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Dokumentenidentifikation DE202004007148U1 07.10.2004
Titel Schneidewerkzeug
Anmelder Mai, Heiko, Dipl.-Ing., 33689 Bielefeld, DE
Vertreter G. Meyer und Kollegen, 33617 Bielefeld
DE-Aktenzeichen 202004007148
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 07.10.2004
Registration date 02.09.2004
Application date from patent application 05.05.2004
IPC-Hauptklasse B23D 61/12
IPC-Nebenklasse B27B 33/06   B27B 33/14   

Beschreibung[de]

Im nachfolgenden wird ein Schneidewerkzeug beschrieben, das aus einem angetriebenen flexiblen Zugstrang (2) mit Schneidezähnen (8) besteht. Dabei ist der Zugstrang (2) endlos verbunden und so ausgebildet, dass eine form- und kraftschlüssige Kraftaufnahme mit dem Zweck der Bewegung radial zum antreibenden kreisförmigen Antriebsrad (9) als Förderelement möglich ist.

Bei einer herkömmlichen auf einem Schwert als Teil von Motorsägen geführten Sägekette findet die Hauptzerspanungsrichtung des Sägezahns so statt, dass diese radial zum antreibenden Förderelement, z.B. einem Ritzel, liegt. Es ist daher mit den herkömmlichen Motorsägeschwertern nur eine gerade Schnittebene erreichbar. Dadurch entstehen dann erhebliche Probleme, wenn ein bestimmter Gegenstand nicht zerteilt werden soll, sondern aus einem anderen Gegenstand herauszutrennen ist. Es sind dann zumindest zwei Schnitte erforderlich, was zu einem erheblichen Arbeitsaufwand, Zeit- und Materialverlust führt.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schneidewerkzeug zu schaffen, mit dem mit einem einzigen Schnitt aus einem Werkstück (3) beliebiger Länge ein Teil davon oder ein darin befindlicher weiterer Gegenstand (nachfolgend auch als der „herauszutrennende Gegenstand (12)" bezeichnet) derart herausgetrennt werden kann, dass – außer in der Zerspanungsebene (4) im Wirkungsbereich der Schneidezähne (8) – das Werkstück (3) und der herauszutrennende Gegenstand (12) im übrigen unzerstört bleiben.

Die Lösung der vorgenannten Aufgabe wird durch ein Schneidewerkzeug gemäß dem kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs erreicht. Weitere Ausbildungsformen des erfindungsgemäßen Gegenstands ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Das erfindungsgemäße Schneidewerkzeug besteht aus einem Zugstrang (2), dieser bestehend aus Zugstrangelementen (7), die wahlweise als Kettenglieder mit Kettenrollen (5) und Kettenbolzen (6) ausgebildet sein können, wobei die Kettenbolzen (6) axial zum Antriebsrad (9) angeordnet sind, und das Schneidewerkzeug mit mindestens einem axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrangelement (7) abweisenden Schneidezahn (8) versehen ist.

Die Elemente des Zugstrangs (2) (die wahlweise als Kettenglieder mit Kettenrollen (5) und Kettenbolzen (6) ausgebildet sein können) des Schneidewerkzeugs sind über Verbindungen wie Kettenbolzen (6) und/oder Kettenrollen (5) gelenkig miteinander verbunden und mit mindestens einem axial zur Antriebsachse (11) von dem Zugstrang (2) abweisenden Schneidezahn (8) bestückt. Die Schneidezähne (8) sind axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2) abweisend befestigt. Es kann vorgesehen werden, dass axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2) abweisend Blöcke mit Schneidezähnen befestigt sind, wobei der Einzelblock mindestens einen Schneidezahn (8), der axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2) abweisend angeordnet ist, aufweist. Der Zugstrang (2) des erfindungsgemäßen Schneidewerkzeugs kann aus unterschiedlichen, dem Verwendungszweck angepaßten Materialien bestehen. So sind Zugstränge (2) auch aus technischem Gewebe, Metallen, Kunststoffen, Gummi oder Kohlestoffmaterialien sowie Mischungen, Kombinationen oder Verbindungen dieser Materialien untereinander möglich und auch ohne dass diese als Kette ausgebildet sind. In einer weiteren Ausbildungsform ist vorgesehen, die vorgenannten Materialien als nicht unterbrochene endlose Stränge mit mindestens einem Freigrad auszubilden.

Die Zugstrangführung (1) ist im Bereich des zu bearbeitenden Werkstücks (3) nach der Form der für den Einsatzzweck erforderlichen Zerspanungsebene (4) gestaltet und gestattet dabei Zerspanungsebenen (4) beliebiger Länge.

Die Zeichnungen zeigen einen erfindungsgemäßen Gegenstand, wobei die dabei verwendeten Ziffern wie folgt erklärt werden:

1 Zugstrangführung 2 Zugstrang 3 Werkstück 4 Zerspanungsebene 5 Kettenrolle 6 Kettenbolzen 7 Zugstrangelement 8 Schneidezahn 9 Antriebsrad 10 Antriebsebene 11 Antriebsachse 12 herauszutrennender Gegenstand

Anspruch[de]
  1. Schneidewerkzeug, bestehend aus einem Zugstrang (2), der dadurch gekennzeichnet ist, dass die Zugstrangelemente (7) des Zugstrangs (2) (der wahlweise als Kette mit Kettenrollen (5) und Kettenbolzen (6) ausgebildet sein kann) mit Schneidezähnen (8) in vorherbestimmter Anzahl versehen sind, die axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2) abweisend positioniert sind.
  2. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugstrang (2) aus mehreren Zugstrangelementen (7) besteht.
  3. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Zugstrangelemente (7) (bei der Ausbildung des Zugstrangs (2) als Kette über verbindende) durch Kettenbolzen (6) oder ansonsten durch funktionsähnliche Gelenke oder Verbindungselemente miteinander verbunden und mit axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2) abweisenden Schneidezähnen (8) in vorherbestimmter Anzahl bestückt sind.
  4. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugstrangführung (1) derart gestaltet und das dem Antrieb des Zugstrangs (2) dienende Antriebsrad (9) im Verhältnis zur Zugstrangführung (1) derart positioniert sind, dass eine Zerspanungsebene (4) von beliebiger Länge erzielbar ist.
  5. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Form der Zugstrangführung (1) nach der Form der für den Einsatzzweck erforderlichen Zerspanungsebene (4) gestaltet ist.
  6. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugstrangführung (1) derart gestaltet ist, dass – außer in der Zerspanungsebene (4) im Wirkungsbereich der Schneidezähne (8) – das Werkstück (3) und der herauszutrennende Gegenstand (12) im übrigen unzerstört bleiben.
  7. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrangelement (7) abweisend Schneidezähne (8) am Zugstrangelement (7) befestigt, in diesen integriert oder als Teil des Zugstrangelements (7) ausgebildet sind.
  8. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2) abweisend Blöcke mit Schneidezähnen (8) befestigt sind, wobei der Block dadurch gekennzeichnet ist, dass sich axial zur Antriebsachse (11) vom Zugstrang (2) abweisend ein oder mehrere Schneidezähne (8) befinden.
  9. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich auf der nicht am Zugstrangelement (7) befestigten, äußeren Seite des Schneidezahns (8) mindestens eine Schneidefläche befindet.
  10. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugstrang (2) aus technischem Gewebe, Metallen, Kunststoffen, Gummi oder Kohlestoffmaterialien und Mischungen, Kombinationen oder Verbindungen dieser Materialien besteht, und auch ohne dass diese als Kette ausgebildet sind.
  11. Schneidewerkzeug nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in Anspruch 8 bezeichneten Materialien als nicht unterbrochener, endloser Strang, mit mindestens einem Freigrad, ausgebildet sind.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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