Die Erfindung bezieht sich auf einen schmiegsamen Heizkörper, wie
Wärmedecke, Wärmekissen oder Wärmeunterbett, mit einer in dem Heizkörper verlegten
Heizkordel, die über einen außerhalb des Heizkörpers herausgeführten Heizkordelabschnitt
und einen elektrischen Beschaltungsteil mit einer elektrischen Zuleitung verbunden
ist und mit ihrem anderen Ende unter unmittelbarer oder mittelbar über eine elektrische
Bauteileanordnung hergestellter Verbindung ihrer mindestens zwei in eine Isolation
eingebetteten Heizdrähte in dem Heizkörper endet.
Ein derartiger schmiegsamer Heizkörper ist in der DE
101 26 031 C1 angegeben. Bei diesem bekannten Heizkörper ist u.a. vorgesehen,
dass die in dem Heizkörper, beispielsweise einer Heizdecke, verlegte Heizkordel
an ihrem einen Endbereich mit einem Heizkordelabschnitt aus dem Heizkörper herausgeführt
und mit diesem beispielsweise an einen heizkörperseitigen Abschnitt einer Stecker-Kupplungseinheit
angeschlossen ist. Der herausgeführte Heizkordelabschnitt hat den Vorteil, dass
die in der Regel relativ flexible Heizkordel auch außerhalb der Decke einen flexiblen
und gut zugänglichen Anschlussabschnitt bietet und beim Gebrauch wenig stört. Allerdings
kann die in dem Heizkordelabschnitt entstehende Wärme störend sein, so dass häufig
von einem derartigen aus dem Heizkörper herausgeführten Heizkordelabschnitt abgesehen
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen schmiegsamen Heizkörper
der eingangs genannten Art bereit zu stellen, der eine erhöhte Benutzerfreundlichkeit
ergibt.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hiernach
ist vorgesehen, dass der herausgeführte Heizkordelabschnitt mit einer auf der äußeren
Isolation der Heizkordel aufgebrachten wärmeisolierenden, flexiblen Beschichtung
versehen ist.
Diese Ausgestaltung des herausgeführten Heizkordelabschnittes mit
der in der genannten Weise ausgebildeten Beschichtung verhindert störende Temperaturen
an der Außenseite des herausgeführten Heizkordelabschnitts, wobei die günstigen
Anschlussmöglichkeiten erhalten bleiben.
Vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten bestehen dabei darin, dass
die Beschichtung als aufgeschobene oder mittels eines Längsschlitzes umgelegte schlauchförmige
Ummantelung oder durch Umspritzen oder Aufschäumen ausgebildet ist. Der Längsschlitz
kann dabei beispielsweise mittels einer reißverschlussartigen Ausbildung ausgestaltet
sein, die nach ihrem Verschließen nicht mehr öffenbar ist.
Ist vorgesehen, dass in der Beschichtung Hohlräume mittels Stegen
oder Poren gebildet sind, so wird die Wärmeisolierung durch die Lufteinschlüsse
begünstigt. Dabei wird eine hohe Flexibilität durch entsprechende Materialwahl erhalten,
wobei hohe elektrische Isolationseigenschaften nicht berücksichtigt werden müssen,
da diese bereits durch die Außenisolierung des herausgeführten Heizkordelabschnittes
sichergestellt sind.
Eine einheitliche Einbindung der Beschichtung mit dem Vorteil, die
Anbindungsstellen verbessern zu können, besteht darin, dass die Beschichtung in
ihrem Übergangsbereich zu dem Heizkörper und/oder in ihrem weiteren Übergangsbereich
zu dem Beschaltungsteil oder der Zuleitung mit einer Verbindungsstruktur versehen
ist.
Hierbei bestehen vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten darin, dass
die Verbindungsstruktur mittels Vergießens, Schweißens, thermischen Verprägens,
Klebens, Verwebens, Vernähens, Vernietens oder Klemmens hergestellt ist.
Weiterhin werden die Anbindungsmöglichkeiten des herausgeführten Kordelabschnittes
dadurch begünstigt, dass die Verbindungsstruktur ein an die Beschichtung angespritztes
Knickschutzteil und/oder Zugentlastungsteil aufweist.
Ein eindeutiger, geschützter Anschluss an dem Beschaltungsteil wird
weiterhin dadurch begünstigt, dass die dem Beschaltungsteil zugeordnete Verbindungsstruktur
eine an die Beschichtung angespritzte Kabeltülle aufweist.
Zur weiteren Stabilisierung des herausgeführten Heizkordelabschnittes
tragen ferner die Maßnahmen bei, dass die Beschichtung mit einer Fadenstruktur als
Zugentlastung versehen ist, die einerseits mit dem Heizkörper und andererseits mit
dem Beschaltungsteil oder der Zuleitung verbunden ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines
über einem Heizkordelabschnitt an eine elektrische Beschaltung angeschlossenen Heizkörpers,
2 ein erstes Ausführungsbeispiel für
eine Ummantelung eines aus dem Heizkörper herausgeführten Heizkordelabschnittes,
3 und 4
weitere Ausführungsbeispiele für Ummantelungen des aus dem Heizkörper herausgeführten
Heizkordelabschnittes.
Wie aus 1 ersichtlich, ist eine in einem schmiegsamen
Heizkörper 1 eingebettete Heizkordel 2 mit ihrem einen Ende in
dem Heizkörper 1 angeordnet, während ihr anderer Endabschnitt aus dem Heizkörper
1 herausgeführt und an einen elektrischen Beschaltungsteil angeschlossen
ist, der seinerseits über eine Zuleitung 5 mit einer Versorgungsspannung
verbindbar ist. Bei dem schmiegsamen Heizkörper 1 handelt es sich beispielsweise
um eine Heizdecke, ein Heizkissen, ein Wärmeunterbett oder einen Bezug, wobei z.B.
das Heizkissen in der üblichen Weise mit einer thermoplastischen Folie umhüllt sein
kann.
Wie an sich ebenfalls bekannt, besteht die Heizkordel 2 aus
mindestens zwei voneinander isolierten Heizdrähten, die z.B. koaxial zueinander
angeordnet sind, wobei der eine Heizdraht zentral und der andere als davon mittels
einer Isolierung beabstandeter gewundener Leiter ausgebildet ist und der Strom durch
den Innenleiter in entgegen gesetzter Richtung zu dem Strom in dem Außenleiter geführt
ist. Vorliegend sind die beiden Heizdrähte an dem in dem Heizkörper angeordneten
Ende entweder unmittelbar (2.2) oder über eine elektrische Schaltungsanordnung,
beispielsweise die gezeigte Diode 2.3 miteinander verbunden. Der herausgeführte
Heizkordelabschnitt 2.1 ist an seinem freien Ende an den elektrischen Beschaltungsteil
3 angeschlossen. Der elektrische Beschaltungsteil 3 weist, wie
an sich bekannt, eine Anzeige 3.3, ein Schalterteil 3.2 mit einem
ersten und einem zweiten Schalter 3.4, 3.4' sowie eine die Stromzufuhr
in einer Schaltstellung begrenzende Zuleitungsdiode 3.5 auf, wobei der
Beschaltungsteil 3 über Leitungsabschnitte 3.1 mit den Heizdrähten
am freien Ende des herausgeführten Heizkordelabschnittes 2.1 verbunden
ist.
Der entsprechend der Heizkordel 2 sehr flexibel ausgebildete
herausgeführte Heizkordelabschnitt 2.1 ist mit einer wärmeisolierenden
Beschichtung 4 versehen, die beispielsweise als geschlossene Ummantelung
ausgebildet ist, wie in den 2 bis 4
näher dargestellt. Die Ummantelung 4 kann dabei als schlauchförmiges Element
oder als aufgespritzte Beschichtung ausgebildet sein. Die wärmeisolierende Beschichtung
4 ist ferner entsprechend dem herausgeführten Heizkordelabschnitt
2.1 sehr flexibel ausgebildet, um die Flexibilität dieses Heizkordelabschnittes
2.1 praktisch nicht einzuschränken. Die Wärmeisolierung der Beschichtung
wird zum einen durch entsprechende Materialwahl und zum anderen durch die Ausbildung
der Ummantelung erreicht, die z.B. durch Stege 4.7 (vgl. 4)
oder mittels Poren gebildete Hohlräume 4.8 aufweist. Bei dem Ausführungsbeispiel
nach 4 sind dabei ein die Außenisolierung des herausgeführten
Heizkordelabschnittes 2.1 umschließender Innenmantel 4.6 und ein
nach außen beabstandeter Außenmantel 4.5 mittels der längsverlaufenden
Stege 4.7 voneinander getrennt. Die Poren lassen sich z.B. durch Umspritzen
oder Umschäumen des herausgeführten Heizkordelabschnittes 2.1 direkt auf
seiner Außenisolierung mit geeignetem Kunststoffmaterial herstellen, wobei eine
glatte oder auch rauhe Oberfläche erzielt werden kann. Durch das Umspritzen oder
Aufschäumen entfällt ein Aufschieben oder Umlegen der Ummantelung, wie bei schlauchförmiger
Ausführung. Ein Umlegen der schlauchförmigen Ummantelung 4 wird ermöglicht,
wenn diese einen Längsschlitz aufweist, wobei der Längsschlitz reißverschlussartig
ausgebildet und nach dem Anlegen nicht mehr öffenbar ausgestaltet sein kann. Die
Wärmeisolierungseigenschaft der Ummantelung können in Abhängigkeit der Leistung
der Heizkordel gewählt werden, wobei insbesondere bei geringer Leistung der von
z.B. 1 bis 2 W/m bereits ein PVC-Schlauch ausreichen kann, während bei höherer Leistung,
die bei Spitzenleistungen z.B. kurzzeitig bis 50 W/m betragen kann (typisch z.B.
etwa 10 W/m) entsprechend höhere Wärmeisolationswerte gewählt werden.
Wie die 2 und 3
weiterhin zeigen, kann in die Ummantelung 4 eine Zugentlastung beispielsweise
in Form von eingebetteten Trägerfäden 4.3 oder eines Gewebes
4.4 integriert sein. Dadurch wird der herausgeführte Heizkordelabschnitt
2.1 zusätzlich vor Zugbeanspruchung mechanisch geschützt. Beispielsweise
kann die Ummantelung 4 in Form eines Schlauches durch übliche Gewebearten
verstärkt werden, um höhere Zugfestigkeiten oder Formstabilitäten zu erreichen,
wobei auch Torsionsverstärkungen erzielt werden können. Der Fadenwinkel kann z.B.
zwischen 30° und 60° liegen. Durch Aufschieben des Gewebeschlauches lässt
sich der Durchmesser vergrößern, durch Strecken (Ziehen) verkleinern, wobei bei
dichtem Gewebe auf eine zusätzliche Kunststoffhülle verzichtet werden kann. Sehr
feine und dichte Gewebeschläuche sind aus sogenanntem 1K-Garn (67 tex), lockere
bis dickere Typen aus 3K-Garn (200 tex) und lockere und grobe Typen aus 6K-Garn
(400 tex) hergestellt. Auch kann eine durchscheinende Gewebeart mit Silikon und
Glasgewebeeinlage mit 70°/60° Shore A oder dgl. verwendet werden. Auch Hybridgewebe
aus Carbon/Aramid 180 g/m2 mit eingefärbten Aramidfäden sind verwendbar,
wobei verschiedene Farbzusammenstellungen gewählt werden können.
Wie 1 weiter zeigt, sind in dem Übergangsbereich
4.1 zwischen dem herausgeführten Heizkordelabschnitt 2.1 und dem
Heizkörper sowie in dem weiteren Übergangsbereich 4.2 zwischen dem freien
Ende des herausgeführten Heizkordelabschnittes 2.1 und dem Beschaltungsteil
3 bzw. der Zuleitung 5 stabilisierende Verbindungsstrukturen vorhanden,
mit denen ein mechanisch und/oder optisch verbesserter Übergang erreicht wird. Die
Übergangsbereiche 4.1, 4.2 können als Zugentlastung und/oder Kabeltülle
mit Verdrehschutz ausgebildet sein und z.B. durch Einspritzen oder beim Umspritzen
hergestellt werden. Dabei ist auch eine Verbindung mit der in der Ummantelung
4 integrierten Zugentlastung möglich. Die Verbindung insbesondere mit dem
schmiegsamen Heizkörper 1 kann auf verschiedene Arten erfolgen, wie z.B.
durch Festnähen, Verschweißen, Kleben, Nieten, Vergießen oder durch Setzen von Schweißpunkten
beispielsweise durch eine große Durchführung oder durch thermisches Verprägen. Bei
Heizkissen mit thermoplastischer Umhüllung, bei denen die Heizkordeln
2 bzw. ein herausgeführter Heizkordelabschnitt 2.1 in der Regel
ebenfalls aus thermoplastischem Material hergestellt ist, lassen sich beide Teile
beispielsweise mittels HF-Schweißens, Ultraschall-Schweißens, Verklebens, Vernietens
oder thermischen Verprägens relativ einfach verbinden. Durch die so ausgebildeten
Übergangsbereiche 4.1, 4.2 wird auch ein Knickschutz erzielt.
Die Verbindung kann auf der Heizkörperseite beispielsweise auch mit Polstermaterial
wie Schaum, beschichteter Schaum oder Vliesmaterial erfolgen. Die Anforderung an
eine ausreichende Biegewechselbeständigkeit wird durch eine geeignete Werkstoffauswahl,
wie z.B. Weich-PVC sichergestellt.
Beim Herstellen der Ummantelung 4 durch Umspritzen kann zur
Zugentlastung beispielsweise über die ganze Länge ein Kunststofffaden z.B. aus Polyester
oder dgl. oder Kunststoffstrang oder vorgespritztes Formteil eingelegt und ebenfalls
mit z.B. Weich-PVC mit umspritzt werden. Auch andere isolierende Materialien aus
thermoplastischen Kunststoffen, wie z.B. thermoplastische Elastomere sind für die
Herstellung der Ummantelung 4 einsetzbar. Auch eine Kombinaton verschiedener
Materialien, z.B. mit unterschiedlicher Wärmeleitung und Festigkeit ist denkbar.