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Dokumentenidentifikation DE10314030A1 14.10.2004
Titel Vorrichtung zur Befestigung eines Gehäuses, insbesondere das einer Kraftfahrzueg-Batterie, an einem Träger
Anmelder A. Raymond & Cie, Grenoble, FR
Erfinder Boville, Daniel, Paris, FR
Vertreter Kirchgaeßer, J., Dipl.-Ing., Pat.-Ass., 79588 Efringen-Kirchen
DE-Anmeldedatum 28.03.2003
DE-Aktenzeichen 10314030
Offenlegungstag 14.10.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 14.10.2004
IPC-Hauptklasse F16B 2/04
IPC-Nebenklasse B60R 16/04   B60S 5/06   
Zusammenfassung Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung zur Befestigung eines Gehäuses (1), insbesondere das einer Kraftfahrzeug-Batterie, auf einer Trägerplatte (3) vorgeschlagen, mit der sich das Gehäuse (1) mit wenigen einfachen Handgriffen schnell und ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs auf der Trägerplatte (3) befestigen lässt. Dazu wird ein federnd gebogenes Befestigungsteil (10) unter Spannung zwischen die Wand des auf der Trägerplatte (3) platzierten Gehäuses (1) und einen von der Trägerplatte (3) senkrecht hochragenden Halterand (4) eingeschoben. Das Befestigungsteil (10) ist vorzugsweise U-förmig gebogen und weist ein das Gehäuse (1) durch eine Öffnung (7) in der Trägerplatte (3) hindurch untergreifendes hakenförmiges Teil (27) sowie eine mit dem Halterand (4) zusammenwirkende Keilfläche (12) und Eingriffsmittel (17, 26) auf, welche die Halterung sicher machen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Befestigung eines Gehäuses, insbesondere das einer Kraftfahrzeug-Batterie, auf einer Trägerplatte.

Gehäuse von Kfz-Batterien haben eine im wesentlichen kubische Form. Sie stehen üblicherweise auf einer Trägerplatte, deren eines Ende federnd umgebogen ist und hinter eine Stufe an einer Seitenwand des Batteriegehäuses greift. Die entgegengesetzte Seitenwand des Gehäuses weist ebenfalls eine Stufe auf, und die Trägerplatte ragt auf dieser Seite über den Gehäuseboden hinaus. Zur Befestigung des Gehäuses auf der Trägerplatte wird das eine Ende einer S-förmig gebogenen Blattfeder als Befestigungsflansch auf dieser Stufe zur Auflage gebracht, während ihr anderes Ende auf der überstehenden Trägerplatte ruht. Eine durch den flachen Mittelteil der Blattfeder und durch den überstehenden Teil der Trägerplatte hindurchgehende Schraube wird mit einer Kontermutter gesichert. Diese Art der Befestigung ist umständlich, sie erfordert eine Reihe von Handgriffen und kann nur mit Hilfe eines Werkzeugs vorgenommen und, wenn z.B. ein Austausch der Batterie notwendig wird, wieder gelöst werden; der dafür notwendige Zeitaufwand ist erheblich und stellt auch einen Kostenfaktor dar. Ein weiteres Problem stellt das Recycling der Flansche und Schrauben nach den europäischen Richtlinien dar.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Befestigung eines Gehäuses, insbesondere das einer Kfz-Batterie, an einer Trägerplatte zu schaffen, die es erlaubt das Gehäuse mit wenigen, einfachen Handgriffen und ohne Gebrauch eines Werkzeugs am Träger zu befestigen und ebenso einfach und schnell wieder zu lösen. Beim wiederholten Austausch des Gehäuses bzw. der Batterie sollen nach Möglichkeit keine Schrottteile anfallen.

Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass ein federnd gebogenes Befestigungsteil unter Spannung zwischen die Wand des auf der Trägerplatte plazierten Gehäuses und einen von der Trägerplatte senkrecht hochragenden Halterand eingeschoben ist. Dies kann mit einfachsten Handgriffen und ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs geschehen. Die spreizende Wirkung, die das unter Spannung stehende Befestigungsteil auf das Gehäuse und den Halterand der Trägerplatte ausübt, hält das Gehäuse auf der Trägerplatte.

Das Befestigungsteil ist vorzugsweise aus einem federnden Material U-förmig gebogen. Nach dem Einschieben des Befestigungsteils zwischen die Gehäusewand und den Halterand der Trägerplatte liegen der eine U-Schenkel am Halterand und der zweite U-Schenkel an der Gehäusewand unter spreizender Spannung an.

Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Halterand eine abgeschrägte Innenfläche auf, so dass er sich nach oben keilförmig verjüngt. Das freie Ende des am Halterand zur Anlage kommenden, ersten U-Schenkels ist entsprechend komplementär zur Keilform des Halterandes keilförmig nach innen umgebogen und der zweite, der Gehäusewand zugewandte U-Schenkel trägt an seinem freien Ende ein über das keilförmig gebogene Ende des ersten U-Schenkels hinausragendes, hakenförmiges Teil, das durch eine Öffnung in der Trägerplatte hindurch unter der Trägerplatte in Eingriff bringbar ist. Durch die komplementär keilförmige Ausbildung des Halterands und des Endes des an ihm zur Anlage kommenden U-Schenkels wird einerseits das Einführen des Befestigungsteils zwischen Halterand und Gehäusewand erleichtert, und andererseits gewährleisten sie zusammen mit dem das Gehäuse untergreifenden, hakenförmigen Teil einen sicheren Sitz des Befestigungsteils in seiner Endstellung und eine gute Halte- und hohe Spreizwirkung, also eine sichere Halterung des Gehäuses auf der Trägerplatte.

Im Endbereich des zweiten U-Schenkels kann eine Verdickung mit einer Abschrägung ausgebildet sein, wobei diese Abschrägung dann beim Einschieben des Befestigungsteils zwischen Gehäusewand und Halterand auf der abgeschrägten Fläche einer an der Gehäusewand ausgebildeten Stufe zur Auflage kommt. Auch dies trägt zu einem festen und sicheren Sitz des Befestigungsteils in seiner Endstellung bei.

Am Ende des keilförmig zulaufenden Halterandes ist vorzugsweise eine waagrechte Auflagefläche ausgebildet und ebenso ist dann auch am keilförmig nach innen gebogenen Ende des ersten U-Schenkels eine waagrechte Stoßfläche ausgebildet, die auf der Auflagefläche des Halterandes zur Auflage gebracht werden kann. Dies ist hilfreich beim Einschieben des Befestigungsteils zwischen Halterand und Gehäusewand. Das Befestigungsteil wird zunächst in eine Stellung zwischen Halterand und Gehäusewand gebracht, in der die Stoßfläche des ersten U-Schenkels auf der Auflagefläche des Halterandes aufliegt und das hakenförmige Teil bereits durch eine dafür vorgesehene Öffnung in der Trägerplatte hindurchragt, aber das Gehäuse noch nicht untergreift. Danach wird das Befestigungsteil in seine klemmende Endstellung gebracht, wobei die Keilfläche des U-Schenkels auf der des Halterandes gleitet und so eine Bewegungskomponente erzeugt wird, durch die das hakenförmige Teil unter dem Gehäuse zum Eingriff kommt. Diese Bewegung bewirkt gleichzeitig eine Spannung des U-förmigen Befestigungteils.

Der innen liegende Abschnitt des keilförmig gebogenen Endes des ersten U-Schenkels verläuft vorzugsweise vertikal. Am Ende des vertikalen Abschnitts ist eine Rastnase 17 vorgesehen, die mit einer am zweiten, gegenüberliegenden U-Schenkel des Befestigungsteils angeordneten Sägezahnung in der Endstellung des Befestigungsteils in Eingriff kommt. Ein unbeabsichtigtes Lösen des Befestigungsteils aus seiner klemmenden Endstellung kann so verhindert und die Halterung zusätzlich gesichert werden.

Wenn das Gehäuse von der Trägerplatte entnommen werden soll, z.B. bei einem notwendigen Austausch einer Kfz-Batterie, soll sich die Halterung ebenso schnell und mit ebenso einfachen Handgriffen wieder lösen lassen. Dazu ist am Ende des innen liegenden, vertikalen Abschnitts des keilförmig gebogenen Endes des ersten U-Schenkels eine abgewinkelte, elastisch auffederbare Lasche vorgesehen, mit der sich dieser vertikale Abschnitt so bewegen lässt, dass dessen Rastnase aus dem Eingriff mit der Sägezahnung am zweiten U-Schenkel gelöst wird und der erste U-Schenkel, indem sich die Spannung des U-förmigen Befestigungsteils löst, in die Zwischenstellung zurückkehrt, in der seine Stoßfläche auf der Auflagefläche des Halterandes aufliegt. Dabei löst sich auch das hakenförmige Teil aus dem Eingriff unter dem Gehäuse, und das Befestigungsteil kann bequem herausgezogen und danach wieder verwendet werden.

Das Ende des zweiten U-Schenkels kann durch eine innenliegende, langgezogene Öse versteift sein und an dieser Öse dann das hakenförmige Teil befestigt sein.

Das hakenförmige Teil ist bevorzugt doppelwandig ausgebildet und im Innern durch Trennwände in Kammern unterteilt. Es wird dadurch formstabiler und mechanisch belastbarer und in seiner Wirkung verbessert.

Die Erfindung wird im folgenden anhand der anhängenden Zeichnung beispielhaft näher beschrieben; es zeigen

1 bis 3 die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung für ein Gehäuse und den Vorgang der Befestigung am Beispiel einer Kfz-Batterie in Seitenansicht und

4 das Befestigungsteil in Seitenansicht im Maßstab 1:1.

In 1 ist schematisch ein Teil des Gehäuses 1 einer Kraftfahrzeug-Batterie dargestellt, die, wie an sich bekannt, seitlich über ihrem Boden eine Stufe 2 aufweist, die bevorzugt leicht abfallend ausgebildet ist. Sie steht auf einer Trägerplatte 3, die auf dieser Seite über das Gehäuse 1 hinausragt und in der Zeichnung geschnitten dargestellt ist. Die Trägerplatte 3 weist einen senkrecht hochstehenden Halterand 4 auf, der an der Trägerplatte 3 vorzugsweise einstückig angeformt ist, aber auch anderweitig fest mit ihr verbunden sein kann. Zu der auf die Trägerplatte 3 aufgesetzten Batterie hält der Halterand 4 auf dieser Seite einen festen Abstand. Die der Batterie zugewandte Innenfläche 5 des Halterandes 4 ist abgeschrägt, so dass sich der Halterand 4 im Schnitt, wie dargestellt, zu einer an seinem freien Rand ausgebildeten, waagrechten Auflagefläche 6 hin keilförmig verjüngt. In ihrem über das Gehäuse 1 hinausragenden Bereich ist in der Trägerplatte 4 eine sich in der dargestellten Schnittansicht zwischen dem Halterand 4 und der Gehäusewand erstreckende Öffnung 7 vorgesehen, die so bemessen ist, dass ein an einem weiter unten genauer beschriebenen Befestigungsteil 10 ausgebildetes, hakenförmiges Teil 27 hindurchpasst. Durch einen sich in Verlängerung des Halterandes 4 in entgegengesetzter Richtung erstreckenden Rand 8 entsteht unterhalb der Halteplatte 3 ein Raum 9, in den das hakenförmige Teil 27 dann hineinragen kann.

Das Befestigungsteil 10 besteht (siehe 4) zunächst aus einem U-förmig gebogenen Materialstreifen aus einem federnden Werkstoff. Der eine (erste) U-Schenkel 11 ist an seinem Ende komplementär zur Keilform des Halterandes 4 keilförmig ab und nach innen umgebogen, so dass hier eine am Befestigungsteil 10 außen liegende Schräge 12, eine waagrechte Stoßfläche 13 und ein vertikal in den U-Bogen 14 gerichteter Abschnitt 15 entstehen. Am Ende des vertikalen Abschnitts 15 ist eine abgewinkelte, elastisch auffederbare Lasche 16 angeformt, die am oberen Ende der geradlinigen Verlängerung des vertikalen Abschnitts 15 eine zum gegenüberliegenden Schenkel 18 weisende Rastnase 17 aufweist.

Der zweite U-Schenkel 18 des Befestigungsteils 10 ist an seinem freien Ende zweimal rechtwinklig abgebogen, so dass eine in den U-Bogen 14 gewandte, langgezogene, rechteckige Öse 19 entsteht. Die Außenwand der Öse 19 geht an ihrem Ende über eine Anschrägung 20 in eine leichte Verdickung 21 über, von der eine Abschrägung 22 übergeht in die waagrechte Schmalseite 23 der Öse 19. Die dem U-Bogen 14 des Befestigungsgliedes 10 zugewandte Schmalseite der Öse 19 wird durch einen Quersteg 24 abgeschlossen, von dem sich im rechten Winkel und im Abstand zur Öse 19 eine Wand 25 erstreckt, deren Außenfläche mit einer vertikal verlaufenden Sägezahnung 26 versehen ist, die dem vertikalen Abschnitt 15 des ersten U-Schenkels 11 und dessen geradliniger Verlängerung der Lasche 16 gegenübersteht.

Unterhalb der Schmalseite 23 der Öse 19 etwa gegenüber dem freien Ende des zweiten U-Schenkels 18 geht die Wand 25 über in ein nach außen weisendes, hakenförmiges Teil 27, das den ersten U-Schenkel 11 nach unten überragt. Nach der dargestellten Ausführungsform ist dieser Haken 27 doppelwandig hohl ausgebildet und zur Versteifung im Innern durch Trennwände in Kammern 28 unterteilt. In der dargestellten Seitenansicht sind es drei Kammern 28, die im rechten Winkel angeordnet sind. Mit der Schmalseite 23 der Öse 19 ist die Außenwand der einen Kammer 28 fest verbunden.

In den 1 bis 3 ist am Beispiel einer Kraftfahrzeug-Batterie gezeigt, wie diese mit Hilfe des Befestigungsteils 10 auf einer Trägerplatte 3 zu fixieren ist. Dabei sind das Batteriegehäuse 1 und die Trägerplatte 3 nur als Anschnitt in der Weise wiedergegeben, dass die Seite zu sehen ist, wo das Befestigungsteil 10 zum Einsatz kommt.

In 1 ist das Befestigungsteil 10 noch in völlig entspanntem Zustand zu Beginn des Fixiervorgangs wiedergegeben, wobei das Batteriegehäuse 1 bereits so auf die Trägerplatte 3 aufgestellt ist, dass es samt seiner Stufe 2 auf der dargestellten Seite die Öffnung 7 in der Trägerplatte 3 freilässt und einen Abstand zum Halterand 4 hält, der gerade ein Vorbeigleiten des am Befestigungsteil 10 ausgebildeten hakenförmigen Teils 27 zulässt, wenn dieses, wie in 2 dargestellt, durch die Öffnung 7 hindurchgeführt werden soll. Auf der nicht dargestellten Seite des Gehäuses 1 sollte sich dieses in Anlage an einem dort ebenfalls ausgebildeten Halterand der Trägerplatte 3 befinden. Das Befestigungsteil 10 wird also in eine Stellung gebracht, in der sein zweiter U-Schenkel 18 und der daran befestigte Haken 27 dem Batteriegehäuse 1 zugewandt sind. Der Haken 27 wird zwischen das Batteriegehäuse 1 und den Halterand 4 der Trägerplatte 3 gebracht und das Befestigungsteil 10 in immer noch entspanntem Zustand abgesenkt, bis die an dem keilförmig abgebogenen Ende des ersten U-Schenkels 11 ausgebildete Stoßfläche 13 auf der Auflagefläche 6 des Halterandes 4 aufstößt.

Nun kann das Befestigungsteil 10 gespannt werden, indem der zweite U-Schenkel 18 weiter nach unten bewegt wird, bis sein Haken 27 durch die Öffnung 7 der Trägerplatte 3 hindurch bis in den Raum 9 ragt. Anschließend wird das Befestigungsteil 10 als Ganzes so auf das Batteriegehäuse 1 zu bewegt, dass der Haken 27 unter die Trägerplatte 3 greift, die an der Verdickung 21 des zweiten U-Schenkels 18 ausgebildete Abschrägung 22 auf der abgeschrägten Stufe 2 des Batteriegehäuses 1 aufliegt und der erste U-Schenkel 11 mit seiner Stoßfläche 13 von der Auflagefläche 6 des Halterandes 4 gleitet. Nun kann auch der erste U-Schenkel 11, das Befestigungsteil 10 weiter spannend, nach unten gedrückt werden; sein keilförmig abgebogenes Ende kann mit seiner außen liegenden Schräge 12 an der komplementär abgeschrägten Innenfläche 5 des Halterandes 4 entlang abwärts gleiten, bis am Befestigungsglied 10 eine Klemmwirkung zwischen dem Gehäuse 1 und dem Halterand 4 entsteht. Dabei kommt auch die Rastnase 17 am vertikalen Abschnitt 15 des umgebogenen Endes des ersten U-Schenkels 11 mit der innen liegenden Sägezahnung 26 am zweiten U-Schenkel 18 in Eingriff, so dass das Befestigungsteil 10 in dieser gespannten und klemmenden Stellung arretiert wird und sich nicht selbsttätig lösen kann. Die Klemmwirkung wird durch die doppelwandige und in Kammern 28 unterteilte Ausbildung des hakenförmigen Teils 27 zusammen mit dem federnd umgebogenen Ende des ersten U-Schenkels 11 wirkungsvoll begünstigt.

Das Gehäuse 1 lässt sich also mit Hilfe des Befestigungsteils 10 mit wenigen einfachen Handgriffen und ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs auf der Trägerplatte 3 schnell und sehr sicher befestigen. Soll das Gehäuse 1 – etwa beim Austausch einer Kfz-Batterie – entnommen werden, so kann dieses auf ebenso einfache Weise aus der Klemmhalterung gelöst werden. Dazu wird die am nach innen gebogenen Ende des ersten U-Schenkels 11 abgewinkelte Lasche 16 so bewegt, dass sich die Rastnase 17 aus dem Eingriff mit der Sägezahnung 26 am zweiten U-Schenkel 18 löst. Danach kann sich auch die Spannung des U-förmigen Befestigungsteils 10 lösen und der erste U-Schenkel 11 nach oben bewegt werden, wobei die Schräge 12 seines keilförmig gebogenen Endes wieder an der komplementären Innenfläche 5 des Halterandes 4 entlang gleitet, so daß die Klemmwirkung des Befestigungsteiles 10 aufgehoben wird und das Befestigungsteil 10 und danach auch das Gehäuse 1 entnommen werden können.

1Gehäuse 2Stufe 3Trägerplatte 4Halterand 5Innenfläche 6Auflagefläche 7Öffnung 8Rand 9Raum 10Befestigungsteil 11erster U-Schenkel 12Schräge 13Stoßfläche 14U-Bogen 15vertikaler Abschnitt 16Lasche 17Rastnase 18zweiter U-Schenkel 19Öse 20Anschrägung 21Verdickung 22Abschrägung 23Schmalseite 24Quersteg 25Wand 26Sägezahnung 27Haken, hakenförmiges Teil 28Kammern

Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zur Befestigung eines Gehäuses, insbesondere das einer Kraftfahrzeug-Batterie, auf einer Trägerplatte, dadurch gekennzeichnet, daß ein federnd gebogenes Befestigungsteil (10) unter Spannung zwischen die Wand des auf der Trägerplatte (3) platzierten Gehäuses (1) und einen von der Trägerplatte (3) senkrecht hochragenden Halterand (4) eingeschoben ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (10) aus einem federnden Material U-förmig gebogen ist und dass nach dem Einschieben des Befestigungsteils (10) zwischen die Gehäusewand und den Halterand (4) der Trägerplatte (3) der erste U-Schenkel (11) am Halterand (4) und der zweite U-Schenkel (18) an der Gehäusewand unter spreizender Spannung anliegen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterand (4) eine abgeschrägte Innenfläche (5) aufweist und sich so nach oben keilförmig verjüngt und dass das freie Ende des am Halterand (4) zur Anlage kommenden, ersten U-Schenkels (11) komplementär zur Keilform des Halterandes (4) keilförmig nach innen umgebogen ist und der zweite, der Gehäusewand zugewandte U-Schenkel (18) an seinem freien Ende ein über das keilförmig gebogene Ende des ersten U-Schenkels (11) hinausragendes, hakenförmiges Teil (27) trägt, das durch eine Öffnung (7) in der Trägerplatte (3) hindurch unter der Trägerplatte (3) in Eingriff bringbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Endbereich des zweiten U-Schenkels (18) eine Verdickung (21) mit einer Abschrägung (22) ausgebildet ist, welche Abschrägung (22) beim Einschieben des Befestigungsteils (10) zwischen Gehäusewand und Halterand (4) auf der abgeschrägten Fläche einer an der Gehäusewand ausgebildeten Stufe (2) zur Auflage kommt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende des keilförmig zulaufenden Halterandes (4) eine waagrechte Auflagefläche (6) ausgebildet ist und dass am keilförmig nach innen gebogenen Ende des ersten U-Schenkels (11) eine waagrechte Stoßfläche (13) ausgebildet ist, die auf der Auflagefläche (6) des Halterandes (4) zur Auflage bringbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der innen liegende Abschnitt (15) des keilförmig gebogenen Endes des ersten U-Schenkels (11) vertikal verläuft und am Ende des vertikalen Abschnitts (15) eine Rastnase (17) vorgesehen ist, die mit einer am gegenüberliegenden U-Schenkel (18) des Befestigungsteils (10) angeordneten Sägezahnung (26) in Eingriff bringbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende des vertikalen Abschnitts (15) eine abgewinkelte, elastisch auffederbare Lasche (16) angeformt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des zweiten U-Schenkels (18) durch eine innenliegende, langgezogene Öse (19) versteift ist und an dieser Öse (19) das hakenförmige Teil (27) befestigt ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das hakenförmige Teil (27) doppelwandig ausgebildet ist und im Innern durch Trennwände in Kammern (28) unterteilt ist.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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