TECHNISCHER BEREICH
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Formen eines
äußeren Fahrzeugkarosserieteils aus verstärktem Kunststoff, das zum Anbringen an
einem Kraftfahrzeug bestimmt ist. Der Begriff "äußeres Fahrzeugkarosserieteil" bezieht
sich auf ein Kraftfahrzeugteil, welches beim Betrachten des Kraftfahrzeugs von außen
vollständig oder teilweise sichtbar ist.
Die Erfindung betrifft die Bereiche der verstärkten thermoplastischen
Verbundstoffe oder Laminate und des Vakuumformens thermoplastischer Bauteile.
Das mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens geformte äußere Fahrzeugkarosserieteil
weist eine Anzahl funktionaler Schichten auf, die dafür vorgesehen sind, die für
den Einsatz erforderlichen Merkmale zu schaffen. Beispiele für derartige Merkmale
sind geringes Gewicht, hohe Steifigkeit und Haltbarkeit, Recycling-Fähigkeit und
zum Aussehen gehörige Eigenschaften.
Die Erfindung lässt sich im Bereich der von außerhalb des Fahrzeugs
aus sichtbaren Kraftfahrzeugbauteile, zum Beispiel Heckklappen oder Windabweiser,
einsetzen.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Auf dem Gebiet der Sportausrüstungen ist ein vakuumformendes Verfahren
für die Fertigung thermoplastischer Gegenstände, zum Beispiel Surfbretter, bereits
bekannt. Das Verfahren verwendet zwei blattförmige Materialgefüge, die in einer
Klemmvorrichtung zusammengeklemmt und deshalb üblicherweise als "Zwillingsblatt"
bezeichnet werden. Die beiden verklammerten Materialgefüge werden erwärmt, weisen
thermoplastisches Material auf und wirken während des Formens als elastisch streckbare
Membranen, welche durch die Wirkung eines auf die Membranen wirkenden äußeren Vakuums
und/oder inneren Druckes gemäß den Innenkonturen einer umhüllenden, gekühlten Formvorrichtung
geformt werden. durch dieses bereits bekannte Formverfahren können unterschiedliche
hoh-le Kunststoffgegenstände erhalten werden, die thermoplastisches Material aufweisen.
In der US 4,423,000 wird ein Verfahren zum
Herstellen eines hohlen Gegenstandes aus Kunstharz beschrieben. Ein erwärmtes Formmaterial
wird in eine zweiteilige Form eingegeben, um das Formmaterial durch Anlegen eines
negativen Druckes vakuumzuformen.
Im Bereich von herkömmlichen äußeren Fahrzeugkarosserieteilen für
Kraftfahrzeuge sind zum Beispiel Heckklappen, Karosserieteile der Bodenbelagplatten
oder beispielsweise glasfaserverstärkter warmaushärtender Kunststoff bereits bekannt.
Herkömmliche äußere Fahrzeugkarosserieteile aus Blech werden durch
verschiedene Metallbearbeitungsverfahren gefertigt, zu denen Walzen, Pressen, Biegen
und Schweißen gehören. Derartige Blechteile weisen üblicherweise weiterhin separate
Verstärkungen in der Form versteifender Profile und ähnlicher Bauteile auf, welche
in separaten Schritten gefertigt und montiert werden.
Nach dem Formen und/oder Montieren eines herkömmlichen äußeren Fahrzeugkarosserieteils
aus Blech folgen verschiedene Endbearbeitungs- und Polierschritte, um dem fertigen
Fahrzeugkarosserieteil eine ästhetisch ansprechende und korrosionsgeschützte Oberfläche
auf der Innen- und Außenseite des Fahrzeugkarosserieteils zu verleihen.
Soweit bereits bekannte äußere Fahrzeugkarosserieteile aus glasfaserverstärktem
warmaushärtendem Kunststoff oder aus anderen warmaushärtenden Kunststoffverbundmaterialen
betroffen sind, wie sie zum Beispiel in der WO 94/06612 beschrieben werden, werden
derartige Teile in einem Prozess mit verschiedenen Formungs- oder Laminierschritten
unter Verwendung von verstärktem Material, zum Beispiel Glasfasermatten und warmaushärtendem
Matrixmaterial, zum Beispiel Vinylesterharz, gefertigt. Nach dem Formen des Verstärkungsmaterials
und dessen Imprägnierung mit warmaushärtendem Matrixmaterial folgt ein relativ zeitaufwändiges
Abbinden, welches zum Beispiel in einem Formungs- oder Presswerkzeug stattfinden
kann. Danach muss das äußere Fahrzeugkarosserieteil aus glasfaserverstärktem warmaushärtendem
Kunststoff einer Oberflächen-Endbearbeitung unterzogen und danach poliert werden,
um Oberflächen mit einer Flächenendbearbeitung von ausreichender Qualität für den
jeweiligen Anwendungszweck zu erhalten.
Es ist festzustellen, dass die oben beschriebenen bereits bekannten
Fahrzeugkarosserieteile gewisse Nachteile aufweisen können. Bei Fahrzeugkarosserieteilen
aus herkömmlichem Blech kann es schwierig sein, ein ausreichend geringes Gewicht
des Fahrzeugkarosserieteils zu erreichen, um dem ständig steigenden Bedarf an geringem
Kraftstoffverbrauch und geringen Emissionen in die Umwelt gerecht zu werden, dem
die heutigen Kraftfahrzeuge genügen müssen. Weiterhin sind separate Obertlächenendbearbeitungs-
und -polierlinien erforderlich, um das fertige Blech mit Materialoberflächen zu
versehen, welche die gewünschten Eigenschaften aufweisen.
Bei Teilen aus glasfaserverstärktem warmaushärtendem Kunststoff können
der relativ zeitaufwändige Warmaushärtprozess und der Bedart an separaten Oberflächenendbearbeitungs-
und Polierschritten als schwierig angesehen werden. Weiterhin ist es schwierig,
Verbundstoffe aus warmaushärtendem Kunststoff aufzubereiten und zu recyceln.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein einfaches und wirksames
Verfahren zum Formen eines verstärkten äußeren Fahrzeugkarosserieteils zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch das in Anspruch 1 definierte Verfahren gelöst.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben. Es zeigt
1 einen schematischen Querschnitt durch
einen Abschnitt eines nach dem erfindungsgemäßen Verfahren geformten äußeren Fahrzeugkarosserieteils,
2 in den Unterfiguren 2A bis
2D ein erfindungsgemäßes Verfahren, und
3 eine äußere Perspektivansicht der Fahrerkabine
eines LKW, worin eine der auf der Zeichnung sichtbaren Karosserieplatten aus einem
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren geformten äußeren Fahrzeugkarosserieteil besteht.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFOR-MEN
In der beigefügten 1 ist ein schematischer
Querschnitt eines äußeren Fahrzeugkarosserieteils aus verstärktem Kunststoff nach
einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Der dargestellte
Querschnitt ist ein Abschnitt einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs, worin die in
der Zeichnung nach oben weisende Oberfläche der Außenseite der Heckklappe entspricht,
wenn diese am Kraftfahrzeug montiert ist, während die in der Zeichnung nach unten
weisende Oberfläche der Innenfläche der Heckklappe entspricht.
Somit weist das in 1 dargestellte äußere
Fahrzeugkarosserieteil von außen nach innen (d. h. in 1
von oben nach unten) eine erste Oberflächenschicht 1, eine erste dekorative
Oberflächenschicht 2, eine erste Strukturschicht 3 und eine erste
Last tragende Schicht 4 auf. Danach folgen ein oder mehrere während des
Formens an geeigneten Stellen in der Struktur des erfindungsgemäßen äußeren Fahrzeugkarosserieteils
ausgebildete Hohlräume 5, 5'.
Danach folgen, in 1 von oben nach unten
gezählt, d. h. im Fahrzeuginneren, eine zweite Last tragende Schicht 4',
eine zweite Strukturschicht 3', eine zweite dekorative Schicht
2' und schließlich, d. h. in das Innere des Kofferraums weisend, eine zweite
Oberflächenschicht 1'.
In einen in 1 dargestellten Abschnitt
des erfindungsgemäßen äußeren Fahrzeugkarosserieteils wurde eine Ausnehmung
6 oder Rinne mittels eines Formwerkzeugs eingepresst.
Beim Vergleich eines erfindungsgemäßen äußeren Fahrzeugkarosserieteil
mit einem herkömmlichen Fahrzeugkarosserieteil aus angestrichenem Blech kann man
sagen, dass die erfindungsgemäßen Last tragenden Schichten 4,
4' und Ausnehmungen 5, 5' gemeinsam der Struktur entsprechen,
die von dem Blech eines herkömmlichen Fahrzeugkarosserieteils gebildet wird. Man
kann sagen, dass die Strukturschichten 3, 3' einer Schicht des
Blechs mit Grundierungs-IRostanstrich des Blechs und die dekorativen Schichten
2, 2' dem Oberflächenanstrich entsprechen, während die Oberflächenschichten
1, 1' des erfindungsgemäßen Fahrzeugkarosserieteils der äußeren
Klarlackierung des herkömmlichen Karosserieteils entsprechen.
Die Ausnehmung 6 trägt zur hohen Steifigkeit des erfindungsgemäßen
äußeren Fahrzeugkarosserieteils bei und entspricht somit einem Versteifungsprofil
oder – steg an einem herkömmlichen Blechteil.
Wegen der Struktur, welche von den beiden Last tragenden Schichten
4, 4' und denen von ihnen umschlossenen Hohlräumen 5,
5' gebildet wird, bietet das erfindungsgemäße äußere Fahrzeugkarosserieteil
eine so genannte Sandwichstruktur von geringem Gewicht, doch mit ausreichend hoher
Steifigkeit und Lasttragefähigkeit für den Verwendungszweck. Weiterhin trägt die
im Formungsprozess geschaffene Ausnehmung 6 zur Steifigkeit der Sandwichstruktur
bei. Dementsprechend erfordert das erfindungsgemäße äußere Fahrzeugkarosserieteil
keine zusätzlichen Verstärkungen in der Form angebrachter Profile oder Stegstrukturen.
Weiterhin schaffen die Strukturschichten 3, 3',
die dekorativen Schichten 2, 2' und die Oberflächenschichten
1, 1' gemeinsam Außenflächen des erfindungsgemäßen äußeren Fahrzeugkarosserieteils,
die den vom Verwendungszweck gestellten Anforderungen entsprechen. Als derartige
Oberflächeneigenschaften seien die visuelle dekorative Wirkung (z. B. Farbe und
Glanz), die Stoß- und Kratzfestigkeit sowie schmutz- und wasserabweisende Eigenschaften
erwähnt. Dementsprechend erfordert das erfindungsgemäße äußere Fahrzeugkarosserieteil
keine spezielle Oberflächenendbearbeitung in Form von Schleifen oder dergleichen
vor einem eventuellen Anstrich oder einer Lackierung, oder es kann vorzugsweise
ohne Anstrich verbleiben.
Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf 2
bevorzugte Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Verfahrens und einer erfindungsgemäßen
Anordnung beschrieben.
Das Verfahren nach der beschriebenen Ausführungsform verwendet zwei
blattförmige Materialgefüge 10, 11, die einen Teil einer erfindungsgemäßen
Anordnung darstellen. eine erste wesentliche Aufgabe der Materialgefüge besteht
natürlich darin, den Rohstoff für das Formen eines erfindungsgemäßen äußeren Fahrzeugkarosserieteil
zu schaffen, wobei die beiden blattförmigen Materialgefüge gemeinsam
die oben beschriebenen verschiedenen funktionalen Schichten aufweisen.
In der beschriebenen Ausführungsform ist vorgesehen, dass die beiden
Materialgefüge 10, 11 spiegelverkehrt zwischen die Werkzeughälften
12, 13 eines Formungswerkzeugs geklemmt werden, so dass die Schichten,
welche die oben erwähnten Last tragenden Schichten bilden sollen, zueinander gerichtet
sind.
In der beschriebenen Ausführungsform bestehen die beiden Materialgefüge
10, 11 aus einem Mehrschichtmaterial, welches mittels Extrusion
in einem so genannten Mehrschichtextruder gefertigt wird. Ein Mehrschichtextruder
besteht im Prinzip aus mehreren Einzelextrudern, deren Düsen so angeordnet sind,
dass sie in der Lage sind, vorzugsweise gleichzeitig, mehrere verschiedene geschmolzene
thermoplastische Schichten übereinander zu extrudieren, um ein Mehrschichtmaterial
mit unterschiedlicher Materialzusammensetzung in verschiedenen Schichten zu erhalten.
In der ersten Ausführungsform weist das für die beiden Materialgefüge
verwendete Mehrschichtmaterial eine 0,2 mm dicke extrudierte erste Polymetacrylat(PMMA-)
Schicht auf. Nach dem Formen soll diese Schicht eine der oben erwähnten Oberflächenschichten
des erfindungsgemäßen äußeren Fahrzeugkarosserieteils bilden.
Innen an der ersten PMMA-Schicht folgt eine zweite 0,2 mm dicke extrudierte
PMMA-Schicht, der Farbpigmente hinzugegeben wurden. Das Färben wurde erreicht, indem
beim Extrudieren PMMA-Granulat mit einem Pigmentzusatz verwendet wurde. Nach dem
Formen soll diese Schicht eine der oben erwähnten dekorativen Schichten der beschriebenen
ersten Ausführungsform der Erfindung bilden.
Innen an den beiden PMMA-Schichten folgt eines extrudierte Schicht
aus Acrylbutadienstyrolkunststoff (ABS) mit einer Dicke von 1,6 mm. In der beschriebenen
Ausführungsform weist auch die ABS-Schicht eine Zugabe von Farbpigmenten auf. Nach
dem Formen soll diese Schicht eine der oben erwähnten Strukturschichten des erfindungsgemäßen
äußeren Fahrzeugkarosserieteils bilden.
Schließlich weist das Mehrschichtmaterial außerhalb der ABS-Schicht
eine Schicht aus extrudiertem, glasfaserverstärktem ABS-Kunststoff mit einer Dicke
von 3 mm auf. Nach dem Formen soll diese Schicht eine der oben erwähnten Last tragenden
Schichten des erfindungsgemäßen äußeren Fahrzeugkarosserieteils bilden.
Bei der Fertigung eines äußeren Fahrzeugkarosserieteils nach der beschriebenen
Ausführungsform werden, wie in 2A dargestellt, zwei
Materialgefüge 10, 11 der oben beschriebenen Art parallel zueinander
mittels der Materialhalter 14, 15 eines Formungswerkzeugs verklammert,
wobei sich dessen Werkzeughälften 12, 13 in einer geöffneten Stellung
befinden. Dabei ist das Formungswerkzeug von einer bereits bekannten Art für das
Formen nach dem oben erwähnten Zwillingsblattverfahren.
In der beschriebenen Ausführungsform sind in Verbindung mit dem Formungswerkzeug
Erwärmungseinrichtungen in der Form von zwei Gefügen von IR-Lampen oder IR-Rampen
16, 17 in Paaren vorhanden, die dazu bestimmt sind, die oben erwähnten
Materialgefüge 10, 11 zu erwärmen.
Mittels einer (nicht dargestellten) dafür bestimmten Betätigungseinrichtung
werden die beiden IR-Rampen 16', 17' in das geöffnete Formungswerkzeug
verschoben, so dass sie an einer Position zwischen jedem Materialgefüge
10', 11' und jeder Werkzeughälfte 12', 13' ankommen.
Diese Situation ist in 2B dargestellt.
Danach werden die beiden Materialgefüge 10', 11'
in einer Erwärmungsphase auf etwa 250°C erwärmt, indem die IR-Lampen der IR-Rampen
16', 17' betätigt werden.
In der beschriebenen Ausführungsform ist das Formungswerkzeug so angeordnet,
dass es möglich ist, einen Überdruck zwischen den Materialgefügen 10,
11 und zwischen der unteren Werkzeughälfte 13 und dem unteren
Materialgefüge 11 anzulegen. Eine derartige Druckausübung wird mittels
eines ersten Druckanschlusses 18, dessen Ausgang zwischen den beiden Materialgefügen
10, 11 liegt, und mittels eines zweiten Druckanschlusses
19 erreicht, dessen Ausgang zwischen dem unteren Materialgefüge
11 und der zweiten Werkzeughälfte 13 liegt.
Weiterhin kann mittels des ersten 20 und des zweiten
21 Vakuumanschlusses ein Vakuum zwischen der oberen Werkzeughälfte
12 und dem oberen Materialgefüge 10 wie auch zwischen der unteren
Werkzeughälfte 13 und dem unteren Materialgefüge 11 erzeugt werden.
In der beschriebenen Ausführungsform findet die Druckausübung über
die Anschlüsse 18', 19' in Verbindung mit der in 2B
dargestellten Erwärmungsphase mit dem Zweck statt, das Verbiegen zu vermeiden, welches
von der in den Materialgefügen 10', 11' auftretenden Längenausdehnung
verursacht wird, wenn sie sich den Erweichungstemperaturen der eingesetzten Thermoplaste
nähern.
Wenn die Materialgefüge 10', 11' bis auf etwa 250
°C erwärmt sind, werden die beiden IR-Rampen 16'', 17'' aus
dem Formungswerkzeug gezogen, woraufhin die Werkzeughälften 12'',
13'' um die darin eingeschlossenen erwärmten Materialgefüge 10'',
11'' geschlossen werden. Eine derartige Situation ist in 2C
dargestellt.
Danach wird zwischen der oberen Werkzeughälfte 12'' und dem
oberen Materialgefüge 10'' über den ersten Vakuumanschluss 20''
und zwischen dem unteren Materialgefüge 11'' und dem zweiten Vakuumanschluss
21'' ein Vakuum erzeugt. Gleichzeitig mit der Erzeugung des Vakuums wird
der Raum zwischen den beiden Materialgefügen 10'', 11'' über den
Druckanschluss 18'' unter Druck gesetzt.
Das gleichzeitige innere Unter-Druck-Setzen und äußere Anlegen eines
Vakuums führt dazu, dass die erwärmten Materialgefüge 10'', 11''
im Innern des in 2C dargestellten Formungswerkzeugs
gemäß dem Formhohlraum geformt werden, welcher durch die geschlossenen Werkzeughälften
12'', 13'' geschaffen wird.
In den beiden Werkzeughälften 12'', 13'' sind Kühleinrichtungen
22'', 23'' angeordnet, die in der beschriebenen Ausführungsform
Kaltwasserspiralen aufweisen.
Wenn das Formen der in 2C dargestellten
erwärmten Materialgefüge erfolgt ist, werden die geformten Materialgefüge mittels
der Kühleinrichtungen 22'', 23'' allmählich abgekühlt. Dies bringt
mit sich, dass das in den Materialgefügen enthaltene thermoplastische Material allmählich
erstarrt, wenn die Temperatur unter die Erweichungstemperatur absinkt.
Wenn die Materialgefüge 10'', 11'' ausreichend abgekühlt
sind, werden die Werkzeughälften geöffnet und ein Rohling eines erfindungsgemäßen
äußeren Fahrzeugkarosserieteils aus dem Formungswerkzeug entnommen. die beiden Materialgefüge
haben sich nun verfestigt und eine Form angenommen, deren Außenabmessungen im Wesentlichen
den Abmessungen des Formhohlraumes entsprechen, welcher im Innern des Formungswerkzeugs
geschaffen wird, wenn sich die beiden Werkzeughälften in einer geschlossenen Stellung
befinden. Durch die Anwendung von Druck und Vakuum werden Hohlräume 25,
25' und Abschnitte 26 geschaffen, an denen die beiden Materialgefüge
durch Wärmebindung aneinander befestigt sind.
Während des Formungsprozesses wird die Dicke der in den zwei Materialgefügen
enthaltenen Schichten in der Regel auf etwa die Hälfte der ursprünglichen Dicke
verringert.
Nach der notwendigen Nachbehandlung, zum Beispiel Entgraten, Anbringen
von Löchern für Befestigungen und dergleichen, wird ein erfindungsgemäßes äußeres
Fahrzeugkarosserieteil erhalten, welches zur Montage an einem Kraftfahrzeug bestimmt
ist.
In der beschriebenen Ausführungsform ist das erfindungsgemäße äußere
Fahrzeugkarosserieteil für den Einsatz als Heckklappe eines Kraftfahrzeugs bestimmt
und direkt nach der Fertigung bereit für die Montage.
Wenn auch derartige Ausführungsformen weniger vorteilhaft sind, ist
es doch denkbar, sie in Ausführungsformen zu verwenden, bei denen das erfindungsgemäße
äußere Fahrzeugkarosserieteil in einer separaten Phase einen Anstrich oder eine
Lackierung erhält.
In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung wird kein separater
Anstrich benötigt, was Vorteile für die Umwelt mit sich bringt.
Weiterhin besteht das erfindungsgemäße äußeres Fahrzeugkarosserieteil
aus thermoplastischem Material, was umfangreiche Möglichkeiten für die Materialaufbereitung
mit sich bringt, da Thermoplaste eingeschmolzen und beim Extrudieren neuer Kunststoffbauteile
wiederverwendet werden können.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind die
eingesetzten Thermoplaste miteinander mischbar, zum Beispiel bei der Extrusion,
wodurch die Materialaufbereitung zusätzlich erleichtert wird.
Im Prinzip könnte ein vorstellbares Recycling eines erfindungsgemäßen
Fahrzeugkarosserieteils, zum Beispiel der Heckklappe eines Kraftfahrzeugs, in den
folgenden Schritten ablaufen:
- 1) Grobzerkleinerung des Teils einschließlich der Metallbauteile wie Schlösser
und dergleichen,
- 2) Metalltrennung,
- 3) Feinmahlung,
- 4) Herstellung eines Granulats aus recyceltem Thermoplast, und
- 5) Einmischung eines bestimmten Anteils des Granulats beim Extrudieren eines
neuen Mehrschichtmaterials zum Einsatz in Materialgefügen bei der Fertigung neuer
äußerer Fahrzeugkarosserieteile.
Ein derartiger oben beschriebener Recycling-Prozess kann mit großem
Vorteil für die Aufbereitung von Abfall eingesetzt werden, welcher beim Formungsprozess
entsteht, könnte jedoch auch für die Aufbereitung erfindungsgemäßer äußerer Fahrzeugkarosserieteile
aus Schrottfahrzeugen eingesetzt werden.
Die vorliegende Erfindung ist in keiner Weise auf die Offenlegung
im Zusammenhang mit den bevorzugten Ausführungsformen oder auf das in den beigefügten
Zeichnungen Dargestellte beschränkt; vielmehr wird der Bereich der Erfindung durch
die beigefügten Ansprüche definiert.
Dementsprechend sind auch weniger vorteilhafte Ausführungsformen der
Erfindung denkbar, bei denen ein einziges Materialgefüge verwendet wird und dieses
Materialgefüge bei der Anwendung von Vakuum und/oder Druck wie eine dehnbare Membran
wirkt, welche an einer Innenfläche eines Formungswerkzeugs geformt wird. In einem
derartigen Falle erhält das erfindungsgemäße äußere Fahrzeugkarosserieteil keinen
inneren Hohlraum und muss daher während des Formens mit durchgehenden Profilen,
Falzen oder Kanten versehen werden, um eine ausreichende Steifigkeit und Lasttragefähigkeit
zu bieten.
Die Zusammensetzung der in dem erfindungsgemäßen äußeren Fahrzeugkarosserieteil
enthaltenen Schichten kann in hohem Maße variiert werden. Dabei ist eine große Anzahl
von Thermoplasten denkbar, so lange das thermoplastische Material in der Lage ist,
die für den Anwendungszweck erforderlichen Eigenschaften zu bieten, was zum Beispiel
Wärmefestigkeit, Stoßfestigkeit, Oberflächenhärte, Steifigkeit usw. betrifft. Neben
den oben erwähnten ABS- und PMMA-Thermoplasten kann auch Polypropylen
(PP) genannt werden.
Das in den Last tragenden Schichten enthaltene Verstärkungsmaterial
kann sowohl geschnittene als auch durchgehende Fasern aufweisen, die zum Beispiel
in Form einzelner Fasern, in Form eines nicht gewebten Materials mit Einzelfasern
oder in Form eines gewebten, gewirkten oder geflochtenen Textilgewebes vorliegen
können. Im Zusammenhang mit der Extrusion muss sich das Verstärkungsmaterial jedoch
in das Mehrschichtmaterial integrieren lassen, welches für das im Formungsprozess
eingesetzte Materialgefüge verwendet wird. Geeignete Verstärkungsfasern werden vorteilhafterweise
ausgewählt aus Fasern mit hoher Steifigkeit und Festigkeit wie zum Beispiel Glasfasern,
Kohlefasern, Nomexfasern, Polyesterfasern oder Aramidfasern.
Es gibt weiterhin eine große Anzahl verschiedener Zuschlagstoffe,
die als Beimengungen bei der Fertigung des Rohmaterials für erfindungsgemäße äußere
Fahrzeugkarosserieteile denkbar sind. Beispiele für derartige Zuschlagstoffe sind
Farbpigmente, UV-Stabilisatoren und Flammschutzmittel.
Weiterhin sollte beachtet werden, dass die Temperatur-, Druck- und
Vakuumwerte, die beim Anlegen von Druck und Vakuum während des Formens verwendet
werden, für jeden Einzelfall je nach Rohmaterial, Schichtdicken usw. getrennt festzulegen
sind. Eine derartige Anpassung lässt sich jedoch von einer Fachkraft vergleichsweise
einfach vornehmen.
In den vorhergehenden Darlegungen wurde erwähnt, dass das erfindungsgemäße
äußere Fahrzeugkarosserieteil z. B. als Heckklappe für ein Kraftfahrzeug gestaltet
sein kann. Das erfindungsgemäße äußere Fahrzeugkarosserieteil kann jedoch an einer
Mehrzahl anderer Stellen der Karosserieverkleidung eines Kraftfahrzeugs, zum Beispiel
eines PKW oder LKW, verwendet werden.
Dementsprechend zeigt 3 eine äußere Perspektivansicht
der Fahrerkabine 28 eines LKW, wobei eine der Karosserieverkleidungen
29, die in 3 sichtbar sind, aus einem erfindungsgemäßen
äußeren Fahrzeugkarosserieteil besteht und als so genannter Windabweiser
29 ausgebildet ist. Obwohl in 3 nicht sichtbar,
befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrerkabine ein gleichartiger
Windabweiser. Weiterhin sind in 3 drei weitere denkbare
vorteilhafte Positionen 29', 29'', 29''' für erfindungsgemäße
äußere Fahrzeugkarosserieteile angegeben.