Die Neuerung betrifft ein Hufeisen zum Beschlagen von Huftieren mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Schutzanspruchs 1. Ferner betrifft die Neuerung
einen Gewindekörper mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Schutzanspruchs 12. Schließlich
betrifft die Neuerung ein Werkzeug zum Ein-/Ausschrauben eines Gewindekörpers mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Schutzanspruchs 17.
Als Stand der Technik sind Hufeisen für Huftiere, insbesondere für
Reit- oder Fahrpferde bekannt, welche neben Ausnehmungen zum Einbringen von Hufnägeln
auch Gewindebohrungen zum Einschrauben von Stollen aufweisen. Derartige Stollen
verbessern die Trittsicherheit auf nassem oder unebenem Reitböden, wodurch sich
die Sturzgefahr für Pferd und Reiter vermindert. Derartige Stollen werden nur dann
in Hufeisen eingeschraubt, wenn besondere Bodenverhältnisse dies erforderlich machen.
Auf trockenem Boden werden Hufeisen ohne eingeschraubte Stollen verwendet, wobei
die Gewindebohrungen sich dann häufig mit Erdmaterial oder sonstigen Verunreinigungen
zusetzen.
Beim Anbringen von Stollen müssen derartige Verunreinigungen zeitraubend
entfernt werden, wobei auch eine Beschädigung des Gewindes der Gewindebohrungen
auftreten kann.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Hufeisen zum Beschlagen
von Huftieren anzubieten, bei dem ein unbeabsichtigtes Verschließen von Gewindebohrungen
durch Erdmaterial oder sonstige Verunreinigungen vermieden wird. Ferner soll zu
diesem Zweck auch ein Gewindekörper für ein Hufeisen sowie ein Werkzeug zum Ein-/Ausschrauben
des Gewindekörpers angeboten werden.
Die Neuerung wird für das Hufeisen durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils des Schutzanspruchs 1 in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen des Hufeisens werden in den Unteransprüchen 2 –
11 beschrieben.
Für den Gewindekörper wird die Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils des Schutzanspruchs 12 in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen des Gewindekörpers sind in den weiteren Unteransprüchen
13 – 16 beschrieben. Hinsichtlich des Werkzeugs für einen Gewindekörper wird
die Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Schutzanspruchs 17
in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs gelöst.
Das neuerungsgemäße Hufeisen zum Beschlagen von Huftieren besitzt
Gewindekörper, die zum Schutz vor Verschmutzung in die Gewindebohrungen zum Einschrauben
von Stollen der Hufeisen einschraubbar sind. Durch ein derartiges Einschrauben von
Gewindekörpern wird das Gewinde der Gewindebohrungen geschützt und abgedeckt, so
daß keine Verschmutzungen auftreten können. Auch eine Beschädigung des Gewindes
der Gewindebohrungen beim Entfernen von Verunreinigungen wird vermieden.
Vorteilhafterweise besitzen die Gewindekörper eine durchgängige Öffnung,
um ein Werkzeug zum Ein-/Ausschrauben der Gewindekörper möglichst tief in die Gewindekörper
einführen zu können.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform können die Gewindekörper
auch einen Abschluß aufweisen, um beim Einführen eines Werkzeugs zum Ein-/Ausschrauben
der Gewindekörper ein Verletzen der Hufoberfläche zu vermeiden.
Eine besonders vorteilhafte und in besonders geringem Maße verschmutzungsanfällige
Ausführungsform sieht eine Öffnung des Gewindekörpers mit einem Inneninbus (z.B.
Innen-Vierkant oder Innen-Sechskant etc.) vor. Etwaige Verunreinigungen, die sich
im Innenbereich des Inneninbus angereichert haben, kann aufgrund der glatten Oberflächen
des Inneninbus einfach durch einen spitzen Gegenstand (z.B. einen Nagel oder ein
Inbus-Werkzeug) entfernt werden, ohne daß der Inneninbus beschädigt wird. Aufgrund
der vorhandenen glatten Oberflächen ist ein Inneninbus weniger anfällig für Beschädigungen
beim Reinigen der Öffnung als ein Innengewinde einer Gewindebohrung.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform können die Gewindekörper
einen Kopf aufweisen, der z.B. als Schraubenkopf ausgebildet sein kann und über
einen Schraubendreher zum Ein- /Ausschrauben des Gewindekörpers bewegt werden kann.
Dieser Kopf kann vorteilhafterweise in einer Vertiefung des Hufeisens aufgenommen
sein, so daß der Kopf des Gewindekörpers und die Oberfläche des Hufeisens im wesentlichen
bündig abschließen.
Nach dem Entfernen des Gewindekörpers kann in das freigelegte und
nicht verunreinigte Gewinde der Gewindebohrung ein Stollen mit einem Schraubenschlüssel
eingedreht werden.
Der Gewindekörper kann je nach Anforderung aus verschiedenen Materialien
bestehen, so z.B. aus Metall oder Kunststoffmaterial. Zur besonderen Kennzeichnung
z.B. für Werbezwecke oder zum bessern Wiederfinden bei Verlust können die Gewindekörper
auch farbig abgesetzt gegenüber dem Hufeisen ausgebildet sein.
Beim neuerungsgemäßen Gewindekörper für ein Hufeisen zum Beschlagen
von Huftieren, insbesondere von Pferden, besitzt der Gewindekörper zum Einschrauben
in die Gewindebohrungen, die zur Aufnahme von Stollen vorgesehen sind, ein Außengewinde.
Der in die Gewindebohrung eingeschraubte Gewindekörper greift somit
mit seinem Außengewinde in das Innengewinde der Gewindebohrungen ein, so daß die
jeweiligen Gewinde ineinandergreifen und sich gegenseitig abdecken und schützen.
Zum Einsetzen von Stollen in die Gewindebohrungen kann der Gewindekörper, der wie
beschrieben verschieden ausgebildet sein kann, entfernt werden.
Beim neuerungsgemäßen Werkzeug zum Ein-/Ausschrauben eines Gewindekörpers
ist an einem ersten Endbereich des Werkzeugs ein Inbus zum Eingriff in den Gewindekörper
oder ein Schraubendreher zum Eingriff in einen Schraubenkopf des Gewindedrehers
vorgesehen.
Nachdem durch diese genannten Werkzeuge der Gewindekörper auf der
Gewindebohrung herausgeschraubt wurde, kann in die Gewindebohrung durch Verwendung
eines Schraubenschlüssels im zweiten Endbereich des Werkzeugs ein Stollen in die
Gewindebohrungen eingesetzt werden. Damit steht ein einziges Werkzeug zum Einsetzen
und Entfernen von Gewindekörpern sowie zum Einsetzen und Entfernen von Stollen zur
Verfügung. Es ist nicht erforderlich, einzelne separate Werkzeuge, wie z.B. Inbusschlüssel,
Schraubendreher und Schraubenschlüssel bereitzuhalten.
Die Neuerung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren
näher erläutert. Es zeigen:
1 ein Hufeisen mit Gewindebohrungen,
2 ein Schnitt A–A von
1 mit einem eingesetzten Gewindekörper einer ersten
Ausführungsform,
3 ein Schnitt A–A von
1 mit einem eingesetzten Gewindekörper in einer zweiten
Ausführungsform,
4 ein Schnitt A–A von
1 mit einem eingesetzten Gewindekörper in einer weiteren
Ausführungsform,
5 eine Draufsicht auf 2
oder 3,
6 eine Draufsicht auf 4,
7 eine erste Ausführungsform eines Werkzeugs,
8 eine weitere Ausführungsform eines
Werkzeugs,
9 eine Ansicht eines Sechskantkörpers
mit angebrachtem Magnetelement,
10 ein Stiftelement mit Sechskantkontur
sowie
11 eine Darstellung mit eingesetztem
Stifteinsatz und Gegenmagnet als Werkzeug.
1 zeigt ein Hufeisen 1 mit Ausnehmungen
2 zum Einbringen von Hufnägeln sowie Gewindebohrungen 3 zum Einschrauben
von Stollen. Neuerungsgemäß sind in die Gewindebohrungen 3 zum Schutz des
Innengewindes der Gewindebohrungen 3 Gewindekörper 4 in verschiedenen
Ausführungsformen eingeschraubt. Im folgenden sind dabei die Gewindekörper
4 auch in der Schnittdarstellung ohne Schraffur dargestellt.
In der Ausführungsform nach 2 besitzt
der Gewindekörper 4 eine durchgehende Öffnung 5 mit einem Inneninbus
7.
In der Ausführungsform nach 3 besitzt
der Gewindekörper 4 einen Abschluß 6, dessen Oberseite
15 den unteren Bereich des Hufeisens 1 des Huftieres kontaktiert
(nicht näher abgebildet). Der Gewindekörper 4 nach 2
besitzt auch einen Inneninbus 7 zum Herausdrehen aus der Gewindebohrung
3.
Zur Abdeckung der Öffnungen 5 der Gewindekörper
4 gemäß 2 und 3
kann ein magnetisches Einsatzteil dienen, welches in die Öffnungen 5 eingesteckt
wird, dort magnetisch haftet und die Öffnungen 5 zum Schutz vor Verschmutzung
abdeckt. Zum Entfernen des magnetischen Einsatzteils kann ein korrespondierendes
Magnetwerkzeug (z.B. ein magnetisiertes Werkzeug gemäß 7
und 8) verwendet werden, welches zum Entfernen
(Herausziehen) des Einsatzteils aus den Öffnungen 5 dient.
In der Ausführungsform nach 4 besitzt
der Gewindeköper 4 einen Kopf 8 (insbesondere einen Schraubenkopf)
mit einer Vertiefung 9 (Schlitz, vgl. z.B. 6)
zum Ein-/Ausschrauben des Gewindekörpers 4 über einen Schraubendreher.
Der Kopf 8 ist in einer Ausnehmung 16 des Hufeisens
1 aufgenommen, so daß der Kopf 8 bündig mit der Oberseite
17 des Hufeisens 1 abschließt.
5 zeigt eine Draufsicht auf
1 mit Gewindekörpern 4 in den Darstellungen
nach 2 und 3.
Die Öffnungen 5 besitzen jeweils einen Inneninbus 7 zum Ein-/Ausschrauben
des Gewindekörpers 4.
6 zeigt eine Draufsicht auf
1 mit einem Gewindekörper
4 nach 4 mit einem Kopf 8 (Schraubenkopf)
mit einer Vertiefung 9 (Schlitz) zum Führen eines Schraubendrehers.
Die 7 und 8
zeigen Werkzeuge, welche einen ersten Endbereich 10 mit einem Inbus
11 zum Einführen in eine Öffnung in einen Gewindekörper 4 gemäß
2 oder 3 sowie
einen Schraubendreher 12 zum Einführen in eine Vertiefung 9 in
einen Gewindekörper 4 gemäß 3 aufweisen.
Hierdurch können die Gewindekörper 4 in die Gewindebohrungen
3 ein-/ausgedreht werden. Nachdem dies geschehen ist, können an sich bekannte
Stollen in die Gewindebohrungen 3 eingeschraubt werden. Dies geschieht
durch Schraubschlüssel 14, die in weiteren Endbereichen 13 der
Werkzeuge gemäß 7 und 8
angebracht sind.
Damit dienen die Werkzeuge gemäß 7 und
8 als Doppelwerkzeuge mit an der einen Seite
einem Inbusschlüssel 11 bzw. Schraubendreher 12 und an der anderen
Seite einem Schraubenschlüssel 14. Es ist nicht mehr notwendig, separate
Schlüssel, nämlich einen separaten Inbusschlüssel, einen separaten Schraubendreher
oder einen separaten Schraubenschlüssel zu verwenden.
9 zeigt eine weitere Ausführungsform
der Neuerung mit einem Magnetelement 18, welches z.B. durch Verklebung
oder Verschweißung auf dem Boden 19 eines Inneninbus 7 eines (durchscheinend
dargestellten) Gewindekörpers 4 mit umlaufendem Außengewinde
20 (nicht näher dargestellt) zum Einschrauben in eine Gewindebohrung
3 angebracht ist.
In diesen Inneninbus 7 kann ein Stifteinsatz 21
gemäß 10 (z.B. mit einer Höhe von 3,5 mm und einer
Weite von 5 mm) eingesetzt werden. Dieser wird durch die magnetische Kraft des Magnetelements
18 in der Ausnehmung gehalten (vgl. 10). Zum
Entfernen bzw. Einsetzen wird ein Gegenmagnet 22 verwendet, welcher nach
11 in die Nähe des Stifteinsatzes 21 bewegt
werden kann und diesen durch Magnetkraft erfassen und herausnehmen kann. Nach Entfernung
des Stifteinsatzes 21 kann ein passender Inbusschlüssel in den Inneninbus
7 zum Herausdrehen des Gewindekörpers 4 aus der Gewindebohrung
3 eingesetzt werden. Danach kann ein Stollen in die Gewindebohrung
3 des Hufeisens 1 eingedreht werden.
1- Hufeisen
2- Ausnehmung
3- Gewindebohrung
4- Gewindekörper
5- Öffnung
6- Abschluß
7- Inneninbus
8- Kopf
9- Vertiefung
10- Endbereich
11- Inbus
12- Schraubendreher
13- Endbereich
14- Schraubenschlüssel
15- Oberseite
16- Ausnehmung
17- Oberseite
18- Magnetelement
19- Boden
20- Außengewinde
21- Stifteinsatz
22- Gegenmagnet