Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Regelung der
Ausrichtung eines Radars für Automobile, insbesondere für die Ausrichtung der radioelektrischen
Achse des Radars bezüglich einer gegebenen Richtung relativ zu dem Fahrzeug. Sie
ist insbesondere auf die Ausrichtung der radioelektrischen Achse des Radars auf
die Schubachse eines Fahrzeugs anzuwenden.
Kraftfahrzeuge können mit mehreren Typen von Radaren ausgestattet
sein. Unter diesen sind insbesondere die Radare vom sogenannten ACC-Typ bekannt,
nach dem angelsächsischen Ausdruck "Automotive Cruise Control". Ein Radar dieses
Typs ist dazu bestimmt, die Regelung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu ermöglichen.
Es erfaßt und lokalisiert das nächste Fahrzeug in der Fahrspur des Trägers. Für
diese Anwendung benötigt das Radar beispielsweise einen bestrichenen Bereich in
der Größenordnung von 150 Metern. Es muß insbesondere in der Lage sein, die Anwesenheit
eines Fahrzeugs in der Fahrspur des Trägers in dieser Entfernung zu erfassen. Offensichtlich
muß die radioelektrische Achse des Radars aufgrund der anderen Ungenauigkeitsquellen
bei der Winkellokalisierung im Azimut mit der Tangente zu der Bahn des Trägerfahrzeugs
ausgerichtet sein, welche nämlich der Schubachse des Fahrzeugs entspricht. Diese
Ausrichtung muß besser als etwa 0,2° realisiert werden, was eine sehr präzise
Ausrichtung bedeutet. Die Regelung dieser Ausrichtung besteht darin, daß die radioelektrische
Achse des Radars und die Schubachse des Trägerfahrzeugs parallel gemacht werden.
Die Schubachse ist die Tangente zu der Bahn, welcher das Fahrzeug folgt, wenn der
Fahrer das Steuer losläßt. Für ein Fahrzeug, das keinen schwerwiegenden Mangel insbesondere
auf Höhe der Geometrie der Fahrgestelle oder der Qualität der Bereifung besitzt,
ist diese Bahn eine Gerade oder eine Kurve mit großem Krümmungsradius. Die Schubachse
ist nämlich ziemlich genau die Winkelhalbierende des Winkels, der durch die horizontale
Projektion der Achsen der Hinterräder gebildet ist. Die radioelektrische Achse ist
die Achse, entlang welcher das Radar einen Phasenverschiebungswinkel null für ein
Objekt mißt, welches auf dieser Achse liegt.
Die Regelung der Ausrichtung durch eine elektronische Abstandsmessung,
die von dem Radar auf ein Signal aus einem aktiven oder passiven Antwortgeber geliefert
wird, ist bekannt. Ein Beispiel einer Ausrichtungsvorrichtung, welche das Radar
verwendet, mit welchem das Fahrzeug ausgestattet ist, ist insbesondere in der deutschen
Patentanmeldung DE 197 07 590 A1
beschrieben.
Das aktive oder passive Antwortgebersystem liegt allgemein in einem
relativ großen Abstand von dem Radar, beispielsweise 20 Meter oder mehr, und zwar
bei freier Umgebung. Diese Regelung wird möglicherweise nach einer Analyse des Verhaltens
des Radars durch Versuche auf der Straße von Hand verfeinert. Ein solches Verfahren
ist nicht leicht im Rahmen einer Massenproduktion wie beispielsweise einer Produktion
von ACC-Radaren umzusetzen, die in der Zukunft eine wachsende Anzahl von Automobilen
ausstatten sollen. Die Hauptgründe sind insbesondere folgende:
- – die Betriebszeit ist sehr lang;
- – man muß über einen Antwortgeber und insbesondere über einen freien Raum
verfügen, der frei von jeglicher parasitären Reflexion über einen weiten Abstand
gegenüber von der Regelungsstation ist;
- – die Verwendung von Höchstfrequenzmaterial eignet sich schlecht für das
industrielle Milieu der Automobilproduktion oder -wartung, insbesondere erfordert
sie eine spezielle Kammer, die keine Echos zurückschickt, um eine Regelung im Nahfeld
durchzuführen.
Alle diese Zwänge bringen offensichtlich hohen Kosten mit sich, die
mit einer Massenautomobilproduktion nicht zu vereinbaren sind, wo die Kosten der
fertigen Produkte gerade sehr straff sind. Im übrigen tragen die mangelnde Zuverlässigkeit
und vor allem die nicht vorhandene Reproduzierbarkeit auch dazu bei, daß das oben
beschriebene Verfahren aus diesem Produktionstyp auszuschließen ist.
Es ist auch bekannt, die Ausrichtung des Radars durch Verwendung optischer
Mittel zu regeln. Ein Beispiel einer Vorrichtung zur Regelung der Ausrichtung, die
ein Lichtbündel verwendet, das direkt auf eine Meßeinrichtung projiziert wird, ist
insbesondere in der amerikanischen Patentschrift 5,313,213 beschrieben.
Die Aufgabe der Erfindung liegt insbesondere darin, eine bequeme Regelung
der Radarachse bezüglich des Trägers zu ermöglichen, und zwar genausogut an einer
Fertigungsstraße wie bei der Wartung, beispielsweise in einer Tankstelle, wobei
gleichzeitig eine gute Regelungsgenauigkeit gewährleistet ist. Zu diesem Zweck besteht
der Gegenstand der Erfindung in einer Vorrichtung zur Regelung der Ausrichtung der
radioelektrischen Achse eines von einem Fahrzeug getragenen Radars bezüglich einer
gegebenen Richtung relativ zu dem Fahrzeug, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel
zum Messen der Position des Fahrzeugs bezüglich einer Referenzrichtung, einen Spiegel
und Meßmittel für den Phasenverschiebungswinkel zwischen einem entlang einer bekannten
Richtung bezüglich der radioelektrischen Achse emittierten Strahl und seinem von
dem Spiegel reflektierten Strahl aufweist, wobei die Regelung eine Funktion des
Phasenverschiebungswinkels ist.
Der Gegenstand der Erfindung liegt auch in einer Vorrichtung zur Regelung
der Ausrichtung der radioelektrischen Achse eines von einem Fahrzeug getragenen
Radars bezüglich einer gegebenen Richtung relativ zu dem Fahrzeug, dadurch gekennzeichnet,
daß sie Mittel zum Messen der Position des Fahrzeugs bezüglich einer Referenzrichtung,
einen Spiegel, der mechanisch mit dem Radar fest verbunden ist, und Mittel zum Messen
des Phasenverschiebungswinkels zwischen einem emittierten Strahl und seinem von
dem Spiegel reflektierten Strahl aufweist, wobei der Phasenverschiebungswinkel eine
Funktion des Winkels zwischen der Ebene des Spiegels und der Referenzrichtung ist.
Die Erfindung hat insbesondere als Hauptvorteile, daß die Betriebszeiten
reduziert werden können, daß die Regelung von nicht sehr qualifizierten Personen
durchgeführt werden kann, daß sie nicht sperrig ist, daß sie insbesondere wenig
Bodenfläche benötigt, daß sie eine hohe Zuverlässigkeit und eine sehr gute Reproduzierbarkeit
ermöglicht und ökonomisch ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich mit Hilfe
der folgenden Beschreibung unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen; darin zeigen:
1 eine erste mögliche Ausführungsform
einer Vorrichtung nach der Erfindung;
2 ein Ausführungsbeispiel von Mitteln
zum Messen der Regelung;
3 ein weiteres Ausführungsbeispiel von
Mitteln zum Messen der Regelung;
4 eine zweite mögliche Ausführungsform
einer Vorrichtung nach der Erfindung, bei welcher das obengenannte Ausführungsbeispiel
von Meßmitteln verwendet wird;
5 eine dritte mögliche Ausführungsform
einer Vorrichtung nach der Erfindung; und
6 ein mögliches Ausführungsbeispiel einer
Werkzeugausrüstung, um einen Spiegel mechanisch mit einem Radar fest zu verbinden.
1 veranschaulicht eine mögliche Ausführungsform
einer Vorrichtung nach der Erfindung, wobei einige ihrer Komponenten dargestellt
sind. Die Vorrichtung weist Mittel zum Messen der Position des Fahrzeugs
1 auf, das mit einem Radar 20 ausgestattet ist, das beispielsweise
vorne zwischen den Scheinwerfern liegt, bezüglich einer Referenzrichtung
10. Dieses Fahrzeug kann von jedem Typ sein, vom Kraftwagen bis zum großen
Transportfahrzeug. Diese Mittel zum Messen der Position des Fahrzeugs, die wohlbekannt
sind, sind nicht dargestellt. Diese Mittel sind beispielsweise eine Bank zum Regeln
der Parallelität des vorderen und des hinteren Fahrgestells der Fahrzeuge bei der
Herstellung oder bei der Wartung, wobei das Fahrzeug an dieser Bank angebracht ist.
Diese Mittel sind mit Sensoren ausgestattet, mit welchen präzise die Ränder der
Felgen der Hinterräder 2, 3 entlang einer horizontalen Ebene lokalisiert
werden können, die durch die Achsen 4, 5 der Räder verläuft. Diese
Mittel ermöglichen also die Messung des Winkels a1, den die Achse
4 des linken Hinterrades 2 mit der Referenzrichtung
10 der Positionierungsmeßmittel bildet. Ebenso ermöglichen sie die Messung
des Winkels a2, den die Achse 5 des rechten Hinterrades
3 mit der Referenzrichtung 10 bildet. Da die Schubachse
11 des Fahrzeugs die Winkelhalbierende der Achsen 4,
5 der Hinterräder ist, läßt sich aus der Kenntnis der Winkel a1,
a2, den diese mit der Referenzrichtung 10 bilden, der Winkel
a3 bestimmen, den die Schubachse 11 mit dieser Referenzrichtung
10 bildet. Dieser Winkel a3 kann durch die folgende Beziehung
in Abhängigkeit von den Winkeln a1, a2 der Achsen der Räder
angegeben werden:
a3 ½(a1 + a2) – 90°(1)
Im Falle der Verwendung Bank zum Messen der Parallelität, die gewöhnlich
nur Informationen relativ zu den Winkeln liefert, den die Räder 2,
3 bezüglich des Fahrzeugs 1 bilden, wird beispielsweise ein zusätzlicher
Sensor hinzugefügt, um den Winkel in der horizontalen Ebene anzugeben, den die Achse
4, 5 eines der Räder mit einer bekannten festgelegten Referenz
bildet, deren Richtung die obengenannte Referenzrichtung 10 bildet.
Die Vorrichtung nach der Erfindung weist Mittel zum Messen der Regelung
auf, d. h. Mittel zum Messen der Winkelposition der radioelektrischen Achse des
Radars 20 bezüglich dieser obengenannten Referenzrichtung 10.
Diese Meßmittel weisen einen Spiegel 7 und eine zu diesem Spiegel gerichtete
Lichtstrahlungsquelle 12 sowie Mittel zum Messen des Phasenverschiebungswinkels
zwischen dem emittierten Strahl 12 und dem reflektierten Strahl
13 auf. Der Spiegel 7 ist ein ebener Spiegel, der in vertikaler
Position gegenüber dem Fahrzeug 1 in einem Abstand d installiert ist, der
beispielsweise zwischen 1 und 2 Meter beträgt. Der Spiegel 7 bildet einen
Winkel a4 mit der Referenzrichtung 10. Dieser Winkel a4
liegt beispielsweise in der Nähe von 90°.
2 stellt in einer Ansicht in der horizontalen
Ebene ein Ausführungsbeispiel der Mittel zum Messen der Regelung dar. Sie weisen
eine Lichtquelle 21 und Mittel 22 zum Messen des Phasenverschiebungswinkels,
die mit dem Radar 20 mechanisch fest verbunden sind. Diese Elemente sind
beispielsweise an einem Gestell angebracht, das seinerseits für die Dauer der Regelung
an dem Radar 20 angebracht ist. Das Gestell weist beispielsweise
Ausnehmungen auf, die den Zugang zu Schrauben zur Regelung der Winkelpositionierung
des Radars an dem Träger ermöglichen. Die Lichtquelle 21 ist beispielsweise
ein Laser mit geringer Divergenz. Die Position der Lichtquelle wird beispielsweise
derart geregelt, daß der emittierte Lichtstrahl zu der radioelektrischen Achse
14 des Radars parallel ist. Falls dies nicht der Fall ist, ist die Winkelposition
zwischen dieser Achse 14 und dem emittierten Strahl 12 wenigstens
bekannt. Die Mittel zum Messen des Phasenverschiebungswinkels zwischen dem emittierten
Strahl 12 und dem reflektierten Strahl 13 sind beispielsweise
eine Platte 22, die beispielsweise nicht reflektierend ist und senkrecht
zu der Richtung des emittierten Strahls 13 liegt. Diese Platte ist beispielsweise
in ihrem Zentrum mit einer Öffnung 23 versehen, die den Durchgang des Laserbündels
ermöglicht. Diese Platte 23 weist beispielsweise horizontale Graduierungen
auf, die beiderseits der obengenannten Öffnung 23 liegen. Der Phasenverschiebungswinkel
wird ausgehend von dem Abstand dx zwischen dem Emissionspunkt A des Lichtstrahls
12 und dem Auftreffpunkt B des reflektierten Strahls 13 auf der
Platte 22 bestimmt. Der Abstand dx zwischen diesen Punkten genügt der folgenden
Beziehung:
dx = 2d tg (&agr; + a4 – 90°)(2);
worin &agr; der Winkel zwischen dem emittierten Strahl 12 und der Referenzrichtung
ist, d der Abstand zwischen der Platte 22 und dem Spiegel 7 ist
und tg die Tangentenfunktion ist.
Da die Komponenten d und a4 der Beziehung (2)
bekannt und festgelegt sind, wird die Position des Radars dann derart geregelt,
daß der Abstand dx einem Winkel &agr; gleich a3 entspricht, falls der
emittierte Strahl 12 parallel zu der radioelektrischen Achse 14 liegt.
Da der Winkel zwischen der Schubachse 11 und der Referenzrichtung auch
gleich a3 ist, ergibt sich, daß die radioelektrische Achse
14 zu der Schubachse 11 parallel ist, was das Ziel der Regelung
ist. Wenn der emittierte Strahl nicht zu der radioelektrischen Achse parallel ist
und demnach einen Winkel &Dgr;a mit dieser radioelektrischen Achse bildet, wird
die Regelung durchgeführt, bis der Abstand dx einem Winkel von &agr; = a3
+ &Dgr;a entspricht. Der vertikale Schnitt des Spiegels 7 kann kreisförmig
sein und im wesentlichen einen Radius haben, der gleich dem Abstand zwischen dem
Spiegel 7 und dem Radar 20 ist. In diesem Fall befindet sich das reflektierte
Bündel 13 unabhängig von dem Wert der Regelung des E1-Winkels des Radars
immer an den Meßgraduierungen der Platte 22, wodurch insbesondere die Regelungsoperation
vereinfacht ist.
Um die Regelung der Ausrichtung des Radars zu vereinfachen, aber auch
zu beschleunigen, ist es vorteilhaft, bequem und rasch die Richtung des emittierten
Bündels 12 bezüglich der radioelektrischen Achse 14 des Radars
positionieren zu können. Erfindungsgemäß sind dafür Positionierungsmittel vorgesehen.
Diese Mittel bestehen beispielsweise aus einem Prisma 24 an einer der Seiten
25 des Gehäuses des Radars 20, beispielsweise an der Oberseite, wenn das
Radar 20 an dem Fahrzeug 1 installiert ist. Dieses Prisma führt
beispielsweise das Gestell, an welchem die Emissionsquelle 21 angebracht
ist. Das Prisma kann durch jede andere mechanische Referenzform ersetzt sein, welche
ein ausreichend genaues und eindeutiges Einsetzen ermöglicht, das reproduzierbar
ist. Der Winkel, den die Achse des Prismas mit der radioelektrischen Achse des Radars
bildet, ist mit Präzision bestimmt, bevorzugt fällt die Richtung der beiden Achsen
zusammen. Die Richtung der Achse des Prismas bezüglich der radioelektrischen Achse
wird beispielsweise bei der Herstellung des Radars oder seiner Einstellung aus der
Kenntnis der Richtung der radioelektrischen Achse festgelegt, die vorher durch die
Herstellungsmerkmale des Radars oder durch seine ersten Versuche bekannt sein kann.
Das Gestell, das die Lichtquelle 21 hält, hat eine solche Form, daß das
emittierte Lichtbündel 12 parallel zu der Richtung der Achse des Prismas
ist und damit parallel zu der radioelektrischen Achse 14 des Radars
20 ist oder gut definiert ist, wenn es auf das Radar 20 gesetzt
ist. Im Falle der Verwendung einer anderen Form als dem Prisma ist die Form des
Gestells beispielsweise derart definiert, daß die Achse des emittierten Bündels
12 zu der radioelektrischen Achse des Radars parallel ist. In allen Fällen
sind die relativen Positionen dieser beiden Achsen reproduzierbar und bekannt, und
der Winkel zwischen ihren Richtungen ist gut definiert.
Die Referenzform 24 kann beispielsweise auch aus der Seite
eines mechanischen Trägers bestehen, an dem das Radar 20 anliegt, wobei
dieser Träger bezüglich des Fahrzeugs regelbar ist. Die mechanische Quelle
21 und die Mittel 22 zum Messen des Phasenverschiebungswinkels
sind dann an dem Träger des Radars angebracht, wobei sie beispielsweise selbst an
einem Gestell angebracht sind. Dann wird die Position des Trägers und nicht direkt
diejenige des Radars geregelt.
3 stellt in einer Ansicht in der horizontalen
Ebene eine weitere mögliche Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung
dar. Bei dieser Ausführungsform ist die an dem Radar oder möglicherweise an seinem
mechanischen Träger angebrachte Werkzeugausrüstung bezüglich der vorhergehenden
Ausführungsform modifiziert. Die Werkzeugausrüstung weist eine Lichtquelle
31 auf, die nicht unbedingt ein Laser ist. Sie weist im übrigen eine Videokamera
32 auf, die an der Seite liegt und bei welcher das Zentrum des Objektivs
33 in der gleichen horizontalen Ebene wie die Lichtquelle 31 liegt.
Ein Betriebssystem der Videokamera ermöglicht die Lokalisierung
des Bildes der Lichtquelle, das von dem Spiegel 7 reflektiert und von der
Kamera 32 erfaßt wurde. D. h., mit diesem Betriebssystem kann der Abstand
dx gemessen werden, wie er relativ zu der Beziehung (2) definiert ist.
Die Werkzeugausrüstung ist bezüglich des Radars 20 oder seines
Trägers auf die gleiche Weise wie die Werkzeugausrüstung von 2
positioniert. Insbesondere kann die Referenzform, bezüglich welcher die Richtung
der von der Lichtquelle emittierten Strahlung fixiert ist, ebenfalls ein Prisma
sein. Die Regelung wird auf die gleiche Weise wie bei der vorhergehenden Ausführungsform
durchgeführt, wobei die Messungen nicht visuell mittels einer Graduierung, sondern
automatisch mittels eines Videobetriebssystems einer Kamera 32 durchgeführt
werden.
5 und 6
stellen eine weitere mögliche Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung
dar. Bei dieser Ausführungsform ist ein Spiegel 51 an dem Radar
20 oder möglicherweise an seinem mechanischen Träger angebracht. Ein vor
dem Radar angeordneter Spiegel wird nicht mehr verwendet. Der Spiegel liegt in einer
vertikalen Ebene parallel zu der Richtung des oben beschriebenen Radars, also beispielsweise
parallel zu der radioelektrischen Achse des Radars. Bei Verwendung einer anderen
Referenzform ist die den Spiegel 51 stützende Werkzeugausrüstung derart,
daß nach dem Einsetzen die Richtung der radioelektrischen Achse des Radars beispielsweise
parallel zu der Ebene des Spiegels ist.
6 veranschaulicht beispielhaft in einer
Darstellung in der horizontalen Ebene ein mögliches Ausführungsbeispiel einer Werkzeugausrüstung
zum Anbringen des Spiegels 51 an dem Radar 20, insbesondere um.
ihn mechanisch mit dem Radar fest zu verbinden. Ein Stift 61 ist zu der
Achse des Prismas 24 des Radars parallel gemacht, beispielsweise für die
Zeit der Regelung, wobei die Achse ihrerseits konstruktionsmäßig parallel zu der
radioelektrischen Achse 14 des Radars ist. Die Form des Prismas erleichtert
insofern diese Parallelstellung, als der Stift innerhalb des Prismas 24
positioniert ist, das dann die Richtung des Stifts 61 führt. Dazu kann
der Stift 61 einen dreieckigen Querschnitt haben, der sich perfekt demjenigen
des Prismas anschmiegt. Der Träger 62 des Spiegels 51 kann an
dem Stift 61 mittels eines Rändelrades 63 befestigt sein, das
mechanisch mit dem Träger 62 fest verbunden ist. Dieses legt den Spiegel
nach der Regelung seiner Vertikalität fest. Um diese Regelung zu ermöglichen, ist
der Abschnitt des Stifts 61, der das Rändelrad hält, beispielsweise an
dessen Riffelung angepaßt. Die Vertikalität des Spiegels kann beispielsweise einfach
mittels einer Wasserwaage 64 oder jedes anderen geeigneten Instruments
geregelt werden.
5 veranschaulicht die Position der Mittel
31, 32 zum Messen der Regelung. Diese sind nicht mehr an dem Radar
oder seinem Träger, sondern an einem Rahmen befestigt, dessen Position bezüglich
der Referenzrichtung 10 bekannt ist. Falls diese Meßmittel eine Lichtquelle
31 und eine Kamera 32 aufweisen, wie sie beispielsweise relativ
zu 3 veranschaulicht sind, dann bildet die Achse
59 des Objektivs 33 der Kamera einen bekannten Winkel a4
mit de r Referenzrichtung. Die Lichtquelle emittiert eine Strahlung 52,
die an dem Spiegel 51 reflektiert wird. Die Position der Quelle ist derart
geregelt, daß der emittierte Strahl 52 parallel zu der Achse
59 des Objektivs ist. Der Winkel zwischen diesem Strahl 52 und
der Referenzrichtung 10 ist also gleich dem oben definierten Winkel a4.
Die Lichtquelle und das Objektiv liegen in ein und derselben vertikalen Ebene.
Wenn dy den Abstand zwischen dem Ausgangspunkt des emittierten Strahls
52 und dem Punkt darstellt, wo die Kamera den reflektierten Strahl
53 erfaßt, ist dieser Abstand dy durch die folgende Beziehung angegeben:
dy = 2d tg(&bgr; + a4 – 90°)(3);
worin &bgr; der Winkel zwischen der Achse des Objektivs und dem von dem Spiegel
51 reflektierten Bündel 53 ist, d der Abstand zwischen diesem
und der Lichtquelle 31 ist und a4 der oben definierte Winkel
ist.
Dieser Winkel &bgr; ist im übrigen auch gleich dem Winkel &agr; zwischen
der Ebene des Spiegels und der Referenzrichtung 10. Folglich wird die Position
des Radars 20, die im übrigen die Orientierung des Spiegels 51
steuert, derart geregelt, daß der Abstand dy einem Winkel &bgr; und damit einem
Winkel a gleich dem Winkel a3 entspricht, welcher der oben definierte
Winkel zwischen der Schubachse 11 des Fahrzeugs und der Referenzrichtung
10 ist. Da die vertikale Ebene parallel zu der radioelektrischen Achse
14 des Radars ist, ergibt sich dann daraus, daß diese Achse zu der Schubachse
11 des Fahrzeugs parallel ist.
Die Werkzeugausrüstung 31, 32 zum Messen, die in
5 verwendet wird, kann durch eine Werkzeugausrüstung
des Typs ersetzt sein, der relativ zu 2 beschrieben
wurde. In diesem Fall ist der Winkel zwischen der Referenzrichtung 10 und
dem von der Quelle 21 emittierte Strahl, z. B. ein Laserstrahl, gleich
dem oben definierten Winkel a4.
Der Spiegel 51 kann beispielsweise durch ein gerades Prisma
mit gleichschenkligem Querschnitt ersetzt sein, dessen Scheitel horizontal und dessen
Basis, die zu der Meßwerkzeugausrüstung gerichtet ist, beispielsweise im wesentlichen
vertikal ist, wodurch insbesondere keine Regelang der Vertikalität mehr nötig ist.
Eine Vorrichtung nach der Erfindung ist leicht auf
eine Serienfertigungsstraße anzuwenden, denn sie benötigt einerseits sehr wenig
Platz am Boden gegenüber dem Fahrzeug, und andererseits können die Meßwerkzeugausrüstungen
während des Vorschubs der Straße an fester Station bleiben, insbesondere im Fall
einer Vorrichtung nach 5. Im übrigen ist es bei Verwendung
einer Meßwerkzeugausrüstung auf der Basis einer Kamera, da die Information in elektronischer
Form verfügbar ist, möglich, damit direkt einen elektrischen Schraubendreher zu
koppeln, der von einem Bediener oder einem Roboter an dem Radar präsentiert wird.
Damit wird insbesondere eine totale Automatisierung des Regelungsprozesses in Großserie
möglich. Wenn die Regelung durch eine Vorrichtung nach der Erfindung nicht völlig
automatisiert ist, kann sie durch einen nicht sehr qualifizierten Bediener durchgeführt
werden, der beispielsweise nur auf die Position des Radars, insbesondere auf die
Regelungsschrauben einwirken maß, bis der Auftreffpunkt des reflektierten Strahls
an der Graduierung der Platte 22 einen gegebenen Wert angibt oder das von
der Kamera 32 gelieferte Bild der Quelle 31 eine definierte Position
einnimmt. Schließlich sind die verwendeten Mittel nicht nur wenig platzraubend und
kostengünstig, sondern sie ermöglichen dabei auch zuverlässige und reproduzierbare
Messungen, die insbesondere unabhängig von der äußeren Umgebung sind.
Die Vorrichtung nach der Erfindung wurde für eine Ausrichtung der
radioelektrischen Achse des Radars auf die Schubachse des Trägerfahrzeugs beschrieben,
indessen ist sie auch auf jede Ausrichtung bezüglich einer gegebenen Richtung relativ
zu dem Trägerfahrzeug anzuwenden, wobei diese Richtung entlang einer Referenzrichtung
definiert ist.
Zur Vereinfachung der Messungen wurde beschrieben, daß die Spiegel
in einer vertikalen Ebene liegen, aber Messungen des Phasenverschiebungswinkels
in der horizontalen Ebene, genauer in einer Ebene senkrecht zu den emittierten Strahlen
oder der radioelektrischen Achse, könnten selbst dann durchgeführt werden, wenn
die Spiegel nicht vertikal sind, insbesondere durch Projektion der Strahlen oder
ihrer Auftreffpunkte in einer horizontalen Ebene.
Bevorzugt sind die emittierten Strahlen Lichtstrahlen, insbesondere
wegen der leichten Realisierung und Einstellung, aber spezielle Regelungsbedingungen
könnten sehr wohl auf andere Strahlen als Lichtstrahlen zurückgreifen.
Schließlich ist zu bemerken, daß die Regelung beispielhaft für ein
Radar beschrieben wurde, das vom Fahrzeug nach vorne orientiert ist, indessen kann
eine Vorrichtung nach der Erfindung eine Regelung für ein Radar durchführen, das
entlang jeder anderen Richtung orientiert ist.