| Dokumentenidentifikation |
DE10206607B4 14.10.2004 |
| Titel |
Feuerfestabkleidung |
| Anmelder |
Jünger & Gräter GmbH Feuerfestbau, 68723 Schwetzingen, DE |
| Erfinder |
Waltenberger, Hugo, 67346 Speyer, DE; Weiss, Stefan, 68723 Oftersheim, DE; Schell, Frieder, 68766 Hockenheim, DE; Seibel, Oliver, 68623 Lampertheim, DE |
| Vertreter |
Weiss, U., Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 68165 Mannheim |
| DE-Anmeldedatum |
15.02.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10206607 |
| Offenlegungstag |
04.09.2003 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
14.10.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
14.10.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
F23M 5/02
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Feuerfestabkleidung, insbesondere für
Müllverbrennungsanlagen, mit mehreren neben- und übereinander angeordneten Platten
und mit Stahlteilen, die an der zu verkleidenden Wand oder Decke befestigt sind,
wobei die Rückseite jeder Platte zumindest im oberen Bereich eine Nut aufweist,
in die ein Stahlteil eingreift.
Kessel und Ofenräume, insbesondere Industrieöfen, bedürfen einer feuerfesten
Wandkonstruktion, um den Kesselraum von den Rohraggregaten zu trennen. Hierzu erfolgt
der Schutz der Stahlrohraggregate mittels vorgehängten Platten. Hierbei werden die
zu schützenden Stahlrohraggregate großflächig mit den Rohrwandplatten verkleidet
und die Zwischenräume vergossen.
Es sind mehrere Feuerfestabkleidungen bekannt, bei denen die Rohrwandplatten
mittels Stahlteilen gehalten werden, wobei derartige Stahlteile zusätzlich eine
Tragfunktion für die Platten ausüben.
Ferner sind Feuerfestabkleidungen bekannt, bei denen außer den Stahlteilen
zusätzliche Trageelemente vorgesehen sind, deren Nachteil darin besteht, dass die
Vorbereitung der Rohrwand zum Anbringen der Platten zeitaufwendig ist, da sowohl
die Stahlteile als auch die Tragelemente angebracht werden müssen. Aus der
DE 40 07 662 C1 ist eine Verankerungsvorrichtung
für Stahlrohraggregate abdeckende Steinplatten bekannt, die an den die Rohre verbindenden
Rohrflossen angeordnet sind und an denen die Rohrwandplatten befestigt werden können.
Nachteilig bei dieser bekannten Verankerungsvorrichtung ist es, dass diese Verankerungsvorrichtung
in den Fugen zwischen den Rohrwandplatten angeordnet sind.
Aus der WO 97/09577 A1 ist eine Feuerfestabkleidung gemäß den im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen bekannt. Bei dieser bekannten Feuerfestabkleidung
werden die Platten mittels Schrauben an der Rohrwand befestigt. Jede Platte wird
von außen festgeschraubt, wobei eine Bohrung an der Oberseite der Platte vorhanden
ist, durch die die Schraube festgeschraubt werden kann. Der Nachteil einer derartigen
Bohrung, auch wenn sie sehr klein ist, besteht darin, dass Gase eindringen können,
die die zu schützende Rohrwand beschädigen, bzw. zur Korrosion an bestimmten Stellen
dieser Rohrwand führen können. Ein weiterer Nachteil einer derartigen Befestigungsanordnung
besteht darin, dass das Stahlteil und insbesondere die Schrauben, die von den korrosiven
Gasen umgeben sind, selbst korrodieren.
Bei dieser bekannten Feuerfestabkleidung werden die Rohrwände an den
entsprechenden Stellen mit Mörtel versehen. Anschließend werden die Platten aufgebracht
und mittels Schrauben befestigt. Ein derartiges Verputzen der Rohrwände und Befestigen
der einzelnen Platten ist sehr zeitaufwendig und damit sehr teuer.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin
Feuerfestabkleidungen vorzuschlagen, die derart ausgebildet sind, dass die Platten
schnell neben- und übereinander angeordnet werden können und dass die Wände oder
Decken vor ungewünschten äußeren Einflüssen geschützt angeordnet sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die irrt Anspruch 1 vorgeschlagene
Feuerfestabkleidung gelöst.
Die Feuerfestabkleidung besteht aus mehreren neben- und übereinander
angeordneten Platten. Um die Platten bei der Montage an den zu verkleidenden Wänden
oder Decken zu halten, ist auf der Rückseite jeder Platte zumindest im oberen Bereich
eine Nut angeordnet, in die ein Stahlteil einführbar ist. Dieses Stahlteil ist verdeckt
an der zu verkleidenden Wand oder Decke eingebaut.
Die Platten werden über der Wand oder Decke angebracht, wobei das
Stahlteil in die Nut eingeführt wird. Die Platte sitzt auf der darunter angeordneten
Platte auf und wird durch das Stahlteil daran gehindert, horizontal zu kippen. Sie
wird jedoch nicht derartig an dem Stahlteil befestigt, das ein Bewegen der Platte
nach oben oder unten nicht mehr möglich wäre. Der Kopf des Stahlteiles kann frei
nach oben oder unten in der Nut gleiten. Lediglich der Stand auf der unteren Platte
bestimmt die Höhe dieser Platte.
Bei der erfindungsgemäßen Feuerfestabkleidung einer zu schützenden
Rohrwand werden an den Rohrflossen Stahlteile an den gewünschten Stellen befestigt,
vorzugsweise geschweißt. Anschließend wird die unterste Reihe der Platten vor die
Wand gestellt, wobei jeweils ein Stahlteil in die Nut auf der Rückseite jeder Platte
eingeführt wird. Auf diese unterste Reihe werden anschließend Platten gestellt,
wobei jeweils ein Stahlteil eine Platte hält. Die Tragfunktion wird durch die darunter
angeordnete Platte ausgeübt.
Jedes Stahltteil dient lediglich dazu, die Platte an einem Herunterfallen
zu hindern, bevor die ungeformten, feuerfesten, freifließenden Erzeugnisse zwischen
die Wand oder Decke und die Platten gelangen. Die Stahlteile sind Montagehilfsmittel.
Als ungeformte, feuerfeste, freifließende Erzeugnisse kann beispielsweise
Beton hinter die Platten gegossen werden. Es sind verschiedene ungeformte, feuerfeste,
freifließende Erzeugnisse verwendbar. Je nach Bedarf können ungeformte, feuerfeste,
freifließende Erzeugnisse gewählt werden, die keramisch, hydraulisch, chemisch-anorganisch
oder chemisch-organisch gebunden sein können. Derartige ungeformte, feuerfeste,
freifließende Erzeugnisse werden üblicherweise als „Massen" bezeichnet. Nach
dem Hintergießen der ungeformten, feuerfesten, freifließenden Erzeugnisse zwischen
die Wand oder Decke und die Platten sind die Platten kraftschlüssig mit der Wand
oder Decke verbunden.
Dadurch, dass bei der Montage jede Platte auf der darunter liegenden
Platte aufsitzt, ist der Ort der Platte ausreichend bestimmt, so dass das Stahlteil
lediglich eine horizontale Haltewirkung ausüben muss. Bei der erfindungsgemäßen
Feuerfestabkleidung sind die Stahlteile verdeckt hinter den Platten angeordnet.
Gleichzeitig wird ein Aushängen der Platten verhindert und die Gestaltung der Platten
gewährleistet, dass die Plattenfugen überdeckt sind und so den direkten Durchgang
von Schadgasen zu der Wand oder Decke verhindern.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, im unteren Bereich der untersten
Plattenreihe jeweils ein zusätzliches Stahlteil je Platte vorzusehen. Diese zusätzlichen
Stahlteile dienen als Montagehilfe für die unterste Plattenreihe. Ferner bestünde
die Gefahr, dass beispielsweise nach dem Hintergießen der Platten die freifließende
Masse die unterste Reihe nach außen drückt. Bei den darüber angeordneten Platten
ist kein weiteres Stahlteil notwendig, da durch das Hintergreifen der oberen Platte
an der darunter angeordneten Platte eine ausreichende Fixierung der oberen Platte
gewährleistet ist.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist auf der Rückseite
jeder Platte sowohl im oberen als auch im unteren Bereich eine Nut zum Einführen
eines Stahlteiles vorgesehen. Gemäß dieser besonders bevorzugten Ausführungsform
ist es möglich, die unterste Reihe der Verkleidung jeweils mit einem weiteren Stahlteil
je Platte auszubilden. Zur Vereinfachung bei der Herstellung der Platten sind alle
Platten gleich ausgeformt.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist die
auf der Rückseite der Platte angeordnete Nut im Querschnitt T-förmig.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform besteht
das Stahlteil aus einem Stift, der an der Wand oder Decke befestigt ist und dessen
freies Ende ein Gewinde aufweist, in das eine Mutter geschraubt wird, die in die
Nut der Platte eingreift. Hierdurch ist es möglich, die Mutter soweit in das Gewinde
zu schrauben, wie es die gewünschte Lage der Platte erfordert, das heißt der Abstand
zwischen der Wand oder Decke und den Platten ist variabel zu gestalten. Dies hat
sich bei unebenen Kesselrohrwänden als besonders vorteilhaft herausgestellt.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist der
Rand jeder Platte umlaufend gestuft ausgebildet. Jeweils der untere Rand der oberen
Platte hintergreift den oberen Rand der darunter angeordneten Platte. Der seitliche
Rand einer Platte hintergreift den seitlichen Rand der daneben angeordneten Platte.
Durch die gestufte Ausbildung der Plattendicke jeder Platte wird somit eine Wand
oder Decke gebildet, bei der zwischen den Platten keine ungewünschten Fugen entstehen.
Der Vorteil dieser Anordnung besteht weiterhin darin, dass die unteren
Platten die darüber angeordneten Platten tragen. Es ist deshalb nicht notwendig,
zusätzliche Trageelemente vorzusehen, die zeitaufwendig an der Wand oder Decke befestigt
werden müssten, bevor die Platten angebracht werden können.
Vorzugsweise ist der Rand jeder Platte im Querschnitt gewinkelt ausgebildet.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist der
umlaufende Rand zu einem Drittel der Plattendicke abgestuft.
Die Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
1 die perspektivische Ansicht einer Platte
und eines Stahlteiles
2 die perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Feuerfestabkleidung mit Platten gemäß 1.
In 1 und 2
sind die Platten 1 perspektivisch dargestellt, deren Rand 2 umlaufend
gestuft ausgebildet ist. Auf der Rückseite jeder Platte 1 ist im oberen
Bereich die Nut 3 ausgebildet. Im unteren Bereich der Rückseite der Platte
1 ist die Nut 4 ausgebildet. Sowohl die Nut 3 als auch
die Nut 4 ist im Querschnitt T-förmig.
Die Draufsicht auf die Rückseite der Platte 1 läßt erkennen,
daß oben (oberer Rand 7) und an einer Seite der Platte 1 (seitlicher
Rand 9) etwa ein Drittel der Plattendicke über den verbleibenden Rand hinausragt.
An der anderen Seite (seitlicher Rand 8) der Platte 1 und am unteren
Rand 5 der Platte 1 springt ein Drittel des Randes zurück und
der breitere Teil der Plattendicke ragt über den schmäleren Teil hinaus. Der umlaufende
Rand 2 der Platte 1 ist etwa zu einem Drittel
der Plattendicke abgestuft. Er ist im Querschnitt gewinkelt ausgestaltet. Der breitere
Teil der Plattendicke weist zur Wand 16.
Die Platten 1,6,10 und alle weiteren dargestellten
Platten haben dieselbe Ausgestaltung, wie sie in 1
anhand der Platte 1 dargestellt ist.
Die Wand 16 besteht aus Rohren 15, die über Rohrflossen
17 verbunden sind. An die Rohrflossen 17 sind die Stahlteile
11 geschweißt. Jedes Stahlteil 11 besteht aus einem Stift
12, der an der Wand 16 befestigt wird und dessen freies Ende ein
Gewinde 13 aufweist, in das eine Mutter 14 geschraubt wird, die
in die Nut 3 der Platte 1 eingreifen kann.
Gemäß 2 sind bereits mehrere Platten
vor der Wand 16 angeordnet, unter anderem die Platte 6, die den
oberen Rand 7 aufweist. Die Stahlteile 11 werden zuerst auf die
Wand 16 aufgebracht. Dann wird die Platte 1 mit ihrem unteren
Rand 5 auf dem oberen Rand 7 der unteren Platte 6 angebracht.
Hierbei hintergreift der untere Rand 5 der oberen Platte 1 den
oberen Rand 7 der darunter angeordneten Platte 6. Bei jeder Platte
hintergreift der seitliche Rand 8 einer Platte 10 den seitlichen
Rand 9 der daneben angeordneten Platte 6. Die Vorderseiten der
Platten bilden die gewünschte ebene Fläche.
Beim Anbringen der Platte 1 vor der Wand 16 auf
der darunter angeordneten Platte 6 dringt das freie Ende des Stahlteiles
11 in die Aussparung 21 auf der Rückseite der Platte
1 ein und die Mutter 14 ist anschließend beweglich in der Nut
3 angeordnet.
Hierdurch ist gewährleistet, dass die Platte 1, die auf der
darunter angeordneten Platte 6 aufsitzt, nicht von der Wand 16
weggelangen kann. Zwischen den neben- und übereinander angeordneten Platten wie
beispielsweise 1,6 oder 10 und der Wand 16 verbleibt
ein Spalt 19.
Dieser variable Abstand zwischen den Platten und der zu verkleidenden
Wand oder Decke ist beispielsweise wichtig bei vorhandener Restbestiftung sowie
bei einer unebenen Wand oder Decke. Die Dehn- bzw. Arbeitsfugen um jede Platte sind
variabel in der Ausführung je nach der thermischen bzw. mechanischen Beanspruchung.
Die Platten können schnell montiert und demontiert werden, wodurch kurze Stillstandszeiten
gewährleistet sind.
Die Stahlteile sind hinter den Platten verdeckt eingebaut. Durch die
beschriebene Anordnung wird ein Aushängen der Platten verhindert.
Der nunmehr entstandene Spalt 19 zwischen der Wand
16 und den Platten 1,6,10 und den daneben und
darüber angeordneten Platten wird mit dem ungeformten, feuerfesten Erzeugnis
18 hintergossen. Hierdurch wird dieser Spalt 19 ausgefüllt. Der
maximale Abstand wird horizontal durch die Mutter 14 bestimmt, die sich
auf dem Stift 16 in der Nut 3 befindet.
Als ungeformte, feuerfeste, freifließende Erzeugnisse (Massen) können
solche verwendet werden, die keramisch, hydraulisch, chemisch-anorganisch oder chemisch-organisch
gebunden sein können. Beispielsweise kann Beton verwendet werden, der gegossen wird.
Durch diese ungeformten, feuerfesten, freifließenden Erzeugnisse werden die Platten
kraftschlüssig mit der Wand oder Decke verbunden.
Es hat sich nunmehr als vorteilhaft erwiesen, im unteren Bereich der
untersten Plattenreihe jeweils ein zusätzliches Stahlteil je Platte vorzusehen.
Diese zusätzlichen Stahlteile dienen als Montagehilfe für die unterste Plattenreihe.
Ferner bestünde die Gefahr, dass nach dem Hintergießen der Platten das ungeformte,
feuerfeste Erzeugnis 18 die unterste Reihe nach außen drücken würde. Um
die Rückseite der untersten Platten an diesen zusätzlichen Stahlteilen anzuordnen,
ist auf der Rückseite jeder Platte im unteren Bereich die Aussparung 20
vorgesehen, in die das Stahlteil eingeführt und nach oben in die Nut 4
gleiten kann.
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| Anspruch[de] |
- Feuerfestabkleidung, insbesondere für Müllverbrennungsanlagen, mit
mehreren neben- und übereinander angeordneten Platten und mit Stahlteilen, die an
der zu verkleidenden Wand oder Decke befestigt sind, wobei die Rückseite jeder Platte
zumindest im oberen Bereich eine Nut aufweist, in die ein Stahlteil eingreift,
dadurch gekennzeichnet, dass das Stahlteil (11) verdeckt als Montagehilfsmittel
eingebaut ist und dass die Platten (1,6,10) durch ungeformte,
feuerfeste, freifließende Erzeugnisse (18) hintergossen und dadurch kraftschlüssig
mit der Wand (16) oder Decke verbunden sind.
- Feuerfestabkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf
der Rückseite jeder Platte (1) sowohl im oberen als auch im unteren Bereich
eine Nut (3;4) vorgesehen ist.
- Feuerfestabkleidung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die auf der Rückseite jeder Platte (1) angeordnete Nut (3;4)
im Querschnitt T-förmig ist.
- Feuerfestabkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Stahlteil (11) aus einem Stift (12) besteht, der an der
Wand (16) oder Decke befestigt ist und dessen freies Ende ein Gewinde (13)
aufweist, in das eine Mutter (14) geschraubt ist, die
in die Nut (3) der Platte (1) eingreift.
- Feuerfestabkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Stahlteil (11) an die Wand (16) oder Decke geschweißt
ist.
- Feuerfestabkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet,
dass der Rand (2) jeder Platte (1) umlaufend gestuft ausgebildet
ist, wobei jeweils der untere Rand (5) der oberen Platte (1) den
oberen Rand (7) der darunter angeordneten Platte (6) hintergreift,
und der seitliche Rand (8) einer Platte (10) den seitlichen Rand
(9) der daneben angeordneten Platte (6) hintergreift.
- Feuerfestabkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Rand (2) jeder Platte (1) im Querschnitt gewinkelt ausgebildet
ist.
- Feuerfestabkleidung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der umlaufende Rand (2) zu einem Drittel der Plattendicke abgestuft
ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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