HINTERGRUND DER ERFINDUNG
1. Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schablonendruckmaschine mit
einer Drucktrommel, in der ein perforierter Schablonenbogen zum Umschlingen einer
Außenumfangsfläche der Trommel gebracht ist, wobei die Trommel drehangetrieben ist.
2. Beschreibung des Standes der Technik
Es ist eine Schablonendruckmaschine mit einer Drucktrommel in Zylinderform
bekannt, die die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweist. Es erfolgt
eine Erläuterung eines Beispiels eines Aufbaus der Schablonendruckmaschine. Die
Drucktrommel der Schablonendruckmaschine ist mit einem porösen und zylindrischen
Tragelement versehen und mit einer Maschensiebschicht, die zum Umschlingen einer
Außenumfangsfläche des Tragelements gebracht ist. An einem Innenabschnitt der Drucktrommel
ist eine Tintenzufuhreinrichtung zum Zuführen von Tinte auf eine Innenumfangsfläche
der Drucktrommel vorgesehen. Auf einer Außenseite der Drucktrommel ist eine Presswalze
als Pressmittel nahe zur Drucktrommel vorgesehen. Ein Schablonenbogen ist zum Umschlingen
einer Außenumfangsfläche der Drucktrommel gebracht. Die Drucktrommel und das Pressmittel
werden gedreht und der Druckbogen wird dazwischen zugeführt. Tinte, die der Umfangsfläche
der Drucktrommel zugeführt wird, wird auf den Druckbogen übertragen, nachdem sie
die Öffnungsabschnitte des Tragelements, der Maschensiebschicht und von Perforationen
des Schablonenbogens durchsetzt hat, um dadurch ein Bild zu erzeugen.
In Übereinstimmung mit der vorstehend erläuterten Maschine liest eine
Lesevorrichtung vor dem Druckvorgang eine Vorlage und wandelt das Bild in elektrische
Signale. In Übereinstimmung mit den Signalen perforiert eine Schablonenherstellungsvorrichtung
mit einem Wärme erzeugenden Element, wie etwa einem Thermokopf oder dergleichen,
den Schablonenbogen. Der perforierte Schablonenbogen wird zum Umschlingen der Außenumfangsfläche
der Drucktrommel gebracht und daraufhin wird der Druckvorgang ausgeführt, wie vorstehend
erläutert.
Wenn in Übereinstimmung mit der vorstehenden erläuterten Maschine
eine Verschiebung zwischen dem Druckbild und einem Entwurfsbild auftritt, was üblicherweise
der Fall ist, wird eine Bildeinstellung in Längs- und Lateralrichtung ausgeführt.
Eine Korrektur der Bildverschiebung in Längsrichtung ist in der japanischen
Patentoffenlegungsschrift Nr. 66308/1975 offenbart. Eine Korrektur der Bildverschiebung
in der horizontalen Richtung (Lateralrichtung) ist in der japanischen Patentoffenlegungsschrift
Nr. 218435/1988 offenbart.
In einer Offsetdruckmaschine wird ferner eine Aluminiumplatte als
Druckplatte verwendet. Die Aluminiumplatte wird so eingesetzt, dass ein vorderer
Endabschnitt von ihr durch eine Klemmvorrichtung festgeklemmt ist und die Aluminiumplatte
wird zum Umschlingen eines Plattenzylinders gebracht. Eine verbrauchte Aluminiumplatte
besitzt beträchtliche Stärke bzw. Festigkeit. Die gesamte Fläche der Aluminiumplatte
ist durch den Plattenzylinder nicht fixiert. Um eine Verschiebung des Druckbilds
einzustellen, wird deshalb die Aluminiumplatte durch ein mäandrierendes Einstellelement
direkt bewegt durch Verschwenken der Klemmvorrichtung, die einen vorderen Endabschnitt
der Aluminiumplatte hält, oder durch Bewegen der Aluminiumplatte entlang eines Kreisbogens
o. dgl.
In Übereinstimmung mit der vorstehend erläuterten herkömmlichen Schablonendruckmaschine
tritt jedoch das Problem auf, demnach, obwohl die Bildverschiebung in der Längsrichtung
bzw. der Lateralrichtung eingestellt werden kann, eine Bildverschiebung in schräger
Richtung nicht eingestellt werden kann. Wenn der Aufbau der Offsetdruckmaschine
auf die Schablonendruckmaschine angewendet wird, ist die Stärke bzw. Festigkeit
des Schablonenbogens deutlich kleiner als diejenige der Aluminiumplatte, weshalb
das Problem auftritt, dass in dem Schablonenbogen eine Knitterstelle o. dgl. gebildet
wird.
Die japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. 344648/1994 offenbart
eine Technik zum Ausführen einer Bildschrägbewegung durch Verdrehen einer Drucktrommel,
auf der ein Schablonenbogen zum Umschlingen gebracht ist. Die Festigkeit bzw. Stärke
der Drucktrommel ist jedoch gering, weil in ihr eine Anzahl von Perforationen ausgebildet
ist, um Tinte in einem Abschnitt einer Umfangswandung von ihr hindurch zu lassen.
Wenn die Drucktrommel so verdreht wird, wie vorstehend erläutert, wird in der Drucktrommel
eine unmäßige Spannung erzeugt, was das Problem einer Zerstörung o. dgl. mit sich
bringt.
Weiteren Stand der Technik zu der vorliegenden Anmeldung bilden die
US-A-3111052, die DE-C-476600 und die US-A-5660107.
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wird das vorstehend
angesprochene Problem überwunden und eine Bildschräglageneinstellung kann einfach
ausgeführt werden sowie ohne die Erzeugung von übermäßiger Spannung in der Drucktrommel.
In Übereinstimmung mit einem ersten Aspekt der Erfindung wird eine
Schablonendruckmaschine bereit gestellt, aufweisend ein steifes Basiselement
15, das um seine eigene Mittenachsenlinie drehbar ist; ein tintendurchlässiges
Element 2, das einen Endabschnitt und einen weiteren Endabschnitt in Bezug
auf eine Drehrichtung des Basiselements 15 aufweist und um das Basiselement
15 entlang der Drehrichtung geschlungen werden kann und eine Umfangsfläche
zum Anbringen eines Schablonenbogens bildet, gekennzeichnet durch: Ein Schräglagenwinkeleinstellmittel
30, das dazu ausgelegt ist, das tintendurchlässige Element in einen Schräglagenwinkel
relativ zu dem Basiselement zu bewegen, der weder parallel zur Mittenachsenlinie
noch zur Drehrichtung verläuft.
Das Schräglagenwinkeleinstellmittel 30, 40 kann
so angeordnet sein, dass es eine Seite von einem Endabschnitt des tintendurchlässigen
Elements 2 in bzw. zu einem Schräglagenwinkel bewegt.
Das tintendurchlässige Element kann relativ zu dem Basiselement
15 schwenkbar sein, das auf einem im Wesentlichen zentralen Abschnitt der
Mittenachsenlinienrichtung einer Seite von dem einen Endabschnitt des tintendurchlässigen
Elements 2 zentriert ist.
Eine Seite des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements
2 kann entlang einer Richtung der Mittenachsenlinie beweglich gemacht sein.
Das Schräglagenwinkeleinstellmittel 30, 40 kann
so angeordnet sein, dass es die Seite von dem einen Endabschnitt und eine Seite
des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements 2 in der Schräglagenrichtung
in gegenseitiger Zusammenwirkung bewegen kann.
Die Schablonendruckmaschine kann ein Paar von kreisförmigen Plattenelementen
16 aufweisen, die koaxial auf einer gemeinsamen Mittenachsenlinie des Basiselements
15 angeordnet sind, das ein erstes Basiselement (Verbindungsbasiselement
17) zum Verbinden des Paars von kreisförmigen Plattenelementen aufweist,
und das um die zentrale Mittenlinie drehbar ist. Außerdem kann die Schablonendruckmaschine
mit einem zweiten Basiselement (Klemmbasisplatte 18) versehen sein, das
schwenkbar an dem ersten Element angebracht ist, wobei die Klemmeinrichtung
3 an dem zweiten Basiselement vorgesehen ist, und mit einem tintendurchlässigen
Element 2. Das tintendurchlässige Element kann mit einem Endabschnitt versehen
sein, der an einem Endabschnitt des zweiten Paars des Elements angebracht ist, einem
Paar von Seitenrandabschnitten, die zum Umschlingen des Paars von kreisförmigen
Plattenelementen entlang einer Drehrichtung des Basiselements gebracht sind, wobei
der andere Endabschnitt am anderen Endabschnitt des zweiten Basiselements angebracht
ist und eine Umfangsfläche zum Anbringen des Schablonenbogens bildet, von dem ein
Endabschnitt an dem Klemmmittel festgelegt ist. Die Schablonendruckmaschine kann
außerdem mit dem Schräglagenwinkeleinstellmittel 30 versehen sein, das
an dem kreisförmigen Plattenelement zum Bewegen des tintendurchlässigen Elements
zu dem bzw. in den Schräglagenwinkel angebracht ist, und zwar durch Verschwenken
des zweiten Basiselements relativ zum ersten Basiselement.
Die Schablonendruckmaschine in Übereinstimmung mit dem vorstehend
genannten Aspekt kann außerdem einen Eingriffabschnitt 25 umfassen, der
am anderen Endabschnitt des zweiten Basiselements (der Klemmbasisplatte
18) entlang einer Richtung der Mittenachsenlinie gebildet ist, ein elastisches
Element (eine Feder 34) zum Verbinden des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen
Elements 2 mit dem Eingriffabschnitt, wobei dann, wenn das zweite Basiselement
in dem Schräglagenwinkel durch das Schräglagenwinkeleinstellmittel 30 bewegt
wird, eine Seite des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements entlang
der Richtung der Mittenachsenlinie bewegt wird.
Die Schablonendruckmaschine kann außerdem mit dem Schräglagenwinkeleinstellmittel
40 versehen sein, das ein bewegliches Element 43 aufweist, das
an dem kreisförmigen Plattenelement vorgesehen ist, um um die Mittenachsenlinie
verschwenkbar zu sein, und es ist mit dem Seitenrandabschnitt des zweiten Basiselements
verbunden, das so angeordnet bzw. dazu ausgelegt ist, das tintendurchlässige Element
in den bzw. zu dem Schräglagenwinkel zu bewegen durch Verschwenken des zweiten Basiselements
relativ zu dem ersten Basiselement durch Bewegen des beweglichen Elements.
Die Schablonendruckmaschine kann außerdem einen ersten Zahnradabschnitt
51 umfassen, der am anderen Endabschnitt des zweiten Basiselements (der
Klemmbasisplatte 18) gebildet ist, und einen zweiten Zahnradabschnitt
52, der auf einer Seite des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen
Elements 2 vorgesehen ist und mit dem ersten Zahnradabschnitt
51 im Eingriff steht, wobei dann, wenn das zweite Basiselement in den bzw.
zu dem Schräglagenwinkel durch das Schräglagenwinkeleinstellmittel 40 bewegt
wird, die Seite des anderen Endabschnitts des tintendurchlässigen Elements zu dem
bzw. in den Schräglagenwinkel bewegt wird.
Die Schablonendruckmaschine kann ein Basiselement in Zylinderform
umfassen, aufweisend eine starre Umfangswandung mit einem tintendurchlässigen Öffnungsbereich
und drehbar um eine Mittenachsenlinie von selbst, ein tintendurchlässiges
Element, das an einer Außenumfangsfläche der Umfangswandung des Basiselements entlang
der Drehrichtung des Basiselements angebracht und an dem Schablonenbogen befestigt
ist.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 zeigt einen im Wesentlichen zentralen
Abschnitt einer Draufsicht eines ersten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung;
2 zeigt einen rechten Hälftenabschnitt
der Draufsicht des ersten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
3 zeigt eine rechten Seitenansicht des
ersten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
4 zeigt eine Schnittansicht ausgehend
von einer Schnittlinie von 2 gesehen;
5 zeigt eine Ansicht ausgehend von einer
Pfeilmarkierung von 2 gesehen.
6 zeigt einen linken Hälftenabschnitt
einer Draufsicht eines zweiten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung;
7 zeigt einen rechten Hälftenabschnitt
der Draufsicht des zweiten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
8 zeigt eine rechte Seitenansicht, wobei
ein Abschnitt des zweiten Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung
aufgeschnitten ist;
9 zeigt einen rechten Hälftenabschnitt,
wobei ein Abschnitt der Draufsicht des zweiten Beispiels in Übereinstimmung mit
der vorliegenden Erfindung weggebrochen ist;
10 zeigt eine Seitenansicht des zweiten
Beispiels in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung von rechts;
11 zeigt eine Ansicht zur Vergrößerung
eines Abschnitts eines Steuerpults in den Beispielen in Übereinstimmung mit der
vorliegenden Erfindung; und
12 zeigt eine Ansicht des Gesamtaufbaus
der Beispiele in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
Nunmehr wird ein erstes Beispiel einer Ausführungsform in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf 1 bis
5 und 12 erläutert.
Wie in 12 gezeigt, ist eine Schablonendruckmaschine
in Übereinstimmung mit dem Beispiel mit einer Drucktrommel 1 versehen.
Die Drucktrommel 1 wird um ihre eigene Mittenlängsachse drehangetrieben.
Eine Umfangsfläche der Drucktrommel 1 ist durch ein tintendurchlässiges
Element 2 gebildet, das tintendurchlässig und flexibel ist sowie elastisch
auswärts verformt wird, wenn es von der Innenseite aus eingedrückt wird. An der
Außenumfangsfläche der Drucktrommel 1 ist außerdem ein Klemmmittel
3 vorgesehen. Der perforierte Schablonenbogen wird durch das Klemmmittel
3 an seinem Vorderende gehalten und um die Umfangsfläche des tintendurchlässigen
Elements 2 zum Umschlingen gebracht. An einem Innenabschnitt der Drucktrommel
1 ist eine Quetschwalze 4 anhebbar vorgesehen.
Die Quetschwalze 4 wird zu einem vorbestimmten Zeitpunkt
synchron zur Drehung der Drucktrommel 1 abgesenkt und drückt das tintendurchlässige
Element 2 nach außen. Die Quetschwalze 4 wird in derselben Richtung
wie die Drucktrommel 1 zusammenwirkend mit der Drucktrommel 1
durch ein Antriebszahnrad 5 der Drucktrommel 1, ein Zwischenzahnrad
6 und ein Zahnrad 7 der Quetschwalze 4 drehangetrieben.
Eine Abstreichwalze 9 ist beabstandet von der Quetschwalze 4 um
einen vorbestimmten Zwischenraum angeordnet. Tinte wird dem Innenabschnitt der Drucktrommel
1 durch einen Tintenzufuhrschlauch 8 zugeführt und eine konstante
Tintenmenge wird auf eine Umfangsfläche der Quetschwalze 4 durch die Abstreichwalze
9 zugeführt.
Eine Druckausübungstrommel 10 ist auf der Unterseite der
Drucktrommel 1 angeordnet. Der Durchmesser der Druckausübungstrommel
10 entspricht im Wesentlichen dem Durchmesser der Drucktrommel
1. Im druckfreien Zustand ist zwischen der Drucktrommel 1 und
der Druckausübungstrommel 10 ein sehr kleiner Zwischenraum bzw. Freiraum
vorgesehen. Die Druckausübungstrommel 10 wird in einer Richtung entgegengesetzt
zur Richtung der Drucktrommel 1 synchron zur Drehung der Drucktrommel
1 drehangetrieben. Auf einer Außenumfangsfläche der Druckausübungstrommel
10 ist eine Halteklaue 11 zum Halten eines Vorderendes eines Druckbogens
öffnungsfähig und schließfähig vorgesehen. Auf einer Außenumfangsfläche der Druckausübungstrommel
10 ist ein Eintiefungsabschnitt 12 vorgesehen, um den störenden
Eingriff mit dem Klemmmittel 3 der Drucktrommel 1 zu vermeiden.
Das Vorderende des zugeführten Druckbogens wird durch die Halteklaue
11 der Druckausübungstrommel 10 gehalten. Der Druckbogen wird
in Übereinstimmung mit der Drehung der Druckausübungstrommel 10 getragen.
Die Drucktrommel 1 wird synchron zur Druckausübungstrommel 10
gedreht. Die Quetschwalze 4 wird zu einem vorbestimmten Zeitpunkt abgesenkt,
um dadurch das tintendurchlässige Element 2 nach außen zu pressen. Das
tintendurchlässige Element 2 und der Druckbogen, die nach außen verformt
werden, schließen den Druckbogen zwischen der Druckausübungstrommel 10
und dem tintendurchlässigen Element 2 sowie dem Schablonenbogen sandwichartig
ein. Der Druckbogen wird getragen, während er zwischen der verformten Drucktrommel
1 und der Druckausübungstrommel 10 sandwichartig eingeschlossen
ist. Während der Druckbogen getragen ist, durchsetzt der Umfangsfläche des tintendurchlässigen
Elements 2 zugeführte Tinte das tintendurchlässige Element 2 sowie
Perforationen des Schablonenbogens und wird auf den Druckbogen übertragen, um dadurch
ein Bild in Übereinstimmung mit dem perforierten Bild des Schablonenbogens auszubilden.
Nunmehr wird der Aufbau der Drucktrommel 1 in Übereinstimmung
mit dem Beispiel unter Bezug auf 1 bis 4
und 12 erläutert.
Die Drucktrommel 1 ist mit einem Basiselement 15
versehen. Das Basiselement 15 ist mit einem Paar von kreisförmigen Plattenelementen
16 versehen, die auf einer gemeinsamen Mittenachsenlinie koaxial angeordnet
sind, und mit einer Verbindungsbasisplatte 17 als erstes Element zum Verbinden
des Paars von kreisförmigen Plattenelementen 16. Eine Längsrichtung der
Verbindungsbasisplatte 17 verläuft parallel zur Mittenachsenlinie des kreisförmigen
Plattenelements 16. Das Basiselement 15 wird um die Mittenachsenlinie
durch ein Antriebsmittel, das nicht gezeigt ist, drehangetrieben.
Wie in 1 und 2.
gezeigt, ist die Verbindungsbasisplatte 17 drehbar an einer Klemmbasisplatte
18 als zweites Element angebracht. In Übereinstimmung mit dem Beispiel
ist ein im Wesentlichen zentraler Abschnitt der Klemmbasisplatte 18 unter
Bezug auf die Achsenlinienrichtung des Basiselements 15 schwenkbar mit
einem im Wesentlichen zentralen Abschnitt der Verbindungsbasisplatte 17
durch eine Hebelstützwelle 19 verbunden. Eine Verbindungsposition der beiden
Basisplatten 17 und 18 muss nicht notwendigerweise im Wesentlichen
im zentralen Abschnitt zu liegen kommen.
Die Klemmbasisplatte 18 ist mit einem Klemmmittel
3 versehen. Das Klemmmittel 3 ist mit einer Drehhebelstütze
20 versehen, die an der Klemmbasisplatte 18 angebracht ist, mit
einer Drehwelle 21, die durch die Drehhebelstütze 20 schwenkbar
getragen ist, und mit einer Klemmplatte 22, die aus Metall hergestellt
und an der Drehwelle 21 angebracht ist. Die Drehwelle 21 verläuft
parallel zur Mittenachsenlinie des Basiselements 15. Die Drehwelle
21 wird durch einen nicht gezeigten Antriebsmechanismus verschwenkt. Auf
einer Oberseite der Klemmbasisplatte 18 ist eine Klemmbasis vorgesehen,
die auf der Außenseite der Drehwelle 21 magnetisch ist. Die Klemmbasisplatte
22 wird an die Klemmbasis magnetisch angezogen, während sie das Vorderende
des Schablonenbogens quetscht bzw. einklemmt, um dadurch das Vorderende des Schablonenbogens
an der Klemmbasisplatte 18 festzulegen. Die Klemmbasisplatte
22, die aus Metall hergestellt ist, hält den Schablonenbogen durch Magnetkraft
fest.
Wie in 2 gezeigt, ist ein Endabschnitt
der Klemmbasisplatte 18 an einem Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements
2 angebracht. Der eine Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements
2 befindet sich auf der stromaufwärtigen Seite in der Drehrichtung der
Drucktrommel 1. Zumindest ein Abschnitt des tintendurchlässigen Elements
2 ist durch ein Material gebildet, das tintendurchlässig und flexibel ist.
Das tintendurchlässige Element 2 ist zum Umschlingen des Basiselements
15 derart gebracht, dass ein Paar seiner Seitenrandabschnitte in Gleitkontakt
mit den Umfangsflächen des Paars von kreisförmigen Plattenelementen 16
steht. Der andere Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements 2 ist an
einer Verbindungsplatte 23 festgelegt, die in der Achsenlinienrichtung
schlank verläuft. Der andere Endabschnitt des tintendurchlässigen Elements
2 ist auf der stromabwärtigen Seite in Drehrichtung der Drucktrommel
1 angeordnet. Die Verbindungsplatte 23 ist am anderen Endabschnitt
der Klemmbasisplatte 18 über eine Feder 24 angebracht, bei der
es sich um ein elastisches Element handelt. In dieser Weise wird das tintendurchlässige
Element 2 zur stromabwärtigen Seite in der Drehrichtung durch die elastische
Kraft der Feder 24 gezogen und dazu veranlasst, die Umfangsflächen des
Paars von kreisförmigen Plattenelementen 16 zu umschlingen. Das tintendurchlässige
Element 2 ist deshalb insgesamt zylinderförmig. Wenn das tintendurchlässige
Element 2 von der Innenseite aus eingedrückt wird, wird das tintendurchlässige
Element 2 nach außen ausgebaucht, während es auf den Umfangsflächen der
kreisförmigen Plattenelementen 16 gleitet, und wenn die Eindrückkraft entfernt
wird, kehrt das tintendurchlässige Element durch die Feder 24 in seinen
ursprünglichen Zustand zurück.
Wie in 2 und 5
gezeigt, ist ein Eingriffabschnitt 25 am anderen Endabschnitt des Klemmelements
18 gebildet. Der Eingriffabschnitt 25 ist mit einem Langloch
26 entlang der Mittenachsenlinienrichtung gebildet. Die an der Verbindungsplatte
23 des tintendurchlässigen Elements 2 angebrachte Feder
24 befindet sich beweglich im Eingriff mit dem Langloch
26 des Eingriffabschnitts 25. Wenn die eine Endabschnittsseite
(stromaufwärtige Seite) des tintendurchlässigen Elements 2 durch ein Schräglagenwinkeleinstellmittel
bewegt wird, wie nachfolgend erläutert, wird deshalb die andere Endabschnittsseite
(stromabwärtige Seite) des tintendurchlässigen Elements 2 entlang der Achsenlinienrichtung
des Basiselements 15 bewegt.
In Übereinstimmung mit diesem Beispiel wird das tintendurchlässige
Element 2, das zum Umschlingen des Basiselements 15 gebracht ist,
in einer Schräglagenrichtung bewegt, die nicht parallel verläuft zur jeweiligen
Richtung der Mittenachsenlinie (Übertragungsrichtung) und der Drehrichtung (Längsrichtung).
Nunmehr wird des Schräglagenwinkeleinstellmittels 30 zur Erzielung seiner
Funktion erläutert.
Wie in 2, 3
und 4 gezeigt, ist eine Nocke 31
axial durch einen Endabschnitt der Verbindungsbasisplatte 17 getragen.
Die Nocke 31 ist mit einem Nockenabschnitt 32 und einem Zahnradabschnitt
33 versehen. Der Nockenabschnitt 32 ist mit einer Stufungsdifferenz
versehen, die in der Dickenrichtung gebildet ist, und die Stufungsdifferenz befindet
sich im Eingriff mit einem Seitenrandabschnitt der Klemmbasisplatte 18.
Eine Feder 34 ist zwischen der Klemmbasisplatte 18 und dem kreisförmigen
Plattenelement 16 vorgesehen und drängt die Klemmbasisplatte
18 an den Nockenabschnitt 32. Eine Drehung der Nocke
31 bewegt deshalb die Klemmbasisplatte 18 spielfrei zwischen der
Klemmbasisplatte 18 und dem Nockenabschnitt 32. Ein bewegliches
Zahnrad 35 ist an der Umfangsfläche des kreisförmigen Plattenelements
16 über eine Befestigungsplatte vorgesehen. Der Zahnradabschnitt
33 der Nocke 31 befindet sich im Eingriff mit dem beweglichen
Zahnrad 35. Das bewegliche Zahnrad 35 ist mit einer nicht gezeigten
Antriebswelle als Antriebsmittel gegebenenfalls verbunden. Wenn die Drucktrommel
1 in einer vorbestimmten Stellung gestoppt wird, nähert sich die Antriebswelle
in einer Richtung, die in 2 mit der Pfeilmarkierung
(c) versehen ist und sie ist mit dem beweglichen Zahnrad 35 verbunden.
Die Klemmbasisplatte 18 ist axial in ihrem Mittenabschnitt abgestützt und
wird dann, wenn die sich drehende Nocke 31 einen Seitenrandabschnitt der
Klemmbasisplatte 18 bewegt, gedreht mit einem Drehzentrum, das auf der
Hebelstützenwelle 19 liegt. Das tintendurchlässige Element 2,
das an der Klemmbasisplatte 18 angebracht ist, und der Schablonenbogen,
der an dem tintendurchlässigen Element 2 angebracht ist, werden zu dem
bzw. unter dem Schräglagenwinkel auf dem Basiselement 15 bewegt.
Als nächstes wird die Arbeitsweise des vorstehend angesprochenen Aufbaus
erläutert.
Ein perforierter Schablonenbogen wird an der Drucktrommel
1 angebracht. D. h., der Vorderendabschnitt des Schablonenbogens wird auf
der Klemmbasisplatte 18 durch die Klemmplatte 22 festgelegt und
der Schablonenbogen wird dazu gebracht, das tintendurchlässige Element
2 in Übereinstimmung mit der Drehung der Drucktrommel 1 zu umschlingen.
Daraufhin wird der Druckvorgang so ausgeführt, wie vorstehend angesprochen.
Wenn nach Ausführung des Druckvorgangs das bereitgestellte Bild in
einem bzw. unter einem Schräglagenwinkel relativ zu dem Druckbogen bereitgestellt
ist, wird die Position des Bilds unter Verwendung des Schräglagenwinkeleinstellmittels
30 eingestellt. Durch Drehen des beweglichen Zahnrads 35 dreht
sich die Nocke 31, die mit dem beweglichen Zahnrad 35 kämmt. Wie
in 1 durch eine Pfeilmarkierung (d) gezeigt, führt
die Klemmbasisplatte 18, die sich im Kontakt mit der Nocke 31
befindet, eine Kreisbewegung aus, deren Zentrum auf der Hebelstützwelle
19 liegt. Das tintendurchlässige Element 2, das an der Klemmbasisplatte
18 festgelegt ist, führt dadurch eine Drehbewegung aus, deren Zentrum auf
der Hebelstützenwelle 19 liegt. Der perforierte Schablonenbogen auf dem
tintendurchlässigen Element 2 führt eine Kreisbewegung aus, deren Zentrum
auf der Hebelstützenwelle 19 liegt. Der perforierte Schablonenbogen auf
dem tintendurchlässigen Element führt ebenfalls eine Drehbewegung aus, deren Zentrum
auf der Hebelstützenwelle 19 liegt. Hierdurch wird die Verschiebung des
Bilds in der Schrägrichtung des Schablonenbogens relativ zu dem Druckbogen eingestellt.
In Übereinstimmung mit diesem Beispiel kommt die Hebelstützenwelle 19 der
Klemmbasisplatte 18 in einem im Wesentlichen zentralen Abschnitt der Drucktrommel
1 in der Mittenachsenlinie zu liegen, wodurch die Referenz bei der Einstellung
des Bilds festgelegt bzw. klar ist und die Einstellungsbreite minimal gehalten werden
kann. Normalerweise beträgt das Bewegungsausmaß des tintendurchlässigen Elements
bei der Schrägeinstellung etwa mehrere Millimeter maximal bei einem Bewegungsausmaß
in der Drehrichtung an einem Endabschnitt der Drucktrommel in der Mittenachsenlinie.
Das tintendurchlässige Element wird dazu veranlasst, das kreisförmige
Element 16 durch die elastische Kraft der Feder 24 zu umschlingen.
Selbst dann, wenn bei der vorstehend angesprochenen Schräglageneinstellung die stromaufwärtige
Seite in der Drehrichtung des tintendurchlässigen Elements verschwenkt wird, wird
die stromabwärtige Seite deshalb nicht gleichzeitig verschwenkt. Wenn in Übereinstimmung
mit dem Aufbau dieses Beispiels jedoch die eine Endabschnittsseite (stromaufwärtige
Seite) des tintendurchlässigen Elements 2 verschwenkt wird, vermag die
Verbindungsplatte 23 auf der anderen Endabschnittsseite (stromabwärtige
Seite) des tintendurchlässigen Elements 2 in der axialen Richtung
zu gleiten, die in 2 mit einer Pfeilmarkierung (e)
bezeichnet ist.
Dadurch wird keine übermäßige Kraft auf den Schablonenbogen ausgeübt
und eine Knitterstelle wird in dem Schablonenbogen nicht hervorgerufen.
Nunmehr wird ein zweites Beispiel einer Ausführungsform in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf 6 bis
10 erläutert.
Der Aufbau der Schablonendruckmaschine in Übereinstimmung mit diesem
Beispiel entspricht im Wesentlichen demjenigen des ersten Beispiels. Beim Aufbau
der Drucktrommel 1 gemäß diesem Beispiel sind Abschnitte, die im Wesentlichen
denjenigen des ersten Beispiels im Hinblick auf ihre Funktionen entsprechen, mit
denselben Bezugszeichen wie im ersten Beispiel versehen und ihre Erläuterung erübrigt
sich. Nachfolgend ist die Erläuterung auf ein Schräglagenwinkeleinstellmittel
40 zum Bewegen des tintendurchlässigen Elements 2 in der Schrägrichtung
zentriert.
In Übereinstimmung mit diesem Beispiel ist auf einer Innenstirnseite
von zumindest einem kreisförmigen Plattenelement 41 ein Eintiefungsabschnitt
42 in Form eines Fächers gebildet, um eine Außenumfangsfläche dieses Elements
ausmünden zu lassen. In dem Eintiefungsabschnitt 42 ist ein bewegliches
Element 43 in Fächerform vorgesehen. Das bewegliche Element 43
ist um die Mittenachsenlinie des Basiselements 15 schwenkbar. Der Seitenrandabschnitt
der Klemmbasisplatte 18 ist mit einer Außenumfangsfläche des beweglichen
Elements 43 verbunden. Das bewegliche Element 43, das mit der
Klemmbasisplatte 18 verbunden ist, wird durch ein Antriebsmittel verschwenkt.
Nunmehr wird ein Antriebsmittel zum Bewegen des beweglichen Elements
43 erläutert.
Wie in 8 gezeigt, ist ein Zahnradabschnitt
44 an einem Abschnitt des beweglichen Elements 43 vorgesehen.
Wie in 9 gezeigt, ist das kreisförmige Plattenelement
41 mit einem ersten Antriebszahnrad 45 im Kämmeingriff mit dem
Zahnradabschnitt 44 versehen. Ein zentrale Welle 46 des ersten
Antriebszahnrads 45 dringt in das kreisförmige Plattenelement
41 ein und steht nach außen vor. Ein Endabschnitt der zentralen Welle
46, der auf der Außenseite des kreisförmigen Plattenelements
41 zu liegen kommt, ist durch eine Festlegefolie 47 abgestützt.
Auf einer Innenseite der Festlegefolie 47 ist die zentrale Welle
46 mit einer zweiten Antriebszahnrad 48 versehen. Die Festlegefolie
47 hält außerdem drehbar ein erstes Übertragungszahnrad 49 im
Kämmeingriff mit dem zweiten Antriebszahnrad 48 und das erste Übertragungszahnrad
49 ist koaxial mit einem zweiten Übertragungszahnrad 50 versehen.
Das zweite Übertragungszahnrad 50 ist mit einer nicht gezeigten externen
Antriebsquelle verbunden.
Wenn ein Bild eingestellt wird, wird die Antriebskraft eines in der
Zeichnung nicht gezeigten Einstellmotors in der Abfolge zweites Übertragungszahnrad
50, erstes Übertragungszahnrad 49, zweites Antriebszahnrad
48 und erstes Antriebszahnrad 45 übertragen, um dadurch das bewegliche
Element 43 in der Umfangsrichtung des kreisförmigen Plattenelements
41 zu bewegen. Die Phase der Drehrichtung zwischen dem kreisförmigen Plattenelement
41 und dem beweglichen Element 43 relativ zu der Mittenachsenlinie
wird hierdurch geändert und der Positionsbeziehung zwischen der Verbindungsbasisplatte
17 und der Klemmbasisplatte 18, die an den beiden Elementen festgelegt
ist, wird ebenfalls geändert. In diesem Fall ist die Klemmbasisplatte
18 durch die Hebelstützwelle 19 der Verbindungsbasisplatte
17 im Wesentlichen in ihrem zentralen Punkt drehbar abgestützt. Die Klemmbasisplatte
18 führt deshalb eine Drehbewegung aus, deren Zentrum auf der Hebelstützwelle
19 liegt, und zwar durch Ändern der Phase zwischen dem beweglichen Element
43 und dem kreisförmigen Plattenelement 41. Das tintendurchlässige
Element 2, das an der Klemmbasisplatte 18 angebracht ist, und
der daran angebrachte Schablonenbogen führen ebenfalls eine Drehbewegung aus, deren
Zentrum auf der Hebelstützenwelle 19 liegt. Die Schräglagenwinkeleinstellung
des Bilds kann damit ausgeführt werden.
Wenn in Übereinstimmung mit diesem Beispiel die stromaufwärtige Seite
des tintendurchlässigen Elements 2 zu dem bzw. unter dem Schräglagenwinkel
bewegt wird, wird zusammenwirkend hiermit die stromabwärtige Seite des tintendurchlässigen
Elements 2 ebenfalls in dem bzw. zu dem Schräglagenwinkel bewegt. Ein derartiger
Vorgang wird durch den im Folgenden ausgeführten Mechanismus erzielt. wie in
6 gezeigt, ist ein erster Zahnradabschnitt
51 an dem anderen Endabschnitt der Klemmbasisplatte 18 gebildet.
Der erste Zahnradabschnitt 51 ist in der Nähe der Hebelstützenwelle
19 gebildet. Außerdem ist ein zweiter Zahnradabschnitt 52 an der
Verbindungsplatte 23 gebildet, die an der anderen Endabschnittsseite des
tintendurchlässigen Elements 2 angebracht ist. Der erste Zahnradabschnitt
51 und der zweite Zahnradabschnitt 52 kämmen miteinander. Wenn
die Klemmbasisplatte 18 durch das Schräglagenwinkeleinstellmittel
40 verschwenkt wird, wird die Verbindungsbasisplatte 23, die mit
der stromabwärtigen Seite des tintendurchlässigen Elements 2 verbunden
ist, ebenfalls verschwenkt.
11 zeigte eine vergrößerte Ansicht eines
Steuerpults 60, das auf die vorstehend angesprochenen
Beispiels anwendbar ist. An einem Abschnitt des Steuerpults 60 sind zwei
Richtungsschalter 61 und 62 vorgesehen, die die Drehrichtung des
tintendurchlässigen Elements 2 bei der Schräglageneinstellung (mäandrierende
Korrektur) anzeigen. Außerdem sind zwei Anzeigeelemente 63 und
64 vorgesehen, die ein Drehausmaß des tintendurchlässigen Elements
2 bei der Schrägeinstellung (mäandrierende Korrektur) anzeigen. Das Anzeigeelement
63 im Zentrum zeigt das Korrekturausmaß 0 an. Das Anzeigeelement
64 ist links und rechts jeweils in Gestalt von vier ausgerichteten Elementen
ausgerichtet, um ein Korrekturausmaß von jeweils 0,4 mm pro Element anzuzeigen.
Das Korrekturausmaß bezeichnet ein Bewegungsausmaß in der Umfangsrichtung am Seitenrandabschnitt
des tintendurchlässigen Elements 2. Eine Korrektur von maximal 2 mm kann
dadurch in jeder der beiden Drehrichtungen ausgeführt werden. Wenn derartige Betätigungsmittel
und Anzeigemittel auf dem Steuerpult 60 der Druckmaschine vorgesehen sind,
kann die Schräglageneinstellung des tintendurchlässigen Elements 2 in einfacher
Weise ausgeführt werden.
Das bewegliche Zahnrad 35 und das zweite Übertragungszahnrad
50 in den vorstehend angesprochenen Ausführungsformen kämmen jeweils mit
einem Antriebszahnrad, das an einer Antriebswelle eines Motors angebracht ist, der
ein Antriebsmittel bildet und nicht gezeigt ist. Wenn der Richtungsschalter
61 bzw. 62 des Steuerpults 60 gedrückt wird, wird der
Motor angetrieben und das Siebelement 2 wird in Übereinstimmung mit einem
Antriebsausmaß des Motors verschwenkt. Die Schräglagenrichtung des gedruckten Bilds,
das auf dem Druckbogen gebildet ist, kann dadurch eingestellt werden.
Wenn in den vorstehend angesprochenen Ausführungsformen ein Druckvorgang
ausgeführt wird, in dem aufeinander folgend neu perforierte Schablonenbogen verwendet
werden, ist es erforderlich, den Schablonenbogen abzuziehen, der zum Umschlingen
der Außenumfangsfläche der Drucktrommel 1 gebracht ist, und zwar durch
ein Abziehmittel bzw. Austragmittel, das nicht gezeigt ist, und den Schablonenbogen
in einen Austragkasten o. dgl. zu verwerfen, der nicht gezeigt ist. In diesem Fall
wird der Schablonenbogen abgezogen, während die Drucktrommel sich dreht, und wenn
der Schablonenbogen auf dem Siebelement in einen Zustand gebracht ist, in dem er
schräg zur Drehrichtung der Drucktrommel verläuft, kann ein normales Abziehen bzw.
Austragen nicht ausgeführt werden. Vor dem Austragvorgang wird deshalb ein Steuervorgang
zum Rückführen des Siebelements 2 in seine Ursprungsposition ausgeführt,
bei der es sich um eine ursprünglich eingestellte Position handelt. In diesem Fall
werden die Leuchtzustände der Anzeigeelement 63 und 64 auf dem
Steuerpult 60 durch das nicht gezeigte Steuermittel geprüft. Wenn das Anzeigeelement
63 nicht aufleuchtet, d. h., wenn die Schräglageneinstellung des gedruckten
Bilds ausgeführt wird und eines der Anzeigeelemente 64 aufleuchtet, wird
das Siebelement 2 angetrieben, um in die Ausgangsstellung durch Antreiben
des Motors angetrieben zu werden. Als Zeitpunkt zum Rückführen des Siebelements
2 in die Ausgangsposition ist ein Zeitpunkt bevorzugt, zu dem eine neue
Perforationsinstruktion von einem Betätigungspaneel o. dgl. eingegeben wird. Wenn
das Siebelement 2 in die Ausgangsposition beim Austragvorgang rückgeführt
wird, kann ein Endabschnitt des nacheinander neu perforierten Schablonenbogens durch
das Klemmmittel 3 in einem vorbestimmten Zustand festgehalten werden.
Die Schablonendruckmaschine gemäß dem vorstehend erläuterten Beispiel
ist mit der Drucktrommel versehen, in der das tintendurchlässige Element dazu veranlasst
ist, um ein Paar von verbundenen kreisförmigen Plattenelementen geschlungen zu werden,
und zwar durch die elastische Kraft der Federn. Bei der Maschine, die diesen Aufbau
aufweist, wird der Druckvorgang durch Verformen des tintendurchlässigen Elements
nach außen und durch sandwichartiges Einschließen des Druckbogens zwischen dem tintendurchlässigen
Element und der Druckausübungstrommel auf der Außenseite ausgeführt. Die vorliegende
Erfindung kann jedoch nicht nur auf die Schablonendruckmaschine mit diesem grundsätzlichen
Aufbau angewendet werden. Vielmehr ist die Erfindung auch anwendbar auf eine Schablonendruckmaschine
mit einem drehbaren Basiselement, das Steifigkeit besitzt, und einem tintendurchlässigen
Element, das dazu gebracht ist, das Basiselement zu umschlingen. Der Aufbau des
Basiselements ist nicht speziell beschränkt. Beispielsweise kann ein Basiselement
zylindrischer Form aus Metall verwendet werden. In einem derartigen Fall ist ein
tintendurchlässiger Öffnungsbereich auf seiner Umfangswandung gebildet. Das tintendurchlässige
Element wird dazu gebracht, das zylindrische Element zu umschlingen, das aus Metall
hergestellt ist.
Ausführungsformen der Erfindung können vorsehen, dass die Einstellung
selbst in dem Fall ausgeführt werden kann, in dem das gedruckte Bild schräg liegend
gedruckt ist und ein gedrucktes Bild mit hervorragender Bildqualität kann bereitgestellt
werden.
Wenn beide Endabschnitte des tintendurchlässigen Elements miteinander
zusammenwirken, kann ein Druckvorgang ausgeführt werden, ohne übermäßig Kraft auf
die Drucktrommel 1 oder den Schablonenbogen auszuüben, so dass eine Verschiebung
o. dgl. des Schablonenbogens unterbunden werden kann.
Wenn ein Aufbau gewählt ist, demnach das tintendurchlässige Element
durch die Nocke verschwenkt wird, die an dem kreisförmigen Plattenelement
vorgesehen ist, ist nicht zu befürchten, dass das Schräglagenwinkeleinstellmittel
in Kontakt mit dem Druckelement gebracht und durch dieses zerstört wird (Drucktrommel
o. dgl.), das außerhalb der Drucktrommel angeordnet ist.
Wenn ein Aufbau gewählt ist, in dem das tintendurchlässige Element
durch die beweglichen Elemente verschwenkt wird, die koaxial zu dem kreisförmigen
Plattenelement verschwenkt werden, können wesentliche Teile des Schräglagenwinkeleinstellmittels
auf der Seite des Drehzentrums des kreisförmigen Plattenelements zu liegen kommen,
wodurch die Trägheit der Drucktrommel und außerdem eine Lastschwankung bei der Betätigung
der Druckmaschine verringert sind.