HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Formen eine Markierung auf einer Oberfläche eines Diamanten oder Edelsteins,
wobei die Markierung ein oder mehrere unitäre Kennzeichen umfaßt. Die Markierung
kann eine beliebige Markierung sein, aber die Erfindung ist sich insbesondere, aber
nicht ausschließlich, auf das Aufbringen einer Informationsmarkierung auf den Diamanten
gerichtet, und die Kennzeichen können alphanumerische Zeichen oder dergleichen sein.
Der Diamant kann zum Beispiel ein Industriediamant, wie beispielsweise eine Drahtziehdüse,
sein, obwohl die Erfindung beim Markieren von Schmuckdiamanten von besonderem Interesse
ist, und insbesondere zum Aufbringen einer Markierung, die für das bloße Auge nicht
sichtbar oder für das Auge unter Benutzung einer zehnfachen Lupe (welche die von
Juwelieren verwendete Lupe ist) nicht sichtbar ist, wenn die Markierung auf eine
polierte Facette des Edelsteins aufgebracht werden kann, ohne dessen Reinheitsgrad
zu beeinträchtigen.
Die Markierungen können zum eindeutigen Identifizieren des Edelsteins
durch eine Seriennummer oder als ein Marken- oder Gütezeichen verwendet werden,
aber sie sollten den Wert oder die Erscheinung des Steins nicht beeinträchtigen
und sollten vorzugsweise keine Schwärzung zeigen.
Es gibt eine detaillierte Beschreibung der Beschaffenheit der Markierungen,
die aufgebracht werden können, in WO-97/03846, worin die Markierungen durch Bestrahlen
eines Diamanten-Schmucksteins mit ultravioletter Laserstrahlung unter Verwendung
einer Projektionsmaske aufgebracht werden.
Es ist allgemein wünschenswert, Markierungen mit einer verbesserten
Auflösung und Sichtbarkeit, wenn entsprechende Vergrößerungs- und Beleuchtungsbedingungen
angewendet werden, zu erzeugen, wobei die Markierungen derart sind, daß sie den
Wert und die Erscheinung des Diamanten oder anderen Edelsteins nicht beeinträchtigen.
Es ist ein Ziel der Erfindung, wenigstens einen der Nachteile des bekannten technischen
Stands zu überwinden oder zu verbessern oder eine verwendbare Alternative zu erzeugen.
EP 0 648 445 legt ein Verfahren
zum Formen einer Markierung auf einer Oberfläche eines Diamanten oder Edelsteins
offen, das den Schritt umfaßt, eine Vielzahl von Rillen auf der Oberfläche des Diamanten
oder Edelsteins zu formen, welche Rillen die Markierung definieren, wobei die Rillen
unter bestimmten Beleuchtungs- und Vergrößerungsbedingungen eine sichtbare Beugungswirkung
erzeugen. Die Rillen bedecken die Gesamtheit einer Facette, und die Absicht ist,
die Schönheit des Materials durch das Erzeugen einer Wirkung zu steigern, die für
das bloße Auge deutlich sichtbar ist. Es gibt keinen Hinweis, daß die Rillen irgendeinem
anderen Zweck dienen.
US 4 425 769 legt das Schaffen
einer Identifikationsmarkierung auf einem Diamanten oder anderen Edelstein offen,
aber es gibt keinen Hinweis darauf, Rillen zu formen, um eine Beugungswirkung zu
schaffen. US 4 467 172 und WO 97/03846 legen
das Aufbringen einer Identifikationsmarkierung auf einen Diamanten offen, aber es
gibt keinen Hinweis darauf, Rillen zu formen, um eine Beugungswirkung zu schaffen.
US 4 639 301 legt eine Maschine mit einem
fokussierten Ionenstrahl offen, um optische und Ionenmasken und Röntgenlithographie-Masken
und -Retikel zu reparieren. Es gibt keinen Hinweis darauf, Markierungen auf einen
Diamanten oder Edelstein aufzubringen, und keinen Hinweis darauf, Rillen zu formen,
um eine Beugungswirkung zu schaffen.
DIE ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung stellt Verfahren bereit, wie sie in Anspruch
1, 2 oder 19 dargelegt werden.
Normalerweise kann die Markierung nicht mit dem bloßen Auge gelesen
oder erkannt werden. Unter bestimmten Beleuchtungsbedingungen gewährleisten die
Rillen jedoch eine sichtbare Beugungswirkung. Je größer die Tiefe der Rillen ist,
desto sichtbarer wird die Markierung beim Betrachten sein. Die Rillen sollten eine
geeignete Tiefe haben, so daß die Markierung unter entsprechenden Betrachtungsbedingungen
stark sichtbar ist, aber nicht so tief, daß sie sich nachteilig auf den Reinheitsgrad
des Diamanten oder anderen Edelsteins auswirken. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist jede Rille nicht weniger als etwa 10 nm tief und/oder nicht mehr als etwa 50
nm tief, ohne Anzeichen einer Schwärzung. Ein spezifisches Beispiel würde ungefähr
30 nm betragen.
Die Rillen können, in Abhängigkeit von der gewünschten Wirkung, die
Form von parallelen Linien, die länglich sein und wesentlich mit gleichem Zwischenraum
zueinander angeordnet werden können, haben oder sogar eine Vielzahl von einander
schneidenden Rillen, die ein Kreuzschraffurmuster bilden, sein.
Obwohl das Markieren unter Verwendung jedes geeigneten Mittels, z.
B. Ätzen mit einem Excimerlaser oder Plasmaätzen, ausgeführt werden kann, wird das
Markieren vorzugsweise unter Verwendung eines Ionenstrahls und am bevorzugtesten
durch unmittelbares Schreiben mit einem fokussierten Ionenstrahl
auf der Diamantoberfläche ausgeführt. Durch ein Begrenzen der Dosis kann ein Zerstäuben
von Kohlenstoffatomen vermieden werden, wobei das Zerstäuben ein unmittelbares Materialentfernen
verursacht, dies ermöglicht, daß eine Markierung mit einer gesteuerten Tiefe und
einer guten Auflösung aufgebracht wird. Typischerweise werden Galliumionen verwendet,
aber als Alternative dazu kann ein Strahl von anderen Ionen verwendet werden.
Es wird angenommen, daß jedes auftreffende Ion eine Zahl von Kohlenstoffatomen
von ihren Orten verdrängt, um im Diamantkristall Lücken und Leerstellen zu schaffen.
Wenn das Maß der Beschädigung (Kristallgitterstörung) zunimmt, gibt es eine Neigung,
daß die sp3-Diamantbindungen durch die graphitartigen sp2-Bindungen
ersetzt werden. Diese Bindungen können durch ein chemisches Ätzen angegriffen werden,
um die ungeordnete Schicht zu entfernen. Durch ein Begrenzen der Dosis und Gewährleisten
einer ausreichenden Dosis bewirken die auftreffenden Ionen eine Störung, welche
die Diamant- in eine graphitartige oder eine andere Nichtdiamantstruktur umwandelt,
die, zum Beispiel unter Verwendung eines starken Oxidationsmittels, wie beispielweise
geschmolzenen Kaliumnitrats, bei einer Temperatur von annähernd 380 bis 550°C
für einen Zeitraum von zwischen einigen Minuten und mehreren Stunden gereinigt wird.
Es hat sich gezeigt, daß die Verwendung von Kaliumnitrat wirksamer
beim Entfernen von ungeordnetem Diamanten ist als andere bekannte Verfahren und
folglich ermöglicht, daß eine Markierung einer gegebenen Tiefe mit einer verhältnismäßig
niedrigen Ionendosis erzeugt wird.
Andere geeignete Oxidationsmittel können geschmolzene Verbindungen,
wie beispielsweise Alkalimetallsalze, sein, Verbindungen in der Form XnYm, wobei
die Gruppe X Li+, Na+, K+, Rb+, Cs+
oder ein anderes Kation sein kann und die Gruppe Y OH–, NO3–,
O22–, O2–, CO32–
oder ein anderes Anion sein kann, wobei die ganzen Zahlen n und m verwendet werden,
um das Ladungsgleichgewicht aufrechtzuerhalten. Es können Mischungen solcher Verbindungen
verwendet werden. Luft oder andere sauerstoffhaltige Gase können ebenfalls anwesend
sein.
Als eine Alternative dazu kann die ungeordnete Schicht des Diamanten
unter Verwendung einer Säure oder von in einer Säure aufgelöstem Kaliumnitrat entfernt
werden. Jedoch beseitigt die Verwendung beispielsweise von geschmolzenem Kaliumnitrat
Säuredämpfe. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit beseitigt, verbrauchte Säure
zu entsorgen, wodurch Vorteile für Sicherheit, Umwelt und Wirtschaftlichkeit geboten
werden.
Es ist erforderlich, die Tiefe der der Oberfläche des Diamanten durch
den Ionenstrahl zugefügten Störung auf ein Minimum zu verringern. Die Tiefe der
Störung wird durch die Reichweite der Ionen bestimmt. Bei Gallium mit 50 keV beträgt
diese Reichweite ungefähr 30 nm. Die minimale Dosis kann ungefähr 1013/cm2
betragen und beträgt vorzugsweise etwa 1014/cm2 bis 1015/cm2,
aber es können gute Markierungen mit einer ziemlich mäßigen Dosis aufgebracht werden,
wobei die bevorzugte maximale Dosis etwa 1016/cm2 oder sogar
bis zu 1017/cm2 beträgt. Jedoch hängt die Dosis von den verwendeten
Ionen und deren Energie (gemessen in keV) ab. Die Ionenstrahldosis ist eine Gesamtzahl
der während des Markierens auf der Probenfläche auftreffenden Ionen pro Flächeneinheit.
Der Strahlstrom kann etwa 0,5 nA und die Strahlenergie nicht weniger als etwa 10
keV oder etwa 30 keV und/oder nicht mehr als etwa 100 keV oder etwa 50 keV betragen.
Es hat sich gezeigt, daß es eine Zunahme der Markierungstiefe mit
zunehmender Strahlenergie gibt, falls die Markierungstiefe für eine Reihe von unterschiedlichen
Strahlenergien in Abhängigkeit von der Ionenstrahldosis aufgezeichnet wird. Die
Charakteristika der Markierung können durch Auswählen aus den Dosis-Energie-Kombinationen
optimiert werden, die zu der gewünschten Markierungstiefe führen werden.
Der zu markierende Bereich und/oder der umgebende Bereich können vor
dem Formen der Markierung mit einer elektrisch leitenden Schicht, zum Beispiel Gold,
beschichtet werden, so daß vor dem Markieren mit einem Ionenstrahl eine galvanische
Verbindung bereitgestellt werden kann, um ein Aufladen zu verhindern. Die Dicke
des Goldes oder der anderen Beschichtung verändert die Tiefenvariation der Markierung
mit der Strahlenergie und muß folglich so gewählt werden, daß die erzeugte Markierung
optimiert wird. Es ist jedoch vorzuziehen, den zu markierenden Bereich während des
Markierungsverfahrens mit einer niederenergetischen Elektronenquelle (z. B. ungefähr
1 bis 100 eV), zum Beispiel einer Elektronenflutkanone, zu bestrahlen, um ein Aufladen
zu verhindern.
Falls ein fokussierter Ionenstrahl verwendet wird, um die Vielzahl
von Rillen zu formen, ist die Genauigkeit des Verfahrens derart, daß kein Maskieren
erforderlich ist: Der Ionenstrahl wird an den Positionen, an denen es erforderlich
ist, die Rillen zu formen, unmittelbar auf die Oberfläche des Diamanten angewendet.
Falls jedoch andere, weniger genaue Verfahren zum Formen der Rillen verwendet werden
sollen, dann kann es notwendig sein, die Bereiche zwischen den mit Rillen versehenen
Bereichen zu maskieren, um ein Markieren derselben zu vermeiden.
Wenn die Markierung auf der Oberfläche des Diamanten oder Edelsteins
hergestellt worden ist, kann sie, wie es in Anspruch 19 dargelegt wird, betrachtet
werden. Die Markierung wird vorzugsweise gegen einen dunklen Hintergrund betrachtet,
d. h., es ist vorzuziehen, daß das Beleuchtungslicht wesentlich daran gehindert
wird, durch den Stein reflektiert zu werden und unmittelbar hinter oder nahe der
Markierung zu erscheinen. Es wird einer Person mit Kenntnissen auf dem Gebiet offensichtlich
sein, daß, um dies zu erreichen, der Winkel und die Richtung, aus denen das Beleuchtungslicht
zugeführt wird (und folglich die Ausrichtung und der Zwischenraum der Linien) so
gewählt werden müssen, daß gesichert wird, daß kein Licht der unerwünschten Bahn
folgen kann.
Der typische zum Betrachten der Markierung erforderliche Vergrößerungsbereich
beträgt 10fach bis 50fach.
Der Abstand zwischen der Vielzahl von Rillen und der Winkel des gerichteten
Lichts bestimmen die Farbe, in der die Markierung beim Betrachten erscheinen wird.
Im allgemeinen gilt für ein Beugungsgitter:
d sin&thgr; = ±n &lgr;,
wobei d der Abstand zwischen den Rillen ist, &thgr; der Winkel des auftreffenden
Lichts ist, &lgr; die Wellenlänge des gebeugten Lichts ist und n eine ganze Zahl
ist. Vorzugsweise gilt n = 1.
Folglich sind, wenn auf einem Diamanten eine Markierung geformt worden
ist, d und n feststehend, und die Wellenlänge des gebeugten Lichts, d. h., die Farbe,
in der die Markierung beim Betrachten erscheinen wird, kann durch Verändern des
Winkels des auftreffenden Lichts verändert werden. Falls also gewünscht wird, daß
die Markierung beim Betrachten blau erscheint, dann wird folglich unter Verwendung
der obigen Gleichung der Winkel des auftreffenden Lichts, d. h. &thgr;, so eingestellt,
daß &lgr; ungefähr 450 nm beträgt. Ähnlich wird dann, falls die Markierung rot erscheinen
soll, &thgr; so eingestellt, daß &lgr; ungefähr 620 nm beträgt.
BEVORZUGTES AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
Es werden nun Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung beschrieben,
nur als Beispiele und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen:
1 ein vergrößertes schematisches Diagramm
der Art von Markierung ist, die unter Verwendung des Verfahrens und der Vorrichtung
des ersten und des zweiten Aspekts der vorliegenden Erfindung geformt wird,
2 eine weiter vergrößerte Querschnittsansicht
längs der Linie A–A von 1 ist und
3 eine schematische Ansicht eines Ausführungsbeispiels
einer Vorrichtung nach dem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist.
Unter Bezugnahme auf 1 der Zeichnungen
kann mit Hilfe einer Vielzahl von mit gleichem Zwischenraum angeordneten, parallelen
länglichen Rillen 10, die jeweils durch einen Abstand d getrennt. werden,
eine Markierung in der Form eines alphanumerischen Zeichens geformt werden. Jede
Rille 10 kann einen allgemein quadratischen oder rechteckigen Querschnitt
haben, wie es in 2 gezeigt wird. Als Alternative dazu
kann ein sinusförmiges Profil bevorzugt werden, um eine ungewollte Beugung höherer
Ordnung zu verringern.
BEISPIEL
Es wird nun ein spezifisches Verfahren zum Formen jeder Rille beschrieben.
Ein Diamant-Schmuckstein wird in einem geeigneten Halter angebracht
und in eine Vakuumkammer gelegt, die mit einer Quelle eines fokussierten Ionenstrahls
ausgerüstet ist, wie sie beispielsweise von FEI oder Micrion geliefert wird. Während
der Bestrahlung kann der zu markierende Bereich unter Verwendung einer von Micrion
gelieferten Elektronenflutkanone bestrahlt werden, die eine niederenergetische Elektronenquelle,
z. B. 1 bis 100 eV, bereitstellt, um zu verhindern, daß der Diamant aufgeladen wird.
Unter Verwendung eines fokussierten Ionenstrahls mit einer Rasterabtastung
oder ähnlichem, um den Strahl, zum Beispiel mit elektrostatischer Ablenkung, abzutasten
(als eine Alternative dazu kann der Diamant bewegt werden, aber dies ist weniger
zweckmäßig), und wahlweise einer geeigneten Software zum Steuern des Ionenstrahls
wird eine Reihe von parallelen Linien mit einem engen Zwischenraum auf die Diamantfacette
„geschrieben".
Die Probe wird aus der Vakuumkammer entnommen, in einen Tiegel aus
rostfreiem Stahl gelegt und für einen Zeitraum von ungefähr einer oder zwei Stunden
mit einem starken Oxidationsmittel, wie beispielsweise geschmolzenem Kaliumnitrat,
bedeckt. Anschließend wird die Probe abgekühlt und aus dem Kaliumnitrat entnommen,
bevor sie unter Verwendung von Wasser und Ethanol gereinigt wird, wodurch die Abschnitte
der Diamantoberfläche entfernt werden, die durch den Ionenstrahl gestört worden
sind, und ohne ein Zeichen einer Schwärzung eine Reihe von parallelen Linien mit
einem engen Zwischenraum hinterlassen, jeweils ungefähr 30 bis 35 nm tief.
Bei einer Untersuchung vor dem Reinigen kann der freigelegte Bereich
durch seine graphitartige Erscheinung identifiziert werden, wenn er zum Beispiel
in einem Auflichtmikroskop untersucht wird. Eine solche Markierung wäre für einen
Diamantensortierer insofern nicht annehmbar, als sie den Reinheitsgrad des Diamanten
beträchtlich verringern würde. Nach dem Reinigen unter Verwendung des starken Oxidationsmittels
ist die Markierung jedoch in einem Mikroskop nicht leicht sichtbar, ohne Kontrast
zwischen der Markierung und den umgebenden Bereichen. Die Markierung wird nur sichtbar,
wenn sie durch vorzugsweise zwei gerichtete Lichtquellen in einem Winkel beleuchtet
wird, der dem Winkel des gebeugten Lichts einer bestimmten Wellenlänge, zum Beispiel
blauen Lichts, entspricht, woraufhin die Markierung blau erscheint. Eine solche
Markierung ist für einen Diamantensortierer insofern annehmbar, als sie sich nicht
nachteilig auf den Reinheitsgrad des Diamanten auswirkt.
Die mit engem Zwischenraum angeordneten Rillen werden vorzugsweise
innerhalb eines „unsichtbaren Umrisses" eines alphanumerischen Zeichens oder
dergleichen, wie es in 1 der Zeichnungen gezeigt wird,
geformt.
Unter Bezugnahme auf 3 der Zeichnungen
werden nun, nur als Beispiel, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Betrachten
der durch das oben beschriebene Verfahren erzeugten Markierung beschrieben.
Der markierte Diamant 104 wird auf die Betrachtungsfläche
100 eines herkömmlichen Mikroskops 102 gelegt. Der Diamant
104 wird durch zwei gerichtete Lichtquellen 106 beleuchtet, die
im Verhältnis zur vertikalen Achse Y einen Winkel &thgr; haben. Wie es oben beschrieben
wird, wird &thgr; so gewählt, daß die Markierung nach Wunsch zum Beispiel blau oder
rot zu sein scheint. Falls die Markierung folglich blau erscheinen soll, und d annähernd
1200 nm beträgt, dann wird &thgr; so gewählt, daß:
d sin&thgr; = (annähernd) 450 nm
erfüllt wird, wenn n = 1 und 450 nm die annähernde Wellenlänge von blauem Licht
ist, was in 3 die Wellenlänge des gebeugten Lichts
bei X ist. In diesem Fall gilt &thgr; = 22°.
Die gerichteten Lichtquellen können durch einen allgemein ringförmigen
Illuminator bereitgestellt werden, wobei alles bis auf zwei diametral gegenüberliegende
Abschnitte desselben abgedeckt wird. Ein herkömmliches Mikroskop kann Beleuchtungsmittel
einschließen, die eine runde ringförmige Quelle umfassen, die Lichtleitfasern umfaßt,
die durch eine entfernte Wolfram-Glühlampe erleuchtet werden. Jedoch kann jede geeignete
Lichtquelle verwendet werden, um die gleiche Wirkung zu erzeugen. Folglich können
die gerichteten Quellen eine Lichtquelle und eine in der Bahn des auftreffenden
Lichts angeordnete opake Abschirmung umfassen, wobei die Abschirmung zwei in derselben
geformte Öffnungen hat, wobei die Öffnungen derart auf den beiden Seiten einer allgemein
mittigen Position geformt werden, daß zwei winklige gerichtete Lichtquellen erzeugt
werden.
Die vorliegende Erfindung ist vorstehend nur als Beispiel beschrieben
worden, und innerhalb des Sinnes der Erfindung können Modifikationen vorgenommen
werden.