Die vorliegende Erfindung betrifft eine Temperiervorrichtung für Teile
einer Fahrzeuginnenausstattung. Das Ausstattungsteil kann insbesondere ein Bedienelement
wie bspw. ein Lenkrad o. dgl. sein.
Temperierte Lenkräder sind bekannt, bspw. aus DE
37 13 450, aus DE 299 23 759 und
aus GB 23 62 203. Aus DE 29 802 ist es bekannt,
Lenkräder mit Peltier-Elementen zu kühlen. Aus WO 01/28842 ist ein Lenkrad bekannt,
bei dem ein Fluid in einem geschlossenen Kreislauf durch das Lenkrad, einen Wärmetauscher
und einen Wärmespeicher gefördert wird.
Derartige Kühleinrichtungen für Lenkräder nach dem bekannten Stand
der Technik sind jedoch alle zeitlich in ihrer Wirksamkeit begrenzt, wenig leistungsfähig
oder technisch schwer realisierbar.
Daneben sind zahlreiche unterschiedliche Ausführungsformen von elektrisch
beheizbaren Lenkrädern für Fahrzeuge bekannt.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Temperiervorrichtung
für Teile einer Fahrzeuginnenausstattung zur Verfügung zu stellen, die ein effektives
Kühlen und/oder Beheizen des Teils, insbesondere eines Lenkrades o. dgl., ermöglicht.
Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand der unabhängigen
Ansprüche erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Eine erfindungsgemäße Temperiervorrichtung für Teile einer Fahrzeuginnenausstattung
mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 umfasst ein Verdampfungselement,
das einen flüssigkeitsführenden Behälter aufweist, wobei der Behälter an seinen
Innenwänden zumindest abschnittsweise eine Kapillarstruktur aufweist. Üblicherweise
sind derartige Verdampfungselemente bzw. sog. Wärmerohre oder Heatpipes über ihre
gesamte Länge mit einer Faserstruktur ausgelegt, um kondensierte Flüssigkeit zu
transportieren. Lediglich ein Ende ist blank. Hier wird die Wärme aus der Heatpipe
entnommen, da an dieser Stelle der in der Röhre befindliche Dampf kondensiert. Das
entstehende Kondensat wird von den Fasern wieder in der gesamten Röhre verteilt.
Ein Nachteil einer solchen Anordnung besteht darin, dass die Wärme nur in eine Richtung
transportiert werden kann. Der Gedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin,
größere Abschnitt oder ggf. die gesamte Röhre an ihrer Innenseite mit einer Kapillarstruktur
zu versehen, die es ermöglicht, sowohl Flüssigkeit zu verteilen als auch Wärme schnell
nach außen abzugeben. Für die Kapillarstruktur eignen sich insbesondere Materialien
mit hoher Kapillarkraft und gleichzeitig hoher Wärmeleitfähigkeit.
Die Kapillarstruktur an der Innenseite des Verdampfungselements kann
insbesondere metallische Bestandteile aufweisen und weist vorzugsweise eine poröse
Struktur auf. Die Kapillarstruktur kann beispielsweise durch Metallschaum, durch
ein Sintermetall oder durch eine Drahtstruktur an den Innenwänden gebildet werden.
Eine solche Drahtstruktur kann bspw. ein ungeordnetes Drahtgewirr oder auch ein
dreidimensionales Drahtgewebe sein. Ebenso möglich sind geeignete Profilierungen
der Innenwände, welche die gewünschte Kapillarkraft erzeugen können. Hierbei ist
eine gesinterte, poröse Metallstruktur bzw. auch ein Metallschaum am wirksamsten,
um das Kondensat in einem Lenkrad oder einem anderen Bedienelement auch gegen die
Wirkung der Schwerkraft entlang der Behälterinnenwände transportieren zu können.
Eine geeignete Querschnittsform, beispielsweise eine ovale oder andere
nicht kreisförmige Querschnittsstruktur des Behälters kann zu einer Vergrößerung
dessen wirksamer Oberfläche führen, so dass eine bessere Wärmeübertragung nach außen
hin bzw. von dort möglich ist. Die Behälterquerschnittsform kann beispielsweise
oval, rechteckförmig, T-förmig oder Doppel-T-förmig sein.
Eine besonders vorteilhafte Variante der Erfindung kann vorsehen,
dass der Behälter mit einem Peltier-Element gekoppelt ist. Das Peltier-Element kann
wahlweise heizen oder kühlen. Der Strömungskreislauf in der Heatpipe kann durch
die oben beschriebene Struktur in beiden Richtungen betrieben werden.
Eine weitere bevorzugte Variante der Erfindung sieht vor, dass dem
Peltier-Element eine thermische Masse zugeordnet ist, welche für eine effektivere
Wärmeableitung sorgen kann. Ein Peltier-Element gleicht einen flachen Baustein,
an dessen einer Seite Wärme und dessen anderer Seite Kälte abgegeben wird. Wird
nun ein Peltier-Element an der Heatpipe angeordnet, so kann die Heatpipe nach Belieben
geheizt oder gekühlt werden. Problematisch kann lediglich die an der der Heatpipe
gegenüber liegenden Seite des Peltier-Elementes entstehende Abwärme bzw. Kälte sein.
Um die Effizienz des Peltier-Elementes zu steigern, ist es zweckmäßig, hier eine
thermische Masse, beispielsweise in Form eines Aluminium- oder Kupferblockes vorzusehen.
Dieser Aluminiumblock hat beispielsweise Kühlrippen und eine Größe, die in etwa
den Peltier-Element entspricht (z. B. ca. 4 cm Grundfläche und ca. 1 cm Höhe). Diese
thermische Masse hat den Vorteil, dass der Wärmeübergang an der Grenzoberfläche
des Peltier-Elements wesentlich effizienter ist und außerdem die Oberfläche zur
Wärmeabgabe bzw. -aufnahme durch die Kühlrippen vergrößert ist.
Aluminium eignet sich hierfür, weil es leicht ist. Kupfer wäre jedoch wegen seiner
größeren Masse ebenfalls zweckmäßig.
Um die Wirkung des Peltier-Elements zu vergrößern, könnte auch eine
Düse, beispielsweise am Armaturenbrett des Fahrzeugs zur Anströmung des Pettier-Elementes
bzw. der Kühlrippen vorgesehen sein.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugten Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Temperiervorrichtung, die in einem Lenkrad eines Fahrzeugs eingebaut ist,
2 das Lenkrad entsprechend
1 in einer Querschnittdarstellung,
3 eine alternative Ausgestaltung der
Erfindung,
1 zeigt eine Lenkeinrichtung
1, hier in Form eines Lenkrades, in Draufsicht und teilweiser Schnittdarstellung.
Die Lenkeinrichtung 1 weist einen Lenkradkranz 5 auf, welcher
der Übertragung von Lenkbewegungen auf ein Fahrzeug dient. Der Lenkradkranz
5 ist in 2 im Querschnitt dargestellt. Der
Lenkradkranz 5 weist einen harten Kern 6 auf, der im vorliegenden
Ausführungsbeispiel aus einem Metallrohr gebildet ist. Außerdem besitzt er einen
Mantel 8 aus Schaumstoff, welcher den Kern 6 umgibt. Die äußerste
Schicht des Lenkradkranzes 5 wird von einer Hülle 18 gebildet.
Sie kann Teil des Schaumstoffes des Mantels 8 sein oder separat aufgebracht,
z. B. aus Leder.
Die Lenkeinrichtung 1 weist eine Lenkradnabe 9 auf,
welche über Speichen 10 mit dem Lenkradkranz 5 verbunden ist.
Diese Lenkradnabe 9 dient im vorliegenden Fall zur Verbindung des Lenkradkranzes
5 mit einer (nicht dargestellten) Lenksäule und zur Aufnahme eines (nicht
dargestellten) Luftsacks einer Insassenrückhaltevorrichtung.
Die Lenkeinrichtung 1 ist mit einer Heatpipe 4 ausgestattet.
Unter einer „Heatpipe" wird eine Einrichtung zum Transport von Wärmeenergie
verstanden, die nach folgendem Prinzip funktioniert. Eine „Heatpipe"
4 besitzt eine gasdichte Röhre 20. Diese ist üblicherweise aus
einem wärmeleitenden Metall wir Aluminium oder Kupfer gebildet. Sie hat im vorliegenden
Fall einen Außendurchmesser von ca. 1 cm oder weniger. Im Inneren der Röhre ist
ein Fluid 24 eingeschlossen. In der Röhre 20 herrscht ein bestimmter
Druck. Die Art des Fluids 24 und die Höhe des Druckes bestimmen die Verdampfungstemperatur
des Fluids 24 in der Röhre 20. Die Verdampfungstemperatur wird
so gewählt, dass sie der maximal an der Lenkeinrichtung 1 akzeptablen Temperatur
in etwa entspricht. Dazu wird vorzugsweise eine Verdampfungstemperatur von ca. 25
bis 35 °C gewählt. Das Fluid 24 ist zweckmäßigerweise Wasser. Es können
aber auch andere verdampfbare Stoffe benutzt werden. Der Druck innerhalb der Röhre
20 beträgt bei Wasser ca. 0,04 bar. Die Röhre hat mindestens zwei Funktionsbereiche
7 und 11, die vorzugsweise als Längenabschnitte der Röhre
20 ausgebildet sind.
Der erste Funktionsbereich 7 dient der Wärmeabgabe. Der zweite
Funktionsbereich 11 dient der Wärmeaufnahme. Im ersten Funktionsbereich
7 ist eine Kondensationseinrichtung 30 vorgesehen, die zur Kondensation
des Fluids 24 dient. Hierzu dient im einfachsten Fall die kalte Wand der
Röhre 20 selbst. Der zweite Funktionsbereich 11 ist mit einer
Transporteinrichtung 26 ausgestattet, die dem Transport des kondensierten
Fluids 24 vom ersten in den zweiten Funktionsbereich dient. Die Transporteinrichtung
26 wird vorzugsweise aus einem saugfähigen Material gebildet, mit welchem
die Innenwand der Röhre schichtartig ausgekleidet ist. Der erste und der zweite
Funktionsbereich 7, 11 stehen über ein gemeinsam umschlossenes
Gas-Austausch-Volumen 28 miteinander in Verbindung.
Gemäß der vorliegenden Erfindung weist die Röhre 20 an ihren
Innenwänden zumindest abschnittsweise eine Kapillarstruktur auf, welche die Transporteinrichtung
26 bildet. Diese Kapillarstruktur muss in der Lage sein, sowohl Flüssigkeit
zu verteilen als auch Wärme schnell nach außen abzugeben. Hierzu eignen sich somit
insbesondere Materialien mit hoher Kapillarkraft und gleichzeitig hoher Wärmeleitfähigkeit.
Die Transportvorrichtung 26 bzw. die Kapillarstruktur weist vorzugsweise
metallische Bestandteile auf bzw. wird aus einer Metallstruktur gebildet. Als metallische
Kapillarstruktur kommt insbesondere eine Profilierung des Rohres 20, ein
Maschendraht oder eine gesinterte, poröse Metalloberfläche in Frage. Eine gesinterte,
poröse Metallstruktur bzw. ein Metallschaum ist in der Lage, das Kondensat im Lenkrad
auch gegen die Wirkung der Schwerkraft an der Rohrinnenwand transportieren zu können.
Wird der wärmeaufnehmende Funktionsbereich 11 erwärmt, verdunstet
die vom Fluid 24 gebildete Flüssigkeit in der Transporteinrichtung
26, bspw. in der Kapillarstruktur. Der Dampf tritt in das gemeinsame Gas-Austausch-Volumen
über. Gelangt der Dampf in den wärmeabgebenden Funktionsbereich 7, kondensiert
er bei der Kondensationseinrichtung 30, z. B. der zumindest vergleichsweise
kälteren unverkleideten Röhrenwand 20. Von hier tritt das kondensierte
Fluid 24 in die Transporteinrichtung 26 ein und wird in den wärmeaufnehmenden
Funktionsbereich 11 zurücktransportiert.
Im vorliegenden Fall ist die Heatpipe wie folgt in der Lenkeinrichtung
1 angeordnet. Der Lenkradkranz 5 hat in seinem Mantel
8 eine zumindest teilweise längs der Lenkeinrichtung 1 verlaufende,
hier um den Lenkradumfang umlaufende, Nut 32. In dieser Nut 32
ist der wärmeaufnehmende Funktionsbereich 11 der Heatpipe 4 eingelassen.
Es ist jedoch auch möglich, die Heatpipe 4 in den Mantel 8, z.
B. bei dessen Herstellung, einzuschäumen. Die Heatpipe 4 wird vorteilhafterweise
von der Hülle 18 des Lenkradkranzes 5 verdeckt.
Es können auch wie hier in 2 dargestellt
mehrere Heatpipes 4 angeordneten sein. Diese sind vorteilhafterweise auf
gegenüber liegenden Seiten des Lenkradkranzes 5 angeordnet, bezogen auf
seinen Querschnittsumfang. Die mehreren Heatpipes 4 können auch segmentweise
längs der Lenkeinrichtung 1, bzw. längs des Lenkrad-Umfanges angeordnet
sein. Dies vereinfacht den Einbau von vorgekrümmten Röhren 20. Der wärmeabgebende
Funktionsbereich 7 ist außerhalb des Lenkradkranzes 5 angeordnet.
Er ist über eine der Speichen 10 in die Lenkradnabe 9 geleitet.
Im einfachsten Falle ist der wärmeabgebende Funktionsbereich
7 auf einer vom Fahrer abgewandten Außenseite des Mittelstückes angeordnet
und frei von Umgebungsluft umspülbar.
Er kann jedoch auch wie hier dargestellt innerhalb der Lenkradnabe
9 angeordnet sein. Um eine wirksame Kühlung zu gewährleisten, ist ein Peltier-Element
15 am wärmeabgebenden Funktionsbereich 7 angeordnet ist. Es erzeugt
bei Anlegen einer elektrischen Spannung an seiner der Heatpipe 4 zugewandten
Oberfläche Kälte und an seiner der Heatpipe 4 abgewandten Oberfläche Wärme.
Diese Wärme wird durch zirkulierende Umgebungsluft über Lüftungsschlitze
13 an die Umgebung abgeführt.
Es könnte vorgesehen sein, dass mehrere Peltier-Elemente
15 an der Heatpipe 4 angeordnet sind und/oder dass Kühlrippen
die wärmeabgebende Oberfläche vergrößern.
Zur Unterstützung der natürlichen Luftzirkulation kann ein Ventilator
17 vorgesehen sein. Dieser ist vorzugsweise am Peltier-Element
15 angeordnet. Er kann jedoch auch am Armaturenbrett befestigt sein, um
elektrische Kabel im Lenkrad zu vermeiden oder zu reduzieren. Je nach Einbaufall
ist ein Axial-, ein Radial- oder ein Diagonal-Lüfter zweckmäßig.
Es sind unterschiedliche Varianten einer Querschnittsform der Röhre
20 möglich. So kann diese bspw. einen oval oder einen rechteckförmigen
Querschnitt aufweisen, so dass eine bessere Anpassung an gegebene Einbauverhältnisse
und/oder eine größere Oberfläche zu. Wärmeübertragung möglich ist. Der Querschnitt
der Röhre 20 kann auch T-förmig oder Doppel-T-förmig sein.
Die Ausführungsvariante der 3 verdeutlicht
eine Variante der Erfindung, bei der das Peltier-Element 15 über eine zusätzliche
thermische Masse 34 verfügt. Diese zusätzliche thermische Masse
34 kann insbesondere ein metallischer Kühlblock bzw. Kühlkörper
36 sein, der beispielsweise eine zusätzliche Oberflächenverrippung aufweisen
kann und so für eine bessere Wärmeabfuhr zur Umgebung hin sorgen kann. Als Material
für den Kühlkörper 36 kommt insbesondere Aluminium, Kupfer oder ein anderes
Metall in Frage, das gute Wärmeleiteigenschaften aufweist.
Der in 3 gezeigte Kühlkörper
36 weist zahlreiche Kühlrippen 38 auf, die vorzugsweise von Luft
umspült werden und ggf. zusätzlich mit einer Ventilationseinrichtung gekühlt werden
können.
1- Lenkeinrichtung
3- Kühleinrichtung
4- Heatpipe
5- Lenkradkranz
6- Kern
7- Wärmeabgebender Funktionsbereich
8- Mantel
9- Lenkradnabe
10- Speichen
11- Wärmeaufnehmender Funktionsbereich
13- Lüftungsschlitze
15- Peltier-Element
17- Ventilator
18- Hülle
20- Röhre
24- Fluid
26- Transporteinrichtung
28- Gas-Austausch-Volumen
30- Kondensationseinrichtung
32- Nut
34- thermische Masse
36- Kühlkörper
38- Kühlrippen