Die Erfindung bezieht sich auf einen Gleitgurt, der als Unterlage
zum Abstützen von geäscherten Häuten in einer neuartigen Spaltmaschine dient.
Bei dem Transport von geäscherten Häuten im neuen Spaltsystem –
siehe Patent-Nr.
EP 0870581 – gleitet
das Hautmaterial von der Fleischseite über einen Gleitgurt. Um die Reibungswiderstände
zwischen der Hautunterseite und dem Gleitgurt möglichst gering zu halten, wird beim
Einlauf der Haut auf den Gurt Wasser als Schmiermittel aufgegeben.
Das aus DE 2736374 B2
bekannte übliche Abstützsystem von der Fleischseite besteht aus einer Vielzahl von
profilierten Gliederringen, die zu einer Walze aufgereiht sind. Diese Gliederwalze
liegt zwischen einer mit einem Gummibelag versehenen Walze und einer feststehenden
scharfkantigen Stützleiste.
Je dicker das durch die Maschine transportierte Material ist, desto
weiter drücken sich die einzelnen Gliederringe in die Gummischicht der Walze ein.
Nachteilig dabei ist, dass Hautfransen sich zwischen den drehenden Gliederringen
und der feststehenden Abstreifleiste einklemmen und somit die erforderliche Unterstützung
der Haut von der Fleischseite nicht mehr gewährleistet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Haut von der Unterseite
über einen feststehenden Gurt gleiten zu lassen, der einen geringen Gleitreibungsbeiwert
zur Haut aufweist und der Haut ein Ausbreiten ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird der Gleitgurt mit einem Profil versehen, welches
über die gesamte Gleitstrecke ausreichend viel Wasser mitschleppt, so dass ein Gleitfilm
bestehen bleibt, der die Reibungswiderstände deutlich reduziert.
Dieses Profil ist so gestaltet, dass dabei ein Auseinandergleiten
des Hautmaterials beim Durchlauf durch die Maschine begünstigt wird. Als geeignet
wird auch ein Profil angesehen, dessen aufsteigende Rampe 15 – 40 ° beträgt,
die abfallende jedoch deutlich größer ist (Sägezahlen).
Besonders günstige Gleitbedingungen haben sich mit einem Dreiecksprofil
ergeben, deren Teilung 4 mm beträgt und deren Winkel 135° beträgt. Eine besonders
günstige Lage des Profils zur Durchlaufrichtung der Haut waren 20 – 30°,
wobei ähnlich wie bei der Spaltwalze 2/3 der Arbeitsbreite auf der Einlaufseite
des Bandmessers nach rechts gerichtet und 1/3 nach links gerichtet sind.
Als Material für diesen Gleitgurt hat sich PVC mit einem relativ hohen
Härtegrad von etwa 70° Shore ergeben. Andere Materialien mit größerem hydrophoben
Charakter sind von Vorteil.
Da dieser Gleitgurt eine bestimmte Formstabilität benötigt ist es
von Vorteil dieses Profil auf einem textilarmierten Tragegurt aufzukaschieren.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in 2 Abbildungen dargestellten,
bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen einen Querschnitt
durch den Gurt, um das Profil erkennbar zu machen (1)
sowie die Draufsicht des Gurtes zur Darstellung der Profillage (2).
Der veranschaulichte Gleitgurt (1) weist
ein Profil auf, welches einen oberen Winkel (1) von 135° aufweist.
Der Abstand der Profilspitzen beträgt im Idealfall 4 mm. Dieses Profil ist kaschiert
auf einem Trägergurt (4).
Der Gleitgurt hat die Länge der Arbeitsbreite L (5). Das Profil des
Gurtes ist so ausgerichtet, dass 2/3 der Gurtlänge mit dem Profil versehen ist,
deren Profilrillen unter einem Winkel von 65° zur Bandmesserlaufrichtung gerichtet
sind. Das verbleibende 1/3 dieser Gurtlänge hat eine Profilrichtung von 65°
nach links bezogen auf die Bandmesserlaufrichtung.