Die Erfindung bezieht sich auf die Abgabe essbarer Produkte, wie z.
B. Lebensmittel, Kochprodukte und dergleichen.
Der Kaloriengehalt von Lebensmitteln und Produkten, die bei ihrem
Kochen verwendet werden, ist ein wichtiges Element während einer Diät. Viele Diäten
erfordern eine Kontrolle der Kalorienaufnahme, die für gemessene Mengen spezieller
Lebensmittelprodukte ohne weiteres bestimmt werden kann. Doch kann sie durch die
Hinzugabe von Kalorien aus Ölen oder dergleichen, in denen Nahrung gekocht wird,
oder aus Salatdressings oder dergleichen, die vor dem Verbrauchen der Nahrung hinzugefügt
werden, beachtlich beeinflusst werden. Es wurde vorgeschlagen, Speiseöle bzw. Kochöle
in Sprüh-Abgabevorrichtungen bereitzustellen, doch erzeugt dies Probleme aufgrund
der relativ dicken öligen Eigenschaft von Speiseölen, und außerdem kann der Kaloriengehalt
derartiger durch Sprühen eingeführter Produkte nicht ohne weiteres bestimmt werden.
Der Ausdruck "Kalorie" wird hier in der für die Lebensmittelindustrie üblichen Art
und Weise verwendet, um auf die Einheit einer Kilokalorie hinzuweisen.
Ein Abgabesystem für eine Zusammensetzung aus Pflanzenöl, Lecithin
und Ethylalkohol ist in der GB 2002806 beschrieben. Eine Wasser-in-Öl-Emulsion als
Zusammensetzung zum Verhindern des Klebens von Lebensmitteln an Kochwerkzeugen ist
aus der WO 95/25434 bekannt.
Gemäss einem Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Abgabebehälter
bereitgestellt, der einen Volumenvorrat eines flüssigen essbaren Produktes enthält,
das aus einer Wasser-in-Öl-Emulsion besteht, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgabebehälter
einen Sprüh-Abgabemechanismus enthält, der bei jeder Betätigung des Mechanismus
die Abgabe eines festgelegten Volumens des flüssigen essbaren Produktes aus dem
Behälter in gesprühter Form ermöglicht, wobei die Bestandteile des flüssigen essbaren
Produktes mit dem Betrieb des Abgabemechanismus derart in Beziehung stehen, dass
das bei jeder Betätigung des Abgabemechanismus abgegebene festgelegte Volumen des
flüssigen Produktes eine festgelegte und bekannte Anzahl an Kalorien aufweist.
Vorzugsweise ist der Behälter dafür ausgelegt, um bei jeder Betätigung
des Abgabemechanismus eine Menge des Produktes abzugeben, die eine Kalorie enthält.
Der Abgabemechanismus ist vorzugsweise ein nicht auf Aerosolbasis
arbeitender pumpenbetriebener Mechanismus.
Die Erfindung stellt auch ein Verfahren bereit zum Abgeben eines flüssigen
essbaren Produktes, das aus einer Wasser-in-Öl-Emulsion mit sprühbarer Viskosität
besteht, von einem Sprühabgabe-Behälter, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Abgabevorgang
so ausgelegt ist, dass ein festgelegtes Volumen des flüssigen essbaren Produktes
versprüht wird, das eine festgelegte und bekannte Anzahl an Kalorien hat.
Das Produkt kann eine nicht-klebrige Kochzusammensetzung, eine Salatsoße,
ein Gewürz oder ein anderes Produkt aufweisen.
Eine bevorzugte Kochzusammensetzung umfasst eine Wasser-in-Öl-Emulsion,
die ein essbares Öl, ein nicht-klebriges Mittel und Wasser enthält.
Im Falle eines Speiseöls bzw. eines Kochöls umfasst die Zusammensetzung
vorzugsweise 40 bis 60 Gew.-% an essbarem Öl, 5 bis 10 Gew.-% an nicht-klebrigem
Mittel und 30 bis 55 Gew.-% an Wasser, die miteinander vermischt sind, um eine Emulsion
mit sprühbarer Viskosität zu bilden. Vorzugsweise ist das nicht-klebrige Mittel
Lecithin.
Vorzugsweise enthält die Zusammensetzung auch ein Konservierungsmittel,
ein Gewürz und/oder eine Färbung. Geeignete Konservierungsmittel sind unter anderem
Getreide-Alkohol oder Isopropyl-Alkohol. Das Konservierungsmittel kann in einer
Menge von bis zu 10% und vorzugsweise von etwa 5 Vol.-% der Zusammensetzung vorhanden
sein.
Die Zusammensetzung ist so angeordnet, dass sie von einem nicht auf
Aerosolbasis arbeitenden Behälter mit einer Sprühdüse abgegeben werden kann, die
so ausgelegt ist, dass sie bei jeder Betätigung ein bekanntes Volumen des Produkts
abgibt. Die Zusammensetzung des Produkts wird bei jeder Betätigung des Mechanismus
bezüglich des abgegebenen Volumens derart eingestellt, dass der Kaloriengehalt des
abgegebenen Volumens bekannt ist und vorzugsweise eine Kalorie beträgt.
Im Falle eines Behälters zur Abgabe von 0,2 ml bei jeder Betätigung
kann die Zusammensetzung des Speiseöls bzw. Kochöls vorzugsweise folgende Bestandteile
aufweisen:
Gew.-%
Pflanzenöl
45
gereinigtes Soja-Lecithin
5
Wasser
44
Getreide-Alkohol (Konservierungsmittel)
5
Gewürz und Färbung
1
Das Produkt kann als Schnellfreigabe-Überzug oder als Kochöl im seichten
Bad verwendet werden. Das Lecithin verleiht dem Produkt die nicht-klebrigen Eigenschaften,
und das Wasser steuert die Viskosität, um das Produkt für die Sprühabgabe geeignet
zu machen. Der Ölgehalt wird bezüglich der anderen Bestandteile so ausgewählt, dass
0,2 ml der Zusammensetzung eine Kalorie enthält. Der Benutzer kann somit die durch
die Verwendung des Kochöl-Produktes zusätzlich eingeführten Kalorien genau steuern,
indem er die Anzahl der Betätigungen der Abgabevorrichtung zählt, wodurch sowohl
eine rasche Abgabe des Produktes als auch eine genaue Steuerung der Anzahl der in
der abgegebenen Menge enthaltenen Kalorien ermöglicht wird.
Der Abgabemechanismus umfasst vorzugsweise einen fingerbetätigten
Pumpmechanismus, der betätigbar ist, um ein festgelegtes Volumen der Gehalte des
Behälters bei jeder Betätigung abzugeben. In einem typischen Beispiel hat der Behälter
ein Volumen von 250 ml und gibt bei jeder Betätigung 0,2 ml ab. Der Abgabemechanismus
ist vorzugsweise so angeordnet, dass er eine kegelförmige Sprühformation erzeugt,
die einen Nebel aus kleinen Partikeln bis zu etwa 0,3 g Gewicht aufweist.
Es können verschiedene Abwandlungen durchgeführt werden, ohne dass
man von der Erfindung abweicht. So kann z. B. der Behälter so angeordnet werden,
dass er jede beliebige Anzahl Kalorien des Produktes abgibt, und zwar durch eine
geeignete Steuerung des abgegebenen Volumens und der in der Formulierung enthaltenen
Proportionen der Bestandteile. Im allgemeinen bevorzugt man jedoch die Abgabe einer
Kalorie bei jeder Betätigung des Abgabemechanismus, da dies zur Erleichterung der
Betätigung beiträgt, da die Anzahl der Betätigungen der Abgabevorrichtung gleich
groß wie die Anzahl der Kalorien in dem abgegebenen Produkt ist.
Die Zusammensetzung des Kochproduktes kann ebenfalls verändert werden.
So können z. B. alternative Öle auf Pflanzenbasis oder synthetische Öle verwendet
werden, und modifiziertes Lecithin oder andere nicht-klebrige Mittel können enthalten
sein. Die Erfindung wurde zwar in erster Linie in Bezug auf die Abgabe von Speiseölen
bzw. Kochölen beschrieben, doch kann sie gleichermaßen für die Abgabe von Salatsoßen
oder anderen Lebensmittelprodukten nach Kaloriengehalt anstatt nach Zeit oder Volumen
verwendet werden. Außerdem wurde hier zwar auf Abgabemechanismen Bezug genommen,
die nicht auf Aerosolbasis arbeiten, doch kann der Abgabemechanismus alternativ
eine Aerosol-Abgabevorrichtung sein.