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Dokumentenidentifikation DE60011734T2 14.10.2004
EP-Veröffentlichungsnummer 0001097822
Titel Schablonendruckmaschine
Anmelder Riso Kagaku Corp., Tokio/Tokyo, JP
Erfinder Kawabe, Takao, Inashiki-Gun, Ibaraki-ken, JP
Vertreter Zumstein & Klingseisen, 80331 München
DE-Aktenzeichen 60011734
Vertragsstaaten DE, FR, GB
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 02.11.2000
EP-Aktenzeichen 003096872
EP-Offenlegungsdatum 09.05.2001
EP date of grant 23.06.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 14.10.2004
IPC-Hauptklasse B41L 13/10

Beschreibung[de]
HINTERGRUND DER ERFINDUNG 1. Gebiet der Erfindung

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schablonendruckmaschine mit einer Drucktrommel, in der ein perforierter Schablonenbogen zum Umschlingen einer Außenumfangsfläche der Trommel gebracht ist, wobei die Trommel drehangetrieben ist.

2. Beschreibung des Standes der Technik

Es ist eine Schablonendruckmaschine mit einer Drucktrommel in Zylinderform bekannt, die die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweist. Es erfolgt eine Erläuterung eines Beispiels eines Aufbaus der Schablonendruckmaschine. Die Drucktrommel der Schablonendruckmaschine ist mit einem porösen und zylindrischen Tragelement versehen und mit einer Maschensiebschicht, die zum Umschlingen einer Außenumfangsfläche des Tragelements gebracht ist. An einem Innenabschnitt der Drucktrommel ist eine Tintenzufuhreinrichtung zum Zuführen von Tinte auf eine Innenumfangsfläche der Drucktrommel vorgesehen. Auf einer Außenseite der Drucktrommel ist eine Presswalze als Pressmittel nahe zur Drucktrommel vorgesehen. Ein Schablonenbogen ist zum Umschlingen einer Außenumfangsfläche der Drucktrommel gebracht. Die Drucktrommel und das Pressmittel werden gedreht und der Druckbogen wird dazwischen zugeführt. Tinte, die der Umfangsfläche der Drucktrommel zugeführt wird, wird auf den Druckbogen übertragen, nachdem sie die Öffnungsabschnitte des Tragelements, der Maschensiebschicht und von Perforationen des Schablonenbogens durchsetzt hat, um dadurch ein Bild zu erzeugen.

In Übereinstimmung mit der vorstehend erläuterten Maschine liest eine Lesevorrichtung vor dem Druckvorgang eine Vorlage und wandelt das Bild in elektrische Signale. In Übereinstimmung mit den Signalen perforiert eine Schablonenherstellungsvorrichtung mit einem Wärme erzeugenden Element, wie etwa einem Thermokopf oder dergleichen, den Schablonenbogen. Der perforierte Schablonenbogen wird zum Umschlingen der Außenumfangsfläche der Drucktrommel gebracht und daraufhin wird der Druckvorgang ausgeführt, wie vorstehend erläutert.

Wenn in Übereinstimmung mit der vorstehenden erläuterten Maschine eine Verschiebung zwischen dem Druckbild und einem Entwurfsbild auftritt, was üblicherweise der Fall ist, wird eine Bildeinstellung in Längs- und Lateralrichtung ausgeführt.

Eine Korrektur der Bildverschiebung in Längsrichtung ist in der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. 66308/1975 offenbart. Eine Korrektur der Bildverschiebung in der horizontalen Richtung (Lateralrichtung) ist in der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. 218435/1988 offenbart.

In einer Offsetdruckmaschine wird ferner eine Aluminiumplatte als Druckplatte verwendet. Die Aluminiumplatte wird so eingesetzt, dass ein vorderer Endabschnitt von ihr durch eine Klemmvorrichtung festgeklemmt ist und die Aluminiumplatte wird zum Umschlingen eines Plattenzylinders gebracht. Eine verbrauchte Aluminiumplatte besitzt beträchtliche Stärke bzw. Festigkeit. Die gesamte Fläche der Aluminiumplatte ist durch den Plattenzylinder nicht fixiert. Um eine Verschiebung des Druckbilds einzustellen, wird deshalb die Aluminiumplatte durch ein mäandrierendes Einstellelement direkt bewegt durch Verschwenken der Klemmvorrichtung, die einen vorderen Endabschnitt der Aluminiumplatte hält, oder durch Bewegen der Aluminiumplatte entlang eines Kreisbogens o. dgl.

In Übereinstimmung mit der vorstehend erläuterten herkömmlichen Schablonendruckmaschine tritt jedoch das Problem auf, demnach, obwohl die Bildverschiebung in der Längsrichtung bzw. der Lateralrichtung eingestellt werden kann, eine Bildverschiebung in schräger Richtung nicht eingestellt werden kann. Wenn der Aufbau der Offsetdruckmaschine auf die Schablonendruckmaschine angewendet wird, ist die Stärke bzw. Festigkeit des Schablonenbogens deutlich kleiner als diejenige der Aluminiumplatte, weshalb das Problem auftritt, dass in dem Schablonenbogen eine Knitterstelle o. dgl. gebildet wird.

Die japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. 344648/1994 offenbart eine Technik zum Ausführen einer Bildschrägbewegung durch Verdrehen einer Drucktrommel, auf der ein Schablonenbogen zum Umschlingen gebracht ist. Die Festigkeit bzw. Stärke der Drucktrommel ist jedoch gering, weil in ihr eine Anzahl von Perforationen ausgebildet ist, um Tinte in einem Abschnitt einer Umfangswandung von ihr hindurch zu lassen. Wenn die Drucktrommel so verdreht wird, wie vorstehend erläutert, wird in der Drucktrommel eine unmäßige Spannung erzeugt, was das Problem einer Zerstörung o. dgl. mit sich bringt.

Weiteren Stand der Technik zu der vorliegenden Anmeldung bilden die US-A-3111052, die DE-C-476600 und die US-A-5660107.

In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wird das vorstehend angesprochene Problem überwunden und eine Bildschräglageneinstellung kann einfach ausgeführt werden sowie ohne die Erzeugung von übermäßiger Spannung in der Drucktrommel.

In Übereinstimmung mit einem ersten Aspekt der Erfindung wird eine Schablonendruckmaschine bereit gestellt, aufweisend ein steifes Basiselement 15, das um seine eigene Mittenachsenlinie drehbar ist; ein tintendurchlässiges Element 2, das einen Endabschnitt und einen weiteren Endabschnitt in Bezug auf eine Drehrichtung des Basiselements 15 aufweist und um das Basiselement 15 entlang der Drehrichtung geschlungen werden kann und eine Umfangsfläche zum Anbringen eines Schablonenbogens bildet, gekennzeichnet durch: Ein Schräglagenwinkeleinstellmittel 30, das dazu ausgelegt ist, das tintendurchlässige Element in einen Schräglagenwinkel relativ zu dem Basiselement zu bewegen, der weder parallel zur Mittenachsenlinie noch zur Drehrichtung verläuft.

Das Schräglagenwinkeleinstellmittel 30, 40 kann so angeordnet sein, dass es eine Seite von einem Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements 2 in bzw. zu einem Schräglagenwinkel bewegt.

Das tintendurchlässige Element kann relativ zu dem Basiselement 15 schwenkbar sein, das auf einem im Wesentlichen zentralen Abschnitt der Mittenachsenlinienrichtung einer Seite von dem einen Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements 2 zentriert ist.

Eine Seite des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements 2 kann entlang einer Richtung der Mittenachsenlinie beweglich gemacht sein.

Das Schräglagenwinkeleinstellmittel 30, 40 kann so angeordnet sein, dass es die Seite von dem einen Endabschnitt und eine Seite des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements 2 in der Schräglagenrichtung in gegenseitiger Zusammenwirkung bewegen kann.

Die Schablonendruckmaschine kann ein Paar von kreisförmigen Plattenelementen 16 aufweisen, die koaxial auf einer gemeinsamen Mittenachsenlinie des Basiselements 15 angeordnet sind, das ein erstes Basiselement (Verbindungsbasiselement 17) zum Verbinden des Paars von kreisförmigen Plattenelementen aufweist, und das um die zentrale Mittenlinie drehbar ist. Außerdem kann die Schablonendruckmaschine mit einem zweiten Basiselement (Klemmbasisplatte 18) versehen sein, das schwenkbar an dem ersten Element angebracht ist, wobei die Klemmeinrichtung 3 an dem zweiten Basiselement vorgesehen ist, und mit einem tintendurchlässigen Element 2. Das tintendurchlässige Element kann mit einem Endabschnitt versehen sein, der an einem Endabschnitt des zweiten Paars des Elements angebracht ist, einem Paar von Seitenrandabschnitten, die zum Umschlingen des Paars von kreisförmigen Plattenelementen entlang einer Drehrichtung des Basiselements gebracht sind, wobei der andere Endabschnitt am anderen Endabschnitt des zweiten Basiselements angebracht ist und eine Umfangsfläche zum Anbringen des Schablonenbogens bildet, von dem ein Endabschnitt an dem Klemmmittel festgelegt ist. Die Schablonendruckmaschine kann außerdem mit dem Schräglagenwinkeleinstellmittel 30 versehen sein, das an dem kreisförmigen Plattenelement zum Bewegen des tintendurchlässigen Elements zu dem bzw. in den Schräglagenwinkel angebracht ist, und zwar durch Verschwenken des zweiten Basiselements relativ zum ersten Basiselement.

Die Schablonendruckmaschine in Übereinstimmung mit dem vorstehend genannten Aspekt kann außerdem einen Eingriffabschnitt 25 umfassen, der am anderen Endabschnitt des zweiten Basiselements (der Klemmbasisplatte 18) entlang einer Richtung der Mittenachsenlinie gebildet ist, ein elastisches Element (eine Feder 34) zum Verbinden des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements 2 mit dem Eingriffabschnitt, wobei dann, wenn das zweite Basiselement in dem Schräglagenwinkel durch das Schräglagenwinkeleinstellmittel 30 bewegt wird, eine Seite des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements entlang der Richtung der Mittenachsenlinie bewegt wird.

Die Schablonendruckmaschine kann außerdem mit dem Schräglagenwinkeleinstellmittel 40 versehen sein, das ein bewegliches Element 43 aufweist, das an dem kreisförmigen Plattenelement vorgesehen ist, um um die Mittenachsenlinie verschwenkbar zu sein, und es ist mit dem Seitenrandabschnitt des zweiten Basiselements verbunden, das so angeordnet bzw. dazu ausgelegt ist, das tintendurchlässige Element in den bzw. zu dem Schräglagenwinkel zu bewegen durch Verschwenken des zweiten Basiselements relativ zu dem ersten Basiselement durch Bewegen des beweglichen Elements.

Die Schablonendruckmaschine kann außerdem einen ersten Zahnradabschnitt 51 umfassen, der am anderen Endabschnitt des zweiten Basiselements (der Klemmbasisplatte 18) gebildet ist, und einen zweiten Zahnradabschnitt 52, der auf einer Seite des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements 2 vorgesehen ist und mit dem ersten Zahnradabschnitt 51 im Eingriff steht, wobei dann, wenn das zweite Basiselement in den bzw. zu dem Schräglagenwinkel durch das Schräglagenwinkeleinstellmittel 40 bewegt wird, die Seite des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements zu dem bzw. in den Schräglagenwinkel bewegt wird.

Die Schablonendruckmaschine kann ein Basiselement in Zylinderform umfassen, aufweisend eine starre Umfangswandung mit einem tintendurchlässigen Öffnungsbereich und drehbar um eine Mittenachsenlinie von selbst, ein tintendurchlässiges Element, das an einer Außenumfangsfläche der Umfangswandung des Basiselements entlang der Drehrichtung des Basiselements angebracht und an dem Schablonenbogen befestigt ist.

KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN

1 zeigt einen im Wesentlichen zentralen Abschnitt einer Draufsicht eines ersten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;

2 zeigt einen rechten Hälftenabschnitt der Draufsicht des ersten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;

3 zeigt eine rechten Seitenansicht des ersten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;

4 zeigt eine Schnittansicht ausgehend von einer Schnittlinie von 2 gesehen;

5 zeigt eine Ansicht ausgehend von einer Pfeilmarkierung von 2 gesehen.

6 zeigt einen linken Hälftenabschnitt einer Draufsicht eines zweiten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;

7 zeigt einen rechten Hälftenabschnitt der Draufsicht des zweiten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;

8 zeigt eine rechte Seitenansicht, wobei ein Abschnitt des zweiten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung aufgeschnitten ist;

9 zeigt einen rechten Hälftenabschnitt, wobei ein Abschnitt der Draufsicht des zweiten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung weggebrochen ist;

10 zeigt eine Seitenansicht des zweiten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung von rechts;

11 zeigt eine Ansicht zur Vergrößerung eines Abschnitts eines Steuerpults in den Beispielen in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung; und

12 zeigt eine Ansicht des Gesamtaufbaus der Beispiele in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.

DETAILLIERTE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN

Nunmehr wird ein erstes Beispiel einer Ausführungsform in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf 1 bis 5 und 12 erläutert.

Wie in 12 gezeigt, ist eine Schablonendruckmaschine in Übereinstimmung mit dem Beispiel mit einer Drucktrommel 1 versehen. Die Drucktrommel 1 wird um ihre eigene Mittenlängsachse drehangetrieben. Eine Umfangsfläche der Drucktrommel 1 ist durch ein tintendurchlässiges Element 2 gebildet, das tintendurchlässig und flexibel ist sowie elastisch auswärts verformt wird, wenn es von der Innenseite aus eingedrückt wird. An der Außenumfangsfläche der Drucktrommel 1 ist außerdem ein Klemmmittel 3 vorgesehen. Der perforierte Schablonenbogen wird durch das Klemmmittel 3 an seinem Vorderende gehalten und um die Umfangsfläche des tintendurchlässigen Elements 2 zum Umschlingen gebracht. An einem Innenabschnitt der Drucktrommel 1 ist eine Quetschwalze 4 anhebbar vorgesehen.

Die Quetschwalze 4 wird zu einem vorbestimmten Zeitpunkt synchron zur Drehung der Drucktrommel 1 abgesenkt und drückt das tintendurchlässige Element 2 nach außen. Die Quetschwalze 4 wird in derselben Richtung wie die Drucktrommel 1 zusammenwirkend mit der Drucktrommel 1 durch ein Antriebszahnrad 5 der Drucktrommel 1, ein Zwischenzahnrad 6 und ein Zahnrad 7 der Quetschwalze 4 drehangetrieben. Eine Abstreichwalze 9 ist beabstandet von der Quetschwalze 4 um einen vorbestimmten Zwischenraum angeordnet. Tinte wird dem Innenabschnitt der Drucktrommel 1 durch einen Tintenzufuhrschlauch 8 zugeführt und eine konstante Tintenmenge wird auf eine Umfangsfläche der Quetschwalze 4 durch die Abstreichwalze 9 zugeführt.

Eine Druckausübungstrommel 10 ist auf der Unterseite der Drucktrommel 1 angeordnet. Der Durchmesser der Druckausübungstrommel 10 entspricht im Wesentlichen dem Durchmesser der Drucktrommel 1. Im druckfreien Zustand ist zwischen der Drucktrommel 1 und der Druckausübungstrommel 10 ein sehr kleiner Zwischenraum bzw. Freiraum vorgesehen. Die Druckausübungstrommel 10 wird in einer Richtung entgegengesetzt zur Richtung der Drucktrommel 1 synchron zur Drehung der Drucktrommel 1 drehangetrieben. Auf einer Außenumfangsfläche der Druckausübungstrommel 10 ist eine Halteklaue 11 zum Halten eines Vorderendes eines Druckbogens öffnungsfähig und schließfähig vorgesehen. Auf einer Außenumfangsfläche der Druckausübungstrommel 10 ist ein Eintiefungsabschnitt 12 vorgesehen, um den störenden Eingriff mit dem Klemmmittel 3 der Drucktrommel 1 zu vermeiden.

Das Vorderende des zugeführten Druckbogens wird durch die Halteklaue 11 der Druckausübungstrommel 10 gehalten. Der Druckbogen wird in Übereinstimmung mit der Drehung der Druckausübungstrommel 10 getragen. Die Drucktrommel 1 wird synchron zur Druckausübungstrommel 10 gedreht. Die Quetschwalze 4 wird zu einem vorbestimmten Zeitpunkt abgesenkt, um dadurch das tintendurchlässige Element 2 nach außen zu pressen. Das tintendurchlässige Element 2 und der Druckbogen, die nach außen verformt werden, schließen den Druckbogen zwischen der Druckausübungstrommel 10 und dem tintendurchlässigen Element 2 sowie dem Schablonenbogen sandwichartig ein. Der Druckbogen wird getragen, während er zwischen der verformten Drucktrommel 1 und der Druckausübungstrommel 10 sandwichartig eingeschlossen ist. Während der Druckbogen getragen ist, durchsetzt der Umfangsfläche des tintendurchlässigen Elements 2 zugeführte Tinte das tintendurchlässige Element 2 sowie Perforationen des Schablonenbogens und wird auf den Druckbogen übertragen, um dadurch ein Bild in Übereinstimmung mit dem perforierten Bild des Schablonenbogens auszubilden.

Nunmehr wird der Aufbau der Drucktrommel 1 in Übereinstimmung mit dem Beispiel unter Bezug auf 1 bis 4 und 12 erläutert.

Die Drucktrommel 1 ist mit einem Basiselement 15 versehen. Das Basiselement 15 ist mit einem Paar von kreisförmigen Plattenelementen 16 versehen, die auf einer gemeinsamen Mittenachsenlinie koaxial angeordnet sind, und mit einer Verbindungsbasisplatte 17 als erstes Element zum Verbinden des Paars von kreisförmigen Plattenelementen 16. Eine Längsrichtung der Verbindungsbasisplatte 17 verläuft parallel zur Mittenachsenlinie des kreisförmigen Plattenelements 16. Das Basiselement 15 wird um die Mittenachsenlinie durch ein Antriebsmittel, das nicht gezeigt ist, drehangetrieben.

Wie in 1 und 2. gezeigt, ist die Verbindungsbasisplatte 17 drehbar an einer Klemmbasisplatte 18 als zweites Element angebracht. In Übereinstimmung mit dem Beispiel ist ein im Wesentlichen zentraler Abschnitt der Klemmbasisplatte 18 unter Bezug auf die Achsenlinienrichtung des Basiselements 15 schwenkbar mit einem im Wesentlichen zentralen Abschnitt der Verbindungsbasisplatte 17 durch eine Hebelstützwelle 19 verbunden. Eine Verbindungsposition der beiden Basisplatten 17 und 18 muss nicht notwendigerweise im Wesentlichen im zentralen Abschnitt zu liegen kommen.

Die Klemmbasisplatte 18 ist mit einem Klemmmittel 3 versehen. Das Klemmmittel 3 ist mit einer Drehhebelstütze 20 versehen, die an der Klemmbasisplatte 18 angebracht ist, mit einer Drehwelle 21, die durch die Drehhebelstütze 20 schwenkbar getragen ist, und mit einer Klemmplatte 22, die aus Metall hergestellt und an der Drehwelle 21 angebracht ist. Die Drehwelle 21 verläuft parallel zur Mittenachsenlinie des Basiselements 15. Die Drehwelle 21 wird durch einen nicht gezeigten Antriebsmechanismus verschwenkt. Auf einer Oberseite der Klemmbasisplatte 18 ist eine Klemmbasis vorgesehen, die auf der Außenseite der Drehwelle 21 magnetisch ist. Die Klemmbasisplatte 22 wird an die Klemmbasis magnetisch angezogen, während sie das Vorderende des Schablonenbogens quetscht bzw. einklemmt, um dadurch das Vorderende des Schablonenbogens an der Klemmbasisplatte 18 festzulegen. Die Klemmbasisplatte 22, die aus Metall hergestellt ist, hält den Schablonenbogen durch Magnetkraft fest.

Wie in 2 gezeigt, ist ein Endabschnitt der Klemmbasisplatte 18 an einem Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements 2 angebracht. Der eine Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements 2 befindet sich auf der stromaufwärtigen Seite in der Drehrichtung der Drucktrommel 1. Zumindest ein Abschnitt des tintendurchlässigen Elements 2 ist durch ein Material gebildet, das tintendurchlässig und flexibel ist. Das tintendurchlässige Element 2 ist zum Umschlingen des Basiselements 15 derart gebracht, dass ein Paar seiner Seitenrandabschnitte in Gleitkontakt mit den Umfangsflächen des Paars von kreisförmigen Plattenelementen 16 steht. Der andere Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements 2 ist an einer Verbindungsplatte 23 festgelegt, die in der Achsenlinienrichtung schlank verläuft. Der andere Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements 2 ist auf der stromabwärtigen Seite in Drehrichtung der Drucktrommel 1 angeordnet. Die Verbindungsplatte 23 ist am anderen Endabschnitt der Klemmbasisplatte 18 über eine Feder 24 angebracht, bei der es sich um ein elastisches Element handelt. In dieser Weise wird das tintendurchlässige Element 2 zur stromabwärtigen Seite in der Drehrichtung durch die elastische Kraft der Feder 24 gezogen und dazu veranlasst, die Umfangsflächen des Paars von kreisförmigen Plattenelementen 16 zu umschlingen. Das tintendurchlässige Element 2 ist deshalb insgesamt zylinderförmig. Wenn das tintendurchlässige Element 2 von der Innenseite aus eingedrückt wird, wird das tintendurchlässige Element 2 nach außen ausgebaucht, während es auf den Umfangsflächen der kreisförmigen Plattenelementen 16 gleitet, und wenn die Eindrückkraft entfernt wird, kehrt das tintendurchlässige Element durch die Feder 24 in seinen ursprünglichen Zustand zurück.

Wie in 2 und 5 gezeigt, ist ein Eingriffabschnitt 25 am anderen Endabschnitt des Klemmelements 18 gebildet. Der Eingriffabschnitt 25 ist mit einem Langloch 26 entlang der Mittenachsenlinienrichtung gebildet. Die an der Verbindungsplatte 23 des tintendurchlässigen Elements 2 angebrachte Feder 24 befindet sich beweglich im Eingriff mit dem Langloch 26 des Eingriffabschnitts 25. Wenn die eine Endabschnittsseite (stromaufwärtige Seite) des tintendurchlässigen Elements 2 durch ein Schräglagenwinkeleinstellmittel bewegt wird, wie nachfolgend erläutert, wird deshalb die andere Endabschnittsseite (stromabwärtige Seite) des tintendurchlässigen Elements 2 entlang der Achsenlinienrichtung des Basiselements 15 bewegt.

In Übereinstimmung mit diesem Beispiel wird das tintendurchlässige Element 2, das zum Umschlingen des Basiselements 15 gebracht ist, in einer Schräglagenrichtung bewegt, die nicht parallel verläuft zur jeweiligen Richtung der Mittenachsenlinie (Übertragungsrichtung) und der Drehrichtung (Längsrichtung). Nunmehr wird des Schräglagenwinkeleinstellmittels 30 zur Erzielung seiner Funktion erläutert.

Wie in 2, 3 und 4 gezeigt, ist eine Nocke 31 axial durch einen Endabschnitt der Verbindungsbasisplatte 17 getragen. Die Nocke 31 ist mit einem Nockenabschnitt 32 und einem Zahnradabschnitt 33 versehen. Der Nockenabschnitt 32 ist mit einer Stufungsdifferenz versehen, die in der Dickenrichtung gebildet ist, und die Stufungsdifferenz befindet sich im Eingriff mit einem Seitenrandabschnitt der Klemmbasisplatte 18. Eine Feder 34 ist zwischen der Klemmbasisplatte 18 und dem kreisförmigen Plattenelement 16 vorgesehen und drängt die Klemmbasisplatte 18 an den Nockenabschnitt 32. Eine Drehung der Nocke 31 bewegt deshalb die Klemmbasisplatte 18 spielfrei zwischen der Klemmbasisplatte 18 und dem Nockenabschnitt 32. Ein bewegliches Zahnrad 35 ist an der Umfangsfläche des kreisförmigen Plattenelements 16 über eine Befestigungsplatte vorgesehen. Der Zahnradabschnitt 33 der Nocke 31 befindet sich im Eingriff mit dem beweglichen Zahnrad 35. Das bewegliche Zahnrad 35 ist mit einer nicht gezeigten Antriebswelle als Antriebsmittel gegebenenfalls verbunden. Wenn die Drucktrommel 1 in einer vorbestimmten Stellung gestoppt wird, nähert sich die Antriebswelle in einer Richtung, die in 2 mit der Pfeilmarkierung (c) versehen ist und sie ist mit dem beweglichen Zahnrad 35 verbunden. Die Klemmbasisplatte 18 ist axial in ihrem Mittenabschnitt abgestützt und wird dann, wenn die sich drehende Nocke 31 einen Seitenrandabschnitt der Klemmbasisplatte 18 bewegt, gedreht mit einem Drehzentrum, das auf der Hebelstützenwelle 19 liegt. Das tintendurchlässige Element 2, das an der Klemmbasisplatte 18 angebracht ist, und der Schablonenbogen, der an dem tintendurchlässigen Element 2 angebracht ist, werden zu dem bzw. unter dem Schräglagenwinkel auf dem Basiselement 15 bewegt.

Als nächstes wird die Arbeitsweise des vorstehend angesprochenen Aufbaus erläutert.

Ein perforierter Schablonenbogen wird an der Drucktrommel 1 angebracht. D. h., der Vorderendabschnitt des Schablonenbogens wird auf der Klemmbasisplatte 18 durch die Klemmplatte 22 festgelegt und der Schablonenbogen wird dazu gebracht, das tintendurchlässige Element 2 in Übereinstimmung mit der Drehung der Drucktrommel 1 zu umschlingen. Daraufhin wird der Druckvorgang so ausgeführt, wie vorstehend angesprochen.

Wenn nach Ausführung des Druckvorgangs das bereitgestellte Bild in einem bzw. unter einem Schräglagenwinkel relativ zu dem Druckbogen bereitgestellt ist, wird die Position des Bilds unter Verwendung des Schräglagenwinkeleinstellmittels 30 eingestellt. Durch Drehen des beweglichen Zahnrads 35 dreht sich die Nocke 31, die mit dem beweglichen Zahnrad 35 kämmt. Wie in 1 durch eine Pfeilmarkierung (d) gezeigt, führt die Klemmbasisplatte 18, die sich im Kontakt mit der Nocke 31 befindet, eine Kreisbewegung aus, deren Zentrum auf der Hebelstützwelle 19 liegt. Das tintendurchlässige Element 2, das an der Klemmbasisplatte 18 festgelegt ist, führt dadurch eine Drehbewegung aus, deren Zentrum auf der Hebelstützenwelle 19 liegt. Der perforierte Schablonenbogen auf dem tintendurchlässigen Element 2 führt eine Kreisbewegung aus, deren Zentrum auf der Hebelstützenwelle 19 liegt. Der perforierte Schablonenbogen auf dem tintendurchlässigen Element führt ebenfalls eine Drehbewegung aus, deren Zentrum auf der Hebelstützenwelle 19 liegt. Hierdurch wird die Verschiebung des Bilds in der Schrägrichtung des Schablonenbogens relativ zu dem Druckbogen eingestellt. In Übereinstimmung mit diesem Beispiel kommt die Hebelstützenwelle 19 der Klemmbasisplatte 18 in einem im Wesentlichen zentralen Abschnitt der Drucktrommel 1 in der Mittenachsenlinie zu liegen, wodurch die Referenz bei der Einstellung des Bilds festgelegt bzw. klar ist und die Einstellungsbreite minimal gehalten werden kann. Normalerweise beträgt das Bewegungsausmaß des tintendurchlässigen Elements bei der Schrägeinstellung etwa mehrere Millimeter maximal bei einem Bewegungsausmaß in der Drehrichtung an einem Endabschnitt der Drucktrommel in der Mittenachsenlinie.

Das tintendurchlässige Element wird dazu veranlasst, das kreisförmige Element 16 durch die elastische Kraft der Feder 24 zu umschlingen. Selbst dann, wenn bei der vorstehend angesprochenen Schräglageneinstellung die stromaufwärtige Seite in der Drehrichtung des tintendurchlässigen Elements verschwenkt wird, wird die stromabwärtige Seite deshalb nicht gleichzeitig verschwenkt. Wenn in Übereinstimmung mit dem Aufbau dieses Beispiels jedoch die eine Endabschnittsseite (stromaufwärtige Seite) des tintendurchlässigen Elements 2 verschwenkt wird, vermag die Verbindungsplatte 23 auf der anderen Endabschnittsseite (stromabwärtige Seite) des tintendurchlässigen Elements 2 in der axialen Richtung zu gleiten, die in 2 mit einer Pfeilmarkierung (e) bezeichnet ist.

Dadurch wird keine übermäßige Kraft auf den Schablonenbogen ausgeübt und eine Knitterstelle wird in dem Schablonenbogen nicht hervorgerufen.

Nunmehr wird ein zweites Beispiel einer Ausführungsform in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf 6 bis 10 erläutert.

Der Aufbau der Schablonendruckmaschine in Übereinstimmung mit diesem Beispiel entspricht im Wesentlichen demjenigen des ersten Beispiels. Beim Aufbau der Drucktrommel 1 gemäß diesem Beispiel sind Abschnitte, die im Wesentlichen denjenigen des ersten Beispiels im Hinblick auf ihre Funktionen entsprechen, mit denselben Bezugszeichen wie im ersten Beispiel versehen und ihre Erläuterung erübrigt sich. Nachfolgend ist die Erläuterung auf ein Schräglagenwinkeleinstellmittel 40 zum Bewegen des tintendurchlässigen Elements 2 in der Schrägrichtung zentriert.

In Übereinstimmung mit diesem Beispiel ist auf einer Innenstirnseite von zumindest einem kreisförmigen Plattenelement 41 ein Eintiefungsabschnitt 42 in Form eines Fächers gebildet, um eine Außenumfangsfläche dieses Elements ausmünden zu lassen. In dem Eintiefungsabschnitt 42 ist ein bewegliches Element 43 in Fächerform vorgesehen. Das bewegliche Element 43 ist um die Mittenachsenlinie des Basiselements 15 schwenkbar. Der Seitenrandabschnitt der Klemmbasisplatte 18 ist mit einer Außenumfangsfläche des beweglichen Elements 43 verbunden. Das bewegliche Element 43, das mit der Klemmbasisplatte 18 verbunden ist, wird durch ein Antriebsmittel verschwenkt.

Nunmehr wird ein Antriebsmittel zum Bewegen des beweglichen Elements 43 erläutert.

Wie in 8 gezeigt, ist ein Zahnradabschnitt 44 an einem Abschnitt des beweglichen Elements 43 vorgesehen. Wie in 9 gezeigt, ist das kreisförmige Plattenelement 41 mit einem ersten Antriebszahnrad 45 im Kämmeingriff mit dem Zahnradabschnitt 44 versehen. Ein zentrale Welle 46 des ersten Antriebszahnrads 45 dringt in das kreisförmige Plattenelement 41 ein und steht nach außen vor. Ein Endabschnitt der zentralen Welle 46, der auf der Außenseite des kreisförmigen Plattenelements 41 zu liegen kommt, ist durch eine Festlegefolie 47 abgestützt. Auf einer Innenseite der Festlegefolie 47 ist die zentrale Welle 46 mit einer zweiten Antriebszahnrad 48 versehen. Die Festlegefolie 47 hält außerdem drehbar ein erstes Übertragungszahnrad 49 im Kämmeingriff mit dem zweiten Antriebszahnrad 48 und das erste Übertragungszahnrad 49 ist koaxial mit einem zweiten Übertragungszahnrad 50 versehen. Das zweite Übertragungszahnrad 50 ist mit einer nicht gezeigten externen Antriebsquelle verbunden.

Wenn ein Bild eingestellt wird, wird die Antriebskraft eines in der Zeichnung nicht gezeigten Einstellmotors in der Abfolge zweites Übertragungszahnrad 50, erstes Übertragungszahnrad 49, zweites Antriebszahnrad 48 und erstes Antriebszahnrad 45 übertragen, um dadurch das bewegliche Element 43 in der Umfangsrichtung des kreisförmigen Plattenelements 41 zu bewegen. Die Phase der Drehrichtung zwischen dem kreisförmigen Plattenelement 41 und dem beweglichen Element 43 relativ zu der Mittenachsenlinie wird hierdurch geändert und der Positionsbeziehung zwischen der Verbindungsbasisplatte 17 und der Klemmbasisplatte 18, die an den beiden Elementen festgelegt ist, wird ebenfalls geändert. In diesem Fall ist die Klemmbasisplatte 18 durch die Hebelstützwelle 19 der Verbindungsbasisplatte 17 im Wesentlichen in ihrem zentralen Punkt drehbar abgestützt. Die Klemmbasisplatte 18 führt deshalb eine Drehbewegung aus, deren Zentrum auf der Hebelstützwelle 19 liegt, und zwar durch Ändern der Phase zwischen dem beweglichen Element 43 und dem kreisförmigen Plattenelement 41. Das tintendurchlässige Element 2, das an der Klemmbasisplatte 18 angebracht ist, und der daran angebrachte Schablonenbogen führen ebenfalls eine Drehbewegung aus, deren Zentrum auf der Hebelstützenwelle 19 liegt. Die Schräglagenwinkeleinstellung des Bilds kann damit ausgeführt werden.

Wenn in Übereinstimmung mit diesem Beispiel die stromaufwärtige Seite des tintendurchlässigen Elements 2 zu dem bzw. unter dem Schräglagenwinkel bewegt wird, wird zusammenwirkend hiermit die stromabwärtige Seite des tintendurchlässigen Elements 2 ebenfalls in dem bzw. zu dem Schräglagenwinkel bewegt. Ein derartiger Vorgang wird durch den im Folgenden ausgeführten Mechanismus erzielt. wie in 6 gezeigt, ist ein erster Zahnradabschnitt 51 an dem anderen Endabschnitt der Klemmbasisplatte 18 gebildet. Der erste Zahnradabschnitt 51 ist in der Nähe der Hebelstützenwelle 19 gebildet. Außerdem ist ein zweiter Zahnradabschnitt 52 an der Verbindungsplatte 23 gebildet, die an der anderen Endabschnittsseite des tintendurchlässigen Elements 2 angebracht ist. Der erste Zahnradabschnitt 51 und der zweite Zahnradabschnitt 52 kämmen miteinander. Wenn die Klemmbasisplatte 18 durch das Schräglagenwinkeleinstellmittel 40 verschwenkt wird, wird die Verbindungsbasisplatte 23, die mit der stromabwärtigen Seite des tintendurchlässigen Elements 2 verbunden ist, ebenfalls verschwenkt.

11 zeigte eine vergrößerte Ansicht eines Steuerpults 60, das auf die vorstehend angesprochenen Beispiels anwendbar ist. An einem Abschnitt des Steuerpults 60 sind zwei Richtungsschalter 61 und 62 vorgesehen, die die Drehrichtung des tintendurchlässigen Elements 2 bei der Schräglageneinstellung (mäandrierende Korrektur) anzeigen. Außerdem sind zwei Anzeigeelemente 63 und 64 vorgesehen, die ein Drehausmaß des tintendurchlässigen Elements 2 bei der Schrägeinstellung (mäandrierende Korrektur) anzeigen. Das Anzeigeelement 63 im Zentrum zeigt das Korrekturausmaß 0 an. Das Anzeigeelement 64 ist links und rechts jeweils in Gestalt von vier ausgerichteten Elementen ausgerichtet, um ein Korrekturausmaß von jeweils 0,4 mm pro Element anzuzeigen. Das Korrekturausmaß bezeichnet ein Bewegungsausmaß in der Umfangsrichtung am Seitenrandabschnitt des tintendurchlässigen Elements 2. Eine Korrektur von maximal 2 mm kann dadurch in jeder der beiden Drehrichtungen ausgeführt werden. Wenn derartige Betätigungsmittel und Anzeigemittel auf dem Steuerpult 60 der Druckmaschine vorgesehen sind, kann die Schräglageneinstellung des tintendurchlässigen Elements 2 in einfacher Weise ausgeführt werden.

Das bewegliche Zahnrad 35 und das zweite Übertragungszahnrad 50 in den vorstehend angesprochenen Ausführungsformen kämmen jeweils mit einem Antriebszahnrad, das an einer Antriebswelle eines Motors angebracht ist, der ein Antriebsmittel bildet und nicht gezeigt ist. Wenn der Richtungsschalter 61 bzw. 62 des Steuerpults 60 gedrückt wird, wird der Motor angetrieben und das Siebelement 2 wird in Übereinstimmung mit einem Antriebsausmaß des Motors verschwenkt. Die Schräglagenrichtung des gedruckten Bilds, das auf dem Druckbogen gebildet ist, kann dadurch eingestellt werden.

Wenn in den vorstehend angesprochenen Ausführungsformen ein Druckvorgang ausgeführt wird, in dem aufeinander folgend neu perforierte Schablonenbogen verwendet werden, ist es erforderlich, den Schablonenbogen abzuziehen, der zum Umschlingen der Außenumfangsfläche der Drucktrommel 1 gebracht ist, und zwar durch ein Abziehmittel bzw. Austragmittel, das nicht gezeigt ist, und den Schablonenbogen in einen Austragkasten o. dgl. zu verwerfen, der nicht gezeigt ist. In diesem Fall wird der Schablonenbogen abgezogen, während die Drucktrommel sich dreht, und wenn der Schablonenbogen auf dem Siebelement in einen Zustand gebracht ist, in dem er schräg zur Drehrichtung der Drucktrommel verläuft, kann ein normales Abziehen bzw. Austragen nicht ausgeführt werden. Vor dem Austragvorgang wird deshalb ein Steuervorgang zum Rückführen des Siebelements 2 in seine Ursprungsposition ausgeführt, bei der es sich um eine ursprünglich eingestellte Position handelt. In diesem Fall werden die Leuchtzustände der Anzeigeelement 63 und 64 auf dem Steuerpult 60 durch das nicht gezeigte Steuermittel geprüft. Wenn das Anzeigeelement 63 nicht aufleuchtet, d. h., wenn die Schräglageneinstellung des gedruckten Bilds ausgeführt wird und eines der Anzeigeelemente 64 aufleuchtet, wird das Siebelement 2 angetrieben, um in die Ausgangsstellung durch Antreiben des Motors angetrieben zu werden. Als Zeitpunkt zum Rückführen des Siebelements 2 in die Ausgangsposition ist ein Zeitpunkt bevorzugt, zu dem eine neue Perforationsinstruktion von einem Betätigungspaneel o. dgl. eingegeben wird. Wenn das Siebelement 2 in die Ausgangsposition beim Austragvorgang rückgeführt wird, kann ein Endabschnitt des nacheinander neu perforierten Schablonenbogens durch das Klemmmittel 3 in einem vorbestimmten Zustand festgehalten werden.

Die Schablonendruckmaschine gemäß dem vorstehend erläuterten Beispiel ist mit der Drucktrommel versehen, in der das tintendurchlässige Element dazu veranlasst ist, um ein Paar von verbundenen kreisförmigen Plattenelementen geschlungen zu werden, und zwar durch die elastische Kraft der Federn. Bei der Maschine, die diesen Aufbau aufweist, wird der Druckvorgang durch Verformen des tintendurchlässigen Elements nach außen und durch sandwichartiges Einschließen des Druckbogens zwischen dem tintendurchlässigen Element und der Druckausübungstrommel auf der Außenseite ausgeführt. Die vorliegende Erfindung kann jedoch nicht nur auf die Schablonendruckmaschine mit diesem grundsätzlichen Aufbau angewendet werden. Vielmehr ist die Erfindung auch anwendbar auf eine Schablonendruckmaschine mit einem drehbaren Basiselement, das Steifigkeit besitzt, und einem tintendurchlässigen Element, das dazu gebracht ist, das Basiselement zu umschlingen. Der Aufbau des Basiselements ist nicht speziell beschränkt. Beispielsweise kann ein Basiselement zylindrischer Form aus Metall verwendet werden. In einem derartigen Fall ist ein tintendurchlässiger Öffnungsbereich auf seiner Umfangswandung gebildet. Das tintendurchlässige Element wird dazu gebracht, das zylindrische Element zu umschlingen, das aus Metall hergestellt ist.

Ausführungsformen der Erfindung können vorsehen, dass die Einstellung selbst in dem Fall ausgeführt werden kann, in dem das gedruckte Bild schräg liegend gedruckt ist und ein gedrucktes Bild mit hervorragender Bildqualität kann bereitgestellt werden.

Wenn beide Endabschnitte des tintendurchlässigen Elements miteinander zusammenwirken, kann ein Druckvorgang ausgeführt werden, ohne übermäßig Kraft auf die Drucktrommel 1 oder den Schablonenbogen auszuüben, so dass eine Verschiebung o. dgl. des Schablonenbogens unterbunden werden kann.

Wenn ein Aufbau gewählt ist, demnach das tintendurchlässige Element durch die Nocke verschwenkt wird, die an dem kreisförmigen Plattenelement vorgesehen ist, ist nicht zu befürchten, dass das Schräglagenwinkeleinstellmittel in Kontakt mit dem Druckelement gebracht und durch dieses zerstört wird (Drucktrommel o. dgl.), das außerhalb der Drucktrommel angeordnet ist.

Wenn ein Aufbau gewählt ist, in dem das tintendurchlässige Element durch die beweglichen Elemente verschwenkt wird, die koaxial zu dem kreisförmigen Plattenelement verschwenkt werden, können wesentliche Teile des Schräglagenwinkeleinstellmittels auf der Seite des Drehzentrums des kreisförmigen Plattenelements zu liegen kommen, wodurch die Trägheit der Drucktrommel und außerdem eine Lastschwankung bei der Betätigung der Druckmaschine verringert sind.


Anspruch[de]
  1. Schablonendruckmaschine, aufweisend:

    Ein steifes Basiselement (15), das um seine eigene Mittenachsenlinie drehbar ist;

    ein tintendurchlässiges Element (2), das einen Endabschnitt und einen weiteren Endabschnitt in Bezug auf eine Drehrichtung des Basiselements (15) aufweist, um das Basiselement (15) entlang der Drehrichtung geschlungen werden kann und eine Umfangsfläche zum Anbringen eines Schablonenbogens bildet, gekennzeichnet durch:

    Ein Schräglagenwinkeleinstellmittel (30), das dazu ausgelegt ist, das tintendurchlässige Element in einen Schräglagenwinkel relativ zu dem Basiselement zu bewegen, der weder parallel zur Mittenachsenlinie noch zur Drehrichtung verläuft.
  2. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 1, wobei das Schräglagenwinkeleinstellmittel (30) dazu ausgelegt ist, eine Seite des einen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements in einen Schräglagenwinkel zu bewegen.
  3. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 2, wobei das tintendurchlässige Element (2) relativ zu dem Basiselement (15) um ein Zentrum schwenkbar ist, das auf einem im Wesentlichen zentralen Abschnitt der Mittenachsenlinienrichtung der Seite des einen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements (2) liegt.
  4. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 3, wobei eine Seite des weiteren Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements (2) entlang einer Richtung der Mittenachsenlinie beweglich ist.
  5. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 1, wobei das Schräglagenwinkeleinstellmittel (30) dazu ausgelegt ist, die Seite des einen Endabschnitts und eine Seite des weiteren Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements (2) in den Schräglagenwinkel miteinander zusammenwirkend zu bewegen.
  6. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 1, aufweisend: Ein Paar von kreisförmigen Plattenelementen (16), die koaxial auf einer gemeinsamen Mittenachsenlinie angeordnet sind;

    wobei das Basiselement ein erstes Basiselement (17) zum Verbinden des Paars von kreisförmigen Plattenelementen (16) aufweist und um die Mittenachsenlinie drehbar ist; ein zweites Basiselement (18), das schwenkbar am ersten Element angebracht ist;

    ein Klemmmittel (3), das an dem zweiten Basiselement (18) vorgesehen ist;

    wobei das tintendurchlässige Element (2) mit dem einen Endabschnitt an einem Endabschnitt des zweiten Basiselements (18) angebracht ist, wobei ein Paar von Seitenrandabschnitten um das Paar von kreisförmigen Plattenelementen (16) entlang der Drehrichtung des Basiselements und den weiteren Endabschnitt geschlungen sind und mit dem weiteren Endabschnitt am weiteren Endabschnitt des zweiten Basiselements (18) unter Bildung der Umfangsfläche zum Anbringen eines Schablonenbogens angebracht ist, von dem ein Endabschnitt an dem Klemmmittel (3) festgelegt ist.
  7. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 6, wobei ein Einstellmittel an den kreisförmigen Plattenelementen (16) vorgesehen ist, um das tintendurchlässige Element in den Schräglagenwinkel durch Verschwenken des zweiten Basiselements (18) relativ zu dem ersten Basiselement (17) zu bewegen.
  8. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 7, außerdem aufweisend:

    Einen Eingriffabschnitt, der am anderen Endabschnitt des zweiten Basiselements (18) entlang einer Richtung der Mittenachsenlinie gebildet ist; und

    ein elastisches Element (24) zum Verbinden des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements mit dem Eingriffabschnitt; und

    wobei dann, wenn das zweite Basiselement in den Schräglagenwinkel durch das Schräglagenwinkeleinstellmittel bewegt wird, eine Seite des weiteren Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements entlang der Richtung der Mittenachsenlinie bewegt wird.
  9. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 6, wobei das Schräglagenwinkeleinstellmittel ein bewegliches Element (43) aufweist, das an dem kreisförmigen Plattenelement (41) vorgesehen ist, um um die Mittenachsenlinie verschwenkbar zu sein, und das mit einem Seitenrandabschnitt des zweiten Basiselements verbunden ist, das dazu ausgelegt ist, das tintendurchlässige Element in den Schräglagenwinkel durch Verschwenken des zweiten Basiselements relativ zu dem ersten Basiselement durch Bewegen des beweglichen Elements zu bewegen.
  10. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 9, außerdem aufweisend:

    Einen ersten Zahnradabschnitt (51), der am anderen Endabschnitt des zweiten Basiselements gebildet ist; und

    einen zweiten Zahnradabschnitt (52), der auf einer Seite des weiteren Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements vorgesehen ist und mit dem ersten Zahnradabschnitt im Eingriff steht;

    wobei das zweite Basiselement (18) in die Schräglagenrichtung durch das Schräglagenwinkeleinstellmittel bewegt wird, wobei die Seite des weiteren Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements (2) in den Schräglagenwinkel bewegt wird.
  11. Schablonendruckmaschine nach Anspruch 1, wobei das Basiselement zylindrische Form besitzt, eine starre Umfangswandung aufweist, einen tintendurchlässigen Öffnungsbereich aufweist und um seine eigene Mittenachsenlinie drehbar ist; und das tintendurchlässige Element an einer Außenumfangsfläche der Umfangswandung des Basiselements entlang einer Drehrichtung des Basiselements angebracht und mit dem Schablonenbogen verbunden ist.
Es folgen 12 Blatt Zeichnungen






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