Die Neuerung betrifft eine Einrichtung zur brandsicheren Aufbewahrung
von Dokumenten industrieller Anlagen wie Installationsplänen, Schaltplänen oder
Schaltbildern elektrischer Installationen oder elektrischer Maschinen, insbesondere
in Schaltschränken.
Schaltpläne oder Schaltbilder dienen dem Nachweis, dass die dargestellten
Installationen nach den vorgegebenen technischen Regeln; Normen und gültigen VDE-Richtlinien
mit den erforderlichen Sicherungseinrichtungen ausgeführt wurden und der geforderten
Auslegung genügen. Sie werden in der Regel in Papierform erstellt und in Schaltschränken
untergebracht. In Schaltschränken werden beispielsweise Kabelleitungen zusammengeführt,
verbunden und über Schalter und Sicherungen unterverteilt. Schaltschränke dienen
ferner der zentralen Installation von Schalt- und Sicherungseinrichtungen wie z.B.
Fehlerstromschutzschaltern, Leitungssicherungen und Schaltschütze für elektrische
Motoren. Mit zunehmenden Einsatz von leistungselektronischen und computergeführten
Einrichtungen, beispielsweise SPS, Thyristorsteuerungen, Frequenzumrichter, steigt
auch die Komplexität von Schaltschrankinstallationen. Eine vollständige und dauerhafte
Dokumentation der Insallation ist deshalb zwingend notwendig, um die Installation
rückverfolgbar zu machen, falls Revisionen, Änderungen oder Erweiterungen durchgeführt
werden sollen.
In industriellen sowie in größeren haushaltlichen elektrischen Installationen
werden heute ausnahmslos Metallschaltschränke als Schaltschränke eingesetzt Es ist
heute üblich, die zugehörigen Schaltpläne direkt in den Metallschaltschränken, z.B.
in eigenen Fächern, aufzubewahren. Damit ist ein schneller und verwechselungsfreier
Zugriff auf die Dokumentation möglich. Nachteilig ist jedoch, dass durch die häufig
großformatigen Schaltpläne aus Papier auch die Brandlast in den Schränken wesentlich
erhöht wird. Sollte es in Folge eines Fehlerfalls in einem Schaltschrank zu einem
Schwelbrand kommen, kann die erhöhte Brandlast, hervorgerufen durch das Papier der
Schaltpläne, die Flammweiterentwicklung begünstigen und zu einen größeren Brandschaden
im Schaltschrank führen als ohne Schaltpläne. In einem solchen Fall sind die Schaltpläne
unwiederbringlich verloren, weil, insbesondere bei älteren Anlagen, in der Regel
keine Kopien vorhanden sind. Schaltschrankbrände verlaufen bedingt durch die Flammwidrigkeit
der dort eingesetzten Materialien (Kabelmäntel, Isolierungen, Schalter- und Gerätegehäuse
aus flammgehemmten Kunststoffen) sowei dem äußeren Luftabschluß durch die Kapselungswirkung
des Schrankes selber oftmals als sauerstoffverarmte Schwelbrände. Die Temperaturen
solcher Schwelbrände betragen etwa 500°C bis 700°C, üblicherweise 600°C
bis 650°C, wobei aufgrund der verwendeten Werkstoffe hochgiftige Gase entstehen
können.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE
299 11 145 U1 ist eine abschließbare und feuerfeste Dokumentenbox bekannt.
Über den Werkstoff sowie über die Beständigkeit gegen Hitzeinwirkung zum Schutz
der Dokumente wird keine Aussage gemacht. Außerdem ist das Format für Schaltschränke
ungeeignet.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zur brandsicheren
Aufbewahrung von Dokumenten industrieller Anlagen wie Installationsplänen, Schaltplänen
oder Schaltbildern elektrischer Installationen oder elektrischer Maschinen, insbesondere
in Schaltschränken, vorzustellen.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Einrichtung zur Aufbewahrung von
Dokumenten, wobei die Einrichtung ein Behältnis ist, das die Form einer Tasche,
eines Rohrs oder einer Box haben kann und damit den Abmessungen und der Form der
Dokumente anpassbar ist. Dieses Behältnis kann überall dort deponiert werden, wo
Dokumente an Maschinen oder Anlagen allgemein zugänglich sein sollen, aber einer
Gefahr durch Feuer oder großer Hitze ausgesetzt sind. Der Werkstoff der Wände des
Behältnisses besteht der Aufgabe entsprechend aus nicht brennbaren Werkstoffen wie
Glasfasern, Mineralfasern oder einer Mischung der Fasern. Die Wände haben die Form
von Matten, Vliesen, Filz und/oder Geweben, die auch als technische Textilien bezeichnet
werden. Die Wärmeleitfähigkeit der Wände des Behältnisses muß möglichst gering sein.
Das wird vorteilhaft erreicht durch den Aufbau der Wände, d.h. durch deren Dicke,
die Dichte der Matten, Vliese oder Filze und den Durchmesser der Fasern. Die Dicke
der Wände soll möglichst groß und deren Dichte sowie der Durchmesser der Fasern
sollten möglichst gering sein. Die Dicke der Wände und die Auswahl der Werkstoffe
richtet sich nach den zu erwartenden thermischen Belastungen im Schadensfall.
Zum Schutz der Oberflächen der Filze und Vliese und zur Erhöhung der
Steifigkeit können diese ein- oder beidseitig mit Geweben aus Fäden derselben Werkstoffe
bedeckt sein. Dicke und Dichte der Gewebe bestimmen ebenfalls die Wärmeleitfähigkeit
der durch sie gebildeten Wände.
Die Behältnisse sollten frei sein von Metallteilen, die Wärmebrücken
ins Innere des Behältnisses bilden könnten. Metallteile auf der Oberfläche könnten
außerdem zu örtlichen Überhitzungen führen.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Neuerung ist das Behältnis eine
Tasche mit den Abmessungen zur Aufnahme eines gefalteten Dokuments, beispielsweise
eines Schaltplanes, im Format DIN A5, DIN A4, DIN A3 oder DIN A2.
In einem Ausführungsbeispiel, dargestellt in 1,
besteht die perspektivisch dargestellte, quer geschnittene Tasche 1 aus
einer doppelten Lage technischer Textilien 2 und 3 mit unterschiedlicher
Wärmeleitfähigkeit, einem äußeren Gewebe 2 aus Glasfasern von 2 mm Dicke,
das als Verschleißschutz dienen kann, und, nach Ausführung a), einem hochtemperaturbeständigem
Isolationsmaterial 3 aus Mineralfasern von 1,5 mm Dicke oder 2 mm Dicke
nach Ausführung b) oder einem Glasfaservlies von 20 mm Dicke nach Ausführung c).
Die Tasche wird durch einen Überwuf 4 verschlossen, der einen durch die
Dämmung 3 belegten Deckel 5 und einen Überhang 6 aufweist,
der zum Verschließen in eine auf der Vorderseite angebrachte Lasche 7 geschoben
werden kann. Zum Verschließen der Tasche sind keine Metallverschlüsse vorgesehen.
Mit auf der Rückseite angebrachten Ösen aus Textilwerkstoff 8 kann die
Tasche 1 in Schaltschränken aufgehängt werden.
Zum Nachweis des wirksamen Schutzes der Neuerung gegen thermische
Einwirkungen wurde ein zu schützendes Papierdokument 9 jeweils in eine
Ausführung der oben vorgestellten Taschen gesteckt und die nachfolgend beschriebenen
Versuche durchgeführt.
Die Tasche wurde auf einer Außenseite mittels einer flächigen Wärmequelle
10 von der Rückseite her bis auf etwa 475 °C aufgeheizt. Das entspricht
einer Flamm- und Hitzewirkungen, wie sie bei einem Brand im Schaltschrank auftreten
kann. Die Oberflächentemperatur der flächigen Wärmequelle 10 sowie die
Temperatur in der brandsicheren Tasche 1 wurden mit Temperatursensoren
11 bzw. 12 über einen Zeitraum von bis zu 65 min bis über den
Zeitpunkt hinaus ständig gemessen und aufgezeichnet, in dem Temperaturkonstanz eintrat.
Die in 2 dargestellten Ergebnisse zeigen
die unterschiedlichen Wärmeisolierwirkungen der untersuchten Ausführungsbeispiele.
Die beste Wärmesiolierwirkung wird mit dem Ausführungsbeispiel c) erzielt. Bei diesem
Versuch wurde nach 65 Minuten zwischen der Wärmequelle mit Twc= 450°C
und in der Tasche mit Tc=174°C eine Temperaturdifferenz von &Dgr;T=276
C im eingeschwungenen, d.h. dauerhaften Zustand festgestellt. In der Tasche nach
Ausführungsbeispiel a) wurde bei einer Temperatur von Twa=480°C eine
Temperatur von Ta = 290°C gemessen und beim Ausführungsbeispiel b)
bei einer Temperatur von Twb = 475°C eine Temperatur von Tb
= 240°C.
In den oben beschriebenen Versuchen wurde ferner die Temperatureinwirkung
auf ein mit einem Schaltplan bedrucktes Papier untersucht. Folgendes Verhalten des
Papiers wurde festgestellt:
T = 250°C
Papier verfärbt sich braun, Schrift, Zeichnungen noch gut lesbar,
T = 275°C
Papier entwickelt Rauch, Papier verfärbt sich dunkelbraun, Schrift,
Zeichnungen noch gut lesbar.
T = 375°C
Papier verfärbt sich schwarz, Schirft und Zeichnung gerade noch
lesbar
T = 440°C
Papier zündet und brennt weiter.
Die einfachen Versuche zeigen, dass es technisch möglich ist, den
Inhalt eines Behältnisses entsprechend der Neuerung gegen äußere Hitzeeinwirkungen
mit Temperaturen von bis zu 650°C über längere Zeiträume sicher zu schützen.
Am Dokument in der Schutztasche treten dabei maximal Temperaturen von bis zu Tmax
= 650°C – 275°C = 375°C auf. Bei dieser Temperatur ist der Zustand
des in der Tasche aufbewahrten Dokuments noch lesbar und reproduzierbar. Es wurde
nachgewiesen, dass entsprechend der Neuerung aufbewahrte Dokumente vor den Hitzewirkungen
eines üblichen Schwelbrandes in Schaltschränken sicher geschützt werden können.