Diese Erfindung bezieht sich im Allgemeinen wie beschrieben auf ein
Polsterumformungssystem und ein Verfahren zur Herstellung einer Spule eines Polsterproduktes.
Hintergrund der Erfindung
Beim Versand eines Gegenstandes von einem Ort zu einem anderen wird
schützendes Verpackungsmaterial typischerweise in dem Versandbehälter platziert,
um jegliche Leerräume aufzufüllen und/oder den Gegenstand während des Versandvorganges
zu polstern. Weiterhin wird, unter spezieller Bezugnahme auf einen relativ großen
und/oder schweren Gegenstand (wie beispielsweise große Teile einer Industrieausrüstung),
schützendes Verpackungsmaterial dazu verwendet, um den Gegenstand während des Versandes
festzuhalten oder festzuklemmen. Einige üblicherweise verwendete schützende Verpackungsmaterialien
sind Kunststoffschaumteilchen und Kunststoffluftpolsterverpackungen. Während diese
konventionellen Kunststoffmaterialien geeignet als Polsterprodukte dienen können,
sind sie nicht ohne Nachteile. Wahrscheinlich der ernsteste Nachteil von Kunststoffluftpolsterverpackungen
und/oder Kunststoffschaumteilchen sind ihre Auswirkung auf unsere Umwelt. Einfach
ausgedrückt sind diese Kunststoffverpakkungsmaterialien nicht biologisch abbaubar
und daher können sie nicht verhindern, dass die bereits kritischen Abfallentsorgungsprobleme
unseres Planeten weiter vergrößert werden. Die biologische Nicht-Abbaubarkeit dieser
Verpakkungsmaterialien wurde verstärkt wichtig im Hinblick darauf, dass viele Industrien
fortschrittlichere Politiken im Hinblick auf ihre Verantwortung der Umwelt gegenüber
angenommen haben.
Diese und andere Nachteile von konventionellen Kunststoffverpackungsmaterialien
haben schützende Verpackungsmaterialien aus Papier eine sehr populäre Alternative
werden lassen. Papier ist biologisch abbaubar, recyclingfähig und erneuerbar, was
es zu einer umwelttechnisch vernünftigen Wahl für verantwortungsbewusste Firmen
macht.
Während Papier in Blattform möglicherweise als schützendes Verpackungsmaterial
verwendet werden könnte, ist es üblicherweise bevorzugt, die Papierblätter in ein
Polsterprodukt mit niedriger Dichte umzuformen. Diese Umformung kann durch eine
Polsterumformungsmaschine geschehen, wie die in den US-Patenten mit der Nummer 4,026,198;
4,085,662; 4,109,040; 4,237,776; 4,557,716; 4,650,456; 4,717,613; 4,750,896; 4,968,291;
5,061,543; 5,123,889; 5,188,581; 5,211,620; 5,322,477; 5,387,173; 5,468,208; 5,542,232;
5,571,067; 5,593,376; und 5,607,383 offenbarten (diese Patente gehören dem Anmelder
der vorliegenden Erfindung und ihre gesamte Offenbarung wird hierin durch Referenz
aufgenommen).
Eine Polsterumformungsmaschine, wie die in den oben genannten Patenten
offenbarten, umfasst eine Umformungsanordnung, die blattartiges Ausgangsmaterial,
vorzugsweise Papier in mehrlagiger Form, in einen Streifen des Polsterproduktes
von niedriger Dichte umformt. In den oben genannten Patenten umfasst die Umformungsanordnung
eine Formungsanordnung und eine Zuführanordnung. Während des Betriebs der Maschine
stellt eine Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung Ausgangsmaterial der Formanordnung
bereit. Die Formanordnung bewirkt ein Nachinnenrollen der seitlichen Kanten des
bahnförmigen Ausgangsmaterials, um einen Streifen zu bilden, welcher seitliche kissenartige
Bereiche und ein Zentralband dazwischen aufweist. Die Zuführanordnung bewegt das
Ausgangsmaterial durch die Formanordnung, vorzugsweise dadurch, dass das Ausgangsmaterial
mittels einem Satzes von rotierenden zahnradartigen Gliedern gezogen wird, die ebenfalls
das Zentralband des kontinuierlichen Streifens prägen, um einen Polsterstreifen
zu bilden.
Wenn das Verpackungsmaterial, das durch eine Polsterumformungsmaschine
erzeugt wurde, als Leerraum-Füllmaterial und/oder Polsterung verwendet wird, wird
der Polsterstreifen üblicherweise in Abschnitte einer gewünschten Länge geschnitten,
üblicherweise innerhalb eines Bereichs zwischen 6 Inch und 48 Inch. Zu diesem Zweck
umfasst die Polsterumformungsmaschine üblicherweise eine Schneide- oder Abtrennanordnung,
die stromabwärtig der Umformungsanordnung angeordnet ist, welche den Polsterstreifen
in Abschnitte einer gewünschten Länge schneidet oder abtrennt. In jedem Fall werden
die geschnittenen Abschnitte dann individuell in dem Versandbehälter platziert,
um jegliche Leerräume zu füllen und/oder den Gegenstand während des Versandes zu
polstern.
Wenn das Verpackungsmaterial, das durch eine Polsterumformungsmaschine
erzeugt wurde, dazu verwendet wird, einen relativ großen und/oder schweren Gegenstand
während des Versandes festzuhalten oder festzuklemmen, kann der Polsterstreifen
in einer Spulenanordnung "aufgewickelt" werden, um eine "Spule" aus dem Polterprodukt
zu bilden. Die Spule des Polsterproduktes kann dann in dem Versandbehälter platziert
werden und der große/schwere Gegenstand darauf angeordnet werden. Eine andere Spule
des Polsterproduktes kann dann auf dem Gegenstand platziert werden, wenn dies notwendig
oder gewünscht ist. Die Verankerungs- oder Festhalteeignung solch einer Spule des
Polsterproduktes ist recht befriedigend, z. B. ist sie leicht dazu geeignet, das
Gewicht einer durchschnittlichen Person zu tragen.
In der Vergangenheit wurden Spulen eines Polsterproduktes hergestellt,
indem eine Polsterumformungsmaschine verwendet wurde, um bahnförmiges Ausgangsmaterial
in einen Polsterproduktstreifen einer definierten Länge umzuformen, und dann indem
das Verpackungspersonal manuell diesen Streifen des Polsterproduktes zu einer Spulenanordnung
aufgerollt oder aufgewickelt hat, in einer An und Weise, die ähnlich ist zu dem
Aufrollen eines Schlafsacks nach einer Nacht beim Camping. Alternativ stand das
Verpackungspersonal am Auslass der Polsterumformungsmaschine und rollte den Streifen
des Polsterproduktes zu einer Spule auf, wenn er von der Maschine ausgegeben wurde.
Während dies möglicherweise effektiv war, sind die Eigenschaften der Spulenanordnung
(z. B. die Dichte, axiale Ausrichtung, etc.) irgendwie von dem individuellen Aufwand
des Verpackers, seiner Geschicklichkeit oder anderen zufälligen Faktoren abhängig
und daher besteht immer das Risiko der Ungleichheit zwischen den Spulen. Unter Bezugnahme
auf den ersten Vorgang kann dieser Zeit- und/oder Platz verschwendend sein, insofern
er erfordert, dass der "gerade" Streifen des Polsterproduktes in einem bestimmten
(hoffentlich weder dreckigen noch staubigen) Bereich platziert wird, bevor er aufgerollt
oder aufgewickelt wird.
Das US-Patent mit der Nummer 4,237,776 offenbart ein Transfervehikel,
das eine bestimmte Menge des Polsterkissens (oder in anderen Worten, einen Streifen
des Polsterproduktes einer spezifischen Länge) von einer Polsterumformungsmaschine
aufnimmt und den Streifen des Polsterproduktes zu einer Rolle aufwickelt. Das Transfervehikel
ist dazu ausgelegt, nachfolgend den aufgerollten Streifen des Polsterprodukts zu
einem Verpackungsbereich zu transferieren, welcher von der Polsterumformungsmaschine
beabstandet ist, wo der aufgerollte Streifen des Polsterproduktes von dem Transfervehikel
heruntergezogen wird, in Abschnitte einer gewünschten Länge geschnitten wird und
die geschnittenen Abschnitte für Verpackungszwecke verwendet werden. Das Patent
erwähnt, dass diese Anordnung es ermöglicht, dass das "Polsterkissenprodukt in verschienenen
Bereichen eines Betriebs verwendet werden kann, ohne die Notwendigkeit, dass sich
in jedem Bereich eine Polster erzeugende Maschine befindet, wo die Verwendung von
Polstermaterial gewünscht wird". Konsequenterweise ist das Transfervehikel des Standes
der Technik nicht dazu ausgelegt, um eine Spule des Polsterproduktes bereitzustellen,
welche in einer aufgewickelten Anordnung verbleibt, wenn sie für Verpackungszwecke
eingesetzt wird.
Dementsprechend verbleibt ein Bedarf für ein Polsterumformungssystem
oder ein Verfahren, das das bequeme und bleibende Aufwickeln eines Streifens des
Polsterproduktes zu einer Spule des Polsterproduktes ermöglicht, welche für Verpakkungszwecke
verwendet werden könnte.
Zusammenfassung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung stellt ein Polsterumformungssystem und ein
Verfahren zur Herstellung einer Spule eines Polsterprodukts bereit. Das System umfasst
eine Polsterumformungsmaschine und eine Wickelvorrichtung. Die Polsterumformungsmaschine
umfasst eine Umformungsanordnung, die ein bahnförmiges Ausgangsmaterial in einen
Streifen eines Polsterprodukts umformt, und die einen Auslass aufweist, durch den
der Streifen des Polsterproduktes ausgegeben wird. Die Wickelvorrichtung rollt den
Streifen des Polsterproduktes zu einer Spulenanordnung auf, um eine Spule des Polsterproduktes
zu bilden.
Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Polsterumformungssystem,
wie es in Anspruch 1 definiert ist, bereitgestellt.
Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren, wie es
durch Anspruch 15 definiert ist, bereitgestellt.
Weitere bevorzugte Merkmale der Erfindung werden in Ansprüchen definiert,
die von den Ansprüchen 1 und 15 entsprechend abhängig sind.
Diese und andere Merkmale der Wickelvorrichtung, der Führungseinrichtung
und der Steuerung ermöglichen, wenn sie in einem Polsterumformungssystem einzeln
oder wie bevorzugt zusammen verwendet werden, das bequeme und gleichmäßige Aufwickeln
eines Streifen eines Polsterproduktes zu einer Spule eines Polsterproduktes, welche
für Verpackungszwecke eingesetzt werden könnte. Unter speziellem Bezug auf die Steuerung,
die in den abhängigen Ansprüchen definiert ist, formulieren sie bestimmte Merkmale,
die vorteilhaft sind, wenn eine Spule eines Polsterproduktes hergestellt werden
soll, welche in ihrer aufgewickelten Anordnung verbleibt, wenn sie als Verpackungsprodukt
verwendet wird. Jedoch können diese Merkmale ebenfalls vorteilhafterweise in einem
System verwirklicht werden, in dem ein Streifen eines Polsterproduktes zu einer
aufgewickelten Anordnung aufgewickelt wird und dann später abgewickelt wird, um
als Verpackungsprodukt verwendet zu werden, wie beispielsweise das Transfervehikel,
das in dem US-Patent mit der Nummer 4,237,776 offenbart wurde.
Zeichnungen
1 ist eine Seitenansicht eines Polsterumformungssystems
20 gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei das System 20 eine
Polsterumformungsmaschine 22, eine Wickelvorrichtung 24, eine
Führungseinrichtung 26 und eine Steuerung 28 aufweist,
wobei die Polsterumformungsmaschine 22 mit Ausgangsmaterial beladen dargestellt
ist und die Wickelvorrichtung 24 mit einer Spule eines Polsterproduktes
dargestellt ist.
2 ist eine Aufsicht eines Polsterumformungssystems
20, wie es von der Linie 2-2 in 1 gesehen
werden kann, wobei die Polsterumformungsmaschine 22 ohne beladenes Ausgangsmaterial
daran dargestellt ist, und die Wickelvorrichtung 24 ohne eine Spule eines
Polsterproduktes gezeigt ist.
3 ist eine Endansicht der Wickelvorrichtung
24, isoliert von den anderen Komponenten des Polsterumformungssystems
20, wobei die Wickelvorrichtung 24 einen Drehmechanismus
48 umfasst, der eine Fangeinrichtung 62 aufweist.
3A ist eine Endansicht einer modifizierten
Fangeinrichtung 62' des Drehmechanismus 48.
4 ist eine Vorderansicht von bestimmten
Komponenten der Polsterumformungsmaschine 22, der Wickelvorrichtung
24 und der Führungseinrichtung 26 des Polsterumformungssystems
20, wie es von der Linie 4-4 in 2 gesehen
werden kann.
5 ist eine Endansicht von bestimmten
Komponenten der Wickelvorrichtung 24 und der Führungseinrichtung
26, wie sie von der Linie 5-5 in 4 gesehen
werden kann.
6 ist eine perspektivische Ansicht eines
Abschnitts eines Streifens eines Polsterproduktes, welches durch die Polsterumformungsmaschine
22 hergestellt wurde.
7 ist eine stromabwärtige Endansicht
eines anderen Polsterumformungssystems 120 gemäß der vorliegenden Erfindung,
wobei das System 120 ein Paar von Polsterumformungsmaschinen
122, ein Paar von Wickelvorrichtungen 124 und ein Paar von Führungseinrichtungen
26 umfasst.
8 ist eine teilweise Aufsicht auf ein
Polsterumformungssystem 120.
9 ist eine teilweise vergrößerte stromabwärtige
Endansicht des Polsterumformungssystems 120.
10 ist eine vergrößerte partielle Seitenansicht
des Polsterumformungssystems 120.
11 ist eine Endansicht von bestimmten
modifizierten Komponenten der Wickelvorrichtung 124 und der Führungseinrichtung
26.
12 ist eine schematische stromabwärtige
Endansicht einer anderen Wickelvorrichtung 224, die in ein Polsterumformungssystem
gemäß der vorliegenden Erfindung eingebaut werden kann.
13 ist eine Seitenansicht eines Polsterumformungssystems
320 gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei das System 320 eine
Polsterumformungsmaschine 322, eine Wickelvorrichtung 324, eine
Führungseinrichtung 326 und eine Steuerung 328 umfasst.
Detaillierte Beschreibung
Unter Bezugnahme nun im Detail auf die Zeichnungen und zunächst auf
die 1 und 2
wird ein Polsterumformungssystem 20 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt.
Das Polsterumformungssystem 20 umfasst eine Polsterumformungsmaschine
22, eine Wickelvorrichtung 24, eine Führungseinrichtung
26 und eine Steuerung 28. Die Umformungsmaschine 22 formt
bahnförmiges Ausgangsmaterial in einen Streifen des Polsterproduktes S um. Die Wickelvorrichtung
24 rollt oder wickelt den Streifen des Polsterprodukts in eine aufgewickelte
Anordnung um, um eine Spule des Polsterprodukts C zu bilden und sie ist so geformt
und angeordnet, um den Streifen des Polsterproduktes aufzunehmen, wenn dieser von
der Maschine 22 abgegeben wird, um es der Spule des Polsterprodukts C zu
erlauben, in ihrer aufgewickelten Anordnung entfernt zu werden. Die Führungseinrichtung
26 führt den Streifen des Polsterprodukts S von der Polsterumformungsmaschine
22 zu der Wickelvorrichtung 24 und die Steuerung 28 steuert
die Wickelvorrichtung 24 auf der Grundlage der Polsterumformungsmaschine
22. Wie weiter unten detaillierter beschrieben, ermöglichen die Merkmale
der Wikkelvorrichtung 24, der Führungseinrichtung 26 und der Steuerung
28 (wenn sie entweder einzeln in dem Polsterumformungssystem
20 oder zusammen, wie bevorzugt, verwendet werden) das bequeme und beständige
Aufwickeln des Streifens des Polsterprodukts S zu der Spule des Polsterprodukts
C, welche für Verpackungszwecke verwendet werden kann.
Die Polsterumformungsmaschine 22, welche in den Zeichnungen
dargestellt ist, ist eine freistehende Maschine in horizontaler Anordnung, wie sie
in den US-Patenten mit der Nummer 4,026,198; 4,085,662; 4,109,040; 4,237,776; 4,557,716;
4,650,456; 4,717,613; 4,750,896; 4,968,291; 5,061,543; 5,188,581; 5,387,173; 5,542,
232; und 5,571,067 offenbart ist. Jedoch kann das Polsterumformungssystem
20 alternativ die nicht horizontalen und/oder nicht freistehenden Polsterumformungsmaschinen
umfassen, welche in den US-Patenten mit der Nummer 5,123,889, 5,211,620, 5,322,477
und 5,468,208, und den US-Patenten mit der Nummer 5,593,376 und 5,607,383 dargestellt
sind, oder jede andere Polsterumformungsmaschine, die unter den Schutzbereich der
Ansprüche fällt.
Die Polsterumformungsmaschine 22 umfasst eine Umformungsanordnung
30, die ein bahnförmiges Ausgangsmaterial in einen Streifen des Polsterprodukts
S umformt (s. 6, die einen Abschnitt des Streifens
zeigt). In der bevorzugten und dargestellten Ausführungsform umfasst der Streifen
des Polsterprodukts S seitliche kissenartige Bereiche 31 und ein geprägtes
Zentralband 32 dazwischen. Jedoch sind andere Arten von Umformungsanordnungen
mit der vorliegenden Erfindung möglich und durch die vorliegende Erfindung angedacht,
welche ein bahnförmiges Ausgangsmaterial in einen Streifen des Polsterprodukts umformen,
der andere Eigenschaften aufweist.
Die Polsterumformungsmaschine 22 hat einen Auslass
34, durch den der Streifen des Polsterprodukts S ausgegeben wird. Die Formanordnung
30, in der dargestellten Ausführungsform, umfasst eine Zuführanordnung
36, die durch einen Zuführmotor 37 angetrieben wird, und eine
Formanordnung 38. Die Zuführanordnung 36 bewegt und vorzugsweise
zieht das Ausgangsmaterial und umfasst ein Paar von drehenden zahnradähnlichen Gliedern
39, welche durch den Motor 37 angetrieben werden. Die Formanordnung
38 formt das Ausgangsmaterial, indem die seitlichen Kanten des bahnförmigen
Ausgangsmaterials nach innen gedreht werden, um einen Streifen zu bilden, welcher
seitliche kissenähnliche Bereiche und ein Zentralband dazwischen aufweist. Die zahnradähnlichen
drehenden Glieder 39 der Zuführanordnung 36 prägen vorzugsweise
das Zentralband des Streifens während des Umformvorgangs, um den Streifen des Polsterproduktes
S zu bilden.
Die Polsterumformungsmaschine 22 in der dargestellten Ausführungsform
umfasst zusätzlich eine Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung 40, eine
Trennanordnung 42 und einen Auslasstunnel 44. Die Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung
stellt der Umformungsanordnung 34 oder spezieller der Formanordnung
38 Ausgangsmaterial bereit. Die Trennanordnung 42, welche stromabwärtig
der Umformungsanrodung 30 und stromaufwärtig der Wickelvorrichtung
24 angeordnet ist, schneidet oder trennt den Streifen des Polsterproduktes
nachdem eine bestimmte Länge produziert wurde (die Länge des Streifens des Polsterproduktes
kann durch ein Aktivieren/Deaktivieren der Umformungsanordnung 30 gesteuert
werden, oder spezieller der Zuführanordnung 36, wie unten detaillierter
beschrieben wird). Der Streifen des Polsterproduktes gelangt durch den Auslasstunnel
44, just bevor er von der Maschine abgegeben wird, und der Ausgang des
Auslasstunnels 44 bildet den Auslass 34 der Polsterumformungsmaschine.
Ein Abschnitt des Streifens des Polsterproduktes ist in 6
dargestellt.
Die Wickelvorrichtung 24 des Polsterumformungssystems
20 umfasst einen Rahmen 46 und einen Drehmechanismus
48, welcher drehbar an dem Rahmen 46 montiert ist. Wie unten detaillierter
beschrieben wird, rotieren bestimmte Bereiche des Drehmechanismus 48 und
können angesehen werden, als wenn sie den Drehpunkt R der Wickelvorrichtung definierten
würden (obwohl nicht die gesamte Wickelvorrichtung 24 rotiert). Wie ebenfalls
unten detaillierter beschrieben wird, positioniert der Rahmen 46 den Drehmechanismus
48, um eine Auslass-zu-Zentrumszone Z zu definieren, welche sich von dem
Auslass 34 der Polsterumformungsmaschine 22 zu dem Drehpunkt R
der Wickelvorrichtung erstreckt, und welche eine Breite aufweist, die ungefähr gleich
der Breite des Streifens des Polsterproduktes ist und eine Höhe aufweist, die ungefähr
gleich der Höhe des Polsterproduktes ist.
In der dargestellten Ausführungsform ist der Rahmen 46 eine
freistehende Struktur, die stromabwärtig des Auslasses 34 der Polsterumformungsmaschine
angeordnet ist (s. 1 und 3).
Jedoch könnte der Rahmen 46 stattdessen an der Polsterumformungsmaschine
22 befestigt sein oder an einer Wand in der Nähe. Tatsächlich ist jeder
Rahmen oder jede Befestigungsanordnung, die es der Wikkelvorrichtung 24
erlaubt, den Streifen des Polsterprodukts aufzunehmen, wenn er von dem Auslass
34 der Polsterumformungsmaschine ausgegeben wird, mit der vorliegenden
Erfindung möglich und durch die vorliegende Erfindung in Erwägung gezogen.
Der dargestellte Rahmen 46 umfasst eine X-förmige Basis
50, einen vertikalen Ständer 52, obere/untere Erstreckungen
54, eine Lagerplatte 56 und eine Lagerbegrenzung 57.
Die X-förmige Basis 50 liegt auf dem Grund oder dem Boden und der vertikale
Ständer 52 erstreckt sich aus ihrer Mitte nach oben (s. 1
bis 3). Der Rahmen 46 ist relativ
zu der Polsterumformungsmaschine 22 angeordnet, so dass der vertikale Ständer
52 in Querrichtung relativ zu der Auslass-zu-Zentrumszone Z versetzt ist
(s. 2).
Die oberen unteren Erstreckungen 54 sind an dem vertikalen
Ständer 52 auf Höhe oberhalb/unterhalb der Auslass-zu-Zentrumszone Z befestigt
und sie erstrecken sich quer, so dass sie direkt oberhalb/unterhalb der Zone Z angeordnet
sind (s. 2 und 3).
Wie unten detaillierter beschrieben wird, ist der primäre Zweck der Erstreckungen
54 die Anordnung von bestimmten Komponenten der Steuerung 28.
Die Lagerplatte 56 ist an dem vertikalen Ständer
52 in einer Höhe befestigt, die ungefähr die gleiche ist, wie die Höhe
der Auslass-zu-Zentrumszone Z und sie erstreckt sich stromaufwärtig von dem Ständer
52 zu dem Maschinenauslass 34. Da der vertikale Ständer
52 in Querrichtung von der Zone Z versetzt ist, ist die
Lagerplatte 56 genauso versetzt. Die Lagerplatte 56 kann angesehen
werden als wenn sie eine Wand bildet, die sich entlang einer Querseite der Auslass-zu-Zentrumszone
Z erstreckt (s. 2). Alternativ kann die Lagerplatte
56 die Form einer sich mehr erstreckenden Wand annehmen, welche eine kreisförmige
Form aufweist, die ungefähr die (oder leicht größer als) der fertigen Spule des
Polsterproduktes ist. Solch eine kreisförmige Wand würde geformt und positioniert
sein, um benachbart zu den axialen Seiten der Spule des Polsterproduktes angeordnet
zu sein.
Die Lagerbegrenzung 57 ähnelt einem Bilderrahmen und umfasst
vier Seitenglieder, welche eine Umrandung oder Rahmen bilden, welcher eine große
zentrale rechteckige Öffnung definiert (s. 5). Eines
der seitlichen Seitenglieder ist an dem stromaufwärtigen Ende der Lagerplatte
56 befestigt (s. 2 und 4).
Die oberen und unteren Seitenglieder erstrecken sich oberhalb und unterhalb der
Auslass-zu-Zentrumszone Z und das andere seitliche Seitenglied ist an der gegenüberliegenden
Seite der Zone Z angeordnet, wie die Lagerplatte 56. In anderen Worten
erstreckt sich die Auslass-zu-Zentrumszone Z durch die große zentrale rechteckige
Öffnung der Begrenzung 57 (s. 5). Die Begrenzung
57 kann nur an der Lagerplatte 56 befestigt sein oder sie kann
alternativ oder zusätzlich an der Polsterumformungsmaschine und/oder anderweitig
an dem Rahmen 46 der Wikkelvorrichtung befestigt sein.
Wie oben angedeutet, ist der Drehmechanismus 48 drehbar an
dem Rahmen 46 befestigt und spezieller an der Lagerplatte 56 (s.
1 bis 3). Der
Drehmechanismus 48 umfasst eine Drehwelle 60, die den Drehpunkt
R der Wickelvorrichtung 24 bildet, eine Fangeinrichtung 62, welche
an der Welle 60 befestigt ist und mit ihr zusammen rotiert, und eine Antriebsquelle
64, um die Welle 60 zu drehen. Die Drehwelle 60 erstreckt
sich durch eine Öffnung in der Lagerplatte 56 und steht in einer Querrichtung
in die Auslass-zu-Zentrumszone Z hervor, in fast der gleichen An und Weise wie die
oberen/unteren Erstreckungen 54 (s. 2 und
3). Eine geeignete Lagerstruktur (nicht speziell
dargestellt) kann in die Öffnung der Platte 56 eingebaut werden, um die
Drehwelle 60 geeignet zu lagern. In jedem Fall befindet sich in der dargestellten
Ausführungsform die Öffnung stromaufwärtig von dem vertikalen Ständer
52, wodurch der Drehpunkt R der Wickelvorrichtung nicht mit dem vertikalen
Ständer 52 ausgerichtet ist und sich die Lagerplatte 56 hinter
diesem Drehpunkt R erstreckt (s. 1 und 2).
Die Fangeinrichtung 62 ist nicht drehbar an dem hervorstehenden
Ende der Welle 60 befestigt, wobei sie mit dem Auslass 34 der
Polsterumformungsmaschine 22 ausgerichtet ist (s. 1
und 2). Die Fangeinrichtung 62 ist
so geformt, dass sie das führende Ende des Polsterstreifens fängt, wenn die Wickelvorrichtung
24 sich in einem Zustand bereit zum Wickeln befindet. Die dargestellte
Fangeinrichtung 62 umfasst eine Verbindungsnabe 65 und zumindest
zwei Fangglieder 66, die rechtwinklig davon abstehen. Die Nabe
65 ist eine längliche Stange oder Balken, welcher mittig an der Welle
60 befestigt ist und drehbar durch die Welle 60 angetrieben wird.
Die Fangglieder 66 sind vorzugsweise zylindrisch geformte
Glieder, die symmetrisch angeordnet sind, um sich von der Nabe 65 in die
Auslass-zu-Zentrumszone zu erstrecken (s. 2 und
3). Die Fangglieder 66 sind so dimensioniert
und beabstandet, dass sie ungefähr so lang sind, wie der Streifen des Polsterproduktes
breit ist, und dass sie ungefähr soweit voneinander beabstandet sind, wie der Streifen
des Polsterproduktes hoch ist. Die Dicke oder der Durchmesser der bevorzugten zylinderförmigen
Glieder 66 wird so ausgewählt, dass die Glieder von ausreichender Festigkeit
sind. Beispielsweise können die Fangglieder 66 zwischen 9 und 11 Inch lang
sein, zwischen 3 und 6 Inch voneinander beabstandet sein und ungefähr ¾ Inch
dick sein (d. h. ein zylindrisches Glied würde einen Durchmesser von ¾ Inch
aufweisen). Zusätzlich oder alternativ können die Fangglieder 66 jeweils
im Wesentlichen den gleichen Durchmesser (d. h. ¾ Inch über ihre axiale Länge
aufweisen).
Um die Wickelvorrichtung 24 in einen Zustand fertig zum Wickeln
zu bringen, werden die Fangglieder 66 der Fangeinrichtung 62 in
einer Ebene rechtwinklig zu dem Verlaufspfad des Polsterstreifens ausgerichtet,
wenn dieser von der Polsterumformungsmaschine 22 ausgegeben wird, so dass
das führende Ende des Streifens des Polsterprodukts zwischen den Fanggliedern
66 hindurchlaufen wird (vgl. 3, worin die
Fangglieder 66 in der Anordnung fertig zum Wickeln dargestellt sind und
2, wo die Fangglieder 66 um 90° gedreht
dargestellt sind). Wenn die Welle 60 und daher die Fangglieder
66 gedreht werden, fangen die Fangglieder 66 das Ende des Streifens,
so dass die verbleibenden Bereiche des Streifens um sie herum aufgewickelt werden
können.
Statt der Fangeinrichtung 62 kann der Drehmechanismus
48 eine modifizierte Fangeinrichtung 62' umfassen, die in
3A dargestellt ist. Die Fangeinrichtung 62'
ist undrehbar an dem hervorstehenden Ende der Welle 60 befestigt, mit dem
Auslass 34 der Polsterumformungsmaschine 22 ausgerichtet und so
geformt, dass sie das führende Ende des Polsterstreifens fängt, wenn die Wickelvorrichtung
24 sich in einem Zustand fertig zum Wickeln befindet. Zu diesem Zweck umfasst
die Fangeinrichtung 62' eine verbindende Nabe 65' und zumindest
zwei Fangglieder 66', die rechtwinklig davon abstehen. Die Nabe
65' kann zu der Nabe 65 der Fangeinrichtung 62 ähnlich
sein, die gleiche sein oder identisch dazu sein.
Die Fangglieder 66' sind ähnlich wie die Fangglieder
66 symmetrisch angeordnet, um sich von der Nabe 65 in die Auslass-zu-Zentrumszone
Z zu erstrecken und sind im Allgemeinen in der gleichen Art und Weise wie die Fangglieder
66' dimensioniert und beabstandet. Zum Beispiel können die Fangglieder
66' zwischen 9 und 11 Inch lang sein und zwischen 3 und 6 Inch voneinander
beabstandet sein. Jedoch haben, im Gegensatz zu den Fanggliedern 66 (welche
zylindrisch geformte Glieder sind, die den gleichen Durchmesser über ihre axiale
Länge aufweisen), die Fangglieder 66' entlang ihrer axialen Länge vorzugsweise
eine abnehmende Querschnittsgeometrie. Spezieller verringert sich die Querschnittsgeometrie
der Fangglieder 66' allmählich, wenn sich die Fangglieder 66'
von der Nabe 65' erstrecken. Beispielsweise kann sich der Durchmesser jedes
Gliedes allmählich von ¾ Inch (an seinem nahen Ende) bis ½ Inch (an
seinem entfernten Ende) verringern, wenn die Fangglieder 66' einen kreisförmigen
Querschnitt (wie es bevorzugt ist) aufweisen.
Daher bilden, wenn der Drehmechanismus 48 die Fangeinrichtung
62 umfasst, die äußeren Oberflächen der Fangglieder 66 ein gerades,
oder sich nicht verjüngendes Profil, auf das der Streifen des Polsterproduktes S
aufgerollt wird, um die Spule des Polsterproduktes zu bilden. Wenn der Drehmechanismus
48 die Fangeinrichtung 62' umfasst, bilden die äußeren Oberflächen
der Fangglieder 66' ein sich verjüngendes Profil, um das der Streifen des
Polsterprodukts S aufgerollt wird, um die Spule des Polsterproduktes zu bilden.
Die Verjüngung des Profils liegt in der Entnahmerichtung der Spule des Posterproduktes
C von der Wickelvorrichtung 24. Wie weiter unten detaillierter beschrieben,
kann während des Entfernens der Spule des Polsterprodukts C dieses verjüngende Profil
hilfreich sein. An diesem Punkt könnte weiterhin erwähnt werden, dass dieses verjüngende
Profil auch durch zwei Fangglieder mit konstantem Durchmesser bewerkstelligt werden
könnte, welche statt rechtwinklig von der Nabe abzustehen in Richtung der Drehachse
R gekippt sind.
Die Antriebsquelle 64 zum Antreiben oder Drehen der Welle
60 ist an der Lagerplatte 56 befestigt, an der Seite, die von
dem Auslass 34 der Polsterumformungsmaschine 22 wegzeigt (s.
1 bis 3). Die
Antriebsquelle 64 ist vorzugsweise ein Motor, bevorzugter ein Elektromotor
und noch bevorzugter ein Gleichstromdrehmomentmotor mit niedriger Geschwindigkeit.
Eine Antriebsquelle 64 mit einstellbarer Spannungsbegrenzung ist bevorzugt,
da das Motordrehemoment proportional zu der Motorspannung ist, wodurch die Spannungsbegrenzung
tatsächlich eine einstellbare Drehmomenteinstellung ist. Alternativ ist eine hydraulische
Antriebsquelle 64 mit einem Druckregler zur Drehmomenteinstellung ebenfalls
bevorzugt. Eine andere Option liegt darin, eine Rutschkupplung in den Antrieb einzubauen,
um eine konstante Spulspannung auf dem Streifen des Polsterproduktes S beizubehalten.
Die Wickelvorrichtung 24 kann zusätzlich eine Klebebandeinrichtung
70 umfassen, um Klebeband bereitzustellen, um das nachlaufende Ende des
Streifens des Polsterprodukts an der Spule zu befestigen (s. 1).
In der dargestellten Ausführungsform ist die Klebebandeinrichtung 70 so
ausgebildet, um manuell Klebeband abzugeben und manuell das Klebeband auf der Spule
anzuordnen. Jedoch ist mit der vorliegenden Erfindung eine automatische Klebebandeinrichtung
(gesteuert z. B. durch die Steuerung 28) möglich und wird durch die vorliegende
Erfindung in Erwägung gezogen.
Wenn die Spule des Polsterprodukts C fertig geformt und möglicherweise
geklebt wurde, kann sie von der Wickelvorrichtung 24 entfernt oder ausgeworfen
werden, indem die Spule C in Querrichtung weg von der Lagerplatte 56 abgezogen
wird. Dieses Ziehen wird einfacher ermöglicht, wenn die Fangglieder 66
der Fangeinrichtung 62 (oder die Fangglieder 66' der Fangeinrichtung
62') sich in dem Zustand fertig zum Spulen befinden, worin sie in einer
Ebene ausgerichtet sind, die rechtwinklig zu dem Durchlaufpfad des Polsterstreifens
ausgerichtet ist, wenn er von der Polsterumformungsmaschine 22 ausgegeben
wird (wie detaillierter unten beschrieben wird, bringt die Steuerung 28
vorzugsweise die Wickelvorrichtung nach ihrer Deaktivierung wieder in den Zustand
fertig zum Wickeln zurück). Weiterhin wird dieses Abziehen einfacher ermöglicht,
wenn die Fangeinrichtung 62' verwendet wird, aufgrund des sich verjüngenden
Profils der äußeren Oberflächen ihrer Fangglieder 66'. Spezifischer wird
ein erster Ruck üblicherweise die Spule C weg von den entfernten Endbereichen der
Glieder 66' (dem breitesten Bereich des Profils) versetzen, wobei ermöglicht
wird, dass die Spule C einfach von den verbleibenden Bereichen der Glieder
66' (die weniger breiten Bereiche des Profils) abgezogen werden kann.
Alternativ ist ein automatisches Auswurfsystem (gesteuert beispielsweise
durch die Steuerung 28) mit der vorliegenden Erfindung möglich und wird
durch die vorliegende Erfindung in Erwägung gezogen. In jedem Fall ermöglicht die
Wikkelvorrichtung 24, dass die Spule des Polsterproduktes C in ihrer aufgewickelten
Anordnung entfernt werden kann.
Wie oben kurz erläutert, führt die Führungseinrichtung 26
den Streifen des Polsterprodukts von dem Auslass der Polsterumformungsmaschine zu
der Wickelvorrichtung 24. Die Führungseinrichtung 26 umfasst einen
ersten oder unteren Bereich 74 und einen zweiten oder oberen Bereich
76 (s. 1, 2,
4 und 5).
(Die Ausdrücke "unten" "oben" "aufwärts" "abwärts" "obere" "untere"
etc. werden nur für den Zweck der Bequemlichkeit verwendet, um auf die dargestellte
Orientierung zu verweisen und es ist nicht beabsichtigt, dass sie die vorliegende
Erfindung auf die dargestellte oder jede andere Orientierung begrenzen.) Der erste
oder untere Bereich 74 umfasst eine untere Wand 78 und zumindest
eine Seitenwand 80, die sich davon nach oben erstreckt, um einen nach oben
offenen L-förmigen oder U-förmigen (im Querschnitt) Kanal zu bilden (s.
5, welche einen unteren Bereich 74 zeigt mit
zwei Seitenwänden 80 und einen U-förmigen Kanal bildet). Der zweite oder
obere Bereich 76 umfasst eine obere Wand 82 und zumindest eine
Seitenwand 84, die sich davon erstreckt, um einen nach unten offenen Lförmigen
oder U-förmigen (im Querschnitt) Kanal zu bilden (s. 5,
welche einen oberen Bereich 76 mit zwei Seitenwänden zeigt und einen U-förmigen
Kanal bildet). In der dargestellten Ausführungsform sind die Wände jedes der Bereiche
im Wesentlichen gerade. Jedoch können gebogene oder anderweitig geformte Wände mit
der vorliegenden Erfindung verwendet werden und werden durch die vorliegenden Erfindung
in Erwägung gezogen.
Wenn die Bereiche 74 und 76 jeweils ein Paar von
Seitenwänden umfassen, um einen U-förmigen Kanal zu bilden (wie es in den
4 und 5 dargestellt
ist), sind die unteren Seitenwände 80 so dimensioniert und beabstandet,
dass sie innerhalb der oberen Seitenwände 84 passen (s. 5),
wodurch sie mit ihnen zusammenarbeiten, um einen rechteckigen Kanal zu definieren,
wenn sie in der Position sind, wie sie in den 4 und
5 dargestellt ist. Wenn die Bereiche
74 und 76 jeweils nur eine Seitenwand umfassen, um einen L-förmigen
Kanal zu bilden, sind die entsprechenden Seitenwände 80 und 84
von den gegenüberliegenden Kanten der unteren/oberen Wände 78 und
82 abhängig, wobei sie miteinander zusammenarbeiten, um einen rechteckigen
Kanal zu definieren, wenn sie in der Position sind, wie sie in den 4
und 5 dargestellt ist. In jedem Fall verjüngen
sich die stromaufwärtigen Kanten der unteren Seitenwände 80 und der oberen
Seitenwände 82 nach oben respektive nach unten in stromabwärtiger Richtung
(s. 4). Die stromabwärtige Kante der unteren Wand
78 umfasst eine gekrümmte Lippe oder einen Flansch 86 und die
stromabwärtige Kante der oberen Wand 82 umfasst eine ähnlich gekrümmte
Lippe 88 oder Erstreckung (s. 1).
Die Führungseinrichtung 26 weist weiterhin ein Schwenkgelenk
90 auf, das an dem ersten Bereich 74 befestigt ist, und ein Schwenkgelenk
92, das an dem zweiten Bereich 76 befestigt ist (s.
4 und 5). Die
Gelenke 90 und 92 sind jeweils an einem stromaufwärtigen Ende
der ersten und zweiten Bereiche 74 und 76 befestigt. In der dargestellten
Ausführungsform sind die Gelenke 90 und 92 benachbart zu dem Auslass
34 der Polsterumformungsmaschine 22 angeordnet und mit der Lagerbegrenzung
57 verbunden (s. 4 und 5).
In jedem Fall ermöglicht die schwenkbare Verbindung des ersten Bereichs
74 und des zweiten Bereichs 76, dass sich die Bereiche bewegen
können, um den Streifen des Polsterproduktes aufzunehmen, wenn sich der Durchmesser
der Spule des Polsterproduktes C vergrößert (s. 1).
Die Bereiche 74 und 76 sind jeweils beweglich zwischen
einer Spulstartposition, wo der Bereich den Streifen des Polsterproduktes beim Beginnen
der Bildung der Spule aufnimmt (gestrichelt in 1 dargestellt),
und einer Spulenbeendetposition, wo der Bereich den Streifen des Polsterproduktes
beim Beendigen des Bildens der Spule (nicht gestrichelt dargestellt in
1) aufnimmt, und einer Vielzahl von Position dazwischen.
Die Schwenkgelenke 90 und 92 ermöglichen es den Bereichen
74 und 76 zwischen einem 0°-Winkel zu einem Nicht-0°-Winkel
in entgegengesetzten Richtungen geschwenkt zu werden (genauer gesagt wird der untere
Bereich 74 abwärts geschwenkt und der obere Bereich 76 nach oben
geschwenkt). In dieser Art und Weise ähnelt die Führungseinrichtung 26
einem "Entenschnabel" in der Art und Weise, in der sie sich öffnet, um den sich
vergrößernden Durchmesser der Spule des Polsterproduktes C aufzunehmen (s.
1).
Wenn die Bereiche 74 und 76 um 0° geschwenkt
werden (oder in anderen Worten nicht geschwenkt werden), entspricht dies der Spulbeginnposition
und die Führungsbereiche 74 und 76 bilden eine Rutsche, die die
Auslass-zu-Zentrumszone Z umgibt, wobei sie einen Durchgang von dem Auslass
34 der Polsterumformungsmaschine zu der Fangeinrichtung 62 (oder
der Fangeinrichtung 62') definiert. Vorzugsweise sind die Führungsbereiche
74 und 76 federvorgespannt, durch die Schwerkraft vorgespannt
oder anderweitig vorgespannt in Richtung der Spulbeginnposition. In der dargestellten
Ausführungsform ist der untere Bereich 74 federvorgespannt mit einer Feder
93 und der obere Bereich 76 ist schwerkraftvorgespannt in Richtung
der Spulbeginnposition (s. 4 und 5).
Wenn der untere Führungsbereich 74 nach oben geschwenkt wird
und der obere Führungsbereich 76 nach unten geschwenkt wird bei einem Winkel
ungleich 0° entspricht dies einer Position zwischen der Spulbeginnposition und
der Spulendposition oder der Spulendposition selbst. Die Führungsbereiche
74 und 76 erstrecken sich dann von dem Auslass 34 der
Polsterumformungsmaschine zu einem unteren bzw. oberen umfänglichen Bereich der
Spule des Polsterproduktes C, wobei sie einen ungefähr tangentialen Pfad relativ
zu der Spule bilden (s. 1). In der dargestellten Ausführungsform
ist dieser Nicht-0°-Winkel ein spitzer Winkel und ist ungefähr gleich 45°.
Genauer gesagt ist der untere Bereich 74 relativ zur Horizontalen
um 45° nach unten geschwenkt und der obere Bereich 76 ist um 45°
nach oben geschwenkt.
Die Führungsbereiche 74 und 76 sind ebenfalls vorzugsweise
zu einer Spulenentfernposition beweglich, wo die Spule des Polsterproduktes C von
der Wickelvorrichtung 24 entfernt werden kann, um als Verpackungsprodukt
verwendet zu werden. In der Spulenentfernposition könnten die Führungsbereiche
74 und 76 beispielsweise nach unten und nach oben über die Spulenfertigposition
hinaus geschwenkt werden, wobei die Bereiche weg von dem Umfang der Spule des Polsterproduktes
C bewegt werden. Alternativ könnte mit bestimmten Arten von Führungseinrichtungen
die Spulenentfernposition nicht weg von dem Umfang der Spule des Polsterproduktes
C angeordnet sein, sondern stattdessen beispielsweise eine verringerte Vorspannung
aufweisen, um ein Entfernen der Spule des Polsterproduktes C von der Wickelvorrichtung
24 zu ermöglichen.
Wie oben angedeutet, umfasst das Polsterumformungssystem
20 eine Steuerung 28, die die Wickelvorrichtung 24 in
Abhängigkeit von der Polsterumformungsmaschine 22 steuert (s.
1). In der bevorzugten Ausführungsform umfasst die
Steuerung 28 einen Streifenproduktionsindikator 94, der anzeigt,
ob ein Streifen des Polsterproduktes von der Polsterumformungsmaschine produziert
wird (s. 1). Die Steuerung 28 steuert dann
die Wickelvorrichtung 24 basierend auf einer Eingabe von dem Streifenproduktionsindikator
94. Genauer gesagt aktiviert die Steuerung 28 die Wickelvorrichtung
24 wenn der Streifenproduktionsindikator 94 anzeigt, dass ein
Streifen des Polsterproduktes durch die Polsterumformungsmaschine 22 nach
einer Periode der Nichtproduktion produziert wird. Ebenfalls deaktiviert die Steuerung
28 die Wickelvorrichtung 24 nachdem der Streifenproduktionsindikator
94 anzeigt, dass ein Streifen des Polsterproduktes nicht durch die Polsterumformungsmaschine
22 nach einer Periode der Produktion nicht mehr produziert wird.
Der Streifenproduktionsindikator 94 kann, wie in der dargestellten
Ausführungsform, ein Streifenerkennungsgerät sein, das erkennt, ob ein Streifen
des Polsterproduktes von dem Auslass 34 der Polsterumformungsmaschine
22 ausgegeben wird. In der dargestellten Ausführungsform umfasst der Streifenproduktionsindikator
94 einen stromaufwärtigen Streifensensor 95, der erkennt, ob der
Streifen an einer stromaufwärtigen Position vorhanden ist und einen stromabwärtigen
Streifensensor 96, der erkennt, ob der Streifen an einer stromabwärtigen
Position vorhanden ist (s. 1). Der stromaufwärtige
Streifensensor 95 ist an einem stromaufwärtigen Bereich der Lagerplatte
56 befestigt oder an einem der vertikalen Seitenglieder der Lagerbegrenzung
57 (s. 2, 4
und 5), wobei die stromaufwärtige Position
stromaufwärtig von dem Drehpunkt R der Drehvorrichtung ist und benachbart zu dem
Auslass 34 der Polsterumformungsmaschine. Der stromaufwärtige Streifensensor
96 ist an der oberen/unteren Erstreckung 54 des Rahmens
46 der Wickelvorrichtung befestigt (s. 1 bis
3), wobei die stromabwärtige Position benachbart
zu dem Drehpunkt R der Wickelvorrichtung ist und leicht stromabwärtig davon. In
dieser Art und Weise ist die stromabwärtige Position so angeordnet, um sicherzustellen,
dass das führende Ende des Streifens des Polsterproduktes in Bezug auf die Fangeinrichtung
62 (oder die Fangeinrichtung 62') korrekt angeordnet ist.
Die Steuerung 28 aktiviert die Wickelvorrichtung
24 (d. h. sie versorgt den Motor 64 des Drehmechanismus
48 mit Strom), wenn beide Sensoren 95 und 96 erkennen,
dass der Streifen des Polsterproduktes sowohl an der stromaufwärtigen als auch an
der stromabwärtigen Position vorhanden ist. Dies stellt sicher, dass das führende
Ende des Streifens des Polsterproduktes relativ zu der Fangeinrichtung
62 (oder der Fangeinrichtung 62') korrekt positioniert ist und
dass der Streifen des Polsterproduktes lang genug zum Aufwickeln ist. Die Steuerung
28 deaktiviert die Wickelvorrichtung 24, wenn der stromaufwärtige
Sensor 95 erkennt, dass der Streifen des Polsterproduktes nicht länger
vorhanden ist (d. h. sein nachlaufendes Ende die stromaufwärtige Position verlassen
hat) nach einer eingestellten Zeitdauer, die der Zeitdauer entspricht, welche notwendig
ist, um sicherzustellen, dass der nachlaufende Endbereich des Streifens des Polsterprodukts
auf die Spule des Polsterproduktes C aufgewickelt wird.
Die Steuerung 28 umfasst ebenfalls einen Fertig-zum-Spulen-Indikator
98, welcher anzeigt, ob sich die Wickelvorrichtung 24 in ihrem
Fertig-zum-Spulen-Zustand befindet, und die Steuerung steuert die Wickelvorrichtung
24 basierend auf einer Eingabe von dem Fertig-zum-Spulen-Indikator
98 (s. 1 und 3).
Genauergesagt aktiviert die Steuerung 28 nur die Wickelvorrichtung
24, wenn der Fertig-zum-Spulen-Indikator anzeigt, dass die Wickelvorrichtung
24 in ihrem Fertig-zum-Spulen-Zustand ist (in der bevorzugten Ausführungsform
ist die Wikkelvorrichtung in ihrem Fertig-zum-Spulen-Zustand, wenn die Fangglieder
66 in einer Ebene rechtwinklig zu dem Durchlaufpfad des Streifens des Polsterproduktes
ausgerichtet sind, wenn er von der Polsterumformungsmaschine 22 ausgegeben
wird, so dass das führende Ende des Streifens des Polsterproduktes zwischen die
Fangglieder 66 gelangen wird). Die Steuerung 28 kann die Wickelvorrichtung
24 automatisch zu dem Fertig-zum-Spulen-Zustand zurückstellen, wenn bestimmte
Ereignisse in dem Wickelzyklus auftreten. Beispielsweise kann die Steuerung
28 automatisch die Wickelvorrichtung 24 in den Fertig-zum-Spulen-Zustand
zurückstellen, wenn die Wickelvorrichtung 24 abgeschaltet wird (dies gewährleistet
ebenfalls eine einfache Entfernung oder einen einfachen Auswurf der Spule des Polsterproduktes
C von der Wickelvorrichtung 24).
Die Steuerung 28 kann ebenfalls die Umformungsanordnung
30 der Polsterumformungsmaschine 22 steuern, um einen Streifen
des Polsterproduktes einer vorbestimmten Länge zu produzieren (s. 1).
Diese Steuerung könnte durch ein Aktivieren und Deaktivieren der Zuführanordnung
36 bewerkstelligt werden (z. B. durch ein Versorgen des Zuführmotors
37 mit Strom) und/oder der Trenneinrichtung 42. Die Länge des
Polsterproduktes, das produziert wird, kann durch den Timer bestimmt werden, welcher
in dem US-Patent mit der Nummer 4,619,635, dem Längenmessungsgerät, welches in dem
US-Patent mit der Nummer 5,571,067 offenbart ist, oder durch jeden geeigneten anderen
Mechanismus oder Mittel. Die Längenmesseinrichtung kann die gleiche sein, wie diese,
die verwendet wird, wenn die Maschine 22 ohne die Wickelvorrichtung
24 betrieben wird, oder die Steuerung 28 kann eine separate Längenmesseinrichtung
umfassen, die für Gelegenheiten bestimmt ist, wenn die Wickelvorrichtung
24 verwendet wird.
Zusätzlich oder alternativ kann die Steuerung 28 die Umformungsanordnung
30 der Polsterumformungsmaschine steuern, um eine Spule des Polsterproduktes
C eines vorbestimmten Durchmessers zu erzeugen. Um diese Steuerung zu bewerkstelligen
kann zu diesem Zweck die Steuerung 28 einen Spulendurchmesserindikator
99 aufweisen, um den Durchmesser der Spule des Polsterproduktes C zu bestimmen.
In der dargestellten Ausführungsform erkennt der Spulendurchmesserindikator
99, wenn eine Spule eines bestimmten Durchmessers gebildet wurde (er ist
vorzugsweise einstellbar, um unterschiedliche Durchmesser zu erkennen). Basierend
auf der Eingabe des Spulendurchmesserindikators 99 würde die Steuerung
28 die Umformungsanordnung 30 und/oder die Wickelvorrichtung
24 deaktivieren.
Unter Bezugnahme nun auf die 7 bis
11 ist ein anderes Polsterumformungssystem
120 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das Polsterumformungssystem
120 umfasst zwei Polsterumformungsmaschinen 122, einen Maschinenständer
123 und zwei Wickelvorrichtungen 124. Jede der Polsterumformungsmaschinen
122 formt ein bahnförmiges Ausgangsmaterial in einen Streifen des Polsterproduktes
S um und jede der Wickelvorrichtungen 124 rollt den Streifen des Polsterproduktes
S zu einer Spulenanordnung auf, um eine Spule des Polsterproduktes C zu bilden.
Die Wickelvorrichtungen 124 sind jeweils so geformt und angeordnet, um
den Streifen des Polsterproduktes S aufzunehmen, wenn dieser von der entsprechenden
Maschine 122 ausgegeben wird und jede ermöglicht es, dass die Spule des
Polsterproduktes C in ihrer aufgewickelten Anordnung entfernt werden kann.
Das dargestellte Polsterumformungssystem 120 umfasst zwei
Führungseinrichtungen 26 (eine für jede Maschine/Wickelvorrichtung), die
vorzugsweise die gleichen sind, wie jene, die in dem Polsterumforrnungssystem
20 verwendet wird. Daher umfasst, obwohl es nicht speziell in den Zeichnungen
dargestellt ist, das Polsterumformungssystem 120 vorzugsweise entweder
eine einzelne Steuerung (die beide Maschinen 122 und beide Wickelvorrichtungen
124 steuert) oder ein Paar von Steuerungen (wobei jede eine entsprechende
Maschine 122 und eine Wickelvorrichtung 124 steuert). Solch eine
Steuerung oder Steuerungen sind vorzugsweise die gleichen, wie die Steuerung
28, die in dem Polsterumformungssystem 20 verwendet wurde.
In dem dargestellten Polsterumformungssystem sind die Maschinen
122 horizontal ausgerichtete Maschinen und sie weisen die gleiche allgemeine
Bauart auf, wie die horizontal orientierten Maschinen, welche in den US-Patenten
mit der Nummer 5,123,889; 5,211,620; 5,322,477; und 5,468,208 offenbart sind. Die
Polsterumformungsmaschinen 122 sind nicht freistehend, aber stattdessen
durch den Ständer 123 gelagert, welcher die Maschinen relativ zu einander
symmetrisch anordnet (7). Jedoch kann das Polsterumformungssystem
120 alternativ nicht horizontale und/oder frei stehende Polsterumformungsmaschinen
umfassen, wie die Polsterumformungsmaschine 22, die oben diskutiert wurde,
die Maschinen, die in den US-Patenten mit der Nummer 5,593,376 und 5,607,383 gezeigt
sind, oder jede andere Polsterumformungsmaschine, die unter den Schutzbereich der
Ansprüche fällt. Zusätzlich oder alternativ kann das Polsterumformungssystem
120 nur eine Polsterumformungsmaschine oder mehr als zwei Polsterumformungsmaschinen
umfassen.
Jede Polsterumformungsmaschine 122 umfasst vorzugsweise eine
Umformanordnung 30 (nicht dargestellt), die ein bahnförmiges Ausgangsmaterial
in einen Streifen eines Polsterproduktes S umformt und jede Maschine hat einen Auslass
34, durch den der Streifen des Polsterproduktes S ausgegeben wird. Jede
der Polsterumformungsmaschinen 122 kann zusätzlich eine Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung
40 (nicht dargestellt), eine Trennanordnung 42 (nicht dargestellt)
und einen Auslasstunnel 44 umfassen. Das Ausgabeende des Tunnels
44 bildet den Auslass 34 der Maschine 122.
Jede der Wickelvorrichtungen 124 des Polsterumformungssystems
120 umfasst einen Rahmen 146 und einen Drehmechanismus
48, der drehbar an dem Rahmen 146 befestigt ist. Der Drehmechanismus
der Wickelvorrichtung 124 ist im Wesentlichen der gleiche wie der Drehmechanismus
der Wickelvorrichtung 24 (demgemäss werden ähnliche Bezugszeichen
verwendet). Daher drehen sich bestimmte Bereiche des Drehmechanismus 48
und können angesehen werden als definierten sie den Drehpunkt R der Wickelvorrichtung
124 (obwohl nicht die gesamte Wikkelvorrichtung 124 rotiert).
Der Rahmen 146 positioniert den Drehmechanismus
48, um eine Auslass-zu-Zentrumszone Z zu definieren, welche sich von dem
Auslass 34 der Polsterumformungsmaschine 122 zu dem Drehpunkt
R der Wickelvorrichtung erstreckt. Diese Zone hat eine Breite, die ungefähr gleich
ist der Breite des Streifens des Polsterproduktes S und eine Höhe, die ungefähr
gleich ist wie die Höhe des Streifens.
Der Rahmen 146 der Wickelvorrichtung ist keine freistehende
Struktur aber stattdessen schwenkbar an der Polsterumformungsmaschine
122 befestigt (s. 10). In der dargestellten
Ausführungsform ist die Befestigung in solch einer An und Weise durchgeführt, dass
die Wickelvorrichtungen 124 symmetrisch zueinander angeordnet sind (s.
7). In jedem Fall umfasst der dargestellte Rahmen
146 eine U-förmige Basis 150 mit eckigen Ecken, einen vertikalen
Ständer 152, obere/untere Erstreckungen 154, eine Lagerplatte
156 und eine Lagerbegrenzung 157.
Die Seitenbeine 158 der U-förmigen Basis 150 (d.
h. die Beine, die die Seiten des "U" definieren) sind schwenkbar mit der Maschine
122 verbunden. Wenn der Rahmen 146 sich in seiner Betriebsposition
befindet, erstrecken sich die Seitenbeine 158 in einer auswärtigen oder
stromabwärtigen Richtung weg von der Maschine 122 und das verbindende Bein
159 der U-förmigen Basis 150 (d. h. das Bein, das den Boden des
"U" definiert) erstreckt sich oberhalb des Ausgabeendes des Tunnels 44
(s. 10).
Der Drehmechanismus 48 ist mit dem Auslass 34 der
Polsterumformungsmaschine 122 ausgerichtet, wenn sich der Rahmen
146 in seiner Betriebsposition befindet. Wenn der Rahmen 146 von
dieser Betriebsposition wegbewegt wird, ist der Drehmechanismus 48 nicht
länger mit dem Auslass 34 ausgerichtet, wodurch die Maschine
122 ohne die Wickelvorrichtung 124 verwendet werden kann, wenn
dies notwendig oder gewünscht ist. Weiterhin kann die Schwenkbewegung des Rahmens
146 und daher der Wickelvorrichtung 124 helfen, Zugang zu bestimmten
Anordnungen der Polsterumformungsmaschine 122 zu gewähren, wie beispielsweise
zu seiner Trennanordnung. Weiterhin beansprucht der Rahmen 146 an Packplätzen
mit begrenztem Raum weniger Raum als der freistehende Rahmen 46 der Wickelvorrichtung
24.
Die Lagerbegrenzung 157 ähnelt, wie die Begrenzung
57, einem Bilderrahmen und umfasst vier Seitenglieder, die eine Umrandung
oder Rahmen bilden, die eine große zentrale rechteckige Öffnung definiert. Ihr oberes
Glied ist an dem Verbindungsbein 159 der Basis 150 befestigt (9).
Wie bei der Begrenzung 57 erstrecken sich die oberen und unteren Seitenglieder
der Begrenzung 157 oberhalb oder unterhalb der Auslass-zu-Zentrumszone
Z und die anderen seitlichen Seitenglieder sind an gegenüberliegenden seitlichen
Seiten der Zone Z angeordnet. In anderen Worten erstreckt sich die Auslass-zu-Zentrumszone
Z durch die große zentrale rechteckige Öffnung der Begrenzung 157.
Die Lagerplatte 156 ist an einem der seitlichen Seitenglieder
der Begrenzung 157 befestigt und erstreckt sich davon in stromabwärtiger
Richtung. In der dargestellten Ausführungsform ist die Lagerplatte 156
an dem "inneren" seitlichen Seitenglied befestigt oder dem Seitenglied, das am nächsten
zu der anderen Polsterumformungsmaschine 122 oder der anderen Wickelvorrichtung
124 liegt. In dieser Art und Weise ist die Lagerplatte 156 auf
einer Höhe angeordnet, die ungefähr gleich ist der Höhe der Auslass-zu-Zentrumszone
Z. Da das seitlichen Seitenglied der Begrenzung 157 in Querrichtung von
der Auslass-zu-Zentrumszone Z versetzt ist, ist die Lagerplatte 156 ebenfalls
versetzt. Demgemäss kann die Lagerplatte 156 angesehen werden als bildete
sie eine Wand, welche sich entlang einer Querseite der Auslass-zu-Zentrumszone Z
erstreckt (s. 8).
Der vertikale Ständer 152 ist an der stromabwärtigen Kante
der Lagerplatte 156 befestigt und erstreckt sich oberhalb/unterhalb der
Platte 156, der Begrenzung 157 und/oder der Auslass-zu-Zentrumszone
Z. Die oberen/unteren Erstreckungen 154 sind an dem vertikalen Ständer
152 in einer Höhe befestigt oberhalb/unterhalb der Auslass-zu-Zentrumszone
Z und sie erstrecken sich quer, so dass sie direkt oberhalb/unterhalb der Zone Z
angeordnet sind (s. 9). Wie bei den Erstreckungen
54 in dem Polsterumformungssystem 20 ist der primäre Zweck der
Erstrekkungen 154 die Montage des stromabwärtigen Streifensensors
96.
Die Wickelvorrichtung 124 kann zusätzlich eine Klebebandeinrichtung
aufweisen, wie die manuelle Klebebandeinrichtung 70 der Wickelvorrichtung
24 oder eine automatische Klebebandeinrichtung, um Klebeband bereitzustellen,
um das nachlaufende Ende des Streifens des Polsterproduktes an der Spule zu befestigen.
Zusätzlich oder alternativ könnte die Wickelvorrichtung 124 ein automatisches
Auswurfsystem umfassen, wie es oben in Verbindung mit der Wickelvorrichtung
24 diskutiert wurde. In jedem Fall kann die Spule des Polsterproduktes
C, wenn sie komplett gebildet und möglicherweise geklebt ist, von der Wickelvorrichtung
124 entfernt oder ausgeworfen werden, indem die Spule in Querrichtung weg
von der Lagerplatte 156 bewegt wird, wodurch die Wickelvorrichtung
124 es der Spule des Polsterproduktes C ermöglicht, in ihrer aufgewickelten
Anordnung entfernt zu werden.
Wie oben angedeutet umfasst das Polsterumformungssystem
120 vorzugsweise zwei Führungseinrichtungen 26 (eine für jede
Maschine 122/jede Wickelvorrichtung 124), welche vorzugsweise
die gleichen sind wie diese, die in dem Polsterumformungssystem 20 verwendet
wurden. In der Ausführungsform der 7 bis
10 umfassen die Bereiche 74 und
76 jeweils ein Paar von Seitenwänden 80 und 84, wodurch
ihre Wände einen U-förmigen Kanal bilden. In der modifizierten Version der Lagerplatte
257, wie sie in 11 gezeigt ist, umfassen die
Bereiche 74 und 76 jeweils nur eine Seitenwand 80 und
84, um einen L-förmigen Kanal zu bilden. Die äußersten seitlichen Wände
(d. h. die am weitesten weg von der Lagerplatte 157) der U-förmigen Anordnung
wurden weggelassen, um eine effizientere und/oder bequemere Entfernung der fertigen
Spule des Polsterproduktes C zu ermöglichen.
Wie oben auch angedeutet, umfasst das Polsterumformungssystem
120 vorzugsweise ein Steuerungssystem, das entweder eine einzelne Steuerung
(die beide Maschinen 122 und beide Wickelvorrichtungen 124 steuert)
aufweist oder ein Paar von Steuerungen (die jeweils eine entsprechende Maschine
122 und eine Wickelvorrichtung 124 steuern). Dieses Steuerungssystem
umfasst vorzugsweise für jede Polsterumformungsmaschine 122 und jede Wickelvorrichtung
124 einen Streifenproduktionsindikator, einen Fertig-zum-Wickeln-Indikator
und/oder einen Spulendurchmesserindikator, wie die Indikatoren 94,
98 und 99, die oben diskutiert wurden. Der Streifenproduktionsindikator
kann einen stromaufwärtigen Sensor 95 und einen stromabwärtigen Sensor
96 umfassen. In den 7 bis 10
ist der stromaufwärtige Sensor 95 an dem stromaufwärtigen Bereich der Lagerplatte
156 befestigt und der stromabwärtige Sensor 96 ist an den Erstreckungen
154 des Rahmens 146 der Wickelvorrichtung befestigt. In der modifizierten
Befestigungsanordnung, wie sie in 11 dargestellt ist,
ist der stromaufwärtige Sensor 95 an dem oberen Glied der Lagerbegrenzung
157 befestigt. Die obere Wand 82 des Führungseinrichtungsbereichs
76 umfasst eine geeignete Öffnung, und ein Reflektorstreifen
95a ist an der inneren Oberfläche der unteren Wand 78 des Führungseinrichtungsbereichs
74 angeordnet.
Unter Bezugnahme nun auf 12 ist eine
Wickelvorrichtung 224 schematisch dargestellt, die anstelle der Wickelvorrichtungen
24 und 124 in den Polsterumformungssystemen 20 und
120 verwendet werden könnte, oder in jedem anderen Polsterumformungssystem,
das in den Schutzbereich der Ansprüche fällt. Zusätzlich zu der Wickelvorrichtung
224 könnte solch ein Polsterumformungssystem zumindest eine Polsterumformungsmaschine
umfassen, wie die Maschinen 22 und 122 und eine Steuerung wie
die Steuerung 28. Jedoch würde solch ein Polsterumformungssystem vorzugsweise
keine Führungseinrichtung umfassen, wie die Führungseinrichtung 26, die
in den Polsterumformungssystemen 20 und 122 eingesetzt wurde.
In einem Polsterumforrnungssystem, welches eine Wickelvorrichtung
224 aufweist, würde die Polsterumformungsmaschine ein bahnförmiges Ausgangsmaterial
in einen Streifen eines Polsterproduktes S umformen und die Wickelvorrichtung
224 würde den Streifen des Polsterproduktes S aufrollen oder aufwickeln
zu einer aufgewickelten Anordnung, um eine Spule des Polsterproduktes C zu bilden.
Die Wickelvorrichtung 224 ist so aufgebaut, um den Streifen des Polsterprodukts
S aufzunehmen, wenn er von der Polsterumformungsmaschine 122 ausgegeben
wird, und sie ermöglicht es, dass die Spule des Polsterproduktes C in ihrer aufgewickelten
Anordnung entfernt werden kann.
Die Wickelvorrichtung 224 umfasst einen Rahmen
246, der nur teilweise schematisch dargestellt ist, und einen Drehmechanismus
248. Der Rahmen 246 umfasst eine Lagerplatte 256, die
wie die Lagerplatten 56 und 156 angesehen werden kann als würde
sie eine Wand bilden, die sich entlang einer Querseite der Auslasszu-Zentrumszone
Z erstreckt. Der Rahmen 246 umfasst auch andere Lagerplatten
257 und 258 (nur partiell schematisch dargestellt), welche verwendet
werden, um bestimmte Komponenten des Drehmechanismus 248 zu lagern. Diese
Lagerplatten 257 und 258 können in einen freistehenden Rahmen
eingebaut werden, wie in den Rahmen 46 oder einen Rahmen, der von der Maschine
getragen wird, wie den Rahmen 146 in den Wickelvorrichtungen
24 und 124, die oben diskutiert wurden.
Der Drehmechanismus 248 umfasst, wie der Drehmechanismus
48, eine drehende Welle 260, eine Fangeinrichtung 262
und eine Antriebsquelle oder Motor 264. Die Fangeinrichtung 262
umfasst wie die Fangeinrichtungen 62 und 62' eine verbindende
Nabe 265 und Fangglieder 266, die von der gleichen Konstruktion
wie die Nabe 65 oder 65' oder die Fangglieder 66 und
66' sein können. Die Fangeinrichtung 262 ist drehbar an der Lagerplatte
256 befestigt, ausgerichtet mit dem Auslass 34 der Maschine (der
Auslass 34 ist in 12 nicht dargestellt, aber
seine Ausrichtung ist in den 2 und 9
in Verbindung mit den Wickelvorrichtungen 24 und 124 dargestellt)
und kann relativ zu der Lagerplatte 256 während des Betriebs der Wickelvorrichtung
224 rotieren. In der Wickelvorrichtung 224 kann die Rotationsachse
der Fangeinrichtung 262 angesehen werden als definiere sie den Drehpunkt
R der Wickelvorrichtung 224 (obwohl nicht die gesamte Wickelvorrichtung
224 rotiert). Daher kann der Rahmen 246 angesehen werden
als positioniere er den Drehmechanismus 248 um eine Auslass-zu-Zentrumszone
Z zu definieren, die sich von dem Auslass der Polsterumformungsmaschine zu dem Drehpunkt
R der Wickelvorrichtung erstreckt. Im Gegensatz zu den Wickelvorrichtungen
24 und 124 dreht die drehende Welle 260 nicht die Fangeinrichtung
262 in der Wickelvorrichtung 224 drehbar an. Stattdessen umfasst
der Drehmechanismus 248 zusätzlich eine aufliegende Antriebsrolle
267, die fest mit der Drehwelle 260 verbunden ist. Die Antriebsrolle
267 wickelt den Streifen des Polsterproduktes um die Fangeinrichtung, indem
sie den äußeren Durchmesser der Spule in Wickelrichtung drückt. In dieser Art und
Weise kann eine konstante Wickelgeschwindigkeit beibehalten werden. In den Wickelvorrichtungen
24 und 124 kann die Wickelgeschwindigkeit variieren, wenn der
Durchmesser der Spule des Polsterproduktes sich verändert.
Die Drehwelle 260 erstreckt sich durch einen Schlitz in der
Lagerwand 256 und erstreckt sich in Querrichtung in die Auslass-zu-Zentrumszone
Z hinein. Der Schlitz ist in einer Richtung rechtwinklig zu dem Vorsprung der Drehwelle
verlängert. Die Lagerplatte 256 umfasst solch einen länglichen Schlitz
statt der Lageröffnung, wie in der Lagerplatte 56, um eine kontrollierte
lineare Bewegung (vertikal in der dargestellten Ausführungsform der Drehwelle
260) während des Betriebs der Wickelvorrichtung 224 zu ermöglichen.
Die Drehwelle 260 und daher die Antriebsrolle 267 sind quer versetzt
(d. h. oberhalb in der dargestellten Ausführungsform) von dem Auslass
34. (Noch einmal, der Auslass 34 der Maschine ist in
12 nicht dargestellt, aber dieses Querversetzen ist
in den 2 und 9
in Verbindung mit den Wickelvorrichtungen 24 und 124 dargestellt).
In der dargestellten Ausführungsform ist die Drehwelle 260
mit dem Motor 264 über Kegelräder 268 und 269, eine Verbindungswelle
270 und ein Kettentrieb 271 verbunden. Während des Betriebs des
Drehmechanismus 248 treibt die Ausgabewelle des Motors 264 den
Kettentrieb 271, der seinerseits die vertikale Verbindungswelle
270 dreht. Das Kegelrad 269, das nicht drehbar auf der Verbindungswelle
270 befestigt ist, wird daher zusammen mit der Verbindungswelle
270 gedreht und dreht seinerseits das Kegelrad 268, das nicht
drehbar auf der Drehwelle 260 befestigt ist. Die Kegelräder 268
und 269 und die Verbindungswelle 270 sind so ausgelegt, um eine
kontrollierte lineare Bewegung der Kegelräder in der gleichen Richtung wie die Drehwelle
260 zu ermöglichen.
Der Drehmechanismus 248 umfasst weiterhin einen Träger
280, der die Position der Antriebsrolle 267 relativ zu der Fangeinrichtung
262 einstellt, um dem wechselnden Durchmesser der Spule des Polsterprodukts
C zu entsprechen. In der dargestellten Ausführungsform umfasst der Träger
280 einen Zylinder 282, welcher hydraulisch angetrieben oder eines
anderen Typs ist, der einen verlängerbaren/zurückziehbaren Kolben aufweist. Der
Kolben 282 ist an einem Joch 284 befestigt, das an der Drehwelle
260 befestigt ist, in einer Art und Weise, dass eine Rotation der Welle
relativ zu dem Joch ermöglicht wird.
Während des Betriebs eines Polsterumformungssystems, welches die Wickelvorrichtung
224 umfasst, ist das führende Ende des Streifens des Polsterproduktes zwischen
den Fanggliedern 266 der Fangeinrichtung 262 positioniert, entweder
manuell oder durch automatische Aktivierung/Deaktivierung der Polsterumformungsmaschine,
wie durch die Steuerung des Systems gesteuert. Vorzugsweise wird die Fangeinrichtung
262 gedreht, um zumindest eine Windung des Streifens des Polsterprodukts
um die Fangglieder 266 bereitzustellen. Der Kolben des Zylinders
282 wird ausgefahren, damit die Antriebsrolle 267 den Streifen
des Polsterprodukts um die Fangglieder 266 berührt, und um genügend Druck
darauf aufzubringen (der Druck kann nur durch die Gewichtskraft bereitgestellt werden,
d. h. durch das Gewicht der Antriebsrolle oder kann unterstützt werden durch einen
Druck von dem Zylinder 282). Die Antriebsrolle 267 wird dann gedreht,
wobei der Streifen des Polsterproduktes um die Fangeinrichtung 262 herum
weiter aufgewickelt wird. Wenn der Durchmesser der Spule des Polsterprodukts C sich
vergrößert "fließt" bzw, weicht die Antriebsrolle 267 aus, um den wechselnden
Durchmesser der Spule aufzunehmen.
Wenn das Polsterumformungssystem, welches die Wickelvorrichtung
242 umfasst, eine Steuerung umfasst (wie die Steuerung 28, die
oben diskutiert wurde), kann die Steuerung die Umformungsanordnung der Maschine
steuern, um einen Streifen des Polsterproduktes von vorbestimmter Länge zu produzieren
und/oder um eine Spule des Polsterproduktes eines vorbestimmten Durchmessers herzustellen.
Nachdem der Wickelschritt abgeschlossen ist, wird das nachlaufende Ende des Streifens
des Polsterprodukts vorzugsweise an der Spule befestigt, wie z. B. mit der Klebebandeinrichtung
70, die oben diskutiert wurde, oder jeder andere manuellen oder automatischen
Klebebandeinrichtung. Der Kolben des Zylinders 282 wird dann zurückgezogen,
um zu bewirken, dass die Antriebsrolle 267 von dem äußeren Durchmesser
des Polsterproduktes wegbewegt wird, wobei es der Spule ermöglicht wird von der
Wickelvorrichtung 242 in ihrer aufgewickelten Anordnung entfernt zu werden.
Die fertige Spule des Polsterproduktes C kann dann manuell entfernt werden oder
durch ein automatisches Auswurfsystem ausgeworfen werden.
Unter Bezugnahme nun auf 13 wird ein
anderes Polsterumformungssystern 320 gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Das Polsterumformungssystem 320 umfasst eine Polsterumformungsmaschine
322 und eine Wickelvorrichtung 324. Obwohl es nicht explizit in
den Zeichnungen dargestellt ist, kann die Maschine 322 auf einem Montageständer
befestigt werden, wie der Montageständer 123, der oben diskutiert wurde.
In jedem Fall konvertiert die Polsterumformungsmaschine 322 ein bahnförmiges
Ausgangsmaterial zu einem Streifen des Polsterproduktes S und die Wickelvorrichtungen
324 rollen den Streifen des Polsterproduktes S zu einer aufgewickelte Anordnung,
um eine Spule des Polsterproduktes C zu bilden. Die Wickelvorrichtung
324 ist so geformt und angeordnet, dass sie den Streifen des Polsterproduktes
S aufnehmen kann, wenn er von der entsprechenden Maschine 322 ausgegeben
wird und sie ermöglicht es der Spule des Polsterproduktes C in ihrer aufgewickelten
Anordnung entfernt zu werden.
Das dargestellte Polsterumformungssystem 320 umfasst weiterhin
eine Führungseinrichtung 326 und eine Steuerung 328. Die Führungseinrichtung
326 kann die gleiche sein oder von einer ähnlichen Anordnung sein wie die
Führungseinrichtung 26, die oben beschrieben wurde. In ähnlicher Weise
kann die Steuerung 328 die gleichen Funktionen wie die Steuerung
328 durchführen, welche oben beschrieben wurde. Alternativ, wie es gezeigt
ist und/oder wie es bevorzugt ist, ist die Führungseinrichtung 326 eine
abgeänderte Konstruktion und die Steuerung 328 steuert die Polsterumformungsmaschine
322 und die Wickelvorrichtung 324 in einer geänderten Art und
Weise, wie es unten detaillierter beschrieben wird.
In dem dargestellten Polsterumformungssystem 320 ist die
Maschine 322 eine horizontal orientierte Maschine der gleichen allgemeinen
Anordnung wie die horizontal orientierte Maschine, welche in den US-Patenten mit
der Nummer 5,123,889, 5,211,620, 5,322,477 und 5,468,208 offenbart ist. Jedoch kann
das Polsterumformungssystem 320 alternativ nicht horizontale und/oder nicht
freistehende Polsterumformungsmaschinen umfassen, wie bei der Polsterumformungsmaschine
22, die oben diskutiert wurde und den Maschinen, die in den US-Patenten
mit der Nummer 5,593,376 und 5,607,383 gezeigt sind, oder jede andere Polsterumformungsmaschine,
die unter den Schutzbereich der Ansprüche fällt.
Die Polsterumformungsmaschine 322 umfasst vorzugsweise eine
Umformanordnung 30 (nicht dargestellt), die ein bahnförmiges Ausgangsmaterial
in einen Streifen eines Polsterproduktes S umformt, und einen Auslass
34 durch den der Streifen des Polsterproduktes S ausgegeben wird. Die Maschine
322 kann zusätzlich eine Ausgangsmaterialbereitstellungsanordnung
40 (nicht dargestellt), eine Trennanordnung 42 (nicht dargestellt)
und einen Auslasstunnel 44 umfassen. In der dargestellten Ausführungsform
bildet das Ausgabeende des Tunnels 44 den Auslass 34 der Maschine
122.
Die Wickelvorrichtung 324 umfasst einen Rahmen
346 und einen Drehmechanismus 348, welcher drehbar an dem Rahmen
346 befestigt ist. Außer für die Befestigung seines Motors 364
(unten im Detail erläutert) kann der Drehmechanismus 348 der gleiche sein
wie die Drehmechanismen 48, die oben diskutiert wurden. Demgemäss werden
ähnliche Bezugszeichen für die Welle 60, die Fangeinrichtung
62 und die Fangglieder 66, etc. verwendet. Wie mit dem Mechanismus
48 drehen sich bestimmte Bereiche des Drehmechanismus 348 und
können angesehen werden als definierten sie den Drehpunkt R der Wickelvorrichtung
324 (obwohl nicht die ganze Wickelvorrichtung 324 rotiert). Der
Rahmen 346 positioniert den Drehmechanismus 348, um eine Auslass-zu-Zentrumszone
Z zu definieren, welche sich von dem Auslass 34 der Polsterumformungsmaschine
322 zu dem Drehpunkt R der Wickelvorrichtung erstreckt. Diese Zone hat
eine Breite, die ungefähr gleich ist zu der Breite des Streifens des Polsterproduktes
S und eine Höhe, die ungefähr gleich der Höhe des Streifens ist.
Der Rahmen 346 der Wickelvorrichtung ist keine freistehende
Struktur, aber stattdessen schwenkbar an der Polsterumformungsmaschine
122 befestigt, so dass die Wickelvorrichtung 324 selektiv zwischen
einer Betriebsposition, worin der Drehmechanismus 348 mit dem Auslass
34 ausgerichtet ist, und einer erhöhten Position, worin die Maschine
322 ohne die Wickelvorrichtung 324 verwendet werden kann, wenn
dies notwendig oder gewünscht ist, bewegt werden kann. Wie mit dem schwenkbaren
Rahmen 246, der oben diskutiert wurde, hilft die Schwenkbewegung des Rahmens
346, und daher der Wickelvorrichtung 324, beim Gewähren von Zugang
zu bestimmten Einrichtungen der Polsterumformungsmaschine 322, wie beispielsweise
ihre Trennanordnung.
Der dargestellte Rahmen 346 umfasst eine Basis
350, eine Lagerplatte 356, welche einen Teil (im Speziellen die
seitliche Seite) einer Lagergrenze 357 bildet. Die Basis 350 umfasst
zwei Seitenbeine 358, die schwenkbar an die Maschine 322 gekoppelt
sind. Diese schwenkbare Bewegung wird vorzugsweise durch ein Rohr 400 ausgeführt,
dessen gegenüberliegende Enden durch Halter 402 gelagert sind. Die Halter
402 sind ungefähr geformt wie ein Haus, wobei ihr quadratisch geformter
Bereich benachbart zu der oberen Kante und nahe der stromabwärtigen Kante der Maschine
122 verschraubt ist und ihr dreieckiger Bereich über die obere Oberfläche
der Maschine hervorsteht. Das Rohr 400 erstreckt sich zwischen den oberen
hervorstehenden dreieckigen Bereichen, wodurch das Rohr 400 gerade oberhalb
der oberen Oberfläche der Maschine angeordnet ist. Das entfernte
Ende jedes der Seitenbeine 358 ist drehbar an dem Rohr 400 befestigt,
sodass sich die Basis 350 relativ dazu verschwenken kann. Vorzugsweise
umfasst der Rahmen 346 einen Federstift 404, welcher herausgezogen
wird, um die Basis 350 zu verschwenken und eine Feststellschraube
406, um die Basis 350 in der Betriebsposition festzustellen.
Wie oben kurz erwähnt, bildet die Lagerplatte 356 eine seitliche
Seite oder Wand der Begrenzung 357. Die Begrenzung 357 umfasst
zusätzlich eine andere Seitenwand 410, welche die andere seitliche Seite
der Begrenzung 357 bildet, eine obere Seitenwand 412, welche die
obere Seite der Begrenzung 357 bildet, und eine untere Seitenwand
414, die die Unterseite der Begrenzung 357 bildet. In dieser Art
und Weise umfasst die Begrenzung 357 vier Seitenwände, welche eine Begrenzung
oder Rahmen bilden, der eine große zentrale rechteckige Öffnung definiert. Die oberen
und unteren Seitenwände 412 und 414 sind oberhalb und unterhalb
der Auslass-zu-Zentrumszone Z angeordnet und die Lagerplatte 356 und die
Seitenwand 410 sind an den gegenüberliegenden seitlichen Seiten der Zone
Z angeordnet.
In der dargestellten Ausführungsform sind die Seitenbeine
358 mit einem Abstand voneinander beabstandet, welcher der seitlichen Dimension
der Begrenzung 357 entspricht. Die obere Kante der Lagerplatte
356 ist an einer der Seitenbeine 358 befestigt und die Platte
356 erstreckt sich nach unten und stromabwärtig davon.
Die dargestellte Platte 356 umfasst einen stromaufwärtigen
Bereich, der die Form eines Rechtecks aufweist, und einen stromabwärtigen Bereich,
der die Form eines rechtsseitigen Dreiecks mit abgerundeter unterer Ecke aufweist.
Die abgerundete untere Ecke stimmt mit der Kontur der Nabe 65 des Drehmechanismus
348 überein. Die obere Kante der Seitenwand 412 ist an dem anderen
Seitenbein 358 befestigt. Die obere Wand 412 erstreckt sich zwischen
den Seitenbeinen 358 der Basis und die untere Wand 414 erstreckt
sich zwischen den unteren Kanten der Lagerplatte 356 und der Seitenwand
410.
Die Seitenbeine 358 umfassen bevorzugt jeweils sechs Öffnungen
416 und die Begrenzung 357 ist an drei ausgerichteten Paaren dieser
Öffnungen mittels geeigneten Befestigungsmitteln befestigt. In dieser Art und Weise
kann der stromabwärtige Abstand der Lagerplatte 356 und der Begrenzung
357 (und dem Drehmechanismus 348, der daran befestigt ist) selektiv
durch Auswahl der geeigneten drei Öffnungen 416 angepasst werden. Beispielsweise
können für größere Spulen die stromabwärtigsten drei Öffnungen verwendet werden
und für kleinere Spulen die stromaufwärtigsten drei Öffnungen verwendet werden.
Es kann ebenfalls erwähnt werden, dass die bevorzugte Konstruktion der Lagerplatte
356, der Begrenzung 357 und der Seitenbeine 358 es der
Wickelvorrichtung 324 ermöglicht, für entweder die linksseitige Entfernung
der Spule C oder für die rechtsseitige Entfernung der Spule C zusammengebaut zu
werden, abhängig davon, an welchem Seitenbein 358 die Lagerplatte
356 befestigt ist.
Wie oben angedeutet ist der Drehmechanismus 348 drehbar an
dem Rahmen 346 befestigt, genauer gesagt erstreckt sich die Welle
60 des Mechanismus durch eine zentrale Öffnung in der unteren abgerundeten
Ecke der Lagerplatte 356 und steht in Querrichtung in die Auslass-zu-Zentrumszone
Z hinein. Die Fangeinrichtung 62 ist undrehbar an dem hervorstehenden Ende
der Welle 60 befestigt, wodurch sie mit dem Auslass 34 der Polsterumformungsmaschine
322 ausgerichtet ist.
Bei den Drehmechanismen 48 und 248 war die Antriebsquelle
oder der Motor axial mit der Welle 60 ausgerichtet. In dem Polsterumformungssystem
320 ist der Motor 364 stattdessen axial von der Welle
60 versetzt und spezieller ist er an der oberen stromaufwärtigen Ecke der
Lagerplatte 356 befestigt. Eine Antriebskette 430 wird bereitgestellt,
um die Drehbewegung von dem Motor 365 zu der Welle 60 zu übertragen
(vorzugsweise umfasst die Wickelvorrichtung 324 auch eine Abschirmung oder
einen Deckel 432, der die Antriebskette 430 umgibt). Diese Anordnung
des Motors 365 ermöglicht es, den Motor 365 zumindest teilweise
oberhalb der Auslass-zu-Zentrumszone Z anzuordnen, wodurch die Wickelvorrichtung
324 lateral kompakter wird. Im Vergleich dazu vergrößert der Motor
26 der Wickelvorrichtung 24 beispielsweise in lateraler Richtung
die Gesamtdimensionen der Wickelvorrichtung 24 (s. beispielsweise die
2 und 3).
Die Führungseinrichtung 326 leitet den Streifen des Polsterprodukts
von dem Auslass der Polsterumformungsmaschine zu der Wickelvorrichtung
324. Die Führungseinrichtung 326 umfasst einen ersten oder unteren
Bereich 374 und einen zweiten oder oberen Bereich 376. Der untere
Bereich 374 umfasst eine untere Wand 378 und keine Seitenwände.
Der obere Bereich 376 umfasst eine obere Wand 382 und keine Seitenwände.
Im Vergleich dazu umfassen die Bereiche 74 und 76 der Führungseinrichtung
26 des Polsterumformungssystems 20 jeweils zwei Seitenwände, die
einen U-förmigen Kanal bilden. In dem Polsterumformungssystem 120 umfassten
die Bereiche 174 und 176 der modifizierten Führungseinrichtung
nur eine Seitenwand – die Seitenwand der Spulenentnahmeseite der Wickelvorrichtung
124 wurde weggelassen, um eine bequemere Entnahme der kompletten Spule
des Polsterproduktes C zu ermöglichen. In der Führung 326 erleichtert das
Weglassen der beiden Seitenwände noch mehr die Möglichkeit, die Wickelvorrichtung
324 für entweder eine linksseitige Entnahme der Spule C oder eine rechtsseitige Entnahme
der Spule C zusammenzubauen, abhängig davon, an welchem Seitenbein 358
die Lagerplatte 356 befestigt wird.
In der dargestellten Ausführungsform weist die untere Wand
378 des Führungsbereichs 374 eine im Allgemeinen gerade Geometrie
auf (in Seitenansicht), mit Ausnahme eines abgestuften Bereichs an ihrem entfernten
Ende. Die obere Wand 382 des Führungsbereichs 376 umfasst einen
stromaufwärtigen geraden Bereich, einen mittleren geraden Bereich und einen nach
oben gebogenen entfernten Bereich. Wenn die Führungseinrichtung 326 sich
in ihrer Spulenbeginnposition befindet, wie sie in 13
dargestellt ist, erstreckt sich die untere Wand 378 im Allgemeinen in stromabwärtiger
Richtung. Der stromaufwärtige gerade Bereich der oberen Wand 382 erstreckt
sich leicht abwärts in stromabwärtiger Richtung und der mittlere Bereich erstreckt
sich leicht aufwärts in stromabwärtiger Richtung. In dieser Art und Weise gibt es
einen Freiraum zwischen dem gebogenen entfernten Bereich und dem kreisförmigen Bewegungspfad
der Fangglieder 66 der Fangeinrichtung 62. Während des anfänglichen
Spulens des Streifens des Polsterprodukts stellt dieser Freiraum genügend Raum für
das führende Ende des Polsterproduktes bereit (welches seine Größe verändern kann,
wenn es sich an die Fangglieder 66 anpasst), um unter der unteren Wand
382 hindurch zu laufen, wobei die Drehbewegung nicht behindert wird.
Die stromaufwärtigen Enden der Führungsbereiche 374 und
376 sind an dem Rahmen 346 der Wickelvorrichtung befestigt und
spezieller an der Begrenzung 357, mittels Schwenkgelenken 439.
Die Führungseinrichtung 326 umfasst weiterhin eine Hebelanordnung
440, die die Schwenkbewegung der Führungsbereiche 374 und
376 steuert. Spezieller ist diese Hebelanordnung 440 so konstruiert
und so angeordnet, dass der untere Bereich 374 nach unten bewegt wird und
der obere Bereich 376 nach oben bewegt wird. Die Bereiche 374
und 376 sind vorzugsweise zu ihren Spulbeginnpositionen vorgespannt, beispielsweise
wie dargestellt durch eine Zugfeder 442. Die Vorspannkraft sollte groß
genug sein, um ein "Herauswinden" des Polsterproduktes während des Wickelvorgangs
zu verhindern, aber vorzugsweise nicht so stark, dass sie signifikant die Dichteeigenschaften
des Produktes beeinflusst. Ein Anschlagstift 444 könnte bereitgestellt
werden, um den oberen Bereich 376 davon abzuhalten, sich unterhalb seine
Spulbeginnposition zu bewegen.
Wie oben angedeutet steuert die Steuerung 328 (welche in
der dargestellten Ausführungsform auf der Oberseite der Begrenzungswand
412 befestigt ist) die Wikkelvorrichtung 324 und vorzugsweise
auch die Polsterumformungsmaschine 322). Der Streifenproduktionsindikator
der Steuerung 328 umfasst vorzugsweise einen stromabwärtigen Streifensensor
396, welcher an der Begrenzung 357 befestigt ist und welcher detektiert,
ob ein Streifen an einer stromabwärtigen Position vorhanden ist. Vorzugsweise steuert
die Steuerung 328 den Durchmesser der Spule, indem die Länge des Streifens
des Polsterproduktes überwacht wird, wenn es erzeugt wird, und indem die Produktion
der Maschine gestoppt wird, sobald die Länge erreicht wird, die dem gewünschten
Durchmesser entspricht. Die Steuerung 328 steuert ebenfalls bevorzugt die
Geschwindigkeit und/oder die Drehmomentseinstellungen des Motors 364, basierend
auf den Eigenschaften des erzeugten Polsterproduktes wie beispielsweise seiner Dichte.
Zusätzlich oder alternativ umfasst die Steuerung 328 vorzugsweise einen
Schalter, der einen Betrieb der Wikkelvorrichtung 324 verhindert, wenn
sich der Rahmen 346 in seiner oberen Position (nicht Betriebsposition)
befindet.
Die Wickelvorrichtung 324 kann weiterhin eine muschelförmige
Abdeckung 460 aufweisen, die eine Seitenwand 462 aufweist, welche
benachbart einer axialen Seite der Spule des Polsterproduktes C angeordnet ist,
und eine Endwand 464 aufweist, welche benachbart der stromabwärtigen radialen
Seite der Spule C angeordnet ist. Die Abdeckung 460 und speziell die stromaufwärtige
Kante der Seitenwand 462 ist vorzugsweise an der stromaufwärtigen abgeschrägten
Kante der Lagerplatte 256 befestigt. Die Endwand 464 ist vorzugsweise
an den stromabwärtigen radialen Kanten der Seitenwand 462 befestigt (anstatt
einstückig mit ihr ausgebildet zu sein). Diese Konstruktion der Abdeckung
460 erleichtert weiterhin die Möglichkeit, die Wickelvorrichtung
324 entweder für die linksseitige Entnahme oder die rechtsseitige Entnahme
der Spule C zusammenzubauen.
Man wird nun erkennen, dass die Merkmale der Wickelvorrichtung
24, 124, 224, 324, der Führungseinrichtung
26, 326 und der Steuerung 28, 328, wenn sie
einzeln in einem Polsterumformungssystem 20, 120, 320
verwendet werden oder zusammen, wie es bevorzugt ist, ein bequemes und beständiges
Aufwickeln eines Streifens eines Polsterproduktes zu einer Spule eines Polsterproduktes
ermöglichen, welche für Verpackungszwecke verwendet werden könnte. Da die Wickelvorrichtung
24, 124, 224, 324 darauf angepasst ist, dass
die Spule des Polsterproduktes in aufgewickelter Anordnung entnommen werden kann,
ermöglicht sie, dass die Spule selbst zum Festhalten oder Festklemmen verwendet
werden kann. Die Führungseinrichtung 26, 326 und die Steuerung
28, 328 stellen ebenfalls bestimmte Merkmale bereit, welche vorteilhaft
sind, wenn eine Spule eines Polsterproduktes hergestellt wird, welche in ihrer aufgewickelten
Anordnung verbleibt, wenn sie als Verpackungsprodukt verwendet wird. Jedoch könnte
die Führungseinrichtung 26, 326 und die Steuerung 28,
328 auch vorteilhafterweise in ein System eingebaut werden, in dem ein
Streifen eines Polsterproduktes zu einer Spulenanordnung aufgewickelt
wird und dann später abgewickelt wird, um ihn als Verpackungsprodukt zu verwenden.
Obwohl diese Erfindung mit Bezug auf bestimmte bevorzugte Ausführungsformen
dargestellt und beschrieben wurde, ist es offensichtlich, dass äquivalente Veränderungen
und Modifikationen anderen Fachleuten in den Sinn kommen werden, wenn sie diese
Beschreibung lesen und verstehen. Die vorliegende Erfindung umfasst all solche Äquivalente,
Veränderungen und Modifikationen und ist nur durch den Schutzbereich der folgenden
Ansprüche beschränkt.