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Dokumentenidentifikation DE69630656T2 07.10.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0000780054
Titel Ausgabe von Lebensmittelprodukten
Anmelder St. Giles Foods Ltd., Erith, Kent, GB
Erfinder Mussawir-Key, Frederick Wade, Erith, Kent, DA8 2JA, GB
Vertreter Patentanwälte Magenbauer & Kollegen, 73730 Esslingen
DE-Aktenzeichen 69630656
Vertragsstaaten AT, BE, CH, DE, DK, ES, FR, IE, IT, LI, NL, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 23.12.1996
EP-Aktenzeichen 963094172
EP-Offenlegungsdatum 25.06.1997
EP date of grant 12.11.2003
Veröffentlichungstag im Patentblatt 07.10.2004
IPC-Hauptklasse A23D 9/00
IPC-Nebenklasse A23D 7/00   A21D 8/08   A23L 1/24   

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf die Abgabe essbarer Produkte, wie z. B. Lebensmittel, Kochprodukte und dergleichen.

Der Kaloriengehalt von Lebensmitteln und Produkten, die bei ihrem Kochen verwendet werden, ist ein wichtiges Element während einer Diät. Viele Diäten erfordern eine Kontrolle der Kalorienaufnahme, die für gemessene Mengen spezieller Lebensmittelprodukte ohne weiteres bestimmt werden kann. Doch kann sie durch die Hinzugabe von Kalorien aus Ölen oder dergleichen, in denen Nahrung gekocht wird, oder aus Salatdressings oder dergleichen, die vor dem Verbrauchen der Nahrung hinzugefügt werden, beachtlich beeinflusst werden. Es wurde vorgeschlagen, Speiseöle bzw. Kochöle in Sprüh-Abgabevorrichtungen bereitzustellen, doch erzeugt dies Probleme aufgrund der relativ dicken öligen Eigenschaft von Speiseölen, und außerdem kann der Kaloriengehalt derartiger durch Sprühen eingeführter Produkte nicht ohne weiteres bestimmt werden. Der Ausdruck "Kalorie" wird hier in der für die Lebensmittelindustrie üblichen Art und Weise verwendet, um auf die Einheit einer Kilokalorie hinzuweisen.

Ein Abgabesystem für eine Zusammensetzung aus Pflanzenöl, Lecithin und Ethylalkohol ist in der GB 2002806 beschrieben. Eine Wasser-in-Öl-Emulsion als Zusammensetzung zum Verhindern des Klebens von Lebensmitteln an Kochwerkzeugen ist aus der WO 95/25434 bekannt.

Gemäss einem Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Abgabebehälter bereitgestellt, der einen Volumenvorrat eines flüssigen essbaren Produktes enthält, das aus einer Wasser-in-Öl-Emulsion besteht, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgabebehälter einen Sprüh-Abgabemechanismus enthält, der bei jeder Betätigung des Mechanismus die Abgabe eines festgelegten Volumens des flüssigen essbaren Produktes aus dem Behälter in gesprühter Form ermöglicht, wobei die Bestandteile des flüssigen essbaren Produktes mit dem Betrieb des Abgabemechanismus derart in Beziehung stehen, dass das bei jeder Betätigung des Abgabemechanismus abgegebene festgelegte Volumen des flüssigen Produktes eine festgelegte und bekannte Anzahl an Kalorien aufweist.

Vorzugsweise ist der Behälter dafür ausgelegt, um bei jeder Betätigung des Abgabemechanismus eine Menge des Produktes abzugeben, die eine Kalorie enthält.

Der Abgabemechanismus ist vorzugsweise ein nicht auf Aerosolbasis arbeitender pumpenbetriebener Mechanismus.

Die Erfindung stellt auch ein Verfahren bereit zum Abgeben eines flüssigen essbaren Produktes, das aus einer Wasser-in-Öl-Emulsion mit sprühbarer Viskosität besteht, von einem Sprühabgabe-Behälter, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Abgabevorgang so ausgelegt ist, dass ein festgelegtes Volumen des flüssigen essbaren Produktes versprüht wird, das eine festgelegte und bekannte Anzahl an Kalorien hat.

Das Produkt kann eine nicht-klebrige Kochzusammensetzung, eine Salatsoße, ein Gewürz oder ein anderes Produkt aufweisen.

Eine bevorzugte Kochzusammensetzung umfasst eine Wasser-in-Öl-Emulsion, die ein essbares Öl, ein nicht-klebriges Mittel und Wasser enthält.

Im Falle eines Speiseöls bzw. eines Kochöls umfasst die Zusammensetzung vorzugsweise 40 bis 60 Gew.-% an essbarem Öl, 5 bis 10 Gew.-% an nicht-klebrigem Mittel und 30 bis 55 Gew.-% an Wasser, die miteinander vermischt sind, um eine Emulsion mit sprühbarer Viskosität zu bilden. Vorzugsweise ist das nicht-klebrige Mittel Lecithin.

Vorzugsweise enthält die Zusammensetzung auch ein Konservierungsmittel, ein Gewürz und/oder eine Färbung. Geeignete Konservierungsmittel sind unter anderem Getreide-Alkohol oder Isopropyl-Alkohol. Das Konservierungsmittel kann in einer Menge von bis zu 10% und vorzugsweise von etwa 5 Vol.-% der Zusammensetzung vorhanden sein.

Die Zusammensetzung ist so angeordnet, dass sie von einem nicht auf Aerosolbasis arbeitenden Behälter mit einer Sprühdüse abgegeben werden kann, die so ausgelegt ist, dass sie bei jeder Betätigung ein bekanntes Volumen des Produkts abgibt. Die Zusammensetzung des Produkts wird bei jeder Betätigung des Mechanismus bezüglich des abgegebenen Volumens derart eingestellt, dass der Kaloriengehalt des abgegebenen Volumens bekannt ist und vorzugsweise eine Kalorie beträgt.

Im Falle eines Behälters zur Abgabe von 0,2 ml bei jeder Betätigung kann die Zusammensetzung des Speiseöls bzw. Kochöls vorzugsweise folgende Bestandteile aufweisen: Gew.-% Pflanzenöl 45 gereinigtes Soja-Lecithin 5 Wasser 44 Getreide-Alkohol (Konservierungsmittel) 5 Gewürz und Färbung 1

Das Produkt kann als Schnellfreigabe-Überzug oder als Kochöl im seichten Bad verwendet werden. Das Lecithin verleiht dem Produkt die nicht-klebrigen Eigenschaften, und das Wasser steuert die Viskosität, um das Produkt für die Sprühabgabe geeignet zu machen. Der Ölgehalt wird bezüglich der anderen Bestandteile so ausgewählt, dass 0,2 ml der Zusammensetzung eine Kalorie enthält. Der Benutzer kann somit die durch die Verwendung des Kochöl-Produktes zusätzlich eingeführten Kalorien genau steuern, indem er die Anzahl der Betätigungen der Abgabevorrichtung zählt, wodurch sowohl eine rasche Abgabe des Produktes als auch eine genaue Steuerung der Anzahl der in der abgegebenen Menge enthaltenen Kalorien ermöglicht wird.

Der Abgabemechanismus umfasst vorzugsweise einen fingerbetätigten Pumpmechanismus, der betätigbar ist, um ein festgelegtes Volumen der Gehalte des Behälters bei jeder Betätigung abzugeben. In einem typischen Beispiel hat der Behälter ein Volumen von 250 ml und gibt bei jeder Betätigung 0,2 ml ab. Der Abgabemechanismus ist vorzugsweise so angeordnet, dass er eine kegelförmige Sprühformation erzeugt, die einen Nebel aus kleinen Partikeln bis zu etwa 0,3 g Gewicht aufweist.

Es können verschiedene Abwandlungen durchgeführt werden, ohne dass man von der Erfindung abweicht. So kann z. B. der Behälter so angeordnet werden, dass er jede beliebige Anzahl Kalorien des Produktes abgibt, und zwar durch eine geeignete Steuerung des abgegebenen Volumens und der in der Formulierung enthaltenen Proportionen der Bestandteile. Im allgemeinen bevorzugt man jedoch die Abgabe einer Kalorie bei jeder Betätigung des Abgabemechanismus, da dies zur Erleichterung der Betätigung beiträgt, da die Anzahl der Betätigungen der Abgabevorrichtung gleich groß wie die Anzahl der Kalorien in dem abgegebenen Produkt ist.

Die Zusammensetzung des Kochproduktes kann ebenfalls verändert werden. So können z. B. alternative Öle auf Pflanzenbasis oder synthetische Öle verwendet werden, und modifiziertes Lecithin oder andere nicht-klebrige Mittel können enthalten sein. Die Erfindung wurde zwar in erster Linie in Bezug auf die Abgabe von Speiseölen bzw. Kochölen beschrieben, doch kann sie gleichermaßen für die Abgabe von Salatsoßen oder anderen Lebensmittelprodukten nach Kaloriengehalt anstatt nach Zeit oder Volumen verwendet werden. Außerdem wurde hier zwar auf Abgabemechanismen Bezug genommen, die nicht auf Aerosolbasis arbeiten, doch kann der Abgabemechanismus alternativ eine Aerosol-Abgabevorrichtung sein.


Anspruch[de]
  1. Abgabebehälter, der einen Volumenvorrat eines flüssigen essbaren Produktes enthält, das aus einer Wasser-in-Öl-Emulsion besteht, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgabebehälter einen Sprüh-Abgabemechanismus enthält, der bei jeder Betätigung des Mechanismus die Abgabe eines festgelegten Volumens des flüssigen essbaren Produktes aus dem Behälter in gesprühter Form ermöglicht, wobei die Bestandteile des flüssigen essbaren Produktes mit dem Betrieb des Abgabemechanismus derart in Beziehung stehen, dass das bei jeder Betätigung des Abgabemechanismus abgegebene festgelegte Volumen des flüssigen Produktes eine festgelegte und bekannte Anzahl an Kalorien aufweist.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er dafür ausgelegt ist, um bei jeder Betätigung des Abgabemechanismus eine Menge des Produktes abzugeben, die eine Kalorie enthält.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt 40 bis 70 Gew.-% eines essbaren Öls, 5 bis 10 Gew.-% eines nicht-klebrigen Mittels und 30 bis 55 Gew.-% Wasser enthält, wobei das Produkt eine sprühbare Viskosität hat.
  4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt ein Speiseöl bzw. Kochöl aufweist.
  5. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt eine Salatsauce aufweist.
  6. Behälter nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das nicht-klebrige Mittel Lecithin ist.
  7. Behälter nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt ein Konservierungsmittel enthält.
  8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Konservierungsmittel in einer Menge von bis zu 10 Vol.-% des Produktes vorliegt.
  9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Konservierungsmittel in einer Menge von etwa 5 Vol.-% des Produktes vorliegt.
  10. Behälter nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Konservierungsmittel aus Getreide-Alkohol und Isopropyl-Alkohol ausgewählt ist.
  11. Verfahren zum Abgeben eines flüssigen essbaren Produktes, das aus einer Wasser-in-Öl-Emulsion mit sprühbarer Viskosität besteht, von einem Sprühabgabe-Behälter, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Abgabevorgang so ausgelegt ist, dass ein festgelegtes Volumen des flüssigen essbaren Produktes versprüht wird, das eine festgelegte und bekannte Anzahl an Kalorien hat.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Abgabevorgang so ausgelegt ist, dass er eine Menge des Produktes liefert, die eine Kalorie enthält.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt und der Behälter so sind, wie sie in einem der Ansprüche 3 bis 10 definiert sind.
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