| Dokumentenidentifikation |
DE10315358B3 21.10.2004 |
| Titel |
Anzünder |
| Anmelder |
Müller, Jörg, 74909 Meckesheim, DE |
| Erfinder |
Müller, Jörg, 74909 Meckesheim, DE |
| Vertreter |
Ullrich & Naumann, 69115 Heidelberg |
| DE-Anmeldedatum |
03.04.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10315358 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
21.10.2004 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.10.2004 |
| IPC-Hauptklasse |
C06F 5/00
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| IPC-Nebenklasse |
F23Q 13/04
F23Q 1/02
C10L 11/04
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| Zusammenfassung |
Ein Anzünder, insbesondere Kamin- und Grillanzünder, mit einem Brennkörper (1) und mindestens einem an dem Brennkörper (1) ausgebildeten, aus Zündmasse bestehenden Zündkopf (2), der sich in Wechselwirkung mit einem Zündkörper, beispielsweise einer geeigneten Reibfläche, entzünden lässt, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Brennkörper (1) mit mindestens zwei Zündköpfen (2) ausgestattet ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Anzünder, insbesondere Kamin- und Grillanzünder,
mit einem einteiligen Brennkörper und mindestens zwei an dem Brennkörper ausgebildeten,
aus Zündmasse bestehenden Zündköpfen, die sich in Wechselwirkung mit einem Zündkörper,
beispielsweise einer geeigneten Reibfläche, entzünden lassen, wobei der Brennkörper
einstückig ausgebildet ist.
Anzünder sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt.
So werden zum Entzünden eines Kaminfeuers Zündhölzer unterschiedlicher Längen verwendet,
mit denen zunächst Papier oder feines, trockenes Holz und anschließend größere Holzscheiden
entfacht werden. Des Weiteren sind handelsübliche Anzünder aus einem mit Brandbeschleunigern
versehenen Material bekannt, die mittels Streichholz oder Feuerzeug entfacht werden.
Grillanzünder gibt es in fester Form aber auch in gelartiger oder flüssiger Ausführung,
die zur Grillkohle oder zum Holz hinzu gegeben werden und dann ebenfalls mittels
Zündholz oder dergleichen entfachbar sind.
Die aus der Praxis bekannten Anzünder – mit oder ohne Brandbeschleuniger
– werden mittels Streichholz oder Feuerzeug gezündet und dienen auf mehr oder
weniger umständliche Weise zum Entfachen eines Feuers. In der Anwendung sind die
aus der Praxis bekannten Anzünder umständlich und erfordern stets die Übertragung
des Feuers von einem Streichholz oder dergleichen auf den eigentlichen Anzünder,
was wiederum eine Gefahr in der Handhabung in sich birgt.
Aus der DE 296 22 599 U1
ist ein Anzünder mit einem Brennkörper in Form eines brennbaren Stäbchens bekannt.
An dem Brennkörper ist an den sich gegenüberliegenden Enden je ein Zündkopf ausgebildet.
Der bekannte Anzünder ist gegenüber einem herkömmlichen Anzünder mit
nur einem Zündkopf in soweit von Vorteil, dass er sich unter vollständiger Nutzung
der verwendeten Rohstoffe gleich zweimal verwenden lässt, nämlich zum Anzünden auf
der einen Seite und zum Anzünden auf der anderen Seite. Nachteilig ist dabei jedoch,
dass der einseitig bereits gezündete und von einer Seite her teilweise abgebrannte
Anzünder nur schwer handhabbar ist, da man diesen nämlich im Bereich des Abbrandes
bzw. der Verkohlung möglichst weit außen fassen muss, um ihn dann auf der anderen
Seite abermals sicher zünden zu können. Ungeachtet dieser Problematik wirkt der
Anzünder im Sinne eines doppelten Anzünders dahingehend, dass vorgesehen ist, ihn
zweimal unabhängig voneinander zum Anzünden zu verwenden. Eine solche doppelte Verwendung
bringt eine ungewünschte Verschmutzung des Anwenders mit sich und birgt das Risiko
eines zu kurzen Stäbchens bei der zweiten Zündung, so dass die Gefahr einer Verbrennung
droht.
Des Weiteren eignet sich der bekannte Anzünder nur bedingt zur Entfachung
eines Kaminfeuers, da die Zündkraft auf die beiden Zündköpfe beschränkt ist. Insoweit
unterscheidet sich der gattungsbildende Anzünder insoweit nur wenig von herkömmlichen
Streichhölzern.
Aus der DE 530 199 A
ist ebenfalls ein Anzünder bekannt, wie er nämlich in einem herkömmlichen Streichhölzerbriefchen
verwendet wird.
Dabei sind voneinander unabhängige Streichhölzer bzw. Brennkörper
vorgesehen, die über Sollbruchstellen nebeneinander aufgereiht und ebenfalls über
eine Sollbruchstelle mit einem Fußstreifen verbunden sind. Im Konkreten handelt
es sich dabei um einen sog. Zündstreifen, bei dem die einzelnen Zündkörper zur isolierten
Handhabung gedacht sind. Eine geringfügige Beabstandung der Zündköpfe am freien
Ende des Zündstreifens dient lediglich zur gleichzeitigen Herstellung der Zündköpfe,
damit diese nicht miteinander verkleben. Eine weiterreichende Beabstandung, so bspw.
über Zündfinger, ist dort nicht vorgesehen, da nämlich die einzelnen Brennkörper
– über deren Sollbruchstellen – ohnehin vom Streifen entfernt werden
und anschließend einzeln – als singuläre Streichhölzer – gehandhabt
werden.
Würde man den aus der DE 530
199 A bekannten Zündstreifen gleichzeitig zünden, d.h. würde man sämtliche
Zündköpfe entlang einer Reibfläche zur gleichzeitigen Zündung bringen, entstünde
ein singuläres Feuer entlang der Brennkörper.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Anzünder
der gattungsbildenden Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass er sich
zur Entfachung eines Feuers, insbesondere zum Anzünden eines Kaminfeuers, bei sicherer
Handhabung eignet.
Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs
1 gelöst. Danach ist ein gattungsbildender Anzünder derart ausgestaltet und weitergebildet,
dass der Brennkörper integrale Zündfinger aufweist, die nebeneinander angeordnet
und zueinander beabstandet sind, und dass die Zündköpfe an den freien Enden der
Zündfinger ausgebildet sind.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass sich Feuer
ganz besonders gut entfachen lässt, wenn man für hinreichend viel Zündkraft sorgt.
Dies lässt sich dadurch bewerkstelligen, dass der Brennkörper gleich mehrere –
mindestens zwei – Zündköpfe aufweist. Dabei ist es von Vorteil, wenn die Zündköpfe
nebeneinander, jedoch mit Abstand zueinander angeordnet sind. Im Konkreten eignet
sich dabei ein einstückig ausgebildeter Brennkörper mit integralen Zündfingern,
die nebeneinander angeordnet und zueinander beabstandet sind. Entsprechend sind
die Zündköpfe an den freien Enden der Zündfinger ausgebildet, so dass sich bei einheitlichem
bzw. einstückig ausgebildetem Brennkörper eine Anordnung von Zündköpfen entsprechend
der Anzahl der Zündfinger ergibt.
Die einstückige Ausbildung des Brennkörpers hat zunächst einmal den
Vorteil, dass dieser bei der Handhabung weder abknicken noch in einzelne Bestandteile
zerfallen kann. Ganz im Gegenteil handelt es sich bei dem Brennkörper um ein in
sich homogenes Teil, bspw. aus Holz. Die Zündfinger sind integrale Bestandteile
des Brennkörpers und dabei nebeneinander angeordnet. Wesentlich ist nun, dass die
Zündfinger insgesamt zueinander beabstandet sind, so dass diese – entlang
der Länge der Zündfinger – unabhängig voneinander abbrennen können, bis sie
die Masse des eigentlichen Brennkörpers erreichen, der u.a. auch zur Handhabung
des Anzünders dient.
Aufgrund der Tatsache, dass die Zündköpfe an den freien Enden der
Zündfinger ausgebildet sind, lassen sich die Zündköpfe durch Reibung an einer geeigneten
Reibfläche gleichzeitig entzünden, wodurch sich eine ganz besondere Zündkraft ergibt.
Damit ist bereits in vielen Fällen das Entfachen eines Feuers realisierbar.
Nach dem Zünden der Zündköpfe können die die Zündköpfe tragenden Zündfinger
unabhängig voneinander – nebeneinander – abbrennen, bis das Feuer auf
die gesamte Masse des Brennkörpers übergeht. So lässt sich ein Anzünder mit räumlich
verteilten „Feuerstellen" generieren, der sich nicht nur durch seine homogene
– einstückige – Ausgestaltung sicher handhaben lässt, sondern auch zum
sicheren Anzünden bspw. eines Kaminfeuers geeignet ist.
Hat das Feuer an den einzelnen Zündfingern den gesamten Brennkörper
erfasst, brennt dieser im Sinne eines in sich homogenen Holzstücks, wodurch bereits
eine weitere Stufe der Entfachung eines Feuers erreicht ist. Von dort aus lassen
sich unproblematisch weitere Holzscheite oder dergleichen entzünden, insbesondere
auch dann, wenn gleichzeitig mehrere Anzünder der erfindungsgemäßen Art verwendet
werden.
In ebenfalls erfindungsgemäßer Weise lässt sich der Anzünder auch
kaskadiert verwenden, nämlich dann, wenn man zunächst nur einen Zündkopf entzündet
und den gesamten Anzünder in der Feuerstelle positioniert. Nach Zünden des einen
Zündkopfes brennt dann der Zündfinger ab und verlagert sich die Flamme über den
sich anschließenden Brennkörper zum nächstgelegenen zweiten Zündfinger. Nach gewisser
Zeit wird auch dort die Zündmasse des Zündkopfes zünden, so dass in zeitlicher Folge
ein kaskadiertes Zünden entsprechend der Anzahl der Zündköpfe stattfindet. Dies
begünstigt die wirksame Entfachung eines Feuers ganz erheblich.
In erfindungsgemäßer Weise ist daher ein Anzünder realisiert, der
sich einerseits sicher handhaben lässt und sich andererseits zum Anzünden jedweder
Feuer, insbesondere auch eines Kaminfeuers, besonders gut eignet.
In vorteilhafter Weise umfasst der Brennkörper beispielsweise drei
bis fünf Zündköpfe, so dass sich die Zündtemperatur entsprechend der Ausbildung
des Zündkörpers räumlich verteilt. Auch diese Maßnahme begünstigt das Entfachen
eines Feuers.
Insbesondere im Falle einer flächigen Ausgestaltung des Brennkörpers
könnten die Zündköpfe in etwa in der gleichen Ebene nebeneinander angeordnet bzw.
ausgebildet sein. So könnten die Zündköpfe in etwa auf einer gemeinsamen gedachten
Linie nebeneinander liegen, wobei die Beabstandung zwischen den Zündköpfen äquidistant
sein kann.
Ebenso ist es denkbar, dass die Zündköpfe im Raum in etwa äquidistant
zueinander ausgebildet sind. So könnte der Zündkörper die Form einer Kugel haben,
wobei die Zündköpfe zumindest über ein Kugelsegment hinweg ausgebildet sind.
Zur einfachen Handhabung des Anzünders, insbesondere zur Handhabung
ähnlich einem konventionellen Zündholz, könnten die Zündfinger zündholzartig ausgebildet
sein, die sich von dem Brennkörper aus in den Raum erstrecken. Dabei könnten sich
die Zündfinger zu dem den Zündkopf tragenden freien Ende hin verjüngen, so dass
sich eine keilartige Ausgestaltung der Zündfinger ergibt. Insgesamt könnten die
Zündfinger zackenförmig ausgebildet und angeordnet sein, so dass sich bei linearer
Anordnung der Zündfinger und Zündköpfe eine kammartige Ausgestaltung ergibt.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es grundsätzlich von Vorteil
ist, wenn der Brennkörper eine hinreichende Masse an brennbarem Material umfasst,
um nämlich ein Feuer sicher entfachen zu können. Das Material des Brennkörpers dient
jedoch nicht ausschließlich zum Brennen und dabei zum Entfachen eines größeren Feuers,
sondern auch zur Handhabung des gesamten Anzünders. So ist es insbesondere
im Lichte einer einfachen Handhabung von Vorteil, wenn der Brennkörper einen flächigen
Haltebereich aufweist, an den sich der die Zündköpfe tragende Zündbereich anschließt.
Hält man den Brennkörper im Haltebereich, so lassen sich die Zündköpfe ähnlich eines
Zündholzes an einer geeigneten Reibfläche zünden.
Im Konkreten könnte der Brennkörper scheibenförmig ausgebildet sein,
so beispielsweise in etwa kreisscheibenförmig. Die Zündköpfe könnten dabei nebeneinander
entlang des Umfangs des scheibenförmigen Brennkörpers ausgebildet sein. Ordnet man
die Zündköpfe nebeneinander entlang einer den Umfang des scheibenförmigen Brennkörpers
schneidenden Geraden an, so lassen sich die Zündköpfe auf gleicher Höhe nebeneinander
ausbilden. Im Rahmen einer solchen Ausgestaltung ist es möglich, einen Zündkopf
alleine oder alle Zündköpfe gleichzeitig durch Aufsetzen und Reiben entlang einer
Reibfläche zu zünden, und zwar je nach Bedarf.
Grundsätzlich ist es möglich, den Brennkörper gemeinsam mit den Zündköpfen
so auszubilden, dass er eine körperliche Gestalt hat. So lässt sich der Anzünder
insgesamt in Form eines Objekts, einer Figur, eines Tiers, einer Pflanze oder dergleichen
ausführen, wodurch sich ein ganz besonderer optischer Effekt ergibt. Auch lässt
sich der Anzünder bei entsprechend ausgebildetem Brennkörper in idealer Weise als
Werbeträger verwenden, wobei die Fläche des Brennkörpers und/oder die Form die jeweilige
Werbeaussage vermittelt.
In weiter vorteilhafter Weise könnten der Brennkörper und die Zündköpfe
derart ausgebildet sein, dass sich mehrere Brennkörper zu einem handhabbaren Paket
komplettieren lassen. Eine scheibenartige Ausgestaltung des Brennkörpers bietet
sich dabei an, so dass mehrere Brennkörper in Form einer Stange, Rolle oder dergleichen
zusammenfassbar in einem Paket oder mittels Papierumwicklung zusammenfassbar sind.
In vorteilhafter Weise sollte die Umverpackung ebenfalls aus brennbarem Material
bestehen.
Wie bereits zuvor erwähnt, handelt es sich bei dem Material des Brennkörpers
um ein gut brennbares Material, wobei es sich dabei um ein gepresstes Material,
vorzugsweise aus Abfallmaterial, handeln kann. Der Brennkörper könnte ebenso aus
Recyclingmaterial bestehen. Ganz besonders bietet sich Holz – einteilig oder
in gepressten Spänen – zur Herstellung des Brennkörpers an.
Bei der industriellen Herstellung von Zündhölzern verbleibt ein stab-
bzw. säulenförmiges Reststück des verwendeten Holzes, welches man bislang als Abfall
der Feuerung oder sonstigen Zwecken zugeführt hat. Dieses Reststück lässt sich Idealerweise
entlang seiner Längsachse in Scheiben zerschneiden und als Brennkörper mit integralen
Zündfingern ausbilden bzw. verwenden. Die Verwendung dieses Reststücks trägt obendrein
zur effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen bei.
In weiter vorteilhafter Weise lässt sich die Wirkung des Anzünders
dadurch begünstigen, dass der Brennkörper mit einem brandbeschleunigenden oder brandbegünstigenden
Stoff beschichtet, imprägniert oder getränkt ist, und zwar je nach Eigenschaft des
verwendeten Materials. So könnte ein aus Holz bestehender Brennkörper mit einem
gut brennbaren Wachs beschichtet oder imprägniert sein.
Von ganz besonderer Bedeutung und insoweit von Vorteil ist die Verwendung
einer den Zündkopf bildenden Zündmasse frei von giftigen und/oder kanzerogenen Stoffen.
Letztendlich sollten die die Zündmasse tragenden Zündköpfe den Anforderungen bei
Sicherheitszündhölzern entsprechen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden
Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits
auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf
die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung
anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten
Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen
bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert, die der Zeichnung
entnehmbar sind. In der Zeichnung zeigt die einzige
Fig. in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Anzünders in Scheibenform.
Die einzige Fig. zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Anzünders, der sich insbesondere als Kamin- und Grillanzünder eignet. Der Anzünder
umfasst einen Brennkörper 1 und an dem Brennkörper 1 ausgebildete,
aus Zündmasse bestehende Zündköpfe 2. Die Zündköpfe 2 lassen sich
in Wechselwirkung mit einem in der Fig. nicht gezeigten Zündkörper, so beispielsweise
einer geeigneten Reibfläche, entzünden. Insoweit funktioniert der Anzünder ähnlich
einem herkömmlichen Zündholz.
Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Zündholz umfasst der erfindungsgemäße
Anzünder mehrere Zündköpfe 2, im hier gewählten Ausführungsbeispiel insgesamt
vier Zündköpfe 2.
Die einzige Fig. zeigt des Weiteren, dass die Zündköpfe
2 an den freien Enden zündholzartiger Zündfinger 3 ausgebildet
sind, wobei sich die Zündfinger 3 zu dem den Zündkopf 3 tragenden
freien Ende hin verjüngen. Letztendlich sind die Zündfinger 3 zackenförmig
nebeneinander liegend ausgebildet.
Der Brennkörper 1 ist scheibenförmig ausgeführt, nämlich
in etwa kreisscheibenförmig, wobei die Zündköpfe 2 nebeneinander entlang
einer den Umfang des scheibenförmigen Brennkörpers 1 schneidenden Geraden
liegen. Genauer gesagt sind die Zündköpfe 2 derart ausgebildet und positioniert,
dass sie sich auf bzw. entlang einer Reibfläche gleichzeitig zünden lassen.
Schließlich sei angemerkt, dass es sich bei dem in der Fig. gezeigten
Anzünder um einen aus Holz hergestellten Anzünder handelt, der entsprechend der
in der Fig. gewählten Größe oder auch größer dimensioniert sein kann. Bei dem verwendeten
Holz kann es sich um Abfallholz aus der Zündholzfertigung handeln.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen sei zur Vermeidung
von Wiederholungen auf die allgemeine Beschreibung verwiesen.
Schließlich sei angemerkt, dass das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel
der beispielhaften Erläuterung der beanspruchten Lehre dient, diese jedoch nicht
auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.
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| Anspruch[de] |
- Anzünder, insbesondere Kamin- und Grillanzünder, mit einem einteiligen
Brennkörper (1) und mindestens zwei an dem Brennkörper (1) ausgebildeten,
aus Zündmasse bestehenden Zündköpfen (2), die sich in Wechselwirkung mit
einem Zündkörper, beispielsweise einer geeigneten Reibfläche, entzünden lassen,
wobei der Brennkörper (1) einstückig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) integrale Zündfinger (3) aufweist, die
nebeneinander angeordnet und zueinander beabstandet sind, und dass die Zündköpfe
(2) an den freien Enden der Zündfinger (3) ausgebildet sind.
- Anzünder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Brennkörper
(1) drei oder mehrere Zündköpfe (2) umfasst.
- Anzünder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zündköpfe
(2) in etwa in dergleichen Ebene nebeneinander ausgebildet sind.
- Anzünder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zündköpfe
(2) in etwa auf einer gemeinsamen gedachten Linie nebeneinander ausgebildet
sind.
- Anzünder nach Anspruche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zündköpfe (2) im Raum in etwa äquidistant zueinander ausgebildet sind.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zündfinger (3) zündholzartig ausgebildet sind.
- Anzünder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zündfinger
(3) zu dem den Zündkopf (2) tragenden freien Ende hin verjüngen.
- Anzünder nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zündfinger
(3) zackenförmig ausgebildet und angeordnet sind.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) einen flächigen Haltebereich aufweist, an den
sich der die Zündköpfe (2) tragende Zündbereich anschließt.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) scheibenförmig ausgebildet ist.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) in etwa kreisscheibenförmig ausgebildet ist.
- Anzünder nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zündköpfe (2) nebeneinander entlang des Umfangs des scheibenförmigen Brennkörpers
(1) ausgebildet sind.
- Anzünder nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zündköpfe (2) nebeneinander entlang einer den Umfang des scheibenförmigen
Brennkörpers (1) schneidenden Geraden ausgebildet sind.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) gemeinsam mit den Zündköpfen (2) eine
körperliche Gestalt, vorzugsweise in Form eines Objekts, einer Figur, eines Tiers,
einer Pflanze oder dgl. hat.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) und die Zündköpfe (2) derart ausgebildet
sind, dass sich mehrere Brennkörper (1) zu einem handhabbaren Paket komplettieren
lassen.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) aus einem gut brennbaren Material besteht.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) aus einem gepressten Material, vorzugsweise aus
Abfallmaterial, besteht.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) aus Recyclingmaterial besteht.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) aus Holz besteht.
- Anzünder nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Holz Abfall
aus der Zündholzherstellung ist.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
dass der Brennkörper (1) mit einem brandbeschleunigenden oder brandbegünstigenden
Stoff beschichtet, imprägniert oder getränkt ist.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zündköpfe (2) frei von giftigen und/oder kanzerogenen Stoffen
sind.
- Anzünder nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zündköpfe (2) den Anforderungen bei Sicherheitszündhölzern entsprechen.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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