) gestaltet und gestattet dabei Zerspanungsebenen (4) beliebiger
Länge.
Die Zeichnungen zeigen einen erfindungsgemäßen Gegenstand, wobei die
dabei verwendeten Ziffern wie folgt erklärt werden:
1
- Zugstrangführung
2
- Zugstrang
3
- Werkstück
4
- Zerspanungsebene
5
- Kettenrolle
6
- Kettenbolzen
7
- Zugstrangelement
8
- Schneidezahn
9
- Antriebsrad
10
- Antriebsebene
11
- Antriebsachse
12
- herauszutrennender Gegenstand
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| Anspruch[de] |
- Schneidewerkzeug, bestehend aus einem Zugstrang (2), der
dadurch gekennzeichnet ist, dass die Zugstrangelemente (7) des Zugstrangs
(2) (der wahlweise als Kette mit Kettenrollen (5) und Kettenbolzen
(6) ausgebildet sein kann) mit Schneidezähnen (8) in vorherbestimmter
Anzahl versehen sind, die axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2)
abweisend positioniert sind.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Zugstrang (2) aus mehreren Zugstrangelementen (7) besteht.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass
dessen Zugstrangelemente (7) (bei der Ausbildung des Zugstrangs (2)
als Kette über verbindende) durch Kettenbolzen (6) oder ansonsten durch
funktionsähnliche Gelenke oder Verbindungselemente miteinander verbunden und mit
axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2) abweisenden Schneidezähnen
(8) in vorherbestimmter Anzahl bestückt sind.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugstrangführung (1) derart
gestaltet und das dem Antrieb des Zugstrangs (2) dienende Antriebsrad (9)
im Verhältnis zur Zugstrangführung (1) derart positioniert sind, dass eine
Zerspanungsebene (4) von beliebiger Länge erzielbar ist.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Form der Zugstrangführung (1)
nach der Form der für den Einsatzzweck erforderlichen Zerspanungsebene (4)
gestaltet ist.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugstrangführung (1) derart
gestaltet ist, dass – außer in der Zerspanungsebene (4) im Wirkungsbereich
der Schneidezähne (8) – das Werkstück (3) und der herauszutrennende
Gegenstand (12) im übrigen unzerstört bleiben.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass axial zur Antriebsachse (11) vom
Zugstrangelement (7) abweisend Schneidezähne (8) am Zugstrangelement
(7) befestigt, in diesen integriert oder als Teil des Zugstrangelements
(7) ausgebildet sind.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass axial zur Antriebsachse (11) vom
Zugstrang (2) abweisend Blöcke mit Schneidezähnen (8) befestigt
sind, wobei der Block dadurch gekennzeichnet ist, dass sich axial zur Antriebsachse
(11) vom Zugstrang (2) abweisend ein oder mehrere Schneidezähne
(8) befinden.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich auf der nicht am Zugstrangelement (7)
befestigten, äußeren Seite des Schneidezahns (8) mindestens eine Schneidefläche
befindet.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugstrang (2) aus technischem
Gewebe, Metallen, Kunststoffen, Gummi oder Kohlestoffmaterialien und Mischungen,
Kombinationen oder Verbindungen dieser Materialien besteht, und auch ohne dass diese
als Kette ausgebildet sind.
- Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in Anspruch 8 bezeichneten Materialien
als nicht unterbrochener, endloser Strang, mit mindestens einem Freigrad, ausgebildet
sind.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
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