Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beheizung eines wärmetechnischen
Gerätes, insbesondere eines Heizkessels, mit festem, schüttfähigem Brennmaterial,
insbesondere Holzpellets, mit einem Brenner, der eine oberhalb eines Ascheraums
angeordnete, mit dem Brennmaterial und mit Verbrennungsluft beaufschlagbare Brennkammer
enthält, der eine nach oben weisende Flammaustrittsöffnung aufweist und über eine
bodenseitige Entsorgungsluke, der ein bewegliches, mit Durchtrittsöffnungen für
Primärluft versehenes Verschlussorgan zugeordnet ist, in den Ascheraum entleerbar
ist.
Bei einer bekannten Anordnung dieser Art ist das Verschlussorgan als
massive Platte ausgebildet, die mit durchgehenden Durchtrittsöffnungen für die Primärluft
versehen ist, die hier über den Ascheraum angesaugt wird. Hierbei ergibt sich nur
im Bereich der Durchtrittsöffnungen eine kühlende, mit dem Verschlussorgan in Kontakt
kommende Luftströmung. Es besteht daher die Gefahr, dass die das Verschlussorgan
bildende, massive Platte thermisch so stark belastet wird, dass die Lebensdauer
leidet. Die Folge davon sind ein höher Wartungs- und Instandhaltungsaufwand. Außerdem
kann es vorkommen, dass sich die genannte Platte aufgrund ihrer thermischen Beanspruchung
verzieht, was die Beweglichkeit beeinträchtigen kann. Die bekannte Anordnung erweist
sich demnach als nicht zuverlässig und funktionssicher genug.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln
so zu verbessern, dass auch bei robusten Einsatzverhältnissen eine hohe Zuverlässigkeit
und schonende Betriebsweise gewährleistet sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das
der Entsorgungsluke zugeordnete Verschlussorgan als doppelwandige, einen Hohlraum
enthaltende Platte ausgebildet ist, deren obere Wandung als die Durchtrittsöffnungen
für die Primärluft enthaltende Rostplatte und deren untere, hiervon distanzierte
Wandung als öffnungslose, den Ascheraum gegenüber der Brennkammer verschließende
Verschlussplatte ausgebildet ist, und dass der zwischen der Rostplatte und der Verschlussplatte
ausgebildete Hohlraum als mit einem durch eine Trennwand von der benachbarten Brennkammer
getrennten, mit Luft beaufschlagbaren Druckraum kommunizierender Luftkanal ausgebildet
ist, von dem die Durchtrittsöffnungen für die Primärluft abgehen und der mit einem
zu einer Sekundärluftöffnung führenden Strömungskanal kommuniziert.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass der Hohlraum zwischen Rostplatte
und Verschlussplatte zuverlässig von Luft durchströmt wird. Die der Brennkammer
zugewandte Rostplatte wird dabei in vorteilhafter Weise nicht nur im Bereich ihrer
Durchtrittsöffnungen für die Primärluft, sondern auf ihrer ganzen Unterseite von
der vorbeistreichenden Luft bespült und hiervon zuverlässig gekühlt. Hierdurch ist
gewährleistet, dass die Temperatur der Rostplatte auch bei einer hohen thermischen
Belastung in einem zulässigen Bereich gehalten werden kann, was sich vorteilhaft
auf die Vermeidung von Verschleiß und die Erzielung einer langen Standzeit
auswirkt. Zudem wird durch die zuverlässige Kühlung der Rostplatte auch einem unerwünschten
Wärmeverzug wirksam vorgebeugt, was sich vorteilhaft auf die Funktionssicherheit
auswirkt. Die den Hohlraum durchströmende Luft nimmt Wärme auf, wodurch sich in
vorteilhafter Weise eine Vorwärmung der zu einem zugeordneten Sekundärluftaustritt
strömenden Luft ergibt, was sich vorteilhaft auf die Erzielung einer guten Nachverbrennung
und damit einer guten Wirtschaftlichkeit auswirkt. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Maßnahmen ist darin zu sehen, dass hier eine Überdruckluftversorgung möglich
und eine Luftführung über den Ascheraum entbehrlich ist, wodurch Falschluft weitestgehend
unterdrückt werden kann. Zudem ist es möglich, den Ascheraum über den ganzen Kesselquerschnitt
einteilig auszubilden, was nicht nur die Entsorgung der Asche vereinfacht, sondern
in vorteilhafter Weise auch eine Anbringung des erfindungsgemäßen Brenners
an unterschiedlichen Seiten des wärmetechnischen Gerätes ermöglicht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
So kann die das Verschlussorgan bildende Platte zweckmäßig als
im Bereich seiner Seitenkanten verschiebbar gelagerte Schieber ausgebildet sein.
Aufgrund der guten Kühlung ist eine leichtgängige Anordnung gewährleistet. Der Schieber
kann daher mit vergleichsweise geringer Kraft im wesentlichen geräuschlos verschoben
werden. Während der hin- und hergehenden Bewegung des Schiebers kann dieser auf
einfache Weise abgestreift werden. Dem Schieber ist daher zweckmäßig eine
stationäre Abstreifeinrichtung zugeordnet.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen ist das
Brennergehäuse zumindest im der Entsorgungsluke zugeordneten, unteren Bereich doppelwandig
ausgebildet, wobei der lichte Abstand der jeweils eine zur Bildung der Entsorgungsluke
vorgesehene Fensterausnehmung enthaltenden Wände der Dicke des das Verschlussorgan
bildenden Schiebers entspricht. Dies ermöglichet in vorteilhafter Weise eine einfache
Lagerung des Schiebers und gewährleistet gleichzeitig eine zuverlässige Abdichtung
des Brennraums gegenüber dem Ascheraum, so dass keine Falschluft zu befürchten ist
und eine Aufwirbelung der Asche unterbleibt.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, dass
das Brennergehäuse einen an den unteren doppelwandigen Bereich anschließenden,
vorderen doppelwandigen Bereich aufweist, dessen Innenraum den zu der im Bereich
der Flammaustrittsöffnung vorgesehenen Sekundärluftöffnung führenden Strömungskanal
bildet. Hierbei wird in vorteilhafter Weise auch die Sekundärluftführung in den
Gehäuseaufbau integriert, was eine einfache Bauweise ergibt. Gleichzeitig wird hierbei
auch eine zuverlässige Kühlung des vorderen Wandbereichs des Brennergehäuses erreicht.
In Fortbildung dieses Gedankens kann das Brennergehäuse auch in seinem
oberen Bereich doppelwandig ausgebildet sein, wobei der Innenraum dieses doppelwandigen
Bereichs mit dem Druckraum kommuniziert und zu einer im Bereich der Flammaustrittsöffnung
vorgesehenen, weiteren Sekundärluftöffnung führt. Hierdurch ergibt sich auch im
oberen Wandbereich des Brennergehäuses eine zuverlässige Kühlung.
Vorteilhaft kann der obere, doppelwandige Bereich von einem Zuführschacht
für das Brennmaterial durchgriffen sein, der im Bereich des Zwischenraums des doppelwandigen
Bereichs mit Lufteintrittsöffnungen versehen ist. Die über diese Lufteintrittsöffnungen
abströmende Luft bildet in vorteilhafter Weise eine Sperrluft gegen hochsteigende
Hitze und Staubteilchen, was die Betriebssicherheit erhöht.
Zweckmäßig ist das Brennergehäuse als kastenförmiges Stahl-Bauteil
ausgebildet, das mit einem äußeren Befestigungsflansch versehen und hiermit
an einem zugeordneten Anbauflansch des wärmetechnischen Geräts anbringbar ist. Die
Verwendung von Stahl ergibt eine hohe Festigkeit und führt zu einer selbsttragenden
Anordnung, die an jedem geeigneten Anbauflansch anbringbar ist, was eine hohe Vielseitigkeit
sowie eine einfache Austauschbarkeit ergibt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben
und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
- Figur 1
- eine schematische Darstellung eines mit einem erfindungsgemäßen Brenner
versehenen Heizkessels teilweise im Schnitt,
- Figur 2
- einen Längsschnitt durch den Brenner der Anordnung gemäß Figur 1 in gegenüber
Figur 1 vergrößerter Darstellung,
- Figur 3
- einen Querschnitt durch die Anordnung gemäß Figur 2,
- Figur 4
- den vorderen Randbereich des doppelwandigen Verschlussorgans der Anordnung gemäß
Figur 2,
- Figur 5
- eine Draufsicht auf den vorderen Randbereich der oberen Rostplatte der Anordnung
gemäß Figur 4 und
- Figur 6
- einen unteren Randbereich des die obere Brennerwandung durchgreifenden Zuführschachts
der Anordnung gemäß Figur 2 in demgegenüber vergrößerter Darstellung.
Der der Figur 1 zugrundeliegende Heizkessel 1 enthält einen oberhalb
eines Ascheraums 2 angeordneten Ofenraum 3, über dem sich ein zur Erwärmung von
Wasser vorgesehener Wärmetauscher 4 befindet. In den nach unten offenen Rauchgaszügen
des Wärmetauschers 4 sind mittels eines Schwenkhebels 5 betätigbare Reinigungsschieber
6 angeordnet.
In den Ofenraum 3 ragt ein Brenner 7 hinein, der an einem eine zugeordnete
Einschuböffnung umfassenden Anbauflansch 8 des Heizkessels 1 angeflanscht ist. Der
Brenner 7 besitzt ein aus miteinander verbundenen Stahlplatten bestehendes Gehäuse
9, das mit einem äußeren, am Anbauflansch 8 zur Anlage bringbaren Halteflansch
10 versehen ist. Der Heizkessel 1 kann mit mehreren, dem Ofenraum 3 zugeordneten
Einschuböffnungen versehen sein. Im dargestellten Beispiel sind zwei aneinander
gegenüberliegende Einschuböffnungen vorgesehen, so dass der Brenner 7 wahlweise
auf unterschiedlichen Seiten des Heizkessels 1 anbringbar ist. Die jeweils nicht
mit einem Brenner 7 belegte Einschuböffnung ist durch einen am zugeordneten Anbauflansch
8 angebrachten Deckel 11 verschlossen, dessen Außenkontur und Lochbild der
Außenkontur und dem Lochbild des Halteflansches 10 entsprechen. Der Ascheraum
2 erstreckt sich ungeteilt über den ganzen Querschnitt des Heizkessels 1. Der Brenner
7 ist daher unabhängig davon, an welcher Seite des Heizkessels 1 er angebracht ist,
in den Ascheraum 2 entsorgbar, was das Umsetzen des Brenners 7 von einer Seite zur
anderen erleichtert. Dem Ascheraum 2 ist ein herausfahrbarer Aschekasten 12 zugeordnet,
der mit einem dicht schließenden Deckel versehen sein kann.
Der Brenner 7 ist für die Verbrennung von festem, schüttfähigem Brennmaterial,
wie aus Holz bestehenden Pellets etc., eingerichtet. Dieses wird über einen Fallschacht
13 zugeführt, der mit seinem unteren Ende in einen rückwärtigen, aus dem Ofenraum
3 herausragenden Bereich des Gehäuses 9 des Brenners 7 eingreift. Der Fallschacht
13 ist an seinem oberen Ende über eine Zellradschleuse 14 mit einer Förderschnecke
15 verbunden, über die das in einem Silo etc. gelagerte Brennmaterial herangeführt
werden kann. Der gegenüber der Außenwand des wärmetechnischen Geräts nach
außen vorspringende Bereich des Brenners 7 samt Hilfsaggregaten ist innerhalb
einer an das wärmetechnische Gerät 1 anschließenden Einhausung 57 geschützt
angeordnet.
Der Innenraum des Gehäuses 9 des Brenners 7 ist, wie am besten aus
Figur 2 erkennbar ist, durch eine Trennwand 16 in eine Feuerseite 17 und einen Druckraum
18 unterteilt. Die Feuerseite 17 ist an ihrem vorderen, unteren Ende zur Bildung
einer Brennkammer 19 muldenförmig vertieft. Die Brennkammer 19 besitzt eine im wesentlichen
nach oben weisende, in den Ofenraum 3 ausmündende Flammaustrittsöffnung 20, über
die das Feuer in den Ofenraum 3 austreten kann. An der Unterseite der Brennkammer
19 ist eine verschließbare Entsorgungsluke 21 vorgesehen, über die Verbrennungsrückstände
etc. in den darunter sich befindenden Ascheraum 2 abgeworfen werden können.
Der Entsorgungsluke 21 ist ein bewegbares Verschlussorgan zugeordnet,
das vor jedem Brennvorgang zum Öffnen der Entsorgungsluke 21 betätigt wird. Das
Verschlussorgan ist hier als an den Seitenkanten verschiebbar gelagerter Schieber
22 ausgebildet. Zum Verschieben des Schiebers 22 ist ein Linearmotor 23 vorgesehen,
der mit einer mit dem Schieber 22 verbundenen, die Rückwand 24 des Brennergehäuses
9 durchgreifenden Schub- und Zugstange 25 zusammenwirkt. Der Linearmotor 23 ist
an einem am Halteflansch 10 anliegenden Träger 26 aufgenommen.
Die Brennkammer 19 ist mit Brennmaterial und Verbrennungsluft beaufschlagbar.
Das über den Fallschacht 13, der mit seinem unteren Ende einen hinteren, außerhalb
des Ofenraums 3 sich befindenden Bereich der feuerseitigen Oberseite des Brennergehäuses
9 durchgreift, ankommende Brennmaterial wird über eine an das untere Ende des Fallschachts
13 anschließende Rutsche 27 in die Brennkammer 19 eingeworfen, wie bei 28
angedeutet ist. Das eingeworfene Brennmaterial bildet eine auf dem Schieber 22 aufliegende
Schüttung 29, die beim Beginn eines Brennvorgangs durch die Zufuhr von Heißluft
entzündet wird. Hierzu ist ein Heißluftgebläse 30 vorgesehen, das an ein die
Rückwand 24 und den Druckraum 18 durchsetzendes, in die Brennkammer 19 einmündendes
Rohr 31 angeschlossen ist. Sobald das Brennmaterial entzündet ist, wird das Heißluftgebläse
30 passiviert, wobei die Heizung und das Gebläse gegeneinander verzögert ausgeschaltet
werden. Nach der Entzündung wird die Verbrennungsluft durch einen Ventilator 32
bereitgestellt, der an der Rückwand 24 angebracht ist und in den Druckraum 18 mündet.
Im Heißluftgebläse 30 wird auch im passivierten Zustand ein leichter Luftzug
erzeugt. Hierzu ist eine vom Druckraum 18 abgehende, zum Heißluftgebläse 30
führende Kurzschlussleitung 33 vorgesehen.
Zur Gewährleistung einer guten, vollständigen Verbrennung des Brennmaterials
wird die Verbrennungsluft in Form von Primärluft und Sekundärluft zugeführt. Die
Primärluft wird der Brennkammer 19 von unten über bodenseitige Lufteintrittsöffnungen
34 zugeführt. Die Sekundärluft wird über im Bereich des unteren und oberen Rands
der Flammaustrittsöffnung 20 vorgesehene Sekundärluftaustrittsöffnungen 35 zugeführt.
Zur Zuführung der Primärluft ist der das der Entsorgungsluke 21 zugeordnete
Verschlussorgan, durch das die Brennkammer 19 bodenseitig vom darunter sich befindenden
Ascheraum 2 getrennt wird, bildende Schieber 22 als doppelwandige Hohlplatte ausgebildet,
deren obere Wandung als die Luftdurchtrittsöffnungen 34 für die Primärluft enthaltende
Rostplatte 36 und deren hiervon distanzierte untere Wandung als ausnehmungslose
Verschlussplatte 37 ausgebildet sind. Die Luftdurchtrittsöffnungen 34 können einfach
als Bohrungen oder Schlitze etc. ausgebildet sein. Das Gehäuse 9 des Brenners 7
ist bodenseitig zweiwandig ausgebildet, wobei der Abstand der oberen, brennkammerseitigen
Wand 38 von der unteren, ascheraumseitigen Wand 39 der Dicke der den Schieber 22
bildenden Hohlplatte entspricht, so dass der Schieber 22 mit der Verschlussplatte
37 an der unteren Wand 38 und mit der Rostplatte 36 an der oberen Wand 39 des bodenseitigen,
doppelwandigen Bereichs des Gehäuses 9 anliegt. Die Wände 38, 39 sind mit übereinander
angeordneten, fensterartigen Ausnehmungen 40 versehen, die bei entferntem Verschlussorgan
die Entsorgungsluke 21 bilden. Die untere Wand 38 geht bis zur Rückwand 24 durch,
die hieran befestigt sein kann. Die obere Wand 39 kann an der Trennwand 16 enden.
Im Bereich des Druckraums 18 können mit der oberen Wand 39 fluchtende, seitliche
Führungsleisten 58 zur Führung des Schiebers 22 vorgesehen sein.
Der das Verschlussorgan bildende Schieber 22 geht, wie am besten aus
Figur 3 erkennbar ist, über die ganze Breite des Gehäuses 9 durch und ist mit seinen
seitlichen Rändern an den Seitenwänden 41 des Gehäuses 9 geführt. Die die jeweils
zugeordnete Ausnehmung 40 begrenzenden Randstege der Wände 38, 39 bilden dem Schieber
22 zugeordnete, seitliche Auflageleisten. Dem vor und zurück bewegbaren Schieber
22 ist eine stationäre Abstreifeinrichtung 56 zugeordnet, die die Oberseite des
Schiebers 22 abräumt, wenn dieser unter ihr vorbeibewegt wird. Im dargestellten
Beispiel fungiert das untere Ende der Trennwand 16, die hier den hinteren Rand der
fensterförmigen Ausnehmung 40 der oberen Wand 39 des gehäuseseitigen Bodenbereichs
bildet, als dem Schieber 22 zugeordneter, stationärer Abstreifer.
In der der Figur 2 zugrundeliegenden Betriebsstellung, in der die
Entsorgungsluke 21 verschlossen ist, liegt der Schieber 22 mit seiner vorderen Stirnseite
an einer gehäuseseitigen Frontwand an. Der rückwärtige Bereich des Schiebers 22
ragt etwas in den Druckraum 18 hinein, der den Schieber 22 im zurückgezogenen Zustand
aufnimmt und dementsprechend in Richtung der Schieberbewegung eine zumindest der
Schiebestrecke entsprechende lichte Weite aufweist. Die Rostplatte 36 und die Verschlussplatte
37 des Schiebers 22 sind, wie am besten aus Figur 4 ersichtlich ist, durch Verbindungsschrauben
42 miteinander verschraubt, die Distanzelemente 43 durchgreifen. Eines der Distanzelemente
kann, wie in Figur 2 rechts angedeutet ist, als Öse ausgebildet sein, die mit dem
Zugstab 25 verbunden sein kann. Der durch die Distanzelemente 43 bewirkte Abstand
der Rostplatte 36 von der Verschlussplatte 37 ergibt einen Hohlraum. Dieser ist
vom Druckraum 18 her zugänglich und mit Luft beaufschlagbar und dient dementsprechend
als Luftkanal 44, über den die Lufteintrittsöffnungen 34 der Rostplatte 36 mit Luft
versorgt werden, die als Primärluft in die Brennkammer 19 eintritt.
An den unteren doppelwandigen Bereich des Gehäuses 9 schließt
sich, wie aus Figur 2 erkennbar ist, ein vorderer, doppelwandiger Bereich an, dessen
Innenraum 45 einerseits mit dem Luftkanal 44 des Schiebers 22 kommuniziert und andererseits
bis zur vorderen Sekundärluftöffnung 35 reicht und dementsprechend als Strömungskanal
für die der vorderen Sekundärluftöffnung 35 zuzuführende Sekundärluft dient. Der
Schieber 22 liegt in der Betriebsstellung, wie oben schon erwähnt wurde, mit seiner
vorderen Stirnseite dichtend an der an die untere Wand 38 anschließenden,
äußeren Frontwand 46 des Gehäuses 9 an. Diese weist hier einen geneigten Verlauf
auf. Die Verschlussplatte 37 ist, wie die Figuren 2 und 4 erkennen lassen, im Bereich
ihrer Vorderkante entsprechend der Neigung der Frontwand 46 abgeschrägt, so dass
sich eine satte Anlage ergibt.
Die obere Rostplatte 36 des Schiebers 22 ist an ihrem vorderen Rand,
wie am besten aus Figur 5 erkennbar ist, mit einer über die ganze Breite durchgehenden
Zahnkontur 47 versehen. Im Bereich zwischen den Zähnen ergeben sich dabei Durchströmkanäle
48. Auch wenn die Rostplatte 36 mit ihrem vorderen Rand an der Frontwand 46 anläuft,
besteht daher eine Strömungsverbindung zwischen dem schieberseitigen Luftkanal 44
und dem als Strömungskanal fungierenden Innenraum 45 des vorderen, doppelwandigen
Gehäusebereichs. Die den schieberseitigen Luftkanal 44 durchströmende Luft kühlt
die den Luftkanal 44 begrenzenden Platten, hier insbesondere die obere Rostplatte
36 ab und wird dadurch selbst erwärmt, so dass an der hiermit beaufschlagten Sekundärluftöffnung
35 vorgewärmte Sekundärluft zur Verfügung gestellt wird, was eine besonders gute
Verbrennung ergibt.
Auch der obere Bereich des Gehäuses 9 ist, wie Figur 2 weiter erkennen
lässt, doppelwandig ausgebildet. Der Innenraum 49 dieses oberen, doppelwandigen
Bereichs ist direkt vom Druckraum 18 aus zugänglich und führt zu der im Bereich
des hinteren Rands der Flammaustrittsöffnung 20 vorgesehenen Sekundärluftöffnung
35. Der Innenraum 49 des oberen doppelwandigen Bereichs fungiert dementsprechend
ebenfalls als Strömungskanal für Sekundärluft. Die den durch den Innenraum 49 gebildeten
Strömungskanal durchströmende Luft kühlt die obere Begrenzung der Flammseite 17
und wird dabei in erwünschter Weise vorgewärmt.
Das untere Ende des Fallschachts 13 durchgreift den oberen, doppelwandigen
Wandbereich im Bereich hinterhalb des Halteflansches 10. Im Bereich des Innenraums
49 dieses doppelwandigen Wandbereichs besitzt der Fallschacht 13, wie aus Figur
6 ersichtlich ist, radiale Lufteintrittsöffnun-gen 50. Die hierüber aus dem Zwischenraum
49 abströmende Luft fungiert als Sperrluft, die einem Hochsteigen von Wärme und
Staub in den Fallschacht 13 entgegenwirkt. Die Lufteintrittsöffnungen können als
Bohrungen oder Schlitze etc. ausgebildet sein. Auch eine Ausführung wie in Figur
2 rechts angedeutet wäre denkbar, bei der die Wand des Fallschachts 13 Randausnehmungen
aufweist.
Die Seitenwände 41 des kastenförmigen Brennergehäuses 9 sind, wie
aus Figur 3 erkennbar ist, einwandig. Zweckmäßig sind die Seitenwände 41,
wie Figur 3 weiter zeigt, im Bereich der Brennkammer 19 auf ihrer Innenseite mit
Schamotteplatten 51 gepanzert. Zur Halterung der Schamotteplatten 51 ist die obere
Wand 39 des bodenseitigen, doppelwandigen Bereichs mit einer die fensterförmige
Ausnehmung 40 seitlich begrenzenden, nach oben gerichteten Abwinklung 52 versehen,
die zusammen mit der benachbarten Seitenwand 41 eine Aufnahmenut bildet. Vorteilhaft
kann, wie aus Figur 2 ersichtlich ist, auch die frontseitige Begrenzung der Brennkammer
19 durch eine aufgelegte Schamotteplatte 53 gepanzert sein. Die Schamotteplatten
51, 53 werden einfach lose eingelegt.
Die durch Stahlplatten gebildeten Seitenwände 41 des Gehäuses 9 werden
durch die ebenfalls als Stahlplatten ausgebildeten Wände der oberen und unteren
bzw. vorderen Doppelwandbereiche sowie durch die Trennwand 16 überbrückt. Diese
Querwände sind mit den Seitenwänden 41 zweckmäßig verschweißt. Um den
Schweißvorgang zu vereinfachen, können die Querwände zweckmäßig zumindest
teilweise mit den Seitenwänden 41 verzapft sein. Dies gilt in erster Linie für die
inneren Wände der oberen und unteren Doppelwandbereiche sowie die Trennwand 16.
Die Rückwand 24, die als Montageplattform für die benötigten Hilfsaggregate fungiert,
ist zweckmäßig lösbar anbringbar. Im dargestellten Beispiel trägt die Rückwand
24 die Schub- und Zugstange 25, das Heißluftgebläse 30, den Ventilator 32
und einen Lichtsensor 54. Dieser dient zur Überwachung des Brennvorgangs in der
Brennkammer 19. Die Rückwand 24 und die Trennwand 16 sind daher mit mit der optischen
Achse des Lichtsensors 54 fluchtenden Sichtlöchern 55 versehen.