PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE10337354A1 28.10.2004
Titel Geflügel ohne Knochen
Anmelder Voca, Arsim, 97980 Bad Mergentheim, DE
Erfinder Voca, Arsim, 97980 Bad Mergentheim, DE
Vertreter Flasbeck und Kollegen, 97980 Bad Mergentheim
DE-Anmeldedatum 14.08.2003
DE-Aktenzeichen 10337354
Offenlegungstag 28.10.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 28.10.2004
IPC-Hauptklasse A22C 21/00
Zusammenfassung Herkömmliches tiefgekühltes oder tiefgefrorenes Geflügel, welches zum Verzehr bestimmt ist, wird lediglich ohne Kopf und die inneren Organe, jedoch mit Skelett angeboten. Das Fleisch muss somit bei der Zubereitung oder beim Verzehr von dem Konsumenten vom Knochen abgelöst werden. Das Verfahren zur Entbeinung soll den Körper des Hähnchens restlos knochenfrei machen, wobei das Hähnchen hierbei nicht in einzelne Teile zerlegt wird, sondern das Fleisch des Körpers und der Extremitäten an einem Stück verbleibt und nicht voneinander abgetrennt wird.
Um sämtliche Knochen aus dem Körper des Geflügels zu entfernen, muss dieses in einer vorgegebenen Reihenfolge geöffnet und das Fleisch vom Skelett abgelöst werden.
Das so hergestellte Hähnchen ohne Knochen eignet sich aufgrund seiner Form besser zur Lagerung, zum Transport sowie zum Verzehr als ein herkömmliches Hähnchen.

Beschreibung[de]

Im Lebensmittelhandel werden Hähnchen und andere Geflügelsorten angeboten, welche in einem Stück, im rohen Zustand, tiefgekühlt oder tiefgefroren. Diese sind zur Zubereitung und zum Verzehr durch den Käufer bestimmt.

In der Regel sind bei diesem Geflügel bereits der Kopf abgetrennt und die inneren Organe entfernt.

Der Skelett der vorhandenen Körperteile ist intakt.

Durch die erhaltene Körperform und -fülle des Geflügels ist eine Lagerung platzaufwendig. Auch muss das vorhandene Skelett mit seinem Eigengewicht bei jedem Transport in der Produktions- und Verkaufskette mit dem eigentlichen Produkt, dem Geflügelfleisch, bis zum Endkunden transportiert werden.

Darüber hinaus muss das Geflügelfleisch entweder bei der Zubereitung oder erst beim Verzehr von den Knochen gelöst werden.

Diese Probleme werden durch das im Patentanspruch dargelegte Verfahren mit seinem Endprodukt gelöst.

Die mit dem Verfahren erzielten Vorteile bestehen im wesentlichen in dem Wegfall des Skeletts bzw. der Knochen. Hierdurch wird das Gewicht des Endprodukts verringert. Außerdem kann es flach gelagert werden. Der Verzehr des Geflügels wird deutlich erleichtert. Ein so zubereitetes Hähnchen kann einfach mit Messer und Gabel verzehrt werden, ohne dass dabei das Fleisch vom Knochen zu lösen ist. Optisch bleibt das Hähnchen erkennbar, so dass der Konsument die einzelnen Körperpartien, wie z.B. Brust oder Schlegel, ohne weiteres identifizieren kann.

Die Zubereitung des Hähnchens vereinfacht sich durch die Entfernung der Knochen, da es schneller und leichter zubereitet werden kann. Das Hähnchen kann z. B. besser in einer Pfanne durchgebraten werden.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Herstellung eines Hähnchens oder anderen Geflügels, welches in einem Stück, im rohen Zustand, tiefgekühlt oder tiefgefroren vertrieben werden kann und zum Verzehr bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, dass man

    – falls vorhanden, den Kopf am Übergang der Halswirbel- zur Brustwirbelsäule abtrennen

    – beide Flügel am Ellenbogengelenk, zwischen Oberarmbein (Humerus) und Unterarm, bestehend aus Elle und Speiche (Ulna u. Radius) abtrennen

    – das Fleisch an beiden Oberarmbeinen durch Zurückschieben in Richtung Schultergelenk von dem jeweiligen Oberarmbein lösen (Bild 2)

    – beide Oberarmbeine an den Schultergelenken abtrennen,

    – das Fleisch über dem Brustkorb (Thorax) mittig über dem Brustbein (Sternum) und dem Brustbeinkamm (Crista sterni) durchtrennen bzw. aufschneiden

    – das Fleisch nach beiden Seiten von den Rippen lösen (Bild 4 + 5)

    – beide Schenkel an der Unterseite der Länge nach aufschneiden

    – Fleisch an den Schenkeln vom Schienbein (Tibia), Wadenbein (Fibula) und vom Oberschenkelbein (Femur) ablösen und bis zum Beckenknochen nach hinten schieben (Bild 7)

    – Oberschenkelbein am Becken-/Hüftgelenk abtrennen bzw. herausdrehen

    – Brustkorb vom Becken in Richtung Schultern am Rückgrat vom Fleisch ablösen und entfernen

    und hierdurch ein Hähnchen/Geflügel im Rohzustand erhält, welches

    – keine Knochen mehr enthält

    – das Fleisch des Körpers sich an einem flachen zusammenhängenden Stück mitsamt der darüberliegenden Haut befindet,

    – im Ganzen als solches noch erkennbar ist.
Es folgt kein Blatt Zeichnungen






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche


Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com