Die vorliegende Erfindung betrifft einen Beschlag für ein Huftier,
wie etwa einen Pferdebeschlag, und eine Methode zum Beschlagen eines Huftiers, etwa
eines Pferdes.
Der Huf an dem Fuß eines Pferdes hat eine gekrümmte Hornabdeckung,
die das vordere Ende der entsprechenden Zehe des Pferdes schützt und teilweise umgibt.
Er entspricht somit einem Nagel an dem Finger oder der Zehe eines Menschen. Das
vordere Ende des Hufs ist als der Vorderteil bekannt, von dem sich auf jeder Seite
des Pferdefußes die Seitenwandungen des Hufs nach hinten zu einem Hinterteil erstrecken.
Der Huf umgibt einen Gewebekörper, der die Zehe selbst umgibt, um so eine Kapsel
zu bilden, deren Unterseite die Sohle bildet. Zwischen dem Huf und diesem Gewebekörper
liegt eine Gewebezwischenschicht, die als weiße Linie bezeichnet wird. Am hinteren
Ende des Pferdefußes ist ein elastischer horniger Ballen von im allgemeinen dreieckiger
Form, der als die Gabel bekannt ist.
Domestizierte Pferde werden normalerweise mit Pferdehufbeschlägen
beschlagen. Ein Hufbeschlag wird normalerweise durch Nägel an der Unterseite des
Hufs angebracht, um diesen vor Beschädigung zu schützen. Herkömmliche Beschläge
für Pferde mit gesunden Füßen werden aus Metall hergestellt, etwa aus Gußeisen,
Stahl oder einer Aluminiumlegierung. Eine übliche Hufeisenform hat im allgemeinen
eine gebogene Form und eine Größe, so daß sie an die Größe des zu beschlagenden
Hufs angepaßt ist. Die Größe und das Gewicht des Hufbeschlags wird normalerweise
durch die Art des zu beschlagenden Pferdes bestimmt. Ein Arbeitspferd wird beispielsweise
mit schwereren Beschlägen als ein Rennpferd ausgestattet. Bei einigen Formen kann
an der Vorderseite des Hufbeschlags eine nach oben stehende Nase sein, oder es kann
ein Paar nach oben vorstehender Nasen angeordnet sein, eine auf jeder Seite vorne
an dem Beschlag, um bei der Anordnung des Beschlags auf dem Huf hilfreich zu sein
und zusätzlichen Schutz für den vorderen Teil des Pferdefußes zu schaffen. Andere
Formen metallischer Pferdebeschläge sind bekannt, z.B, sogenannte Ei-, gerade und
Herzstab-Beschläge. Diese werden oft zur Verwendung bei Pferden mit Huf- oder Lahmheitsproblemen
empfohlen.
Die herkömmliche Weise der Herstellung von Hufbeschlägen besteht für
den Hufschmied darin, sie aus Eisenstäben zu schmieden, die auf einem offenen Schmiedefeuer
erhitzt, auf einem Amboß in Form gehämmert und zur Schaffung von Löchern für die
Beschlagsnägel gelocht werden. Ein Hufschmied kann Beschläge im voraus für die Anbringung
an einem Pferd mit gesunden Füßen herstellen, das er früher schon beschlagen hat
und dessen Hufabmessungen er schon kennt. Andererseits kann er fabrikmäßig hergestellte
Beschläge kaufen, die in geeigneten Fällen wie gekauft bei einem Pferd mit gesunden
Füßen angebracht werden können oder die unter Benutzung von Schmiedeherd und Amboß
etwas in der Form oder in der Lage und Richtung der Löcher für die Beschlagsnägel
verändert werden müssen. Oft wird das Pferd zum Beschlagen zur Schmiede des Hufschmieds
gebracht, aber viele Pferde werden auf den Grundstücken ihrer Eigentümer beschlagern,
in welchem Falle der Hufschmied nötigenfalls normalerweise eine transportable Schmiede
mitbringt.
Hufbeschläge aus Kunststoff und Gummi sind in der Technik ebenfalls
bekannt, insbesondere zum Beschlagen von Pferden, die an Hufproblemen leiden, siehe
z.B. die Dokumente DE-A-2656348 und US-A-5203415. Auf dem Markt sind z.B. Gummibeschläge
erhältlich, die aus einem an einen Stahl- oder Aluminiumkern gebundenen, stoßdämpfenden
Gummi hergestellt sind, sowie auch Hufbeschläge, die aus auf einem Aluminiumkern
geformtem Polyurethan und Kunststoff hergestellt sind. Einige von ihnen bilden die
Form der herkömmlichen Hufeisen nach und werden an dem Huf ebenfalls durch Nägel
befestigt. Eine andere Art des gegenwärtig erhältlichen Hufbeschlags wird in Bausatzform
verkauft, wobei Basisplatten aus Polyurethan verwendet werden, die für die Form
des Pferdehufs zugeschnitten werden müssen. Kunststofflappen werden dann in Intervallen
am äußeren Rand das Basis nach oben und radial nach innen angeschweißt.
Die Beschläge werden dann dadurch an dem Huf angebracht, daß die Kunststofflappen
an der äußeren Hufwandung anzementiert werden. Hufbeschläge aus Kunststoff haben
eine Reihe von Vorteilen gegenüber Hufbeschlägen aus Metall. Sie sind z.B, leichter
und können durch Kleben anstelle von Nageln an dem Pferdehuf befestigt werden. Sie
sind daher vorteilhaft zu benutzen, wenn ein Pferd an Fußproblemen leidet, da sie
die Verwendung von Nägeln überflüssig machen. Diese Fußprobleme können Rehe (Laminitis),
Strahlkrankheit (oder fungale Onychomykose), navikulare Krankheit, Hornkluft oder
schwache Fersen sein. Die Rehe ist ein schmerzhafter Zustand, bei dem der Huf teilweise
entlang der weißen Linie von dem Rest der Huf-Kapsel abgelöst wird. Dies kann von
einem Aufspalten des Hufs begleitet sein. Das Eintreiben eines Nagels in einen Huf
in diesem Zustand kann das Problem verschlimmern, außer, daß es für das Pferd schmerzhaft
ist.
Um eine Verletzung oder eine Krankheit eines Pferdefußes zu behandeln,
ist es üblich, das befallene Material wegzuschneiden oder wegzuschleifen. Da die
den Huf angreifenden Krankheitserreger im allgemeinen anaerob sind, hilft dies,
die Heilung zu beschleunigen. Es ergibt sich dann jedoch das Problem der Schaffung
einer Unterstützung für den gestutzten Huf, so daß das Pferd seinen Fuß weiter ohne
übermäßige Beschwerden belasten kann und ohne daß sich eine Fehlstellung des Pferdebeins
oder insbesondere des Zehenknochens des Fußes infolge der Lahmheit verschlimmert,
an der das Pferd leidet. Diese Unterstützung kann geschaffen werden
durch Benutzung eines therapeutischen Schuhes oder durch Benutzung eines Hufersatzmaterials
zum Ersatz der Teile, die weggeschnitten oder weggeschliffen wurden. Wenn der Hufschmied
entscheidet, einen Metallbeschlag anzusetzen, muß er erhebliche Arbeit aufwenden,
um ein Hufeisen von passender Form zu schmieden. Wenn er sich für einen Beschlag
aus Kunststoff oder Gummi entscheidet, muß er den Hufbeschlag in Form schneiden
oder Chemikalien mit unerwünschten Nebenwirkungen einsetzen, um einen Ersatz für
das Hufmaterial und jegliches Gewebe zu schaffen, das weggeschnitten oder weggeschliffen
wurde. Wenn der Hufschmied entscheidet, daß der Pferdefuß eine Neuausrichtung benötigt,
kann er entscheiden, den Hufbeschlag mit einer lateralen, medialen, vorderen oder
hinteren Verlängerung zu versehen. Dies ist bei einem vorgeformten Hufbeschlag schwierig
zu realisieren.
Fohlen werden manchmal mit Mißbildungen geboren, wie schwachen Flexorsehnen
oder Klumpfußsyndrom, oder sie können eine Behandlung zur Korrektur der nach innen
oder außen gerichteten Zehgestalt erfordern. In diesen Fällen wird der Hufschmied
das Fohlen oft mit Korrekturbeschlägen beschlagen. Eine Art eines Fohlen-Korrekturbeschlags
ist gänzlich aus einem Hochleistungskunststoffmaterial mit einer hochstehenden äußeren
Manschette gebildet, die mit der Hufwandung verklebt oder verkittet ist.
Diese Beschläge können eine geeignete Keilform und/oder eine geeignete
laterale, mediale, vordere oder hintere Verlängerung haben, um den in Behandlung
befindlichen Zustand zu korrigieren. Es wurde auch vorgeschlagen, therapeutische
Manschetten zu benutzen, die an die Außenwand des Hufs geklebt oder gekittet werden
können, nachdem ein geeigneter Metallbeschlag an sie angenietet wurde, oder an die
ein Beschlag sorgfältig angenagelt werden kann.
In einigen Fällen kann der Hufschmied entscheiden, einen Ballen aus
Leder oder einem elastomeren Material zwischen den Huf und den Hufbeschlag zu legen.
Die Europäische Patentschrift Nr. 0 893 057 A1 beschreibt einen offenen
Kunststoff-Hufbeschlag mit Löchern für Nägel und einem Brückenstück, das auf einem
Arm zur Einstellung des Abstands zwischen den beiden Armen des Hufbeschlags angeordnet
ist.
Die Verwendung eines vorgeformten Streifens von L-Querschnitt für
das Beschlagen eines Pferdes, wobei der Streifen an eine untere Wandung seines Hufes
angebracht ist, und dann das Anbringen eines Kunststoffhufbeschlags daran ist in
der Neuseeländischen Patentschrift Nr. 184321 vorgeschlagen.
Ein an einen Huf angeklebter Hufbeschlag ist in der Neuseeländischen
Patentschrift Nr. 221274 beschrieben.
In der Deutschen Patentschrift Nr. 19732269 ist ein Hufbeschlag mit
einer als Laufoberfläche benutzten äußeren Hufabdeckung beschrieben, die durch wenigstens
zwei Elemente an dem Huf befestigt ist. Eine Kontaktstreifenbindung bildet eine
Zwischenschicht zwischen der Hufoberfläche und dem äußeren Hufschutz. Der Hufschutz
kann aus einem thermoplastischen Material hergestellt werden, wie Polyester oder
Vinylester, oder aus einem Elastomeren oder einem Metall.
Die Internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 99/15006 beschreibt
ein schraubenförmiges Rohmaterial, aus dem Umfangslängen zur Benutzung als Hufbeschläge
geschnitten werden können, wobei das Rohmaterial eine schraubenförmige Kunststoffmaterialwicklung
umfaßt, die so um eine Achse gewickelt ist, daß der Wicklungsquerschnitt in einer
die Achse enthaltenden Ebene für jede solche Ebene eine gleichbleibende Form hat
und im wesentlichen dem Querschnitt eines Hufbeschlags in derselben Ebene entspricht.
Die Britische Patentschrift Nr. 2334424 gibt einen Hufbeschlag an,
der einen Metallkern mit einer Polyurethanbeschichtung hat.
Die US-Patentschrift Nr. 5,199,498 schlägt einen maßgefertigten Hufbeschlagballen
vor, der eine Polymerzusammensetzung aufweist, die wenigstens etwa 50 Gew.-% hochmolekulare
Caprolactonpolymere enthält, wobei die Zusammensetzung einen Schmelzpunkt von etwa
120°F bis etwa 200°F (etwa 48,9°C bis etwa 93,3°C) hat. Das Molekulargewicht
der Caprolactonpolymeren kann z.B. von etwa 35.000 bis etwa 60.000 reichen. Der
Ballen deckt Flächen des Pferdefußes ab, die für Erkrankung und Schädigung empfindlich
und verletzlich sind. Der Hufbeschlagballen wird zwischen einem Hufbeschlag und
dem Huf angeordnet und soll den durch den Standard-Hufbeschlag gebotenen Gesamtschutz
erweitern, ohne die Notwendigkeit des Beschlags zu beseitigen.
Die US-Patentschrift Nr. 5,681,350 beschreibt eine starre und durchlässige
Prothese, die den der Wundtoilette unterzogenen Teil der Wandung eines an Strahlkrankheit
oder dergl. erkrankten Pferdehufs ausfüllt. Diese Prothese enthält eine teilchenförmige
Materialmasse aus einzelnen mit einem Harz beschichteten Teilchen, so daß sie an
allen Kontaktflächen aneinanderhängen und Gewicht übertragen und dabei untereinander
verbundene Porenräume belassen, die es Luft und flüssigen Arzneimitteln erlauben,
die erkrankte Fläche während des Heilungsprozesses zu erreichen.
Die Internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 94/06285 schlägt
einen Kunststoff-Hufbeschlag von geringem Gewicht vor, der durch Klebung an dem
Boden des Pferdehufes und zusätzlich durch vorgeformte, beabstandete Vertiefungen
in der Unterseite des Hufes gehalten wird, in die sich an dem Beschlag angebrachte
Befestigungsmittel erstrecken.
In der Internationalen Patentveröffentlichung Nr. WO 94/12024 ist
eine Schutzabdeckung für einen Pferdehuf beschrieben, die einen Hufbeschlag aus
Polyurethan mit konvexen und konkaven Rändern und ein polymeres Gewebe, z.B. ein
gewebtes Polyurethangewebe, umfaßt, das an den Hufbeschlag gebunden ist. Der Beschlag
ist unter Benutzung eines Acryl-Strukturklebers zwischen dem Huf und dem Beschlag
und zwischen dem Polymergewebe und der Außenseite des Pferdehufs an dem Huf befestigt.
Ein Hufbeschlag mit einem Metallkern, der von einem Kunststoff- oder
Gummimaterial umgeben ist und Öffnungen für vorgesehene Nägel hat, wird in der Internationalen
Patentveröffentlichung Nr. WO 94/22296 vorgeschlagen.
In der Internationalen Patentveröffentlichung Nr. WO 95/22252 wird
eine Methode zum Beschlagen eines Pferdes vorgeschlagen, bei der ein teilchenförmiges
Präparat verwendet wird, das ein vermahlenes Polymer und eine Klebstoffverbindung
enthält. Dieses teilchenförmige Präparat wird in eine Form gegossen, in die der
zuvor gereinigte Pferdehuf abgesenkt wird, auf dessen sämtliche Öffnungen ein Klebstoff
aufgebracht wurde.
Die Internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 96/01044 betrifft
einen Pferdebeschlag mit Löchern für Beschlagsnägel und mit einem elastischen Werkstoff.
Ein anderer Vorschlag ist in der Internationalen Patentveröffentlichung
Nr. WO 98/24312 zu finden. Dieser gibt einen Metallkern mit Löchern für Hufbeschlagnägel
an, der im wesentlichen gänzlich von einem im wesentlichen verformbaren Werkstoff,
etwa einem Gummi oder gummiartigen Material, umgeben ist.
Ein Hufschutz für Pferdehufe wird in der Internationalen Patentveröffentlichung
Nr. WO 99/40782 vorgeschlagen, der einen Grundkörper aus Kunststoff in Gestalt eines
Hufbeschlags und wenigstens ein fixiertes stirnseitiges Einspannelement hat.
Die Internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 99/65298 beschreibt
einen stoßdämpfenden Hufbeschlag, der an einem Pferdehuf mit Nägeln befestigt wird,
deren Nagelköpfe einer nachgiebigen Zwischenschicht anliegen.
Die Europäische Patentschrift Nr. 0 651 943 A1 gibt einen Stiefel
für Pferdehufe aus einem flexiblen Werkstoff an.
Eine Kunststoffabdeckung für einen Pferdehuf mit einer zweiteiligen
beschichteten Konstruktion zur Anbringung an dem Huf eines Pferdes unter Benutzung
von Nägeln ist in der Europäischen Patentschrift Nr. 0 823 209 A2 beschrieben. Die
obere Schicht enthält beständiges Kunststoffmaterial, etwa einen thermisch formbaren
Kunststoff (z.B. Polyurethan, Polyamid oder ein Elastomer), während die Unterschicht
weniger hart und auch aus einem Kunststoff gebildet ist.
Die Europäische Patentschrift Nr. 0 832 560 A1 gibt einen Hufbeschlag
an, der wenigstens teilweise in einem elastischen Werkstoff enthalten ist, der Löcher
für herkömmliche Nägel hat.
Die Europäische Patentschrift Nr. 0 860 115 A1 beschreibt einen Hufbeschlag
mit einer stoßdämpfenden Bodenplatte mit einer Umfangszahnung zur Aufnahme eines
Stahlbandes, an dem sechs Träger befestigt sind, durch die Nägel in den Pferdehuf
getrieben werden können.
Wie oben ausgeführt, kranken die meisten, wenn nicht alle gegenwärtig
auf dem Markt befindlichen Pferdebeschläge aus Kunststoff an dem Nachteil, daß ihre
Anbringung zeitraubend und mühsam ist, insbesondere bei jenen, die aus einem Satz
von Teilen zusammengesetzt werden müssen. Dies ist wenigstens zum Teil auf die Notwendigkeit
zurückzuführen, daß der Hufbeschlag für einen geschädigten Fuß passend gemacht wird,
von dem ein beträchtliches Hufstück weggeschnitten sein kann. Da das Pferd lahm
, wird es gewöhnlich unzweckmäßig oder unpraktisch sein, daß man es zu einer Schmiede
bringt, so daß der Hufschmied seine Ausrüstung mit zu dem eigenen Stall des Pferdes
nehmen muß. Dies trägt dazu bei, es für den Hufschmied unzweckmäßiger zu machen,
einen Pferdebeschlag fern von seiner eigenen Schmiede zurechtformen zu müssen.
Es besteht demgemäß ein Bedarf in der Technik an einer verbesserten
Form eines Hufbeschlags, die bei der Therapie zur Behandlung solcher Krankheiten,
wie Rehe, benutzt werden kann und die an dem Fuß des in Behandlung befindlichen
Pferdes leicht anzubringen ist. Es gibt einen weiteren Bedarf für eine neue Hufbeschlagform,
die leicht passend gemacht werden kann und Unterstützung für den Fuß eines Huftieres
bietet, von dem eine variable Menge Hufmaterial und möglicherweise anderen Gewebes
weggeschnitten oder weggeschliffen worden sein kann. Es besteht ferner noch ein
Bedarf an einem Hufbeschlag, der leicht zu einer passenden Form für die Behandlung
eines Pferdes geformt werden kann, das an Fußproblemen leidet, insbesondere, wenn
diese Formgebung in dem eigenen Stall oder Stallhof des Pferdes anstatt in der Schmiede
des Hufschmieds erfolgen muß. Ferner besteht ein Bedarf an einem Hufbeschlag, der
an dem Huf eines Pferdes angebracht werden kann, das an der Rehe oder einem anderen
Lahmheit verursachenden Zustand leidet, ohne die Benutzung von Nägeln und in einer
Weise, die einen Schockzustand für das Pferd im wesentlichen vermeidet. Weiter besteht
noch ein Bedarf an einer verbesserten Methode zum Beschlagen eines Pferdes, die
die Notwendigkeit vermeidet, Nägel in den Huf des Pferdes zu treiben. Es besteht
auch ein Bedarf an einer Methode zum Beschlagen eines Pferdes, das an einem Entkräftigungszustand,
wie Rehe (Laminitis) leidet, wobei ein Trauma für das Pferd vermieden wird. Außerdem
besteht ein Bedarf an der Schaffung einer neuen Methode zum Beschlagen eines Pferdes,
die die Benutzung einer Schmiede vermeidet. Ein anderer Bedarf besteht an einer
Methode zum Beschlagen eines Pferdes, die Hufbeschläge benutzt,
die in einer einfachen Weise ohne Benutzung einer Schmiede nach einem Huf gestaltet
und an ihm angebracht werden können.
Die vorliegende Erfindung zielt demgemäß auf die Schaffung einer verbesserten
Hufbeschlagform, die sich für den Einsatz bei der Behandlung von Rehe und anderen
Zuständen eignet, bei denen Pferdefüße einer Behandlung bedürfen können, und die
an dem Fuß eines in Behandlung befindlichen Pferdes leicht anzubringen ist. Sie
zielt ferner auf die Schaffung einer neuen Hufbeschlagform, die leicht gestaltet
oder in anderer Weise angepaßt werden kann, um auf den Fuß eines Huftieres zu passen
und Unterstützung für dessen Fuß zu schaffen, von dem Hufmaterial und möglicherweise
auch anderes Gewebe abgeschnitten oder abgeschliffen wurde. Ferner ist sie gerichtet
auf die Schaffung eines Hufbeschlags, der leicht zu einer passenden Gestalt für
die Behandlung eines Pferdes geformt werden kann, das an Rehe oder anderen Fußproblemen
leidet. Sie zielt außerdem auf die Schaffung eines Hufbeschlags, der schnell und
einfach zu einer geeigneten Form unter den ungünstigen Bedingungen geformt werden
kann, die in dem eigenen Stall oder Stallhof des Pferdes eher existieren können
als in der zweckdienlichen Umgebung der eigenen Schmiede des Hufschmieds. Sie zielt
ferner auf die Schaffung eines Kunststoffbeschlags, der leichter an den Huf angebracht
werden kann bei verbesserter Anbringungsqualität und der für therapeutische Zwecke
erforderlichen zusätzlichen Unterstützung. Ferner zielt sie auf die Schaffung eines
Hufbeschlags, der jegliches Trauma für das Pferd minimiert. Eine zusätzliche Aufgabe
der Erfindung ist die Schaffung einer neuen und verbesserten Beschlagsmethode für
ein Huftier, wie etwa ein Pferd, ohne Benutzung von Nägeln, die durch die Beschläge
in den Huf des Tieres getrieben werden. Noch eine weitere Aufgabe besteht in der
Schaffung einer neuen und verbesserten Methode zum Beschlagen eines Pferdes, ohne
daß ein Trauma bei dem Pferd verursacht wird, das an einem entkräftigenden und schmerzhaften
Zustand, wie etwa Rehe leiden kann. Noch ein anderes Ziel ist die Schaffung dieser
Methode unter Vermeidung der Benutzung einer Schmiede. Es besteht auch die Aufgabe
der Schaffung einer neuen und verbesserten Methode zum Beschlagen eines Pferdes
unter Benutzung von Hufbeschlägen, die nach dem Huf eines Pferdes geformt und an
ihm angebracht werden können, ohne daß die Anwendung einer Temperatur erforderlich
ist, die so hoch liegt, daß eine Schmiede benutzt werden muß.
Demgemäß ist ein Aspekt der vorliegenden Erfindung die Schaffung eines
Beschlags für ein Huftier gemäß Anspruch 1.
Die Erfindung schafft ferner eine Methode zum Beschlagen eines Huftiers,
bei dem man
- (a) einen Beschlag für einen Huf des Tieres vorsieht, wobei der Beschlag einen
Körper umfaßt, der aus einer thermoplastischen Zusammensetzung mit einer Matrix
aus einem thermoplastischen Material mit einem Erweichungspunkt von weniger als
100°C hergestellt ist und eine untere Bodenberührungsfläche zur Bodenberührung
bei Benutzung und eine von der unteren Bodenberührungsfläche beabstandete obere
Fußberührungsfläche zur Berührung der Unterseite eines Fußes des Huftieres bei Benutzung
hat und wobei der Körper um wenigstens einen Teil seiner oberen Fußberührungsfläche
herum einen aufragenden Umfangsflanschteil hat, und wobei der Beschlag so eingerichtet
ist, daß er bei Benutzung auf die Hufunterseite passt und sich der Flanschteil dabei
von dem Bodenrand des Hufs an dem Unterteil einer äußeren hornigen Wand des Hufs
aufwärts erstreckt,
- (b) in dem Unterteil der äußeren hornigen Wand des Hufes mehrere Vertiefungen
bildet,
- (c) den Beschlag auf eine zur Erweichung des thermoplastischen Materials ausreichende
Temperatur, jedoch unter seinen Schmelzpunkt erwärmt,
- (d) den erwärmten Beschlag an die Unterseite des Hufes legt, wobei sein Flanschteil
dem Unterteil der äußeren hornigen Wand des Hufes anliegt, und
- (e) den Flanschteil des erwärmten Beschlags in Berührung mit der äußeren hornigen
Wand des Hufes drückt, um so Material des Flanschteils zum Eintritt in jede der
mehreren Vertiefungen zu veranlassen, wodurch der Beschlag nach seiner Abkühlung
auf dem Huf festgehalten wird.
Das thermoplastische Material wird gewünschtenfalls so ausgewählt,
daß die thermoplastische Zusammensetzung bei Umgebungstemperaturen und bei Hufsohlentemperatur
hart ist, aber durch Eintauchen in heißes Wasser, vorzugs&sfgr;eise siedendes Wasser
oder fast siedendes Wasser, erweichbar ist. Ferner sollte sie gewünschtenfalls eine
wenigstens mäßige Abriebfestigkeit besitzen. Der thermoplastische Werkstoff hat
vorzugsweise einen Schmelzpunkt oder einen Schmelzpunktbereich von weniger als 100°C.
Noch bevorzugter hat er einen Gefrierpunkt von wenigstens etwa 30°C, vorzugsweise
wenigstens etwa 35°C, und einen Schmelzpunkt oder Schmelzpunktbereich von weniger
als etwa 95°C, bevorzugter weniger als etwa 90°C und noch bevorzugter weniger
als etwa 75°C. Ein besonders bevorzugter Werkstoff ist ein Polycaprolacton.
Polycaprolactone sind im Handel erhältlich unter den Warenzeichen CAPA®
von Solvay Interox Limited, Baronet Road, Warrington, Cheshire WA4 6HB, Vereinigtes
Königreich, und TONE® von Union Carbide Corporation, 39 Old Ridgebury
Road, Danbury, Connecticut 06817-0001, Vereinigte Staaten von Amerika. Die unter
dem Warenzeichen CAPA® verkauften Werkstoffe werden in Kornform verkauft
und sind als Polyester von &egr;-Caprolacton und Butan-1,4-diol beschrieben. Ein
besonderer Vorteil des Einsatzes eines Polycaprolactons ist der,
daß es vollständig biologisch abbaubar ist. Ein geeigneter Werkstoff ist ein Polycaprolacton
mit einem Gefrierpunkt von etwa 35°C und einem Schmelzpunktbereich von etwa
58°C bis etwa 60°C. Dieses Material hat ein Molekulargewicht von etwa 48.000
Dalton bis etwa 52.000 Dalton und wird unter der Warenbezeichnung Polycaprolacton
CAPA® 650 verkauft. Es ist auch möglich, Polycaprolacton CAPA®
650 mit geringeren Mengen, z.B. bis zu etwa 25 Gew.-% oder mehr, z.B. bis zu etwa
40 Gew.-% eines anderen Polycaprolactons, wie etwa Polycaprolacton CAPA®
680, und/oder mit geringeren Mengen, z.B. bis zu etwa 10 Gew.-% Polycaprolacton
CAPA® 640 zu mischen. Polycaprolacton CAPA® 680 hat
nach Bericht einen Schmelzpunkt von etwa 60 bis 62°C und ein Molekulargewicht
von etwa 80.000 Dalton, während Polycaprolacton CAPA® 640 nach Bericht
einen Schmelzpunkt von 58 bis 60°C und ein Molekulargewicht von etwa 37.000
Dalton hat. Ein besonders bevorzugtes thermoplastisches Material umfaßt ein Gemisch
aus etwa 2 Gewichtsteilen Polycaprolacton CAPA® 650 und etwa 1 Gewichtsteil
Polycaprolacton CAPA® 680.
Eine bevorzugte Beschlagform nach der Erfindung besteht aus einem
Körper, der aus einer thermoplastischen Zusammensetzung geformt wurde, die eine
Matrix eines thermoplastischen Materials mit einem Gefrierpunkt von wenigstens etwa
30°C und einem Schmelzpunkt oder Schmelzpunktbereich von weniger als etwa 95°C
aufweist, wobei der Körper eine untere Bodenberührungsfläche zur Bodenberührung
bei der Benutzung und eine von der unteren Bodenberührungsfläche beabstandete, obere
Fußberührungsfläche zur Berührung der Unterseite des Fußes eines Huftieres, etwa
eines Pferdes, bei Benutzung hat und der Körper auf wenigstens einem Teil seiner
oberen Fußberührungsfläche einen nach oben stehenden Umfangsflanschteil hat, der
bei Benutzung zur Anlage an wenigstens einem Teil der Außenwand des Fußes eines
Pferdes oder anderen Huftieres eingerichtet ist. Bei einem solchen zur Verwendung
bei einem Pferd vorgesehenen Beschlag kann der Körper ein gebogenes Stabteil umfassen,
das so geformt ist, daß es unter dem Huf liegt. Ferner können die beiden Enden des
Stabteils durch ein Querstück miteinander verbunden sein. Außerdem kann der Beschlag
ein Gabelstück umfassen, das unter der Gabel des Pferdefußes liegen soll und das
mit einem Ausschnittteil versehen sein kann, der sich von dem hinteren Ende des
Gabelstücks zum vorderen Ende des Gabelstücks hin erstreckt, um so die Biegung des
Beschlags zu erleichtern. Gewünschtenfalls kann der Flanschteil einen aufragenden
hinteren Flanschteil umfassen, der zur Anlage an den Hufhinterteilen eingerichtet
ist. Dieser Beschlag kann als einteiliger Formling gebildet sein. Er kann an seinem
vorderen Ende auf seiner Unterseite einen abgeschrägten Teil haben, der bei Benutzung
unter dem Vorderteil des Pferdehufs liegt. Andererseits kann die Unterseite des
Beschlags im wesentlichen eben sein.
Der Flanschteil kann durchgehend oder unterbrochen sein. Er kann so
eingerichtet sein, daß er sich bei der Benutzung des Beschlags von einer Seitenwand
um das Vorderteil des Pferdehufs herum zu der anderen Seitenwand erstreckt. Alternativ
kann der Flanschteil so eingerichtet sein, daß er sich bei der Benutzung von dem
Vorderteil des Pferdehufs rückwärts zu beiden Hufhinterteilen um eine Strecke erstreckt,
die kleiner als der mittlere Umfangsabstand von dem Vorderteil zum Hinterteil ist.
Anstelle eines ununterbrochenen Flanschteils ist es möglich, mehrere Nasenteile
oder ein Flanschteil zu benutzen, dessen Höhe entlang seiner Länge variiert, so
etwa einen krenelierten Flanschteil.
Der Flanschteil kann sich im Schnitt von seiner Wurzel zu seinem oberen
freien Randteil verjüngen. So kann er sich z.B. im Schnitt von einer Dicke von etwa
5 mm an seiner Wurzel bis etwa 3 mm an seinem freien oberen Ende verjüngen. Der
Körper ist typischerweise etwa 10 mm tief, und der Flanschteil erstreckt sich etwa
20 mm aufwärts, wobei die mittlere Höhe des Hufbeschlags etwa 30 mm beträgt. Er
kann in unterschiedlichen Größen hergestellt werden. Er kann z.B. von vorne nach
hinten 125 mm und quer etwa 105 mm messen. Gemäß der Lehre der Erfindung können
jedoch größere Größen, z.B. für Zugpferde, oder kleinere Größen, z.B. zur Benutzung
bei der Korrektur von Fußmissbildungen bei Fohlen hergestellt werden.
Bei der Benutzung eines Hufbeschlags der Erfindung entfernt der Hufschmied
typischerweise zuerst Huf und Gewebe, soweit sie geschädigt sind. Dann kann der
Pferdehuf in der Weise behandelt werden, daß man 2 bis 3 cm oder so von der Außenwand
um den Boden eine Anzahl horizontaler Befestigungslinien einkratzt. Die Wand des
Hufes wird dann mit Aceton oder vorzugsweise Wundspiritus gereinigt, wobei der Hufschmied
zuvor Schutzhandschuhe anziehen sollte. Latexhandschuhe sind geeignet. Dann wird
ein Hufbeschlag geeigneter Größe gemäß der Erfindung ausgewählt, und das Vorderteil
kann nötigenfalls bearbeitet werden, um an der Vorderseite des Beschlags einen abgeschrägten
Rand zu schaffen, der von der Unterseite in einer Auswärtsrichtung nach oben geneigt
ist, um eine größere bodentragende spezifische Oberfläche zu schaffen und den Freiraum
des Hufvorderteils über dem Boden zu fördern und dadurch die Gefahr zu vermindern,
daß das Pferd mit seinem infizierten Fuß kratzt. Dieses Verfahren kann alternativ
nach der Anbringung des Hufbeschlags durchgeführt werden.
Der Hufbeschlag wird dann in eine nicht reaktionsfähige Flüssigkeit,
z.B. Wasser gelegt, die auf eine höhere Temperatur als der Gefrierpunkt des thermoplastischen
Materials und vorzugsweise über seinen Erweichungspunkt oder Erweichungspunktbereich
erwärmt wurde. Daher ist die Temperatur des Wassers oder der anderen Flüssigkeit
vorzugsweise wenigstens etwa 60°C und vorzugsweise wenigstens etwa
80°C. In der Praxis wurde gefunden, daß ein mit siedendem oder fast siedendem
Wasser gefüllter Eimer genügend Wärme speichern wird, um das Ansetzen wenigstens
eines Hufbeschlags vollständig ausführen zu können. Das thermoplastische Material
bleibt in der Flüssigkeit, bis es weich und biegsam wird. Dies ist dadurch gekennzeichnet,
daß der Flansch des Hufbeschlags transparent wird. Der Hufbeschlag wird aus der
Flüssigkeit entfernt, bevor die gesamte Masse transparent wird, um so sicher zu
gehen, daß er seine Form beibehält. Dies erfordert gewöhnlich weniger als 2 Minuten,
z.B. etwa 90 Sekunden, je nach der Größe des Beschlags, der Temperatur des Wassers
und des verwendeten Werkstoffs.
Alternativ können einige andere Einrichtungen zur Erwärmung des thermoplastischen
Materials benutzt werden, etwa eine Lötlampe oder ein Heißluftgebläse. Die Benutzung
von heißem Wasser hat jedoch den Vorteil, daß die Klebrigkeit des erweichten Hufbeschlags
und daher seine Haftung an den Handschuhen des Hufschmieds oder anderen Gegenständen
verringert wird, mit denen er in Berührung kommen kann.
Wenn der Hufbeschlag genügend erweicht ist, um von Hand verformbar
zu sein, wird er an den Pferdefuß dadurch angesetzt, daß man den erweichten Beschlag
fest auf den Huf presst, dadurch die Oberseite des Hufbeschlags in Anpassung an
den Pferdefuß verformt und den Flanschteil gegen die äußere Oberfläche der äußeren
Hornwand des Hufs drückt. Es wird bevorzugt, erst das hintere Ende des erweichten
Hufbeschlags unter Benutzung der Gabel als Grundlage anzulegen. Besondere Sorgfalt
sollte walten, um sicher zu stellen, daß der Beschlag eng um den Huf herum geformt
wird. Der Flansch wird so angeordnet, daß er mit der Wandung des Hufs auf wenigstens
einem Teil seines Umfangs in ununterbrochener Berührung ist. Der Flansch kann sich
zu jedem Hufhinterteil hin nur über einen Teil des Gesamtabstands von dem Vorderteil
zum Hinterteil erstrecken. In diesem Fall ist der hintere Teil frei, sich bei der
Benutzung etwas zu biegen, wenn sich das Pferd bewegt. Bei einer anderen Ausführungsform
kann sich der Flanschteil über im wesentlichen den gesamten Abstand des Vorderteils
des Hufes zu seinem Hinterteil auf jeder Hufseite erstrecken. In diesem Falle kann
der Flanschteil an den Huf oder was von ihm bleibt längs des gesamten Hufumfang
von einem Hinterteil zu dem anderen gebunden sein. Außerdem kann er sich in diesem
letzteren Fall über den hinteren Teil des Hufbeschlags fortsetzen, so daß er sich
über den hinteren Teil des Pferdefußes erstreckt.
Jeder Hufbeschlag kann somit so nach Maß geformt werden, daß er mit
den einmaligen Merkmalen jedes Hufes zusammenpaßt. Wenn der Hufschmied wünscht,
den Hufbeschlag an irgendeiner Stelle aufzubauen, ist es auch eine einfache Sache,
etwas zusätzliches Caprolactonmaterial zu erweichen und dann nötigenfalls nach Reinigung
des Hufes das zusätzliche Material an der passenden Stelle auf den erweichten Beschlag
zu pressen.
Wenn der Beschlag für den Pferdehuf zufriedenstellend geformt ist,
kann ein schnelles Kühlmittel zur Anwendung kommen, das das thermoplastische Material
veranlasst, wieder fest zu werden. Geeignete Kühlmittel werden in Sprühverteilern
zur Verwendung bei Klempnerarbeiten verkauft. Ein geeignetes Kühlmittel ist von
Poynton Ltd, 60 High Street, Malmesbury, Wiltshire SN16 9AT, unter dem Warenzeichen
IMPRINT® erhältlich. Dieses Produkt wird von seinen Lieferanten als
ein selbsttreibendes Gemisch von nicht mehr als 10% Dimethylether und im übrigen
1,1,1,2-Tetrafluorethylen beschrieben. Das Wiedererstarren des Hufbeschlags ist
dadurch gekennzeichnet, daß der Hufbeschlag bei seinem Hartwerden wieder opak wird.
Der Beschlag kann durch Aufbringen eines geeigneten Bindungsmittels
zwischen dem Flansch des Hufbeschlags und dem Huf an dem Huf angekittet werden.
Geeignete Bindungsmittel sind jene, die unter den Warenzeichen Equithane®
und Bond-N-Flex® verkauft werden. Ein besonders bevorzugtes Bindungsmittel
ist jenes, das unter dem Warenzeichen IMPRINT® von Poynton Ltd, 60
High Street, Malmesbury, Wiltshire SN16 9AT erhältlich ist, das als ein Zwei-Komponenten-Methacrylatkleber
beschrieben ist, dessen Bestandteile nicht mehr als 55 Gew.-% Methylmethacrylat
und nicht mehr als 8 Gew.-% Methacrylsäure enthalten. Das Bindungsmittel kann zwischen
dem Flanschteil über dessen gesamte Länge aufgebracht werden. Bei einer Ausführung
des Hufbeschlags kann das Bindungsmittel daher auf dem gesamten Hufumfang von Hinterteil
zu Hinterteil aufgebracht werden, so daß das Bindungsmittel die Flanschoberseite
bespült. Bei anderen Konstruktionen erstreckt sich der Flanschteil jedoch nicht
soweit zurück wie die Hinterteile, so daß er an dem Huf oder was davon geblieben
ist nur auf einem Teil des gesamten Hufumfangs klebt. Die Aufbringung des Bindungsmittels
kann dadurch erreicht werden, daß man den Rand des Flansches von der Hufwand weghebt
und das Bindungsmittel in den Hohlraum einspritzt.
In anderer Weise und üblicher kann das Bindungsmittel auf den Flanschteil
des erweichten Hufbeschlags und normalerweise auch auf die Außenwand des Hufhiorns
aufgebracht werden, an die sich der Flanschteil anlegen muß, bevor der Hufbeschlag
an dem Pferdehuf angebracht wird.
Es ist ein Vorteil des Bindungsmittels IMPRINT®, daß
es auf den erweichten Hufbeschlag unmittelbar nach dessen Entnahme aus dem heißen
Wasser aufgebracht werden kann, selbst wenn er noch naß ist.
Es wird gewöhnlich von Vorteil sein, das Bindungsmittel vor der Aufbringung
etwas zu erwärmen, um so seine Härtung zu beschleunigen. Die in die Hufwandung eingeritzten
horizontalen Befestigungslinien verbessern den Griff des Bindungsmittels an der
Wand. Die Anbringung des Hufbeschlags an dem Huf in dieser Weise verhindert die
Beschädigung, die durch Nagelung des Beschlags am Ort verursacht wird.
Dann kann eine endgültige Einstellung erfolgen, um einen bequemen
Sitz für das Pferd sicherzustellen.
Es ist zu bemerken, daß die vorliegende Erfindung nicht auf Beschläge
für Pferde beschränkt ist, sondern Beschläge für alle Huftiere umfaßt. Daher kann
die Lehre der Erfindung mit gleichem Erfolg auf Beschläge für solche Huftiere, wie
Esel, Maultiere, Zebras und Kühe angewandt werden.
Die thermoplastische Zusammensetzung kann ferner eine geringere Menge
(z.B. etwa 1 Vol.-% bis etwa 25 Vol.-%) eines Füllstoffs, wie etwa einen Farbstoff
oder einen Gummi in krümeliger, klumpiger oder körniger Form enthalten.
Die Unterseite des Beschlags kann gewünschtenfalls mit einem oder
mehreren Gummieinsätzen versehen sein.
Zum klaren Verständnis und zur leichten praktischen Ausführung der
Erfindung werden nun einige ihrer bevorzugten Ausführungsformen nur beispielhaft
unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben.
1 ist eine Bodenansicht eines Hufbeschlags
nach der Erfindung;
2 ist eine Längsseitenansicht des Hufbeschlags
der 1;
3 ist eine Rückansicht des Hufbeschlags
der 1 und 2;
4 ist eine Bodenansicht eines größeren
Hufbeschalgs als dem der 1 bis 3
nach der Erfindung;
5 ist eine Bodenansicht eines kleineren
Hufbeschlags als dem der 1 bis 3
nach der Erfindung;
6 ist eine Bodenansicht einer weiteren
modifizierten Form des Hufbeschlags nach der Erfindung;
7 ist eine Seitenansicht des Hufbeschlags
der 6;
8 ist eine Rückansicht des Hufbeschlags
der 6 und 7;
9 ist eine Seitenansicht eines Pferdehufs,
die eine erste Stufe beim Beschlagen eines Pferdes nach der Methode der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht;
10 ist eine Sohlenansicht des Hufs der
9;
11 ist eine weitere Seitenansicht des
Hufs der 9 und 10,
die eine spätere Stufe bei der erfindungsgemäßen Methode zeigt, wobei sich ein erfindungsgemäßer
Hufbeschlag an Ort und Stelle auf dem Pferdehuf befindet;
12 ist eine Sohlenansicht des Hufs der
11 mit seinem angebrachten Beschlag;
13 ist ein Sagittalschnitt durch den
Huf der 9 und 10;
14 ist ein ähnlicher Sagittalschnitt
durch den Huf der 11 und 12;
15 veranschaulicht schematisch Sagittalschnitte
durch einen Pferdehuf, die verschiedene mögliche Zahnungsarten zeigen;
16 ist eine Seitenansicht eines Pferdehufs,
die schematisch verschiedene mögliche Zahnformen zeigt;
17 ist eine Aufsicht einer weiteren Form
eines Hufbeschlags, der nach der Erfindung gebaut ist; und
18 ist eine Bodenansicht des Hufbeschlags
der 17.
Unter Bezugnahme auf die 1 bis
3 der Zeichnung ist ein Hufbeschlag
1 des Herzstabtyps in einem Stück aus Polycaprolacton CAPA®
650 geformt, das von Solvay Interox Limited, Baronet Road, Warrington, Cheshire
WA4 6HB, Vereinigtes Königreich, erhältlich ist. Er kann aus dem Polycaprolacton
durch irgendein geeignetes Verfahren hergestellt werden. Als Beispiele von Formverfahren
können das Gießen und das Spritzgießen erwähnt werden. Es ist auch möglich, Polycaprolactonkörner
in einem Behälter mit Wasser zu erhitzen, bis die Körner unter Bildung eines Gels
zusammenlaufen, das entstehende Gel mit den Fingern in eine wurstartige Gestalt
zu formen, die wurstartige Gestalt in das Hohlteil einer Form zu bringen und dann
die Form mit dem Stempelelement zu schliessen und auf dieses ein Gewicht aufzubringen,
um das wurstförmige Material zu veranlassen, sich der Gestalt des Formhohlraums
anzupassen. Die Länge des Hufbeschlags 1 ist etwa 125 mm und seine Breite
ist etwa 105 mm.
Der Hufbeschlag 1 hat einen Körper mit einer unteren Bodenberührungsfläche
3 und einer oberen, von der unteren Bodenberührungsfläche beabstandeten
Fußberührungsfläche 4. Längs wenigstens eines Teils der oberen Fußberührungsfläche
4 des Körpers 2 ist ein nach oben ragender Umfangsflanschteil
5, der bei Gebrauch zur Anlage an wenigstens einem Teil der äußeren Wand
des Fußes eines Pferdes (nicht gezeigt) eingerichtet ist. Der Hufbeschlag
1 ist im allgemeinen im wesentlichen teiloval und etwa dem Umfang des Hufs
der Form nach angepaßt. Der Flanschteil 5 schützt den unteren Teil des
Hufs und bildet eine Einrichtung zur anderen Anbringung des Beschlags
1 an dem Huf als durch Nagelung.
Wie aus 1 ersichtlich ist, hat der Hufbeschlag
1 ein gebogenes Stabteil 6 von einer dem Huf unterliegenden Form.
Außerdem sind die beiden Enden des Stabteils 6 am hinteren Ende des Hufbeschlags
1 durch ein Querstück 7 miteinander verbunden. Das Querstück
7 trägt ferner ein Gabelstück 8, das unter der Gabel des Pferdefußes
liegen soll. Die hinteren Enden des Flanschteils 5 sind durch ein nach
oben ragendes hinteres Flanschteil 9 verbunden, das auf der Oberseite des
Querstücks 7 ausgebildet ist und an den Hinterteilen des Hufs anliegen
soll. Der hintere Flanschteil 9 ist niedriger als der Flanschteil
5. Auf seiner Unterseite ist an seinem vorderen Ende ein
abgeschrägter Teil 10 ausgebildet, der bei Benutzung unter dem Vorderteil
des Pferdehufs liegt. Der Flanschteil 5 erstreckt sich bei Benutzung von
einem Hinterteil einer Seitenwandung des Hufs um das Vorderteil des Hufs herum zu
dem Hinterteil der anderen Seitenwand.
Der Körper 2 ist etwa 10 mm dick, und die Höhe des Flanschteils
5 über der Oberseite 4 beträgt etwa 20 mm, so daß die Gesamthöhe
des Hufbeschlags etwa 30 mm beträgt. Der Flanschteil 5 verjüngt sich im
Querschnitt von seiner Wurzel, wo seine Dicke etwa 5 mm ist, bis auf etwa 3 mm an
seinem oberen Rand. Es ist jedoch zu bemerken, daß dieses nur angenäherte Abmessungen
sind und die Erfindung erhebliche Änderungen zur Anpassung an einen breiten Bereich
von Pferdehufen erlaubt.
Wie schon erwähnt, ist der Vorderteil des Beschlags mit einem abgeschrägten
Teil 10 versehen, der von der Unterseite 3 nach oben geneigt ist.
Zum Gebrauch des Hufbeschlags der 1 bis
3 zur Behandlung eines an Rehe oder einem
anderen den Pferdefuß beeinträchtigenden Zustand leidenden Pferdes bereitet der
Hufschmied den Pferdehuf vor der Anbringung vor, indem er jegliches Hufmaterial
und möglicherweise auch anderes Gewebe wegschneidet, das durch den schlechten Hufzustand
beeinträchtigt ist. Der Rand der Bodenabstützfläche, d.h. der Unterseite des Hufes
wird abgeschrägt, und eine Anzahl horizontaler Befestigungsfurchen wird 2 cm bis
3 cm oder so in den Boden des Hufes eingekratzt. Die horizontalen Furchen dienen
zur Verstärkung des Angriffs des Bindungsmittels, das anschließend zur Befestigung
des Hufbeschlags 1 auf dem Huf benutzt wird, der anderenfalls relativ glatt
ist. Der vordere Teil des Beschlags 1 wird dann nötigenfalls weiter abgeschrägt,
und der Huf wird mit Aceton oder Wundspiritus gereinigt. Zur Erhitzung des Hufbeschlags
1 besteht die bevorzugte Methode darin, den Beschlag in siedendes oder
fast siedendes Wasser zu tauchen, bis der thermoplastische Werkstoff zur Anbringung
an dem Huf genügend formsam wird, was sich dadurch zeigt, daß der opake Flanschteil
5 transparent wird. Dies erfordert je nach der Größe des Beschlags
1 und der Wassertemperatur zwischen etwa 30 Sekunden und etwa 2 Minuten
bei Hufbeschlägen aus Caprolacton CAPA® 650. Der Hufbeschlag
1 sollte jedoch nicht in dem heißen Wasser belassen werden, bis er im Aussehen
vollkommen durchsichtig wird, da er dann seine Form gänzlich verliert.
Wenn der Hufbeschlag 1 bereit zur Anbringung ist, wird er
aus dem Wasser entnommen und auf den Huf aufgebracht. Die bevorzugte Methode der
Aufbringung des Hufbeschlags 1 auf den Huf ist so, daß zuerst der hintere
Teil unter Benutzung der Gabel als Bezugspunkt angepasst wird und der erweichte
Hufbeschlag 1 zu der Kontur des Hufes geformt wird. Besondere Beachtung
ist der Formgebung des Flanschteils 5 um den Huf herum zu schenken, um sicher zu
stellen, daß er den Huf auf seinem gesamten Umfang berührt. Aufmerksamkeit sollte
auch der Formgebung des hinteren Flanschteils 9 geschenkt werden, um sicher
zu gehen, daß er sich an die Form des Hufhinterteils anpasst. Dies ergibt einen
nach Maß gemachten Hufbeschlag für den besonderen Huf, für den er zugerichtet wurde.
Der Hufbeschlag 1 wird dann schnell abgekühlt, um das thermoplastische
Material wieder fest werden zu lassen. Dies kann dadurch erreicht werden, daß man
ein Aerosol-Kühlmittel benutzt, das auf den Hufbeschlag 1 gesprüht wird.
Um zu vermeiden, daß sich das Pferd durch das von dem aus der Sprühduose austretenden
Kühlmittel erzeugte Geräusch erschreckt, kann der Hubschmied zu dem Pferd sprechen,
pfeifen oder leise singen. Alternativ kann ein Ballen aus geschäumtem Kunststoffmaterial
um den Huf gelegt und das Kühlmittel direkt in den Schaum gesprüht werden, was das
von dem austretenden Kühlmittel erzeugte Geräusch abschwächt. Der Hufbeschlag
1 wird wiederum opak, wenn er hart ist.
Das Bindungsmittel kann dann aufgebracht werden, um den Hufbeschlag
1 an den Huf anzukitten. Bevorzugte Bindungsmittel sind jene, die unter
den Markenzeichen Equithane® und Bond-N-Flex® oder
IMPRINT® verkauft werden. Das Bindungsmittel wird vorzugsweise in
heißem Wasser vorgewärmt, bevor es zwischen den Flanschteil 5 und den Huf
gespritzt wird. Ein spitzes Instrument kann nötigenfalls dazu dienen, zwischen dem
Flanschteil 5 und dem Huf einen Spalt zu öffnen, damit das Bindungsmittel
dazwischen fließen kann. Das Bindungsmittel wird auf dem gesamten Hufumfang eingespritzt.
Es wird genug Bindungsmittel verwendet, so daß es den Hohlraum zwischen dem Flanschteil
5 und dem Huf bis zur Oberkante des Flanschteils 5 ausfüllt. Das
Bindungsmittel bindet gewöhnlich innerhalb von 10 Minuten ab. Nachdem das Bindungsmittel
abgebunden ist, können an dem Hufbeschlag 1 letzte Einstellungen vorgenommen
werden, um für das Pferd einen bequemen Sitz zu gewährleisten.
Gewünschtenfalls können Beschlagnägel aus Wolfram oder andere die
Griffigkeit verbessernde Gleitschutzeinrichtungen in den Hufbeschlag eingesetzt
werden. Dies kann so geschehen, daß man ein scharfes Werkzeug in heißem Wasser erhitzt
und seine Spitze sorgfältig in die Unterseite des Hufbeschlags 1 drückt,
nachdem er an dem Pferd angebracht wurde, und dann einen Beschlagnagel aus Wolfram
in das entstehende Sackloch einsetzt, während dessen Wandungen noch weich sind,
und ein Kühlmittel aufsprüht, um das Polycaprolactonmaterial wieder zur Erstarrung
zu bringen.
Ein anderer Weg, um dem Hufbeschlag der Erfindung Gleitschutzeigenschaften
zu geben, besteht darin, wenigstens einen Gummieinsatz in die Unterseite des Hufbeschlags
einzubauen. Ein solcher Einsatz kann die Form eines Gummistreifens, eines Gummistücks
oder von Gummikrümeln oder -körnern haben. Es kann mehr als ein Gummieinsatz vorgesehen
werden, insbesondere, wenn Gummistücke, -krümel oder -körner verwendet werden. Der
wenigstens eine Gummieinsatz ist in dem Hufbeschlag so angeordnet, daß er einen
Teil der Bodenberührungsfläche des Hufbeschlags bildet. Wenn ein Streifen aus vulkanisiertem
Gummi eingesetzt wird, werden seine Dimensionen vorzugsweise so gewählt, daß seine
Länge kleiner ist als der um den Hufbeschlag herum gemessene gebogene Abstand von
einem Hinterteil des Beschlags zu dem anderen Hinterteil und vorzugsweise nicht
mehr als etwa 80% dieses gebogenen Abstands beträgt, so daß seine Breite kleiner
als die Breite des gebogenen Teils des Hufbeschlags ist und vorzugsweise nicht mehr
als etwa 60% dieser Breite beträgt, und seine Dicke nicht mehr als etwa 60% der
Gesamtdicke des Hufbeschlagteils beträgt, der so eingerichtet ist, daß er bei Benutzung
unter dem Pferdehuf liegt. Der Streifen ist außerdem vorzugsweise im Querschnitt
trapezförmig, wobei die längere der zwei parallelen Trapezseiten in dem Hufbeschlag
zuoberst angeordnet ist. Die Längendifferenz zwischen den beiden parallelen Trapezseiten
braucht nicht mehr als etwa 2 mm zu sein und ist vorzugsweise nicht größer als etwa
1 mm bis etwa 1,5 mm. Ein geeigneter Streifen ist auf seiner Unterseite etwa 8 mm
breit und etwa 6 mm dick und von geeigneter Länge in Anpassung an die Größe des
Hufbeschlags. Wenn ein solcher Gummistreifen in die Form vor dem Gießen des Polycaprolactonmaterials
oder des anderen thermoplastischen Materials eingelegt wird, wird er in den Hufbeschlag
dauerhaft eingebettet und auf Grund seiner Form in ihm gehalten. Vorzugsweise ist
der Gummistreifen so geformt, daß er im Grundriss gekrümmt ist, obgleich er ein
gerader Streifen sein kann, der passend in die Form gebogen wird. Um die korrekte
Anordnung des Gummistreifens zu erleichtern, kann in dem Boden der Form eine gebogene
Vertiefung ausgebildet sein. Die Benutzung einer solchen Vertiefung in dem Formboden
wird ferner sicherstellen, daß die Unterseite des Gummistreifens unter die Caprolactonmasse
vorsteht, aus der der größere Teil des Hufbeschlags geformt ist. Zweckmäßigerweise
steht der Gummistreifen etwa 2 mm unter die Unterseite des Hufbeschlags vor. Als
geeignete Gummis ist jegliches abriebfestes Gleitschutz-Gummimaterial zu erwähnen,
z.B. jene natürlichen oder synthetischen Gummis, die herkömmlicherweise für die
Herstellung von Kraftfahrzeugreifen oder Gummisohlen oder -hacken für Herren- oder
Damenschuhe eingesetzt werden. Neben der Verleihung von Gleitschutzeigenschaften
des Hufbeschlags kann der Gummieinsatz andere Funktionen erfüllen, z.B. als Oberfläche,
auf der ein Markenzeichen darstellbar ist. Zu diesem Zweck kann der Gummieinsatz
z.B. eine dreieckige Gestalt haben, die so positioniert ist, daß sie unter dem Gabelteil
des Hufbeschlags liegt und ein Warenzeichen, wie IMPRINT® zeigt.
Um zu gewährleisten, daß der Einsatz in dem fertiggestellten Hufbeschlag eine dreieckige
oder andere Gestalt beibehält, sind die Abmessungen der Oberseite des Einsatzes
vorzugsweise wenigstens etwas größer als die ihrer Unterseite, z.B. um etwa 1 mm
bis etwa 2 mm größer. Wenn Klumpen, Krümel oder Körner aus Gummi benutzt werden,
können diese auf dem Boden der Form ausgestreut werden, bevor das Gießen des Polycaprolactonmaterials
oder anderen thermoplastischen Materials erfolgt. Die Gummiklumpen, -krümel oder
-körner sollten in diesem Falle eine maximale Abmessung von nicht mehr als etwa
5 mm, vorzugsweise nicht mehr als etwa 2 mm oder 3 mm haben. Die Gummiklumpen, -krümel
oder -körner bilden nach dem Gießen des Polycaprolactonmaterials wenigstens einen
Teil der Unterseite des Hufbeschlags und geben ihr unter der Voraussetzung, daß
genügend Gummiklumpen, -krümel oder -körner eingesetzt wurde, Gleitschutzeigenschaften,
nachdem das Vergießen des Polycaprolactonmaterials oder anderen thermoplastischen
Materials erfolgt ist.
Der Hufschmied könnte während der Vorarbeit an dem Pferdehuf und vor
Aufbringung des Bindungsmittels zu der Entscheidung kommen, daß der Sitz des Hufbeschlags
verbessert werden muß, um z.B. Unterstützung zu schaffen, wo Huf und/oder Gewebe
entfernt wurden. In diesem Falle kann er den Hufbeschlag reinigen und dann die obere
Fläche des Beschlags dadurch erhöhen, daß er etwas zusätzliches Polycaprolacton
erweicht, nachdem er möglicherweise auch den Hufbeschlag wieder erwärmt hat, und
das zusätzliche Polycaprolacton an der richtigen Stelle anformt, um die korrekte
Unterstützung für den Pferdefuß zu schaffen. Dies kann sehr schnell erreicht werden.
Bei einer Veränderung des Hufbeschlags der 1
bis 3 ist der Flanschteil 5 so eingerichtet,
daß er sich nur teilweise, z.B. nur von etwa der Hälfte bis zwei Dritteln von dem
Vorderteil zu dem Hinterteil längs beider Seiten des Hufbeschlags erstreckt. Nach
Bindung dieses Hufbeschlags an einen Pferdehuf ist das Ergebnis, daß die Hinterteile
des Hufes gegenüber dem übrigen Pferdefuß noch biegsam sind.
Die Fachleute erkennen, daß die Benutzung eines Hufbeschlags nach
der Erfindung die herkömmlichen Methoden des Hufschmiedehandwerks dadurch radikal
verändert, daß der Hufschmied einen Eimer heißes Wasser zur Erweichung eines Kunststoffmaterials
benutzen kann, um den Hufbeschlag in der für die Behandlung des Pferdes erforderlichen
Weise zu formen, anstatt das herkömmliche Schmiedefeuer und einen Amboß benutzen
zu müssen oder einen Kunststoffbeschlag aus einem Satz von Teilen zuschneiden oder
zusammensetzen zu müssen. Diese neue Methode des Beschlagens eines Pferdes kann
leicht und schnell durchgeführt werden, wo auch immer das Pferd gerade eingestallt
ist, ohne daß man es zu der Schmiede des Hufschmieds transportieren muß. Außerdem
kann das Beschlagen bei minimalem Trauma für das Pferd geschehen.
Anstelle von Caprolacton CAPA® 650 ist es alternativ
möglich, ein Gemisch aus Polycaprolacton CAPA® 650 mit Caprolacton CAPA®
680 und/oder Polycaprolacton CAPA® 640 zu verwenden. Diese Mischungen
umfassen z.B. ein Gemisch der Polycaprolactone CAPA® 650 und CAPA®
680 im Gewichtsverhältnis 80:20 oder 83:17. In einigen Fällen kann es auch vorteilhaft
sein, eine kleine Menge, z.B. bis zu etwa 10 Gew.-% Polycaprolacton CAPA®
640 mit Polycaprolacton CAPA® 650 oder mit einem Polycaprolactongemisch CAPA®
650/CAPA® 680 zu mischen.
Die 4 und 5
zeigen einen größeren Hufbeschlag 11 bzw. einen kleineren Hufbeschlag
12, die im allgemeinen ähnlich dem Hufbeschlag 1 der
1 bis 3 sind.
Die 6 bis 8
veranschaulichen eine modifizierte Form eines Hufbeschlags 21, der im allgemeinen
ähnlich dem der 1 bis 3
ist, der Flanschteil 25 sich aber von der Vorderseite des Beschlags
21, die bei Benutzung unter dem Vorderteil des Pferdehufs liegen wird,
längs jeder Seite nur einen Teil des Gesamtabstands nach hinten zu dem Teil des
Hufbeschlags erstreckt, der bei Benutzung unter dem betreffenden Hinterteil des
Pferdehufs liegen wird. Ferner gibt es an dem Hufbeschlag 21 keinen Flansch
entsprechend dem hinteren Flanschteil 9 des Beschlags 1 der
1 bis 3, so
daß der Hufbeschlag 21 hinten offen ist. Wenn der Hufbeschlag
21 unter Benutzung der gleichen allgemeinen Technik wie oben beschrieben
an einen Pferdefuß angesetzt wird, erlaubt der Flanschteil 25 eine feste
Anbringung des Beschlags an dem Vorderteil und Frontteil des Hufs, jedoch erlaubt
die Ausbildung des Hufbeschlags 21 die Biegung der Hinterteile und ihre
Bewegung relativ zu dem Hufbeschlag 21.
Obgleich die Erfindung unter Bezugnahme auf Hufbeschläge mit einem
Querstück und einem Gabelstück veranschaulicht wurde, ist es den Fachleuten verständlich,
daß viele andere Hufbeschlagformen nach den Lehren der Erfindung hergestellt werden
können. Beispiele sind Hufbeschläge des sogenannten Ei-, Ei-Herzstab-, viereckig-zehigem
Herzstab- und Geradstabtyps. Die Erfindung ist auch anwendbar auf die Herstellung
von Fohlen-Korrekturhufstiefeln sowie auf Hufbeschläge mit Sohlen, mit Abstufung
oder mit medialen, lateralen, vorderen oder hinteren Verlängerungen.
Die 9 bis 16
veranschaulichen eine bevorzugte erfindungsgemäße Methode des Beschlagens eines
Huftiers, etwa eines Pferdes.
9 ist eine Seitenansicht eines Pferdehufes
100 mit einer Anzahl Vertiefungen 101, die von einem Hufschmied
in der äußeren hornigen Wand des Hufes 100 zur Vorbereitung für die Anbringung
eines erfindungsgemäßen Hufbeschlags gebildet wurden. Die Vertiefungen
101 können durch eine geeignete Methode z.B. mit einem Stoßeisen, einem
Messer, etwa einem gebogenen Messer, oder einem Werkzeug des Schmieds zur Hornentfernung
von dem Pferdehuf gebildet werden. Vorzugsweise wird jedoch ein Stoßeisen benutzt,
um die Vertiefungen 101 zu bilden. Diese Vertiefungen werden in dem unteren
Teil des Hufes gemacht, der sich von dem Bodenrand 102 des Hufes
100 um eine Strecke von etwa 1 cm bis etwa 2 cm nach oben erstreckt. Die
Form und Größe der Vertiefungen 101 werden weiter unten näher diskutiert.
Typischerweise sollte der Hufschmied fünf bis zehn Vertiefungen 101 machen,
die in dem Unterteil der äußeren Hufhornfläche im wesentlichen gleichmäßig voneinander
beabstandet sind, wobei üblicherweise sechs bis acht Vertiefungen 101 eine
geeignete Anzahl sind.
Nach oder vor der Bildung der Vertiefungen 101 in dem Huf
100 schrägt der Hufschmied vorzugsweise den unteren Rand der hornigen Außenwand
ab, zweckmäßigerweise unter Benutzung eines Raspel oder Feile, um so um den Vorderteil
des Bodenrandes 102 des Hufes 100 eine abgeschrägte Kante
103 zu schaffen. In 10 sind auch die Sohle
104, die Gabel 105 und die Hinterteile 106 des Hufs
100 sichtbar.
11 veranschaulicht den Huf
100 nach der nächsten Stufe des Verfahrens der Erfindung, nämlich dem Ansetzen
Beschlags 21 (siehe Figuren 6 bis
8). In dieser Stufe und den folgenden Stufen
wird dem Hufschmied empfohlen, Latexhandschuhe zu tragen.
Vor dem Ansetzen des Hufbeschlags 21 an den Huf
100 sollte der Hufschmied zuerst die Außenwand des Hufes 100 mit
einem Lösungsmittel für Fett, etwa Wundspiritus oder Aceton reinigen. Wie oben beschrieben,
wird der Hufbeschlag 21 zuerst durch Eintauchen in heißes Wasser von einer
Temperatur in dem Bereich von etwa 65°C bis etwa 100°C, vorzugsweise in
der Nähe des Siedepunktes, d.h. bei wenigstens etwa 90°C erweicht, bis sein
Flanschteil 25 transparent wird. (Der Hufbeschlag 21 sollte nicht
in dem heißen Wasser belassen werden, bis er vollständig transparent wird oder seine
Form vollständig verliert). Der Hufbeschlag 21 sollte dann sorgfältig aus
dem Wasser entnommen werden und überschüssiges Wasser ablaufen gelassen werden.
Eine Raupe Bindungsmittel IMPRINT® kann dann auf die Innenseite des
Flanschteils 25 aufgebracht werden, selbst wenn diese noch naß ist. Eine
weitere Raupe Bindungsmittel IMPRINT® wird vorzugsweise auch auf
den entsprechenden Teil der äußeren Oberfläche der äußeren Hufhornwand aufgebracht.
Der Hufbeschlag 21 wird dann bei noch formbarem Flanschteil 25
auf die Unterseite des Hufes 100 aufgelegt. Hierbei sollte der Hufschmied
den Hufbeschlag 21 erst an das Ende der Hinterteile 106 des Hufes
100 anpassen und dabei die Gabel 105 als Bezugspunkt benutzen,
und dann den Beschlag 21 so auf den Huf 100 drücken, um die Anpassung
der Oberseite des Hufbeschlags 21 an die Form der Unterseite des Hufes
100 zu unterstützen. Bei von Hand formbarem Flanschteil 25 sollte
der Hufschmied diesen dann an die Außenfläche der äußeren Formwand anformen. Bei
diesem Formvorgang sollte der Hufschmied mit seinen Fingern auf die Außenfläche
des Flanschteils 25 in dem Bereich aller Vertiefungen
101 Druck ausüben, um so Material des Flanschteils 25 in jede
der Vertiefungen 101 einzudrücken. Bei diesem Formvorgang sollte Sorgfalt
walten, daß keine übermässige Verdünnung eines signifikanten Teils des Flanschteils
25 erfolgt.
12 zeigt die Unterseite des Hufes
100 mit daran angelegtem Hufbeschlag 21. Die Bezugszahl
104 bezeichnet die Sohle des Hufes 100.
In 13 ist ein Sagittalschnitt durch den
Huf 100 nach Bildung einer Vertiefung 101 und vor der Anbringung
eines Hufbeschlags 21 gezeigt.
Wie aus 13 ersichtlich ist, hat die Vertiefung
101 einen kugelförmigen Querschnitt. Zweckmäßigerweise wird sie unter Benutzung
eines Stoßeisens in der äußeren Hufhornwand 107 gebildet. Ihre Tiefe beträgt
vorzugsweise etwa 1 mm bis etwa 80% der Dicke der äußeren Hufhornwand
107, während ihre maximale Querabmessung an der Oberfläche der äußeren
Hufhornwand 107 typischerweise etwa 2 mm bis etwa 10 mm beträgt.
14 ist eine ähnliche Sagittalansicht
des Hufs 100 nach der Anformung des Flanschteils 25 an der äußeren
Hufhornwand 107 und zeigt, wie etwas von dem Material des Flanschteils
25 in die Vertiefung 101 gepresst wurde, wie durch die Bezugszahl
108 angegeben ist.
In den 13 und 14
sind auch die dünnen Schichten 109, der Knochen 110, die Lederhaut
111 und die weiße Linie 112 gezeigt.
Wenn der Hufschmied mit dem Formvorgang und dem resultierenden Beschlaggleichgewicht
zufrieden ist, kann die Wiedererhärtung des Werkstoffs des Hufbeschlags
21 durch Benutzung eines Kältemittelsprühs beschleunigt werden, der aus
einer Aerosol-Sprühdose auf den Hufbeschlag 21 gerichtet wird. Nach dieser
Wiedererhärtung wird der Hufbeschlag 21 wieder opak, und der Huf
100 kann wieder auf den Boden gesetzt werden. Es besteht nun eine Verbindung
zwischen dem Huf 100 und dem Hufbeschlag 21, wobei der letztere
fest und bewegungslos an dem Huf 100 angebracht ist.
Um diese Verbindung weiter zu verbessern, kann ein Bindungsmittel,
etwa ein Zwei-Komponenten-Kleber, z.B. ein Urethanpolymer-Kleber, aus einer Zwei-Patronen-Packung,
die mit einer Mischerdüse für die zwei Komponenten ausgestattet ist, aufgebracht
werden. Vorzugsweise wird die Packung durch Eintauchen in heißes Wasser vorgewärmt,
um so die anschliessende Härtung zu beschleunigen. Wie schon erwähnt, kann das Bindungsmittel
auf den Flanschteil 25 aufgebracht werden, während dieser noch erweicht
ist. Alternativ, aber weniger bevorzugt kann das Bindungsmittel entlang der Länge
des oberen Randes des Flanschteils 25 aufgebracht werden und einen Wulst
auf der Fuge zwischen dem Flanschteil 25 und der äußeren Hufhornwand bilden.
Ein spitzes Instrument kann bei diesem Vorgang benutzt werden, um den oberen Rand
des Flanschteils 25 von der äußeren Hufhornwand abzuspreizen. Wenn der
Hufschmied damit zufrieden ist, daß das Bindungsmittel längs des gesamten oberen
Randes des Flanschteils 25 gleichmäßig aufgebracht ist, kann ein Spatel
dazu dienen, die Oberfläche der resultierenden Fuge zu glätten. Das Pferd sollte
dann ermuntert werden, möglichst still zu stehen, bis das Bindungsmittel hart geworden
ist, normalerweise etwa 10 bis etwa 15 Minuten. Die vollständige Aushärtung des
Bindungsmittels erfordert typischerweise etwa eine Stunde.
Wenn im Laufe des Ansetzens des Hufbeschlags 21 an den Huf
100 der Hufschmied wünschen sollte, den schon gehärteten Flanschteil
25 erneut zu formen, kann dies dadurch leicht erreicht werden, daß man
heiße Luft aus einer Heißluftpistole auf den bestimmten Teil der äußeren Oberfläche
des Flanschteils 25 richtet. Bei diesem Arbeitsgang sollte die Heißluftpistole
nach unten und weg von dem Körper zeigen. Um eine falsche Richtung der Heißluft
auf einen anderen Teil des Pferdebeins als den Huf zu vermeiden, ist des für den
Hufschmied ratsam, seine Hand um den kranzförmigen Rand 113 des Hufs
100 zu legen. Nachdem der Flanschteil 25 in dieser Weise wieder
erweicht worden ist, kann der Hufschmied erst den Flanschteil 25 längs
einer Seite des Hufs 100 erweichen und ihn von der äußeren Formwand abstreifen,
bevor der Flanschteil 25 längs der anderen Seite des Hufes in gleicher
Weise behandelt wird. Der Flanschteil 25 kann dann wieder dem Huf
100 angeformt werden.
Die Vertiefungen 101 in den 9
und 11 sind in der Aufsicht im wesentlichen
elliptisch und, wie in den 13 und 14
gezeigt, im Querschnitt kugelförmig. Die 15 und
16 veranschaulichen andere Formen für die
Vertiefungen im Querschnitt bzw. in der Aufsicht. Es ist jedoch zu bemerken, daß
nur die untersten Vertiefungen in 15 auf dem Unterteil
der äußeren Hufhornoberfläche liegen. Die anderen Vertiefungsformen sind an höheren
Stellen als sie in der wirklichen Praxis benutzt würden, nur aus Bequemlichkeit
gezeigt und um die Vergrößerung der Zahl der Figuren zu vermeiden. Daher würden
alle dargestellten Vertiefungsformen in der Praxis in einer Höhe über der Bodenkante
102 angeordnet werden ähnlich der in den 9
und 11 für die Vertiefungen 101
angegebenen Höhe. Die Vertiefung 114 hat einen rechteckigen Querschnitt,
die Vertiefung 115 hat einen rechtwinkligen Querschnitt, die Vertiefung
116 hat einen V-Querschnitt, die Vertiefung 117 hat einen Dreiecksquerschnitt,
die Vertiefung 118 einen U-förmigen Querschnitt, die Vertiefung
119 einen Kugelquerschnitt (wie der Querschnitt der Vertiefung
101 der 13) und die Vertiefung 120
hat einen halbkreisförmigen Querschnitt.
In der 16 haben in der Aufsicht die Vertiefung
121 eine elliptische oder ovale Gestalt, die Vertiefung 122 eine
runde Gestalt, die Vertiefung 123 eine rechteckige Gestalt, die Vertiefung
124 eine quadratische Gestalt und die Vertiefung 125 eine dreieckige
Gestalt.
Hufschmiedefachleute werden erkennen, daß die in Bezug auf die
9 bis 16 beschriebene
Methode eine Verbesserung gegenüber dem Beschlagen eines Pferdes mit einem mürben
oder kränklichen Huf mit einem herkömmlichen Metallbeschlag ist, da sie keine Nagelung
beinhaltet und nur die Anwendung tiefer Temperaturen erfordert. Somit braucht der
Hufschmied nicht einen heißen Beschlag an einem mürben Huf anzubringen, wobei für
das Pferd kein Nervenschock resultiert. Da der Beschlag in erweichter Form auf den
Huf aufgebracht wird, kann er bis zu einem gewissen Maße in situ geformt werden,
um ihn an den bestimmten Huf, an dem er angebracht wird, anzupassen und dadurch
einen komfortableren Sitz für das Pferd zu gewährleisten. Da außerdem keine Hammerarbeit
erforderlich ist, ist die Gefahr stark verringert, einem lahmen Pferd Schmerzen
zu verursachen. Der Arbeitsgang für das Erhitzen und Ansetzen eines erfindungsgemäßen
Beschlags ist schnell und somit wird die Zeit verringert, in der das Tier auf nur
drei Beinen stehen muß. Dies kann eine sehr bedeutsame Erwägung sein, wenn das Pferd
lahmt.
Erfahrene Hufschmiede werden bemerken, daß die Hufbeschläge der Erfindung
gegenüber herkömmlichen Metallbeschlägen sogar beim Beschlagen von Pferden Vorteile
bieten, die gesunde Hufe haben und nicht lahm sind. So kann ihr leichtes Gewicht
im Vergleich zu Hufbeschlägen aus Metall beim Beschlagen von Rennpferden vorteilhaft
sein.
Die 17 und 18
veranschaulichen eine weitere Form eines Hufbeschlags 201, der im allgemeinen
dem Beschlag 21 der 6 bis 8
gleich ist außer, daß in dem Gabelstück 203 ein Ausschnitt 202
gebildet ist. Dieser Ausschnitt gibt dem Hufbeschlag 201 ein gewisses Maß
an Flexibilität und ermöglicht eine begrenzte vertikale Relativbewegung der Hinterteile
204 und 205. Die Bezugszahl 206 bezeichnet den Flanschteil
um den Vorderteil des Hufbeschlags 201 herum, der dem Flansch
25 des Hufbeschlags 21 der 6 bis
8 ähnlich ist, während die Bezugszahl
207 einen abgeschrägten Teil an dem vorderen Ende des Hufbeschlags
201 bezeichnet.
Eine kleinere abgeschrägte Fläche kann gewünschtenfalls auch auf der
Oberseite des Hufbeschlags 201 neben dem inneren gebogenen Rand
208 vorgesehen werden. Diese abgeschrägte Fläche kann mit der übrigen Oberseite
des Hufbeschlags 201 innerhalb des Flanschteils 206 einen Winkel
von etwa 15° bilden. Eine ähnliche kleinere abgeschrägte Fläche kann gewünschtenfalls
bei jeder anderen gezeigten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen werden.