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Dokumentenidentifikation DE60102793T2 07.10.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0001251733
Titel SCHUH UND HUFBESCHLAGVERFAHREN
Anmelder Poynton, Andrew Paul, Malmesbury, Wiltshire, GB
Erfinder Poynton, Andrew Paul, Malmesbury, Wiltshire SN16 9AT, GB
Vertreter Fechner, J., Dipl.-Ing. Dr.-Ing., Pat.-Anw., 53773 Hennef
DE-Aktenzeichen 60102793
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 01.02.2001
EP-Aktenzeichen 019489186
WO-Anmeldetag 01.02.2001
PCT-Aktenzeichen PCT/GB01/00433
WO-Veröffentlichungsnummer 0001056378
WO-Veröffentlichungsdatum 09.08.2001
EP-Offenlegungsdatum 30.10.2002
EP date of grant 14.04.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 07.10.2004
IPC-Hauptklasse A01L 5/00

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Beschlag für ein Huftier, wie etwa einen Pferdebeschlag, und eine Methode zum Beschlagen eines Huftiers, etwa eines Pferdes.

Der Huf an dem Fuß eines Pferdes hat eine gekrümmte Hornabdeckung, die das vordere Ende der entsprechenden Zehe des Pferdes schützt und teilweise umgibt. Er entspricht somit einem Nagel an dem Finger oder der Zehe eines Menschen. Das vordere Ende des Hufs ist als der Vorderteil bekannt, von dem sich auf jeder Seite des Pferdefußes die Seitenwandungen des Hufs nach hinten zu einem Hinterteil erstrecken. Der Huf umgibt einen Gewebekörper, der die Zehe selbst umgibt, um so eine Kapsel zu bilden, deren Unterseite die Sohle bildet. Zwischen dem Huf und diesem Gewebekörper liegt eine Gewebezwischenschicht, die als weiße Linie bezeichnet wird. Am hinteren Ende des Pferdefußes ist ein elastischer horniger Ballen von im allgemeinen dreieckiger Form, der als die Gabel bekannt ist.

Domestizierte Pferde werden normalerweise mit Pferdehufbeschlägen beschlagen. Ein Hufbeschlag wird normalerweise durch Nägel an der Unterseite des Hufs angebracht, um diesen vor Beschädigung zu schützen. Herkömmliche Beschläge für Pferde mit gesunden Füßen werden aus Metall hergestellt, etwa aus Gußeisen, Stahl oder einer Aluminiumlegierung. Eine übliche Hufeisenform hat im allgemeinen eine gebogene Form und eine Größe, so daß sie an die Größe des zu beschlagenden Hufs angepaßt ist. Die Größe und das Gewicht des Hufbeschlags wird normalerweise durch die Art des zu beschlagenden Pferdes bestimmt. Ein Arbeitspferd wird beispielsweise mit schwereren Beschlägen als ein Rennpferd ausgestattet. Bei einigen Formen kann an der Vorderseite des Hufbeschlags eine nach oben stehende Nase sein, oder es kann ein Paar nach oben vorstehender Nasen angeordnet sein, eine auf jeder Seite vorne an dem Beschlag, um bei der Anordnung des Beschlags auf dem Huf hilfreich zu sein und zusätzlichen Schutz für den vorderen Teil des Pferdefußes zu schaffen. Andere Formen metallischer Pferdebeschläge sind bekannt, z.B, sogenannte Ei-, gerade und Herzstab-Beschläge. Diese werden oft zur Verwendung bei Pferden mit Huf- oder Lahmheitsproblemen empfohlen.

Die herkömmliche Weise der Herstellung von Hufbeschlägen besteht für den Hufschmied darin, sie aus Eisenstäben zu schmieden, die auf einem offenen Schmiedefeuer erhitzt, auf einem Amboß in Form gehämmert und zur Schaffung von Löchern für die Beschlagsnägel gelocht werden. Ein Hufschmied kann Beschläge im voraus für die Anbringung an einem Pferd mit gesunden Füßen herstellen, das er früher schon beschlagen hat und dessen Hufabmessungen er schon kennt. Andererseits kann er fabrikmäßig hergestellte Beschläge kaufen, die in geeigneten Fällen wie gekauft bei einem Pferd mit gesunden Füßen angebracht werden können oder die unter Benutzung von Schmiedeherd und Amboß etwas in der Form oder in der Lage und Richtung der Löcher für die Beschlagsnägel verändert werden müssen. Oft wird das Pferd zum Beschlagen zur Schmiede des Hufschmieds gebracht, aber viele Pferde werden auf den Grundstücken ihrer Eigentümer beschlagern, in welchem Falle der Hufschmied nötigenfalls normalerweise eine transportable Schmiede mitbringt.

Hufbeschläge aus Kunststoff und Gummi sind in der Technik ebenfalls bekannt, insbesondere zum Beschlagen von Pferden, die an Hufproblemen leiden, siehe z.B. die Dokumente DE-A-2656348 und US-A-5203415. Auf dem Markt sind z.B. Gummibeschläge erhältlich, die aus einem an einen Stahl- oder Aluminiumkern gebundenen, stoßdämpfenden Gummi hergestellt sind, sowie auch Hufbeschläge, die aus auf einem Aluminiumkern geformtem Polyurethan und Kunststoff hergestellt sind. Einige von ihnen bilden die Form der herkömmlichen Hufeisen nach und werden an dem Huf ebenfalls durch Nägel befestigt. Eine andere Art des gegenwärtig erhältlichen Hufbeschlags wird in Bausatzform verkauft, wobei Basisplatten aus Polyurethan verwendet werden, die für die Form des Pferdehufs zugeschnitten werden müssen. Kunststofflappen werden dann in Intervallen am äußeren Rand das Basis nach oben und radial nach innen angeschweißt.

Die Beschläge werden dann dadurch an dem Huf angebracht, daß die Kunststofflappen an der äußeren Hufwandung anzementiert werden. Hufbeschläge aus Kunststoff haben eine Reihe von Vorteilen gegenüber Hufbeschlägen aus Metall. Sie sind z.B, leichter und können durch Kleben anstelle von Nageln an dem Pferdehuf befestigt werden. Sie sind daher vorteilhaft zu benutzen, wenn ein Pferd an Fußproblemen leidet, da sie die Verwendung von Nägeln überflüssig machen. Diese Fußprobleme können Rehe (Laminitis), Strahlkrankheit (oder fungale Onychomykose), navikulare Krankheit, Hornkluft oder schwache Fersen sein. Die Rehe ist ein schmerzhafter Zustand, bei dem der Huf teilweise entlang der weißen Linie von dem Rest der Huf-Kapsel abgelöst wird. Dies kann von einem Aufspalten des Hufs begleitet sein. Das Eintreiben eines Nagels in einen Huf in diesem Zustand kann das Problem verschlimmern, außer, daß es für das Pferd schmerzhaft ist.

Um eine Verletzung oder eine Krankheit eines Pferdefußes zu behandeln, ist es üblich, das befallene Material wegzuschneiden oder wegzuschleifen. Da die den Huf angreifenden Krankheitserreger im allgemeinen anaerob sind, hilft dies, die Heilung zu beschleunigen. Es ergibt sich dann jedoch das Problem der Schaffung einer Unterstützung für den gestutzten Huf, so daß das Pferd seinen Fuß weiter ohne übermäßige Beschwerden belasten kann und ohne daß sich eine Fehlstellung des Pferdebeins oder insbesondere des Zehenknochens des Fußes infolge der Lahmheit verschlimmert, an der das Pferd leidet. Diese Unterstützung kann geschaffen werden durch Benutzung eines therapeutischen Schuhes oder durch Benutzung eines Hufersatzmaterials zum Ersatz der Teile, die weggeschnitten oder weggeschliffen wurden. Wenn der Hufschmied entscheidet, einen Metallbeschlag anzusetzen, muß er erhebliche Arbeit aufwenden, um ein Hufeisen von passender Form zu schmieden. Wenn er sich für einen Beschlag aus Kunststoff oder Gummi entscheidet, muß er den Hufbeschlag in Form schneiden oder Chemikalien mit unerwünschten Nebenwirkungen einsetzen, um einen Ersatz für das Hufmaterial und jegliches Gewebe zu schaffen, das weggeschnitten oder weggeschliffen wurde. Wenn der Hufschmied entscheidet, daß der Pferdefuß eine Neuausrichtung benötigt, kann er entscheiden, den Hufbeschlag mit einer lateralen, medialen, vorderen oder hinteren Verlängerung zu versehen. Dies ist bei einem vorgeformten Hufbeschlag schwierig zu realisieren.

Fohlen werden manchmal mit Mißbildungen geboren, wie schwachen Flexorsehnen oder Klumpfußsyndrom, oder sie können eine Behandlung zur Korrektur der nach innen oder außen gerichteten Zehgestalt erfordern. In diesen Fällen wird der Hufschmied das Fohlen oft mit Korrekturbeschlägen beschlagen. Eine Art eines Fohlen-Korrekturbeschlags ist gänzlich aus einem Hochleistungskunststoffmaterial mit einer hochstehenden äußeren Manschette gebildet, die mit der Hufwandung verklebt oder verkittet ist.

Diese Beschläge können eine geeignete Keilform und/oder eine geeignete laterale, mediale, vordere oder hintere Verlängerung haben, um den in Behandlung befindlichen Zustand zu korrigieren. Es wurde auch vorgeschlagen, therapeutische Manschetten zu benutzen, die an die Außenwand des Hufs geklebt oder gekittet werden können, nachdem ein geeigneter Metallbeschlag an sie angenietet wurde, oder an die ein Beschlag sorgfältig angenagelt werden kann.

In einigen Fällen kann der Hufschmied entscheiden, einen Ballen aus Leder oder einem elastomeren Material zwischen den Huf und den Hufbeschlag zu legen.

Die Europäische Patentschrift Nr. 0 893 057 A1 beschreibt einen offenen Kunststoff-Hufbeschlag mit Löchern für Nägel und einem Brückenstück, das auf einem Arm zur Einstellung des Abstands zwischen den beiden Armen des Hufbeschlags angeordnet ist.

Die Verwendung eines vorgeformten Streifens von L-Querschnitt für das Beschlagen eines Pferdes, wobei der Streifen an eine untere Wandung seines Hufes angebracht ist, und dann das Anbringen eines Kunststoffhufbeschlags daran ist in der Neuseeländischen Patentschrift Nr. 184321 vorgeschlagen.

Ein an einen Huf angeklebter Hufbeschlag ist in der Neuseeländischen Patentschrift Nr. 221274 beschrieben.

In der Deutschen Patentschrift Nr. 19732269 ist ein Hufbeschlag mit einer als Laufoberfläche benutzten äußeren Hufabdeckung beschrieben, die durch wenigstens zwei Elemente an dem Huf befestigt ist. Eine Kontaktstreifenbindung bildet eine Zwischenschicht zwischen der Hufoberfläche und dem äußeren Hufschutz. Der Hufschutz kann aus einem thermoplastischen Material hergestellt werden, wie Polyester oder Vinylester, oder aus einem Elastomeren oder einem Metall.

Die Internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 99/15006 beschreibt ein schraubenförmiges Rohmaterial, aus dem Umfangslängen zur Benutzung als Hufbeschläge geschnitten werden können, wobei das Rohmaterial eine schraubenförmige Kunststoffmaterialwicklung umfaßt, die so um eine Achse gewickelt ist, daß der Wicklungsquerschnitt in einer die Achse enthaltenden Ebene für jede solche Ebene eine gleichbleibende Form hat und im wesentlichen dem Querschnitt eines Hufbeschlags in derselben Ebene entspricht.

Die Britische Patentschrift Nr. 2334424 gibt einen Hufbeschlag an, der einen Metallkern mit einer Polyurethanbeschichtung hat.

Die US-Patentschrift Nr. 5,199,498 schlägt einen maßgefertigten Hufbeschlagballen vor, der eine Polymerzusammensetzung aufweist, die wenigstens etwa 50 Gew.-% hochmolekulare Caprolactonpolymere enthält, wobei die Zusammensetzung einen Schmelzpunkt von etwa 120°F bis etwa 200°F (etwa 48,9°C bis etwa 93,3°C) hat. Das Molekulargewicht der Caprolactonpolymeren kann z.B. von etwa 35.000 bis etwa 60.000 reichen. Der Ballen deckt Flächen des Pferdefußes ab, die für Erkrankung und Schädigung empfindlich und verletzlich sind. Der Hufbeschlagballen wird zwischen einem Hufbeschlag und dem Huf angeordnet und soll den durch den Standard-Hufbeschlag gebotenen Gesamtschutz erweitern, ohne die Notwendigkeit des Beschlags zu beseitigen.

Die US-Patentschrift Nr. 5,681,350 beschreibt eine starre und durchlässige Prothese, die den der Wundtoilette unterzogenen Teil der Wandung eines an Strahlkrankheit oder dergl. erkrankten Pferdehufs ausfüllt. Diese Prothese enthält eine teilchenförmige Materialmasse aus einzelnen mit einem Harz beschichteten Teilchen, so daß sie an allen Kontaktflächen aneinanderhängen und Gewicht übertragen und dabei untereinander verbundene Porenräume belassen, die es Luft und flüssigen Arzneimitteln erlauben, die erkrankte Fläche während des Heilungsprozesses zu erreichen.

Die Internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 94/06285 schlägt einen Kunststoff-Hufbeschlag von geringem Gewicht vor, der durch Klebung an dem Boden des Pferdehufes und zusätzlich durch vorgeformte, beabstandete Vertiefungen in der Unterseite des Hufes gehalten wird, in die sich an dem Beschlag angebrachte Befestigungsmittel erstrecken.

In der Internationalen Patentveröffentlichung Nr. WO 94/12024 ist eine Schutzabdeckung für einen Pferdehuf beschrieben, die einen Hufbeschlag aus Polyurethan mit konvexen und konkaven Rändern und ein polymeres Gewebe, z.B. ein gewebtes Polyurethangewebe, umfaßt, das an den Hufbeschlag gebunden ist. Der Beschlag ist unter Benutzung eines Acryl-Strukturklebers zwischen dem Huf und dem Beschlag und zwischen dem Polymergewebe und der Außenseite des Pferdehufs an dem Huf befestigt.

Ein Hufbeschlag mit einem Metallkern, der von einem Kunststoff- oder Gummimaterial umgeben ist und Öffnungen für vorgesehene Nägel hat, wird in der Internationalen Patentveröffentlichung Nr. WO 94/22296 vorgeschlagen.

In der Internationalen Patentveröffentlichung Nr. WO 95/22252 wird eine Methode zum Beschlagen eines Pferdes vorgeschlagen, bei der ein teilchenförmiges Präparat verwendet wird, das ein vermahlenes Polymer und eine Klebstoffverbindung enthält. Dieses teilchenförmige Präparat wird in eine Form gegossen, in die der zuvor gereinigte Pferdehuf abgesenkt wird, auf dessen sämtliche Öffnungen ein Klebstoff aufgebracht wurde.

Die Internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 96/01044 betrifft einen Pferdebeschlag mit Löchern für Beschlagsnägel und mit einem elastischen Werkstoff.

Ein anderer Vorschlag ist in der Internationalen Patentveröffentlichung Nr. WO 98/24312 zu finden. Dieser gibt einen Metallkern mit Löchern für Hufbeschlagnägel an, der im wesentlichen gänzlich von einem im wesentlichen verformbaren Werkstoff, etwa einem Gummi oder gummiartigen Material, umgeben ist.

Ein Hufschutz für Pferdehufe wird in der Internationalen Patentveröffentlichung Nr. WO 99/40782 vorgeschlagen, der einen Grundkörper aus Kunststoff in Gestalt eines Hufbeschlags und wenigstens ein fixiertes stirnseitiges Einspannelement hat.

Die Internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 99/65298 beschreibt einen stoßdämpfenden Hufbeschlag, der an einem Pferdehuf mit Nägeln befestigt wird, deren Nagelköpfe einer nachgiebigen Zwischenschicht anliegen.

Die Europäische Patentschrift Nr. 0 651 943 A1 gibt einen Stiefel für Pferdehufe aus einem flexiblen Werkstoff an.

Eine Kunststoffabdeckung für einen Pferdehuf mit einer zweiteiligen beschichteten Konstruktion zur Anbringung an dem Huf eines Pferdes unter Benutzung von Nägeln ist in der Europäischen Patentschrift Nr. 0 823 209 A2 beschrieben. Die obere Schicht enthält beständiges Kunststoffmaterial, etwa einen thermisch formbaren Kunststoff (z.B. Polyurethan, Polyamid oder ein Elastomer), während die Unterschicht weniger hart und auch aus einem Kunststoff gebildet ist.

Die Europäische Patentschrift Nr. 0 832 560 A1 gibt einen Hufbeschlag an, der wenigstens teilweise in einem elastischen Werkstoff enthalten ist, der Löcher für herkömmliche Nägel hat.

Die Europäische Patentschrift Nr. 0 860 115 A1 beschreibt einen Hufbeschlag mit einer stoßdämpfenden Bodenplatte mit einer Umfangszahnung zur Aufnahme eines Stahlbandes, an dem sechs Träger befestigt sind, durch die Nägel in den Pferdehuf getrieben werden können.

Wie oben ausgeführt, kranken die meisten, wenn nicht alle gegenwärtig auf dem Markt befindlichen Pferdebeschläge aus Kunststoff an dem Nachteil, daß ihre Anbringung zeitraubend und mühsam ist, insbesondere bei jenen, die aus einem Satz von Teilen zusammengesetzt werden müssen. Dies ist wenigstens zum Teil auf die Notwendigkeit zurückzuführen, daß der Hufbeschlag für einen geschädigten Fuß passend gemacht wird, von dem ein beträchtliches Hufstück weggeschnitten sein kann. Da das Pferd lahm , wird es gewöhnlich unzweckmäßig oder unpraktisch sein, daß man es zu einer Schmiede bringt, so daß der Hufschmied seine Ausrüstung mit zu dem eigenen Stall des Pferdes nehmen muß. Dies trägt dazu bei, es für den Hufschmied unzweckmäßiger zu machen, einen Pferdebeschlag fern von seiner eigenen Schmiede zurechtformen zu müssen.

Es besteht demgemäß ein Bedarf in der Technik an einer verbesserten Form eines Hufbeschlags, die bei der Therapie zur Behandlung solcher Krankheiten, wie Rehe, benutzt werden kann und die an dem Fuß des in Behandlung befindlichen Pferdes leicht anzubringen ist. Es gibt einen weiteren Bedarf für eine neue Hufbeschlagform, die leicht passend gemacht werden kann und Unterstützung für den Fuß eines Huftieres bietet, von dem eine variable Menge Hufmaterial und möglicherweise anderen Gewebes weggeschnitten oder weggeschliffen worden sein kann. Es besteht ferner noch ein Bedarf an einem Hufbeschlag, der leicht zu einer passenden Form für die Behandlung eines Pferdes geformt werden kann, das an Fußproblemen leidet, insbesondere, wenn diese Formgebung in dem eigenen Stall oder Stallhof des Pferdes anstatt in der Schmiede des Hufschmieds erfolgen muß. Ferner besteht ein Bedarf an einem Hufbeschlag, der an dem Huf eines Pferdes angebracht werden kann, das an der Rehe oder einem anderen Lahmheit verursachenden Zustand leidet, ohne die Benutzung von Nägeln und in einer Weise, die einen Schockzustand für das Pferd im wesentlichen vermeidet. Weiter besteht noch ein Bedarf an einer verbesserten Methode zum Beschlagen eines Pferdes, die die Notwendigkeit vermeidet, Nägel in den Huf des Pferdes zu treiben. Es besteht auch ein Bedarf an einer Methode zum Beschlagen eines Pferdes, das an einem Entkräftigungszustand, wie Rehe (Laminitis) leidet, wobei ein Trauma für das Pferd vermieden wird. Außerdem besteht ein Bedarf an der Schaffung einer neuen Methode zum Beschlagen eines Pferdes, die die Benutzung einer Schmiede vermeidet. Ein anderer Bedarf besteht an einer Methode zum Beschlagen eines Pferdes, die Hufbeschläge benutzt, die in einer einfachen Weise ohne Benutzung einer Schmiede nach einem Huf gestaltet und an ihm angebracht werden können.

Die vorliegende Erfindung zielt demgemäß auf die Schaffung einer verbesserten Hufbeschlagform, die sich für den Einsatz bei der Behandlung von Rehe und anderen Zuständen eignet, bei denen Pferdefüße einer Behandlung bedürfen können, und die an dem Fuß eines in Behandlung befindlichen Pferdes leicht anzubringen ist. Sie zielt ferner auf die Schaffung einer neuen Hufbeschlagform, die leicht gestaltet oder in anderer Weise angepaßt werden kann, um auf den Fuß eines Huftieres zu passen und Unterstützung für dessen Fuß zu schaffen, von dem Hufmaterial und möglicherweise auch anderes Gewebe abgeschnitten oder abgeschliffen wurde. Ferner ist sie gerichtet auf die Schaffung eines Hufbeschlags, der leicht zu einer passenden Gestalt für die Behandlung eines Pferdes geformt werden kann, das an Rehe oder anderen Fußproblemen leidet. Sie zielt außerdem auf die Schaffung eines Hufbeschlags, der schnell und einfach zu einer geeigneten Form unter den ungünstigen Bedingungen geformt werden kann, die in dem eigenen Stall oder Stallhof des Pferdes eher existieren können als in der zweckdienlichen Umgebung der eigenen Schmiede des Hufschmieds. Sie zielt ferner auf die Schaffung eines Kunststoffbeschlags, der leichter an den Huf angebracht werden kann bei verbesserter Anbringungsqualität und der für therapeutische Zwecke erforderlichen zusätzlichen Unterstützung. Ferner zielt sie auf die Schaffung eines Hufbeschlags, der jegliches Trauma für das Pferd minimiert. Eine zusätzliche Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer neuen und verbesserten Beschlagsmethode für ein Huftier, wie etwa ein Pferd, ohne Benutzung von Nägeln, die durch die Beschläge in den Huf des Tieres getrieben werden. Noch eine weitere Aufgabe besteht in der Schaffung einer neuen und verbesserten Methode zum Beschlagen eines Pferdes, ohne daß ein Trauma bei dem Pferd verursacht wird, das an einem entkräftigenden und schmerzhaften Zustand, wie etwa Rehe leiden kann. Noch ein anderes Ziel ist die Schaffung dieser Methode unter Vermeidung der Benutzung einer Schmiede. Es besteht auch die Aufgabe der Schaffung einer neuen und verbesserten Methode zum Beschlagen eines Pferdes unter Benutzung von Hufbeschlägen, die nach dem Huf eines Pferdes geformt und an ihm angebracht werden können, ohne daß die Anwendung einer Temperatur erforderlich ist, die so hoch liegt, daß eine Schmiede benutzt werden muß.

Demgemäß ist ein Aspekt der vorliegenden Erfindung die Schaffung eines Beschlags für ein Huftier gemäß Anspruch 1.

Die Erfindung schafft ferner eine Methode zum Beschlagen eines Huftiers, bei dem man

  • (a) einen Beschlag für einen Huf des Tieres vorsieht, wobei der Beschlag einen Körper umfaßt, der aus einer thermoplastischen Zusammensetzung mit einer Matrix aus einem thermoplastischen Material mit einem Erweichungspunkt von weniger als 100°C hergestellt ist und eine untere Bodenberührungsfläche zur Bodenberührung bei Benutzung und eine von der unteren Bodenberührungsfläche beabstandete obere Fußberührungsfläche zur Berührung der Unterseite eines Fußes des Huftieres bei Benutzung hat und wobei der Körper um wenigstens einen Teil seiner oberen Fußberührungsfläche herum einen aufragenden Umfangsflanschteil hat, und wobei der Beschlag so eingerichtet ist, daß er bei Benutzung auf die Hufunterseite passt und sich der Flanschteil dabei von dem Bodenrand des Hufs an dem Unterteil einer äußeren hornigen Wand des Hufs aufwärts erstreckt,
  • (b) in dem Unterteil der äußeren hornigen Wand des Hufes mehrere Vertiefungen bildet,
  • (c) den Beschlag auf eine zur Erweichung des thermoplastischen Materials ausreichende Temperatur, jedoch unter seinen Schmelzpunkt erwärmt,
  • (d) den erwärmten Beschlag an die Unterseite des Hufes legt, wobei sein Flanschteil dem Unterteil der äußeren hornigen Wand des Hufes anliegt, und
  • (e) den Flanschteil des erwärmten Beschlags in Berührung mit der äußeren hornigen Wand des Hufes drückt, um so Material des Flanschteils zum Eintritt in jede der mehreren Vertiefungen zu veranlassen, wodurch der Beschlag nach seiner Abkühlung auf dem Huf festgehalten wird.

Das thermoplastische Material wird gewünschtenfalls so ausgewählt, daß die thermoplastische Zusammensetzung bei Umgebungstemperaturen und bei Hufsohlentemperatur hart ist, aber durch Eintauchen in heißes Wasser, vorzugs&sfgr;eise siedendes Wasser oder fast siedendes Wasser, erweichbar ist. Ferner sollte sie gewünschtenfalls eine wenigstens mäßige Abriebfestigkeit besitzen. Der thermoplastische Werkstoff hat vorzugsweise einen Schmelzpunkt oder einen Schmelzpunktbereich von weniger als 100°C. Noch bevorzugter hat er einen Gefrierpunkt von wenigstens etwa 30°C, vorzugsweise wenigstens etwa 35°C, und einen Schmelzpunkt oder Schmelzpunktbereich von weniger als etwa 95°C, bevorzugter weniger als etwa 90°C und noch bevorzugter weniger als etwa 75°C. Ein besonders bevorzugter Werkstoff ist ein Polycaprolacton. Polycaprolactone sind im Handel erhältlich unter den Warenzeichen CAPA® von Solvay Interox Limited, Baronet Road, Warrington, Cheshire WA4 6HB, Vereinigtes Königreich, und TONE® von Union Carbide Corporation, 39 Old Ridgebury Road, Danbury, Connecticut 06817-0001, Vereinigte Staaten von Amerika. Die unter dem Warenzeichen CAPA® verkauften Werkstoffe werden in Kornform verkauft und sind als Polyester von &egr;-Caprolacton und Butan-1,4-diol beschrieben. Ein besonderer Vorteil des Einsatzes eines Polycaprolactons ist der, daß es vollständig biologisch abbaubar ist. Ein geeigneter Werkstoff ist ein Polycaprolacton mit einem Gefrierpunkt von etwa 35°C und einem Schmelzpunktbereich von etwa 58°C bis etwa 60°C. Dieses Material hat ein Molekulargewicht von etwa 48.000 Dalton bis etwa 52.000 Dalton und wird unter der Warenbezeichnung Polycaprolacton CAPA® 650 verkauft. Es ist auch möglich, Polycaprolacton CAPA® 650 mit geringeren Mengen, z.B. bis zu etwa 25 Gew.-% oder mehr, z.B. bis zu etwa 40 Gew.-% eines anderen Polycaprolactons, wie etwa Polycaprolacton CAPA® 680, und/oder mit geringeren Mengen, z.B. bis zu etwa 10 Gew.-% Polycaprolacton CAPA® 640 zu mischen. Polycaprolacton CAPA® 680 hat nach Bericht einen Schmelzpunkt von etwa 60 bis 62°C und ein Molekulargewicht von etwa 80.000 Dalton, während Polycaprolacton CAPA® 640 nach Bericht einen Schmelzpunkt von 58 bis 60°C und ein Molekulargewicht von etwa 37.000 Dalton hat. Ein besonders bevorzugtes thermoplastisches Material umfaßt ein Gemisch aus etwa 2 Gewichtsteilen Polycaprolacton CAPA® 650 und etwa 1 Gewichtsteil Polycaprolacton CAPA® 680.

Eine bevorzugte Beschlagform nach der Erfindung besteht aus einem Körper, der aus einer thermoplastischen Zusammensetzung geformt wurde, die eine Matrix eines thermoplastischen Materials mit einem Gefrierpunkt von wenigstens etwa 30°C und einem Schmelzpunkt oder Schmelzpunktbereich von weniger als etwa 95°C aufweist, wobei der Körper eine untere Bodenberührungsfläche zur Bodenberührung bei der Benutzung und eine von der unteren Bodenberührungsfläche beabstandete, obere Fußberührungsfläche zur Berührung der Unterseite des Fußes eines Huftieres, etwa eines Pferdes, bei Benutzung hat und der Körper auf wenigstens einem Teil seiner oberen Fußberührungsfläche einen nach oben stehenden Umfangsflanschteil hat, der bei Benutzung zur Anlage an wenigstens einem Teil der Außenwand des Fußes eines Pferdes oder anderen Huftieres eingerichtet ist. Bei einem solchen zur Verwendung bei einem Pferd vorgesehenen Beschlag kann der Körper ein gebogenes Stabteil umfassen, das so geformt ist, daß es unter dem Huf liegt. Ferner können die beiden Enden des Stabteils durch ein Querstück miteinander verbunden sein. Außerdem kann der Beschlag ein Gabelstück umfassen, das unter der Gabel des Pferdefußes liegen soll und das mit einem Ausschnittteil versehen sein kann, der sich von dem hinteren Ende des Gabelstücks zum vorderen Ende des Gabelstücks hin erstreckt, um so die Biegung des Beschlags zu erleichtern. Gewünschtenfalls kann der Flanschteil einen aufragenden hinteren Flanschteil umfassen, der zur Anlage an den Hufhinterteilen eingerichtet ist. Dieser Beschlag kann als einteiliger Formling gebildet sein. Er kann an seinem vorderen Ende auf seiner Unterseite einen abgeschrägten Teil haben, der bei Benutzung unter dem Vorderteil des Pferdehufs liegt. Andererseits kann die Unterseite des Beschlags im wesentlichen eben sein.

Der Flanschteil kann durchgehend oder unterbrochen sein. Er kann so eingerichtet sein, daß er sich bei der Benutzung des Beschlags von einer Seitenwand um das Vorderteil des Pferdehufs herum zu der anderen Seitenwand erstreckt. Alternativ kann der Flanschteil so eingerichtet sein, daß er sich bei der Benutzung von dem Vorderteil des Pferdehufs rückwärts zu beiden Hufhinterteilen um eine Strecke erstreckt, die kleiner als der mittlere Umfangsabstand von dem Vorderteil zum Hinterteil ist. Anstelle eines ununterbrochenen Flanschteils ist es möglich, mehrere Nasenteile oder ein Flanschteil zu benutzen, dessen Höhe entlang seiner Länge variiert, so etwa einen krenelierten Flanschteil.

Der Flanschteil kann sich im Schnitt von seiner Wurzel zu seinem oberen freien Randteil verjüngen. So kann er sich z.B. im Schnitt von einer Dicke von etwa 5 mm an seiner Wurzel bis etwa 3 mm an seinem freien oberen Ende verjüngen. Der Körper ist typischerweise etwa 10 mm tief, und der Flanschteil erstreckt sich etwa 20 mm aufwärts, wobei die mittlere Höhe des Hufbeschlags etwa 30 mm beträgt. Er kann in unterschiedlichen Größen hergestellt werden. Er kann z.B. von vorne nach hinten 125 mm und quer etwa 105 mm messen. Gemäß der Lehre der Erfindung können jedoch größere Größen, z.B. für Zugpferde, oder kleinere Größen, z.B. zur Benutzung bei der Korrektur von Fußmissbildungen bei Fohlen hergestellt werden.

Bei der Benutzung eines Hufbeschlags der Erfindung entfernt der Hufschmied typischerweise zuerst Huf und Gewebe, soweit sie geschädigt sind. Dann kann der Pferdehuf in der Weise behandelt werden, daß man 2 bis 3 cm oder so von der Außenwand um den Boden eine Anzahl horizontaler Befestigungslinien einkratzt. Die Wand des Hufes wird dann mit Aceton oder vorzugsweise Wundspiritus gereinigt, wobei der Hufschmied zuvor Schutzhandschuhe anziehen sollte. Latexhandschuhe sind geeignet. Dann wird ein Hufbeschlag geeigneter Größe gemäß der Erfindung ausgewählt, und das Vorderteil kann nötigenfalls bearbeitet werden, um an der Vorderseite des Beschlags einen abgeschrägten Rand zu schaffen, der von der Unterseite in einer Auswärtsrichtung nach oben geneigt ist, um eine größere bodentragende spezifische Oberfläche zu schaffen und den Freiraum des Hufvorderteils über dem Boden zu fördern und dadurch die Gefahr zu vermindern, daß das Pferd mit seinem infizierten Fuß kratzt. Dieses Verfahren kann alternativ nach der Anbringung des Hufbeschlags durchgeführt werden.

Der Hufbeschlag wird dann in eine nicht reaktionsfähige Flüssigkeit, z.B. Wasser gelegt, die auf eine höhere Temperatur als der Gefrierpunkt des thermoplastischen Materials und vorzugsweise über seinen Erweichungspunkt oder Erweichungspunktbereich erwärmt wurde. Daher ist die Temperatur des Wassers oder der anderen Flüssigkeit vorzugsweise wenigstens etwa 60°C und vorzugsweise wenigstens etwa 80°C. In der Praxis wurde gefunden, daß ein mit siedendem oder fast siedendem Wasser gefüllter Eimer genügend Wärme speichern wird, um das Ansetzen wenigstens eines Hufbeschlags vollständig ausführen zu können. Das thermoplastische Material bleibt in der Flüssigkeit, bis es weich und biegsam wird. Dies ist dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch des Hufbeschlags transparent wird. Der Hufbeschlag wird aus der Flüssigkeit entfernt, bevor die gesamte Masse transparent wird, um so sicher zu gehen, daß er seine Form beibehält. Dies erfordert gewöhnlich weniger als 2 Minuten, z.B. etwa 90 Sekunden, je nach der Größe des Beschlags, der Temperatur des Wassers und des verwendeten Werkstoffs.

Alternativ können einige andere Einrichtungen zur Erwärmung des thermoplastischen Materials benutzt werden, etwa eine Lötlampe oder ein Heißluftgebläse. Die Benutzung von heißem Wasser hat jedoch den Vorteil, daß die Klebrigkeit des erweichten Hufbeschlags und daher seine Haftung an den Handschuhen des Hufschmieds oder anderen Gegenständen verringert wird, mit denen er in Berührung kommen kann.

Wenn der Hufbeschlag genügend erweicht ist, um von Hand verformbar zu sein, wird er an den Pferdefuß dadurch angesetzt, daß man den erweichten Beschlag fest auf den Huf presst, dadurch die Oberseite des Hufbeschlags in Anpassung an den Pferdefuß verformt und den Flanschteil gegen die äußere Oberfläche der äußeren Hornwand des Hufs drückt. Es wird bevorzugt, erst das hintere Ende des erweichten Hufbeschlags unter Benutzung der Gabel als Grundlage anzulegen. Besondere Sorgfalt sollte walten, um sicher zu stellen, daß der Beschlag eng um den Huf herum geformt wird. Der Flansch wird so angeordnet, daß er mit der Wandung des Hufs auf wenigstens einem Teil seines Umfangs in ununterbrochener Berührung ist. Der Flansch kann sich zu jedem Hufhinterteil hin nur über einen Teil des Gesamtabstands von dem Vorderteil zum Hinterteil erstrecken. In diesem Fall ist der hintere Teil frei, sich bei der Benutzung etwas zu biegen, wenn sich das Pferd bewegt. Bei einer anderen Ausführungsform kann sich der Flanschteil über im wesentlichen den gesamten Abstand des Vorderteils des Hufes zu seinem Hinterteil auf jeder Hufseite erstrecken. In diesem Falle kann der Flanschteil an den Huf oder was von ihm bleibt längs des gesamten Hufumfang von einem Hinterteil zu dem anderen gebunden sein. Außerdem kann er sich in diesem letzteren Fall über den hinteren Teil des Hufbeschlags fortsetzen, so daß er sich über den hinteren Teil des Pferdefußes erstreckt.

Jeder Hufbeschlag kann somit so nach Maß geformt werden, daß er mit den einmaligen Merkmalen jedes Hufes zusammenpaßt. Wenn der Hufschmied wünscht, den Hufbeschlag an irgendeiner Stelle aufzubauen, ist es auch eine einfache Sache, etwas zusätzliches Caprolactonmaterial zu erweichen und dann nötigenfalls nach Reinigung des Hufes das zusätzliche Material an der passenden Stelle auf den erweichten Beschlag zu pressen.

Wenn der Beschlag für den Pferdehuf zufriedenstellend geformt ist, kann ein schnelles Kühlmittel zur Anwendung kommen, das das thermoplastische Material veranlasst, wieder fest zu werden. Geeignete Kühlmittel werden in Sprühverteilern zur Verwendung bei Klempnerarbeiten verkauft. Ein geeignetes Kühlmittel ist von Poynton Ltd, 60 High Street, Malmesbury, Wiltshire SN16 9AT, unter dem Warenzeichen IMPRINT® erhältlich. Dieses Produkt wird von seinen Lieferanten als ein selbsttreibendes Gemisch von nicht mehr als 10% Dimethylether und im übrigen 1,1,1,2-Tetrafluorethylen beschrieben. Das Wiedererstarren des Hufbeschlags ist dadurch gekennzeichnet, daß der Hufbeschlag bei seinem Hartwerden wieder opak wird.

Der Beschlag kann durch Aufbringen eines geeigneten Bindungsmittels zwischen dem Flansch des Hufbeschlags und dem Huf an dem Huf angekittet werden. Geeignete Bindungsmittel sind jene, die unter den Warenzeichen Equithane® und Bond-N-Flex® verkauft werden. Ein besonders bevorzugtes Bindungsmittel ist jenes, das unter dem Warenzeichen IMPRINT® von Poynton Ltd, 60 High Street, Malmesbury, Wiltshire SN16 9AT erhältlich ist, das als ein Zwei-Komponenten-Methacrylatkleber beschrieben ist, dessen Bestandteile nicht mehr als 55 Gew.-% Methylmethacrylat und nicht mehr als 8 Gew.-% Methacrylsäure enthalten. Das Bindungsmittel kann zwischen dem Flanschteil über dessen gesamte Länge aufgebracht werden. Bei einer Ausführung des Hufbeschlags kann das Bindungsmittel daher auf dem gesamten Hufumfang von Hinterteil zu Hinterteil aufgebracht werden, so daß das Bindungsmittel die Flanschoberseite bespült. Bei anderen Konstruktionen erstreckt sich der Flanschteil jedoch nicht soweit zurück wie die Hinterteile, so daß er an dem Huf oder was davon geblieben ist nur auf einem Teil des gesamten Hufumfangs klebt. Die Aufbringung des Bindungsmittels kann dadurch erreicht werden, daß man den Rand des Flansches von der Hufwand weghebt und das Bindungsmittel in den Hohlraum einspritzt.

In anderer Weise und üblicher kann das Bindungsmittel auf den Flanschteil des erweichten Hufbeschlags und normalerweise auch auf die Außenwand des Hufhiorns aufgebracht werden, an die sich der Flanschteil anlegen muß, bevor der Hufbeschlag an dem Pferdehuf angebracht wird.

Es ist ein Vorteil des Bindungsmittels IMPRINT®, daß es auf den erweichten Hufbeschlag unmittelbar nach dessen Entnahme aus dem heißen Wasser aufgebracht werden kann, selbst wenn er noch naß ist.

Es wird gewöhnlich von Vorteil sein, das Bindungsmittel vor der Aufbringung etwas zu erwärmen, um so seine Härtung zu beschleunigen. Die in die Hufwandung eingeritzten horizontalen Befestigungslinien verbessern den Griff des Bindungsmittels an der Wand. Die Anbringung des Hufbeschlags an dem Huf in dieser Weise verhindert die Beschädigung, die durch Nagelung des Beschlags am Ort verursacht wird.

Dann kann eine endgültige Einstellung erfolgen, um einen bequemen Sitz für das Pferd sicherzustellen.

Es ist zu bemerken, daß die vorliegende Erfindung nicht auf Beschläge für Pferde beschränkt ist, sondern Beschläge für alle Huftiere umfaßt. Daher kann die Lehre der Erfindung mit gleichem Erfolg auf Beschläge für solche Huftiere, wie Esel, Maultiere, Zebras und Kühe angewandt werden.

Die thermoplastische Zusammensetzung kann ferner eine geringere Menge (z.B. etwa 1 Vol.-% bis etwa 25 Vol.-%) eines Füllstoffs, wie etwa einen Farbstoff oder einen Gummi in krümeliger, klumpiger oder körniger Form enthalten.

Die Unterseite des Beschlags kann gewünschtenfalls mit einem oder mehreren Gummieinsätzen versehen sein.

Zum klaren Verständnis und zur leichten praktischen Ausführung der Erfindung werden nun einige ihrer bevorzugten Ausführungsformen nur beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben.

1 ist eine Bodenansicht eines Hufbeschlags nach der Erfindung;

2 ist eine Längsseitenansicht des Hufbeschlags der 1;

3 ist eine Rückansicht des Hufbeschlags der 1 und 2;

4 ist eine Bodenansicht eines größeren Hufbeschalgs als dem der 1 bis 3 nach der Erfindung;

5 ist eine Bodenansicht eines kleineren Hufbeschlags als dem der 1 bis 3 nach der Erfindung;

6 ist eine Bodenansicht einer weiteren modifizierten Form des Hufbeschlags nach der Erfindung;

7 ist eine Seitenansicht des Hufbeschlags der 6;

8 ist eine Rückansicht des Hufbeschlags der 6 und 7;

9 ist eine Seitenansicht eines Pferdehufs, die eine erste Stufe beim Beschlagen eines Pferdes nach der Methode der vorliegenden Erfindung veranschaulicht;

10 ist eine Sohlenansicht des Hufs der 9;

11 ist eine weitere Seitenansicht des Hufs der 9 und 10, die eine spätere Stufe bei der erfindungsgemäßen Methode zeigt, wobei sich ein erfindungsgemäßer Hufbeschlag an Ort und Stelle auf dem Pferdehuf befindet;

12 ist eine Sohlenansicht des Hufs der 11 mit seinem angebrachten Beschlag;

13 ist ein Sagittalschnitt durch den Huf der 9 und 10;

14 ist ein ähnlicher Sagittalschnitt durch den Huf der 11 und 12;

15 veranschaulicht schematisch Sagittalschnitte durch einen Pferdehuf, die verschiedene mögliche Zahnungsarten zeigen;

16 ist eine Seitenansicht eines Pferdehufs, die schematisch verschiedene mögliche Zahnformen zeigt;

17 ist eine Aufsicht einer weiteren Form eines Hufbeschlags, der nach der Erfindung gebaut ist; und

18 ist eine Bodenansicht des Hufbeschlags der 17.

Unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 der Zeichnung ist ein Hufbeschlag 1 des Herzstabtyps in einem Stück aus Polycaprolacton CAPA® 650 geformt, das von Solvay Interox Limited, Baronet Road, Warrington, Cheshire WA4 6HB, Vereinigtes Königreich, erhältlich ist. Er kann aus dem Polycaprolacton durch irgendein geeignetes Verfahren hergestellt werden. Als Beispiele von Formverfahren können das Gießen und das Spritzgießen erwähnt werden. Es ist auch möglich, Polycaprolactonkörner in einem Behälter mit Wasser zu erhitzen, bis die Körner unter Bildung eines Gels zusammenlaufen, das entstehende Gel mit den Fingern in eine wurstartige Gestalt zu formen, die wurstartige Gestalt in das Hohlteil einer Form zu bringen und dann die Form mit dem Stempelelement zu schliessen und auf dieses ein Gewicht aufzubringen, um das wurstförmige Material zu veranlassen, sich der Gestalt des Formhohlraums anzupassen. Die Länge des Hufbeschlags 1 ist etwa 125 mm und seine Breite ist etwa 105 mm.

Der Hufbeschlag 1 hat einen Körper mit einer unteren Bodenberührungsfläche 3 und einer oberen, von der unteren Bodenberührungsfläche beabstandeten Fußberührungsfläche 4. Längs wenigstens eines Teils der oberen Fußberührungsfläche 4 des Körpers 2 ist ein nach oben ragender Umfangsflanschteil 5, der bei Gebrauch zur Anlage an wenigstens einem Teil der äußeren Wand des Fußes eines Pferdes (nicht gezeigt) eingerichtet ist. Der Hufbeschlag 1 ist im allgemeinen im wesentlichen teiloval und etwa dem Umfang des Hufs der Form nach angepaßt. Der Flanschteil 5 schützt den unteren Teil des Hufs und bildet eine Einrichtung zur anderen Anbringung des Beschlags 1 an dem Huf als durch Nagelung.

Wie aus 1 ersichtlich ist, hat der Hufbeschlag 1 ein gebogenes Stabteil 6 von einer dem Huf unterliegenden Form. Außerdem sind die beiden Enden des Stabteils 6 am hinteren Ende des Hufbeschlags 1 durch ein Querstück 7 miteinander verbunden. Das Querstück 7 trägt ferner ein Gabelstück 8, das unter der Gabel des Pferdefußes liegen soll. Die hinteren Enden des Flanschteils 5 sind durch ein nach oben ragendes hinteres Flanschteil 9 verbunden, das auf der Oberseite des Querstücks 7 ausgebildet ist und an den Hinterteilen des Hufs anliegen soll. Der hintere Flanschteil 9 ist niedriger als der Flanschteil 5. Auf seiner Unterseite ist an seinem vorderen Ende ein abgeschrägter Teil 10 ausgebildet, der bei Benutzung unter dem Vorderteil des Pferdehufs liegt. Der Flanschteil 5 erstreckt sich bei Benutzung von einem Hinterteil einer Seitenwandung des Hufs um das Vorderteil des Hufs herum zu dem Hinterteil der anderen Seitenwand.

Der Körper 2 ist etwa 10 mm dick, und die Höhe des Flanschteils 5 über der Oberseite 4 beträgt etwa 20 mm, so daß die Gesamthöhe des Hufbeschlags etwa 30 mm beträgt. Der Flanschteil 5 verjüngt sich im Querschnitt von seiner Wurzel, wo seine Dicke etwa 5 mm ist, bis auf etwa 3 mm an seinem oberen Rand. Es ist jedoch zu bemerken, daß dieses nur angenäherte Abmessungen sind und die Erfindung erhebliche Änderungen zur Anpassung an einen breiten Bereich von Pferdehufen erlaubt.

Wie schon erwähnt, ist der Vorderteil des Beschlags mit einem abgeschrägten Teil 10 versehen, der von der Unterseite 3 nach oben geneigt ist.

Zum Gebrauch des Hufbeschlags der 1 bis 3 zur Behandlung eines an Rehe oder einem anderen den Pferdefuß beeinträchtigenden Zustand leidenden Pferdes bereitet der Hufschmied den Pferdehuf vor der Anbringung vor, indem er jegliches Hufmaterial und möglicherweise auch anderes Gewebe wegschneidet, das durch den schlechten Hufzustand beeinträchtigt ist. Der Rand der Bodenabstützfläche, d.h. der Unterseite des Hufes wird abgeschrägt, und eine Anzahl horizontaler Befestigungsfurchen wird 2 cm bis 3 cm oder so in den Boden des Hufes eingekratzt. Die horizontalen Furchen dienen zur Verstärkung des Angriffs des Bindungsmittels, das anschließend zur Befestigung des Hufbeschlags 1 auf dem Huf benutzt wird, der anderenfalls relativ glatt ist. Der vordere Teil des Beschlags 1 wird dann nötigenfalls weiter abgeschrägt, und der Huf wird mit Aceton oder Wundspiritus gereinigt. Zur Erhitzung des Hufbeschlags 1 besteht die bevorzugte Methode darin, den Beschlag in siedendes oder fast siedendes Wasser zu tauchen, bis der thermoplastische Werkstoff zur Anbringung an dem Huf genügend formsam wird, was sich dadurch zeigt, daß der opake Flanschteil 5 transparent wird. Dies erfordert je nach der Größe des Beschlags 1 und der Wassertemperatur zwischen etwa 30 Sekunden und etwa 2 Minuten bei Hufbeschlägen aus Caprolacton CAPA® 650. Der Hufbeschlag 1 sollte jedoch nicht in dem heißen Wasser belassen werden, bis er im Aussehen vollkommen durchsichtig wird, da er dann seine Form gänzlich verliert.

Wenn der Hufbeschlag 1 bereit zur Anbringung ist, wird er aus dem Wasser entnommen und auf den Huf aufgebracht. Die bevorzugte Methode der Aufbringung des Hufbeschlags 1 auf den Huf ist so, daß zuerst der hintere Teil unter Benutzung der Gabel als Bezugspunkt angepasst wird und der erweichte Hufbeschlag 1 zu der Kontur des Hufes geformt wird. Besondere Beachtung ist der Formgebung des Flanschteils 5 um den Huf herum zu schenken, um sicher zu stellen, daß er den Huf auf seinem gesamten Umfang berührt. Aufmerksamkeit sollte auch der Formgebung des hinteren Flanschteils 9 geschenkt werden, um sicher zu gehen, daß er sich an die Form des Hufhinterteils anpasst. Dies ergibt einen nach Maß gemachten Hufbeschlag für den besonderen Huf, für den er zugerichtet wurde.

Der Hufbeschlag 1 wird dann schnell abgekühlt, um das thermoplastische Material wieder fest werden zu lassen. Dies kann dadurch erreicht werden, daß man ein Aerosol-Kühlmittel benutzt, das auf den Hufbeschlag 1 gesprüht wird. Um zu vermeiden, daß sich das Pferd durch das von dem aus der Sprühduose austretenden Kühlmittel erzeugte Geräusch erschreckt, kann der Hubschmied zu dem Pferd sprechen, pfeifen oder leise singen. Alternativ kann ein Ballen aus geschäumtem Kunststoffmaterial um den Huf gelegt und das Kühlmittel direkt in den Schaum gesprüht werden, was das von dem austretenden Kühlmittel erzeugte Geräusch abschwächt. Der Hufbeschlag 1 wird wiederum opak, wenn er hart ist.

Das Bindungsmittel kann dann aufgebracht werden, um den Hufbeschlag 1 an den Huf anzukitten. Bevorzugte Bindungsmittel sind jene, die unter den Markenzeichen Equithane® und Bond-N-Flex® oder IMPRINT® verkauft werden. Das Bindungsmittel wird vorzugsweise in heißem Wasser vorgewärmt, bevor es zwischen den Flanschteil 5 und den Huf gespritzt wird. Ein spitzes Instrument kann nötigenfalls dazu dienen, zwischen dem Flanschteil 5 und dem Huf einen Spalt zu öffnen, damit das Bindungsmittel dazwischen fließen kann. Das Bindungsmittel wird auf dem gesamten Hufumfang eingespritzt. Es wird genug Bindungsmittel verwendet, so daß es den Hohlraum zwischen dem Flanschteil 5 und dem Huf bis zur Oberkante des Flanschteils 5 ausfüllt. Das Bindungsmittel bindet gewöhnlich innerhalb von 10 Minuten ab. Nachdem das Bindungsmittel abgebunden ist, können an dem Hufbeschlag 1 letzte Einstellungen vorgenommen werden, um für das Pferd einen bequemen Sitz zu gewährleisten.

Gewünschtenfalls können Beschlagnägel aus Wolfram oder andere die Griffigkeit verbessernde Gleitschutzeinrichtungen in den Hufbeschlag eingesetzt werden. Dies kann so geschehen, daß man ein scharfes Werkzeug in heißem Wasser erhitzt und seine Spitze sorgfältig in die Unterseite des Hufbeschlags 1 drückt, nachdem er an dem Pferd angebracht wurde, und dann einen Beschlagnagel aus Wolfram in das entstehende Sackloch einsetzt, während dessen Wandungen noch weich sind, und ein Kühlmittel aufsprüht, um das Polycaprolactonmaterial wieder zur Erstarrung zu bringen.

Ein anderer Weg, um dem Hufbeschlag der Erfindung Gleitschutzeigenschaften zu geben, besteht darin, wenigstens einen Gummieinsatz in die Unterseite des Hufbeschlags einzubauen. Ein solcher Einsatz kann die Form eines Gummistreifens, eines Gummistücks oder von Gummikrümeln oder -körnern haben. Es kann mehr als ein Gummieinsatz vorgesehen werden, insbesondere, wenn Gummistücke, -krümel oder -körner verwendet werden. Der wenigstens eine Gummieinsatz ist in dem Hufbeschlag so angeordnet, daß er einen Teil der Bodenberührungsfläche des Hufbeschlags bildet. Wenn ein Streifen aus vulkanisiertem Gummi eingesetzt wird, werden seine Dimensionen vorzugsweise so gewählt, daß seine Länge kleiner ist als der um den Hufbeschlag herum gemessene gebogene Abstand von einem Hinterteil des Beschlags zu dem anderen Hinterteil und vorzugsweise nicht mehr als etwa 80% dieses gebogenen Abstands beträgt, so daß seine Breite kleiner als die Breite des gebogenen Teils des Hufbeschlags ist und vorzugsweise nicht mehr als etwa 60% dieser Breite beträgt, und seine Dicke nicht mehr als etwa 60% der Gesamtdicke des Hufbeschlagteils beträgt, der so eingerichtet ist, daß er bei Benutzung unter dem Pferdehuf liegt. Der Streifen ist außerdem vorzugsweise im Querschnitt trapezförmig, wobei die längere der zwei parallelen Trapezseiten in dem Hufbeschlag zuoberst angeordnet ist. Die Längendifferenz zwischen den beiden parallelen Trapezseiten braucht nicht mehr als etwa 2 mm zu sein und ist vorzugsweise nicht größer als etwa 1 mm bis etwa 1,5 mm. Ein geeigneter Streifen ist auf seiner Unterseite etwa 8 mm breit und etwa 6 mm dick und von geeigneter Länge in Anpassung an die Größe des Hufbeschlags. Wenn ein solcher Gummistreifen in die Form vor dem Gießen des Polycaprolactonmaterials oder des anderen thermoplastischen Materials eingelegt wird, wird er in den Hufbeschlag dauerhaft eingebettet und auf Grund seiner Form in ihm gehalten. Vorzugsweise ist der Gummistreifen so geformt, daß er im Grundriss gekrümmt ist, obgleich er ein gerader Streifen sein kann, der passend in die Form gebogen wird. Um die korrekte Anordnung des Gummistreifens zu erleichtern, kann in dem Boden der Form eine gebogene Vertiefung ausgebildet sein. Die Benutzung einer solchen Vertiefung in dem Formboden wird ferner sicherstellen, daß die Unterseite des Gummistreifens unter die Caprolactonmasse vorsteht, aus der der größere Teil des Hufbeschlags geformt ist. Zweckmäßigerweise steht der Gummistreifen etwa 2 mm unter die Unterseite des Hufbeschlags vor. Als geeignete Gummis ist jegliches abriebfestes Gleitschutz-Gummimaterial zu erwähnen, z.B. jene natürlichen oder synthetischen Gummis, die herkömmlicherweise für die Herstellung von Kraftfahrzeugreifen oder Gummisohlen oder -hacken für Herren- oder Damenschuhe eingesetzt werden. Neben der Verleihung von Gleitschutzeigenschaften des Hufbeschlags kann der Gummieinsatz andere Funktionen erfüllen, z.B. als Oberfläche, auf der ein Markenzeichen darstellbar ist. Zu diesem Zweck kann der Gummieinsatz z.B. eine dreieckige Gestalt haben, die so positioniert ist, daß sie unter dem Gabelteil des Hufbeschlags liegt und ein Warenzeichen, wie IMPRINT® zeigt. Um zu gewährleisten, daß der Einsatz in dem fertiggestellten Hufbeschlag eine dreieckige oder andere Gestalt beibehält, sind die Abmessungen der Oberseite des Einsatzes vorzugsweise wenigstens etwas größer als die ihrer Unterseite, z.B. um etwa 1 mm bis etwa 2 mm größer. Wenn Klumpen, Krümel oder Körner aus Gummi benutzt werden, können diese auf dem Boden der Form ausgestreut werden, bevor das Gießen des Polycaprolactonmaterials oder anderen thermoplastischen Materials erfolgt. Die Gummiklumpen, -krümel oder -körner sollten in diesem Falle eine maximale Abmessung von nicht mehr als etwa 5 mm, vorzugsweise nicht mehr als etwa 2 mm oder 3 mm haben. Die Gummiklumpen, -krümel oder -körner bilden nach dem Gießen des Polycaprolactonmaterials wenigstens einen Teil der Unterseite des Hufbeschlags und geben ihr unter der Voraussetzung, daß genügend Gummiklumpen, -krümel oder -körner eingesetzt wurde, Gleitschutzeigenschaften, nachdem das Vergießen des Polycaprolactonmaterials oder anderen thermoplastischen Materials erfolgt ist.

Der Hufschmied könnte während der Vorarbeit an dem Pferdehuf und vor Aufbringung des Bindungsmittels zu der Entscheidung kommen, daß der Sitz des Hufbeschlags verbessert werden muß, um z.B. Unterstützung zu schaffen, wo Huf und/oder Gewebe entfernt wurden. In diesem Falle kann er den Hufbeschlag reinigen und dann die obere Fläche des Beschlags dadurch erhöhen, daß er etwas zusätzliches Polycaprolacton erweicht, nachdem er möglicherweise auch den Hufbeschlag wieder erwärmt hat, und das zusätzliche Polycaprolacton an der richtigen Stelle anformt, um die korrekte Unterstützung für den Pferdefuß zu schaffen. Dies kann sehr schnell erreicht werden.

Bei einer Veränderung des Hufbeschlags der 1 bis 3 ist der Flanschteil 5 so eingerichtet, daß er sich nur teilweise, z.B. nur von etwa der Hälfte bis zwei Dritteln von dem Vorderteil zu dem Hinterteil längs beider Seiten des Hufbeschlags erstreckt. Nach Bindung dieses Hufbeschlags an einen Pferdehuf ist das Ergebnis, daß die Hinterteile des Hufes gegenüber dem übrigen Pferdefuß noch biegsam sind.

Die Fachleute erkennen, daß die Benutzung eines Hufbeschlags nach der Erfindung die herkömmlichen Methoden des Hufschmiedehandwerks dadurch radikal verändert, daß der Hufschmied einen Eimer heißes Wasser zur Erweichung eines Kunststoffmaterials benutzen kann, um den Hufbeschlag in der für die Behandlung des Pferdes erforderlichen Weise zu formen, anstatt das herkömmliche Schmiedefeuer und einen Amboß benutzen zu müssen oder einen Kunststoffbeschlag aus einem Satz von Teilen zuschneiden oder zusammensetzen zu müssen. Diese neue Methode des Beschlagens eines Pferdes kann leicht und schnell durchgeführt werden, wo auch immer das Pferd gerade eingestallt ist, ohne daß man es zu der Schmiede des Hufschmieds transportieren muß. Außerdem kann das Beschlagen bei minimalem Trauma für das Pferd geschehen.

Anstelle von Caprolacton CAPA® 650 ist es alternativ möglich, ein Gemisch aus Polycaprolacton CAPA® 650 mit Caprolacton CAPA® 680 und/oder Polycaprolacton CAPA® 640 zu verwenden. Diese Mischungen umfassen z.B. ein Gemisch der Polycaprolactone CAPA® 650 und CAPA® 680 im Gewichtsverhältnis 80:20 oder 83:17. In einigen Fällen kann es auch vorteilhaft sein, eine kleine Menge, z.B. bis zu etwa 10 Gew.-% Polycaprolacton CAPA® 640 mit Polycaprolacton CAPA® 650 oder mit einem Polycaprolactongemisch CAPA® 650/CAPA® 680 zu mischen.

Die 4 und 5 zeigen einen größeren Hufbeschlag 11 bzw. einen kleineren Hufbeschlag 12, die im allgemeinen ähnlich dem Hufbeschlag 1 der 1 bis 3 sind.

Die 6 bis 8 veranschaulichen eine modifizierte Form eines Hufbeschlags 21, der im allgemeinen ähnlich dem der 1 bis 3 ist, der Flanschteil 25 sich aber von der Vorderseite des Beschlags 21, die bei Benutzung unter dem Vorderteil des Pferdehufs liegen wird, längs jeder Seite nur einen Teil des Gesamtabstands nach hinten zu dem Teil des Hufbeschlags erstreckt, der bei Benutzung unter dem betreffenden Hinterteil des Pferdehufs liegen wird. Ferner gibt es an dem Hufbeschlag 21 keinen Flansch entsprechend dem hinteren Flanschteil 9 des Beschlags 1 der 1 bis 3, so daß der Hufbeschlag 21 hinten offen ist. Wenn der Hufbeschlag 21 unter Benutzung der gleichen allgemeinen Technik wie oben beschrieben an einen Pferdefuß angesetzt wird, erlaubt der Flanschteil 25 eine feste Anbringung des Beschlags an dem Vorderteil und Frontteil des Hufs, jedoch erlaubt die Ausbildung des Hufbeschlags 21 die Biegung der Hinterteile und ihre Bewegung relativ zu dem Hufbeschlag 21.

Obgleich die Erfindung unter Bezugnahme auf Hufbeschläge mit einem Querstück und einem Gabelstück veranschaulicht wurde, ist es den Fachleuten verständlich, daß viele andere Hufbeschlagformen nach den Lehren der Erfindung hergestellt werden können. Beispiele sind Hufbeschläge des sogenannten Ei-, Ei-Herzstab-, viereckig-zehigem Herzstab- und Geradstabtyps. Die Erfindung ist auch anwendbar auf die Herstellung von Fohlen-Korrekturhufstiefeln sowie auf Hufbeschläge mit Sohlen, mit Abstufung oder mit medialen, lateralen, vorderen oder hinteren Verlängerungen.

Die 9 bis 16 veranschaulichen eine bevorzugte erfindungsgemäße Methode des Beschlagens eines Huftiers, etwa eines Pferdes.

9 ist eine Seitenansicht eines Pferdehufes 100 mit einer Anzahl Vertiefungen 101, die von einem Hufschmied in der äußeren hornigen Wand des Hufes 100 zur Vorbereitung für die Anbringung eines erfindungsgemäßen Hufbeschlags gebildet wurden. Die Vertiefungen 101 können durch eine geeignete Methode z.B. mit einem Stoßeisen, einem Messer, etwa einem gebogenen Messer, oder einem Werkzeug des Schmieds zur Hornentfernung von dem Pferdehuf gebildet werden. Vorzugsweise wird jedoch ein Stoßeisen benutzt, um die Vertiefungen 101 zu bilden. Diese Vertiefungen werden in dem unteren Teil des Hufes gemacht, der sich von dem Bodenrand 102 des Hufes 100 um eine Strecke von etwa 1 cm bis etwa 2 cm nach oben erstreckt. Die Form und Größe der Vertiefungen 101 werden weiter unten näher diskutiert. Typischerweise sollte der Hufschmied fünf bis zehn Vertiefungen 101 machen, die in dem Unterteil der äußeren Hufhornfläche im wesentlichen gleichmäßig voneinander beabstandet sind, wobei üblicherweise sechs bis acht Vertiefungen 101 eine geeignete Anzahl sind.

Nach oder vor der Bildung der Vertiefungen 101 in dem Huf 100 schrägt der Hufschmied vorzugsweise den unteren Rand der hornigen Außenwand ab, zweckmäßigerweise unter Benutzung eines Raspel oder Feile, um so um den Vorderteil des Bodenrandes 102 des Hufes 100 eine abgeschrägte Kante 103 zu schaffen. In 10 sind auch die Sohle 104, die Gabel 105 und die Hinterteile 106 des Hufs 100 sichtbar.

11 veranschaulicht den Huf 100 nach der nächsten Stufe des Verfahrens der Erfindung, nämlich dem Ansetzen Beschlags 21 (siehe Figuren 6 bis 8). In dieser Stufe und den folgenden Stufen wird dem Hufschmied empfohlen, Latexhandschuhe zu tragen.

Vor dem Ansetzen des Hufbeschlags 21 an den Huf 100 sollte der Hufschmied zuerst die Außenwand des Hufes 100 mit einem Lösungsmittel für Fett, etwa Wundspiritus oder Aceton reinigen. Wie oben beschrieben, wird der Hufbeschlag 21 zuerst durch Eintauchen in heißes Wasser von einer Temperatur in dem Bereich von etwa 65°C bis etwa 100°C, vorzugsweise in der Nähe des Siedepunktes, d.h. bei wenigstens etwa 90°C erweicht, bis sein Flanschteil 25 transparent wird. (Der Hufbeschlag 21 sollte nicht in dem heißen Wasser belassen werden, bis er vollständig transparent wird oder seine Form vollständig verliert). Der Hufbeschlag 21 sollte dann sorgfältig aus dem Wasser entnommen werden und überschüssiges Wasser ablaufen gelassen werden. Eine Raupe Bindungsmittel IMPRINT® kann dann auf die Innenseite des Flanschteils 25 aufgebracht werden, selbst wenn diese noch naß ist. Eine weitere Raupe Bindungsmittel IMPRINT® wird vorzugsweise auch auf den entsprechenden Teil der äußeren Oberfläche der äußeren Hufhornwand aufgebracht. Der Hufbeschlag 21 wird dann bei noch formbarem Flanschteil 25 auf die Unterseite des Hufes 100 aufgelegt. Hierbei sollte der Hufschmied den Hufbeschlag 21 erst an das Ende der Hinterteile 106 des Hufes 100 anpassen und dabei die Gabel 105 als Bezugspunkt benutzen, und dann den Beschlag 21 so auf den Huf 100 drücken, um die Anpassung der Oberseite des Hufbeschlags 21 an die Form der Unterseite des Hufes 100 zu unterstützen. Bei von Hand formbarem Flanschteil 25 sollte der Hufschmied diesen dann an die Außenfläche der äußeren Formwand anformen. Bei diesem Formvorgang sollte der Hufschmied mit seinen Fingern auf die Außenfläche des Flanschteils 25 in dem Bereich aller Vertiefungen 101 Druck ausüben, um so Material des Flanschteils 25 in jede der Vertiefungen 101 einzudrücken. Bei diesem Formvorgang sollte Sorgfalt walten, daß keine übermässige Verdünnung eines signifikanten Teils des Flanschteils 25 erfolgt.

12 zeigt die Unterseite des Hufes 100 mit daran angelegtem Hufbeschlag 21. Die Bezugszahl 104 bezeichnet die Sohle des Hufes 100.

In 13 ist ein Sagittalschnitt durch den Huf 100 nach Bildung einer Vertiefung 101 und vor der Anbringung eines Hufbeschlags 21 gezeigt.

Wie aus 13 ersichtlich ist, hat die Vertiefung 101 einen kugelförmigen Querschnitt. Zweckmäßigerweise wird sie unter Benutzung eines Stoßeisens in der äußeren Hufhornwand 107 gebildet. Ihre Tiefe beträgt vorzugsweise etwa 1 mm bis etwa 80% der Dicke der äußeren Hufhornwand 107, während ihre maximale Querabmessung an der Oberfläche der äußeren Hufhornwand 107 typischerweise etwa 2 mm bis etwa 10 mm beträgt.

14 ist eine ähnliche Sagittalansicht des Hufs 100 nach der Anformung des Flanschteils 25 an der äußeren Hufhornwand 107 und zeigt, wie etwas von dem Material des Flanschteils 25 in die Vertiefung 101 gepresst wurde, wie durch die Bezugszahl 108 angegeben ist.

In den 13 und 14 sind auch die dünnen Schichten 109, der Knochen 110, die Lederhaut 111 und die weiße Linie 112 gezeigt.

Wenn der Hufschmied mit dem Formvorgang und dem resultierenden Beschlaggleichgewicht zufrieden ist, kann die Wiedererhärtung des Werkstoffs des Hufbeschlags 21 durch Benutzung eines Kältemittelsprühs beschleunigt werden, der aus einer Aerosol-Sprühdose auf den Hufbeschlag 21 gerichtet wird. Nach dieser Wiedererhärtung wird der Hufbeschlag 21 wieder opak, und der Huf 100 kann wieder auf den Boden gesetzt werden. Es besteht nun eine Verbindung zwischen dem Huf 100 und dem Hufbeschlag 21, wobei der letztere fest und bewegungslos an dem Huf 100 angebracht ist.

Um diese Verbindung weiter zu verbessern, kann ein Bindungsmittel, etwa ein Zwei-Komponenten-Kleber, z.B. ein Urethanpolymer-Kleber, aus einer Zwei-Patronen-Packung, die mit einer Mischerdüse für die zwei Komponenten ausgestattet ist, aufgebracht werden. Vorzugsweise wird die Packung durch Eintauchen in heißes Wasser vorgewärmt, um so die anschliessende Härtung zu beschleunigen. Wie schon erwähnt, kann das Bindungsmittel auf den Flanschteil 25 aufgebracht werden, während dieser noch erweicht ist. Alternativ, aber weniger bevorzugt kann das Bindungsmittel entlang der Länge des oberen Randes des Flanschteils 25 aufgebracht werden und einen Wulst auf der Fuge zwischen dem Flanschteil 25 und der äußeren Hufhornwand bilden. Ein spitzes Instrument kann bei diesem Vorgang benutzt werden, um den oberen Rand des Flanschteils 25 von der äußeren Hufhornwand abzuspreizen. Wenn der Hufschmied damit zufrieden ist, daß das Bindungsmittel längs des gesamten oberen Randes des Flanschteils 25 gleichmäßig aufgebracht ist, kann ein Spatel dazu dienen, die Oberfläche der resultierenden Fuge zu glätten. Das Pferd sollte dann ermuntert werden, möglichst still zu stehen, bis das Bindungsmittel hart geworden ist, normalerweise etwa 10 bis etwa 15 Minuten. Die vollständige Aushärtung des Bindungsmittels erfordert typischerweise etwa eine Stunde.

Wenn im Laufe des Ansetzens des Hufbeschlags 21 an den Huf 100 der Hufschmied wünschen sollte, den schon gehärteten Flanschteil 25 erneut zu formen, kann dies dadurch leicht erreicht werden, daß man heiße Luft aus einer Heißluftpistole auf den bestimmten Teil der äußeren Oberfläche des Flanschteils 25 richtet. Bei diesem Arbeitsgang sollte die Heißluftpistole nach unten und weg von dem Körper zeigen. Um eine falsche Richtung der Heißluft auf einen anderen Teil des Pferdebeins als den Huf zu vermeiden, ist des für den Hufschmied ratsam, seine Hand um den kranzförmigen Rand 113 des Hufs 100 zu legen. Nachdem der Flanschteil 25 in dieser Weise wieder erweicht worden ist, kann der Hufschmied erst den Flanschteil 25 längs einer Seite des Hufs 100 erweichen und ihn von der äußeren Formwand abstreifen, bevor der Flanschteil 25 längs der anderen Seite des Hufes in gleicher Weise behandelt wird. Der Flanschteil 25 kann dann wieder dem Huf 100 angeformt werden.

Die Vertiefungen 101 in den 9 und 11 sind in der Aufsicht im wesentlichen elliptisch und, wie in den 13 und 14 gezeigt, im Querschnitt kugelförmig. Die 15 und 16 veranschaulichen andere Formen für die Vertiefungen im Querschnitt bzw. in der Aufsicht. Es ist jedoch zu bemerken, daß nur die untersten Vertiefungen in 15 auf dem Unterteil der äußeren Hufhornoberfläche liegen. Die anderen Vertiefungsformen sind an höheren Stellen als sie in der wirklichen Praxis benutzt würden, nur aus Bequemlichkeit gezeigt und um die Vergrößerung der Zahl der Figuren zu vermeiden. Daher würden alle dargestellten Vertiefungsformen in der Praxis in einer Höhe über der Bodenkante 102 angeordnet werden ähnlich der in den 9 und 11 für die Vertiefungen 101 angegebenen Höhe. Die Vertiefung 114 hat einen rechteckigen Querschnitt, die Vertiefung 115 hat einen rechtwinkligen Querschnitt, die Vertiefung 116 hat einen V-Querschnitt, die Vertiefung 117 hat einen Dreiecksquerschnitt, die Vertiefung 118 einen U-förmigen Querschnitt, die Vertiefung 119 einen Kugelquerschnitt (wie der Querschnitt der Vertiefung 101 der 13) und die Vertiefung 120 hat einen halbkreisförmigen Querschnitt.

In der 16 haben in der Aufsicht die Vertiefung 121 eine elliptische oder ovale Gestalt, die Vertiefung 122 eine runde Gestalt, die Vertiefung 123 eine rechteckige Gestalt, die Vertiefung 124 eine quadratische Gestalt und die Vertiefung 125 eine dreieckige Gestalt.

Hufschmiedefachleute werden erkennen, daß die in Bezug auf die 9 bis 16 beschriebene Methode eine Verbesserung gegenüber dem Beschlagen eines Pferdes mit einem mürben oder kränklichen Huf mit einem herkömmlichen Metallbeschlag ist, da sie keine Nagelung beinhaltet und nur die Anwendung tiefer Temperaturen erfordert. Somit braucht der Hufschmied nicht einen heißen Beschlag an einem mürben Huf anzubringen, wobei für das Pferd kein Nervenschock resultiert. Da der Beschlag in erweichter Form auf den Huf aufgebracht wird, kann er bis zu einem gewissen Maße in situ geformt werden, um ihn an den bestimmten Huf, an dem er angebracht wird, anzupassen und dadurch einen komfortableren Sitz für das Pferd zu gewährleisten. Da außerdem keine Hammerarbeit erforderlich ist, ist die Gefahr stark verringert, einem lahmen Pferd Schmerzen zu verursachen. Der Arbeitsgang für das Erhitzen und Ansetzen eines erfindungsgemäßen Beschlags ist schnell und somit wird die Zeit verringert, in der das Tier auf nur drei Beinen stehen muß. Dies kann eine sehr bedeutsame Erwägung sein, wenn das Pferd lahmt.

Erfahrene Hufschmiede werden bemerken, daß die Hufbeschläge der Erfindung gegenüber herkömmlichen Metallbeschlägen sogar beim Beschlagen von Pferden Vorteile bieten, die gesunde Hufe haben und nicht lahm sind. So kann ihr leichtes Gewicht im Vergleich zu Hufbeschlägen aus Metall beim Beschlagen von Rennpferden vorteilhaft sein.

Die 17 und 18 veranschaulichen eine weitere Form eines Hufbeschlags 201, der im allgemeinen dem Beschlag 21 der 6 bis 8 gleich ist außer, daß in dem Gabelstück 203 ein Ausschnitt 202 gebildet ist. Dieser Ausschnitt gibt dem Hufbeschlag 201 ein gewisses Maß an Flexibilität und ermöglicht eine begrenzte vertikale Relativbewegung der Hinterteile 204 und 205. Die Bezugszahl 206 bezeichnet den Flanschteil um den Vorderteil des Hufbeschlags 201 herum, der dem Flansch 25 des Hufbeschlags 21 der 6 bis 8 ähnlich ist, während die Bezugszahl 207 einen abgeschrägten Teil an dem vorderen Ende des Hufbeschlags 201 bezeichnet.

Eine kleinere abgeschrägte Fläche kann gewünschtenfalls auch auf der Oberseite des Hufbeschlags 201 neben dem inneren gebogenen Rand 208 vorgesehen werden. Diese abgeschrägte Fläche kann mit der übrigen Oberseite des Hufbeschlags 201 innerhalb des Flanschteils 206 einen Winkel von etwa 15° bilden. Eine ähnliche kleinere abgeschrägte Fläche kann gewünschtenfalls bei jeder anderen gezeigten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen werden.


Anspruch[de]
  1. Hufbeschlag für ein Huftier, mit einem Körper aus einer thermoplastischen Zusammensetzung, die eine Matrix aus einem thermoplastischen Werkstoff mit einem Erweichungspunkt von weniger als 100°C umfaßt, wobei der Körper eine untere Bodenberührungsfläche zur Bodenberührung bei der Benutzung und eine von der unteren Bodenberührungsfläche beabstandete obere Fußberührungsfläche zur Berührung der Unterseite eines Fußes eines Huftieres bei der Benutzung hat und wobei der Körper um wenigstens einen Teil seiner oberen Fußberührungsfläche herum einen aufragenden Umfangsflanschteil hat, der bei der Benutzung für die Anlage an wenigstens einem Teil der Außenwand des Fußes eines Huftieres eingerichtet ist.
  2. Hufbeschlag nach Anspruch 1, bei dem der thermoplastische Werkstoff so ausgewählt ist, daß die thermoplastische Zusammensetzung bei Umgebungstemperaturen und bei Hufsohlentemperaturen hart ist, aber durch Eintauchen in heißes Wasser erweichbar ist.
  3. Hufbeschlag nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei dem der thermoplastische Werkstoff einen Gefrierpunkt von wenigstens etwa 30°C und einen Schmelzpunkt oder Schmelzpunktbereich von weniger als etwa 95°C hat.
  4. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem der thermoplastische Werkstoff ein Polycaprolacton mit einem Gefrierpunkt von etwa 35°C und einem Schmelzpunktbereich von etwa 58°C bis etwa 60°C ist.
  5. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem der thermoplastische Werkstoff ein Polyester aus &egr;-Caprolacton und Butan-1,4-diol ist.
  6. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem der Körper aus der thermoplastischen Zusammensetzung geformt ist.
  7. Hufbeschlag nach Anspruch 6, bei dem das Huftier ein Pferd ist und der Körper ein gebogenes Stabteil einer unter dem Huf liegenden Form umfaßt.
  8. Hufbeschlag nach Anspruch 7, bei dem die zwei Enden des Stabteils an dem Hinterteil des Beschlags durch ein Querstück miteinander verbunden sind.
  9. Hufbeschlag nach Anspruch 7 oder Anspruch 8, bei dem der Beschlag ein Gabelstück umfaßt, das unter der Gabel eines Pferdefußes liegen soll.
  10. Hufbeschlag nach Anspruch 9, bei dem das Gabelstück mit einem Ausschnittsteil versehen ist, das sich von einem hinteren Ende des Gabelstücks teilweise zum vorderen Ende des Gabelstücks hin erstreckt.
  11. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 8 bis 10, bei dem der Flanschteil einen aufragenden hinteren Flanschteil umfaßt, der für die Anlage an den Hufhinterteilen eingerichtet ist.
  12. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 7 bis 11, der als ein einteiliger Formling geformt ist.
  13. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 7 bis 12, bei dem an seinem vorderen Ende auf seiner Unterseite ein abgeschrägter Teil ausgebildet ist, der bei Benutzung unter dem Vorderteil des Pferdehufes liegt.
  14. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 6 bis 13, bei dem der Flanschteil so eingerichtet ist, daß er sich bei Benutzung von einem Hufhinterteil einer Seitenwandung um den Hufvorderteil zu einem Hinterteil der anderen Seitenwandung erstreckt.
  15. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 6 bis 13, bei dem ein Flanschteil so eingerichtet ist, daß es sich bei Benutzung von dem Hufvorderteil nach rückwärts zu jedem der Hufhinterteile um eine Strecke erstreckt, die kleiner ist als der mittlere Abstand zwischen dem vorderen Ende und dem einen der Hinterteile.
  16. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 6 bis 15, bei dem sich der Flanschteil im Schnitt von seiner Wurzel zu seinem oberen freien Randteil verjüngt.
  17. Hufbeschlag nach Anspruch 16, bei dem sich der Flanschteil im Schnitt von einer Dicke von etwa 5 mm an seiner Wurzel bis etwa 3 mm an seinem freien oberen Ende verjüngt.
  18. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 6 bis 17, bei dem der Körper etwa 10 mm tief ist und sich der Flanschteil etwa 10 mm aufwärts erstreckt, wobei die mittlere Höhe des Pferdehufbeschlags etwa 20 mm beträgt.
  19. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei dem der Beschlag auf seiner unteren Fläche mit mehreren Wolfram-Beschlagnägeln oder anderen die Griffigkeit verbessernden Gleitschutzeinrichtungen versehen ist.
  20. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei dem die thermoplastische Zusammensetzung ferner ein Füllmaterial enthält.
  21. Hufbeschlag nach Anspruch 20, bei dem das Füllmaterial einen krümelförmigen Gummi umfaßt.
  22. Hufbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei dem die Unterseite des Beschlags mit wenigstens einem Gummieinsatz versehen ist.
  23. Verfahren zum Beschlagen eines Huftieres, bei dem man

    (a) einen Beschlag für einen Huf des Tieres vorsieht, wobei der Beschlag einen Körper umfaßt, der aus einer thermoplastischen Zusammensetzung mit einer Matrix aus einem thermoplastischen Material mit einem Erweichungspunkt von weniger als 100°C hergestellt ist und eine untere Bodenberührungsfläche zur Bodenberührung bei Benutzung und eine von der unteren Bodenberührungsfläche beabstandete obere Fußberührungsfläche zur Berührung der Unterseite eines Fußes des Huftieres bei Benutzung hat und wobei der Körper um wenigstens einen Teil seiner oberen Fußberührungsfläche herum einen aufragenden Umfangsflanschteil hat, und wobei der Beschlag so eingerichtet ist, daß er bei Benutzung auf die Hufunterseite passt und sich der Flanschteil dabei von dem Bodenrand des Hufs an dem Unterteil einer äußeren hornigen Wand des Hufs aufwärts erstreckt,

    (b) in dem Unterteil der äußeren hornigen Wand des Hufes mehrere Vertiefungen bildet,

    (c) den Beschlag auf eine zur Erweichung des thermoplastischen Materials ausreichende Temperatur, jedoch unter seinen Schmelzpunkt erwärmt,

    (d) den erwärmten Beschlag an die Unterseite des Hufes legt, wobei sein Flanschteil dem Unterteil der äußeren hornigen Wand des Hufes anliegt, und

    (e) den Flanschteil des erwärmten Beschlags in Berührung mit der äußeren hornigen Wand des Hufes drückt, um so Material des Flanschteils zum Eintritt in jede der mehreren Vertiefungen zu veranlassen, wodurch der Beschlag nach seiner Abkühlung auf dem Huf festgehalten wird.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, mit der weiteren Stufe der (f) Aufbringung eines Klebstoffs zwischen dem Flanschteil des Beschlags und dem äußeren Unterteil der äußeren hornigen Wand des Hufs.
  25. Verfahren nach Anspruch 23 oder Anspruch 24, bei dem vor der Stufe (e) der äußere Unterteil der äußeren hornigen Wand des Hufs mit einem organischen Lösungsmittel gereinigt wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, bei dem das organische Lösungsmittel Aceton oder Wundspiritus ist.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 26, bei dem nach Stufe (e) auf den Flanschteil ein Kühlmittelsprüh aufgebracht wird, um die Abkühlung und Wiedererhärtung des Flanschteils zu beschleunigen.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 27, bei dem in der Stufe (c) der Beschlag durch Eintauchen in heißes Wasser erwärmt wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 28, bei dem der thermoplastische Werkstoff einen Gefrierpunkt von wenigstens etwa 30°C und einen Schmelzpunkt oder Schmelzpunktbereich von weniger als etwa 95°C hat.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 29, bei dem der thermoplastische Werkstoff ein Polycaprolacton mit einem Gefrierpunkt von etwa 35°C und einem Schmelzpunkt in dem Bereich von etwa 58°C bis etwa 60°C ist.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 30, bei dem der thermoplastische Werkstoff ein Polyester aus &egr;-Caprolacton und Butan-1,4-diol ist.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 31, bei dem das Huftier ein Pferd ist und der Körper ein gebogenes Stabteil einer unter dem Huf liegenden Form umfaßt.
  33. Verfahren nach Anspruch 32, bei dem die zwei Enden des Stabteils an dem Hinterteil des Beschlags durch ein Querstück miteinander verbunden sind.
  34. Verfahren nach Anspruch 33, bei dem der Beschlag ein Gabelstück umfaßt, das unter der Gabel eines Pferdefußes liegen soll.
  35. Verfahren nach Anspruch 34, bei dem das Gabelstück mit einem Ausschnittsteil versehen ist, das sich von einem hinteren Ende des Gabelstücks teilweise zum vorderen Ende des Gabelstücks hin erstreckt.
  36. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 35, bei dem der Flanschteil einen aufragenden hinteren Flanschteil umfaßt, der für die Anlage am den Hufhinterteilen eingerichtet ist.
  37. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 36, bei dem der Beschlag als ein einteiliger Formling geformt ist.
  38. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 37, bei dem an seinem vorderen Ende auf seiner Unterseite ein abgeschrägter Teil ausgebildet ist, der bei Benutzung unter dem Vorderteil des Pferdehufes liegt.
  39. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 38, bei dem der Flanschteil so eingerichtet ist, daß er sich bei der Benutzung von einem Hinterteil einer Seitenwandung um den Vorderteil des Hufs zu einem Hinterteil der anderen Seitenwandung erstreckt.
  40. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 39, bei dem ein Flanschteil so eingerichtet ist, daß es sich bei Benutzung von dem Hufvorderteil nach rückwärts zu jedem der Hufhinterteile um eine Strecke erstreckt, die kleiner ist als der mittlere Abstand zwischen dem vorderen Ende und dem einen der Hinterteile.
  41. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 40, bei dem sich der Flanschteil im Schnitt von seiner Wurzel zu seinem oberen freien Randteil verjüngt.
  42. Verfahren nach Anspruch 41, bei dem sich der Flanschteil im Schnitt von einer Dicke von etwa 5 mm an seiner Wurzel bis etwa 3 mm an seinem freien oberen Ende verjüngt.
  43. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 42, bei dem der Körper etwa 10 mm tief ist und sich der Flanschteil etwa 10 mm aufwärts erstreckt, wobei die mittlere Höhe des Pferdehufbeschlags etwa 20 mm beträgt.
  44. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 43, bei dem der Beschlag auf seiner unteren Fläche mit mehreren Wolfram-Beschlagnägeln oder anderen die Griffigkeit verbessernden Gleitschutzeinrichtungen versehen ist.
  45. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 44, bei dem die thermoplastische Zusammensetzung ferner ein Füllmaterial enthält.
  46. Verfahren nach Anspruch 45, bei dem das Füllmaterial einen krümelförmigen Gummi umfaßt.
  47. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 46, bei dem die Unterseite des Beschlags mit wenigstens einem Gummieinsatz versehen ist.
  48. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 47, bei dem die Vertiefungen in einer Höhe von etwa 1 cm bis zu etwa 2 cm oberhalb des Bodenrandes des Hufes ausgebildet sind.
  49. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 48, bei dem die Vertiefungen in der Stufe (b) unter Benutzung eines Nutwerkzeugs, eines Messers oder eines Instruments zur Hornentfernung gebildet werden.
  50. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 49, bei dem die Tiefe der Vertiefungen in dem Bereich von etwa 1 mm bis zu der Tiefe der äußeren hornigen Wand des Hufes liegt.
  51. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 50, bei dem die Vertiefungen runde, ovale, rechteckige, dreieckige oder quadratische Form haben.
  52. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 51, bei dem die Vertiefungen im Sagittalschnitt eine halbkreisförmige, U-förmige, V-förmige, quadratische, rechteckige oder wulstförmige Gestalt haben.
  53. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 52, bei dem die Vertiefungen eine maximale Querabmessung von etwa 2 mm bis zu etwa 10 mm haben.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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